siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente
Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente
Kapitel 1: Die Verfolgung geht weiter
Seit nun fast 20 Jahren verfolgen die sächsischen Staatsanwaltschaften nahezu jeden meiner Schritte. Sie überzogen mich mit Ermittlungsverfahren, unterstellten mir alle denkbaren Straftaten und ließen es dabei an jeglicher Objektivität fehlen. Sie wollen unter allen Umständen eine Verurteilung erreichen. Erfolg hatten sie mit ihrer Strategie bislang nicht.
Ich wünschte mir, dass sie Strafanzeigen, die ich selbst eingereicht hatte, von der Staatsanwaltschaft mit der gleichen Leidenschaft verfolgt werden.
Immer wieder erstattete ich in der Vergangenheit Strafanzeigen gegen Personen, die mich betrogen hatten. Auf eine nachhaltige Resonanz stießen diese nie. In den meisten Fällen, sogar bei Schäden im siebenstelligen Bereich, weigerte sich die Staatsanwaltschaft, überhaupt Ermittlungen aufzunehmen. Dabei verzichteten vor allem diejenigen Staatsanwälte, die bislang mit Akribie gegen mich vorgingen, auf die notwendige Aufarbeitung begangenen Unrechts. Für die Strafverfolgung galten unterschiedliche Maßstäbe, je nachdem, wer betroffen war.
Die bei mir entstandenen Schäden stellten somit meine Privatangelegenheit dar. So sehr mich die Staatsanwaltschaft auf der einen Seite verfolgte, so sehr ließ sie meine Gegner auf der anderen Seite gewähren. Die Aufarbeitung von Unrecht darf jedoch nicht von persönlichen Motiven abhängen. In jedem Fall muss die Staatsanwaltschaft ihrer Unabhängigkeit Rechnung tragen.
So mancher meiner Gegner wurde durch die spürbare Apathie von Seiten der Staatsanwaltschaft zu weiteren Straftaten angespornt. Sie wussten, dass sie nichts zu befürchten hatten.
Die Staatsanwaltschaft war mit ihrem eigenwilligen Vertriebsmodell – wie vertreibe ich einen Menschen aus Sachsen? – am Ende erfolgreich. Dass ich das Kapitel Leipzig tatsächlich abgehakt habe, scheint mir bis heute dennoch niemand in dieser Behörde zu glauben. Die Staatsanwaltschaft betreibt „business as usual“. Ihr Auftrag ist noch lange nicht erledigt.
Donnerstag, 1. Dezember 2011
Heute wollte die Staatsanwaltschaft Leipzig einen wichtigen Etappensieg erringen. Es stand die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren an, welches auf die letzte Anklage der Staatsanwältin Eßer-Schneider zurückging.
Ich hatte Zahlungen für eine Mandantin einbehalten, weil mir diese ein Honorar in Höhe von 300.000 € schuldig blieb. Dies entsprach einer unter Anwälten normalen Vorgehensweise. In meinem Fall sah meine persönliche Staatsanwältin darin ein strafbares Verhalten.
Dass Eßer-Schneider in ähnlichen Fällen gegen Berufskollegen vorgegangen wäre, ist mir nicht bekannt. Genauso wenig interessierte sie sich für meine Mandantin, die mich um viel Geld geprellt hatte. Sofern mich Mandanten finanziell schädigten, sah sie hierin kein strafbares Verhalten.
Zur Überraschung der Staatsanwaltschaft Leipzig konnte die Hauptverhandlung nicht stattfinden. Vielmehr musste sie ihren Angriffen auf mich Tribut zollen. Denn meine Neurologin Dr. Mehnert hatte mir eine Verhandlungsunfähigkeit testiert.
Allerdings bot mir die Staatsanwaltschaft gleich einen Deal an, sollte ich trotzdem zur Hauptverhandlung erscheinen. Sie sei bereit, das Strafverfahren zu beenden, sollte ich einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen zustimmen. Damit wäre ich nicht vorbestraft.
Dennoch lehnte ich ab. In der Sache hatte ich mir nichts vorzuwerfen. Ich bestand darauf, meine Sichtweise im Fall meiner Gesundung darzulegen.
Dienstag, 27. März 2012
Nun musste das Landgericht Leipzig ein Gutachten über meine Verhandlungsunfähigkeit einholen. Hierzu schaltete es Dr. Steinkirchner vom Landgericht Ingolstadt ein. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig war meine Verhandlungsunfähigkeit nur vorgespielt. Von mir vorgelegte Gutachten wurden von ihr stets als reine Gefälligkeitsarbeiten abgetan.
Dr. Steinkirchner war jedoch anderer Meinung. Nach eingehender Untersuchung stellte er eine starke Bewusstseinsstörung, insbesondere schwere Depressionen, fest. Ich war seiner Meinung nach für mindestens ein Jahr nicht in der Lage, mich um meine Strafverteidigung zu kümmern. Damit bestätigte er die zuvor bereits von Dr. Mehnert diagnostizierte Verhandlungsunfähigkeit.
Freitag, 17. Mai 2013
Die ständigen ärztlichen Begutachtungen setzten mir stark zu. Erneut ließ mich die Staatsanwaltschaft Leipzig von Dr. Steinkirchner untersuchen. Seit seiner letzten Untersuchung blieb ich von belastenden Außenreizen weitgehend verschont. Mein Gesundheitszustand hatte sich etwas verbessert. Für Dr. Steinkirchner war dies Grund genug, nun meine Verhandlungsfähigkeit zu testieren.
Meine beiden Untersuchungen bei ihm hatten etwas Bizarres, Surreales. Richtig nachvollziehen kann ich den Zweck dieser Veranstaltungen bis heute nicht. Was hilft die Feststellung meines Gesundheitszustandes an einem bestimmten Tag, wenn sich dies aufgrund höherer Außenreize später ins absolute Gegenteil umkehren wird?
Die Begutachtung befasste sich nicht mit der Frage, ob ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung während eines Hauptverhandlungstermins in der Lage war, mich angemessen zu verteidigen und mich den gegen mich erhobenen Vorwürfen zu stellen. Hierauf kommt es jedoch aus rechtsstaatlicher Sicht an.
Mein Strafverteidiger Curt-Mathias Engel sollte später einmal erklären, dass es eine Verhandlungsunfähigkeit ohnehin nur auf dem Papier gibt. In der Praxis komme diese nicht vor. Vielleicht liegt dies an dem Gutachterauftrag des jeweiligen Gerichts. Jedenfalls enthielt die Einschätzung von Dr. Steinkirchner keine zukünftige Prognose. Es handelte sich um eine reine Momentaufnahme.
Mittwoch, 14. Januar 2014
Wenig später wurde ich in meinen Zweifeln über die Sinnhaftigkeit dieser Untersuchungen bestärkt. Das Landgericht Leipzig setzte wieder einen Hauptverhandlungstermin an. Dank ihrer hohen medizinischen Expertise war die Staatsanwaltschaft von meiner Genesung überzeugt.
Doch wieder einmal sollte es anders kommen. In den Tagen vor dem Gerichtstermin verschlechterte sich mein Gesundheitszustand dramatisch. Meine Psyche, die besonders auf von der sächsischen Justiz ausgehende Reize reagierte, machte der Staatsanwaltschaft einen Strich durch die Rechnung. Seit Tagen hatte ich nichts mehr gegessen. Ich lag nur noch auf der Couch und reagierte nicht mehr. Die Außenwelt nahm ich nicht mehr wahr.
Zwei Tage zuvor noch hatte ich meine Neurologin Dr. Mehnert aufgesucht. Diese empfahl mir nachhaltig, mich stationär im Klinikum Ingolstadt behandeln zu lassen. Auch sie glaubte offensichtlich nicht mehr an einen außerhalb des Krankenhauses erzielbaren Behandlungserfolg.
Nachdem sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechterte, fuhr mich meine damalige Lebensgefährtin in die Notaufnahme des Krankenhauses. Dort schlug man die Hände vor dem Gesicht zusammen. Mein Blutdruck war zwischenzeitlich auf über 200 angestiegen, die fehlende Nahrungsaufnahme hatte mich stark geschwächt, weshalb ich sogleich Infusionen bekam. Die Ärztin in der Notaufnahme verlegte mich auf die Intensivstation der Depressionsabteilung. Ohne diese Maßnahme hätte ich wahrscheinlich den morgigen Tag nicht mehr erlebt.
Damit musste der Gerichtstermin in Leipzig erneut abgesagt werden. Wieder einmal machte meine Erkrankung der Aufarbeitung der gegen mich gerichteten Vorwürfe einen Strich durch die Rechnung.
Freitag, 13. Februar 2014
Meine Ärzte im Klinikum Ingolstadt gaben ihr Bestes. Etwa zwei Wochen nach meiner Aufnahme gab es aufgrund der verabreichten schweren Psychopharmaka eine erste Stabilisierung meiner Gesundheit. Meine Ärzte ermöglichten mir nun sogar, meinem Hobby, dem Kampfsport nachzugehen.
Dreimal in der Woche durfte ich die Taekwondo-Schule von Claus Moos, die sehr familiär ausgelegt ist, besuchen. Für die Behandlung von Depressionen ist sportliche Betätigung wichtig. Vor allem meine Taekwondo-Schule trug zu einer Stabilisierung bei. Diese war längst zu meiner Heimat geworden. Ich erzählte meinem Trainer Claus einmal, er habe mir das Leben gerettet. Er glaubt zwar eher an einen Scherz. Ich meinte dies dagegen ernst. Vor allem der Umgang mit meinen Sportsfreunden tat meiner Seele gut.
Nun wurde ich entlassen. Mein Gesundheitszustand hatte sich weiter gebessert. Ich machte die ersten Schritte zurück in mein früheres Leben.
Eine Heilung war während meines einmonatigen Aufenthalts im Klinikum Ingolstadt dagegen nicht möglich. Zu tief hatten sich die Auslöser meiner Erkrankung in meine Psyche eingegraben. Die verabreichten Medikamente halfen so gut es ging. Die weitere Behandlung sollte ambulant erfolgen. Gegen Rückschläge wappnete mich dies jedoch nicht.
Mittwoch, 20. Mai 2015
Nun waren bereits sieben Jahre seit der Erstattung der Strafanzeige ergangen. Heute erhielt ich wieder Post von meinem Strafverteidiger Curt-Mathias Engel aus Leipzig.
Der Kontakt zu ihm war in den vergangenen Jahren fast verloren gegangen, denn die Korrespondenz und die ständige Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft Leipzig lösten bei mir immer wieder schwere Rückfälle aus. Ich versuchte nach Kräften, mich diesen Einflüssen zu entziehen. Daher antwortete ich weder auf die Schreiben meines Strafverteidigers noch auf seine Anrufe. Es ist ihm hoch anzurechnen, dass er mich selbst unter den schwierigsten Rahmenbedingungen immer unterstützt hat.
Für meine Erkrankung ist dieses Verhalten typisch. Die Psyche blockt unerfreuliche Ereignisse nahezu vollständig ab. Im günstigsten Fall reagiert der Betroffene mit Flucht. In dieser Situation ist niemand in der Lage, sich belastenden Ereignissen zu stellen. Darunter leidet nicht nur die allgemeine Lebensführung, sondern natürlich auch die Verteidigungsfähigkeit.
Langsam verlor die Staatsanwaltschaft Leipzig die Lust auf das von ihr eingeleitete Strafverfahren. In all den Jahren zuvor war sie keinen Schritt weitergekommen. Mein Strafverteidiger teilte mir nun mit, die Staatsanwaltschaft sei bereit, das Strafverfahren gegen mich gegen Zahlung von 5.000 € für gemeinnützige Zwecke einzustellen. Von einer Verurteilung sprach dagegen niemand mehr.
Eigentlich waren das gute Nachrichten. Es bestand die Chance, die mit diesem Strafverfahren verbundenen psychischen Belastungen zu beenden. Dennoch sah ich in diesem Vorschlag den erneuten Versuch einer Erpressung. Schließlich war es nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig mich mit Vorwürfen konfrontierte, um im Ergebnis eine Geldzahlung zu verlangen. Ich verfolgte dagegen meine Rehabilitation.
Zudem wollte ich die Staatsanwaltschaft in einer Hauptverhandlung mit ihrer Ermittlungsarbeit konfrontieren. Schließlich hatte sie trotz meiner wiederholten Forderungen meinen Kronzeugen Holger Mißbach nicht vernommen. Seine Vernehmung war nun aufgrund seines Todes nicht mehr ermöglich.
Eine Entscheidung über die Geldzahlung musste ich allerdings nicht treffen. Der von der Staatsanwaltschaft geforderte Betrag überstieg meine wirtschaftlichen Möglichkeiten um ein Vielfaches. Anscheinend glaubte die Staatsanwaltschaft immer noch, dass ich über ein nachhaltiges Einkommen verfüge. Daher äußerte ich mich zum Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht.
Freitag, 28. Oktober 2016
Zum ersten Mal seit mehreren Monaten trat ich wieder die Reise nach Leipzig an. Lange zuvor dachte ich darüber nach, ob ich mich nicht wieder in ein Krankenhaus einweisen lassen soll. Bislang hatte ich die dringende Empfehlung meines Offenbacher Neurologen Dr. Wichmann, mich langfristig in einer auf Depressionen spezialisierten Klinik stationär behandeln zu lassen, ignoriert.
Am Ende siegte mein Wille, mich am Amtsgericht Leipzig zu verteidigen. Die Staatsanwaltschaft hatte mich auf eine Anzeige meines Insolvenzverwalters Rüdiger B. wegen Bankrotts angeklagt. Staatsanwalt Mörsfelder warf mir vor, ich hätte Teile meines Vermögens auf Dritte übertragen, um meine Gläubiger zu schädigen.
An den Vorwürfen war nichts dran. Allerdings verzichtete ich im Vorfeld darauf, mich überhaupt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Leipzig zu äußern. Zu grenzenlos war mein Misstrauen gegenüber dieser Anklagebehörde. Nun verlas ich vier Stunden lang meine Aussage und stellte die Vorwürfe richtig. Staatsanwalt Mörsfelder erklärte, er kenne meine Darstellung, er halte sie jedoch für unrichtig.
Bezeichnenderweise hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig zunächst auch meine damalige Lebensgefährtin wegen derselben Vorwürfen angeklagt. Für diese erarbeitete ich eine Stellungnahme, die sich mit meiner Aussage inhaltlich weitgehend deckte. Deshalb erzählte ich Staatsanwalt Mörsfelder in der Sache wirklich nichts Neues. Dass die von meiner ehemaligen Lebensgefährtin eingereichte Stellungnahme von mir verfasst worden war, wusste Staatsanwalt Mörsfelder dagegen nicht.
Bei völlig identischem Sachverhalt behandelte Staatsanwalt Mörsfelder meine frühere Lebensgefährtin jedoch anders als mich. Während er das Strafverfahren gegen diese einstellte, verfolgte er die gegen mich gerichteten Vorwürfe weiter.
Wieder einmal erfuhr ich eine Sonderbehandlung. Staatsanwalt Mörsfelder war nicht bereit, in meinem Fall entlastende Tatsachen, die bei meiner Lebensgefährtin zur Verfahrenseinstellung geführt hatten, ähnlich zu bewerten. Gewundert hat mich dies allerdings nicht.
Freitag, 4. November 2016
Es war der zweite Verhandlungstag in meinem Strafverfahren wegen Bankrotts. Heute wollte ich mich den Fragen des Gerichts stellen.
Doch es kam anders: Unmittelbar nach Beginn der Verhandlung erklärte das Amtsgericht, aufgrund meiner Stellungnahme, in der ich Aussagen zu meiner psychischen Erkrankung und zwei Suizidversuchen gemacht hatte, müsse ich erneut durch einen Gutachter untersucht werden. Es ging darum zu klären, ob ich überhaupt schuldfähig sei. Dies sei jedoch eine wesentliche Voraussetzung des Strafprozesses und gleich am Anfang zu prüfen. Wieder einmal eine gerichtlich angeordnete ärztliche Begutachtung.
Nach kurzer Zeit war die Verhandlung beendet und ich trat die Rückreise nach Offenbach an. Damit stand eine weitere nervenärztliche Evaluierung bevor.
Samstag, 27. Mai 2017
Am heutigen Tage untersuchte mich der vom Amtsgericht eingesetzte Gutachter, der Leipziger Hochschulprofessor Dr. Schönknecht, ein zweites Mal. Bereits drei Wochen zuvor hatte er sich intensiv mit mir befasst.
Im Gegensatz zu seinen Vorgängern gab sich Prof. Dr. Schönknecht deutlich mehr Mühe. Während diese glaubten, innerhalb von 90 Minuten meine Lebenssituation und meine Erkrankung aufarbeiten zu können, nahm sich Schönknecht deutlich mehr als 10 Stunden Zeit. Er blickte tief in meine malträtierte Seele und arbeitete insbesondere diejenigen Ereignisse auf, die eine deutliche Verschärfung meines Gesundheitszustandes ausgelöst hatten.
Nach seiner Auffassung konnte eine Schuldunfähigkeit in meinem Fall nicht ausgeschlossen werden. Dieses Ergebnis passte der Staatsanwaltschaft Leipzig überhaupt nicht. Sie verlangt nun, die früher gerichtlich bestellten Gutachter ebenfalls zu vernehmen, obwohl sich diese nur mit meiner Verhandlungsunfähigkeit, nicht dagegen mit meiner Schuldfähigkeit beschäftigt hatten.
Am Ende erwiesen sich die seit 20 Jahren andauernden Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften als kontraproduktiv. Ob es überhaupt zu einer Aufarbeitung der gegen mich gerichteten Vorwürfe kommen wird, bleibt abzuwarten.
Kapitel 2: Staatsanwaltschaft Leipzig – Straftaten bleiben ungesühnt
Die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Leipzig sehe ich nicht nur aufgrund der vehementen Verfolgung meiner Person kritisch. Dieselbe Vehemenz ließ die Staatsanwaltschaft an anderer Stelle vermissen, nämlich wenn es darum ging, Straftaten, die gegen mich gerichtet waren, aufzuarbeiten. Bezeichnenderweise tat sich dabei vor allem Staatsanwalt Mörsfelder, der die Staatsanwaltschaft in meinem Strafverfahren wegen Bankrotts vertrat, hervor.
Freitag, 30. Juli 2010
Ich stand im wahrsten Sinne des Wortes vor einem Scherbenhaufen. Was Jahre zuvor hoffnungsfroh begonnen hatte, schien nun zerstört. Vorbei war meine Hoffnung, mich von meinem Anwaltsberuf unabhängig zu machen.
Doch was war geschehen?
Vor fünf Jahren gewann mich mein damaliger Freund Lap K. für die Idee, Biogasanlagen zu errichten. Seine Geschichte hatte mir imponiert. Im Alter von 6 Jahren fischte ihn die Cap Anamur aus dem südchinesischen Meer, auf der Flucht vor dem sozialistischen Regime in Vietnam. Überprüfen konnte ich das natürlich nicht. Seitdem arbeitete er fleißig und betrieb eine Kartbahn in Grimma.
Der Bau von Biogasanlagen steckte damals noch in den Kinderschuhen. Sie waren ein wichtiger Teil der Energiewende, hin zu grünen Energieträgern. Da Lap K. über kein Kapital verfügte, kam mir die Aufgabe des Investors zu. Ich sollte die benötigten Gelder als Darlehen bereitstellen. In der Spitze investierte ich mehr als 1,3 Millionen € für drei verschiedene Anlagen. Im Gegenzug gehörten mir 50 % der Biogasanlagen und eröffneten mir die Aussicht auf die entsprechenden Erträge.
Leider spielte Lap K. falsch. Geblendet von den glänzenden Verdienstmöglichkeiten stellte er sich die Frage, warum er den Kuchen noch mit mir teilen sollte. Meine umfangreichen finanziellen Hilfen vergaß er von einem Tag auf den anderen. Weder zahlte er in der Folgezeit Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen aus noch dachte er an die Rückzahlung meiner Darlehen.
Informationen des Buschfunks besagten seit 2009, er wolle mich aus den Anlagen herausdrängen und mir die Liquidität abschneiden. Er plante, mich in die Insolvenz zu treiben, zumal er meine auf die Investitionstätigkeit zurückgehenden steuerlichen Probleme kannte. Er rechnete fest damit, eine kostengünstige Einigung mit meinem Insolvenzverwalter erzielen zu können. Und genau dies geschah nun.
Die Anteile an den Biogasgesellschaften hatte ich bereits Anfang November 2009 auf meine Lebensgefährtin übertragen. Schon damals sah ich mein Verhältnis zu Lap K. mit Sorge und fürchtete, dass sich die Gerüchte bewahrheiten würden.
Mit der Übertragung der Anteile wappnete ich mich für einen späteren Rechtsstreit. Aufgrund der Anteilsübertragung stand ich in den bevorstehenden Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung. Gerade für meine Darlehen und die Absprachen mit Lap K., die bewiesen werden mussten, war dies wichtig. Während meiner früheren engen Freundschaft zu ihm hatte ich davon abgesehen, die Darlehensverträge schriftlich abzufassen. Das war ein kapitaler Fehler. Vor allem für einen Rechtsanwalt. Gegenüber „Freunden“ war ich einfach zu gutgläubig.
Anfang Mai 2010 gab mich Lap K. zum Abschuss frei und zeigte sich absolut kompromisslos. Wenig später zog er die Anteile meiner Lebensgefährtin an den Biogasanlagen ein. Meine Darlehen zahlte er auch in der Folgezeit nicht zurück. Somit war ich nicht in der Lage, die Steuerforderungen des Finanzamts Grimma, die dieses gegen mich festgesetzt hatte, zu bedienen. Die weitere Entwicklung ist dem Leser bekannt.
Jetzt lagen sie vor mir, die Trümmer meines Gutmenschentums. Warum gingen meine Warnlampen erst so spät an? Mir lief endgültig die Zeit davon. Also erstattete ich gegen meinen ehemaligen Freund eine umfangreiche Strafanzeige.
Wegen der offenen Zahlungen lag meiner Meinung nach ein hinreichender Tatverdacht für ein betrügerisches Handeln sowie Untreue vor. Dies galt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass mein ehemaliger Freund seine Strategie zuvor eingehend geplant hatte.
Lap K. belastete zudem die Biogasgesellschaften massiv mit eigenen Kosten und schraubte diese ständig weiter in die Höhe. Außerdem ließ er sich hinter meinem Rücken für die Errichtung der Biogasanlagen eine Provision in Höhe von mehreren hunderttausend Euro auszahlen. Das empfand ich als ausgesprochen unschön, da ich gleichzeitig die Errichtung der Anlagen mit viel Geld finanziert hatte. Seinen gegen mich eingeschalteten Rechtsanwalt Götz aus Leipzig vergütete Lap K. ebenfalls über die Firmenkonten der Biogasanlagen.
Sehr ausführlich befasste ich mich in meiner Strafanzeige mit den gegen ihn gerichteten Vorwürfen. Gleich dreimal erweiterte ich diese in den Jahren 2010 und 2011 und machte die Staatsanwaltschaft auf weitere Straftaten aufmerksam.
Damit begann ein Wirtschaftskrimi. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig gab es Einiges zu tun.
Dienstag, 20. Dezember 2011
Mehr als ein Jahr musste ich auf die Antwort der Staatsanwaltschaft warten. Unmittelbar vor Weihnachten teilte mir Staatsanwältin Siler mit, sie sehe keinerlei Anhaltspunkte für Straftaten meines ehemaligen Geschäftspartners und lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.
Ich war wie vor den Kopf geschlagen. Lap K. war mir hohe Beträge schuldig geblieben. Und dies sollte nicht einmal Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auslösen? Mit welchem Maßstab ging diese Behörde überhaupt vor? Während sie mich massiv verfolgte entgingen Personen, die mich finanziell vernichtet hatten, ihrer Strafverfolgung.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig entschied nun einmal darüber, wen sie als Verbrecher ansah und wen sie entkommen ließ.
Freitag, 29. Juni 2012
Ein halbes Jahr später bestätigte Staatsanwältin Siler erneut die fehlende Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft. Dieses Mal hatte Lap K. in meinem Insolvenzverfahren Forderungen in Höhe von 750.000 € angemeldet, wahrscheinlich, um Verhandlungsmasse gegenüber meinem Insolvenzverwalter zu schaffen.
Seine Ansprüche waren frei erfunden. Ich hätte – so Lap K. – massiv in die Kasse gegriffen. In Wirklichkeit handelte es sich um die Rückzahlung eines Teils der ausgereichten Darlehen, die sämtlich von Lap K. veranlasst worden waren. Dieses Geld wollte er nun wiederhaben. Meiner Meinung nach ging es hierbei um Betrug. Denn er hatte gegenüber meinem Insolvenzverwalter den Sachverhalt falsch dargestellt.
Staatsanwältin Siler sah dies jedoch anders. Sie verweigerte erneut die Einleitung von Ermittlungen gegen Lap K. Am Ende überraschte mich nichts mehr. Gleich drei Strafanzeigen verliefen im Sand.
Freitag, 25. Oktober 2013
Meine bisherigen Versuche, die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen gegen Lap K. zu bewegen, waren alle gescheitert. Es traf sich gut, dass zwischenzeitlich meine Schwester Charlotte die Anteile an den Biogasgesellschaften erworben hatte. Vielleicht würde die Staatsanwaltschaft in ihrem Fall unbefangener mit dem Sachverhalt umgehen.
Dieses Mal ließ ich meine Schwester die Strafanzeige unterzeichnen. Auf mehr als 100 Seiten aktualisierte ich meine gegen Lap K. gerichteten Vorwürfe. Nun ging es nicht nur um finanzielle Ansprüche. Auch das Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners vor dem Amts- sowie dem Landgericht Leipzig sollte aufgearbeitet werden. Dort hatte er mehrfach unwahr vorgetragen.
Mit meinen handbuchmäßigen Ausführungen hoffte ich, die Staatsanwaltschaft überzeugen zu können. Vielleicht würde sie ja ihre Vorgehensweise ändern, wenn nicht ich, sondern meine Schwester Charlotte als Anzeigenerstatter auftrat.
Ich bat meine Schwester darum, diese Strafanzeige direkt an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich zu versenden und diesen auf die bisherige Untätigkeit der Staatsanwaltschaft hinzuweisen. Sie kündigte in ihrem Brief an, den Freistaat gegebenenfalls auf Schadensersatz zu verklagen, sollten keine Ermittlungen aufgenommen werden.
Eine Reaktion auf dieses Schreiben blieb die sächsische Staatskanzlei schuldig.
Dienstag, 15. Juli 2014
Die Antwort der Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige meiner Schwester war ein weiterer Tiefschlag. Inzwischen hatte sich Staatsanwalt Mörsfelder eingeschaltet, eben jener Staatsanwalt, der mich mit Vehemenz wegen eines vermeintlich betrügerischen Bankrotts verfolgte. Staatsanwalt Mörsfelder besaß nun die Chance, die Dinge gerade zu rücken.
Welchen Maßstab Staatsanwalt Mörsfelder anlegte, stand nun schwarz auf weiß geschrieben. Er lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner ebenfalls ab.
Mörsfelder sah im Hinblick auf die offenen Zahlungen keinerlei Straftat. Es handele sich um die bloße Nichtzahlung einer Forderung, so die Staatsanwaltschaft Leipzig. Dass diese Nichtzahlung auf strafbaren Motiven beruhte, interessierte ihn nicht. Gleiches galt hinsichtlich meiner Darlehen. Diese seien zwischenzeitlich verjährt – was falsch war – und müssten schon aus diesem Grund nicht zurückgezahlt werden. Mörsfelder weigerte sich auch, der Zahlung der Rechtsanwaltskosten über die Firmenkonten der Biogasgesellschaften durch Lap K. nachzugehen.
Damit verhinderte die Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Aufarbeitung der umfangreichen Vorwürfe. Sie ließ mich im Regen stehen.
Sonntag, 8. Februar 2015
Nicht nur die Staatsanwaltschaft Leipzig beschäftigte sich mit den Auseinandersetzungen um die Biogasgesellschaften. Aufgrund ihrer Untätigkeit war mein ehemaliger Geschäftspartner nun besonders mutig geworden.
Anfang Oktober 2011 hatten die von Lap K. geführten Biogasgesellschaften beim Amtsgericht Leipzig Klage erhoben und wollten feststellen lassen, dass die Einziehung der Geschäftsanteile an den Gesellschaften wirksam ist. Da Lap K. jedoch eine falsche Anschrift angegeben hatte, wurde die Klage meiner Lebensgefährtin nie zugestellt. Auch eine Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung ging nie zu.
Trotz der fehlenden Zustellungen, insbesondere der Ladung zur mündlichen Verhandlung, erließ das Amtsgericht Leipzig am 9. Januar 2012 ein Versäumnisurteil und gab der Klage von Lap K. in vollem Umfang statt. An diesem Versäumnisurteil war rechtlich alles falsch, was falsch sein konnte.
Aufgrund des Streitwerts war das Amtsgericht bereits nicht zuständig. Geklagt hatten außerdem die Biogasgesellschaften anstatt meines ehemaligen Geschäftspartners, womit ein falscher Kläger die Bestätigung der Wirksamkeit der Einziehung verlangte. Nicht zuletzt scheiterte der Erlass eines Versäumnisurteils an der fehlenden Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung.
Jeder dieser Gründe bringt eine derartige Klage normalerweise zu Fall. Das Amtsgericht machte sich die Sache jedoch einfach. Und nicht nur das: Auch das Versäumnisurteil wurde nicht zugestellt, so dass hiergegen nicht einmal Einspruch eingelegt werden konnte. Eklatanter konnten rechtsstaatliche Grundsätze nicht ausgehebelt werden. Wer nichts von einer Klage oder einem Urteil weiß, kann sich hiergegen nicht zur Wehr setzen.
Die Auseinandersetzung mit meinem ehemaligen Geschäftspartner belegt exemplarisch die hohen Hürden, auf die Rechtsschutzsuchende treffen. In Sachsen war die Kluft zwischen Recht haben und Recht bekommen besonders groß.
Als ich mehr als ein halbes Jahr später durch einen Zufall Kenntnis vom Versäumnisurteil des Amtsgerichts erhielt, schäumte ich vor Wut. Ich legte Einspruch ein und erzwang eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Leipzig. Dieses hob das Versäumnisurteil des Amtsgerichts wenig später auf und wies die Klage meines ehemaligen Geschäftspartners ab.
Ärgerlich war vor allem, dass Lap K. den Rechtsstreit immer noch von den Biogasgesellschaften bezahlen ließ. Um die Honorarrechnungen seines Rechtsanwalts Götz auszugleichen, griff er tief in die Kasse. Mehr als 350.000 € hatte er dafür aufgewandt, um meine Schwester aus den Biogasgesellschaften zu drängen. Dadurch reduzierte sich auch der Gewinn, der auf ihre Geschäftsanteile entfiel. Die Jahresabschlüsse der Biogasgesellschaften belegen diesen Vorwurf eindeutig.
Lap K. machte zudem aus dieser Praxis auf Nachfrage keinen Hehl. Bislang sah die Staatsanwaltschaft jedoch keinen Anlass, hiergegen zu ermitteln.
Also erstattete meine Schwester erneut Strafantrag gegen Lap K. sowie seine Anwälte wegen des Verdachts der Veruntreuung bzw. Betrugs. Nun allerdings geschah etwas: Meine Schwester wurde von der Staatsanwaltschaft als Zeugin geladen.
Dumm war nur, dass meine Schwester keinerlei Detailkenntnis besaß und demzufolge auch keine Angaben zur Sache machen konnte. Hierauf wies ich die Staatsanwaltschaft mehrfach hin und verlangte stattdessen meine Vernehmung. Schließlich hatte ich die Auseinandersetzungen mit Lap K. an vorderster Front betreut.
Der Ladung zur Zeugenvernehmung konnte meine Schwester krankheitsbedingt nicht folgen. Das von ihr vorgelegte Attest akzeptierte die Staatsanwaltschaft Leipzig allerdings nicht und verhängte wegen der Nichtwahrnehmung des Termins ein Bußgeld in Höhe von 500 €. Nachdem dieses nicht gezahlt wurde, erließ sie gegen meine Schwester einen Haftbefehl und befahl dessen Vollstreckung, worauf meine Schwester schließlich einlenkte. Für ihre Strafanzeige wurde meine Schwester daher von der Staatsanwaltschaft Leipzig empfindlich gemaßregelt.
Die Vernehmung meiner Person unterblieb dagegen bis zum heutigen Tage.
Damit machte die Staatsanwaltschaft Leipzig mehr als klar, gegen wen sie vorgehen wollte bzw. gegen wen nicht. Über einen Haftbefehl gegen Lap K. hat sie dagegen zu keinem Zeitpunkt nachgedacht, obwohl die Gefahr bestand, dass sich dieser in sein Heimatland Vietnam absetzt.
Bis zum heutigen Tag sind keine belastbaren Aktivitäten der Staatsanwaltschaft Leipzig feststellbar. Sie ließ meinen ehemaligen Geschäftspartner auch weiterhin gewähren. Und der ergriff die Gelegenheit beim Schopf. Was sollte ihm auch geschehen?
Alles was ich in der Vergangenheit unternommen hatte, war vergeblich. Normalerweise sollten Strafverfahren auch dazu dienen, dass Täter unter dem Druck der laufenden Ermittlungen ihre Vorgehensweise ändern. Bei Lap K. war das Gegenteil der Fall.
Das Ganze stellt ein Paradebeispiel dafür dar, wie wenig rechtsstaatliche Grundsätze bei der Verfolgung von Straftaten innerhalb der Staatsanwaltschaft Leipzig eine Rolle spielen. Selbstverständlich besaßen wir ein Recht darauf, von Straftaten verschont zu werden. Bei der Staatsanwaltschaft stießen wir jedoch auf taube Ohren.
Montag, 18. Januar 2016
Trotz all meiner negativen Erfahrungen im Umgang mit der sächsischen Justiz war für mich Aufgeben nie eine Option. Zugegeben, meine Gegner schlugen mich immer wieder nieder. Oft war ich während langer depressiver Phasen kampfunfähig und nicht in der Lage, meine Meinung vorzutragen. Am Ende stand ich allerdings wieder auf, obwohl dies eher auf ein Selbstmordkommando hinauslief.
Trotzdem drängte ich weiter auf eine strafrechtliche Aufarbeitung meiner Auseinandersetzungen mit Lap K. Zwischenzeitlich beschäftigte sich das Oberlandesgericht in Dresden mit der Einziehung der Geschäftsanteile an den Biogasgesellschaften. Mehrere Beweisaufnahmen führten für ihn zu einem desaströsen Ergebnis, da diese meine Rechtsauffassung bestätigten. Längst war klar, dass Lap K. hemmungslos gelogen hatte.
Je nach Verfahrensstand belegte ich Lap K.‘s Vorgehensweise mit einer neuen Strafanzeige. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig ist dieser Arbeitsanfall zwar beschwerlich, vielleicht kann ich sie trotzdem noch zu einem Umdenken veranlassen. Eine Reaktion ihrerseits steht bislang immer noch aus.
Donnerstag, 26. Oktober 2017
Der Nachmittag brachte einen Paukenschlag. Und wieder war es ein Unerfreulicher. Über die beiden Biogasgesellschaften wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, und der Leipziger Rechtsanwalt Axel Roth zum Insolvenzverfahren bestellt.
Aus dem Eröffnungsbeschluss konnte ich außerdem entnehmen, dass Lap K. seine Anschrift inzwischen nach England verlegt hatte. Offensichtlich plant er dort ein Insolvenzverfahren, um seine Gläubiger restlos zu prellen. Nach britischem Recht ist eine Restschuldbefreiung nach 1-2 Jahren möglich.
Genau diese Entwicklung hatte ich in meinen Strafanzeigen gegen Lap K. vorhergesagt und sogar den Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr angeregt. Geschehen ist allerdings nichts. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, seinen Reisepass sicherzustellen.
Damit sind meine deutlich im siebenstelligen Bereich liegenden Ansprüche wertlos. Ob Lap K. strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wird – nach Aussage des Insolvenzverwalters Axel Roth hat er die Gesellschaften ausgecasht – bleibt abzuwarten.
Bedanken kann ich mich hierfür vor allem bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Auch die Dauer der Gerichtsverfahren – das Verfahren vor dem Oberlandesgericht läuft immer noch an – spielte Lap K. in die Hände. Selbst nach sechs Jahren liegt noch eine rechtskräftige Entscheidung über die Unwirksamkeit der Einziehungsbeschlüsse vor. Ob diese überhaupt noch ergehen wird, ist bislang offen.
Von einem effektiven Rechtsschutz kann jedenfalls nicht gesprochen werden.
Dienstag, 28. November 2017
Es ist ein weiteres unwürdiges Kapitel über die hybride sächsische Justiz. Wieder einmal verweigert die Staatsanwaltschaft Leipzig die Aufklärung eines Wirtschaftskrimis trotz deutlicher Beweise für eine Vielzahl von Straftaten. Dieses Mal hatte ich eine Strafanzeige gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap K. wegen Beleidigung sowie des Verdachts der Untreue eingereicht.
- hatte mich anlässlich einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden massiv als Verbrecher beleidigt. Es störte ihn in keiner Weise, dass der gesamte Senat des Oberlandesgerichts, wie auch mein Rechtsanwalt Willemsen, ferner Lap K.s Anwalt Götz Zeugen dieser Attacke wurden.
Dies wollte ich mir nicht gefallen und erstattete Strafanzeige. Ferner ging es darum, dass Lap K. im deutlich siebenstelligen Bereich Gelder aus zwei Biogasgesellschaften entnommen hatte. Dies jedenfalls ging eindeutig aus den Jahresabschlüssen der Unternehmen hervor. Ermittlungstechnisch waren diese Vorwürfe leicht aufzuarbeiten.
Meiner Meinung nach handelte es sich um Betrug im großen Stil. Der von Kristiansen verursachte Schaden liegt insgesamt im achtstelligen Bereich. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig ist dies jedoch kein Grund tätig zu werden. Sie weigerte sich in Person von Staatsanwältin Siler erneut, Ermittlungen gegen Lap K. einzuleiten und stellte das Verfahren ein.
Staatsanwältin Siler sah keinerlei Anhaltspunkte für verwirklichte Straftaten und verwies zudem darauf, früher bereits erfolgreich untätig geblieben zu sein. Die Verfolgung des Beleidigungsvorwurfs lehnte sie ab, weil der von Lap K. erhobene Vorwurf nicht im Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht festgehalten war. Als Außenstehende urteilte sie jedenfalls, es fehle an Tatsachen, die den Beleidigungsvorwurf rechtfertigen.
Schon in der Vergangenheit hatte Staatsanwältin Siler sich hartnäckig geweigert, strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzuarbeiten. Darin lag geradezu eine Aufforderung an meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap K., mit seinen Aktivitäten weiterzumachen und den Schaden erheblich zu vergrößern. Dafür schulde ich der Staatsanwaltschaft Leipzig meinen Dank.
Natürlich hätte Frau Staatsanwältin Siler Zeugen darüber befragen können, ob mich Lap K. tatsächlich beleidigt hat. Immerhin können diese sich an seine Attacke nur zu gut erinnern. Aber warum sollte die Staatsanwaltschaft Leipzig selbst banalste Vorgänge aufklären?? Es ist doch einfacher, eine Einstellungsverfügung zu schreiben und die Akte ist vom Tisch.
Zumindest bei der Staatsanwaltschaft Leipzig haben Verbrecher freie Fahrt.
Für mich war dies absolut inakzeptabel. Also wandte ich mich an den sächsischen Justizminister Gemkow und erstattete gegen Staatsanwaltschaft Siler Strafanzeige wegen Strafvereitelung. Ferner stellte ich einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens, um die Gründe für ihre Untätigkeit besser hinterfragen zu können.
Der Ausgang beider Aktionen ist offen. Hoffnungen habe ich dagegen keine mehr.