Montag, der 14.08.2017
Ein halbes Jahr benötigte das Insolvenzgericht Leipzig, um das Verfahren zu meiner Restschuldbefreiung einzuleiten. Der Zeitraum von sechs Jahren, in dem ich mein oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegendes Einkommen abtreten muss, war längst verstrichen. Eigentlich hätte dieses Verfahren schon am 22.2.2017 beginnen müssen. Es wurde jedoch bislang vom Insolvenzgericht hinausgezögert, mit entsprechenden einschneidenden Folgen für mich. Nun ging mir endlich die Mitteilung des Insolvenzgerichts zu, dass das Verfahren beginnen könne.
Schreiben des Insolvenzgerichts Leipzig vom 14.08.2017 – Beginn der Anhörung zur Restschuldbefreiung
Anlass zur Hoffnung besteht jedoch nicht. Denn bereits in der Vergangenheit gab es massive Auseinandersetzungen zwischen mir und dem Insolvenzverwalter hinsichtlich derjenigen insolvenzrechtlichen Regelungen, die meinem Schutz dienen.
Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen
Ablauf der Abtretungserklärung vom Insolvenzverwalter ignoriert
Auch hatte mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch mehrfach eine Verletzung meiner Kooperationspflichten gerügt. Allerdings wusste er, dass ich aufgrund meiner schweren psychischen Erkrankung kaum handlungsfähig war.
Hinzu kommt, dass das Insolvenzgericht Leipzig schon frühzeitig seine Befangenheit mir gegenüber zeigte. Bereits vor Einleitung des Verfahrens zur Gewährung der Restschuldbefreiung zweifelte es dessen erfolgreichen Ausgang an. Damit bestätigte es meine sechs Jahre zuvor bereits geäußerte Auffassung, dass man mir die Restschuldbefreiung nie gewähren wird. Nach meiner Meinung würde man sich bei Gericht unbeliebt machen, wenn man mir die Restschuldbefreiung gewährt. Hier gibt es eindeutig politische Zwänge.
siehe hierzu auch:
Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung
Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin