Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Es ist eine unendliche Geschichte, ein nun seit bereits sieben Jahren andauernder Streit. Eigentlich geht es um etwas Selbstverständliches, das jedoch nach dem Willen unserer regierenden Kaste nicht gewährt werden darf, nämlich meine Berufsunfähigkeitsrente. Hierüber hatte ich bereits ausführlich berichtet, insbesondere über meine Niederlage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen im vergangenen Jahr.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

In der bisherigen Auseinandersetzung ging es darum, ob ich ab dem 11.11.2010 berufsunfähig war. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk – immerhin eine Anstalt öffentlichen Rechts, die es mit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen besonders genau nehmen muss – hatte mir die Rente mit der Begründung verweigert, ich hätte ein halbes Jahr zuvor meine Anwaltszulassung nach München verlegt, weshalb man nicht mehr zuständig sei.

Dass ich im Vertrauen auf meine Rente fast 20 Jahre lang Beiträge in das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk eingezahlt hatte, war diesem egal. Ich sollte eiskalt enteignet werden – so wie das in der DDR öfter vorkam. Und natürlich gab die sächsische Justiz in zwei Rechtszügen dieser Auffassung recht.

Anlässlich einer Begutachtung im Mai des vergangenen Jahres stellte jedoch der Leipziger Neurologe Prof. Dr. Schönknecht fest, ich sei bereits seit 2008 nicht mehr in der Lage gewesen, meinem Anwaltsberuf nachzugehen. Damit war ich aus seiner Sicht ab diesem Zeitpunkt berufsunfähig. 2008 war ich jedoch noch Mitglied des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks.

Natürlich teilte ich dem Versorgungswerk dies mit und bat um eine Neubewertung, ohne mir groß Hoffnungen zu machen.

Schreiben an das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 9.9.2017

Dort sah man jedoch zunächst keinen Anlass, sich mit meinem Begehren auseinander zu setzen. Erst auf eine Nachfrage hin wurden meine Ansprüche erneut abgelehnt. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beruft sich nun auf eine rechtskräftige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Mit der Frage, um die es jetzt ging, nämlich ob meine Berufsunfähigkeit bereits im Jahr 2008 eingetreten ist, setzte sich dieses jedoch nie auseinander.

Schreiben des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 24.10.2017

Natürlich weiß das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk genau, dass mir die Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Es will die Angelegenheit aber aussitzen. Rechtliche Bestimmungen interessieren es offensichtlich überhaupt nicht. So steht nun ein erneuter Kampf um meine Rente an. Ich kann mich auf weitere fünf Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen einrichten. Jedenfalls habe ich nun wieder Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben, eben jenem Gericht, das mich schon einmal abgewiesen hatte.

VG1

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 8

Für eine Körperschaft des öffentlichen Recht ist dies nur peinlich. Nur schrecken Juristen dort vor keiner Peinlichkeit zurück. Der hybride Rechtsstaat lässt grüßen.

Generalstaatsanwaltschaft Dresden – Warum sich Verbrechen lohnen

Man muss nun wirklich kein Prophet sein um vorauszusehen, wie Verbrechensbekämpfung – vor allem in Sachsen – funktioniert. Für den jeweiligen Staatsanwalt oder gar Generalstaatsanwalt scheint dies eine rein subjektive Angelegenheit zu sein. Als Bürger ist es dagegen mehr als traurig anzusehen, wie rechtlos man in Wirklichkeit gestellt ist.

Mehrfach habe ich in diesem Blog auf meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen aus Leipzig verwiesen. Diesem hatte ich für die Errichtung von Biogasanlagen viel Geld geliehen, für dessen Rückzahlung er sich persönlich verbürgte. Als Zeichen seiner Dankbarkeit warf er mich aus den Gesellschaften unter einem Vorwand raus und plünderte diese in der Folgezeit. Die Insolvenz der Unternehmen war somit unausweichlich. Kristiansen erbeutete so Beträge im deutlich siebenstelligen Bereich.

Natürlich hatte ich ihn mehrfach angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte jedoch die notwendige Verbrechensaufklärung.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Sie war nicht bereit, diesen Vorgang aufzuarbeiten, zumal sie dazu tiefer in die betriebswirtschaftlichen Unterlagen der Gesellschaften einsteigen musste. Das wäre sicherlich mühevoll gewesen und mit den normalen Tagesabläufen eines Staatsanwalts kaum in Einklang zu bringen.

Als mich Lap Kristiansen im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen auch noch als „Verbrecher“ beleidigte, wollte ich der Staatsanwaltschaft einen denkbar einfachen Vorgang präsentieren, den sie mühelos aufarbeiten konnte. Schließlich ging es hierbei um eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte allerdings – wie in zahllosen Fällen zuvor – die Verbrechensaufarbeitung. Daraufhin legte ich Beschwerde ein, informierte die Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen und bat diese, den Vorgang aufzuarbeiten.

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Leipzig alles richtig gemacht. Ein Beleidigungsdelikt werde von der Staatsanwaltschaft nur dann verfolgt, wenn hierfür ein öffentliches Interesse vorliegt. Und daran fehle es, wenn die Beleidigung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens – das natürlich öffentlich ist – erfolgt.

Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 6.3.2018

Übersetzt man dies in eine verständliche Sprache, so bedeutet es, dass ich mich von einem Gegner, der mich um hohe Summen betrogen hat, auch noch straflos als „Verbrecher“ beleidigen lassen muss, ohne dass ich auf Hilfe der Staatsanwaltschaft hoffen kann.

Aber es kam noch dicker: Oberstaatsanwalt Berner hält auch die Ausplünderung der Biogasgesellschaften durch Lap Kristiansen nicht für strafbar, obwohl dieser deutlich siebenstellige Beträge veruntreut hatte. Einen Blick in die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die ich zur Dokumentation übermittelte, wurde ebenfalls verweigert. Da mutete ich wohl der Staatsanwaltschaft zu viel zu. Im Übrigen – so Oberstaatsanwalt Berner – sei für die Aufarbeitung dieser Straftaten nicht die Staatsanwaltschaft, sondern der Insolvenzverwalter zuständig. Dumm nur, dass der die fraglichen Ansprüche bislang nicht verfolgt.

Und die Moral aus der Geschichte? Man darf in unserem System seinen Geschäftspartner hemmungslos betrügen und die Insolvenz eines Unternehmens auslösen. Diese klaren Untreue- und Betrugshandlungen werden von der Staatsanwaltschaft nicht aufgearbeitet. Das könne ja noch der Insolvenzverwalter Jahre später zivilrechtlich nachholen.

Nur hat Lap Kristiansen zwischenzeitlich seinen Wohnsitz nach England verlegt, um dort sein Insolvenzverfahren zu betreiben. Am Ende werden alle Gläubiger, auch der Insolvenzverwalter, leer ausgehen. Aus Sicht des Oberstaatsanwalts Berner ist das dann wohl hinzunehmen.

Natürlich müssen diese Vorgänge strafrechtlich aufgearbeitet werden. Ein Insolvenzverfahren stellt hierfür keinen Ersatz dar. Insofern stellt das Argumentationsmuster des Oberstaatsanwalts Berner einen juristischen Offenbarungseid dar. Mir wird damit gleichzeitig jegliche Möglichkeit genommen, in einem Strafverfahren gegen Lap Kristiansen zu einem sogenannten Strafschadensersatz zu gelangen, der darin liegt, dass eine Strafkammer des Landgerichts ihm die Wiedergutmachung auferlegt.

Das war es dann also mit der strafrechtlichen Aufarbeitung meiner geschäftlichen Zusammenarbeit mit Lap Kristiansen. Der hybride Rechtsstaat lässt seine Bürger mal wieder im Regen stehen. Straftäter haben in der Bundesrepublik freie Fahrt.

Zur Staatsanwaltschaft Leipzig und ihrer vermeintlichen Unabhängigkeit siehe auch

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde

Bürokraten im rechtsstaatlichen Nirwana

Ich kann nur jeden auffordern, sich von den Vertretern unserer herrschenden Kaste nicht alles gefallen zu lassen. Sie haben sich zwischenzeitlich so weit von den Bedürfnissen und Nöten der Bevölkerung entfernt, wie man dies nie für möglich gehalten hätte. Bezahlt werden sie aus Steuergeldern, damit es uns besser geht. Die Realität sieht dagegen anders aus, was ich in meinem letzten Blogbeitrag wieder einmal dargelegt habe.

Vom Umgang des „Rechtsstaates“ mit seinen Bürgern

Leider ist das juristische System in Deutschland zu kompliziert, als dass den Betroffenen klar wäre, welche Schritte sie einleiten können. Ich bin dazu übergegangen, jede beanstandungswürdige Handlung von Vertretern unserer herrschenden Kaste, insbesondere jeden Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze, anzugreifen. Da man bei dem einzelnen Vertreter unseres Staates wahrscheinlich nichts erreichen kann, muss man es bei den Vorgesetzten, oder der Staatsanwaltschaft versuchen.

Ob dabei etwas herauskommt, ist allerdings zweifelhaft. Denn hier gilt: Eine Hand wäscht die andere. Was man aber in jedem Fall erreicht, ist dass Sand in das Getriebe unseres Staates kommt. Man wird die Vertreter der herrschenden Kaste am ehesten treffen, wenn man ihnen Arbeit bereitet. Je mehr, desto besser.

Am 5.3.2018 hatte ich eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, weil ich angeblich eine Scheinehe geführt und einen Aufenthaltstitel – wofür überhaupt, schließlich bin ich Deutscher – erschlichen zu haben.

Vorladung vom 5.3.2018

Da ich es mir nicht gefallen lassen möchte, wenn Vertreter dieses Staates auch noch Öl in das Feuer meiner offenen Wunden wegen meiner gescheiterten Ehe gießen, habe ich nun hiergegen Strafanzeige gegen die zuständigen Mitarbeiter des Ausländeramtes der Stadt Offenbach, denen ich die Strafanzeige zu verdanken habe, erstattet und diese näher begründet. Es gibt nicht die geringsten Hinweise darauf, dass ich mich anlässlich meiner Eheschließung mit Olena Basarab strafbar gemacht habe.

Schreiben an das Polizeipräsidium Südosthessen vom 11.3.2018

Natürlich reicht dieser Schritt alleine nicht aus. Während die Staatsanwaltschaften gegen mich gerne mit aller Härte vorgehen, werden Personen, die mir massiv geschadet haben, nicht verfolgt. Längst gilt hier ein Zweiklassenstrafrecht.

Siehe: Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Das Establishment schlägt zurück

Also habe ich den Vorgang auch dem Offenbacher Oberbürgermeister Dr. Schwenke vorgelegt. Dieser hat nun ein persönliches Problem, denn der Vorgang ist ihm jetzt bekannt, er muss also handeln, um sich nicht später Untätigkeit vorwerfen zu lassen.

Schreiben an Oberbürgermeister Dr. Schwenke vom 11.3.2018

Das Ganze macht also Arbeit und zwingt meine Gegner an den Schaltstellen der Macht dazu, sich mit dem Vorgang zu befassen. Wahrscheinlich werde ich mich auch noch an die Kommunalaufsicht im hessischen Innenministerium wenden, um den Rechtfertigungsdruck zu erhöhen.

Dies wird mir am Ende dennoch kaum helfen. Vielleicht trägt es aber dazu bei, dass rechtsstaatliche Rahmenbedingungen künftig mit größerer Vorsicht von den Vertretern der herrschenden Kaste behandelt werden.

Vom Umgang des „Rechtsstaates“ mit seinen Bürgern

Es vergeht kein Monat, in welchem man nicht spürt, welchen Stellenwert man als Bürger im System unseres hybriden Rechtsstaates besitzt. Es ist ein Staat, der seine rechtlichen Bindungen weitestgehend aufgegeben hat und den Betroffenen längst mit obrigkeitsstaatlichen Methoden verfolgt.

Vor etwa 20 Jahren geriet ich zum ersten Mal in die Fänge der Justiz, als ich die Beschäftigten und Betriebsräte der Sächsischen Spielbanken gegen ihren Dienstherrn vertrat. Für diese handelte federführend der sächsische Finanzminister Prof. Dr. Milbradt, einst Kämmerer der Stadt Münster. Durch ein tiefes rechtsstaatliches Verständnis war dieser noch nie in Erscheinung getreten. Für meine Tätigkeit als Rechtsanwalt hatte Milbradt keinerlei Verständnis und ordnete eine staatliche Vernichtungskampagne an.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

In meinem Buch „Der hybride Rechtsstaat“ habe ich meine Auseinandersetzung weitgehend aufgearbeitet und Teile vorab in diesen Blog eingestellt. Befindet man sich einmal auf den schwarzen Listen dieses Staates, so hat man jegliche Bedeutung als Bürger mit eigenen Rechten verloren. Man erkennt nun die wahre Fratze seines Gegners, ungeschönt und unnachgiebig.

Es verging in den vergangenen 20 Jahren kein Jahr, in dem ich nicht perfiden Attacken meiner Gegner ausgesetzt war.

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde

Nun gibt es ein weiteres, aktuelles Beispiel: Vor fünf Tagen erhielt ich eine Ladung der Kriminalpolizei Offenbach, die mich als Beschuldigter vernehmen will. Es wird mir vorgeworfen, eine Scheinehe geführt bzw. einen Aufenthaltstitel erschlichen bzw. von diesem Gebrauch gemacht zu haben. Der Vorwurf ist wirklich ungeheuerlich.

Vorladung vom 5.3.2018

Anzeigenerstatter kann eigentlich nur das Ausländeramt der Stadt Offenbach gewesen sein. Und wahrscheinlich war dort nicht nur die Sachbearbeiterin, sondern auch der Sachgebietsleiter bzw. der Amtsleiter des Amtes beteiligt. Ich glaube nicht dass ein einfacher Mitarbeiter dort ohne Rückendeckung seiner Vorgesetzten Strafanzeige gegen einen Offenbacher Bürger erstatten kann.

Doch was war hier geschehen?

Am 25. 10.2014 heiratete ich in der Ukraine meine damalige Lebensgefährtin. Vier Monate später kam sie nach Deutschland, wo wir bis zum vergangenen Mai miteinander wohnten. Elena ist meine zweite Ehefrau. Bereits in erster Ehe war ich mit einer Ausländerin (aus Ekuador) verheiratet.

Ohne jegliche Anhaltspunkte wirft mir nun das Ausländeramt diverse Straftaten vor. Ich weiß nicht wieso man dort – natürlich ohne weitere Nachprüfung oder Anhörung meiner Person – glaubt, ich habe eine Scheinehe geführt. Standen etwa die Sachbearbeiter dort neben unserem Ehebett und schauten uns zu? Woher nehmen Vertreter dieses Staates überhaupt das Recht, in derart intime Teile meines Lebens vorzudringen und mir dann auch noch gleich  Straftaten zu unterstellen? Meine Ehe mit Elena hat wirklich nichts mit einer Scheinehe zu tun.

Und wieso soll ich eine Aufenthaltserlaubnis erschlichen bzw. von dieser Gebrauch gemacht haben? Als Deutscher benötige ich keine Aufenthaltserlaubnis. Ich kann diese demzufolge auch nicht nutzen. Der Vorwurf ist mehr als absurd und bestätigt nur, dass Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen völlig hirnbefreit arbeiten. Es ist leicht, die eigenen Bürger substanzlos zu verdächtigen. Das gab es in Deutschland schon immer. Für mich stellt sich die Frage, welches Staatsverständnis diese Herrschaften hier ausleben.

Das Ganze belegt allerdings leider einmal wieder, wie Vertreter dieses hybriden Rechtsstaates ihre Bürger wirklich sehen. Sie werden ohne mit der Wimper zu zucken der staatsanwaltschaftlichen Verfolgung ausgeliefert. Dass hier ein Staatsanwalt die Beschuldigtenvernehmung ausgelöst hat, spricht eine klare Sprache. Normalerweise hätte er aufgrund der Absurdität der Vorwürfe gar keine Ermittlungen aufnehmen dürfen. Aber geschützt vor derartigen Gewaltausbrüchen ist man als Bürger sicherlich nicht.

Ich werde so reagieren wie ich immer reagiert habe. Die können ihren Scheiß alleine machen. Wenn sie glauben, es läge eine Straftat vor, sollen sie mich doch anklagen. Das wird dann ein mehr als peinliches Verfahren, sofern rechtsstaatliche Vorgaben überhaupt noch etwas gelten.

Gegen die Mitarbeiter des Ausländeramts werde ich natürlich Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, Beleidigung und Nötigung erstatten und den Oberbürgermeister von Offenbach bitten, den Vorgang disziplinarrechtlich aufzuarbeiten. Offensichtlich zeichnen sich zahlreiche Vertreter unseres Staates durch ein vollständiges Fehlen rechtsstaatlichen Handelns aus.

Bürokraten und die Macht – der hybride Rechtsstaat lässt grüßen

Der zweifelhafte Umgang des Staates mit seinen Bürgern

Für mich stellt sich nach 20 Jahren des intensiven Kampfes allerdings die Frage, ob es nicht besser ist, Deutschland endgültig den Rücken zu kehren und auszuwandern. Eine Faire Behandlung habe ich hier nicht zu erwarten.

Bürokraten und die Macht – der hybride Rechtsstaat lässt grüßen

Was treibt sie eigentlich an, diese Bürokraten, welche in Behörden arbeiten und eigentlich dem Bürger dienen sollen? Eigentlich sollen sie doch für den Bürger da sein. Das jedenfalls wäre eine Wunschvorstellung. Die Praxis sieht dagegen anders aus.

Gestern berichtete ich über einen täglichen Fall staatlicher Willkür. Es ging darum, wie viele Bürokraten ihre Bürger wirklich sehen. Der Landkreis Soest in Gestalt seiner Mitarbeiterin in der Kreiskasse, Frau Coppius, kündigte an, für mich Erzwingungshaft anzuordnen, um mich zur Zahlung eines Bußgeldbescheides, den ich nie erhalten hatte, zu bewegen.

Der zweifelhafte Umgang des Staates mit seinen Bürgern

Das ist eigentlich ungeheuerlich und Ausfluss einer in staatlichen Behörden weit verbreiteten Willkürkultur. Es geht nicht um Service für den Bürger. Zahlreiche Bürokraten an den Schalthebeln der Macht leben hier offensichtlich ihre eigene Weltsicht aus. Und darin ist jeder, der sich staatlichem Handeln widersetzt ein Krimineller, der eingesperrt werden muss. Notfalls so lange, bis er spurt. Diese Herrschaften sind nach wie vor dem Obrigkeitsstaat verpflichtet.

Natürlich machte ich den Landkreis Soest in meinem Fall darauf aufmerksam, dass mir der fragliche Bußgeldbescheid nie zugestellt wurde und damit auch nicht als Grundlage weiterer staatlicher Aktivitäten, insbesondere für eine Erzwingungshaft, dienen kann. Nur leben einige Bürokraten in einer anderen Welt. Sie behaupten ohne Nachprüfung Dinge, die einfach nicht existieren und machen auf dieser Grundlage fröhlich weiter. Anscheinend wissen sie auch, wo ich in den letzten Jahren gewohnt habe.

Der Versuch einer Widerlegung scheitert am staatlichen Gewaltmonopol. Nicht der Landkreis Soest muss mir beweisen, dass ich den Bußgeldbescheid erhalten habe, sondern ich soll beweisen, ihn nicht erhalten zu haben. Rechtsstaatliche Grundsätze sehen hier natürlich anders aus. Für die Mitarbeiterin der Kreiskasse Soest Croppius sind diese Maßstäbe nicht existent. Mit ihrer Email vom gestrigen Tage kündigte sie an, meinen Fall zur Verhängung der Erzwingungshaft abzugeben. Offensichtlich verfährt diese gewaltbereite Mitarbeiterin so in allen Fällen.

Email des Landkreises Soest vom 20.02.2018

Es spielt für sie auch keine Rolle, dass ihr Kollege indirekt die fehlende Zustellung eingeräumt hatte. In einem Fall wie meine sieht Frau Croppius dennoch die Erzwingungshaft als gebotenes Mittel an.

Derartige staatliche Gewaltausbrüche habe ich mir noch nie gefallen lassen. Diesen Bürokraten muss man entgegentreten. Daher hatte ich gegenüber Frau Croppius auch eine Strafanzeige wegen Nötigung und Freiheitsberaubung angekündigt.

Email an den Landkreis Soest vom 20.02.2018

Das allein reicht jedoch nicht aus, um derartigen Machtexzessen wie im Fall von Frau Croppius zu begegnen, da die Gefahr besteht, dass diese ihr Verhalten nicht ändern. Also wandte ich mich auch an die Landrätin Irrgang von der CDU und konfrontierte diese mit dem Sachverhalt.

Schreiben an die Landrätin Irrgang vom 21.2.2018

Juristisch führt dies zu einer unangenehmen Folge: Sollte die Landrätin die Vorgehensweise ihrer Mitarbeiterin Irrgang tolerieren, macht sie sich ebenfalls strafbar. Dann werde ich nicht nur gegen Frau Croppius, sondern auch gegen die Landrätin Strafanzeige erstatten.

Der Ausgang der Angelegenheit ist derzeit offen.

Der zweifelhafte Umgang des Staates mit seinen Bürgern

Eigentlich geht es um etwas Banales, um eine Situation, vor der viele Menschen in der Bundesrepublik schon gestanden haben, die aber so bezeichnend ist für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Es geht darum, ob wir als mündiger Bürger Ernst genommen werden, oder ob man uns wie eine wertlose Sache, die ihren Nutzen verloren hat, behandeln darf.

Vor einigen Tagen erhielt ich Post vom Landkreis Soest. Es ging um einen Bußgeldbescheid, den ich angeblich nicht bezahlt hatte. Der Landkreis forderte von mir den Rechnungsausgleich bis zum 14.2.2018 und drohte an, sollte ich die Zahlung nicht vornehmen, mich in Erzwingungshaft zu nehmen. Auch Sozialhilfeempfänger – so wurde ich gleich noch belehrt – müssten Bußgelder bezahlen. Nur wissen sie oft nicht, wie sie das bewerkstelligen sollen.

Landkreis Soest vom 31.01.2018

So ist das nun einmal, wenn man vermeintliche Forderung unseres Staates nicht bezahlt. Wie schon im Mittelalter kann man gleich in Haft genommen werden. Dort kann man zwar nicht arbeiten und damit Geld verdienen, man verbleibt im Gefängnis aber solange, bis der Geldbetrag ausgeglichen ist.

Die Behandlung des Bürgers durch die Vertreter unseres Staates hat sich also in den vergangenen 800 Jahren anscheinend immer noch nicht geändert. Auf diesem Wege hält der Staat seinen Bürgern vor, was er wirklich von seinen Rechten, insbesondere dem Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit hält: nämlich überhaupt nichts.

Für die Beschäftigten des Landkreises ist es offensichtlich auch egal, dass sie mir ihren Bußgeldbescheid nie zugestellt haben. Sie versandten ihn an eine frühere Anschrift, wo ich längst nicht mehr wohnte. Damit hatte ich nicht einmal die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen.

Natürlich wies ich den Landkreis hierauf hin, ohne dass sich dort ein Umdenken abzeichnete.

Email-Verkehr mit Landkreis Soest

Normalerweise müsste mir nun der Bußgeldbescheid erst einmal zugestellt werden. Dumm nur, dass die Angelegenheit zwischenzeitlich verjährt ist. Dies dürfte den Landkreis jedoch nicht davon abhalten, Erzwingungshaft anzuordnen. Die Verhaftung erfolgt dann zwar ohne Rechtsgrundlage, der Bürger darf sich dann jedoch vom Gefängnis aus zur Wehr setzen.

Unser Rechtsstaat leidet daran, dass die Vertreter dieses Staates jegliches Maß verloren haben. Über all die Regelungen, mit denen die Väter unseres Grundgesetzes das Verhältnis zwischen Staat ausgestaltet haben, setzen sie sich ohne Bedenken hinweg.

Zwischenzeitlich habe ich den Landkreis darauf hingewiesen, dass ich – sollte Erzwingungshaft angeordnet werden – Strafantrag wegen Freiheitsberaubung stellen werde. Das Strafverfahren wird dann – wie in derartigen Fällen üblich – mit Sicherheit eingestellt.

Der hybride Rechtsstaat besitzt viele Gesichter.

Finanzämter und die Lehnsherrschaft Teil 2

Wie wenig Politiker das Wohl ihrer Bürger im Sinn haben, ist ein zentraler Gegenstand dieses Blogs. Dies gilt für die Justiz ebenso wie für die Finanzämter, welche von der politischen Kaste immer wieder bewusst zur Gängelung von Bürgern eingesetzt werden. Dabei schrecken die Finanzämter auch nicht davor zurück, kriminelle Machenschaften zu untertützen.

Bereits vor einiger Zeit habe ich auf einen Fall im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Saarlouis verwiesen. Was war geschehen? Mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen hatte Gewinne aus dem Betrieb von Biogasanlagen nicht an die IBO UG ausgezahlt, sondern diese in die eigene Tasche gesteckt. Meine Versuche, diesen Vorgang strafrechtlich aufzuarbeiten, sind bislang kläglich gescheitert.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Steuerlich ist dies höchst problematisch, denn in diesem Fall muss die IBO UG, obwohl sie keinerlei Geld erhalten hat, die festgesetzten Gewinne dennoch versteuern. So entspricht es jedenfalls den geltenden steuerlichen Regelungen. Gerecht ist dies sicherlich nicht, denn wer kann schon hohe Steuern bezahlen, wenn er hierzu nicht die notwendigen finanziellen Mittel erhalten hat.

Die Finanzämter interessieren sich jedoch nicht für derartige ethisch-moralische Überlegungen. Für sie ist jeder, der seine Steuern nicht zahlt, ein Krimineller, der dem Staat vorenthält, was ihm gebührt. Sie sind geistig nach wie vor fest in der mittelalterlichen Lehnsherrschaft verankert.

Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft

Da die IBO UG aufgrund der Nichtzahlung der Gewinne die Steuerschuld nicht begleichen konnte, stellte das Finanzamt Saarlouis einen Insolvenzantrag, um die Gesellschaft zu vernichten. Damit unterstützte sie meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen, der auf eine derartige Entwicklung spekuliert hat. So schaffte er sich einen wichtigen Gegner vom Leib – das Finanzamt Saarlouis unterstützte ihn hierbei sogar noch.

Was noch schlimmer war: Nachdem die IBO UG nicht zahlen konnte, nahm das Finanzamt Saarlouis sogar meine Schwester und mich als faktischen Geschäftsführer in Anspruch. Auch hier war das Ziel klar: Wenn wir die Steuerschuld nicht bezahlen können, sollen auch wir dafür mit unserer wirtschaftlichen Existenz bezahlen.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Jedenfalls betrieb das Finanzamt Saarlouis fortan die Zwangsvollstreckung und pfändete Konten. Aus meiner Sicht ein absolut unerhörter Vorgang.

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Da ich nicht bereit war, diese Vorgehensweise hinzunehmen, wandte ich mich an den saarländischen Finanzminister Toscani. Ich bat darum, den Vorgang aufzuarbeiten und die vermeintliche Steuerforderung niederzuschlagen.

Finanzamt Saarlouis: Offener Brief an den saarländischen Finanzminister Toscani

Hoffnung auf ein gutes Ende machte ich mir dabei nicht. Wie so oft ging es mir darum, die Rechtfertigung des Finanzministers zu hören bzw. nachzulesen, wie er mit einer derart ungerechten Vorgehensweise umgeht. Denn darin sieht man sehr schnell, wie wenig ein Minister die Interessen seiner Bürger verfolgt. Er zählt zu den Anhängern eines hybriden Rechtsstaats, der in Wirklichkeit nie in der Neuzeit angekommen ist.

Und genau so kam es auch: Finanzminister Toscani hält die Vorgehensweise des Finanzamtes Saarlouis für gerechtfertigt. Damit muss weiterhin jeder, der seine Steuerschulden nicht bezahlt, mit einem Insolvenzantrag rechnen. Dies gilt selbst dort, wo ihm – wie im Fall von Beteiligungen an Gesellschaften – kein Gewinn zugeflossen ist.

Schreiben Finanzministerium Saar vom 23.01.2018

Die Vertreter unseres Staates zeigen hier wieder einmal ihr wahres Gesicht. Für Bürger in Not ist diese Politik ein absolutes Desaster.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Fast sieben Jahre ist es her, dass das Insolvenzgericht Leipzig das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet hatte. Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag des Finanzamtes Grimma, das mich mit völlig überzogenen Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer zur Strecke bringen wollte.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Wenn man sich überlegt, was ich in den vergangenen sieben Jahren erlebt habe, glaubt man, man befinde sich in einem schlechten Film. Schon der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma war rein ergebnisbezogen. Man setzte die Vorauszahlungen so hoch an, dass ich sie beim besten Willen nicht begleichen konnte. Dies hatte mit einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung nicht das Geringste zu tun.

In dieses Bild passt es dann, dass mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung im Insolvenzgericht Leipzig „verloren ging“. Man tat von Seiten der sächsischen Justiz wirklich alles, um eine Restschuldbefreiung meinerseits und damit eine Rückkehr in den Anwaltsberuf zu verhindern.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Damit, dass dieser Antrag später wieder auftauchen würde, hat wohl niemand auf Seiten meiner Gegner gerechnet. Ebenso wenig mit der Tatsache, dass er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig trug.

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – Teil 3

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Offensichtlich lässt sich das Insolvenzgericht nicht von seinem Kurs abbringen. Eigentlich muss nach der Insolvenzordnung nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase über die Restschuldbefreiung entschieden werden. Das war vor nun einem Jahr. Das Insolvenzgericht Leipzig leitete dieses Verfahren jedoch erst mit einer sechsmonatigen Verspätung ein. Angeblich lagen ihm meine Akten nicht vor. Vielleicht waren sie ja – ähnlich wie mein Antrag auf Restschuldbefreiung – verloren gegangen.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Bis heute habe ich nichts mehr vom Insolvenzgericht gehört. Eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung ist seit einem Jahr überfällig. Es sieht derzeit so aus, als wolle das Insolvenzgericht das Verfahren nach besten Gründen verzögern. Dazu passt auch, dass es sechs Monate nach der verspäteten Einleitung des Verfahrens immer noch nicht zu einer Entscheidung gelangt ist.

Mit Rechtstaatlichkeit hat dies sicherlich nichts zu tun.

Bundesverfassungsgericht verweigert Schutz

Hört auf vom Rechtsstaat zu reden! Es macht einfach keinen Sinn mehr. Offensichtlich klafft eine zu große Lücke zwischen dem, was ich unter einem Rechtsstaat verstehe und seiner tatsächlichen, hybriden Erscheinungsform.

Seit mehreren Jahren kämpfe ich für die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards, die von so großer Bedeutung für unser Gemeinwesen ist. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass mir mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch aus Leipzig die Pfändungsfreigrenzen für meine Ehefrau und meine Kinder verweigert hatte. Er pfändete mich sozusagen kahl und ließ mir nicht einmal denjenigen Betrag, den ich zur Führung eines menschenwürdigen Lebens dringend benötigte.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Im zweiten Halbjahr 2015 war es mir endlich gelungen, Arbeit zu finden. Ich fing bei dem schottischen Unternehmen Standard Life in Frankfurt an. Vorher berechnete ich, welches Gehalt mir unter Berücksichtigung meiner Pfändungsfreigrenzen verbleiben wird. Das waren mehr als 3000 €. Für eine fünfköpfige Familie war das zwar nicht übermäßig, es hätte jedoch auch in Anbetracht der hohen Mietkosten in Frankfurt gereicht.

Neben meinen beiden eigenen Kindern war ich gegenüber der in die Ehe mit meiner zweiten Frau eingebrachten Tochter unterhaltspflichtig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung musste ich gegenüber der Ausländerbehörde abgeben, da diese Voraussetzung für die Einreise meiner Ehefrau und ihrer Tochter aus der Ukraine war. An einer Unterhaltspflicht konnte daher nicht ernsthaft gezweifelt werden.

Mein Insolvenzverwalter sah dies jedoch anders und erkannte die bestehenden Unterhaltspflichten für vier Personen nicht an. Er beließ mir nur ein Gehalt unter 1800 €, was im Großraum Frankfurt nicht ausreicht. Dies gilt umso mehr in Anbetracht der Zahlungen gegenüber meinen Kindern, zu denen ich rechtlich verpflichtet war.

Mit dieser Auffassung setzte sich mein Insolvenzverwalter gegenüber dem Amtsgericht Leipzig durch. Das Insolvenzgericht behauptete darin sogar, meine Ehefrau wäre berufstätig, was völlig an den Haaren herbeigezogen war. Ein weiteres Beispiel für die hybride Rechtssprechung in der Bundesrepublik.

Insolvenzgericht Beschluss 29.1.2016

Auf meine Beschwerde hin gab mir dann das Landgericht Leipzig teilweise recht. Immerhin wurde die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Ehefrau anerkannt, nicht jedoch gegenüber ihrer Tochter. Gegenüber dieser sei ich nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, weil ich nicht der Vater des Kindes war. Dass ich mich gegenüber der Ausländerbehörde zum Unterhalt der Tochter verpflichten musste, berücksichtigte das Landgericht Leipzig allerdings nicht.

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Offensichtlich wurden damit Familien mit einem ausländischen Kind gegenüber Familien mit rein deutschem Nachwuchs schlechter gestellt. Das war umso weniger akzeptabel, als ich gegenüber der Tochter meiner Ehefrau tatsächlich Unterhalt geleistet hatte. Von Chancengleichheit konnte hier nicht gesprochen werden. Für den Außenstehenden ist all dies wenig verdaulich.

Landgericht Leipzig 14.7.2017

Natürlich wollte ich diese Entscheidung nicht auf sich beruhen lassen und legte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

Darin rügte ich unter anderem die bestehende Ungleichbehandlung und forderte, die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinen beiden Kindern sowie der Tochter meiner Ehefrau anzuerkennen. Ich rügte ferner die Verletzung von rechtsstaatlichen Mindeststandards, da der mir verbliebene Betrag nicht mehr zur Führung eines halbwegs angemessenen Lebens ausreichte und geradewegs in die Schuldenfalle führte. Es war ferner nicht nachvollziehbar, wieso die Tochter meiner Ehefrau bei den Unterhaltspflichten schlechter gestellt sein sollte, als meine eigenen Kinder.

Nun liegt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor. Meine Verfassungsbeschwerde wurde nicht einmal angenommen. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts fehlt die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung der Angelegenheit. Eine Begründung liefert das Gericht leider nicht.

Bundesverfassungsgericht vom 17.1.2018

Damit bestätigt das höchste deutsche Gericht das bestehende Zweiklassenunrecht. Mein Insolvenzverwalter sowie das Amts- und Landgericht Leipzig werden sich hierdurch bestätigt sehen und nicht von ihrem Kurs abweichen.

Diese Entscheidung hätte ich nicht für möglich gehalten. Sie ist einmal mehr ein Beweis dafür, dass ich aufhören sollte, vom Rechtsstaat zu träumen. Nun habe ich durch alle Instanzen eine Absegungsrechtsprechung erlebt. Vielleicht ist es auch einfach besser, diesem hybriden System den Rücken zuzukehren.

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Es ist ein kleiner Anfang. Mehr aber auch nicht. Vor einigen Wochen hatte ich eine Strafanzeige gegen die Leipziger Staatsanwältin Siler eingereicht. Diese hatte sich seit mehr als sechs Jahren hartnäckig geweigert, das Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Kristiansen, der mich beim Betrieb von Biogasanlagen massiv geschädigt hatte, strafrechtlich aufzuarbeiten.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Über die eigenwilligen Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft Leipzig habe ich mehrfach berichtet.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Dabei geht es um Schäden im deutlich siebenstelligen Bereich. Kristiansen zahlte die hälftigen Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen nicht an mich aus. Er wirtschaftete das Geld in seine eigene Tasche. Außerdem blieb er die Rückzahlung von Darlehen in Höhe von mehr als 670 T€ schuldig.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig handelt es sich hierbei nicht um eine Straftat. Denn die bloße Nichtzahlung von Forderungen sei grundsätzlich nicht zu beanstanden. Damit stellt sich die Staatsanwaltschaft ein absolutes Armutszeugnis aus. Mit dieser Einstellung bleiben Wirtschaftsstrafsachen grundsätzlich ungesühnt. Das ist geradezu eine Einladung für Straftäter und führt zu einem klaren Zweiklassenstrafrecht.

Damit verweigert die Staatsanwaltschaft Leipzig jegliche Verbrechensaufklärung.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Nun hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immerhin ein Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler, die für die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft verantwortlich ist, eingeleitet. Mehr aber auch nicht. Daran kam sie zudem nicht vorbei.

Schreiben der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 12.1.2018 – Strafsache Siler

In wenigen Monaten wird die den Sachverhalt bearbeitende Staatsanwältin Dr. Martini dann sicherlich feststellen, dass Staatsanwältin Siler alles richtig gemacht hat. Am Ende muss sich niemand mehr wundern, dass die Bürger den Glauben an dieses hybride Rechtssystem verlieren.

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