Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Eigentlich waren meine Auseinandersetzungen mit dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk ja beendet. Ich hatte nach langem Kampf verloren. Damit erhielt ich keinerlei Berufsunfähigkeitsrente, und das, obwohl ich fast 17 Jahre lang Beiträge an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte entrichtet hatte. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen jedenfalls segnete die mir gegenüber entgangene Enteignung – so der juristische Fachbegriff – humorlos ab.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

War damit mein Kampf wirklich vorbei? War alles umsonst? Vielleicht doch nicht.

Denn im Mai 2017 wurde ich eingehend von dem Neurologen Prof. Dr. Schönknecht von der Universität Leipzig untersucht. Sein Ergebnis war alles andere als positiv. Schönknecht hatte als einer der wenigen Neurologen meine Krankheitsgeschichte aufgearbeitet. Er befasste sich eingehend mit den heftigen Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften und ihren Finanzämtern, denen ich ab dem Jahr 2000 ausgesetzt war. Neben meinen Depressionen bestätigte er das Vorliegen einer schweren bipolaren Störung. Ich sei – so stellte er fest – seit dem Jahr 2008 nicht mehr in der Lage gewesen, meinem Anwaltsberuf nachzugehen. War ich damit bereits seit 2008 berufsunfähig?

Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk hatte jegliche Rentenzahlung verweigert, weil die Berufsunfähigkeit seiner Meinung nach erst im November 2011 eingetreten sein soll. Nun hoffe ich nachweisen zu können, dass meine Berufsunfähigkeit zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt, als ich noch Mitglied im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk war, eingetreten ist.

Also wandte ich mich wieder einmal an meine speziellen Freunde aus dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk und bat um eine Neubewertung meines Anspruchs auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente.

SächsVersW6

Erst auf erneute Nachfrage erhielt ich vom Vorstandsvorsitzenden des Versorgungswerks Dr. Thietz-Bartram die Mitteilung, man bleibe bei der Weigerung der Rentenzahlung. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen habe rechtskräftig über meine Klage entschieden.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 24.10.2017

Nur ging dieses eben von einem anderen Sachverhalt aus. Dies scheint jedoch das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht weiter zu interessieren.

Also werde ich erneut Klage beim Verwaltungsgericht Dresden einreichen müssen, Ausgang ungewiss. Ich rechne damit, dass das bevorstehende Verfahren wiederum fünf Jahre in Anspruch nehmen wird.

Was nützt einem am Ende, wenn man vielleicht doch Recht bekommt? In meinem Fall wird das dann 10 Jahre gedauert haben. Wer kämpft denn schon 10 Jahre gegen eine Anstalt des öffentlichen Rechts wie das Versorgungswerk der sächsischen Rechtsanwälte.

Es ist wirklich einfach, in einem hybriden Rechtsstaat fundamentale Verfassungsgrundsätze auszuhebeln.

 

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