siehe ferner Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs
Dienstag, 19. Dezember 2017
Ich gebe zu, der Zeitpunkt ist nicht gerade gut gewählt. Es ist Weihnachtszeit, Zeit der Besinnung und des Friedens. Es ist aber auch eine Zeit des Nachlesens. Daher nun ein weiterer Ausschnitt aus meinem Tagebuch.
Ausführlich hatte ich über meine Prozesse gegen die sächsischen Spielbanken und den Freistaat Sachsen berichtet, der mich zum öffentlichen Rufmord freigegeben hatte. So jedenfalls die Aktennotiz, die der damalige Staatssekretär Dr. Carl über ein Gespräch mit dem früheren Finanzminister Prof. Dr. Milbradt angefertigt hatte.
Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an
Bei den Spielbankenprozessen kreuzte ich das erste Mal die Klingen mit Vertretern der öffentlichen Hand. Damit läutete ich meinen eigenen Untergang ein. Denn von nun an wurde die Staatsanwaltschaft Leipzig mein ständiger Begleiter. Sie überzog und überzieht mich immer noch mit einer Vielzahl von Verfahren. Einziges Ergebnis ihrer Hartnäckigkeit ist meine zerstörte Gesundheit.
Hier nun ein weiterer Ausschnitt in meinem Kampf um das Recht.
Die Jagd geht weiter – Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde
Mein aufgrund der Spielbankenprozesse sowie meiner OB-Kandidatur höhere Bekanntheitsgrad in Leipzig brachte mich beruflich sicherlich ein Stück nach vorne. Die größere Popularität brachte jedoch gravierende Nachteile mit sich. Nun geriet ich erneut ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft.
Bis heute verstehe ich Staatsanwälte nicht. Ihre Denkgewohnheiten sind mir fremd. Sie scheinen unter Paranoia zu leiden. Staatsanwälte sehen überall Straftaten und handeln danach, leider oft genug gerade dort, wo überhaupt keine vorliegen. Ihr Auftreten und Handeln verträgt sich meiner Meinung nach nur selten mit meiner Vorstellung vom rechtsstaatlich verankerten Juristen. Zu oft haben Staatsanwälte – gerade in Sachsen – in der Vergangenheit den rechtlich zulässigen Rahmen überschritten.
Leider lernte ich die Staatsanwaltschaft nie als unabhängige Anklagebehörde kennen. In den nun folgenden, gegen mich gerichteten Ermittlungsverfahren, nahm sie nie ihre Aufgabe wahr, entlastend, also zugunsten des Betroffenen zu ermitteln. Staatsanwälte gehen zur Jagd und verwenden dabei gerne ein großes Kaliber. Bezahlt werden sie von den Bürgern, denn immerhin arbeitet die Staatsanwaltschaft mit Steuergeldern. Was hilft es, wenn eine einseitige Anklageschrift den Anforderungen an ein Strafverfahren nicht genügt? Ein Staatsanwalt muss leider nicht persönlich für die Kosten eines gescheiterten Strafverfahrens aufkommen.
Der Staatsanwaltschaft Leipzig ging es leider nicht ausschließlich um eine Verfolgung von Straftaten. Sie beabsichtigte außerdem nicht, ihre Gegner fair zu behandeln. Natürlich will jeder gewinnen. Nur besitzt die Staatsanwaltschaft über die Art und Weise, wie dies geschehen soll, ganz besondere Vorstellungen. Oft endet dies mit der persönlichen Vernichtung des Gegners.
Staatsanwälte kennen natürlich die Möglichkeiten unseres Rechtsstaates. Vor allem aber wissen sie um die Grauzonen. Dies geschieht jedoch nur, weil sie es wollen. Sie entscheiden sich bewusst für den von ihnen entwickelten Weg.
Die ihnen eröffneten Machtbefugnisse erlauben den Sieg über jeden Gegner. Selbst der stärkste Gegner gibt irgendwann desillusioniert auf, wenn er nur lange genug verfolgt wird. Damit kommt es am Ende nicht mehr darauf an, ob ein Staatsanwalt recht hat. Entscheidend ist vielmehr, mit welcher Hartnäckigkeit und Konsequenz er selbst nicht berechtigte Vorwürfe verfolgt.
Oft vertraut er auf die Nebenwirkungen der strafrechtlichen Verfolgung. Diese sind für die Betroffenen regelmäßig mit einer schweren Beeinträchtigung ihrer Gesundheit verbunden. Hinzu kommt ein hoher finanzieller Aufwand, den man betreiben muss, um derartige Angriffe abzuwenden. Gute Strafverteidiger kosten viel Geld. Und schlechte Anwälte darf man sich bei dieser Auseinandersetzung nicht leisten. Leider bleibt man, wenn die Anklage vor der Hauptverhandlung scheitert, auf den Kosten sitzen. So wird Recht haben schnell zu einem finanziellen Desaster.
Schließlich bindet man durch Strafverfahren die zeitlichen Kapazitäten seines Gegners. Das Lesen von Ermittlungsakten und Besprechungen mit Strafverteidigern kosten Zeit, die nicht mehr für die normale Berufsausübung genutzt werden kann. Damit reduzieren sich natürlich auch die Einnahmen und damit die Grundlage für den Lebensunterhalt.
Staatsanwälte verstehen es meisterhaft, die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Regelmäßig nutzen sie für ihre strafrechtlichen Ermittlungen fulminante Auftritte in der Boulevardpresse. Unter Berufung auf das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit werden die Vorwürfe breit gestreut. Sensationswütende Zeitschriften wie die BILD profitieren hiervon nachhaltig.
Durch das Breittreten sensibler Informationen in der Presse erreicht die Staatsanwaltschaft zwar keinen juristischen Sieg. Die Betroffenen werden jedoch öffentlich gebrandmarkt bzw. hingerichtet. Dies gilt insbesondere, wenn ein Rechtsanwalt Gegenstand derartiger Attacken ist.
Einen Rechtsanwalt, der in der Öffentlichkeit mehrfach als Straftäter verunglimpft wurde, suchen Mandanten nur ungern auf. Die öffentliche Verurteilung in der Boulevardpresse und die folgende öffentliche Diskussion über die Vorwürfe schneiden ihm die Grundlage für seinen Beruf ab. Der wirtschaftliche Tod des Gegners wird im schlimmsten Fall von der Staatsanwaltschaft als Sekundärziel in Kauf genommen. Dann hat der Betroffene halt Pech gehabt. Eine Entschuldigung kommt diesen Tätern mit weißen Kragen dabei nie über die Lippen. Längst haben sie sich einem neuen Opfer zugewandt.
Das Ergebnis ist absehbar. Recht haben oder Recht bekommen spielt am Ende des Tages keine Rolle mehr. Und dies sollte ich nun wieder am eigenen Leibe erfahren.
Oft dachte ich, dass Staatsanwälte zu viele Filme gesehen haben. Sie sonnen sich im Rampenlicht und jagen Unschuldige mit der Fackel der Inquisition aus der Stadt. Gegen seine öffentliche Hinrichtung kann sich kein Betroffener verteidigen.
Diese Rahmenbedingungen sind es, die den Rechtsstaat in seinen Grundstrukturen erschüttern. Der Persönlichkeitsschutz des Betroffenen – immerhin in Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verankert – bleibt auf der Strecke. Er verliert sich für diese Akteure in schwarzen Roben in der Bedeutungslosigkeit.
Meine seit etwa 20 Jahren andauernde systematische Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft hinterließ tiefe Wunden. Sie bewies mir mit grausamer Härte, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Anwaltstätigkeit in Leipzig nicht vorliegen und wahrscheinlich auch nie vorgelegen haben.
Dienstag, 26. April 2005
Unmittelbar nach der Oberbürgermeisterwahl ging die Jagd wieder los. Von der Staatsanwaltschaft Leipzig bekam ich eine Ladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Man wollte ein paar nette Lichtbilder von mir schießen und mir meine Fingerabdrücke abnehmen. Damit würde ich endlich einmal dorthin wandern, wo ich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schon lange hingehörte: In ihre ganz persönliche Verbrecherdatei. Bereits ein Eintrag dort brandmarkt den Betroffenen ausweglos für die Zukunft.
Mein junger Anwaltskollege Dr. U. hatte mich angezeigt. Ich kannte ihn, weil ich für die Ausbildung der Rechtsreferendare im Arbeitsrecht am Landgericht Leipzig zuständig war. Dort hatte er meine Übungen besucht.
Der von Dr. U. erhobene Vorwurf war absurd: Ich sollte ein Din-à-4-Blatt auf einer Baustelle entwendet haben. Darauf waren Büros seiner Mandantin, einem Callcenter, aufgezeichnet. Dieses Blatt dokumentierte allerdings, dass einige Mitarbeiter meiner Mandantin, einer börsennotierten Aktiengesellschaft, fremdgehen und eine eigene Firma gründen wollten. Die Zeichnung betraf ihr neues Büro. Auf der Zeichnung waren sogar die Namen und die Büros der abwanderungswilligen Mitarbeiter festgehalten. Damit konnte ich den Nachweis ihrer unerlaubten Konkurrenztätigkeit führen. Für uns war die Zeichnung Gold wert.
Gegen die Aktivitäten der Abwanderungswilligen reichte ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Leipzig ein und legte den Bauplan als Beweismittel vor. Das passte Dr. U. natürlich überhaupt nicht, denn seine Mandantin geriet nun gehörig unter Druck. Was mich verwunderte war, dass er seine Rechtsposition offensichtlich als schlecht einschätzte und nicht allein auf eine zivilrechtliche Auseinandersetzung vertraute.
Mein Strafverteidiger Curt-Mathias Engel riet mir zur Gelassenheit. Wenn die Staatsanwaltschaft von mir Fotos und Fingerabdrücke haben will, sollte ich ihnen doch eins meiner Wahlplakate von der Oberbürgermeisterwahl hinschicken. Das war zwar lustig, weh getan haben die gegen mich erhobenen Vorwürfe sowie die Ladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung aber trotzdem. Ich hätte zumindest ein gewisses Maß an Fairness von meinem Berufskollegen, Dr. U., der mich gut kannte, erwartet. Aber Rechtsanwälte haben leider oft eine sehr eigenwillige Berufsauffassung. Und bei der Wahl ihrer Mittel zeichnen sie sich nur selten durch das notwendige Maß an sozialer Intelligenz aus.
Aufgrund der Intervention meines Rechtsanwalts Curt-Mathias Engel kam es nicht mehr zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Der Eintrag in die Verbrecherdatei blieb mir also erspart. Ein Jahr später stellte die Staatsanwaltschaft Leipzig das gegen mich gerichtete Strafverfahren ein, da kein hinreichender Tatverdacht gegen mich bestand. Der wahre Täter hatte sich der Staatsanwaltschaft zu erkennen gegeben. Es handelte sich dabei um den Geschäftsführer meiner Mandantin.
Donnerstag, 10. August 2006
Es war ein Schicksalstag, denn nun lernte ich meine „persönliche Staatsanwältin“ kennen. Diese karrierebewusste Dame hört auf den Namen Birgit Eßer-Schneider. Unter Strafrechtlern ist diese streitbare Juristin keine Unbekannte. Unsere Wege kreuzten sich erstmals, nachdem sie gegen einen Freund von mir, den damaligen Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig, Dr. B., Anklage erhoben hatte.
Die Vorwürfe, mit denen sie Dr. B. zur Strecke bringen wollte, waren abstrus. Dr. B. hatte während der Leipziger Lachmesse eine Politesse angewiesen, einen Künstler nicht wegen Falschparkens mit einem Bußgeldbescheid zu belegen. Hierüber beschwerte sich die Politesse massiv. Es folgten eine Strafanzeige gegen Dr. B. wegen Strafvereitelung und Nötigung.
Diese Reaktion ist mehr als bezeichnend und bestätigte merkwürdige Gepflogenheiten innerhalb der Stadt Leipzig. Der Fall ging monatelang durch die Leipziger Gazetten. Es war sicherlich nicht mein Freund Dr. B., der die BILD mit entsprechenden Informationen gefüttert hatte. Das von der Staatsanwaltschaft bemühte Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit schien jedenfalls wieder einmal grenzenlos.
Die Behandlung von Dr. B. durch die Stadt und die Staatsanwaltschaft Leipzig stellt ein Paradebeispiel für einen denkwürdigen Umgangsstil dar. Staatsanwältin Eßer-Schneider sowie die Stadt Leipzig bewiesen meinem Freund Dr. B. jedenfalls, dass Leipzig ihm keine beruflichen Perspektiven mehr bieten konnte. Er gab schließlich auf und zog nach Berlin, wo er seitdem ungestört seinem Beruf nachgehen kann. An seine Erfahrungen in Leipzig erinnert er sich heute nur noch ungern. Sie werfen ein merkwürdiges Licht auf die Kulturstadt Leipzig.
Staatsanwältin Eßer-Schneider sollte jedoch nicht beschäftigungslos werden. Nun stand sie in meiner Kanzlei vor mir und legte mir einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig vor. Darin äußerte sie den Vorwurf, ich habe bei einer Mandantin ein zu hohes Honorar abgerechnet. Vorausgegangen war eine Strafanzeige eines Anwaltskollegen aus Leipzig.
Meiner Meinung nach durfte Staatsanwältin Eßer-Schneider nie gegen mich ermitteln. Ihre Tätigkeit belegt exemplarisch, wie wenig rechtsstaatliche Bindungen in Sachsen gelten. Eßer-Schneider war mit einem Rechtsanwalt aus der Leipziger Niederlassung der überörtlichen Anwaltskanzlei CMS verheiratet. Hierbei handelt es sich um einen Arbeitsrechtler, also um jemanden, der mit mir um dieselben Mandate in der Stadt konkurrierte. Damit war sie von Anfang an befangen, was sie jedoch nicht weiter zu stören schien.
Die Staatsanwaltschaft muss rechtlich unabhängig sein, damit sie ihren Auftrag objektiv erfüllen kann. Bei Eßer-Schneider war dies anders. Aufgrund ihrer Ehe mit meinem Konkurrenten konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich von sachfremden Erwägungen leiten ließ, etwa dem Wunsch, Marktbereinigung zu betreiben.
Normalerweise genügt für die Annahme der Befangenheit bereits der „böse Schein“, wie es Juristen formulieren. Demzufolge dürfen die Vorteile aus meiner Verfolgung nicht mittelbar ihrem Ehemann zugutekommen. Sonst wäre Eßer-Schneider von jeglichen Ermittlungen gegen mich auszuschließen.
Und genau für diesen bösen Schein gab es in der Folgezeit triftige Anhaltspunkte.
Das Ganze besaß zudem eine besondere Brisanz, weil ich meinem Kollegen, Rechtsanwalt Schneider, zuvor ein wichtiges Mandat vor der Nase weggeschnappt hatte. Dabei handelte es sich um die arbeitsrechtliche Abwicklung der Fusion der Sparkasse Leipzig mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz.
Normalerweise wäre dieses Mandat bei der Kanzlei CMS gelandet. Die Sparkasse Leipzig hatte sich jedoch für mich entschieden. Berücksichtigt man das hohe Honorarvolumen, mit dem die Sparkasse meine Tätigkeit vergütete, so war die Entscheidung gegen CMS für diese Kanzlei ein herber Schlag. Ob sich Rechtsanwalt Schneider hierüber bei seiner Ehefrau beschwerte, weiß ich natürlich nicht. Jedenfalls war die Mandatserteilung an mich lange das beherrschende Thema unter den Arbeitsrechtlern der Stadt.
Nun legte meine persönliche Staatsanwältin einen Durchsuchungsbeschluss vor und beschlagnahmte diejenigen Anwaltsakten, die meine Beratungstätigkeit dokumentierten. Sie versuchte außerdem, Akten mitzunehmen, welche Kündigungsschutzprozesse von Mitarbeitern der Sparkasse betrafen, die jedoch mit dem mir gemachten Vorwurf nichts zu tun hatten.
Damit ging ihre eigentliche Intention weit über dieses Strafverfahren hinaus. Sie wollte mich in den Augen der Sparkasse Leipzig unmöglich machen. Dort bat sie ebenfalls um die Vorlage der Akten zu den von mir betreuten Arbeitsgerichtsverfahren, allerdings ergebnislos. Dass sie die Verantwortlichen der Sparkasse in diesem Zusammenhang auch über die gegen mich gerichteten Vorwürfe informierte, liegt jedenfalls nahe.
Sichtlich mitgenommen ließ ich Staatsanwältin Eßer-Schneider gewähren und machte mich wieder einmal auf den Weg zu meinem Strafverteidiger Curt-Mathias Engel. Was sollte ich auch gegen sie und die anwesenden Polizeibeamten tun? Meine Sorge galt längst anderen Dingen: Ich hoffte inständig, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht nach außen getragen würden. Aber der Orkan sollte schon wenige Tage losbrechen.
Donnerstag, 17. August 2006
Was nicht geschehen durfte war eingetreten. Die Leipziger Redakteurin der BILD-Zeitung Martina Kurtz, sozusagen meine persönliche BILD-Redakteurin, berichtete auf Seite 3 dieses Schmähblattes umfangreich über die Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft. In großen Lettern war zu lesen: „Razzia beim ehemaligen OB-Kandidaten. Ermittlungen wegen versuchten Betruges gegen Dr. Ulrich Keßler“. Der Artikel beinhaltete eine einzige Abrechnung. Er belegt, dass die BILD-Redakteurin zuvor umfassend informiert worden war.
Natürlich verwies Martina Kurtz auch auf das frühere, gegen mich gerichtete Strafverfahren, in welchem mich das sächsische Finanzministerium unter Federführung des späteren Ministerpräsidenten Prof. Dr. Milbradt schonungslos in den Stand des Kopfs einer kriminellen Vereinigung erhoben hatte. Damit besaß ich in der Öffentlichkeit eine kriminelle Vorgeschichte. Frau Kurtz wusste auch, dass ich mich vor dem Arbeitsgericht mit drei Mitarbeitern stritt, denen ich zuvor fristlos gekündigt hatte. Offensichtlich schwärzten mich diese bei der BILD an. Die Denunziation zählte zu den Dingen, die in Leipzig wirklich blühten. Vor allem Anwälte schienen von dieser Droge abhängig zu sein.
Für mich stellte sich damals die Frage, wieso die BILD über die gegen mich erhobenen Vorwürfe berichten konnte. Natürlich war die Staatsanwaltschaft verpflichtet, interne Vorgänge nicht an die große Glocke zu hängen. Lange grübelte ich über diese Frage. Am Ende war mich mir sicher, dass sich Staatsanwältin Eßer-Schneider oder andere Personen aus der Leipziger Justiz persönlich mit der BILD-Redakteurin in Verbindung gesetzt hatten. Eindeutig kamen ihre Insiderinformationen aus erster Hand.
Besonders schwer verdaulich war die Tatsache, dass eine Staatsanwältin, die mit einem direkten Konkurrenten von mir verheiratet war, den Weg zur Boulevardpresse gesucht hatte. Das sah nun mehr als deutlich nach einer gezielten Marktbereinigung aus. Die Vorwürfe erweckten den Eindruck, als würde ich generell ein zu hohes Honorar abrechnen. So schnell mutierte man von einem versierten Arbeitsrechtler zu einem staatsanwaltschaftlich anerkannten Betrüger. Das musste meine Mandanten gehörig abschrecken.
Der zuständige Oberstaatsanwalt sah in dieser Vorgehensweise jedoch nichts Ehrrühriges. Daher schritt niemand gegen diese Praxis ein, insbesondere nicht der Vorgesetzte von Staatsanwältin Eßer-Schneider, der von meinem Strafverteidiger Engel auf die unhaltbaren Zustände angesprochen wurde.
Montag, 28. August 2006
Die Leipziger Gerüchteküche brodelte. Viele meiner Anwaltskollegen legten ihren Finger in meine offene Wunde. Jedenfalls hatten sie nun ein geeignetes Gesprächsthema, das sich quer durch Leipzig tragen ließ. Ich bemerkte mal wieder, wie wenig Unterstützung ich in dieser Stadt besaß.
Bevor die Hetzjagd losging, betreute ich verschiedene öffentlich-rechtliche Körperschaften bzw. Anstalten mit einem Honorarvolumen von etwa 600 T€ jährlich. Dies war mehr als so mancher Anwalt in mehreren Jahren erzielte. Mir ging es wirtschaftlich gut.
Es befanden sich darunter einige Mandate, auf die andere Anwälte scharf waren. Zu ihnen zählten neben der Sparkasse Leipzig die Industrie- und Handelskammer oder der Landkreis Leipzig, alles Mandanten, die keinerlei öffentliche Aufregung vertragen. Diese konnten es sich nicht leisten, von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Nun teilten mir meine wichtigsten Mandanten mit, dass sie sich künftig nicht mehr von mir vertreten lassen. Es hagelte geradezu Mandatskündigungen. Nahezu 90 % meines Jahresumsatzes ging in kürzester Zeit verloren.
Die Sparkasse Leipzig fand schnell neue Anwälte: Sie wechselte zu CMS in Leipzig und damit zu der Kanzlei, in der der Ehemann von Staatsanwältin Eßer-Schneider beschäftigt war.
Die Indiskretion der Staatsanwaltschaft verursachte auf meiner Seite innerhalb kürzester Zeit einen Überlebenskampf, denn von nun an betrieb ich meine Kanzlei mit Verlusten. Staatsanwältin Eßer-Schneider musste dies klar gewesen sein. Hierbei handelte es sich um eine logische Folge ihrer Vorgehensweise. Ein Sekundärziel, welches ihre Angriffe noch lohnenswerter machten.
Die gegen mich öffentlich erhobenen Vorwürfe besaßen zudem Langzeitwirkung: Seitdem wusste jeder Mandant, der nicht bereit war, mich für meine Tätigkeit zu vergüten, wie er eine Zahlung meiner Honorare verhindern konnte. Er musste nur damit drohen, zur BILD oder zur Staatsanwaltschaft Leipzig zu gehen. Seit diesem Zeitpunkt war es überhaupt nicht mehr möglich, meine Kanzleieinnahmen verlässlich zu planen und meinen Beruf normal auszuüben.
Die Folgen waren auch an anderer Stelle katastrophal: Damals befasste ich mich mit einem Geschäftspartner mit der Errichtung von Biogasanlagen. Wir hatten etwa sechs Monate zuvor bei der Landesbank Sachsen (SachsenLB) eine Finanzierungsanfrage eingereicht. Wie aus Kreisen der SachsenLB bislang zu vernehmen war, stand man diesem Projekt sehr positiv gegenüber.
An dem Tag, an dem BILD groß über die gegen mich erhobenen Vorwürfe berichtete, verweigerte die SachsenLB die Finanzierung. Man wolle keinen Kunden, der so in der Öffentlichkeit steht wie ich – so die Bank in einer inoffiziellen Verlautbarung.
Es handelte sich um eine persönliche, keine wirtschaftliche Entscheidung. Und diese hing allein mit den Aktivitäten der Staatsanwaltschaft Leipzig zusammen. Damit erhielt ich einen weiteren Tiefschlag, denn das würde die Durchführung des Biogasprojekts deutlich verzögern.
Meine Auseinandersetzungen mit der Staatsanwaltschaft kosteten viel Zeit, die ich nicht mehr meinem Anwaltsberuf widmen konnte. Gerade in einem Zeitpunkt, in dem ich viele Mandate verloren hatte, traf mich das schwer.
Noch schwerer wiegen allerdings die gesundheitlichen Konsequenzen, die mit meiner Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft verbunden waren. Besonders belastete mich zudem, dass sich die Staatsanwaltschaft meiner Meinung nach längst nicht mehr auf rechtsstaatlichem Boden bewegte. Wenn ihre Vorgehensweise zulässig war, musste ich auch in Zukunft mit dem Schlimmsten rechnen.
Schwere Depressionen waren von nun an meine ständigen Begleiter. Ich begab mich in Behandlung des Neurologen Meridonov, der mir starke Psychopharmaka verschrieb. Meinen zunehmenden psychischen Verfall konnte er in der Folgezeit dennoch nicht aufhalten, sondern allenfalls verzögern.
Meridonov diagnostizierte schwere posttraumatische Belastungsstörungen mit langanhaltenden depressiven Episoden, die meine anwaltliche Tätigkeit immer weiter einschränkten. Die Heilungschancen waren aufgrund der Schwere der Erkrankung wahrlich nicht gut. In jedem Fall bedurfte es einer langjährigen Therapie in einem stressfreien Umfeld. Das vertrug sich so gar nicht mit einer anwaltlichen Tätigkeit.
Was nutzen am Ende die beste Berufsausbildung und eine Promotion, wenn einem die Früchte dieser Arbeit von den Vertretern der Justiz mit einem Fingerschnipsen genommen werden?
Freitag, 6. Juli 2007
Lange wartete ich, wie sich das von Staatsanwältin Eßer-Schneider eingeleitete Strafverfahren weiterentwickelt. Seit mehreren Monaten hatte ich nichts mehr von ihr gehört. Vielleicht erledigt sich ja alles von selbst, hoffte ich. Denn in der Sache machte ich mir keine Vorwürfe.
Mit meiner Hoffnung war ich jedoch allein, denn in der heutigen Post befand sich ein Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig, der auf Antrag von Staatsanwältin Eßer-Schneider erlassen worden war. Das Amtsgericht verurteilte mich zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 150 €. Insgesamt sollte ich 14.500 € zahlen sowie die Verfahrenskosten tragen, und das, obwohl meine Mandantin mir mein Honorar in Höhe von 10.000 € schuldig geblieben war. Der Strafbefehl führte zwar nicht zu einer Vorstrafe, akzeptieren konnte ich diesen dennoch nicht.
Meiner Meinung nach dachte Staatsanwältin Eßer-Schneider weniger an eine saubere Anklage als an meine öffentliche Brandmarkung, die mit einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verbunden war. Der Strafbefehl enthielt daher zugleich eine Drohung. Würde ich hiergegen Einspruch einlegen, wäre mir eine breite öffentliche Diskussion über die erhobenen Vorwürfe garantiert. Das kam einem wirtschaftlichen Todesurteil gleich. Ich konnte also selbst über meinen Untergang entscheiden.
Auch die Gründe, weshalb ich mich strafbar gemacht haben soll, sprachen ihre eigene Sprache. Wenn man noch ein Fünkchen Humor besitzt, könnte man darüber lachen. Das war wirklich haarsträubend.
Staatsanwältin Eßer-Schneider warf mir vor, ich hätte in einem Kündigungsschutzverfahren meiner Mandantin juristische Definitionen und damit Textbausteine verwendet. Weil ich Textbausteine verwendete, müsse ich Zeit gespart haben. Und wenn ich Zeit gespart hätte, dürfe ich nicht hoch abrechnen.
Das war nicht nur rechtlich, sondern auch logisch absoluter Nonsens. Zudem waren meine Kosten für die von meiner Mandantin geplante Restrukturierungsmaßnahme nicht einmal hoch angesetzt. Hier hätte sie sich besser mal bei ihrem Ehemann, dem Arbeitsrechtler, erkundigt. Aber irgendwie musste Staatsanwältin Eßer-Schneider ihre Vorwürfe ja zu Papier bringen. Und dieses ist geduldig.
Nun lernt man den Einsatz von Textbausteinen, von Juristen „Subsumtionstechnik“ genannt, bereits im ersten Semester des Rechtswissenschaftsstudiums. Diese Technik lebt davon, dass man bestimmte Begriffe definiert und anschließend überlegt, ob diese Definition mit dem Sachverhalt, den man gerade bewerten muss, übereinstimmt. Es handelt sich dabei um die absolute Grundlage der juristischen Arbeit, die jeder rechtlich geschulte Mensch, sei er nun Anwalt, Richter, Staatsanwalt oder Hochschulprofessor, anwendet. Ohne diese Technik ist eine saubere juristische Arbeitsweise undenkbar.
Staatsanwältin Eßer-Schneider warf mir vor, ich habe mich durch den Einsatz der Subsumtionstechnik strafbar gemacht. Dann wäre jeder, der rechtliche Sachverhalte bearbeitet, ohne Weiteres schuldig. Vor allem Anwälte könnten so ihrer Strafverfolgung nicht mehr entgehen. Sicherlich eine Wunschvorstellung für jeden Staatsanwalt. Staatsanwältin Eßer-Schneider schoss damit weit über das Ziel hinaus.
Bezeichnenderweise setzte Eßer-Schneider in ihrem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ebenfalls Textbausteine ein, natürlich ohne sich strafbar zu machen. Davon, dass sie sich nicht selbst angeklagt hat, gehe ich jedenfalls aus.
Wieso der Einsatz von Textbausteinen zu einer Zeiteinsparung führen sollte, begründete die Staatsanwältin dagegen nicht. Textbausteine sagen wenig über den Umfang und die Schwierigkeit eines Falles aus.
Der Kern meiner Arbeit lag im Entwurf einer unternehmerischen Entscheidung, um einem bestimmten Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen zu können. Hierzu musste ich mich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der einschlägigen Literatur intensiv auseinandersetzen. Umstrukturierungen sind zeitaufwändig. Dies wird die Staatsanwältin Eßer-Schneider sicherlich auch von ihrem Ehemann erfahren haben. Angeklagt hat sie diesen wegen der Verwendung derselben Arbeitsmethode wahrscheinlich ebenfalls nicht.
Staatsanwältin Eßer-Schneider glaubte zudem als Strafrechtlerin, die Schwierigkeit eines arbeitsrechtlichen Sachverhalts beurteilen und mir vorschreiben zu können, wieviel Zeit ich welchem Mandat zu widmen habe. Das war ungeheuerlich.
Natürlich muss es mir als Arbeitsrechtler überlassen bleiben einzuschätzen, welchen Aufwand ich aufgrund meiner Ausbildung und meiner Erfahrung der Bearbeitung komplizierter Fälle widme. Gerade dies macht einen wichtigen Kern meiner Berufsausübung aus. Hierzu gibt es genug Rechtsprechung, welche diese sog. Einschätzungsprärogative immer wieder untermauert.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig wünschte jedoch eine inhaltliche Kontrolle meiner Arbeit. Das war ein schwerer Eingriff in mein Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 GG). Würde diese Rechtsauffassung Schule machen, wären sämtliche Rechtsanwälte der willkürlichen Verfolgung ausgeliefert.
Rechtsanwalt Curt-Mathias Engel legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, wodurch das Verfahren erst in Gang kam. Gemeinsam überlegten wir lange, wie wir weiter vorgehen wollen. Es bestand die Gefahr, dass Staatsanwältin Eßer-Schneider die Vorwürfe vor allem in der BILD breittritt. Eßer-Schneider hatte sich bereits im Strafverfahren gegen meinen Freund Dr. B. durch eine zukunftsweisende Öffentlichkeitsarbeit ausgezeichnet.
Nun drohte die Gefahr, dass es der Staatsanwaltschaft Leipzig gelingt, meine Existenzgrundlage endgültig zu zerstören. Immerhin musste ich für eine Ehefrau und zwei bezaubernde Kinder aufkommen. Ich stand vor einem schwierigen Neuanfang, der viel Kraft kosten würde. Und hier bestand nur eine Überlebenschance, wenn dieser geräuschlos gelingt.
Am Ende verständigte sich mein Strafverteidiger Engel mit der Staatsanwaltschaft darauf, das Verfahren ohne Anerkennung einer Schuld gegen eine Zahlung in Höhe von 10.000 € für gemeinnützige Zwecke einzustellen. Ob dieser Forderung war ich fassungslos, Eßer-Schneider zeigte sich jedoch unnachgiebig. Die Höhe der Forderung war absurd, denn ich hatte nichts getan, was eine derartige Zahlung rechtfertigen würde.
Mir war jedoch auch klar, dass Staatsanwältin Eßer-Schneider im Fall einer Eröffnung der Hauptverhandlung die BILD eingehend informieren würde. Ich wollte nicht wochenlang im Focus stehen. Denn dann wäre der Schaden irreparabel gewesen.
Die Zahlung war aus meiner Sicht nur zu rechtfertigen, wenn damit alle von Seiten der Staatsanwaltschaft gegen mich erhobenen Vorwürfe aus der Welt geschafft wurden. Bereits nach meiner Kandidatur zur Oberbürgermeisterwahl hatte es viele anonyme Strafanzeigen gegeben. Hier wollte ich kein weiteres Risiko eingehen.
Ob die Staatsanwaltschaft gegen mich noch etwas im Schilde führte, wusste ich natürlich nicht. Daher bat ich meinen Strafverteidiger Engel bei Staatsanwältin Eßer-Schneider nachzufragen, ob weitere Strafverfahren gegen mich anhängig waren. Dies wurde von Eßer-Schneider eindeutig verneint.
Widerwillig akzeptierte ich den Einigungsvorschlag meines Strafverteidigers und zahlte 10.000 € für gemeinnützige Zwecke. Am Ende fühlte ich mich erpresst. Bis heute belastet mich, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig vorgeht. Man konstruiert Tatvorwürfe, tritt diese in der Öffentlichkeit breit und zwingt den Betroffenen so zu einer Zahlung. In Anbetracht befürchteter Indiskretionen der Staatsanwaltschaft blieb mir aber keine andere Wahl.
Die Einstellung des Strafverfahrens konnte Staatsanwältin Eßer-Schneider nicht verhindern. Das musste sie aber auch nicht. Wie ich wenig später erfahren sollte, hatte sie bereits nachgeladen.
Donnerstag, 22. Mai 2008
Staatsanwältin Eßer-Schneider dachte gar nicht daran, einen Rückzieher zu machen. Wie im Fall des bekannten Politikerslogans interessierte sie sich nicht für ihre Zusagen vom Vortag. Esser-Schneider brachte nun sogar ein deutlich größeres Kaliber in Stellung.
Sie profitierte von der hohen Denunziationsbereitschaft so manches Zeitgenossen in Leipzig. Wieder einmal war eine Strafanzeige eines Anwaltskollegen der Auslöser. Diese datierte auf den 21. Februar 2006 und hatte – was für eine Überraschung – direkt den Weg auf den Schreibtisch von Staatsanwältin Eßer-Schneider gefunden. Eben diejenige Staatsanwältin, die zuvor versichert hatte, dass gegen mich keine weiteren Strafverfahren anhängig seien. Das war also eine glatte Lüge einer Vertreterin der sächsischen Justiz und alles andere als eine Banalität. Wo kommen wir hin wenn Vertreter dieses Rechtsstaates die Betroffenen, ohne eine Sanktion befürchten zu müssen, hemmungslos anlügen dürfen?
Erneut erschien Staatsanwältin Eßer-Schneiderin in Gegenwart mehrerer Polizeibeamter in meiner Kanzlei und legte mir einen neuen Durchsuchungsbeschluss vor. Sie verdächtigte mich darin des Betruges. Ich soll Scheinrechnungen erstellt und so eine Mandantin in Höhe von etwa 450.000 € geschädigt haben. Derartige Vorwürfe hatte meine Mandantin dagegen nie erhoben. Sie war mit meiner umfangreichen Arbeit stets zufrieden. Es handelte sich wieder einmal um einen Alleingang von Staatsanwältin Eßer-Schneider, der ganz zu ihrer gegen mich gerichteten Hetzjagd passte.
Wieder einmal war dies Humbug, nur auf deutlich höherem Niveau als zuvor. In der Strafanzeige ging es um eine Mandantin, die Isotech Bau GmbH Ost mit Sitz in Sankt Gangloff. Sie war eine Tochtergesellschaft der Isotech GmbH aus Karlsruhe. Beide Orte liegen, wie man leicht feststellen kann, nicht in Sachsen. Damit war die Staatsanwaltschaft Leipzig nicht zuständig. Für Staatsanwältin Eßer-Schneider spielte dies jedoch keine Rolle. Die anonyme Anzeige bot ihr die Möglichkeit für einen erneuten Angriff. Erneut heiligte das Ergebnis die Wahl der Mittel.
Die Isotech Bau GmbH Ost hatte ich lange beraten. Dieses Unternehmen arbeitete erfolgreich im Klinik-, Hotel, und Straßenbau. Der Beratungsbedarf war hoch, ebenso die Streitwerte, die für die Berechnung meiner Tätigkeit maßgeblich waren.
Meine Rechnungen waren vom Geschäftsführer meiner Mandantin als sachlich und rechnerisch richtig abgezeichnet worden. Das wusste natürlich auch Staatsanwältin Eßer-Schneider. Denn ihr lagen die entsprechenden Unterlagen vor.
Die Ermittlungsbehörden begannen ihre Arbeit, nachdem sowohl die Isotech GmbH aus Karlsruhe, als auch ihr Tochterunternehmen, die Isotech Bau GmbH Ost aufgrund von Zahlungsausfällen in die Insolvenz gerieten. Automatisch schaltete sich die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein und prüfte, inwieweit sich ein Beteiligter oder Berater des Unternehmens anlässlich der Insolvenz beider Unternehmen strafbar gemacht hatte. Dies entspricht einer üblichen Vorgehensweise in derartigen Fällen.
Zum Ermittlungsumfang zählte auch eine Überprüfung meiner Tätigkeit. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe kam jedoch zu dem Ergebnis, dass keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Damit sollte die Angelegenheit eigentlich abgeschlossen sein.
Staatsanwältin Eßer-Schneider passte dieses Ergebnis jedoch überhaupt nicht. Und so kam ihr die Anzeige meines Anwaltskollegen wie gerufen. Sie behauptete, ich hätte zwar hohe Honorarrechnungen ausgestellt, hierfür jedoch keinerlei Beratungsleistungen erbracht. Also beschlagnahmte sie sämtliche Anwaltsakten, die sich mit der Isotech GmbH sowie der Isotech Bau GmbH Ost befassten. Sie vertraute darauf, dass sich diesen Akten weitere Hinweise für eine strafrechtliche Verfolgung entnehmen ließen und damit das Strafverfahren richtig in Gang käme. Insgesamt handelte es sich um einen Aktenumfang mit einer Länge von etwa zehn Metern. Es gab also viel zu lesen für die streitbare Staatsanwältin – sofern man hierzu bereit war.
Während der Durchsuchung platzte mir der Kragen. Vor allem nachdem Staatsanwältin Eßer-Schneider mir gegenüber erklärte, sie suche auch nach Entlastungsvorbringen. Das klang nun wirklich nach einer Worthülse. Ich fauchte sie an, dass ich ihr dies nicht abnehme, verließ wütend das Büro und begab mich wieder einmal zu meinem Strafverteidiger Engel.
Anschließend machte ich mich auf den Weg zu meinem Neurologen Meridonov und ließ mir von ihm noch stärkere Antidepressiva verschreiben. Schwere Depressionen machten sich wieder bemerkbar. Es war zum Verzweifeln. Gerechtigkeit gab es offensichtlich nicht.
Donnerstag, 16. Oktober 2008
Der Tag hätte beschissener nicht laufen können. Am späten Abend erhielt ich einen Anruf von meinem Strafverteidiger Curt-Mathias Engel. Dieser informierte mich darüber, bei der 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig sei eine Anklageschrift von Staatsanwältin Eßer-Schneider eingegangen. Es ging um den Strafvorwurf des schweren Betrugs. Weitere Informationen besaß mein Strafverteidiger noch nicht. Er sei vorab telefonisch vom Vorsitzenden der 6. Strafkammer informiert worden und wollte mich vorwarnen.
Demnach hatte mich Eßer-Schneider vor der Großen Strafkammer angeklagt. Rechtsanwalt Engel rechnete mit einem Revanchefoul meiner persönlichen Staatsanwältin, die sich in dem vorangegangenen Strafverfahren nicht durchsetzen konnte. Wahrscheinlich habe Eßer-Schneider auch dieses Mal völlig überzogen. Nur halfen mir seine tröstenden Worte nicht weiter. Vor mir öffnete sich ein tiefer Abgrund der alles zu verschlingen drohte.
Denn es kam noch dicker. Vor der Großen Strafkammer werden nur Fälle verhandelt, in denen eine Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren droht. Eine Aussetzung auf Bewährung ist bei diesem Strafmaß nicht möglich. Die Angelegenheit war daher mehr als ernst.
In der Nacht machte ich kein Auge zu. Ich wälzte mich im Bett hin und her, war in jeder Hinsicht verzweifelt. Was war nun schon wieder geschehen? Die gesundheitlichen Folgen bemerkte ich sofort. Schwere Depressionen plagten mich und forderten eine sofortige Behandlung. Ich schrie und heulte vor Verzweiflung, aber es hatte keinen Zweck. Was mir Eßer-Schneider zur Last legte würde ich erst nach Zugang der Anklageschrift erfahren.
Freitag, 24. Oktober 2008
Nun lag mir die Anklageschrift vor. Staatsanwältin Eßer-Schneider hatte ihre Anklage mit einem Antrag verbunden, mir sofort die Anwaltszulassung zu entziehen. Ein Berufsverbot also, meine totale Vernichtung war ihr Ziel. Mir sollte jegliche Möglichkeit genommen werden, meinen Lebensunterhalt und meinen Kindern zu erzielen. Und dies auch noch in einem beschleunigten juristischen Verfahren. Längst stand nun das Überleben meiner Familie im Vordergrund.
Mühsam las ich weiter. Meine Konzentration litt stark unter der kräftigen Dosis Psychopharmaka, die ich seit dem Telefonanruf meines Strafverteidigers und dem Besuch bei Igor Meridonov am Morgen danach zu mir nahm. Natürlich suchte ich in der Anklageschrift nach einer tragfähigen Begründung für die von der Staatsanwaltschaft formulierten Vorwürfe. Ich suchte ebenfalls nach entlastenden Ausführungen, wusste aber, dass ich diese nicht finden würde.
Meine persönliche Staatsanwältin betrachtete sich als Chefanklägerin. Ihr ging es nicht um die Suche nach der Wahrheit. Dreist behauptete die Staatsanwältin, ich habe zwar hohe Honorarzahlungen vereinnahmt, „nachweislich“ jedoch keinerlei Beratungsleistungen erbracht.
Offensichtlich lebte meine Gegnerin in einem Paralleluniversum, in dem ihre eigenen Gesetze galten. Hier war ich einfach nicht wettbewerbsfähig. Eßer-Schneider hätte sich nur erkundigen oder die beschlagnahmten Aktenstapel lesen müssen. Dort war alles genau dokumentiert. Diesen beschwerlichen Weg wollte sie jedoch nicht gehen. Denn das hätte zu einem frühzeitigen Scheitern ihrer Anklage geführt. Welcher Staatsanwalt liest schon gerne derart umfangreiche Akten, dachte ich mir. Lieber stellte Esser-Schneider die unfassbare Behauptung auf, ich habe meine Mandantin brutal abgezockt.
Ihre Anklageschrift stellte die objektiven Ermittlungsergebnisse auf den Kopf. Eingehend hatte ich mich während des Ermittlungsverfahrens über meinen Strafverteidiger Curt-Mathias Engel zum Umfang meiner Tätigkeit geäußert. All dies spielte jedoch keine Rolle. Um die Wahrheit ging es Eßer-Schneider wieder einmal nicht.
Meine persönliche Staatsanwältin wandte sich außerdem an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Diese sollte ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen mich einleiten, an dessen Ende der Entzug meiner Anwaltslizenz stehen konnte. Damit kämpfte ich an einer weiteren Front. Da holte jemand wirklich zu einem Rundumschlag aus.
Mit einer rechtsstaatskonformen Vorgehensweise hatte dies nichts zu tun. Wie konnte es sein, dass derart mutwillig angeklagt wurde? Sollte eine Anklageschrift nicht wenigstens einen Funken Wahrheit beinhalten?
Hier ging es um rücksichtslose Profilierungsansprüche einer Staatsanwältin sowie die Verfolgung unliebsamer Personen mit staatlichen Mitteln. Besonders die geforderte Verhängung eines sofortigen Berufsverbots zeigte, wie entfesselt Eßer-Schneider inzwischen vorging.
Wenn die Staatsanwaltschaft zu derartigen Mitteln greift, dann bin ich jeglicher Form staatlicher Verfolgung schutzlos ausliefert. Eines Urteils oder einer vorherigen Beweisaufnahme bedurfte es in diesem Fall nicht mehr, erst recht nicht eines mehrinstanzlichen Verfahrens. Es reicht, den Gegner wahrheitswidrig schwerwiegender Straftaten zu bezichtigen. Denn genau dies hatte Esser-Schneider getan.
Die Staatsanwaltschaft mutierte zur Anklage- und Vollzugsbehörde. Wer sollte diesem Machthunger noch Einhalt gebieten?
Diese Anklage versetzte mir gesundheitlich den absoluten k.o., von dem ich mich nie wieder erholen sollte. Die früher nur alle 2-3 Monate auftretenden Depressionen wurden von nun an meine täglichen Begleiter. Alle Bemühungen meines Neurologen, die vielen schweren Antidepressiva, führten zu keiner Stabilisierung meines Gesundheitszustandes. Psychisch verfiel ich immer weiter.
Die meiste Zeit war ich nicht mehr in der Lage, mich auf meine Arbeit zu konzentrieren. Ich verbrachte meinen Alltag wie in Trance. Meine Gedanken wichen ständig ab und kreisten um die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft. Überall sah ich Polizisten, die mich verfolgten. Bei jedem Klingeln an der Tür erwartete ich ein von der Staatsanwaltschaft bestelltes Durchsuchungskommando. Langsam wurde ich paranoid.
Ein normales Arbeiten war nicht mehr möglich, meine Arbeitsleistung ging auf unter 30 % zurück. Ich unterstelle Staatsanwältin Eßer-Schneider, dass ihr dies egal war. Ihr Handeln zielte darauf ab, einen bekannten Rechtsanwalt aus dem Weg zu räumen. Notfalls eben auf die harte Tour.
Immer wieder zweifelte ich an der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft Leipzig. Sie unterstand zwar formal dem Justizministerium, wo sie sich rechtfertigen musste. Nur schritt dort niemand gegen ihre Aktivitäten ein. Für mich war dieses Handeln eines Rechtsstaates unwürdig.
Meiner Gesundheit versetzte Eßer-Schneider jedenfalls einen tödlichen Schlag. Psychisch war ich an der Diskrepanz zwischen meinen rechtsstaatlichen Vorstellungen und den realen Gegebenheiten in Sachsen gescheitert. Von nun an äußerten sich meine komplexen posttraumatischen Belastungsstörungen bei allem, was mit der sächsischen Justiz im Zusammenhang stand. Mein Körper reagierte mit ständigen Abwehrhaltungen und hoher Fluchtbereitschaft auf alle denkbaren Belastungen.
Auslöser waren nicht nur jeglicher Schriftverkehr mit sächsischen Gerichten, sondern sogar die Post meines Anwalts oder Besprechungen mit ihm. Oft nahm ich diese nicht einmal mehr wahr. Meine Belastungsstörungen erinnerten mich daran, dass ich dem erbarmungslosen Zugriff meiner Gegner nicht entgehen konnte. Ich fühlte mich als Aussätziger, als politisch Verfolgter, mit dem meine Gegner nach Belieben verfahren konnten.
Realistisch betrachtet war ich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage, meiner Anwaltstätigkeit nachzugehen.
Donnerstag, 18. Dezember 2008
Als die Große Strafkammer etwa zwei Monate nach Eingang der Anklageschrift den Antrag auf sofortige Verhängung eines Berufsverbots zurückwies, war es für meine Gesundheit zu spät. Es nützte auch nichts, dass die Richter klarstellten, für den Antrag der Staatsanwaltshaft gäbe es nicht einmal eine Rechtsgrundlage.
Dies machte die Sache nicht wirklich besser. Es bewies nur, dass sich Staatsanwältin Eßer-Schneider über jegliche rechtlichen Gepflogenheiten hinwegsetzte. Gerade wenn sie die fehlende rechtliche Basis für ihren Antrag kennt, geht es ihr in der Sache nicht um Rechtsprechung, sondern darum, den Gegner möglichst stark unter Druck zu setzen und daraus Vorteile zu ziehen. Vielleicht glaubte sie aber auch, sie könne einen derartigen Antrag mit Erfolg stellen. Jemanden mit der Vernichtung seiner beruflichen Existenz zu bedrohen sehe ich als rechtsstaatlich absolut indiskutabel an.
Die gesundheitlichen Wunden waren zu diesem Zeitpunkt längst geschlagen. An meinen Depressionen änderte die Ablehnung eines Berufsverbots nichts mehr. Für mich war klar: Diese Anklagebehörde durfte alles. Sie zeigt mit dem Finger auf jemanden, der dadurch zum Verbrecher mutiert. Sie bestimmt, wer kriminell ist. Die Geschichte kennt genügend derartiger Fälle. Entfesselter konnte man schwerlich auftreten.
Mittwoch 14. Januar 2009
Staatsanwältin Eßer-Schneider wollte sich mit der Ablehnung ihres Antrags auf sofortige Verhängung eines Berufsverbots nicht abfinden. Wieder einmal legte sie nach. Nun erhielt ich eine weitere Anklageschrift, wieder einmal vor dem Landgericht Leipzig. Wieder einmal ging diese von meiner persönlichen Staatsanwältin aus. Eßer-Schneider behauptete, ich habe zu Lasten einer Mandantin eine Untreue begangen. Vorausgegangen war, wen wird das noch verwundern, die Strafanzeige eines Anwaltskollegen.
Ich las Eßer-Schneiders Anklageschrift nicht einmal mehr durch. Angewidert bat ich meine Mitarbeiterin, diese sofort zu meinem Strafverteidiger Curt-Mathias Engel zu schicken.
Staatsanwältin Eßer-Schneider setzte alles auf eine Karte. Mein Strafverteidiger sprach erneut davon, sie wolle mich richtig fertigmachen. Auch ihm war die deutliche Verschlechterung meines Gesundheitszustandes nicht entgangen. Die Attacken der Staatsanwaltschaft zeigten längst Wirkung.
Eine ordentliche Strafverteidigung war aufgrund meiner psychischen Verfassung nicht mehr zu gewährleisten. Meinen Strafverteidiger Engel, der mich immer gut vertreten hatte, traf daran keine Schuld. Er schützte mich so gut, wie dies möglich war. Allerdings konnte er die Gepflogenheiten der Staatsanwaltschaft Leipzig auch nicht ändern.
Dienstag, 16. Juni 2009
Ausnahmsweise gab es erfreuliche Nachrichten von Seiten des Landgerichts Leipzig. Die Große Strafkammer lehnte die Eröffnung der Hauptverhandlung ab, weil selbst nach dem Sachvortrag der Staatsanwaltschaft keine von mir begangene strafbare Handlung vorlag. Der Antrag auf Verhängung eines sofortigen Berufsverbots gegen mich löste sich damit endgültig in Luft auf. Die Staatskasse, also die Bürger, wurde verurteilt, die Kosten des Strafverfahrens zu tragen.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig und Eßer-Schneider handelten sich also eine schallende Ohrfeige ein. Damit war klar, dass man mich angeklagt hatte, ohne dass hierfür eine tragfähige Grundlage bestand.
Dies verschaffte mir allerdings nur vorübergehend Luft. Staatsanwältin Eßer-Schneider war nicht bereit, die Entscheidung des Landgerichts Leipzig hinzunehmen und legte Beschwerde zum Oberlandesgericht in Dresden ein. Dies war in Anbetracht der klaren Begründung der Großen Strafkammer eine mutige Entscheidung. Aber an Mut hatte es meine persönliche Staatsanwältin schon in der Vergangenheit nicht fehlen lassen.
Solange die Staatsanwaltschaft ihre Jagdkampagnen mit Steuergeldern finanziert, streicht sie nicht die Segel. In derartigen Fällen sollte man den ermittelnden Staatsanwalt dazu verurteilen, die entstandenen Kosten aus seinem eigenen Vermögen zu bezahlen.
Die Staatsanwaltschaft dachte gar nicht daran, von ihrem Drehbuch abzuweichen. Wenn man schon bei der juristischen Verfolgung nicht obsiegt, so blieb immer noch die Möglichkeit der Verfolgung missliebiger Personen in der Öffentlichkeit, sozusagen dem „öffentlichen Informationsbedürfnis“ geschuldet.
Samstag, 25. Juli 2009
Nach dem aus Sicht der Staatsanwaltschaft Leipzig ungünstigen Verlauf des Strafverfahrens war es ein Wunder, dass die Vorwürfe trotzdem in der BILD landeten. Wieder einmal bestätigten sich die engen Verbindungen zwischen der Leipziger Justiz und der Boulevardpresse. Auf Seite 6 der heutigen BILD-Ausgabe erschien ein Bericht mit der Schlagzeile „Ex-OB Kandidat wegen Betrugs angeklagt!“ Verantwortlich war dieses Mal die BILD-Redakteurin Angela Wittig.
In dem Artikel gab der Sprecher des Landgerichts Hans Jagenlauf ohne vorherige Rücksprache mit mir oder meinem Strafverteidiger bereitwillig Auskunft über das Strafverfahren und trat die gegen mich erhobenen Vorwürfe in der Öffentlichkeit breit. Die BILD tat hierzu ein Übriges. Dass die Eröffnung der Hauptverhandlung zuvor vom Landgericht Leipzig abgelehnt worden war, fand keine Erwähnung.
Damit ging die Hetzjagd weiter. Natürlich wusste der Sprecher des Landgerichts Leipzig, welche Konsequenzen eine derartige Berichterstattung über mich besaß. Es scheint ihn nicht weiter interessiert zu haben. Dass er genau abwägen musste, ob überhaupt ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestand, war eigentlich selbstverständlich. Die Auswirkungen dieser Berichterstattung auf mich interessierten ihn jedoch nicht.
Bei einer verfassungsgetreueren Prüfung hätte Jagenlauf bemerken müssen, dass mein allgemeines Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG die Veröffentlichung zwingend verbietet. Aufgrund der Historie war klar ohnehin, wie die BILD-Zeitung berichten würde. Dennoch entschied sich der Landgerichtssprecher für die öffentliche Schlagzeile.
Damit wurden meine Anstrengungen, nach der letzten BILD-Veröffentlichung wieder einen Mandantenstamm aufzubauen, sabotiert. Ganz Leipzig sprach erneut von mir. Es war nun bereits das dritte Mal, dass die Boulevardpresse über die verschiedensten Strafvorwürfe, die gegen mich erhoben wurden, berichtete.
Nicht nur die Leipziger Bürger, sondern auch meine Berufskollegen rieben sich die Hände. Jeder hatte es gewusst. Ich war ein Schwerverbrecher. Dabei spielte es keine Rolle, dass ich aus der Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft bislang als Sieger hervorgegangen war. Kein Vertreter der Leipziger Justiz beschäftigte sich mit der Haltlosigkeit der gegen mich erhobenen Vorwürfe. Man machte nicht einmal den Versuch einer objektiven Berichterstattung.
Natürlich dachte ich über eine Gegendarstellung nach. Aber was hätte das am Ende gebracht? Die Vorwürfe wären in diesem Fall nur mehrfach breitgetreten worden. Der Schaden trat dagegen bereits mit dem BILD-Artikel ein. Für meine Gesundheit war dies ein weiterer Tiefschlag, der jede Erholung zunichtemachte. Wenn schon keine Verurteilung möglich war, sollte ich mit meiner Gesundheit für die Ambitionen der Leipziger Staatsanwaltschaft bezahlen, so jedenfalls dachte ich voller Bitterkeit.
Die Auswirkungen dieser Berichterstattung auf meine Mandate spürte ich sofort. Nicht das erste Mal stand ich – schwer angezählt – vor einem beruflichen Neuanfang. Oder war es der endgültige Niedergang? Lohnte es sich überhaupt noch, bei diesen Rahmenbedingungen als Rechtsanwalt in Leipzig weiterzumachen? Erst drei Monate später setzte ein neuer Mandant den Fuß in meine Kanzlei. Auch in der Zukunft kam der Mandatszufluss fast zum Erliegen.
Mittwoch, 5. August 2009
Ich weiß nicht ob sich die Vertreter der sächsischen Justiz klar darüber geworden sind, welchen gewaltigen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schaden sie anrichten. Wahrscheinlich haben sie sich hierüber keine weiteren Gedanken gemacht oder dies billigend in Kauf genommen. Aus ihrer Sicht erledigten sie einen gerechtfertigten Auftrag.
Auch an anderer Stelle bemerkte ich, wie weit die Arme der sächsischen Justiz reichen.
Nachdem meine Kinder an den Bodensee gezogen waren – Gott sei Dank erlebten sie den öffentlichen Rufmord gegen mich nicht mit – wollte ich eine Privatpilotenlizenz erwerben. Fliegen war zu einem Hobby geworden, wo ich Ruhe und Abstand finden konnte. Hoch über dem Boden sah die Welt noch friedlich aus. Mit dem Flugzeug wäre ich schneller an den Bodensee gelangt, um meine Kinder zu besuchen. Mit dem Auto brauchte ich meistens sieben Stunden. Da war das Fliegen geeigneter, zumal es einen Flugplatz in Konstanz gab.
Den theoretischen Unterricht hatte ich bereits erfolgreich abgeschlossen und etwa 25 Flugstunden geleistet. In wenigen Wochen wollte ich mich für die Pilotenprüfung anmelden.
Nun erhielt ich Post von der Landesdirektion Dresden, die den Erwerb meines Pilotenscheins als zuständige Behörde begleitete. Was ich dort nachlesen musste, schockierte mich, denn es zeigte, wie weit der Atem meiner Gegner in der sächsischen Justiz reichte. Aus Sicht der Landesdirektion war ich aufgrund des laufenden Strafverfahrens „luftverkehrsrechtlich unzuverlässig“ und damit nicht geeignet, die Privatpilotenlizenz zu erwerben. Zur Prüfung werde ich demzufolge auch nicht zugelassen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits eine Menge Geld in meine Flugausbildung gesteckt. Meinen lupenreinen Bundeszentralregisterauszug wollte die Behörde dagegen nicht sehen.
Einmal mehr dachte ich daran, dass wir doch in einem Rechtsstaat leben, auch wenn die sächsische Ausprägung mehr als zu wünschen übrigließ. Wo war die Unschuldsvermutung, immerhin ein Kerngedanke des Rechtsstaatsprinzips? Aber das half mir wenig – an den Vorwürfen könnte ja trotzdem etwas dran sein, so die Landesdirektion.
Mein Strafverteidiger Engel empfahl mir, den Ausschluss hinzunehmen. Ohnehin gab es genügend andere Baustellen. Vielleicht hat er in einem Staat, der von der öffentlichen Denunziation missliebiger Personen lebt, auch recht. Ich konnte ja meinen Flugschein noch erwerben, wenn die Strafverfahren erfolgreich abgeschlossen waren. Mit dieser schnöden Bemerkung schuf man im Ergebnis die mich schützende Unschuldsvermutung ab.
Da die sächsische Justiz gerade in meinem Fall zur Akkumulation von Strafverfahren neigte, bedeutete dies allerdings, dass der Zeitpunkt, in dem ich als luftverkehrsrechtlich zuverlässig gelte, nie kommen wird. Glücklicherweise gab es mehr als genug Leute, die immer für eine Strafanzeige gut waren.
Dienstag, 29. September 2009
Jedenfalls das von Staatsanwältin Eßer-Schneider vor der Großen Strafkammer anhängig gemachte Strafverfahren ging seinem Ende entgegen. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Auch aus seiner Sicht lag keine strafbare Handlung vor.
Es wird sicherlich Niemanden überraschen, dass weder die Staatsanwaltschaft Leipzig, noch der Gerichtssprecher des Landgerichts Leipzig Jagenlauf, oder ein anderer Vertreter der sächsischen Justiz diese Entscheidung an die örtliche Presse weitergab und damit den Versuch unternahm, meinen Ruf wiederherzustellen. Wahrscheinlich reduzierte sich das öffentliche Informationsinteresse dort, wo ich aus einem Strafverfahren siegreich hervorging, auf null.
Selbstverständlich hätte die Leipziger Justiz die Verhältnisse problemlos geraderücken können. Hierzu war sie meiner Meinung nach bereits aus Gründen der Schadensbeseitigung verpflichtet. Die faire Behandlung eines Gegners stellt ebenfalls eine Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips dar.
Die Leipziger Justiz tauchte nun jedoch ab. Die fehlende Bereitschaft zur Aufarbeitung eigener Fehler hat in der Vergangenheit sicherlich ihren Teil dazu beigetragen, dass Teile der sächsischen Justiz bundesweit Aufmerksamkeit erlangten.
Vielleicht spricht aus meinen Worten nur der Nostalgiker: Wieso sollte die Staatsanwaltschaft öffentlich bekennen, einen Fehler gemacht zu haben? Hatte ich nicht übersehen, dass das Recht nur im Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern aber nie umgekehrt gilt? Da war es wieder, Heines Entsagungslied, „das Eiapopeia vom Himmel, mit dem man einlullt, wenn es greint, das Volk, den großen Lümmel“.
Am Ende war es egal, wie viel Unrecht meine Gegner begehen. Sie durften es, denn sie waren mit den entsprechenden Machtbefugnissen ausgestattet.
Freitag, 12. Februar 2010
Damit blieb nur noch die von Staatsanwältin Eßer-Schneider beim Landgericht Leipzig eingereichte Anklage wegen Untreue. Das sah zwar überschaubar aus, meinen Optimismus hatte ich jedoch schon lange verloren. Die Zeiten meines Arbeitsausfalls wegen schweren Depressionen summierten sich. Sie waren längst die Regel.
Auch dieses Verfahren wollten wir erledigen. Staatsanwältin Eßer-Schneider hatte wieder einmal nur einseitig ermittelt. Erneut interessierte sie sich nicht für das, was meine Mandantin und ich vereinbart hatten.
Eigentlich war es ganz einfach. Wenn ich schon bei Staatsanwältin Eßer-Schneider kein Gehör finde, könnte sie doch den Generalbevollmächtigten meiner Mandantin M. befragen. Dieser würde den Sachverhalt lückenlos aufklären. Aus Sicht von Eßer-Schneider lag es jedoch näher zu behaupten, dass mich entlastende Tatsachen nicht existieren. Sie blieb ihrer Linie treu.
Für mich war die Vernehmung des Generalbevollmächtigten M. besonders wichtig, denn er würde mich entlasten. Die Bedeutung einer zeitnahen Vernehmung erhöhte sich noch dadurch, dass M. einige Monate zuvor mit seiner Lebensgefährtin einen Selbstmordversuch unternommen hatte, den nur er überlebte. Ich wusste daher um M.‘s angeschlagenem Gesundheitszustand und flehte die Staatsanwaltschaft regelmäßig an, diesen anzuhören.
Meine persönliche Staatsanwältin lehnte jedoch die Vernehmung meines Kronzeugen ab. Ich könne den Beweis ja noch in der Hauptverhandlung führen, das jedenfalls ließ sie meinen Strafverteidiger Curt-Mathias Engel wissen.
Diese Vernehmung wird nicht mehr möglich sein, denn M. starb etwa 18 Monate später an einem Herzinfarkt.
Einmal mehr verstieß die Staatsanwaltschaft Leipzig meiner Meinung nach in geradezu dramatischer Weise gegen rechtsstaatliche Mindeststandards. Natürlich war sie als vermeintlich unabhängige Anklagebehörde gezwungen, Entlastungsbeweisen frühzeitig nachzugehen, bevor sie Anklage erhebt. Es kommt öfter vor, dass wichtige Zeugen vor Beginn des Prozesses versterben. Daher war es aus rechtsstaatlicher Sicht umso wichtiger, die entlastenden Aussagen frühzeitig zu dokumentieren. Dies gilt umso mehr, als der schlechte Gesundheitszustand eines Zeugen der Staatsanwaltschaft hinlänglich bekannt ist.
In meinem Fall hat die Staatsanwaltschaft diese vorausschauende Vernehmung unterlassen. Wahrscheinlich wird sie später sogar behaupten, es habe keinerlei Absprachen zwischen mir und M. gegeben. Den Nachweis kann ich nun aufgrund seines Todes nicht mehr führen können. Faktisch kommt es daher an dieser Stelle zu einer Beweislastumkehr.
Staatsanwältin Eßer-Schneider erhielt für ihre Verdienste um die Rechtsfindung Ende 2011 eine Beförderung: Künftig arbeitete sie als Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Dresden, später als Pressesprecherin im Justizministerium. Heute ist sie Mitglied einer Strafkammer in Leipzig[1]. Ihr Einsatz hat sich für sie also gelohnt. Als verdiente Juristin war sie nun für höhere Aufgaben vorgesehen.
Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt.
Mittwoch, 12. Januar 2011
Es war der Zeitpunkt gekommen, Abschied zu nehmen. Dieser fiel mir leicht, er war längst überfällig. In Leipzig hielt mich nichts mehr. Hier konnte ich nichts mehr bewirken. Meine Tätigkeit als sogenannter Aufbauhelfer war kläglich gescheitert.
Ich kehrte meiner Heimatstadt den Rücken und blickte nicht zurück. Längst war mir Leipzig fremdgeworden. Zu sehr hatte ich unter den andauernden Verfolgungen gelitten. Mein schlechter Gesundheitszustand zwang mich zu einem Umzug. Ich denke nicht, dass ich in Leipzig noch weitere 2 – 3 Wochen überlebt hätte.
Also ging ich nach Bayern, nach Ingolstadt und startete einen Neuanfang. Die sächsische Justiz hatte gewonnen. Ihr Vertriebsmodell – wie verjage ich einen missliebigen Anwalt – war am Ende wie im Fall meines Freundes Dr. B., dem ehemaligen Leiter des Ordnungsamts Leipzig, erfolgreich.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig dachte jedoch nicht daran, ihren Kreuzzug zu beenden. Trotz meines Wegzugs legten vor allem Anwaltskollegen nach und beglichen alte Rechnungen, Rechnungen, die sie im Gerichtssaal nicht mehr begleichen konnten. In Sachsen war es leider üblich, den Gegner mit Strafanzeigen zu zermürben. In meinem Berufsstand machten sich inzwischen längst amerikanische Verhältnisse breit.
Es würde zu weit gehen, hier jeden Einzelfall zu schildern. Auf meine Berufskollegen konnte ich mich jedenfalls nie verlassen. Egal wie schwer man unter Feuer lag und wie ungerecht die Vorwürfe erschienen, Unterstützung bekam ich nicht.
Freitag, 25. Februar 2011
Ich war mittags aus Ingolstadt losgefahren, um meine Lebensgefährtin über das Wochenende zu besuchen. Wie wenig sich die Dinge nach meinem Wegzug geändert hatten, zeigte ein Blick in die Post. Darin lag eine neue Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Leipzig. Ich sollte mich dieses Mal vor dem Amtsgericht, wieder einmal wegen Betrugs, verantworten. Es war so, als wollte mich die Staatsanwaltschaft standesgemäß anlässlich meiner Stippvisite begrüßen. Sie blieb ihrer Linie bis zuletzt treu.
Mir gelang es nicht einmal, die Anklageschrift zu lesen, obwohl sie kurz ausgefallen war. Meine posttraumatischen Belastungsstörungen und Depressionen meldeten sich sofort. Erst 14 Tage später war ich hierzu in der Lage.
Der gegen mich erhobene Vorwurf spricht einmal mehr Bände über die Gepflogenheiten der Staatsanwaltschaft Leipzig. Ich soll bei der Durchführung meines Bauvorhabens in der Robert-Koch-Straße 11-13 in Brandis den Dachdecker H. um etwa 2.200 € betrogen haben. Ich hatte einen Teil seines Werklohns einbehalten. Dies war aus Sicht der Staatsanwaltschaft strafbar.
- lief damals gerne auf der Baustelle mit der der BILD-Zeitung vom 25. Juli 2009 herum, die gerade über mein Verfahren vor der Großen Strafkammer berichtete. Natürlich kommunizierte H. die Vorwürfe gegenüber anderen Handwerkern und brachte damit viel Unruhe auf die Baustelle. Er informierte sie über meine Vergangenheit als strafrechtlich wiederholt auffällige Person.
Viele von ihnen waren wegen der Vorwürfe nicht länger bereit, für mich zu arbeiten, da sie um ihren Werklohn fürchteten. Das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, von dem der Gerichtssprecher des Landgerichts Leipzig Jagenlauf gesprochen hatte, trug in meinem Fall reichliche Früchte.
Als Dachdecker war H. alles andere als erfolgreich. Er überzog die vertraglich vereinbarte Bauzeit um mehr als sechs Wochen, ohne seine Arbeiten zu beenden. Damit behinderte er die nachfolgenden Gewerke und sorgte für gewaltige Baustellenvorhaltekosten, welche ich wiederum tragen musste.
Wegen Vertragsbruchs kündigte ich ihm fristlos und verpflichtete einen Nachfolger, der nur zu deutlich höheren Preisen bereit war, kurzfristig die liegen gebliebenen Arbeiten zu übernehmen.
- ging jedenfalls zu einem Anwaltskollegen, der – wahrscheinlich ebenfalls ein geneigter BILD-Leser – gegen mich Anzeige wegen Betrugs erstattete. Eine weitere Anzeige erstattete er gegen meinen Nachbarn K. In beiden Fällen war der Sachverhalt absolut identisch. Auch K. hatte H. fristlos wegen Terminüberschreitung gekündigt.
Hierin erschöpften sich jedoch die Gemeinsamkeiten. Denn während Staatsanwalt Walburg – meine persönliche Staatsanwältin Esser-Schneider hatte man zwischenzeitlich in die Jugendabteilung versetzt – im Fall meines Nachbarn das Ermittlungsverfahren einstellte, weil kein hinreichender Tatverdacht bestand, erhob er – bei absolut identischem Sachverhalt – gegen mich Anklage. Ich war längst zu einem Dauerbetrüger mutiert.
Dass ich diesem Handwerker fristlos kündigen musste, weil er Schäden im Gesamtumfang von etwa € 25.000,00 verursachte, interessierte die Staatsanwaltschaft Leipzig nicht. Warum sollte Staatsanwalt Walburg rechtsstaatliche Vorgaben ernst nehmen und Entlastungsvorbringen recherchieren? Umso mehr, als er die Probleme mit Dachdecker H. aus den Schilderungen meines Nachbarn kannte?
Staatsanwalt Walburg war der festen Überzeugung, ich hätte von Anfang an nicht über die notwendigen finanziellen Mittel für die Durchführung des Bauvorhabens verfügt. Auch hier hat er sich nie für die Einzelheiten interessiert. Denn das Bauvorhaben wurde durch eine umfassende Finanzierung der norddeutschen Landesbank (NordLB) abgesichert. Außerdem standen mir noch genügend Darlehensmittel zur Verfügung.
In der Anklageschrift stand ferner, ich hätte mich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Allerdings ließ damals schon mein Bedürfnis, mich gegenüber der Staatsanwaltschaft zu äußern, dramatisch nach. Hierin sah ich keinen Sinn mehr. Sollten sie mich doch anklagen.
Immerhin hatte Staatsanwalt Walburg bei Erstellung der Anklageschrift die Textbausteine seiner Kollegin Eßer-Schneider übernommen. Sowas nennt man dann wohl Kontinuität.
Dass die Staatsanwaltschaft Leipzig das Ermittlungsverfahren gegen meinen Nachbarn einstellte, mich dagegen vor dem Amtsgericht anklagte, belegt eindeutig meinen Sonderstatus, den ich mir bei der bei der Staatsanwaltschaft in langen Jahren erarbeitet hatte.
In dem nun anhängigen Vorverfahren verteidigte ich mich gegenüber dem Amtsgericht gegen die Vorwürfe und stellte den Sachverhalt richtig. Insbesondere verwies ich auf das Parallelverfahren meines Nachbarn K., und die widersprüchliche Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, die mich weiterverfolgte.
Seitdem habe von dem Verfahren nichts mehr gehört. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Amtsgericht Leipzig haben mich über den Fortgang des Verfahrens unterrichtet. Eine Einstellungsverfügung sollte mir eigentlich zugehen. Vielleicht war Staatsanwalt Walburg die Angelegenheit dann doch zu peinlich.
Sichtlich verärgert erstattete ich gegen H. Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung. Mehr als zwei Jahre später bestätigte mir die Staatsanwaltschaft Leipzig den Eingang der Anzeige. Mehr geschah in der Sache allerdings nicht. Strafanzeigen meinerseits scheiterten schon per se am Aufklärungswillen der Staatsanwaltschaft.