Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Es ist ein kleiner Anfang. Mehr aber auch nicht. Vor einigen Wochen hatte ich eine Strafanzeige gegen die Leipziger Staatsanwältin Siler eingereicht. Diese hatte sich seit mehr als sechs Jahren hartnäckig geweigert, das Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Kristiansen, der mich beim Betrieb von Biogasanlagen massiv geschädigt hatte, strafrechtlich aufzuarbeiten.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Über die eigenwilligen Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft Leipzig habe ich mehrfach berichtet.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Dabei geht es um Schäden im deutlich siebenstelligen Bereich. Kristiansen zahlte die hälftigen Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen nicht an mich aus. Er wirtschaftete das Geld in seine eigene Tasche. Außerdem blieb er die Rückzahlung von Darlehen in Höhe von mehr als 670 T€ schuldig.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig handelt es sich hierbei nicht um eine Straftat. Denn die bloße Nichtzahlung von Forderungen sei grundsätzlich nicht zu beanstanden. Damit stellt sich die Staatsanwaltschaft ein absolutes Armutszeugnis aus. Mit dieser Einstellung bleiben Wirtschaftsstrafsachen grundsätzlich ungesühnt. Das ist geradezu eine Einladung für Straftäter und führt zu einem klaren Zweiklassenstrafrecht.

Damit verweigert die Staatsanwaltschaft Leipzig jegliche Verbrechensaufklärung.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Nun hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immerhin ein Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler, die für die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft verantwortlich ist, eingeleitet. Mehr aber auch nicht. Daran kam sie zudem nicht vorbei.

Schreiben der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 12.1.2018 – Strafsache Siler

In wenigen Monaten wird die den Sachverhalt bearbeitende Staatsanwältin Dr. Martini dann sicherlich feststellen, dass Staatsanwältin Siler alles richtig gemacht hat. Am Ende muss sich niemand mehr wundern, dass die Bürger den Glauben an dieses hybride Rechtssystem verlieren.

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