Dienstag, den 21.11.2017
Mehrfach hatte ich über die Praxis des Finanzamtes Saarlouis berichtet, Körperschaftssteuern gegen Privatpersonen geltend zu machen. Dies gilt insbesondere dort, wo Gewinne nie entstanden sind.
Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft
Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt
Nun wandte ich mich persönlich an den saarländischen Finanzminister Toscani und bat um Niederschlagung der Steuerforderungen. Hier der Brief im Wortlaut:
Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis, Dienstaufsichtsbeschwerde, Niederschlagung von Steuerforderungen
Sehr geehrter Minister Toscani,
leider muss ich Ihre Zeit für ein persönliches Anliegen in Anspruch nehmen. In der Sache geht es um einen Haftungsbescheid des Finanzamtes Saarlouis gegen meine Schwester Charlotte Keßler, Richard-Wagner-Straße 28, 66802 Überherrn sowie gegen mich. Ich bitte Sie, diese Steuerforderung niederzuschlagen, da die Steuerforderung künstlich konstruiert wurde, eine unbillige Härte darstellt und unsere Existenz gefährdet.
Hintergrund des Haftungsbescheids ist folgender:
In den Jahren 2009 und 2010 war die IBO UG, deren Liquidator ich bin, an zwei Biogasgesellschaften beteiligt. Deren ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen, gegen den die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen diverser Betrugsdelikte und anderer Straftaten umfangreiche Ermittlungen durchführt, schloss die IBO UG am 7.7.2010 aus den Gesellschaften aus und zog deren Anteile entschädigungslos ein. Die Einziehungsgründe hatte er – wie eine spätere Beweisaufnahme vor dem OLG Dresden ergab – frei erfunden.
Aufgrund von in diesen Jahren eingereichten Steuererklärungen wurde die IBO UG trotz des Ausschlusses aus den Gesellschaften zu umfangreichen Körperschaftssteuerzahlungen herangezogen. Diese belaufen sich derzeit auf etwa 22 T€. Obwohl Lap Kristiansen entsprechende, auf das Beteiligungsverhältnis der IBO UG entfallende Gewinne deklariert hatte, wurden diese nie an die IBO UG ausgezahlt. Die IBO UG sollte daher Steuern auf Einnahmen bezahlen, die ihr nie zugeflossen waren. Lap Kristiansen steckte diese Gewinne in seine eigene Tasche. Wahrscheinlich verfolgte er mit dieser Praxis den Plan, die IBO UG in die Insolvenz zu treiben.
Seit den März 2010 verfügte die IBO UG über keinerlei Einnahmen mehr. Die Steuerfestsetzung des Finanzamtes Saarlouis erfolgte einige Jahre später. Jedenfalls existierten keine Mittel, aus denen die Steuerforderung beglichen werden konnte.
Nachdem die Beitreibung der Körperschaftssteuern bei der IBO UG scheiterte, stellte das Finanzamt Saarlouis gegen deren „Vermögen“ einen Insolvenzantrag. Dieser wurde nach einigen Monaten mangels Masse abgelehnt. Damit war endgültig klar, dass die IBO UG keine Zahlungen leisten konnte. Zuvor hatte der Unterzeichner in zahlreichen Telefonaten mit Vertretern des Finanzamtes Saarlouis ergebnislos versucht, die Insolvenz des Unternehmens abzuwenden.
Wer nun jedoch geglaubt hat, das Finanzamt Saarlouis würde sich mit der Vernichtung der IBO UG zufriedengeben, sieht sich getäuscht. Denn das Finanzamt Saarlouis legte nach. Dabei spielte es auch keine Rolle, dass Steuern für Gewinne erhoben worden waren, die nie zur Auszahlung kamen. Nun erließ das Finanzamt Saarlouis gegen meine Schwester und mich einen Haftungsbescheid und leitete die Zwangsvollstreckung ein. Daher sollen meine Schwester und ich nunmehr für Steuern eines Unternehmens, der IBO UG, aufkommen, obwohl dieses Unternehmen niemals Gewinne erzielt hat.
Die im Haftungsbescheid enthaltene Begründung ist abenteuerlich und stellt jegliche rechtsstaatlichen Gepflogenheiten auf den Kopf. Meine Schwester und ich – so das Finanzamt Saarlouis in seiner spezifischen Sichtweise – sollen andere Gläubiger bevorzugt haben, womit die Zahlung der Steuern vereitelt wurde. Man setzt sich in dieser Begründung in keinster Weise mit dem Sachverhalt auseinander, sondern wiederholt wie eine tibetanische Gebetsmühle Textbausteine. Offensichtlich ist der Steuerbürger eine dem Sachverhalt angemessene Begründung nicht wert, insbesondere dort, wo es inzwischen um seine persönliche Existenz geht.
Da die IBO UG jedoch seit März 2010 über keinerlei Einnahmen mehr verfügte, konnte sie die ab 2012 festgesetzten Steuern nicht bezahlen. Eine irgendwie gelagerte Bevorzugung anderer Gläubiger kann es daher nicht gegeben haben. Zu diesem Zeitpunkt lag der einzige Zweck des Unternehmens darin, gegen den ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen einen – derzeit beim Oberlandesgericht Dresden anhängigen – Rechtsstreit zu führen, und die Zahlungsansprüche der Gesellschaft durchzusetzen.
Diesen Sachverhalt habe ich gegenüber dem Finanzamt Saarlouis nicht nur telefonisch, sondern auch mehrfach schriftlich dargestellt. Auch ein Vorstellig werden beim Leiter des Finanzamtes Saarlouis brachte kein Ergebnis. Man blieb bei der in keiner Weise haltbaren Begründung, andere Gläubiger seien von meiner Schwester und mir bevorzugt worden. Obwohl dem Finanzamt Saarlouis hierzu die Darlegungslast obliegt, sucht man belastbare Tatsachen vergeblich. Woher sollten diese bei dieser Ausgangslage auch kommen?
Als besonders unschön empfand ich es, dass das Finanzamt Saarlouis dann auch noch gegen den Unterzeichner Strafanzeige erstattete. Es wirft mir vor, als faktischer Geschäftsführer der IBO UG, der ich nie war, Insolvenzstraftaten begangen zu haben. Dies jedenfalls geht aus einer Ladung der Kripo Offenbach hervor. So sieht man also das Verhältnis zwischen dem Finanzamt und seinen Bürgern: Wer frei erfundene und entsprechend festgesetzte Steuern des Finanzamtes nicht begleichen kann, wird sogar mit der strafrechtlichen Keule verfolgt. All dies erinnert doch stark an die dunkelsten Kapitel der Lehnsherrschaft, also einer Zeit, wo man für den Fall der Nichtzahlung von Steuern ins Gefängnis geworfen werden konnte. Die Sichtweise des Finanzamtes Saarlouis verrät daher zumindest einen historischen Scharfsinn.
Der nächste Schritt des Finanzamtes Saarlouis dürfte nun darin liegen, Insolvenzanträge gegen das Vermögen meiner Schwester, einer Rentnerin, und mich, einem Erwerbsunfähigen, einzureichen und damit die Lebensgrundlage zu vernichten. Dass das Finanzamt Saarlouis diesen Weg beschreitet, steht für mich außer Frage, zumal es bereits gegen die IBO UG einen Insolvenzantrag eingereicht hat.
Der Sachverhalt belegt eindeutig, dass im Finanzamt Saarlouis Einiges falsch läuft. Am Ende spielt es keine Rolle, ob die dortigen Prozessabläufe falsch sind oder einige Mitarbeiter der Schulung bedürfen. Der Nachholbedarf erstreckt sich auf alle Abteilungen bis hin zum Leiter des Finanzamtes Saarlouis.
Gegen die auf Seiten des Finanzamtes beteiligten Personen bitte ich, im Wege der Dienstaufsicht zu ermitteln. Im Übrigen ersuche ich höflichst um Niederschlagung der festgesetzten Steuern und Aufhebung der gegen meine Schwester und mich ergangenen Haftungsbescheide.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Keßler