Das Establishment schlägt zurück

Es hat mich schon überrascht, als ich die Nachricht gelesen hatte. Eigentlich dachte ich, die Angelegenheit sei längst ausgestanden. Offensichtlich habe ich mich dabei gründlich geirrt. Denn der Freistaat Sachsen besitzt nun einmal einen langen Atem. Er vergisst nie.

Es geht um den Ex-Leiter des Kommissariats für organisierte Kriminalität in Leipzig, Georg Wehling. Er hatte durch zahlreiche Ermittlungserfolge auf sich aufmerksam gemacht, u. a. das Kinderbordell „Jasmin“ in Leipzig ausgehoben. Dort boten sich Minderjährige nach eigener Aussage auch hohen Mitarbeiterin in der sächsischen Justiz an, die sie anhand von Fotos eindeutig identifizierten.

Georg Wehling trat in der Vergangenheit so manchen Vertreter der regierenden Kaste auf die Füße. Seine Ermittlungen wurden – was für den Freistaat Sachsen absolut üblich ist – als Verleumdung abgetan. Wehling musste bereits in der Vergangenheit zahlreiche Strafverfahren über sich ergehen lassen, die alle im justizpolitischen Nirwana endeten. Es gibt kaum einen Staatsbediensteten, den die sächsische Justiz derart lange ihren Atem spüren ließ. Nun hat es ihn wieder einmal erwischt. Er wurde vor dem Landgericht Dresden, also vor der Haustür der sächsischen Staatsregierung, angeklagt. Es geht um angebliche Falschaussagen vor dem Untersuchungsausschuss in der „Sachsensumpfaffäre“.

www.welt.de/politik/deutschland/article164148211/Geschichten-aus-dem-Sachsensumpf.html

Leider laufen die Dinge nun einmal so in Sachsen. Äußert man seine Meinung und stützt sie auf Ermittlungsergebnisse, so bekommt man schnell die Keule der sächsischen Justiz zu spüren. Diese Meinung wird als falsch hingestellt, die von Wehling belasteten Personen treten dabei als Zeugen auf, die ihre eigene Unschuld bestätigen.

Aus rechtsstaatlicher Sicht ist diese Vorgehensweise absolut abenteuerlich. Der Angeklagte kann sich hiergegen kaum verteidigen, zumal seine Aussage nicht das Gewicht der von der sächsischen Justiz präsentierten Zeugen besitzt. Leider besitzt diese Form des hybriden Rechtsstaats in Sachsen Tradition.

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