Finanzämter und die Lehnsherrschaft Teil 2

Wie wenig Politiker das Wohl ihrer Bürger im Sinn haben, ist ein zentraler Gegenstand dieses Blogs. Dies gilt für die Justiz ebenso wie für die Finanzämter, welche von der politischen Kaste immer wieder bewusst zur Gängelung von Bürgern eingesetzt werden. Dabei schrecken die Finanzämter auch nicht davor zurück, kriminelle Machenschaften zu untertützen.

Bereits vor einiger Zeit habe ich auf einen Fall im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Saarlouis verwiesen. Was war geschehen? Mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen hatte Gewinne aus dem Betrieb von Biogasanlagen nicht an die IBO UG ausgezahlt, sondern diese in die eigene Tasche gesteckt. Meine Versuche, diesen Vorgang strafrechtlich aufzuarbeiten, sind bislang kläglich gescheitert.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Steuerlich ist dies höchst problematisch, denn in diesem Fall muss die IBO UG, obwohl sie keinerlei Geld erhalten hat, die festgesetzten Gewinne dennoch versteuern. So entspricht es jedenfalls den geltenden steuerlichen Regelungen. Gerecht ist dies sicherlich nicht, denn wer kann schon hohe Steuern bezahlen, wenn er hierzu nicht die notwendigen finanziellen Mittel erhalten hat.

Die Finanzämter interessieren sich jedoch nicht für derartige ethisch-moralische Überlegungen. Für sie ist jeder, der seine Steuern nicht zahlt, ein Krimineller, der dem Staat vorenthält, was ihm gebührt. Sie sind geistig nach wie vor fest in der mittelalterlichen Lehnsherrschaft verankert.

Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft

Da die IBO UG aufgrund der Nichtzahlung der Gewinne die Steuerschuld nicht begleichen konnte, stellte das Finanzamt Saarlouis einen Insolvenzantrag, um die Gesellschaft zu vernichten. Damit unterstützte sie meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen, der auf eine derartige Entwicklung spekuliert hat. So schaffte er sich einen wichtigen Gegner vom Leib – das Finanzamt Saarlouis unterstützte ihn hierbei sogar noch.

Was noch schlimmer war: Nachdem die IBO UG nicht zahlen konnte, nahm das Finanzamt Saarlouis sogar meine Schwester und mich als faktischen Geschäftsführer in Anspruch. Auch hier war das Ziel klar: Wenn wir die Steuerschuld nicht bezahlen können, sollen auch wir dafür mit unserer wirtschaftlichen Existenz bezahlen.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Jedenfalls betrieb das Finanzamt Saarlouis fortan die Zwangsvollstreckung und pfändete Konten. Aus meiner Sicht ein absolut unerhörter Vorgang.

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Da ich nicht bereit war, diese Vorgehensweise hinzunehmen, wandte ich mich an den saarländischen Finanzminister Toscani. Ich bat darum, den Vorgang aufzuarbeiten und die vermeintliche Steuerforderung niederzuschlagen.

Finanzamt Saarlouis: Offener Brief an den saarländischen Finanzminister Toscani

Hoffnung auf ein gutes Ende machte ich mir dabei nicht. Wie so oft ging es mir darum, die Rechtfertigung des Finanzministers zu hören bzw. nachzulesen, wie er mit einer derart ungerechten Vorgehensweise umgeht. Denn darin sieht man sehr schnell, wie wenig ein Minister die Interessen seiner Bürger verfolgt. Er zählt zu den Anhängern eines hybriden Rechtsstaats, der in Wirklichkeit nie in der Neuzeit angekommen ist.

Und genau so kam es auch: Finanzminister Toscani hält die Vorgehensweise des Finanzamtes Saarlouis für gerechtfertigt. Damit muss weiterhin jeder, der seine Steuerschulden nicht bezahlt, mit einem Insolvenzantrag rechnen. Dies gilt selbst dort, wo ihm – wie im Fall von Beteiligungen an Gesellschaften – kein Gewinn zugeflossen ist.

Schreiben Finanzministerium Saar vom 23.01.2018

Die Vertreter unseres Staates zeigen hier wieder einmal ihr wahres Gesicht. Für Bürger in Not ist diese Politik ein absolutes Desaster.

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