Eigentlich geht es um etwas Banales, um eine Situation, vor der viele Menschen in der Bundesrepublik schon gestanden haben, die aber so bezeichnend ist für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Es geht darum, ob wir als mündiger Bürger Ernst genommen werden, oder ob man uns wie eine wertlose Sache, die ihren Nutzen verloren hat, behandeln darf.
Vor einigen Tagen erhielt ich Post vom Landkreis Soest. Es ging um einen Bußgeldbescheid, den ich angeblich nicht bezahlt hatte. Der Landkreis forderte von mir den Rechnungsausgleich bis zum 14.2.2018 und drohte an, sollte ich die Zahlung nicht vornehmen, mich in Erzwingungshaft zu nehmen. Auch Sozialhilfeempfänger – so wurde ich gleich noch belehrt – müssten Bußgelder bezahlen. Nur wissen sie oft nicht, wie sie das bewerkstelligen sollen.
Landkreis Soest vom 31.01.2018
So ist das nun einmal, wenn man vermeintliche Forderung unseres Staates nicht bezahlt. Wie schon im Mittelalter kann man gleich in Haft genommen werden. Dort kann man zwar nicht arbeiten und damit Geld verdienen, man verbleibt im Gefängnis aber solange, bis der Geldbetrag ausgeglichen ist.
Die Behandlung des Bürgers durch die Vertreter unseres Staates hat sich also in den vergangenen 800 Jahren anscheinend immer noch nicht geändert. Auf diesem Wege hält der Staat seinen Bürgern vor, was er wirklich von seinen Rechten, insbesondere dem Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit hält: nämlich überhaupt nichts.
Für die Beschäftigten des Landkreises ist es offensichtlich auch egal, dass sie mir ihren Bußgeldbescheid nie zugestellt haben. Sie versandten ihn an eine frühere Anschrift, wo ich längst nicht mehr wohnte. Damit hatte ich nicht einmal die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen.
Natürlich wies ich den Landkreis hierauf hin, ohne dass sich dort ein Umdenken abzeichnete.
Email-Verkehr mit Landkreis Soest
Normalerweise müsste mir nun der Bußgeldbescheid erst einmal zugestellt werden. Dumm nur, dass die Angelegenheit zwischenzeitlich verjährt ist. Dies dürfte den Landkreis jedoch nicht davon abhalten, Erzwingungshaft anzuordnen. Die Verhaftung erfolgt dann zwar ohne Rechtsgrundlage, der Bürger darf sich dann jedoch vom Gefängnis aus zur Wehr setzen.
Unser Rechtsstaat leidet daran, dass die Vertreter dieses Staates jegliches Maß verloren haben. Über all die Regelungen, mit denen die Väter unseres Grundgesetzes das Verhältnis zwischen Staat ausgestaltet haben, setzen sie sich ohne Bedenken hinweg.
Zwischenzeitlich habe ich den Landkreis darauf hingewiesen, dass ich – sollte Erzwingungshaft angeordnet werden – Strafantrag wegen Freiheitsberaubung stellen werde. Das Strafverfahren wird dann – wie in derartigen Fällen üblich – mit Sicherheit eingestellt.
Der hybride Rechtsstaat besitzt viele Gesichter.