Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Es fiel wie Manna vom Himmel. Was ich nie für möglich gehalten hatte, war eingetreten. In einem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig, wo ich als Zeuge aussagen sollte, legte mir der Richter einen Auszug aus meiner Insolvenzakte vor. Es handelte sich dabei um meinen ersten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung vom November 2010, der angeblich nie beim Insolvenzgericht Leipzig eingegangen war. Aufgrund dieses Antrags hätte mir das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung bestätigen müssen. Geht dagegen der Antrag verloren – wie angeblich in meinem Fall – so kommt eine Restschuldbefreiung nicht in Betracht. Eben dies hatte das Insolvenzgericht im Februar 2011 entschieden.

VersagungRestschuldbefreiung

Zu meiner großen Überraschung trug mein Antrag vom November 2010 auch noch den Eingangsstempel des Amtsgerichts Leipzig. Er war also rechtzeitig eingegangen, so wie ich das immer behauptet hatte. Und der Antrag befand sich auch dort, wo er hingehört, nämlich in meiner Insolvenzakte. Die Behauptung, er sei verloren gegangen, sah da schon sehr nach richterlicher Willkür aus. Sie bestätigt mich in meinem Vorwurf, wonach Teile der sächsischen Justiz eine hybride Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit besitzen.

Insolvenzantrag24.11.2010

An Zufälle glaube ich nicht. Das Insolvenzgericht Leipzig konnte meinen Antrag vom 24. November 2010 unmöglich verneinen. Es tat dies in der festen Überzeugung, dass ich die Existenz dieses Antrags nicht beweisen könne. Es handelt sich hierbei um einen absolut ungeheuerlichen Vorgang.

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