Bürokraten und die Macht – der hybride Rechtsstaat lässt grüßen

Was treibt sie eigentlich an, diese Bürokraten, welche in Behörden arbeiten und eigentlich dem Bürger dienen sollen? Eigentlich sollen sie doch für den Bürger da sein. Das jedenfalls wäre eine Wunschvorstellung. Die Praxis sieht dagegen anders aus.

Gestern berichtete ich über einen täglichen Fall staatlicher Willkür. Es ging darum, wie viele Bürokraten ihre Bürger wirklich sehen. Der Landkreis Soest in Gestalt seiner Mitarbeiterin in der Kreiskasse, Frau Coppius, kündigte an, für mich Erzwingungshaft anzuordnen, um mich zur Zahlung eines Bußgeldbescheides, den ich nie erhalten hatte, zu bewegen.

Der zweifelhafte Umgang des Staates mit seinen Bürgern

Das ist eigentlich ungeheuerlich und Ausfluss einer in staatlichen Behörden weit verbreiteten Willkürkultur. Es geht nicht um Service für den Bürger. Zahlreiche Bürokraten an den Schalthebeln der Macht leben hier offensichtlich ihre eigene Weltsicht aus. Und darin ist jeder, der sich staatlichem Handeln widersetzt ein Krimineller, der eingesperrt werden muss. Notfalls so lange, bis er spurt. Diese Herrschaften sind nach wie vor dem Obrigkeitsstaat verpflichtet.

Natürlich machte ich den Landkreis Soest in meinem Fall darauf aufmerksam, dass mir der fragliche Bußgeldbescheid nie zugestellt wurde und damit auch nicht als Grundlage weiterer staatlicher Aktivitäten, insbesondere für eine Erzwingungshaft, dienen kann. Nur leben einige Bürokraten in einer anderen Welt. Sie behaupten ohne Nachprüfung Dinge, die einfach nicht existieren und machen auf dieser Grundlage fröhlich weiter. Anscheinend wissen sie auch, wo ich in den letzten Jahren gewohnt habe.

Der Versuch einer Widerlegung scheitert am staatlichen Gewaltmonopol. Nicht der Landkreis Soest muss mir beweisen, dass ich den Bußgeldbescheid erhalten habe, sondern ich soll beweisen, ihn nicht erhalten zu haben. Rechtsstaatliche Grundsätze sehen hier natürlich anders aus. Für die Mitarbeiterin der Kreiskasse Soest Croppius sind diese Maßstäbe nicht existent. Mit ihrer Email vom gestrigen Tage kündigte sie an, meinen Fall zur Verhängung der Erzwingungshaft abzugeben. Offensichtlich verfährt diese gewaltbereite Mitarbeiterin so in allen Fällen.

Email des Landkreises Soest vom 20.02.2018

Es spielt für sie auch keine Rolle, dass ihr Kollege indirekt die fehlende Zustellung eingeräumt hatte. In einem Fall wie meine sieht Frau Croppius dennoch die Erzwingungshaft als gebotenes Mittel an.

Derartige staatliche Gewaltausbrüche habe ich mir noch nie gefallen lassen. Diesen Bürokraten muss man entgegentreten. Daher hatte ich gegenüber Frau Croppius auch eine Strafanzeige wegen Nötigung und Freiheitsberaubung angekündigt.

Email an den Landkreis Soest vom 20.02.2018

Das allein reicht jedoch nicht aus, um derartigen Machtexzessen wie im Fall von Frau Croppius zu begegnen, da die Gefahr besteht, dass diese ihr Verhalten nicht ändern. Also wandte ich mich auch an die Landrätin Irrgang von der CDU und konfrontierte diese mit dem Sachverhalt.

Schreiben an die Landrätin Irrgang vom 21.2.2018

Juristisch führt dies zu einer unangenehmen Folge: Sollte die Landrätin die Vorgehensweise ihrer Mitarbeiterin Irrgang tolerieren, macht sie sich ebenfalls strafbar. Dann werde ich nicht nur gegen Frau Croppius, sondern auch gegen die Landrätin Strafanzeige erstatten.

Der Ausgang der Angelegenheit ist derzeit offen.

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