Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Es ist eine unendliche Geschichte, ein nun seit bereits sieben Jahren andauernder Streit. Eigentlich geht es um etwas Selbstverständliches, das jedoch nach dem Willen unserer regierenden Kaste nicht gewährt werden darf, nämlich meine Berufsunfähigkeitsrente. Hierüber hatte ich bereits ausführlich berichtet, insbesondere über meine Niederlage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen im vergangenen Jahr.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

In der bisherigen Auseinandersetzung ging es darum, ob ich ab dem 11.11.2010 berufsunfähig war. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk – immerhin eine Anstalt öffentlichen Rechts, die es mit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen besonders genau nehmen muss – hatte mir die Rente mit der Begründung verweigert, ich hätte ein halbes Jahr zuvor meine Anwaltszulassung nach München verlegt, weshalb man nicht mehr zuständig sei.

Dass ich im Vertrauen auf meine Rente fast 20 Jahre lang Beiträge in das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk eingezahlt hatte, war diesem egal. Ich sollte eiskalt enteignet werden – so wie das in der DDR öfter vorkam. Und natürlich gab die sächsische Justiz in zwei Rechtszügen dieser Auffassung recht.

Anlässlich einer Begutachtung im Mai des vergangenen Jahres stellte jedoch der Leipziger Neurologe Prof. Dr. Schönknecht fest, ich sei bereits seit 2008 nicht mehr in der Lage gewesen, meinem Anwaltsberuf nachzugehen. Damit war ich aus seiner Sicht ab diesem Zeitpunkt berufsunfähig. 2008 war ich jedoch noch Mitglied des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks.

Natürlich teilte ich dem Versorgungswerk dies mit und bat um eine Neubewertung, ohne mir groß Hoffnungen zu machen.

Schreiben an das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 9.9.2017

Dort sah man jedoch zunächst keinen Anlass, sich mit meinem Begehren auseinander zu setzen. Erst auf eine Nachfrage hin wurden meine Ansprüche erneut abgelehnt. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beruft sich nun auf eine rechtskräftige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Mit der Frage, um die es jetzt ging, nämlich ob meine Berufsunfähigkeit bereits im Jahr 2008 eingetreten ist, setzte sich dieses jedoch nie auseinander.

Schreiben des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 24.10.2017

Natürlich weiß das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk genau, dass mir die Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Es will die Angelegenheit aber aussitzen. Rechtliche Bestimmungen interessieren es offensichtlich überhaupt nicht. So steht nun ein erneuter Kampf um meine Rente an. Ich kann mich auf weitere fünf Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen einrichten. Jedenfalls habe ich nun wieder Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben, eben jenem Gericht, das mich schon einmal abgewiesen hatte.

VG1

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 8

Für eine Körperschaft des öffentlichen Recht ist dies nur peinlich. Nur schrecken Juristen dort vor keiner Peinlichkeit zurück. Der hybride Rechtsstaat lässt grüßen.

Werbung

Ein Kommentar zu „Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Gib deinen ab

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Bloggen auf WordPress.com.

Nach oben ↑

%d Bloggern gefällt das: