Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Dienstag, der 21.11.2017

Wenn man nicht selbst betroffen wäre könnte man glauben, dass es sich hier um einen spannenden Thriller handelt. Die Wirklichkeit schreibt wohl noch die besten Geschichten. Nur kann man über diese Realität nicht lachen, denn sie belegt Rechtsbeugung auf höchsten Niveau.

Am 24.11.2010 hatte ich einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung gestellt. Das Insolvenzgericht Leipzig bestritt jedoch stets, diesen Antrag erhalten zu haben. Trotz mehrfacher Rückfragen, einer Petition zum sächsischen Landtag, einem Brief an den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Tillich sowie diverser Dienstaufsichtsbeschwerden, in denen ich mich hierüber beschwerte, gab es keine Änderung. Mein Antrag sollte verschollen bleiben; nach meiner Ansicht war dies politisch gewollt.

Lediglich durch einen Zufall gelangte ich im Juni 2015 dann in den Besitz meines Antrags, der eindeutig den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig trug (25.11.2010). Damit war seine Existenz nicht mehr zu leugnen. Dennoch blieb er fünf Jahre lang verschollen.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Man könnte das Ganze „absolut unerhört“ nennen. Dies wäre jedoch glatt untertrieben. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Bankrotterklärung des hybriden Rechtsstaates.

Jegliche Fassung verliert man, wenn man sich in diesem Zusammenhang die gerichtliche Verfügung des Richters am Amtsgericht Leipzig Hock genauer durchliest.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dieser hatte geschrieben:

Allerdings ist dem Vorgang … zu entnehmen, dass der Abteilungsleiter der Abteilung Insolvenzen und Zwangsvollstreckung des Amtsgericht Leipzig, Herr wauRiAG Dr. Büttner Ende 2012, Anfang 2013 das Vorliegen des weiteren Antrags des Schuldners auf Restschuldbefreiung vom 24.11.2010 … festgestellt haben muss. Sonst hätte er dies in seiner Stellungnahme vom 14.05.2013, mit welchem er dem Präsidenten des Amtsgericht für dessen Stellungnahme an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden vom selben Tag Zuarbeit leistete, nicht ausdrücklich erwähnen können.

Mein Antrag auf Gewährung war daher von Anfang an bekannt. Nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Büttner, sondern auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden kannte ihn. Zugegeben sind letztere politische Ämter.

Man wollte meinen Antrag nicht finden. Er wurde vom Insolvenzgericht Leipzig unterschlagen. Das Ergebnis, ich sollte keine Restschuldbefreiung erhalten, war politisch gewollt. Und die Mittel des hybriden Rechtsstaats reichen aus, um dieses Ziel zu erreichen.

Werbung

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Erstelle kostenlos eine Website oder ein Blog auf WordPress.com.

Nach oben ↑

%d Bloggern gefällt das: