Man muss nun wirklich kein Prophet sein um vorauszusehen, wie Verbrechensbekämpfung – vor allem in Sachsen – funktioniert. Für den jeweiligen Staatsanwalt oder gar Generalstaatsanwalt scheint dies eine rein subjektive Angelegenheit zu sein. Als Bürger ist es dagegen mehr als traurig anzusehen, wie rechtlos man in Wirklichkeit gestellt ist.
Mehrfach habe ich in diesem Blog auf meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen aus Leipzig verwiesen. Diesem hatte ich für die Errichtung von Biogasanlagen viel Geld geliehen, für dessen Rückzahlung er sich persönlich verbürgte. Als Zeichen seiner Dankbarkeit warf er mich aus den Gesellschaften unter einem Vorwand raus und plünderte diese in der Folgezeit. Die Insolvenz der Unternehmen war somit unausweichlich. Kristiansen erbeutete so Beträge im deutlich siebenstelligen Bereich.
Natürlich hatte ich ihn mehrfach angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte jedoch die notwendige Verbrechensaufklärung.
Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig
Sie war nicht bereit, diesen Vorgang aufzuarbeiten, zumal sie dazu tiefer in die betriebswirtschaftlichen Unterlagen der Gesellschaften einsteigen musste. Das wäre sicherlich mühevoll gewesen und mit den normalen Tagesabläufen eines Staatsanwalts kaum in Einklang zu bringen.
Als mich Lap Kristiansen im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen auch noch als „Verbrecher“ beleidigte, wollte ich der Staatsanwaltschaft einen denkbar einfachen Vorgang präsentieren, den sie mühelos aufarbeiten konnte. Schließlich ging es hierbei um eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte allerdings – wie in zahllosen Fällen zuvor – die Verbrechensaufarbeitung. Daraufhin legte ich Beschwerde ein, informierte die Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen und bat diese, den Vorgang aufzuarbeiten.
Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2
Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig
Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Leipzig alles richtig gemacht. Ein Beleidigungsdelikt werde von der Staatsanwaltschaft nur dann verfolgt, wenn hierfür ein öffentliches Interesse vorliegt. Und daran fehle es, wenn die Beleidigung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens – das natürlich öffentlich ist – erfolgt.
Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 6.3.2018
Übersetzt man dies in eine verständliche Sprache, so bedeutet es, dass ich mich von einem Gegner, der mich um hohe Summen betrogen hat, auch noch straflos als „Verbrecher“ beleidigen lassen muss, ohne dass ich auf Hilfe der Staatsanwaltschaft hoffen kann.
Aber es kam noch dicker: Oberstaatsanwalt Berner hält auch die Ausplünderung der Biogasgesellschaften durch Lap Kristiansen nicht für strafbar, obwohl dieser deutlich siebenstellige Beträge veruntreut hatte. Einen Blick in die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die ich zur Dokumentation übermittelte, wurde ebenfalls verweigert. Da mutete ich wohl der Staatsanwaltschaft zu viel zu. Im Übrigen – so Oberstaatsanwalt Berner – sei für die Aufarbeitung dieser Straftaten nicht die Staatsanwaltschaft, sondern der Insolvenzverwalter zuständig. Dumm nur, dass der die fraglichen Ansprüche bislang nicht verfolgt.
Und die Moral aus der Geschichte? Man darf in unserem System seinen Geschäftspartner hemmungslos betrügen und die Insolvenz eines Unternehmens auslösen. Diese klaren Untreue- und Betrugshandlungen werden von der Staatsanwaltschaft nicht aufgearbeitet. Das könne ja noch der Insolvenzverwalter Jahre später zivilrechtlich nachholen.
Nur hat Lap Kristiansen zwischenzeitlich seinen Wohnsitz nach England verlegt, um dort sein Insolvenzverfahren zu betreiben. Am Ende werden alle Gläubiger, auch der Insolvenzverwalter, leer ausgehen. Aus Sicht des Oberstaatsanwalts Berner ist das dann wohl hinzunehmen.
Natürlich müssen diese Vorgänge strafrechtlich aufgearbeitet werden. Ein Insolvenzverfahren stellt hierfür keinen Ersatz dar. Insofern stellt das Argumentationsmuster des Oberstaatsanwalts Berner einen juristischen Offenbarungseid dar. Mir wird damit gleichzeitig jegliche Möglichkeit genommen, in einem Strafverfahren gegen Lap Kristiansen zu einem sogenannten Strafschadensersatz zu gelangen, der darin liegt, dass eine Strafkammer des Landgerichts ihm die Wiedergutmachung auferlegt.
Das war es dann also mit der strafrechtlichen Aufarbeitung meiner geschäftlichen Zusammenarbeit mit Lap Kristiansen. Der hybride Rechtsstaat lässt seine Bürger mal wieder im Regen stehen. Straftäter haben in der Bundesrepublik freie Fahrt.
Zur Staatsanwaltschaft Leipzig und ihrer vermeintlichen Unabhängigkeit siehe auch
Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde