Samstag, 28. November 2015
Mehr als fünf Jahre waren vergangen, seitdem ich meinen Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk eingezahlt hatte. Es waren fünf lange Jahre des Wartens und oft auch der tiefen Verzweiflung, weil ich nicht mehr wusste, wie ich ohne die Rente meinen Lebensunterhalt finanzieren und meine Kinder unterstützen sollte. Mit derartigen Überlegungen befasste sich das sächsische Anwaltsversorgungswerk natürlich nicht.
Bereits aufgrund der Tatsache, dass ich zum Termin zur mündlichen Verhandlung gar nicht erst geladen worden war, machte ich mir nun erst recht keine Hoffnung auf einen erfolgreichen Ausgang meiner Klage mehr. Nur ein ganz geringer Hoffnungsschimmer wollte nicht ausgehen.
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 7
Jetzt hielt ich das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden in den Händen. Wieder einmal hatte ich verloren. Und die Begründung hatte es in sich. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden wird die Berufsunfähigkeitsrente ab Beginn der Berufsunfähigkeit in Höhe der Altersrente gezahlt. Dies erhellt, dass die Berufsunfähigkeitsrente durch die Beitragszahlungen der Mitglieder über die Jahre nicht erarbeitet wird. Je geringer der Anteil eigener Leistung ist, desto stärker tritt der verfassungsrechtlich wesentliche personale Bezug und damit ein tragender Grund des Eigentumsschutzes in den Hintergrund, so das Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgericht Dresden – Urteil 4.11.2015
Schon immer reagierte ich allergisch auf Begründungsakrobatik der sächsischen Justiz. Hier geht es eindeutig darum, ob mir ein Anspruch auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Und dies ist nach der Satzung bereits dann der Fall, wenn ich meine Beitragszahlungen aufgenommen habe. Da ich unter diesen Voraussetzungen eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe der Altersrente erlangen kann, besteht auch ein personaler Bezug zu mir. Wieso dieser nicht durch die Eigentumsgarantie unseres Grundgesetzes geschützt werden soll, erschließt sich mir nicht
Wahrscheinlich wollte mir das Verwaltungsgericht Dresden von Anfang an nicht recht geben. Es setzte sich auch über den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, wonach mir eine Berufsunfähigkeitsrente zustehen könnte, mit einem Handstrich hinweg.
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 5
Aber es kam noch schlimmer: Das Verwaltungsgericht Dresden belastete mich nicht nur mit den hohen Kosten des Rechtsstreits, sondern ließ nicht einmal die Berufung gegen sein Urteil zu. Damit war die Entscheidung rechtskräftig.
Wenn es darum geht, Rechte der Bürger auszuhebeln, entwickeln Juristen und vor allem auch Richter eine wahre Meisterschaft. Sie fragen nicht mehr nach dem Sinn von Regelungen, welche die Bürger unterstützen. Ihnen geht es – wie in einem Obrigkeitsstaat – nur darum, den Bürger sämtlicher Rechte zu beschneiden und ihre eigene Schäfchen zu sichern.