Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

Dienstag, 23. August 2016

Wieder war ein Jahr vergangen. Ein Jahr des langen Wartens auf die Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Immer noch keimte ein Funken Hoffnung in mir, war es doch dieses Gericht, dass in der Entscheidung über meinen Prozesskostenhilfeantrag eine Erfolgsaussicht für meinen Rechtsstreit um die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente bejaht hatte. Dreieinhalb Jahre zuvor gab mir das gewaltigen Auftrieb.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 5

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 9

Nun hielt ich die Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts in den Händen. Der Präsident des Gerichts hatte sich persönlich meiner Sache angenommen. Also schien die Angelegenheit hoch zu hängen. Meine Hoffnung verflog jedoch jäh, als ich das dreiseitige Papier in den Händen hielt. Das konnte nichts Gutes bedeuten.

Nun erhielt ich eine schallende Ohrfeige: Das Oberverwaltungsgericht machte sich nicht einmal die Mühe, sich mit meinem Anspruch auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente auseinanderzusetzen. Es wies meinen Antrag auf Zulassung der Berufung aus formalen Gründen ab. Ich hätte mich – so das Gericht – vor dem Oberverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Für diesen fehlte mir jedoch das nötige Geld.

Außerdem hatte ich meinen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht eingereicht, so wie dies in der Rechtsmittelbelehrung des Gerichts vorgesehen war. Dort musste ich jedoch keinen Rechtsanwalt hinzuziehen. Notwendig wäre dies allenfalls in einem Berufungsverfahren gewesen. Hier ging es jedoch erst um die Frage, ob gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4.11.2015 überhaupt Berufung eingelegt werden kann.

Am Ende wollte sich das Gericht nicht mit meiner Berufsunfähigkeitsrente auseinandersetzen. Wahrscheinlich war dies politisch nicht gewollt. Vielleicht wusste man ja um meinen Anspruch, wollte ihn mir jedoch nicht einräumen. So endete mein Kampf um meine Berufsunfähigkeitsrente mit einer herben Niederlage. Um eine rechtliche Frage ging es in der sächsischen Justiz offensichtlich schon lange nicht mehr.

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