Sonntag, 17. Dezember 2017
Mein Tagebuch über den hybriden Rechtsstaats nähert sich der Fertigstellung. Hier mal ein Auszug aus Kapitel 3 im ersten Teil. Es geht um meinen Kampf um die sächsischen Spielbanken und den Erhalt von 100 Arbeitsplätzen, welche auf Wunsch des damaligen sächsischen Finanzministers und späteren Ministerpräsidenten Milbradt vernichtet werden sollten.
Der Freistaat Sachsen führte die Auseinandersetzungen mit aller Härte. Er scheute nicht vor einer staatlich angeordneten Verleumdungskampagne, der Einschaltung des Landeskriminalamtes sowie der Infragestellung unserer körperlichen Unversehrtheit zurück. Mit all diesen „Führungsqualitäten“ ist es kein Wunder, dass Prof. Dr. Milbradt später Ministerpräsident wurde.
Der Kampf war Auslöser der weiteren Entwicklung, die schließlich zu meiner Vernichtung führte.
Hier der Vorabausdruck von Kapitel 3:
Kapitel 3: Der Kampf um die sächsischen Spielbanken
Mein Berufsstart lag nun schon vier Jahre zurück. Es war eine Zeit mit hoher Arbeitsintensität. Von jungen Anwälten wird in einer Großkanzlei erwartet, dass sie sechzig bis siebzig Stunden in der Woche arbeiten. Die Bewertung eines Anwalts hing stark davon ab, welche Umsätze er am Ende des Monats erzielt. Letztlich entscheidet das Geld über alles.
Wer die Vorgaben nicht erfüllt, besitzt in einer Großkanzlei keine Zukunft. Ich befand mich in einem Hamsterrad, das sich immer schneller drehte. Stoppen konnte ich dieses nicht. Irgendwann – so meine Befürchtung – stirbt der Hamster an einem Herzinfarkt. Ins Grab mitnehmen wird er dagegen nichts. Am Ende bleibt nur die Erinnerung, nicht gelebt zu haben.
Montag, 12. Februar 1996
Zwischenzeitlich war uns gelungen, die Sächsische Spielbanken GmbH & Co.KG als Mandantin zu akquirieren. Es handelte sich um ein Staatsunternehmen, das unter der Aufsicht des damaligen sächsischen Finanzministers Prof. Dr. Milbradt, dem späteren Ministerpräsidenten, stand. Dieses suchte einen Arbeitsrechtler, um seine zahlreichen Baustellen abzuarbeiten. In der Vergangenheit hatten die Spielbanken so ziemlich jeden Arbeitsgerichtsprozess verloren. Es galt, diese Bilanz aufzupolieren. Daher mussten neue Pferde gesattelt werden.
Die Zusammenarbeit verlief für beide Seiten erfolgreich. Dank einer besseren Vorbereitung von Personalmaßnahmen des Unternehmens gelang es uns, die anstehenden Arbeitsgerichtsprozesse zu gewinnen. Die Sächsische Spielbanken GmbH & Co.KG wiederum erwies sich als guter Kunde, der unsere Honorarrechnungen schnell bezahlte. Für mein Standing in der Kanzlei war dies wichtig.
Damals ahnte ich noch nicht, welche Bedeutung dieses Mandat für meine anwaltliche Laufbahn nehmen sollte. Es leitete in vielerlei Hinsicht den Wendepunkt ein.
Mandate wie die sächsischen Spielbanken waren in Leipzig heiß begehrt. Auch andere Großkanzleien rissen sich um sie. Leider war ich als junger Anwalt angreifbar. Mir fehlten die grauen Schläfen, welche man gemeinhin als Zeichen langjähriger Berufserfahrung interpretiert. Ich versuchte, dies durch Temperament und Leidenschaft auszugleichen.
Von Anfang an fokussierte ich mich auf meine Arbeit. Dabei ließ ich etwas Elementares außer Acht: Die wichtigsten Mandate werden nicht tagsüber, sondern am Abend akquiriert, indem man illustre gesellschaftliche Veranstaltungen besuchte und „Networking“ betrieb. Privat eher kontaktscheu zeigte ich bei diesen Anlässen zu wenig Präsenz.
Dass der Geschäftsführer der sächsischen Spielbanken, Fendel, nicht mehr zu Beratungsgesprächen erschien und stattdessen seine Vertreter entsandte, beunruhigte mich zunehmend. Drohte hier etwa Ungemach? Dafür war mein Verhältnis zum technischen Direktor Dielenschneider umso enger.
Der stellte sich zwar als hoffnungsloser Zyniker heraus. Als Anwalt war mir Zynismus allerdings nicht fremd. Dielenschneider und ich hatten uns im Laufe der Zeit angefreundet. Er nahm mich u. a. zum Golfspielen mit und sah, wie ich verzweifelt auf den Golfball eindrosch, um ihm die richtige Richtung zu geben. Beim Golfen war ich jedoch nur Durchschnitt.
Eines Tages geriet Dielenschneider in den Fokus seines Geschäftsführers. Dieser wollte ihn loswerden. Der Grund hierfür lag in Dielenschneiders Gehalt. Er hatte anlässlich seines Wechsels zur Spielbank in Leipzig wenige Jahre zuvor gut verhandelt. Sage und schreibe 15.000 Deutsche Mark netto pro Monat schlug er für sich heraus.
Dumm nur, dass die Höhe seines Gehalts aufgrund einer Indiskretion der Spielbanken das Interesse der BILD-Zeitung geweckt hatte. Diese schlachtete das Thema groß aus und stachelte eine öffentliche Neidkampagne an. Ob denn jemand dieses Gehalt überhaupt wert sein könne, wurde kritisch gefragt.
Schon damals war ich kein Fan davon, derartige Auseinandersetzungen über die BILD auszutragen. Dies zeugte aus meiner Sicht von einer gering ausgeprägten sozialen Intelligenz. Allerdings besitzt in der Bundesrepublik die Diffamierung des Gegners in der Boulevardpresse eine lange Tradition.
Eine weitere Sache bereitete mir Sorgen. Dielenschneider erklärte mir, ich werde das Mandat der sächsischen Spielbanken demnächst verlieren. Geschäftsführer Fendel habe im Leipziger Rotary-Club einen anderen, aus seiner Sicht fähigeren Rechtsanwalt gefunden. Er beabsichtige daher, die Kanzlei zu wechseln.
Am Ende zollte ich meiner schlechten Vernetzung in Leipzigs Establishment Tribut. Der Mandatsverlust bedeutete einen ersten Knick in meiner jungen Anwaltskarriere. Die Beendigung des Mandates teilte mir Fendel nicht einmal mit. Neue Aufträge erhielt ich von den Spielbanken jedenfalls keine mehr.
Donnerstag, 18. April 1996
Am Ende trat das ein, was mein Freund Dielenschneider vorausgesagt hatte. Er erhielt eine betriebsbedingte Kündigung. Das Schreiben trug die Unterschrift des Geschäftsführers Fendel. Dielenschneider fragte mich, ob ich bereit sei, ihn vor dem Arbeitsgericht zu vertreten. Sofort sagte ich ihm meine Unterstützung zu. Ich wollte gleich die erste sich mir bietende Gelegenheit nutzen, um mich mit dem neuen Anwalt der Spielbanken zu messen. So ließ ich mich jedenfalls nicht abservieren.
Die sächsischen Spielbanken begründeten die Kündigung damit, die Stelle Dielenschneiders sei weggefallen. Seine Arbeiten würden künftig von anderen Mitarbeitern übernommen. Mich überzeugte das nicht; das klang eher wie eine Mogelpackung. Arbeitsrechtler sprechen hier von einer unzulässigen Austauschkündigung. Es ging daher allein darum, sich von einem unliebsamen Mitarbeiter zu trennen.
Also reichte ich beim Arbeitsgericht Leipzig eine Kündigungsschutzklage ein. Um die Sache für die Gegenseite noch schwerer zu machen schob ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinterher. Die Spielbanken hatten Dielenschneider mit sofortiger Wirkung freigestellt. Das wollten wir nicht hinnehmen. Ich wollte zeitnah seine Weiterbeschäftigung durchsetzen. Dies versprach den größten Druck auf meine Gegner.
Freitag, 31. Mai 1996
Das Arbeitsgericht Leipzig machte im einstweiligen Verfügungsverfahren mit den sächsischen Spielbanken kurzen Prozess. So richtig konnte es deren unternehmerische Entscheidung nicht nachvollziehen. Es hob die Beurlaubung meines Freundes auf und verdonnerte unseren Gegner zu seiner vorläufigen Weiterbeschäftigung.
Dies sorgte unternehmensintern natürlich für gewaltige Unruhe, denn aufgrund der Entscheidung des Arbeitsgerichts bestanden gleichzeitig berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung. Wir erhöhten den Druck als wir wenig später in Begleitung der Polizei im Casino in der Gerberstraße auftauchten und lautstark gegenüber den schnell herbeigeeilten Polizeikräften die Durchsetzung des Urteils verlangten. Für uns war diese Aktion eigentlich nur ein Spaß, der unseren Gegner nervös machen sollte.
Donnerstag, 12. Dezember 1996
Den Kündigungsschutzprozess gewannen wir dann ein halbes Jahr später. Das Arbeitsgericht Leipzig konnte die von den Spielbanken vorgebrachten Kündigungsgründe nicht nachvollziehen, zumal die Arbeitsaufgaben meines Freundes nach der unternehmerischen Entscheidung der Spielbanken nicht einmal weggefallen waren. Für uns stellte dies einen wichtigen Etappensieg dar.
An der Urteilsverkündung nahmen wir persönlich teil. Es kam in meiner anwaltlichen Laufbahn nicht oft vor, dass ich einer Urteilsverkündigung beiwohnte. Immer zu Späßen aufgelegt rief Dielenschneider anschließend bei den Spielbanken an, damit ihm deren Geschäftsführer Fendel zu seinem Sieg gratulieren konnte. Dieser war für ihn jedoch nicht zu sprechen.
Mittwoch, 20. August 1997
Natürlich ließen die sächsischen Spielbanken die Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig nicht auf sich sitzen und legten Berufung zum sächsischen Landesarbeitsgericht ein. Sie kämpften weiter für ihre Kündigungsgründe. Das Landesarbeitsgericht verhandelte einige Monate später in den Räumen des Arbeitsgerichts Leipzig.
Die Stimmung an diesem Tag war spannungsgeladen. Nun würden wir erfahren, wie das Landesarbeitsgericht über die Kündigung meines Freundes dachte.
Die mündliche Verhandlung fand nachhaltigen Anklang. Viele Mitarbeiter der Spielbank hatten den Weg zum Arbeitsgericht gefunden, darunter auch die Betriebsräte. Diese waren zwischenzeitlich ebenfalls auf der Suche nach einem Anwalt, der ihnen weiterhelfen konnte. Sie wollten sich persönlich ein Bild machen.
Das Landesarbeitsgericht deutete in einigen Nebensätzen seine Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung an und fragte nach Möglichkeiten, sich in der Sache gütlich zu einigen. Aus den Worten des Gerichts folgerte ich, dass wir das Berufungsverfahren ebenfalls gewinnen würden. Mein Freund Bernd war jedoch ein Spieler. Er wollte wissen, wieviel Geld er an diesem Tag bei einem Vergleichsschluss mitnehmen konnte. Also begannen die Einigungsgespräche. Wegen der Sensibilität des Themas und der Höhe der zu erwartenden Forderungen schloss das Landesarbeitsgericht die Öffentlichkeit aus.
Die Verhandlungen verliefen zäh. Es ging zu wie auf einem arabischen Basar, auf dem jeder lautstark für seine Ware warb. Am Ende erzielten wir ein vorzeigbares Ergebnis. Trotz seiner geringen Betriebszugehörigkeit erhielt Dielenschneider seine ausstehende Vergütung sowie eine Abfindung in Höhe von knapp 300.000 DM. Mein Freund war zufrieden und zahlte mir sogar eine Prämie.
Als wir den Sitzungssaal verließen fragten mich die anwesenden Betriebsräte, ob ich künftig ihre Interessen vertreten will. Nach kurzer Zeit des Nachdenkens sagte ich zu. Noch immer hatte ich den Mandatsverlust nicht verschmerzt. Mir bot sich nun eine weitere Möglichkeit zur Revanche. Ich wollte den Geschäftsführer der Spielbanken in künftigen Verfahren von meinen Qualitäten als Arbeitsrechtler überzeugen.
Damit war mein Seitenwechsel vollzogen.
Sympathiepunkte brachte mir dieser Rechtsstreit bei dem Gesellschafter der sächsischen Spielbanken, dem Freistaat Sachsen, allerdings nicht ein. Im von Prof. Dr. Milbradt geführten sächsischen Finanzministerium besaß man seine ganz eigene Sichtweise und sah das Ganze alles andere als sportlich. Milbradt, ein westfälischer Sturkopf, duldete keinen Widerstand von Seiten der Belegschaft oder der Betriebsräte, auch wenn dieser noch so berechtigt war. Für ihn gab es nur schwarz oder weiß. Wer seine Forderungen nicht erfüllte war ein Gegner.
Zwar hatte ich mit dem Fall Dielenschneider einen Erfolg errungen. Nun traf ich mit dem Freistaat Sachsen direkt auf einen Gegner, der vor allem eins hatte, was ich nicht besaß, nahezu uneingeschränkte Macht. Mit dieser sollte ich in den kommenden Jahren stärkere Bekanntschaft machen. Wie ich dabei schmerzlich erfahren musste, vergisst der Freistaat Sachsen Niederlagen nicht. Er besitzt einen langen Atem.
Donnerstag, 27. November 1997
In den vergangenen Monaten suchten mich ständig weitere Mitarbeiter der sächsischen Spielbanken auf und baten darum, sie zu vertreten. Nun ließen sich auch die Mitarbeiter der Spielbank Dresden, deren Betriebsrat, der Betriebsrat der Verwaltung sowie der Gesamtbetriebsrat von mir beraten. Damit konnte ich den Mandatsverlust locker kompensieren. Dadurch blühten auch meine Einnahmen.
Über den sächsischen Spielbanken brauten sich zwischenzeitlich düstere Wolken zusammen. Es standen Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag für die im klassischen Spiel (französisches und American Roulette sowie Black Jack) Beschäftigten an. Die damalige Gewerkschaft HBV (heute ein Teil von Verdi) sowie Finanzminister Prof. Dr. Milbradt fochten mit harten Bandagen. Milbradt bestand auf einer Kürzung der Gehälter. Sollte das nicht geschehen, werde er das klassische Spiel schließen. Eine Lösung war nicht in Sicht.
Natürlich waren die Gehälter im klassischen Spiel höher als in anderen Betrieben. Dies war in erster Linie den ungünstigen Arbeitszeiten der Croupiers geschuldet, der bis tief in die Nacht seiner Tätigkeit nachging. In der Vergangenheit hatte es an dieser Stelle keinerlei Probleme gegeben. Die bisherigen Vergütungstarifverträge waren alle von Prof. Dr. Milbradt abgesegnet worden.
Zudem sind Gehaltssteigerungen bei Tarifverhandlungen selbstverständlich. Eine Gehaltsreduzierung kam daher für die Mitarbeiter des klassischen Spiels nicht in Frage. Diese hatten bereits in den vergangenen Jahren regelmäßig höherwertigere Tätigkeiten ausgeführt, hierfür aber nicht die tariflich geforderte Vergütung von der Spielbank erhalten.
Die Gehaltsdebatte eignete sich nicht wirklich als Mittel der Auseinandersetzung. Dies musste auch Prof. Dr. Milbradt klar sein: Die Gehälter der Croupiers – dies stellt in Spielbanken eine Besonderheit dar – werden aus den Trinkgeldern der Gäste, dem sogenannten Tronc, bezahlt. Gäste der Spielbank, die beim Spiel gewinnen, werfen üblicherweise 10 % ihres Gewinns in eine entsprechende Öffnung am Rand des Spieltischs, worin die Trinkgelder gesammelt werden. Dieses Geld verwendet die Spielbank für die Bezahlung der Gehälter. Es sind also die Gäste der Spielbank, die für die Personalkosten der Mitarbeiter aufkommen.
Daher mussten die sächsischen Spielbanken das Gehalt für die Mitarbeiter des klassischen Spiels nicht selbst aufbringen. Hierin liegt ein grundlegender Unterschied zu normalen Unternehmen, die ihre Personalkosten über ihre Erträge refinanzieren.
Die vermeintliche Höhe der Gehälter war auch wegen der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten kein belastbares Argument. Dies wussten Fendel und Milbradt natürlich. Politisch konnte man allerdings aus der Höhe der Gehälter Kapital schlagen. Denn die Öffentlichkeit wusste nichts über die Herkunft der Gehälter. Das Thema taugte daher, um eine Neiddebatte zu führen. Das machten sich unsere Gegner zunutze.
Damals galten öffentliche Spielbanken als Gelddruckmaschinen: Ihre Einnahmen erzielten sie durch verlorene Spieleinsätze ihrer Gäste. Davon wanderte der größte Teil sofort in die Kassen des Freistaates Sachsen. Leichter konnte man sein Geld nicht verdienen.
Dienstag, 1. Dezember 1998
Anfang Dezember hatte der Testosteronspiegel bei Finanzminister Prof. Dr. Milbradt neue Höhen erklommen. Nun platzte ihm endgültig der Kragen. Er drohte ultimativ mit der Schließung des klassischen Spiels, sollten die Croupiers sowie die Gewerkschaft seine Forderungen nicht innerhalb einer Woche erfüllen. Er werde in diesem Fall knapp 100 Spielbankmitarbeiter auf die Straße setzen.
Dieses Ultimatum stellte im Kern nichts Anderes als eine Erpressung dar. Kommunikativ war damit das Tischtuch zerschnitten. Die Croupiers blieben bei ihrer Verhandlungsposition. Demzufolge schritt Prof. Dr. Milbradt zur Tat.
Seine Beschäftigungspolitik zeigt, was er unter „blühenden Landschaften“ verstand. Es ging ihm nur um seinen Willen. Da spielte es auch keine Rolle, dass die Spielbanken erhebliche Gewinne für den Staatshaushalt abwarfen. Das Ganze hatte eher etwas mit Egomanie zu tun als dem Aufbau belastbarer Strukturen in der sächsischen Wirtschaft.
Es wäre jedoch zu einfach, Prof. Dr. Milbradt zu unterschätzen. Denn er besaß einen Hintergedanken. Als kühler Rechner beabsichtigte er nicht, auf die Einnahmen zu verzichten. Dem Finanzminister – unstreitig ein heller Kopf – gelang nämlich die Quadratur des Kreises.
An den Einnahmen aus dem Spielbetrieb war er deshalb nicht interessiert, weil diese nach dem sächsischen Spielbankengesetz für soziale Zwecke ausgegeben werden mussten. Milbradt konnte über sie also nicht frei verfügen. Die Erfüllung sozialer Zwecke stand bei dem marktkapitalistisch angehauchten Professor nicht auf den vorderen Plätzen seiner Prioritätsliste.
Als alter Politprofi wusste Prof. Dr. Milbradt, was er tun musste, um sich dieser sozialen Zweckbindung zu entledigen. Diesen Weg eröffnete ihm der Länderfinanzausgleich, in dem die einnahmestärksten Bundesländer die schwächeren Bundesländer mit Transferzahlungen unterstützen.
In Wirklichkeit gingen dem Freistaat bei einer Schließung des klassischen Spiels die Einnahmen nicht verloren. Die Gründe hierfür sind nur auf den ersten Blick kompliziert: Wenn Milbradt das klassische Spiel schloss reduzierte sich auch das Steueraufkommen im Freistaat.
Dies bedeutete am Ende des Tages allerdings nicht, dass dem Freistaat weniger Geld zur Verfügung stand. Die geringeren Steuereinnahmen wurden vielmehr über den Länderfinanzausgleich von den Geberländern, damals allen voran Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, kompensiert. Daher mussten die Bürger dieser Länder für die verfehlte Arbeitsmarktpolitik des Freistaates Sachsen herhalten.
Für Milbradt besaß diese Lösung zudem einen klaren Vorteil. Die Transferzahlungen der Geberländer unterlagen nicht der sozialen Zweckbindung. Über diese konnte der Freistaat Sachsen also frei verfügen.
Milbradt trug seine Entscheidung auf dem Rücken der Steuerzahler der reichen Bundesländer aus. Dass er damit etwa 100 sächsischen Familien die Lebensgrundlage entzog war dem streitbaren Professor egal. Seiner späteren Wahl zum sächsischen Ministerpräsidenten schadete dies jedenfalls nicht.
Aufgrund der hohen Einnahmen der Spielbanken hofften wir lange auf ein Einlenken des Finanzministers. Am Ende ließ er sich nicht überzeugen. Vielleicht lag das daran, dass er insgeheim andere Pläne verfolgte. Aber bisweilen schlägt das Leben seine eigenen Kapriolen. Nicht jeder Plan bleibt geheim.
An der Schließung des klassischen Spiels hielt Milbradt daher fest. Am Ende waren wir tief enttäuscht und ausgesprochen sauer. Wie konnte man als Minister derart unverantwortlich handeln? Aber wir mussten der Realität ins Auge sehen. Also beschlossen wir, unsere Haut so teuer wie möglich zu verkaufen und das Maximale für die Beschäftigten herauszuschlagen.
Die sich abzeichnende Konfrontation sollte sich jedoch viel dramatischer entwickeln als von uns prognostiziert. Wir wussten nicht, wie wenig sich das Ministerium von Milbradt sowie Teile der sächsischen Justiz für rechtsstaatliche Bindungen interessierten.
Nun machte sich Prof. Dr. Milbradt ans Werk. Personalentlassungen in größerem Umfang sind arbeitsrechtlich nicht einfach durchzusetzen. Zunächst musste die Spielbank mit ihrem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandeln. Dieser legte fest, wann und wie die Entscheidung, das klassische Spiel zu schließen, umgesetzt wird. Vor einem Scheitern der Verhandlungen über einen Interessenausgleich waren Kündigungen ausgeschlossen. Um dieses Verfahren in Gang zu setzen forderten die Spielbanken den Gesamtbetriebsrat auf, Verhandlungen über einen derartigen Interessenausgleich aufzunehmen.
Für uns bot sich damit die erste Gelegenheit für Muskelspiele. Unsere Betriebstemperatur lag aufgrund der bevorstehenden Kündigungen deutlich jenseits von 1000 Grad. Wir wollten die Verhandlungen so lange wie möglich verzögern. Für die Betroffenen bedeutete jeder Monat bares Geld, da die Löhne weitergezahlt werden mussten. Damit stieg der Druck auf die Spielbanken deutlich an.
Dienstag, 17. Februar 1998
Bislang ging unsere Strategie auf. Die letzten beiden Monate hatten wir damit verbracht, den Spielbanken Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Wir nutzten jede sich bietende formale Rechtsposition, über die man streiten konnte und ritten sie wie eine nicht endende Welle. Inhaltlich hatten wir immer noch nicht über einen Interessenausgleich gesprochen. Man konnte die entstandene Spannung deutlich fühlen. Unsere Gegner kochten.
Nun schienen sie ihre Nerven endgültig zu verlieren. Sie begannen ohne weitere Verhandlungen damit, die Betriebsräte zu den beabsichtigten Kündigungen anzuhören. Nach den betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen war dies unzulässig, was das sächsische Finanzministerium jedoch nicht zu stören schien. Warum auch sollten sich unsere Gegner die einschlägigen Gesetze berücksichtigen?
Mit einer gehörigen Menge Wut im Bauch reichte ich gegen die bevorstehenden Kündigungen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht ein und ging zum Gegenangriff über. Damit drohte eine gerichtliche Untersagung der Kündigungen. Dies machte unsere Gegner erst recht sauer.
Wenige Tage später erhielt ich einen erzürnten Anruf des Staatssekretärs im sächsischen Finanzministerium, Dr. Carl. Dieser forderte mich ultimativ auf, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück zu nehmen. Seine Verärgerung war deutlich herauszuhören.
Mein Gesprächspartner war eine schillernde Persönlichkeit: In den 80er Jahren war Dr. Carl am Flughafen in Luxemburg erwischt worden, als er versuchte, Krügerrand-Goldmünzen aus Südafrika einzuschmuggeln. Dies brachte ihm den Spitznamen „Mr. Goldfinger“ ein. Mit dieser Qualifikation gelangte man problemlos im Ministerium von Prof. Dr. Milbradt in eine Führungsposition.
Ich besaß wenig Lust, mich am Telefon von Dr. Carl beschimpfen zu lassen. Wenn er nicht bereit war, sachlich zu diskutieren, sollte er besser mit der Wand reden. Daher erklärte ich ihm, wir würden unsere einstweilige Verfügung durchziehen und die Kündigungen erst einmal unterbinden. Danach legte ich auf.
Montag, 23. Februar 1998
Dr. Carl suchte weiter händeringend nach Alternativen. Dagegen waren wir fast ausschließlich auf Krawall gebürstet und hielten den Druck auf das Sächsische Finanzministerium hoch. Freunde brachte uns das sicherlich nicht ein.
Nun hatte ich den Staatssekretär erneut am Telefon. Er schlug vor, dass wir unsere Auseinandersetzungen vor einer betrieblichen Einigungsstelle austragen und dort über einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln. Offensichtlich hatte er sich vorher rechtlich beraten lassen.
Ich stimmte seinem Vorschlag unter einer Bedingung zu: Wir wollten den Vorsitzenden der Einigungsstelle bestimmen. Dieser besitzt eine herausragende Bedeutung. Er führt nicht nur die Verhandlungen, sondern verfügt im Fall eines Abstimmungspatts über die entscheidende Stimme.
Meine Wahl stellte eine bittere Pille für die Arbeitgeberseite dar, denn ich entschied mich für den Bremer Hochschulprofessor Dr. Wolfgang Däubler, eine Institution im Kampf um Arbeitnehmerrechte. Für uns war er eine Idealbesetzung.
Trotz aller Bedenken glaubte man im Finanzministerium, mit Prof. Dr. Däubler fertig zu werden.
Sonntag, 15. März 1998
Heute tagte die Einigungsstelle das erste Mal. Prof. Dr. Däubler war ein freundlicher Mensch, der leise schwäbisch sprach und dessen Haarpracht eher an den heutigen Chefdirigenten der Berliner Philharmoniker, Sir Simon Rattle, erinnerte. Wir versprachen uns von ihm aufgrund seiner Erfahrungen wichtige Impulse für die beginnenden Verhandlungen. Prof. Dr. Däubler bemühte sich nach Kräften, zwischen unserem Lager und der Arbeitgeber zu vermitteln. Hierbei handelte es sich um eine Mammutaufgabe.
Wir nutzten dagegen das erste Aufeinandertreffen für eine Generalabrechnung mit den Vertretern der sächsischen Spielbanken. Die sich über Monate angestaute Spannung entlud sich in gleich mehreren schweren Gewittern. Es ging uns nicht um übertriebene Sachlichkeit. Jedenfalls hatte die Arbeitgeberseite aufgrund unserer zuvor einstudierten Choreographie sichtlich Probleme damit, überhaupt zu Wort zu kommen.
Weil es so nicht weiterging brach Prof. Dr. Däubler die gemeinsamen Verhandlungen ab und führte mit jeder Seite Einzelgespräche. Nur vereinzelt trafen wir in der Folgezeit noch mit unseren Gegnern zusammen.
Die Verhandlungen über einen Interessenausgleich verliefen mehr als zäh, was uns in die Hände spielte. Wir trafen uns einmal im Monat am Wochenende. Mit immer neuen Manövern hielten wir die Arbeitgeberseite hin. Wir entwickelten unser eigenes Konzept für die Zukunft der Spielbanken. Wir empfahlen einen attraktiveren Standort mit deutlich besserem Spielangebot und verlängerten Öffnungszeiten. Dafür brauchte man natürlich noch mehr Personal.
Immerhin gab es bei unseren Sitzungen etwas Warmes zu essen, meistens Pizza auf Bestellung auf Kosten der Arbeitgeberseite. Das Essen schmeckte wirklich lecker. Wer jedoch glaubte, dass sich damit unsere Angriffslust dämpfte, sah sich getäuscht.
Sonntag, 17. Januar 1999
Etwa 10 Monate hatten wir die Verhandlungen über einen Interessenausgleich verzögert. Das waren 10 Monate, in denen den Spielbankmitarbeitern nicht gekündigt werden konnte. In diesem Zeitraum erhielten sie ihren dringend benötigten Lohn weiter. Die Kosten hierfür lagen in einem hohen siebenstelligen Bereich. Dieses Zwischenergebnis konnte sich sehen lassen.
Eine Zäsur war längst überfällig. Nun stellte der Vorsitzende der betrieblichen Einigungsstelle Prof. Dr. Däubler das Scheitern der Verhandlungen über einen Interessenausgleich fest. Die Arbeitgeberseite hatte all unsere Ideen, vor allem auch die Alternativkonzepte, abgelehnt.
Rechtlich konnten wir die Schließung des klassischen Spiels nicht länger torpedieren. Mit dem Scheitern der Verhandlungen über einen Interessenausgleich war der Zeitpunkt gekommen, betriebsbedingte Kündigungen für knapp 100 Beschäftigte auszusprechen.
Unser Einverständnis zum Scheitern der Verhandlungen über den Interessenausgleich ließen wir uns teuer abkaufen. Die Spielbanken mussten sich im Gegenzug verpflichten, einen Sozialplan mit mindestens 3 Millionen DM zu dotieren. Der bisherige Vorschlag der der Arbeitgeberseite hatte noch bei 900.000 DM gelegen. Damit hatten wir ein Etappenziel erreicht.
Fast alle der von einer Kündigung Betroffenen waren zwischenzeitlich Mandanten von mir geworden. Dies erleichterte die Arbeit, da man sich nicht mit anderen Anwälten herumärgern musste. Ich reichte für meine Mandanten Kündigungsschutzklagen beim Arbeitsgericht Leipzig ein. Darin bezweifelte ich, dass das klassische Spiel endgültig geschlossen werden sollte. Immerhin erzielte der Freistaat Sachsen durch den Spielbetrieb hohe Einnahmen. Die Kündigungen seien daher sachlich nicht gerechtfertigt. Außerdem glaubten wir, dass die Schließung ausschließlich erfolgte, um Druck auf die Beschäftigten und deren Gehälter auszuüben. Wir waren sicher, dass man im sächsischen Staatsministerium der Finanzen insgeheim die Weiterführung des klassischen Spiels plante.
Sonntag, 21. Februar 1999
Unsere Verhandlungen vor der betrieblichen Einigungsstelle gingen derweil weiter. Nur dass diese sich nun mit dem Sozialplan befasste. Hier spielte die eigentliche Musik für die Beschäftigten. Aus dem Sozialplan ergab sich, welche Abfindung die Spielbanken für die Entlassung der Beschäftigung zahlen mussten. Wir hatten nicht vor, uns mit den bereits zugesagten 3 Millionen DM zufrieden zu geben.
Montag, 8. März 1999
Die Güteverhandlungen in den Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Leipzig brachten erwartungsgemäß kein Ergebnis. Unsere Versuche, die Spielbanken mit der Behauptung zu provozieren, dass die Schließung des klassischen Spiels nur vorübergehend erfolgte, um renitente Mitarbeiter loszuwerden, wies die Arbeitgeberseite entrüstet zurück. Selbstverständlich sei die Schließung des klassischen Spiels endgültig, teilte man uns wie eine tibetanische Gebetsmühle mit.
Mittwoch, 21. April 1999
Wir hatten noch eine weitere Möglichkeit gefunden, den Druck auf die sächsischen Spielbanken zu erhöhen. Bei den Gehaltszahlungen der Beschäftigten gab es ebenfalls Klärungsbedarf. Die Mitarbeiter des klassischen Spiels wurden schon seit Jahren auf höherwertigeren Positionen eingesetzt, erhielten hierfür aber nicht die geschuldete Vergütung. Die Gehaltsdifferenz betrug pro Einzelfall und Monat zwischen 200 und 500 Deutsche Mark.
Also bereicherte ich die Auseinandersetzungen mit 100 Vergütungsklagen für die Beschäftigten. Damit verdoppelten sich auf einen Schlag die beim Arbeitsgericht Leipzig anhängigen Verfahren. Zudem wurden die Betriebsräte immer streitbarer und zogen ebenfalls vor Gericht. Das Hemd der Beschäftigten verkaufte ich jedenfalls so teuer wie möglich.
Zugegeben, es war vielleicht doch keine so gute Idee, die sächsischen Spielbanken mit einer derartigen Vielzahl von Arbeitsgerichtsprozessen zu überziehen. Wir hatten zwar mit einer harten, am Ende aber fairen Auseinandersetzung gerechnet. Darin sollten wir uns gründlich täuschen. Man weckt nun einmal keinen schlafenden Riesen, ohne dass man nachhaltige Konsequenzen befürchten muss. Jedenfalls nicht in Sachsen.
Wie wir in den kommenden Monaten am eigenen Leib erfahren mussten begnügte sich der Freistaat Sachsen nicht mit der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung. Er warf etwas in den Ring das uns nicht zur Verfügung stand: sein staatliches Gewaltmonopol.
Warum auch sollte der Freistaat auf die Ausübung seiner Machtbefugnisse verzichten? Es lag näher, dass er uns zeigen wollte, wer wirklich die Hosen anhat.
Montag, 3. Mai 1999
Es war ein göttlicher Zufall, der wie Manna vom Himmel fiel. Was wir nie für möglich gehalten hatten, war geschehen. An diesem Tag erhielt ich einen Anruf eines Betriebsratsmitglieds. Dieser war auf einen dicken Leitz-Ordner mit Geheimplanungsunterlagen der sächsischen Spielbanken gestoßen. Aus diesen ergab sich eindeutig die Absicht unserer Gegner, das klassische Spiel fortzuführen. Die Unterlagen stammten aus dem Besitz des damaligen Direktors des Automatenspiels B., der das Projekt federführend betreute. Er erledigte die notwendigen Projektsteuerungsarbeiten über seine Privatanschrift.
Was wir sahen, haute uns von den Socken: Wir fanden Pläne für ein deutlich größeres und attraktiveres klassisches Spiel im Cosel-Palais in Dresden, mit Aktennotizen über Geheimtreffen am Leipziger und Frankfurter Flughafen, ferner Pläne eines Architekturbüros aus Darmstadt, Geheimanschriften, Geheimcodes und vieles mehr. Der Ordner las sich wie ein spannender Krimi. Die Geheimplanungen waren bereits weit fortgeschritten. Sie warteten nur noch auf den Zeitpunkt für die Umsetzung.
Wir hatten also mit unseren Vermutungen Recht und konnten unsere Gegner nun überführen. Diese Unterlagen würden den Druck auf den Freistaat sowie die Sozialplanverhandlungen deutlich erhöhen. Sie waren pures Gold. Auch unsere Nervosität stieg merklich an, denn es stellte sich die Frage, wie wir aus diesen Unterlagen am besten Kapital schlagen können.
Für das sächsische Finanzministerium und die Spielbanken bargen die Geheimplanungsunterlagen ein hohes Risiko. Wir konnten nun beweisen, dass die Spielbanken vor dem Arbeitsgericht in allen Verfahren die Unwahrheit vorgetragen hatten. Angeblich existierten ja keine Geheimplanungen
All dies entsprach nun nicht mehr der Wahrheit. Es handelte sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen vielfachen versuchten Prozessbetrug, begangen durch die sächsischen Spielbanken, ein Staatsunternehmen.
Jeder Bürger des Freistaates wäre für dieses, meiner Meinung nach klar kriminelle, Vorgehen geradewegs im Gefängnis gelandet. Nicht so die Staatsdiener auf Seiten des Finanzministeriums sowie die Verantwortlichen der Spielbank. Leider gehen Politiker in solchen Fällen meistens straflos aus. Für sie gilt das Sonderrecht der Machtinhaber. Das Gesetz und damit das Rechtsstaatsprinzip richtet sich für diese Spezies allein gegen den Bürger.
Für uns war noch etwas Anderes klar: Ohne die Zustimmung des Finanzministeriums als Gesellschafter der Spielbanken wären diese Geheimplanungen nicht möglich gewesen. Im Aufsichtsrat vertrat u. a. Staatssekretär Dr. Carl die Interessen des Freistaates. An einen Alleingang der Spielbanken glaubte niemand mehr.
Dass auch Prof. Dr. Milbradt in die Geheimplanungen eingeweiht war, lag nahe. Schließlich wusste er wie kein anderer, wie viel Geld im klassischen Spiel verdient werden konnte, noch dazu bei größeren und besseren Rahmenbedingungen. Ironischerweise hatten die Spielbanken in ihren Geheimplanungen genau die vom Betriebsrat vor der betrieblichen Einigungsstelle gemachten Vorschläge aufgegriffen.
Den Besitz der Geheimplanungsunterlagen behielten wir zunächst für uns. Wir warteten auf den besten Zeitpunkt, um zuzuschlagen. Dieser sollte bald kommen. Immerhin standen Landtagswahlen an.
Freitag, 21. Mai 1999
Mit den Auseinandersetzungen zwischen der Spielbank und ihren Mitarbeitern befasste sich immer wieder die kritische Presse. Diese sah wegen der Vernichtung der Arbeitsplätze in einem strukturschwachen Bundesland Klärungsbedarf. Vor allem die Leipziger Volkszeitung sowie die sächsische Zeitung unterstützten uns.
Ich war gerade auf dem Rückweg von einem arbeitsrechtlichen Seminar in Düsseldorf. Bislang verlief die Fahrt ruhig. Nun klingelte das Telefon.
Als ich den Anruf entgegennahm meldete sich der Redakteur Wendt vom Nachrichtenmagazin Focus. Auch er hatte in den vergangenen Monaten die Auseinandersetzungen um die Schließung des klassischen Spiels kritisch begleitet.
Nachdem ich ihm ein Update über den aktuellen Stand unserer Verhandlungen gegeben hatte, sprach er eine deutliche Warnung aus. Wenn ich so weitermachen würde, müsse ich mit einem Besuch des Landeskriminalamtes rechnen. Der Freistaat Sachsen, so berichtete Wendt aus Erfahrung, sei im Umgang mit seinen Gegnern nicht zimperlich. Vor allem, wenn er massiv angegriffen wurde. Schon in anderen Fällen habe der Freistaat alles unternommen, um seine Gegner einzuschüchtern.
Ich fing schallend an zu lachen und erwiderte, der Freistaat Sachsen könne mir das Landeskriminalamt gar nicht schicken. Dafür bedürfe es triftiger Gründe. Schließlich hatte ich mir bei der Art und Weise, wie ich die Interessen der Beschäftigten vertrat, nichts vorzuwerfen. Daher nahm ich den Focus-Redakteur nicht ernst. Nein, so etwas gibt es in einem Rechtsstaat nicht, belehrte ich meinen Gesprächspartner.
Wendt war da ganz anderer Meinung. Wenn ich mit derselben Intensität meiner Angriffe weitermache werde ich schon sehen, warnte er mich eindringlich.
Wendt machte mich allerdings misstrauisch. Ich spürte, wie nun dunkle Wolken über uns aufzogen. Mir war klar, dass wir auf einem Pulverfass saßen, das zu explodieren drohte. Ich fragte mich, ob die Geheimplanungsunterlagen der sächsischen Spielbanken in meinem Büro überhaupt sicher waren.
Am Ende mahnten mich meine Zweifel zur Vorsicht. Ich gab dem Aktenordner mit den Geheimplanungen einen anderen Namen. Künftig hieß dieser Leberbach II. Auf den ersten Blick bestand daher keinerlei Beziehung zu den Spielbanken mehr.
Sonntag, 12. September 1999
Heute fand ein weiteres Treffen unserer betrieblichen Einigungsstelle statt. Es war der Tag gekommen, um in die Offensive zu gehen.
Schon gegen 9:30 Uhr traf ich mich mit einigen Betriebsräten vor dem Verwaltungsgebäude der Spielbanken in der Oststraße in Leipzig. Den Zeitpunkt für unsere Aktion hatten wir genau geplant. Eine Woche später fand in Sachsen die Landtagswahl statt. In diesem zeitlichen Kontext wollten wir zuschlagen.
Zu unserem Treffen luden wir zahlreiche Pressevertreter ein. Diesen zeigten wir, was wir in den letzten Monaten für uns behalten hatten: Die Geheimplanungsunterlagen der sächsischen Spielbanken. Wir präsentierten u. a. die Pläne für die einzelnen Spieltische im Cosel-Palais in Dresden und wiesen auf die viel größere Zahl der Spieltische hin. Ferner übergaben wir eine ausreichende Zahl von Kopien für die anwesenden Pressevertreter.
Da standen wir nun, umringt von Journalisten und Fernsehteams. Wir schimpften über unseren Verhandlungspartner, welche die Mitarbeiter der Spielbanken so schändlich verraten hatten. Unsere Gegner beobachteten aus dem ersten Stock des Verwaltungsgebäudes die Szenerie genau.
Damit sorgten wir vor der anstehenden Verhandlungsrunde für gewaltigen Sprengstoff. Natürlich befassten wir uns auf der Einigungsstellensitzung eingehend mit den Geheimplanungsunterlagen. Über der Arbeitgeberseite brach ein wahrer Orkan los, ein Feuerwerk der Emotionen, ein Inferno heftiger Attacken. Wir erwischten unsere Gegner natürlich auf dem falschen Fuß. Erklären wollte uns die Geheimplanungsunterlagen allerdings niemand. Der von den Spielbanken unternommene verzweifelte Versuch, diese als reine Fiktion bzw. Erfindung abzustempeln, war zum Scheitern verurteilt. Die Dokumente sprachen längst für sich.
Montag, 13. September 1999
Wir wussten nicht ob wir an diesem Tag triumphieren oder uns Sorgen machen sollten. Für die Medien waren die Geheimplanungen ein gefundenes Fressen. „Falschspiel auf höchster Ebene“, so und ähnlich lauteten die Schlagzeilen, die quer durch Sachsen und Sachsen-Anhalt gingen. Unser Timing hatte unsere Gegner im Mark getroffen.
Diese Runde ging an uns, aber leider schlägt man einen Gegner wie den Freistaat Sachsen nicht umsonst. Dass es eine Reaktion geben würde, war uns klar. Nur über das Wie spekulierten wir noch.
Grundsätzlich sind Siege gegen die herrschende Kaste mit Vorsicht zu genießen. Man kann hier nicht unbedingt Fairness erwarten. Deren Machtbefugnisse führen ihre Vertreter oft genug in Versuchung. Ein Sieg stellt daher nur eine Momentaufnahme dar. Er verwandelt sich schneller in eine Niederlage als einem lieb ist. Dass der Gegenschlag des Ministeriums Milbradt mit aller Härte und ohne Rücksicht auf rechtsstaatliche Mindeststandards ausgeführt würde, sollte mir schnell klarwerden.
Freitag, 24. September 1999
Die Reaktion des Freistaats ließ nicht lange auf sich warten: Fünf Tage nach der Landtagswahl machte ein fünfzehnköpfiges Begrüßungskommando des von der Staatsanwaltschaft Dresden eingeschalteten Landeskriminalamtes morgens um 7 Uhr unfreundlich und druckvoll an meiner Hauseingangstür auf sich aufmerksam. Während der Auseinandersetzungen um den Erhalt des klassischen Spiels verspürte ich damals oft panische Angst, denn ich wusste nicht, wie weit meine Gegner gehen würden.
Als ich schließlich die Tür öffnete, erschienen gleich zwei Staatsanwälte, die mir in Begleitung der schwer bewaffneten Beamten des Landeskriminalamtes einen Durchsuchungsbeschluss vorlegten. Diesen hatte das Amtsgericht Leipzig kurz zuvor erlassen. Darin wurde ich zum „Kopf einer kriminellen Vereinigung“ befördert. Das war eine zweifelhafte Ehre.
In meiner Wohnung befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch meine damalige Exfrau, ihre Schwester und meine zweijährige Tochter Carmen. Außer mir verfügten alle über eine ekuadorianische Staatsbürgerschaft. Die Aktion des Landeskriminalamtes erinnerte mich an eine Bananenrepublik, in der es keinerlei Schutz gegenüber der Staatsgewalt gab. Nur dass deren Epizentrum nicht am südamerikanischen Äquator, sondern im Leipziger Stadtteil Gohlis lag.
Man warf mir allen Ernstes vor, mit anderen Spielbankmitarbeitern zusammen im großen Stil im klassischen Spiel betrogen zu haben. Das war völlig an den Haaren herbeigeholt. Mein Geld war mir immer schon zu schade, um es auf irgendwelchen Spieltischen verschwinden zu lassen. Das wussten meine Gegner natürlich auch. Denn mit der in den Spielbanken eingesetzten Überwachungstechnik konnte man leicht feststellen, dass ich nie am Spielbetrieb teilnahm. Als Arbeitsrechtler wollte ich lediglich die einzelnen Abläufe verstehen, was mir in den anhängigen Verfahren wieder zugute kam.
Wirft man einen Blick ins Strafgesetzbuch, so stellt man fest, dass der Vorwurf, Mitglied oder gar Kopf einer kriminellen Vereinigung zu sein ähnlich schwer wiegt wie der Vorwurf des Terrorismus. Dafür müssten eigentlich begründete Anhaltspunkte bestehen. Diese waren weit und breit nicht zu sehen. Mir half das offensichtlich nicht. Nun war ich der Christian Klar unter den Anwälten.
Wie sich herausstellte, hatte ein Abteilungsleiter aus dem Finanzministerium von Prof. Dr. Milbradt auf dessen Weisung hin Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Dresden beantragte anschließend den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses. Das war die Staatsanwaltschaft vor der Haustür von Prof. Dr. Milbradt. Dies versprach immerhin kurze Dienstwege. Es bestätigt ferner, dass die Führung des Finanzministeriums die Geschehnisse um die Spielbanken steuerte.
Die Staatsanwaltschaft suchte einen Brief, den ein Betriebsratsmitglied an mich geschrieben haben sollte und der mich angeblich belastete. Darin standen so wunderbar strafbare Dinge wie die Aufforderung, mir noch mehr Gerichtsverfahren für die Spielbankmitarbeiter einfallen zu lassen. Selbst dies wäre keineswegs strafbar gewesen, es sei denn, man betrachtet die Angelegenheit aus dem Blickwinkel unserer Gegner. Eine Kopie dieses Briefes hatte man bezeichnenderweise im Nachlass des wenige Wochen zuvor verstorbenen Geschäftsführers der Spielbanken, Fendel, gefunden. Was für ein Zufall.
Wieso der Brief nicht bereits früher auftauchte und nie in den Verhandlungen über den Interessenausgleich und Sozialplan vorgelegt wurde, fragte sich auf Seiten des sächsischen Finanzministeriums und der Staatsanwaltschaft Dresden niemand. Auch war es nicht der erste vermeintlich belastende Brief, der sich im Besitz des Geschäftsführers Fendel befand. Schon früher hatte dieser Betriebsräte mit anonymen Briefen belastet. Hier galt die Devise: Der Zweck heiligt die Mittel. Für unsere Gegner gab es kein Niveau, das nicht unterschritten werden konnte.
Es spielte zudem keine Rolle, dass das Landeskriminalamt in Dresden im Rahmen einer „inhaltlichen und kriminaltechnischen Auswertung“ vom 20. August 1999 folgerichtig massive Zweifel an der Authentizität dieses Schreibens geäußert und ihm jegliche strafrechtliche Relevanz abgesprochen hatte. Natürlich wussten dies auch unsere Gegner im sächsischen Finanzministerium. Dies hinderte sie sowie die Staatsanwaltschaft Dresden dennoch nicht daran, gegen mich vorzugehen. Als Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols entschieden sie darüber, wer als Straftäter stigmatisiert und entsprechend verfolgt wird.
Neben mir bildete noch das Betriebsratsmitglied J. einen Teil der „kriminellen Vereinigung“. Und gerade hier traten weitere Merkwürdigkeiten auf, die typisch sind: Nach den strafrechtlichen Bestimmungen setzt eine kriminelle Vereinigung mindestens drei Personen voraus. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte aber nur zwei Verdächtige. Dies reicht also nicht aus. Schon deshalb war an den Vorwürfen nicht das Geringste dran.
Die dritte Person, die das Ganze erst zu einer „kriminellen Vereinigung“ gemacht hätte, lernte ich trotz intensiver Nachforschungen bis zum heutigen Tag nicht kennen. Selbst dem Freistaat mit all seinen Erkenntnismöglichkeiten gelang es nicht, diesen herbeizuzaubern. Damit fiel das Konstrukt einer kriminellen Vereinigung eigentlich in sich zusammen. Den Richter, der den Durchsuchungsbeschluss unterzeichnet hatte, störten diese Bedenken nicht.
Nachdem bisherige Einschüchterungsversuche unserer Gegner nicht zum Ergebnis geführt hatten, versuchte man es nun mit härteren Bandagen. Was die Dresdner Staatsanwaltschaft suchte, war mir sofort klar. Es ging um die Geheimplanungsunterlagen. Aus meiner Sicht wollte das sächsische Finanzministerium diese beschlagnahmen und anschließend verschwinden lassen. Nur blieb der belastende Aktenordner anlässlich der gerichtlichen Durchsuchung meiner Wohnung und meiner Kanzlei unauffindbar.
Bei einer derartigen Durchsuchung durfte die Staatsanwaltschaft nicht beliebig viele Anwaltsakten einsehen bzw. beschlagnahmen. Notwendig war, dass sich diese mit den Spielbanken befassten. Das Durchsuchungskommando nahm aus meiner Kanzlei alle Prozessakten der Beschäftigten sowie den Ordner mit den Protokollen der Einigungsstelle mit. Damit wollte man unsere Verteidigungsfähigkeit vor den Arbeitsgerichten und der Einigungsstelle aushebeln. Ohne Prozessakten gibt es kein rechtsstaatliches Verfahren. Die LKA-Beamten schauten in jede Akte, auf der die Spielbanken als Gegner vermerkt waren.
Neben den Spielbankenakten stand noch ein weiterer Ordner einsam vor sich hin. Das war nun irgendwie komisch. Dieser Ordner hieß „Leberbach II“. Die LKA-Beamten würdigten ihn keines Blickes. Dabei befand er sich so dicht vor ihrer Nase.
Die Geheimplanungsunterlagen blieben spurlos verschwunden. Insofern brachte die ganze Aktion für die Staatsanwaltschaft Dresden und das sächsische Finanzministerium nichts. Für uns war es oberstes Ziel, dass die Geheimplanungsunterlagen nicht in die Hände unserer Gegner fallen. Sicherlich hätte sie in diesem Fall ein vorschnelles Schicksal im Reißwolf ereilt. Ohne diese Unterlagen konnten wir nichts beweisen.
Die Aktion war wie ein Déjà-vu: Der Focus-Redakteur Wendt hatte mir noch wenige Monate zuvor genau dies Aktion des Landeskriminalamtes angekündigt. Noch heute höre ich seine mahnenden Worte. Nun war mir das Lachen gründlich vergangen. Wenn man so schnell zum Kopf einer kriminellen Vereinigung befördert werden konnte und mit hanebüchenen Vorwürfen ein Durchsuchungsbeschluss gegen mich erlassen werden kann, war was faul in unserem Rechtsstaat. Dieser mutierte zunehmend zu einer Fantasiegestalt, die sich mit der Morgendämmerung in Nichts auflöst. Werde erst mal erwachsen und hör auf zu träumen, dachte ich mir damals.
Bezeichnenderweise konnte sich der Richter des Amtsgerichts Leipzig schon wenige Tage, nachdem er den Durchsuchungsbeschluss unterzeichnet hatte, nicht mehr an den Vorgang erinnern. Als sei es im Freistaat Sachsen völlig normal, einen Durchsuchungsbeschluss gegen einen Rechtsanwalt zu erlassen. Immerhin werden Anwälte in ihrer Berufsausübung durch das Grundgesetz und die Landesverfassungen besonders geschützt. So jedenfalls die Theorie. Aber dies schien den Ermittlungsrichter nicht weiter zu tangieren.
Vielleicht hatte ihn auch nur die Tatsache, dass der Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses von seinem Dienstherrn, dem Freistaat eingereicht worden war, zur schnellen Ausführung motiviert. Das ist leider oft traurige Realität. Wenn man in Sachsen Karriere machen will darf man seinem Dienstherrn einen derartigen Wunsch nicht ausschlagen. Sonst landet man schnell auf dem ewigen Abstellgleis.
Einige werden sich noch daran erinnern: Es gab einmal einen sächsischen Justizminister Heitmann, der wiederholt Gerichtsakten angefordert und diese mit persönlichen Vermerken versehen hatte[1]. Ihm wurde vorgeworfen, auf die Beurteilung von Richtern Einfluss genommen zu haben, je nachdem, ob ein Urteil seinen Vorstellungen entsprach oder nicht. Am Ende entschied er darüber, welcher Richter geeignet war, höhere Aufgaben wahrzunehmen. Dies waren zweifelhafte Aussichten für so manchen unabhängigen Richter.
Wäre mir noch ein Fünkchen Humor verblieben, hätte ich über die Verzweiflungstat meiner Gegner vielleicht lachen können. Denn etwas Anderes war die Durchsuchungsaktion eigentlich nicht. Den ungeheuren Vorwurf konnte ich allerdings nicht auf mir sitzen lassen. Es handelte sich eben nicht um eine Lappalie, sondern einen schwerwiegenden, rechtsstaatswidrigen Fauxpas. Unsere Gegner zeigten ihre hybride Sicht auf unsere Verfassung.
Gegen den vom Amtsgericht Leipzig erlassenen Durchsuchungsbeschluss legte mein Strafverteidiger Curt-Mathias Engel Beschwerde beim Landgericht Leipzig ein.
Nun musste ich feststellen, dass die sächsische Justiz sehr eigenwillige, für den Außenstehenden kaum nachvollziehbare Wege geht. Das Landgericht hielt den Durchsuchungsbeschluss nämlich für gerechtfertigt. Zwar sei der Vorwurf, Kopf einer kriminellen Vereinigung zu sein eher unwahrscheinlich. Es könne jedoch Untreue vorliegen, so das Gericht.
Dieser – schlicht und ergreifend absurde Vorwurf, für den es nicht einmal in der Anzeige des sächsischen Finanzministeriums Anhaltspunkte gab – sollte nun den Durchsuchungsbeschluss rechtfertigen. Dass hierfür eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der sächsischen Spielbanken GmbH & Co.KG vorliegen muss kommentierte das Landgericht mit keinem Wort. Auch nicht, wie eine derartige Pflicht entstanden sein sollte.
Was hatte ich mit den Einnahmen der Spielbanken zu tun? Noch dazu, wo ich nie am Spielbetrieb teilnahm. Es ging dem Landgericht vielleicht auch nur darum, das Handeln des sächsischen Finanzministeriums zu rechtfertigen. Jedenfalls drängte sich mir dieser Eindruck damals auf.
Notfalls beruft man sich auf „alternative Fakten“, um einen Begriff aus dem Lager des heutigen US-Präsidenten Trump zu verwenden. Dies macht die Sache jedoch nicht wirklich besser. Für mich war dies jedenfalls eine klare Rechtfertigungsrechtsprechung zugunsten des eigenen Dienstherrn.
Ich war wie vor den Kopf geschlagen.
Ihr eigentliches Ziel, in den Besitz der Geheimplanungsunterlagen zu gelangen, blieb der Staatsanwaltschaft Dresden und dem sächsischen Landeskriminalamt versagt. Wir blieben trotz gegenteiliger Verlautbarungen handlungsfähig und holten nach einer kurzen Verschnaufpause wieder zum Gegenschlag aus.
Wir legten nun vor dem Arbeitsgericht Leipzig die Geheimplanungsunterlagen der Spielbanken vor und bewiesen damit, dass von einer endgültigen Stilllegungsabsicht entgegen der vehementen Beteuerungen unserer Gegner nicht gesprochen werden konnte. Diese ist jedoch Voraussetzung dafür, dass die Kündigungen einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Gleichzeitig zogen wir den Freistaat durch eine Streitverkündigung in die beim Arbeitsgericht anhängigen Verfahren ein. Unsere Gegner brachte das in eine unangenehme Lage. Nicht nur, dass sie nun 100 Postzustellungen von den Arbeitsgerichten erhielten, was sie noch nervöser machte. Schwerwiegender war die Entwicklung, welche die Arbeitsgerichtsverfahren nun für sie genommen hatten. Ab jetzt ging es für sie nicht nur um die Wirksamkeit von Kündigungen, sondern um versuchten Prozessbetrug.
Am Ende war ich heilfroh über die Warnung des Focus-Redakteurs Wendt. Und ich hatte ihn ausgelacht. Er kannte meine Gegner besser.
Montag, 27. September 1999
Der Freistaat Sachsen zögerte keine Sekunde und schoss aus allen Rohren. Obwohl die gerichtlich angeordnete Durchsuchung eigentlich nur in der Staatsanwaltschaft Dresden, dem Landeskriminalamt und dem sächsischen Finanzministerium bekannt war, berichtete die Boulevardpresse wie BILD und die Dresdner Morgenpost detailreich über die Durchsuchung. Sie überbot sich darin, mich als kriminellen Rechtsanwalt darzustellen, der durch die Vorwürfe massiv belastet wird. Das war nun wirklich jenseits des Erträglichen.
Damals fragte ich mich in all meiner Naivität, wie diese Vorwürfe nach außen gelangen konnten. Heute weiß ich es besser: Diese Zeitungen werden vom Freistaat als verlängerter Arm zur Beeinflussung der Öffentlichkeit sowie zur Erledigung der Schmutzarbeit benutzt. Sie betätigen sich als Steigbügelhalter der herrschenden Kaste. Die Boulevardpresse greift ihr zugespielte Informationen nur zu gerne auf. Ihr geht es ausschließlich darum, ihre Auflage mit einer möglichst kernigen Aufmachung zu steigern. Für die Wahrheit interessieren sich deren Redakteure eher am Rande. Aufgrund ihrer systemtreuen Berichterstattung vertrauen sie darauf, künftig weitere Hintergrundinformationen zu erhalten.
Der Freistaat besaß jedenfalls den festen Willen, die gegen mich gerichteten Vorwürfe umfassend auszuschlachten. Dies erfolgte sogar mit System, wie ich wenige Wochen aufgrund einer Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dresden feststellen musste. Dabei wurde ich auf einen Aktenvermerk des Staatssekretärs Dr. Carl vom 9.7.1999 aufmerksam. Dieser beschrieb den Inhalt eines Gesprächs mit Finanzminister Prof. Dr. Milbradt. Darin hieß es:
„besprechen Sie bitte, ob und wie die Vorwürfe in den anhängigen Verfahren bzw. in den beabsichtigten Verfahren, dem Verfahren vor der Einigungsstelle und in sonstiger Weise verwendet werden können. In dem Gespräch mit dem Minister wurde zum Beispiel an eine Übersendung an die Rechtsanwaltskammer und die Staatsanwaltschaft gedacht“.
Da war er also, der Aufruf von Prof. Dr. Milbradt zum öffentlichen Lynchmord.
In den folgenden Monaten wurde ich dann tatsächlich von der Boulevardpresse, in der betrieblichen Einigungsstelle und vor den Arbeitsgerichten in geradezu hemmungsloser Weise diffamiert und immer wieder wie ein Aussätziger behandelt. Der Initiator der Aktion, Prof. Dr. Milbradt, blieb dagegen von jeglicher strafrechtlichen Verfolgung verschont. Sein in dem Aktenvermerk von Dr. Carl festgehaltener Wunsch war eine klare Anstiftung zur Verleumdung. Aber welcher Ermittlungsbeamte geht schon gegen den eigenen Minister vor, ohne damit seine Karriere aufs Spiel zu setzen? Nein, für diese Herren gilt ein Zweiklassenrecht.
Das Ziel der Aktivitäten des sächsischen Finanzministeriums war völlig klar: Durch die massiven Anschuldigungen wollte man mich in der Öffentlichkeit unmöglich machen und mir so die Grundlage zur Akquisition neue Mandate, auf die ich zu meiner Refinanzierung angewiesen war, entziehen. Wirtschaftlich sollte ich ausbluten. Auf eine rechtlich saubere Auseinandersetzung konnte und wollte man nicht vertrauen.
Dienstag, 12. Oktober 1999
Für unseren Kampf um den Erhalt des klassischen Spiels warben wir auch bei Politikern des sächsischen Landtags. Diese wollten wir detailliert über die Geheimplanungen informieren und die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses anregen. Wir planten ein Treffen mit den Fraktionsvorsitzenden der SPD und der Linken.
Nun fuhr ich mit den Betriebsratsmitgliedern J. und G. zum sächsischen Landtag. Schon in der Tiefgarage in Leipzig bemerkten wir ein größeres Aufgebot an Zivilfahndern, die unser Treiben genau beobachteten.
Merkwürdigerweise kannten unsere Gegner unser Vorhaben. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Dresden damals unsere Telefone abhören ließ. Dies ist gegenüber einem zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Anwalt aufgrund strenger rechtsstaatlicher Vorgaben zwar schwierig, in Sachsen jedoch nicht unmöglich.
Die Ermittlungsbehörden interessierten sich daher nicht weiter für derartige Hindernisse. Und sie mussten sich so manchen Spott gefallen lassen. In meinen Telefonaten mit den Betriebsräten begrüßte ich stets zu Beginn unsere vermeintlichen Zuhörer vom Landeskriminalamt und ließ so manchen Spaß über sie los. Wie gut dass es damals schon so manchen deftigen Polizistenwitz gab.
Ich war mir zudem sicher, dass das Landeskriminalamt meinen Audi verwanzt hatte. Das sollte uns jedoch nicht daran hindern, die Fahrt nach Dresden zu genießen. Wir hörten Lieder von Konstantin Wecker. Ein Lied hatte es uns besonders angetan: „Wenn ich erst Minister bin. Mit Büro und Illusionen…“
Ich weiß nicht wie oft wir dieses auf der Fahrt hörten. Schließlich wollten wir unseren Freunden vom Landeskriminalamt etwas bieten. Unser Gesang war wahrscheinlich ebenso unerträglich wie die hohe Lautstärke bei der ständigen Wiedergabe dieses Liedes.
Das Treffen mit den Fraktionsvorsitzenden Jurk von der SPD sowie Prof. Dr. Porsch von der Fraktion der Linken verlief freundlich. Man sagte uns die nötige politische Rückendeckung zu. Geschehen ist allerdings wenig. Wirkliche Opposition gab es im Freistaat nicht.
Von der CDU holten wir uns dagegen eine heftige Abfuhr. Man war nicht bereit, mit „Kriminellen“ wie uns ein Gespräch zu führen. Die Vertreter dieser Partei informierten sich offensichtlich über die Boulevardpresse. Zu einer politischen Teilhabe waren sie nie bereit.
Für mich als eher konservativer Mensch stellte die Ablehnung der CDU eine bemerkenswerte Erfahrung dar. Um politisch etwas erreichen zu können musste ich mich an deren Gegner wenden. Diese besaßen für unsere Mahnungen, rechtsstaatliche Vorgaben zu gewährleisten ein offenes Ohr.
All das passte so gar nicht in mein politisches Weltbild. In all den Jahren, in denen ich in Sachsen tätig war, interessierte sich die Linke am meisten für die Bedürfnisse der Menschen. Die Verteidigung des Rechtsstaates konnte man dagegen von der regierenden Kaste nicht erwarten. Diese zeigte sich am wenigsten an rechtsstaatlichen Bindungen interessiert. Verkrustete Machtstrukturen trugen ihren Teil zur Entwicklung bei. Die langjährige Herrschaft einer Partei war demokratischen Prozessen noch nie förderlich.
Montag, 18. Oktober 1999
Ich war nicht bereit, den schwerwiegenden Eingriff in meine Berufstätigkeit, der mit dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig verbunden war, hinzunehmen. Wenn der Freistaat Sachsen so gegen missliebige Rechtsanwälte vorgeht, ist der gesamte Rechtsstaat bedroht. Das entsprach immer meiner felsenfesten Überzeugung.
Bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen warb ich ebenfalls um Unterstützung. Dort schienen sich linientreue Rechtsanwälte allerdings in der Überzahl zu befinden. Ich spürte förmlich meine Stigmatisierung durch die vom Freistaat in der Öffentlichkeit breitgetretenen Vorwürfe. Von der Rechtsanwaltskammer erhielt ich nichts als heiße Luft. „Man wolle den weiteren Gang der Ermittlungen abwarten und der Arbeit der Justizbehörden nicht vorgreifen“, lautete die Antwort.
Dies war gelinde gesagt eine eiskalte Abfuhr. Die Rechtsanwaltskammer verweigerte mir damit die begehrte Unterstützung. Das waren ausgesprochen bittere Nachrichten von der Organisation, welche Anwälten eigentlich unterstützend zur Seite stehen sollte. Wie ich in der Folgezeit feststellen musste, entpuppte sich auch ein großer Teil der Anwaltschaft als absolut linientreu. Die Kollegen waren nicht bereit, über den Tellerrand zu schauen.
Denn erwartungsgemäß trat auch ein Teil meiner Anwaltskollegen in Leipzig die Vorwürfe breit. Gerade vor dem Arbeitsgericht Leipzig musste ich mir Einiges anhören. Ich sei eine Schande für den Berufsstand und müsse aus der Anwaltschaft ausgeschlossen werden, so ein Anwalt, der gelegentlich die sächsischen Spielbanken vertrat.
Keiner dieser „Kollegen“ hatte mit mir das Gespräch gesucht, sondern blind die Darstellungen von BILD und Morgenpost blind übernommen. Nur ein Anwaltskollege machte mir Mut. Er klopfte mir auf die Schulter und meinte, ich dürfe mir das nicht gefallen lassen. Es war nur einer von etwa 900 Anwälten, die damals in Leipzig ihrem Beruf nachgingen.
Der Freistaat wusste besser, wie man die öffentliche Meinung beeinflusst. Hierin liegt sicherlich einer der Gründe, warum das Finanzministerium mit einem Federstrich Strafanzeige gegen mich erstattet hatte. Das war seine Art, mit Gegnern umzugehen. Meine Gegner besaßen bei dieser Art der Auseinandersetzungen offensichtlich eine größere Erfahrung.
Vor der betrieblichen Einigungsstelle behandelten uns die Vertreter der Spielbanken fortan wie Kriminelle. Dabei sollte man es dort eigentlich besser wissen. Gefördert hat dies die Verhandlungen über einen Sozialplan sicherlich nicht.
Die Einigungsstelle kam zum Stillstand. Aufgrund der erfolgten Durchsuchung waren wir nicht mehr bereit, konstruktiv zur Sache zu verhandeln. Warum sollten wir über eine Schließung des klassischen Spiels sprechen, wenn der Freistaat längst Alternativkonzepte besaß?
Die sächsischen Spielbanken ruderten in der Folgezeit gewaltig zurück und distanzierten sich von ihren Geheimplanungen. Das seien reine Gedankenspiele. Nur dass diese – wie die Gesprächsprotokolle und die Ausführungspläne der Architekten bewiesen – sehr weit gediehen waren. Sie standen unmittelbar vor der Umsetzung. Und wahrscheinlich hatten diese Gedankenspiele bereits viel Geld verschlungen.
Dienstag, 16. November 1999
Für mich besaßen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch weitergehende Konsequenzen. Damals arbeitete ich mit zwei Insolvenzverwaltern in einem Büro zusammen. Diese sahen die Entwicklungen mit großer Sorge.
Insolvenzverwalter erhalten ihre Aufträge vom örtlichen Insolvenzgericht. Sie benötigen einen einwandfreien Leumund, der keine Zweifel an ihrer beruflichen Integrität zulässt. Die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt, gegen den als Kopf einer kriminellen Vereinbarung ermittelt wird, ließ sich mit diesen Anforderungen nicht vereinbaren. Nun forderten meine Kollegen mich auf, die Kanzlei zu verlassen. In den vergangenen Wochen hatte die Durchsuchung bereits zu gewaltigen Spannungen geführt.
Mit derart massiven Auswirkungen hatte ich nicht im Entferntesten gerechnet. Meinen Gegnern wird das egal gewesen sein. Für meine anwaltliche Tätigkeit bedeutete die Trennung von meinen Kollegen allerdings, dass ich künftig von deren Aufträgen abgeschnitten war. Damit ging mir ein erheblicher Teil meiner Einnahmen verloren. Dem Freistaat kann dies nur recht gewesen sein.
Montag, 11. Dezember 1999
Innerlich brannte es in mir. Ich dachte nicht daran, gegenüber dem sächsischen Finanzministerium sowie der Staatsanwaltschaft Dresden einzulenken. Mein Glaube an die Geltung des Grundgesetzes war noch nicht gebrochen. Also klagte ich beim sächsischen Verfassungsgerichtshof gegen den vom Amtsgericht Leipzig erlassenen Durchsuchungsbeschluss.
Ich forderte, diesen wegen der massiven Eingriffe in meine Persönlichkeitssphäre sowie die Freiheit der Berufsausübung für verfassungswidrig zu erklären. Das höchste sächsische Gericht musste sich nun also sich mit der Vorgehensweise meiner Gegner befassen. Ich verband dies mit der Hoffnung, dass künftig verfassungsrechtliche Grenzen von Teilen der sächsischen Staatsregierung respektiert würden.
Freitag, 17. Dezember 1999
Die Ermittlungen des sächsischen Landeskriminalamts gingen mit aller Intensität weiter. Man drehte jeden Stein zweimal um, um darunter etwas Belastbares zu finden. Dabei spielte meinen Gegnern der tragische Tod des ehemaligen Geschäftsführers der Spielbanken, Fendel, in die Karten. Zum Sterben war dieser mit seinen knapp 44 Jahren noch viel zu jung.
Ich sehe noch heute, wie Fendel mehrere Monate zuvor von seiner Ehefrau auf den Parkplatz am Verwaltungssitz der Gesellschaft gefahren wurde. Sie streichelte ihm liebevoll den Hinterkopf und machte ihm für die Verhandlungen, die ihn bislang sicherlich viel Kraft gekostet hatten, Mut. Es war eine schöne Geste. Immerhin musste dieser Mann so Einiges einstecken. Die Abschiedsszene mit seiner Frau ist mir in Erinnerung geblieben. Drei Wochen später verstarb Fendel unerwartet.
Die Staatsanwaltschaft prüfte nun, ob ich seinen Tod verursacht hatte. Jedenfalls weitete sie ihre Ermittlungen aus. Entsprechende Hinweise finden sich in den Ermittlungsakten. Ich war einmal mehr schockiert. Meine Gegner waren bereit, das Undenkbare zu denken bzw. danach zu handeln. Was würden sie noch alles unternehmen, um mich zur Strecke zu bringen?
Allerdings gab es in den Krebsbefund Fendels nichts zu interpretieren, was eine Beteiligung meinerseits definitiv ausschloss. Fendel stammte aus einer vorbelasteten Familie. Das war tragisch, ermittlungstaktisch jedoch hinzunehmen.
Für die Sozialplanverhandlungen stellte sein Tod einen Wendepunkt dar. Mit Wolfgang Bildstein trat nun ein neuer, unbelasteter Geschäftsführer auf, der zuvor schon bei der Leipziger Messegesellschaft positiv auf sich aufmerksam gemacht hatte.
Bildstein war ein vernünftiger Mann. Er dachte nicht daran, die Fehler seines Vorgängers zu wiederholen. Er beobachtete lange und bildete sich seine eigene Meinung. Es gelang Bildstein in vielen Einzelgesprächen, langsam Vertrauen zu bilden und die Kommunikation wieder in Gang zu setzen. Dass die Spannungen später nachließen war vor allem sein Verdienst.
Sonntag, 16. Januar 2000
Die Zusage der Spielbanken, mindestens 3 Millionen DM für den Sozialplan bereitzustellen, war ein Meilenstein. Aber wer sagte, dass es nicht noch ein besseres Ergebnis erzielt werden konnte? Da viele Spielbanker nach Schließung des klassischen Spiels in Sachsen nicht mehr in einer Spielbank arbeiten konnten, forderten wir vor der Einigungsstelle höhere Entschädigungsleistungen, die auch Umzüge, notfalls ins Ausland, abdeckten. Das war völlig legitim.
An diesem Tag wollten die Verhandlungen wieder einmal nicht enden. Noch spät in der Nacht saßen wir in unserem Verhandlungsraum. Der Vorsitzende unserer Einigungsstelle, Prof. Dr. Däubler, hatte mit Pendeldiplomatie versucht, die Verhandlungen voranzutreiben. Gerade bei der Arbeitgeberseite musste er viel Überzeugungsarbeit leisten.
Am heutigen Tag konnten unsere Gegner auf hochkarätige Unterstützung zurückgreifen. Mit dem Staatssekretär aus dem Finanzministerium Dr. Carl und dem Abteilungsdirektor Spielbanken M. waren gleich zwei hohe Ministerialbeamte zugegen.
Zu später Stunde platzte Dr. Carl der Kragen. Er erschien wutschnaubend in unserem Beratungszimmer und kanzelte uns ab. Dabei ließ er sich zu massiven Drohgebärden hinreißen. Wir hätten die Mitarbeiter der Spielbanken verraten. Man könne außerdem „für unsere körperliche Unversehrtheit nicht mehr garantieren, wenn wir nicht umgehend einlenken“, so Dr. Carl.
Wenn man das nicht selbst erlebt hat, kann man es nicht glauben. Es war schockierend und absolut unfassbar: Dr. Carl bedrohte uns tatsächlich mit der Ausübung massiver körperlicher Gewalt, im schlimmsten Fall möglicherweise sogar mit dem Tod. Und was noch unfassbarer war: Er besaß überhaupt keine Probleme damit, dies vor 25 Betriebsräten sowie dem Vorsitzenden der Einigungsstelle zu äußern. Er meinte es offensichtlich ernst.
Prof. Dr. Däubler erklärte später, so etwas habe er in seiner ganzen Laufbahn noch nicht erlebt. Aber in Sachsen gingen die Uhren nun einmal anders.
Jedenfalls spricht die Äußerung Carls Bände über das Staatsverständnis im sächsischen Finanzministerium sowie die Art und Wiese, wie der Freistaat seine Verhandlungen führt. Es geht ihm ausschließlich darum, seine ehrgeizigen Verhandlungsziele zu erreichen, auch wenn die Gerechtigkeit dabei auf der Strecke blieb. Wir besaßen keine Zweifel daran, dass unsere Gegner es ernst meinten.
Schon länger rechneten wir mit einer empfindlichen Reaktion des Freistaats. Immer wieder hörten wir von vermeintlich guten Beziehungen zwischen den Spielbanken und dem kriminellen Milieu.
Die Gründe hierfür sind einfach: Staatliche Spielbanken befriedigen eines der wichtigsten Bedürfnisse der organisierten Kriminalität, nämlich die Geldwäsche. In öffentlichen Spielbanken verläuft der Rückfluss von Schwarzgeld in den ordentlichen Wirtschaftskreislauf weitestgehend verlustfrei. Der Staat schaut nicht nur dabei zu, er profitiert sogar von dieser Art der Zusammenarbeit.
Vor allem das französische bzw. das amerikanische Roulette bilden exzellente Möglichkeiten, um Schwarzgeld reinzuwaschen. Bedeckt man sämtliche Zahlenfelder mit einem Jeton, wird eins der Felder gewinnen. In diesem Fall erhält der Spieler das 36fache seines Einsatzes. Fällt die Kugel dagegen auf die Null, hat er Pech. Dann fallen seine Einsätze der Spielbank zu. Statistisch in einem von 37 Fällen wird ein Spieler alles verlieren. Das entspricht einem Verlustrisiko von weniger als 3 %.
Nur erhält der Spieler beim Rücktausch seiner Jetons an der Kasse weiß gewaschenes Geld. Es gibt nur wenige Möglichkeiten, Schwarzgeld verlustfreier zu waschen. Aus diesem Grunde tummelten sich in den sächsischen Spielbanken oft Spieler von zweifelhafter Herkunft. Dem Freistaat konnte dies egal sein, da er dabei kräftig verdiente. So entwickelten sich oft belastbare Geschäftsverbindungen zur Unterwelt. Und derartige Kundenbeziehungen wollten gepflegt werden.
Ob diese Verbindungen auch bei den sächsischen Spielbanken bestanden bzw. wie belastbar diese waren, wussten wir natürlich nicht. Das Drohungspotenzial lastete dennoch gewaltig auf uns.
Die Gerüchteküche trug ihren Teil zur wachsenden Panik auf unserer Seite bei. Man hörte aus anderen Spielbanken, dass Kriminelle auch mal „Gefälligkeiten“ ausführten. Wir mussten daher mit allem rechnen. Den Vertretern der Spielbanken trauten wir ebenso wenig über den Weg wie dem sächsischen Finanzministerium.
Mit der Zeit steigerte sich unsere Angst dramatisch. Diese vergrößerte sich noch einmal beträchtlich, nachdem Dr. Carl unsere körperliche Unversehrtheit in Frage gestellt hatte.
Sonntag, 19. März 2000
Die Drohungen von Dr. Carl führten zu einer erneuten deutlichen Verschärfung der Verhandlungen vor der betrieblichen Einigungsstelle. Wir waren nicht bereit, mit Leuten über einen Sozialplan zu diskutierten, die uns massiv bedrohten.
Ich war über die Vorgehensweise des Finanzministeriums verärgert wie noch nie. Mein Traum vom Rechtsstaat wies immer neue, tiefe Risse auf. Für mich ging es längst nicht mehr darum, ob der Freistaat Sachsen seine Drohungen umsetzt, sondern nur noch, wie er dies tun würde. Wir mussten mit allem rechnen.
Ich setzte ich mich weiterhin für eine hohe Abfindung der Spielbankmitarbeiter ein. Die Geheimplanungsunterlagen wollten wir ausgiebig nutzen, zumal das Finanzministerium auf Weisung von Prof. Dr. Milbradt in den vergangenen Monaten alles unternommen hatte, um uns in der Öffentlichkeit zu diffamieren. BILD und Morgenpost waren unsere ständigen Kritiker. Andere Zeitungen, wie die Leipziger Volkszeitung und die Sächsische Zeitung berichteten dagegen objektiv und ließen sich nicht so leicht beeinflussen.
Den Anwälten der Spielbanken kamen erhebliche Zweifel, ob sie die Kündigungsschutzprozesse der Beschäftigten gewinnen können. Denn die Geheimplanungsunterlagen sprachen eine klare Sprache. Wer ein noch viel größeres klassisches Spiel im Cosel-Palais plant kann nicht im Ernst das klassische Spiel stilllegen wollen. Je höher das Risiko für die Arbeitgeberseite war, desto höher würde die Sozialplanabfindung ausfallen. Sollten die Mitarbeiter ihre Kündigungsschutzprozesse gewinnen, würden hohe Gehaltsnachforderungen fällig. Diese Drohkulisse sorgte für weiteren Druck.
Gleichzeitig traten wir in den Sozialplanverhandlungen angriffslustiger denn je auf. Die bisherigen Angebote der Spielbanken für einen Sozialplan waren für uns jetzt erst recht nicht mehr akzeptabel. Einem Arbeitgeber, der durch die Schließung des klassischen Spiels auf Einnahmen in achtstelliger Höhe verzichtet, konnte es nicht schlecht gehen. Wir forderten die Zahlung von 6,5 Millionen Deutsche Mark im Gegenzug für einen zeitnahen Verhandlungsabschluss.
Am heutigen Tag dauerten die von Prof. Dr. Däubler geführten Verhandlungen wieder einmal lange. Erneut bekamen wir die Vertreter der Arbeitgeberseite nicht zu Gesicht. Prof. Dr. Däubler pendelte zwischen uns und unseren Gegnern hin und her, um wenigstens kleinste Fortschritte zu erzielen. Wir blieben jedoch in der Sache hart. Auch das geringste Entgegenkommen lehnten wir entschieden ab.
Gegen 0:30 Uhr war es dann so weit. Es erschien ein wutschnaubender Staatssekretär Dr. Carl in Begleitung des Geschäftsführers Bildstein in unserem Verhandlungszimmer und schrie uns mehr als eine Minute lang an. Wieder einmal hätten die Interessen aller Mitarbeiter und der Betriebsräte verraten, so sein wenig nachvollziehbarer Vorwurf. Da verlor der kampferprobte Staatssekretär Dr. Carl doch tatsächlich die Nerven. Einmal mehr stieg die Spannung bis zum Siedepunkt. Wir fragten uns, welche Vorstellung dieser Herr von unseren Interessen besaß.
Als unsere „Verhandlungspartner“ den Raum verließen und wieder Ruhe einkehrte, wussten wir, dass wir gewonnen hatten. An diesem Abend einigten wir uns auf einen Sozialplan mit einem Volumen in Höhe von insgesamt 6,5 Millionen Deutsche Mark. Darin waren die bis zum Scheitern der Verhandlungen über einen Interessenausgleich sowie bis zum Ablauf der jeweiligen Kündigungsfristen zu zahlenden Gehälter nicht einmal enthalten.
Das war viel Geld für die Mitarbeiter, die nur eine Betriebszugehörigkeit von 3-4 Jahren vorweisen konnten. Die sächsischen Spielbanken mussten zur Finanzierung des Sozialplans ihr Stammkapital um 4 Millionen DM herabsetzen. Offensichtlich hatte sich Prof. Dr. Milbradt geweigert, das Geld aus der Tasche des Ministeriums zu zahlen. Es war einfacher, die Spielbanken für das Versagen des Finanzministers bluten zu lassen.
Uns interessierte das nicht weiter; wir hatten nach langem, intensivem Kampf gewonnen. Der Preis, den wir für dieses Ergebnis zahlen mussten war jedoch zu hoch. Verhandlungen, in denen sich unsere Gegner an rechtsstaatliche Bindungen gehalten hätten wären sicherlich anders verlaufen. Desillusioniert war uns längst klargeworden, dass das sächsische Finanzministerium eher von einem „hybriden Rechtsstaat“ ausging. Ihre rechtsstaatliche Bindung war unseren Gegnern anscheinend völlig egal.
Montag, 20. März 2000
Es war gegen 1:30 Uhr morgens, als im Verwaltungsgebäude der sächsischen Spielbanken in der Oststraße die Lichter ausgingen und ich mich auf den Heimweg machte. Die zurückliegenden Verhandlungen hatten mich emotional stark mitgenommen. Mit dem erzielten Ergebnis löste sich endlich das angestaute Adrenalin in meinem Körper auf. Ich wollte nur noch nach Hause und ausschlafen.
Müde stieg ich in mein Auto, einen Audi S 8. Die Stadt war ruhig um diese Uhrzeit. Es gab zu dieser frühen Morgenstunde keinen Verkehr. Dass ich um diese Zeit noch unterwegs war wusste außer den Teilnehmern der Einigungsstelle niemand.
Noch auf dem Parkplatz der Spielbank befiel mich panische Angst, die ich mir nicht erklären konnte. Ich erinnerte mich an die massiven Drohungen des Staatssekretärs, der unsere körperliche Unversehrtheit in Frage gestellt hatte. Aber das war nun eigentlich Geschichte. Was sollte nun noch passieren? Es gab doch keinen Grund mehr; wir hatten die Sozialplanverhandlungen soeben abgeschlossen, versuchte ich mich zu beruhigen. Mein Auftrag war erledigt. Meine stärker werdende Angst konnte ich jedoch nicht besänftigen.
Nur selten in meinem Leben habe ich Dinge vorhergesehen. Aber genau darin lag der Grund für meine nun einsetzende Panik. Ich fürchtete um mein Leben. Also überlegte ich mir, ob ich für die Heimfahrt nicht eine andere Route wählen sollte. Daher war ich mir nicht sicher, ob ich wie bisher nach rechts in die Oststraße abbiegen und den direkten Weg nach Hause nehmen oder zuerst nach links fahren und einen Umweg in Kauf nehmen sollte.
Ich entschied mich wie immer für den direkten Weg und versuchte mich zu beschwichtigen. Dies ging allerdings schief. Vor meinem inneren Auge sah ich, wie aus einer der nächsten beiden Querstraßen von links ein Auto herausschießt, um mich mit Vollgas in die Fahrerseite zu rammen.
Ich versuchte dies als Panikattacke abzutun. Die Zeiten, in denen sich die führende politische Kaste der DDR missliebiger Gegner durch einen Autounfall entledigte, gehörten lange der Vergangenheit an. Meine Nerven waren jedoch für derartige Beschwichtigungsversuche immun.
Alles lief vor meinen Augen wie in Zeitlupe ab. Ich spürte förmlich den bevorstehenden Angriff, wusste nur noch nicht, wo meine Gegner waren.
In meiner Angst reduzierte ich die Geschwindigkeit meines Audis auf etwa 35 Stundenkilometer und schaltete in den zweiten Gang zurück. Der Audi S 8 war ein schnelles Auto. Es verfügte mit seinem großen Motor über ein gewaltiges Beschleunigungsvermögen. Falls etwas geschehen sollte, wollte ich ausweichen und mit durchgetretenem Gaspedal das Weite suchen.
Es war jedoch ruhig auf der Straße. Ich fuhr langsam in die erste Kreuzung ein und blickte vorsichtig nach links. Nichts. Keinerlei Verkehr, was mich etwas beruhigte. Also fuhr ich langsam weiter. Meine Panik schoss jedoch in die Höhe als meine innere Stimme ankündigte, der Angriff werde an der nächsten Kreuzung erfolgen. In diese fuhr ich nun langsam hinein.
Und dann geschah es: Eine schwere, dunkle Limousine raste mit hoher Geschwindigkeit auf mich zu und versuchte, mich in die Fahrerseite zu rammen. Sofort verspürte ich nackte Todesangst. Mein Adrenalin schoss zurück in meine Adern und schnellte nach oben.
Das konnte kein Zufall sein, ging es mir schlagartig durch den Kopf. Nicht um diese Uhrzeit und nicht in dieser Gegend. Und erst recht nicht nach einer so kurzen Wegstrecke, nachdem ich den Verwaltungssitz der Spielbanken verlassen hatte. Wer sollte denn wissen, wo ich mich gerade befand, blitzte es in meinem Kopf auf.
Das auf mich zurasende Fahrzeug machte nicht einmal den Versuch zu bremsen. Damit war das, was schemenhaft vor meinen Augen ablief, kein Zufall. Ich handelte instinktiv und trotzdem mechanisch.
Mit aller Gewalt trat ich das Gaspedal meines Audi durch und spornte ihn zu Höchstleistungen an. Ich verließ die Straße, die für beide Fahrzeuge zu eng geworden war, wich einem Kollisionskurs aus und steuerte mein Auto über den Bürgersteig, um dem Angriff zu entgehen.
Mit viel Glück konnte ich den sicheren Crash vermeiden. Ohne meine Vorahnung hätten man mir eine kräftige Breitseite verpasst. In diesem Augenblick war ich davon überzeugt, dass man mich töten wollte. Bei Rammversuchen auf der Fahrerseite muss das Opfer mit dem Schlimmsten rechnen.
Mit überhöhter Geschwindigkeit brauste ich davon. Ich wollte mich möglichst schnell von der Kreuzung entfernen. Mein angstvoller Blick in den Rückspiegel überzeugte mich davon, dass mir niemand folgte. Die Angst blieb noch lange Zeit in meinen Knochen stecken. Dass es sich um einen Zufall handelte schließe ich auch heute noch aus.
Ich bin mir sicher, dass der Fahrer der Limousine über meine Abfahrt vom Firmensitz der Spielbanken informiert worden war. Das Ende der Verhandlungen unserer Einigungsstelle, der Zeitpunkt meiner Abfahrt und auch die bekannte Strecke für meinen Rückweg sprachen gegen einen Zufall. Gleiches gilt für die mich erwartende Limousine und die hohe Geschwindigkeit, mit der sie auf mich zuraste.
Natürlich überlegte ich damals, ob ich wegen dieser Vorkommnisse zur Polizei gehen sollte. Dort hätte man mich wahrscheinlich ausgelacht. Die linientreue sächsische Polizei war nicht gerade mein Verbündeter. Ich konnte nichts beweisen, insbesondere nicht, dass es sich um einen Einschüchterungsversuch meiner Gegner handelte. Ein Einschüchterungsversuch machte nach Abschluss der Verhandlungen über einen Sozialplan auch keinen Sinn mehr – ein Denkzettel dagegen schon.
Dienstag, 22. August 2000
Der Kampf um das Recht war damit noch nicht vorbei, denn die strafrechtlichen Ermittlungen gegen mich liefen weiter.
In den vergangenen Monaten ruderte die Staatsanwaltschaft Dresden immer mehr zurück. Zu abenteuerlich waren die erhobenen Vorwürfe. Das Landeskriminalamt kam sogar zu der Überzeugung, dass der Brief des Betriebsratsmitglieds, der mich angeblich so stark belastete, aus der Feder des ehemaligen Geschäftsführers Fendel stammte. Wieso sonst sollte man eine Kopie gerade in seinen Unterlagen finden? Es bestand kein Zweifel mehr an einer Fälschung. Man hatte ein falsches Spiel mit uns gespielt und dieses auf die Spitze getrieben.
Für mich stellte sich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft Dresden nicht bereits früher den Zweifeln des Landeskriminalamtes an der Echtheit des Briefes nachgegangen war. Zeit zur eingehenden Prüfung bestand zu Genüge.
Immerhin – so hatte ich dies dunkel in Erinnerung – oblag der Staatsanwaltschaft als Organ der Rechtspflege die Aufgabe, auch entlastenden Gesichtspunkten nachzugehen. Vielleicht war aber auch dies nur ein Teil meines hoffnungslosen Traums vom Rechtsstaat. In Sachsen sucht die Staatsanwaltschaft nur nach belastenden Fakten. Gibt es diese nicht, werden sie erfunden[2].
Jedenfalls verspürte die Staatsanwaltschaft Dresden von Anfang an nicht die geringste Neigung, diese uns entlastende Tatsachen zu recherchieren. In diesem Fall hätte sich der Vorwurf, Kopf einer kriminellen Vereinigung zu sein, niemals begründen lassen. Und Anlass, die Vorwürfe in der Öffentlichkeit zu streuen hätte ebenfalls nicht bestanden. Unsere Gegner interessierten sich nun einmal nicht für rechtliche Bindungen. Sie wollten ihre Ziele erreichen. Dazu mussten Vorwürfe notfalls konstruiert werden.
Dies dürfte der Staatsanwaltschaft Dresden auch klar gewesen sein. Der Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses war nach den vorliegenden Erkenntnissen eigentlich ausgeschlossen. Das wussten natürlich meine Gegner. Dennoch halfen sie nach. Ihnen war es wichtig, die Vorwürfe möglichst hoch aufzuhängen. Es ist nun einmal einfacher, mit dem Vorwurf, Kopf einer kriminellen Vereinigung zu sein, einen Durchsuchungsbeschluss zu erhalten als im Fall eines Bagatelldelikts.
Egal welche Staatsanwaltschaft in den vergangenen fast 20 Jahren gegen mich ermittelte: Dass sie entlastenden Punkten nachging, habe ich nie erlebt. Für mich stellt die Staatsanwaltschaft eine reine Anklagebehörde dar, die eigene, oft politische Ziele verfolgt und dabei –wie im Freistaat Sachsen – von der Regierung gesteuert wird. Entscheidend für die Einleitung von Ermittlungen war eher, welche taktische und strategische Wirkung man erzielen wollte. Oft genug geht es dabei um eine Einschüchterung und spätere Verunglimpfung des Gegners.
Aus diesem Grund deckt sich die Vorgehensweise der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht mit meiner Vision des Rechtsstaates. Daher tat ich mich schwer, deren Aktivitäten vorauszusehen. Die Angriffe kamen von einer Seite, mit der ich nicht rechnete.
Damals wunderte ich mich noch darüber, wie es möglich ist, dass sich Staatsdiener über rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen mit einem Handstrich hinwegsetzen. Sie verfolgten eben nicht nur ermittlungstaktische Ziele. Im Gegensatz zu mir war ihnen bewusst, wie Ermittlungsbehörden, Gerichte und die Öffentlichkeit auf die erhobenen Vorwürfe reagieren. All dies spielte bei der Wahl ihrer Mittel eine wichtige Rolle.
Es kam nicht einmal darauf an, ob an den Vorwürfen etwas dran ist, selbst dann, wenn man einen unbescholtenen Bürger öffentlich brandmarkt. Sie spielten ihr „Spiel“ nach eigenen Regeln. Gerade die enge Verzahnung zwischen den Ermittlungsbehörden und der Ministerialbürokratie bereitet mir große Sorgen.
Der in Sachsen gelebte Version des Rechtsstaats war ein Wintermärchen, bei dem die regierende Kaste ihr eigenes Lied sang. Heinrich Heine lässt grüßen. Langsam begriff ich diese Sichtweise. Meine Gegner dachten nicht in Kategorien von Gerechtigkeit, sondern von Interessen und Machtoptionen. Nach außen hält man die Fassade aufrecht, um das Gebäude von innen umso mehr auszuhöhlen. Das Volk dagegen wird mit Plattitüden über den Rechtsstaat, Gerechtigkeit oder die Unschuldsvermutung vertröstet. Das sind leere Versprechen, die nicht eingelöst werden.
Mittwoch, 18. Oktober 2001
Einen wichtigen Erfolg im Kampf um den Rechtsstaat konnte ich dann doch noch erzielen. Zwischenzeitlich befasste sich der sächsische Verfassungsgerichtshof mit dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts in der vom Landgericht Leipzig bestätigten Fassung. Meine Verfassungsbeschwerde hatte ich im heftigen Getümmel der Auseinandersetzungen völlig aus den Augen verloren.
Der Verfassungsgerichtshof gab mir in seiner Entscheidung einstimmig recht und hob den Durchsuchungsbeschluss als offensichtlich verfassungswidrig auf.
Im Gegensatz zum Amts- und Landgericht Leipzig waren die Verfassungsrichter der Auffassung, dass der Durchsuchungsbeschluss bereits aufgrund der internen Erkenntnisse des Landeskriminalamtes über die fehlende Authentizität des mich belastenden Briefes nie erlassen werden durfte. Nach Auffassung der Richter war an den Vorwürfen nicht das Geringste dran.
Wow, ich hatte gewonnen! Kaum zu glauben. Und das in Sachsen.
Wenig später stellte die Staatsanwaltschaft Dresden mein Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung ein. Es lagen plötzlich keinerlei Hinweise mehr auf irgendwie gelagerte Straftaten vor. Wen wundert es. Der Kampf um die Spielbanken war damit beendet.
Ganz so schlimm konnte es also um unseren Rechtsstaat doch nicht bestellt sein. Nur der Weg dahin war lang. Man brauchte einen kräftigen Atem und gute juristische Kenntnisse.
Es sollte allerdings einer der wenigen Siege bleiben, den ich gegen das hybride System in der sächsischen Justiz erringen konnte.
Und eines unterschätzte ich gewaltig: Meine Gegner an den juristischen und politischen Schalthebeln der Macht warteten nur auf eine passende Gelegenheit, um alte Rechnungen zu begleichen. Sie hatten zwar eine Schlacht verloren, aber sie dachten nicht daran, aufzugeben.
Mut zu einer Auseinandersetzung mit der herrschenden Kaste in Sachsen machen diese Erlebnisse sicherlich nicht. Wer hat schon die Nerven und das Geld, einen Durchsuchungsbeschluss bis zum Ende zu bekämpfen? Für den normalen Bürger ist dieses System zu kompliziert, zu aufwändig und zu teuer.
Was nützt der schönste Rechtsstaat, wenn sich der Bürger am Ende des Tages die Durchsetzung seiner Rechte nicht leisten kann oder vor Enttäuschung nicht mehr leisten will? Kein Wunder, dass viele Menschen nicht bereit sind, mit dem Staat die Klingen zu kreuzen. Schließlich gestaltet dieser seine Regeln selbst.
Freitag, 16. August 2002
Für mich war die Angelegenheit nach diesem Teilerfolg noch nicht abgeschlossen. Mit der Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs hielt ich eine wichtige Trumpfkarte in den Händen. Ich hatte vor, den Freistaat Sachsen im Rahmen eines Amtshaftungsprozesses zu verklagen.
Was viele Bürger nicht wissen ist die Tatsache, dass man den Staat gerichtlich zur Rechenschaft ziehen kann. Dieser ist für das Fehlverhalten seiner Bediensteten verantwortlich und muss die daraus resultierenden Schäden ersetzen. Das galt natürlich auch für den Freistaat Sachsen.
Vor Erhebung meiner Klage forderte ich den Freistaat außergerichtlich zur Wiedergutmachung auf. Hierzu schrieb ich den damaligen sächsischen Ministerpräsidenten Prof. Dr. Biedenkopf persönlich an. Dieser entschuldigte sich anschließend schriftlich für das mir gegenüber begangene Unrecht, was ich ihm hoch anrechne. Hinsichtlich meiner Schadensersatzforderung reichte er meinen Brief zuständigkeitshalber an das Finanzministerium von Prof. Dr. Milbradt zur Beantwortung weiter. Na ja, dort war er ja bestens aufgehoben.
Die Antwort, die ich am 28. Dezember 2001 aus dem sächsischen Finanzministerium erhielt, überraschte mich nicht. Natürlich sah Prof. Dr. Milbradt kein Fehlverhalten seines Hauses oder von Mitarbeitern der sächsischen Justiz. Schon gar nicht sei man verpflichtet, Schäden zu begleichen. Auch eine Entschuldigung kam dem streitigen Minister nicht über seine Lippen.
Das passte so richtig in mein neues Realitätsbewusstsein. Politik war ein rechtsfreier Raum in dem sich machtbewusste Personen austoben, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden. Selbst Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs änderten daran nichts.
Was taugt also das ganze Gerede über unseren schönen Rechtsstaat? Was nützen all unsere Verfassungsgrundsätze, wenn sich Staatsbedienstete, ja sogar Minister darüber hinwegsetzen?
Nein, dies konnte ich nicht akzeptieren. Der Freistaat verdiente nach dieser Antwort eine weitere Lektion.
Montag, 23. September 2002
Mit meiner Klage gegen den Freistaat zog ich einen Schlussstrich. Ich verlangte Schadensersatz sowie Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 DM, da der Durchsuchungsbeschluss einen besonders schwerwiegenden Eingriff in meine körperliche Unversehrtheit darstellte. Dieser hätte nie erlassen, die Durchsuchung nie stattfinden dürfen. Aus meiner Sicht lag eine klare Pflichtverletzung sowohl der Staatsanwaltschaft Dresden, als auch der mit dem Vorgang befassten Richter am Amtsgericht und Landgericht Leipzig vor.
Natürlich wies der Freistaat Sachsen in dem Rechtsstreit jegliche Verantwortung von sich. Warum auch sollte er sich mit dem Begehren eines Bürgers, der von ihm massiv geschädigt worden war, ernsthaft auseinandersetzen? Der Freistaat vertrat die Auffassung, die gegen mich bestehenden Verdachtsmomente rechtfertigten in jedem Fall den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses. Welche Verdachtsmomente? Habe ich das wirklich richtig gelesen? Ohnehin waren diese frei von meinen Gegnern frei erfunden worden. So ließ sich sicherlich alles rechtfertigen.
Damit stellte das sächsische Finanzministerium die Gegebenheiten auf den Kopf. Objektiv betrachtet war etwas Anderes jedoch nicht zu erwarten. Also musste das Landgericht Leipzig über meine Klage entscheiden.
Freitag, 10. Oktober 2003
Der Tag der Urteilsverkündung war gekommen. Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig sprach Recht. Und ihre Entscheidung hatte es in sich. Das Landgericht gab meiner Klage gegen den Freistaat in vollem Umfang statt.
Die Begründung des Urteils bot wahren Sprengstoff: Nach Auffassung des Landgerichts hatte die Dresdener Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses eine Amtspflicht verletzt. Aufgrund der zuvor durchgeführten Ermittlungen bestand kein ernst zu nehmender Tatverdacht. Ein Beweiswert des vom sächsischen Staatsministerium der Finanzen belastend angeführten Briefes bestehe nicht, da es sich hierbei nach Einschätzung des sächsischen Landeskriminalamtes um eine Fälschung handelte. Hiervon musste auch die Staatsanwaltschaft Dresden ausgehen.
Bei dieser Sachlage – so das Landgericht weiter – erscheint der mit der beabsichtigten Durchsuchung und Beschlagnahme unvermeidliche Eingriff in die Grundrechte des Rechtsanwalts Dr. Keßler und seiner völlig unbeteiligten Mandanten nicht verständlich. Ferner hieß es:
„Das Ergebnis der Untersuchungen des LKA war in keiner Weise geeignet, einen derart gewichtigen Eingriff – zumal gegenüber einem Rechtsanwalt – zu rechtfertigen. Dies musste einem verständigen Amtsträger unmittelbar einleuchten. Dass Staatsanwalt Klein dennoch den Durchsuchungsbeschluss beantragte, erscheint nach dem Ergebnis der Ermittlungen unverständlich.
Das war bei aller richterlichen Zurückhaltung mehr als deutlich. Das Landgericht Leipzig verpasste meinen Gegnern eine schallende Ohrfeige und rief sie zur Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Regelungen auf.
Am Ende war dies für mich nicht mehr als ein Pyrrhussieg. Wahrscheinlich stellte er den Auslöser für einen sich nun immer stärker abzeichnenden Vernichtungsfeldzug des Freistaates dar, der meine schlimmsten Befürchtungen weit übertreffen würde.
Samstag, 18. Oktober 2003
Nun trat eine Zäsur ein. Langsam beruhigte ich mich wieder. Das Märchen lebte weiter. Am Ende hatte der Rechtsstaat gesiegt. Damit zog ich unter das Kapitel sächsische Spielbanken einen Schlussstrich.
Mit den Geheimplanungen beschäftigte sich dagegen niemand mehr. Die Staatsanwaltschaft Dresden sah merkwürdigerweise keinen Anfangsverdacht für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen.
Die fehlende Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft Dresden führte am Ende zu einem Zweiklassenstrafrecht. Während man gegen mich mit aller Härte vorgegangen war blieb die Staatsanwaltschaft gegenüber den sächsischen Spielbanken und dem Finanzministerium von Prof. Dr. Milbradt untätig. Sie ermittelte weder wegen des versuchten Prozessbetruges, noch wegen einer falschen Verdächtigung oder gar Anstiftung zur Verleumdung. Immerhin war es Prof. Dr. Milbradt, der ausdrücklich die Verwendung der gegen mich erhobenen Vorwürfe in der Öffentlichkeit angeordnet hatte.
Hierin sah ich die geringe rechtsstaatliche Verankerung von Teilen der herrschenden Kaste in Sachsen. Jeder normale Bürger wäre für vergleichbare Straftaten mehrere Jahre im Gefängnis verschwunden.
Damals hoffte ich, der Freistaat würde seine Niederlage sportlich nehmen. Ich hatte nur meinen Job erledigt und die Mitarbeiter der Spielbanken sowie die Betriebsräte nach besten Kräften vertreten. Rückblickend betrachtet war die Ruhe dennoch trügerisch. Auf die Gnade des Vergessens konnte ich beim Freistaat Sachsen nicht hoffen.
Nun begann eine zweite, viel intensivere Phase, in der mich der Freistaat immer wieder seinen langen Atem spüren ließ. Der Kampf um das Rechtsstaatsprinzip war noch lange nicht vorbei. Er stand erst in den Startlöchern.
Teile der sächsischen Justiz erfüllen keine rechtsstaatlichen Mindeststandards. Die Liste der Betroffenen, die mit ihr in Konflikt gerieten, ist lang[3]. Mal sind es Abgeordnete des sächsischen Landtags, die mit den Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden mundtot gemacht werden. Oft sind es Menschen, die sich gegen den in Sachsen stark vertretenen Rechtsradikalismus engagierten, wie der Jenaer Jugendpfarrer König[4]. Oder es gab Pressevertreter, die über die Politik des Freistaates Sachsen kritisch berichteten[5]. In all diesen Fällen schritt der Obrigkeitsstaat ein. Und die Justiz segnete ab[6]. Darauf wenigstens war in Sachsen Verlass.
Ich war also kein Einzelfall.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, rechtsstaatliche Regelungen zu brechen, ohne dass die Allgemeinheit etwas davon bemerkt. Die sächsische Justiz geht mit ihrer Version des „hybriden“ Rechtsstaats routiniert um. Ihre Vorgehensweise zeigt jahrzehntelange Erfahrung. Wie der Freistaat tritt nur jemand auf, der sich seiner Sache sicher ist, der weiß, dass er von seinen Gegnern nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Er nutzt sein Gewaltmonopol – und der gutgläubige Bürger leidet darunter.
Im Verlauf der letzten 20 Jahre hat es die sächsische Justiz nicht an Erfindungsreichtum fehlen lassen. Die Art und Weise, wie man sich über rechtliche Regelungen hinwegsetzte, wurde immer feinsinniger.
Oft hatte ich an mehreren Fronten gleichzeitig zu kämpfen. Meinem Gesundheitszustand hat dies schwer geschadet. Gesundheitlich gewachsen ist diesen Angriffen auf Dauer niemand. Und natürlich war dies meinen Gegnern von Anfang an klar.
[1] www.spiegel.de/politik/deutschland/a-90341.html; www.spiegel.de/politik/deutschland/sachsen-justizminister-heitmann-zurueckgetreten-a-92979.html; www.handelsblatt.com/impressum/nutzungshinweise/blocker/?callback=%2Farchiv%2Funertraeglichen-angriffe-fuehren-zum-ruecktritt-sachsens-justizminister-heitmann-gibt-auf%2F2004406.html; http://www.rp-online.de/politik/sachsens-justizminister-zurueckgetreten-aid-1.2268419
[2] Siehe das Beispiel des Jenaer Jugendpfarrers König: www.lvz.de/Mitteldeutschland/News/Neue-Videos-im-Prozess-um-Pfarrer-Koenig-in-Dresden-Verfahren-wird-fuer-Monate-ausgesetzt; www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-gegen-lothar-koenig-videos-entlasten-jenaer-pfarrer-a-902785.html; www.sz-online.de/sachsen/prozess-gegen-pfarrer-lothar-koenig-geplatzt-2608224.html; ferner http://www.n-tv.de/politik/Dresdner-Justiz-will-Strafe-fuer-H-erzwingen-article19743296.html
[3] So das Beispiel des Abgeordneten Noelle, www.spiegel.de/spiegel/print/d-70701694.html; www.sz-online.de/sachsen/karl-nolle-kaempft-um-sein-lebenswerk-830494.html; ferner www.welt.de/print-welt/article535320/Sachsens-Kronprinz-unter-Druck.html; www.mdr.de/sachsen/leipzig/legidagegner-selbstanzeigen100.html; www.l-iz.de/leben/gesellschaft/2016/09/staatsanwaltschaft-hat-ermittlungen-wegen-einer-sitzblockade-in-zahlreichen-faellen-eingestellt-150253; http://www.tagesspiegel.de/politik/korruptionsaffaere-in-sachsen-die-dunkle-seite-der-macht/980400.html ; Mandy Kopp, Die Zeit des Schweigens ist vorbei, 2013; www.spiegel.de/panorama/justiz/sachsensumpf-wie-die-justiz-mandy-kopp-stigmatisierte-a-891227.html; www.zeit.de/2012/10/Mandy-Kinderbordell-Sachsensumpf; www.welt.de/vermischtes/article114286510/Martyrium-der-Zwangsprostituierten-Mandy-Kopp.html; www.tagesspiegel.de/politik/korruptionsaffaere-in-sachsen-die-dunkle-seite-der-macht/980400.html; www.sz-online.de/sachsen/polizist-wehling-wieder-im-visier-der-justiz-831963.html; http://ueberhauptgarnix.blogspot.de/2012/09/sachsensumpf.html
[4] www.lvz.de/Mitteldeutschland/News/Neue-Videos-im-Prozess-um-Pfarrer-Koenig-in-Dresden-Verfahren-wird-fuer-Monate-ausgesetzt; www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-gegen-lothar-koenig-videos-entlasten-jenaer-pfarrer-a-902785.html; www.sz-online.de/sachsen/prozess-gegen-pfarrer-lothar-koenig-geplatzt-2608224.html; ferner http://www.n-tv.de/politik/Dresdner-Justiz-will-Strafe-fuer-H-erzwingen-article19743296.html
[5] www.berliner-zeitung.de/in-dresden-stehen-zwei-journalisten-in-der-affaere-um-den–sachsen-sumpf–vor-gericht-ermittlung-nach-wunsch-14604754; www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-08/sachsensumpf-urteil; http://www.tagesspiegel.de/politik/korruptionsaffaere-in-sachsen-die-dunkle-seite-der-macht/980400.html
[6] www.n-tv.de/politik/Tausende-Handydaten-ausgespaeht-article3614656.html; http://winfuture.de/news,64071.html; ferner http://www.n-tv.de/politik/Dresdner-Justiz-will-Strafe-fuer-H-erzwingen-article19743296.html