Insolvenzgericht Leipzig – Schreiben an Justizminister Gemkow

Mit der Verschleppungstaktik des Insolvenzgerichts Leipzig, das auch im achten Jahr meines Insolvenzverfahrens nicht über meinen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung entscheiden will, habe ich mich ausgiebig beschäftigt.

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Hier mein Schreiben an den sächsischen Justizminister Gemkow im Wortlaut:

Mein Insolvenzverfahren – Amtsgericht Leipzig, 403 IN 2294/10

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

ich möchte ein persönliches Anliegen an Sie herantragen, das vom Amtsgericht Leipzig nur sehr zögerlich behandelt wird. Es geht um meinen Antrag auf Restschuldbefreiung, den ich am 24.11.2010 gestellt hatte.

Das Insolvenzgericht Leipzig eröffnete am 21.2.2011 das Insolvenzverfahren über mein Vermögen. Die Wohlverhaltensperiode lief damit am 20.2.2017 ab. Zu diesem Zeitpunkt hätten mir meine Verbindlichkeiten erlassen werden müssen. Trotz mehrfacher Anfragen meinerseits in den vergangenen 13 Monaten wird die Entscheidung über meine Restschuldbefreiung immer weiter hinausgezögert.

Es mag sein, dass dies an der Historie liegt: Mein Antrag auf Restschuldbefreiung vom 24.11.2010 war – obwohl er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig vom 25.11.2010 trägt – angeblich nie bei Gericht eingegangen. Seine Existenz wurde von Seiten der sächsischen Justiz viele Jahre hinweg bestritten.

Aufgrund dieses Bestreitens stellte ich auf eine Nachfrage des zuständigen Insolvenzrichters am 12.2.2010 einen erneuten Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung. In diesem trat ich den Betrag oberhalb meines pfändungsfreien Einkommens an meine Gläubiger ab. Die Abtretung verband ich mit dem handschriftlichen Hinweis „Dies gilt nur solange mein Insolvenzverfahren läuft“.

Damit berief ich mich auf die Gesetzeslage, wonach jeder Insolvenzschuldner nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase wieder über die volle Höhe seines Einkommens verfügen darf. Diesen Hinweis auf die gesetzliche Regelung nahm der Richter Hock am Insolvenzgericht Leipzig jedoch zum Anlass, mir durch Beschluss die Restschuldbefreiung zu versagen. Auf die Gesetzeslage durfte ich mich also nicht berufen.

Durch einen Zufall tauchte dann mein erster Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24.10.2010 mit besagtem Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig wieder auf. Er befand sich in meiner Insolvenzakte, die mir anlässlich einer Zeugenvernehmung beim Landgericht Leipzig vorgelegt worden war. Daraufhin musste das Insolvenzgericht Leipzig seine Entscheidung Ende 2015 korrigieren und stellte mir nun die Restschuldbefreiung in Aussicht.

Diese Angelegenheit ist an Peinlichkeit eigentlich nicht mehr zu überbieten. Es lohnt die Lektüre der anliegenden richterlichen Verfügung des Insolvenzgerichts Leipzig vom 11.11.2015. Richter am Insolvenzgericht Hock bestätigt, dass mein früherer Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung schon viel früher beim Insolvenzgericht auftauchte. Nur kümmerte sich dort niemand um ihn. Es sollte ihn offensichtlich auch nicht geben.

Erschwerend kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass ich mich im Oktober 2012 persönlich an den damaligen Ministerpräsidenten Tillich gewandt hatte, um u. a. das Verschwinden meines Antrags auf Gewährung der Restschuldbefreiung aufzuklären. Einige Monate später verfolgte ich dieses Unterfangen mit meiner Petition zum Sächsischen Landtag, die ich beim FDP-Abgeordneten Günther eingereicht hatte – und die peinlicherweise ebenfalls zunächst verlorenging – weiter.

Die richterliche Verfügung vom 11.11.2015 bestätigt, dass auf Rückfrage des Ministerpräsidenten Tillich sowohl der Abteilungsleiter Insolvenzen des Amtsgerichts Leipzig Dr. Bittner, als auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden Kenntnis von meinem früheren Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung besaßen. Ich gehe davon aus, dass sie dies auch dem sächsischen Ministerpräsidenten Tillich mitteilten.

Geschehen ist dann allerdings nichts. Insbesondere verzichtete das Insolvenzgericht Leipzig zu diesem Zeitpunkt darauf, die Versagung meiner Restschuldbefreiung, die es noch im Februar 2011 verfügt hatte, zu korrigieren. Man vertraute also weiter darauf, dass ich die Existenz meines Antrags vom 24.11.2010 nicht beweisen kann. Dies stellt einen absolut ungeheuerlichen Vorgang dar.

Nun hätte das Insolvenzgericht Leipzig vor mehr als 13 Monaten über meine Restschuldbefreiung entscheiden sollte, weil die sechsjährige Wohlverhaltensphase zwischenzeitlich abgelaufen ist. Nach mehrfachen Antragen erhielt ich – der Abteilungsleiter Dr. Bittner hatte sich gar nicht erst die Mühe gemacht – die Antwort, meine Akte befände sich noch beim Landgericht Leipzig im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Erst Anfang August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verspätung, wurde das Restschuldbefreiungsverfahren schließlich eingeleitet.

Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an beabsichtigte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern. Nur so ist das Nichtauffinden meines ersten Antrags vom 24.11.2010 zu verstehen, ferner die Ablehnung meiner Restschuldbefreiung wenige Monate später, der Skandal um das Auftauchen meines früheren Antrags bis hin zur Verzögerung des Verfahrens, wie wir dies aktuell erleben.

Und natürlich leidet die gerichtliche Entscheidung darunter, dass man im Insolvenzgericht meinen Antrag unterschlagen hatte. Ohne die zu Beginn des Insolvenzverfahrens eingeräumte Restschuldbefreiung gibt es jedoch keine Kooperationspflicht. Und eine Verletzung der Kooperationspflicht werfen mir nun Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht vor. Nur warum sollte ich zur Kooperation verpflichtet sein, wenn das Insolvenzgericht so empfindlich gegen rechtliche Vorgaben verstößt? Zudem stehen Restschuldbefreiung und Kooperationspflicht in einem unauflöslichen Zusammenhang. Wird diese nicht gewährt, kann von einer Kooperationspflicht auch nicht gesprochen werden. Diese Rechtsakrobatik möchte ich dem Amtsgericht nicht ersparen.

Selbstverständlich spielt die Unterschlagung meines Antrags vom 24.11.2010 im laufenden Verfahren also eine wichtige Rolle.

Aber es handelt sich hierbei nicht um die einzige Merkwürdigkeit, die in meinem Insolvenzverfahren auftrat. Es würde zu weit führen, diese alle im Detail zu beschreiben. Hinweisen möchte ich jedoch darauf, dass mir das Insolvenzgericht vor mehr als zwei Jahren meine Pfändungsfreigrenzen verweigerte. Obwohl verheiratet und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet, erkannte das Gericht keine dieser Verpflichtungen an. Hinsichtlich meiner Ehefrau stellte die Rechtspflegerin Macht sogar fest, ich habe deren Berufstätigkeit eingeräumt – was nicht stimme. Frau Macht kam auch zu dem Ergebnis, meine Ehefrau mindestens etwa 1500 € verdiente und eine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenüber nicht anzuerkennen sei.

Als ukrainische Staatsbürgerin besuchte meine Ehefrau allerdings einen Integrationskurs. Berufstätig war sie nicht. Um die Wahrheit ging es dem Insolvenzgericht also auch nicht.

Ich empfand die Rechtsauffassung des Gerichts auch deshalb weltfremd, weil es dem Insolvenzverwalter gestattete, mich so weit kahl zu pfänden, dass ich meinen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen kann. Und gerade, weil ich dies nicht mehr konnte, verweigerten er und das Insolvenzgericht Leipzig die Gewährung der Pfändungsfreigrenzen. Hier liegt bei der Rechtsanwendung offensichtlich Einiges im Argen.

Ich bitte Sie, den vorgenannten Sachverhalt zu prüfen. Gerade die Verzögerung der Entscheidung über meine Restschuldbefreiung beeinträchtigt mich massiv in meinen Rechten, insbesondere in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht zur Berufsausübung. Solange meine Restschuldbefreiung nicht gewährt wurde, kann ich nicht in den Anwaltsberuf zurückkehren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

 

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Was habe ich durch die Vertreter des hybriden Rechtsstaats bereits alles erlebt. Sie ließen keine Gelegenheit aus, sich über rechtliche Rahmenbedingungen, die zum ureigensten Schutz eines jeden Bürgers dienen, hinwegzusetzen. Hemmungen kennen sie dabei nicht.

Besonders deutlich wird dies bei meinem Insolvenzverfahren. Von Anfang an zielten die Vertreter der juristischen Kaste darauf ab, mir die Restschuldbefreiung, die jeder Schuldner nach sechs Jahren erlangen kann, zu versagen. Sie schreckten nicht einmal davor zurück, Anträge meinerseits zu unterschlagen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Es ist eigentlich so unglaublich, dass man den eigenen Augen nicht traut: Am 24.11.2010 reichte ich beim Insolvenzgericht Leipzig einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung ein. Damit sollten mir nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase meine Verbindlichkeiten, die auf einen mehr als fragwürdigen Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma zurückgingen, erlassen werden.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Auf die einzelnen Umstände habe ich auch in meinem Buch, „Der hybride Rechtsstaat“, das demnächst erscheinen wird, hingewiesen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs

Mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung trägt sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig. Daher war sein Eingang eigentlich nicht zu leugnen.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dennoch bestritt das Insolvenzgericht wider besseres Wissen mehrere Jahre die Existenz dieses Antrags. Von Seiten eines deutschen – offensichtlich hybriden – „Gerichts“ stellt dies einen absolut abenteuerlichen Vorgang dar.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Denn nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Bittner im Leipziger Insolvenzgericht, auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig, der Präsident des höchsten sächsischen Zivilgerichtes, des Oberlandesgerichtes Dresden, sowie der damalige sächsische Ministerpräsident wussten um die Existenz meines Antrags, unternahmen jedoch nichts. So jedenfalls steht es eindeutig in der richterlichen Verfügung vom 11.11.2015.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Eigentlich hätte mir nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung gewährt werden müssen. Nichts dergleichen tat das Leipziger Insolvenzgericht. Zunächst weigerte es sich für die Dauer von sechs Monaten, die Sache zu entscheiden, weil die Akten angeblich beim Landgericht Leipzig lägen. Man machte nicht einmal Anstalten, die Akten zurück zu holen. Dieses Verhalten zielte klar darauf ab, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Erst im August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verzögerung, machte man sich an die Arbeit. Trotz mehrfacher Nachfragen tat sich jedoch bis zum heutigen Tage nichts.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Meiner Meinung liegt dies daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an vorhatte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern, damit ich nie wieder in den Anwaltsberuf zurückkehren kann. Die Geschehnisse in all den Jahren sprechen eine klare Sprache. Man hat mir mein engagiertes Eintreten für Bürger in Sachsen gegen die dortige Staatsregierung nie verziehen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

Es ist offensichtlich sinnlos, das Insolvenzgericht zu einer Entscheidung anzuhalten. Also habe ich mal wieder die Angelegenheit auf höchster Ebene, beim sächsischen Justizminister Gemkow, sozusagen einem alten „Freund“, vorgetragen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Daran, dass dies in der Sache weiterhilft, glaube ich nicht. So wird der erneute Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Es ist eine unendliche Geschichte, ein nun seit bereits sieben Jahren andauernder Streit. Eigentlich geht es um etwas Selbstverständliches, das jedoch nach dem Willen unserer regierenden Kaste nicht gewährt werden darf, nämlich meine Berufsunfähigkeitsrente. Hierüber hatte ich bereits ausführlich berichtet, insbesondere über meine Niederlage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen im vergangenen Jahr.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

In der bisherigen Auseinandersetzung ging es darum, ob ich ab dem 11.11.2010 berufsunfähig war. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk – immerhin eine Anstalt öffentlichen Rechts, die es mit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen besonders genau nehmen muss – hatte mir die Rente mit der Begründung verweigert, ich hätte ein halbes Jahr zuvor meine Anwaltszulassung nach München verlegt, weshalb man nicht mehr zuständig sei.

Dass ich im Vertrauen auf meine Rente fast 20 Jahre lang Beiträge in das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk eingezahlt hatte, war diesem egal. Ich sollte eiskalt enteignet werden – so wie das in der DDR öfter vorkam. Und natürlich gab die sächsische Justiz in zwei Rechtszügen dieser Auffassung recht.

Anlässlich einer Begutachtung im Mai des vergangenen Jahres stellte jedoch der Leipziger Neurologe Prof. Dr. Schönknecht fest, ich sei bereits seit 2008 nicht mehr in der Lage gewesen, meinem Anwaltsberuf nachzugehen. Damit war ich aus seiner Sicht ab diesem Zeitpunkt berufsunfähig. 2008 war ich jedoch noch Mitglied des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks.

Natürlich teilte ich dem Versorgungswerk dies mit und bat um eine Neubewertung, ohne mir groß Hoffnungen zu machen.

Schreiben an das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 9.9.2017

Dort sah man jedoch zunächst keinen Anlass, sich mit meinem Begehren auseinander zu setzen. Erst auf eine Nachfrage hin wurden meine Ansprüche erneut abgelehnt. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beruft sich nun auf eine rechtskräftige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Mit der Frage, um die es jetzt ging, nämlich ob meine Berufsunfähigkeit bereits im Jahr 2008 eingetreten ist, setzte sich dieses jedoch nie auseinander.

Schreiben des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 24.10.2017

Natürlich weiß das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk genau, dass mir die Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Es will die Angelegenheit aber aussitzen. Rechtliche Bestimmungen interessieren es offensichtlich überhaupt nicht. So steht nun ein erneuter Kampf um meine Rente an. Ich kann mich auf weitere fünf Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen einrichten. Jedenfalls habe ich nun wieder Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben, eben jenem Gericht, das mich schon einmal abgewiesen hatte.

VG1

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 8

Für eine Körperschaft des öffentlichen Recht ist dies nur peinlich. Nur schrecken Juristen dort vor keiner Peinlichkeit zurück. Der hybride Rechtsstaat lässt grüßen.

Generalstaatsanwaltschaft Dresden – Warum sich Verbrechen lohnen

Man muss nun wirklich kein Prophet sein um vorauszusehen, wie Verbrechensbekämpfung – vor allem in Sachsen – funktioniert. Für den jeweiligen Staatsanwalt oder gar Generalstaatsanwalt scheint dies eine rein subjektive Angelegenheit zu sein. Als Bürger ist es dagegen mehr als traurig anzusehen, wie rechtlos man in Wirklichkeit gestellt ist.

Mehrfach habe ich in diesem Blog auf meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen aus Leipzig verwiesen. Diesem hatte ich für die Errichtung von Biogasanlagen viel Geld geliehen, für dessen Rückzahlung er sich persönlich verbürgte. Als Zeichen seiner Dankbarkeit warf er mich aus den Gesellschaften unter einem Vorwand raus und plünderte diese in der Folgezeit. Die Insolvenz der Unternehmen war somit unausweichlich. Kristiansen erbeutete so Beträge im deutlich siebenstelligen Bereich.

Natürlich hatte ich ihn mehrfach angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte jedoch die notwendige Verbrechensaufklärung.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Sie war nicht bereit, diesen Vorgang aufzuarbeiten, zumal sie dazu tiefer in die betriebswirtschaftlichen Unterlagen der Gesellschaften einsteigen musste. Das wäre sicherlich mühevoll gewesen und mit den normalen Tagesabläufen eines Staatsanwalts kaum in Einklang zu bringen.

Als mich Lap Kristiansen im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen auch noch als „Verbrecher“ beleidigte, wollte ich der Staatsanwaltschaft einen denkbar einfachen Vorgang präsentieren, den sie mühelos aufarbeiten konnte. Schließlich ging es hierbei um eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte allerdings – wie in zahllosen Fällen zuvor – die Verbrechensaufarbeitung. Daraufhin legte ich Beschwerde ein, informierte die Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen und bat diese, den Vorgang aufzuarbeiten.

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Leipzig alles richtig gemacht. Ein Beleidigungsdelikt werde von der Staatsanwaltschaft nur dann verfolgt, wenn hierfür ein öffentliches Interesse vorliegt. Und daran fehle es, wenn die Beleidigung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens – das natürlich öffentlich ist – erfolgt.

Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 6.3.2018

Übersetzt man dies in eine verständliche Sprache, so bedeutet es, dass ich mich von einem Gegner, der mich um hohe Summen betrogen hat, auch noch straflos als „Verbrecher“ beleidigen lassen muss, ohne dass ich auf Hilfe der Staatsanwaltschaft hoffen kann.

Aber es kam noch dicker: Oberstaatsanwalt Berner hält auch die Ausplünderung der Biogasgesellschaften durch Lap Kristiansen nicht für strafbar, obwohl dieser deutlich siebenstellige Beträge veruntreut hatte. Einen Blick in die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die ich zur Dokumentation übermittelte, wurde ebenfalls verweigert. Da mutete ich wohl der Staatsanwaltschaft zu viel zu. Im Übrigen – so Oberstaatsanwalt Berner – sei für die Aufarbeitung dieser Straftaten nicht die Staatsanwaltschaft, sondern der Insolvenzverwalter zuständig. Dumm nur, dass der die fraglichen Ansprüche bislang nicht verfolgt.

Und die Moral aus der Geschichte? Man darf in unserem System seinen Geschäftspartner hemmungslos betrügen und die Insolvenz eines Unternehmens auslösen. Diese klaren Untreue- und Betrugshandlungen werden von der Staatsanwaltschaft nicht aufgearbeitet. Das könne ja noch der Insolvenzverwalter Jahre später zivilrechtlich nachholen.

Nur hat Lap Kristiansen zwischenzeitlich seinen Wohnsitz nach England verlegt, um dort sein Insolvenzverfahren zu betreiben. Am Ende werden alle Gläubiger, auch der Insolvenzverwalter, leer ausgehen. Aus Sicht des Oberstaatsanwalts Berner ist das dann wohl hinzunehmen.

Natürlich müssen diese Vorgänge strafrechtlich aufgearbeitet werden. Ein Insolvenzverfahren stellt hierfür keinen Ersatz dar. Insofern stellt das Argumentationsmuster des Oberstaatsanwalts Berner einen juristischen Offenbarungseid dar. Mir wird damit gleichzeitig jegliche Möglichkeit genommen, in einem Strafverfahren gegen Lap Kristiansen zu einem sogenannten Strafschadensersatz zu gelangen, der darin liegt, dass eine Strafkammer des Landgerichts ihm die Wiedergutmachung auferlegt.

Das war es dann also mit der strafrechtlichen Aufarbeitung meiner geschäftlichen Zusammenarbeit mit Lap Kristiansen. Der hybride Rechtsstaat lässt seine Bürger mal wieder im Regen stehen. Straftäter haben in der Bundesrepublik freie Fahrt.

Zur Staatsanwaltschaft Leipzig und ihrer vermeintlichen Unabhängigkeit siehe auch

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde

Bürokraten im rechtsstaatlichen Nirwana

Ich kann nur jeden auffordern, sich von den Vertretern unserer herrschenden Kaste nicht alles gefallen zu lassen. Sie haben sich zwischenzeitlich so weit von den Bedürfnissen und Nöten der Bevölkerung entfernt, wie man dies nie für möglich gehalten hätte. Bezahlt werden sie aus Steuergeldern, damit es uns besser geht. Die Realität sieht dagegen anders aus, was ich in meinem letzten Blogbeitrag wieder einmal dargelegt habe.

Vom Umgang des „Rechtsstaates“ mit seinen Bürgern

Leider ist das juristische System in Deutschland zu kompliziert, als dass den Betroffenen klar wäre, welche Schritte sie einleiten können. Ich bin dazu übergegangen, jede beanstandungswürdige Handlung von Vertretern unserer herrschenden Kaste, insbesondere jeden Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze, anzugreifen. Da man bei dem einzelnen Vertreter unseres Staates wahrscheinlich nichts erreichen kann, muss man es bei den Vorgesetzten, oder der Staatsanwaltschaft versuchen.

Ob dabei etwas herauskommt, ist allerdings zweifelhaft. Denn hier gilt: Eine Hand wäscht die andere. Was man aber in jedem Fall erreicht, ist dass Sand in das Getriebe unseres Staates kommt. Man wird die Vertreter der herrschenden Kaste am ehesten treffen, wenn man ihnen Arbeit bereitet. Je mehr, desto besser.

Am 5.3.2018 hatte ich eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, weil ich angeblich eine Scheinehe geführt und einen Aufenthaltstitel – wofür überhaupt, schließlich bin ich Deutscher – erschlichen zu haben.

Vorladung vom 5.3.2018

Da ich es mir nicht gefallen lassen möchte, wenn Vertreter dieses Staates auch noch Öl in das Feuer meiner offenen Wunden wegen meiner gescheiterten Ehe gießen, habe ich nun hiergegen Strafanzeige gegen die zuständigen Mitarbeiter des Ausländeramtes der Stadt Offenbach, denen ich die Strafanzeige zu verdanken habe, erstattet und diese näher begründet. Es gibt nicht die geringsten Hinweise darauf, dass ich mich anlässlich meiner Eheschließung mit Olena Basarab strafbar gemacht habe.

Schreiben an das Polizeipräsidium Südosthessen vom 11.3.2018

Natürlich reicht dieser Schritt alleine nicht aus. Während die Staatsanwaltschaften gegen mich gerne mit aller Härte vorgehen, werden Personen, die mir massiv geschadet haben, nicht verfolgt. Längst gilt hier ein Zweiklassenstrafrecht.

Siehe: Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Das Establishment schlägt zurück

Also habe ich den Vorgang auch dem Offenbacher Oberbürgermeister Dr. Schwenke vorgelegt. Dieser hat nun ein persönliches Problem, denn der Vorgang ist ihm jetzt bekannt, er muss also handeln, um sich nicht später Untätigkeit vorwerfen zu lassen.

Schreiben an Oberbürgermeister Dr. Schwenke vom 11.3.2018

Das Ganze macht also Arbeit und zwingt meine Gegner an den Schaltstellen der Macht dazu, sich mit dem Vorgang zu befassen. Wahrscheinlich werde ich mich auch noch an die Kommunalaufsicht im hessischen Innenministerium wenden, um den Rechtfertigungsdruck zu erhöhen.

Dies wird mir am Ende dennoch kaum helfen. Vielleicht trägt es aber dazu bei, dass rechtsstaatliche Rahmenbedingungen künftig mit größerer Vorsicht von den Vertretern der herrschenden Kaste behandelt werden.

Vom Umgang des „Rechtsstaates“ mit seinen Bürgern

Es vergeht kein Monat, in welchem man nicht spürt, welchen Stellenwert man als Bürger im System unseres hybriden Rechtsstaates besitzt. Es ist ein Staat, der seine rechtlichen Bindungen weitestgehend aufgegeben hat und den Betroffenen längst mit obrigkeitsstaatlichen Methoden verfolgt.

Vor etwa 20 Jahren geriet ich zum ersten Mal in die Fänge der Justiz, als ich die Beschäftigten und Betriebsräte der Sächsischen Spielbanken gegen ihren Dienstherrn vertrat. Für diese handelte federführend der sächsische Finanzminister Prof. Dr. Milbradt, einst Kämmerer der Stadt Münster. Durch ein tiefes rechtsstaatliches Verständnis war dieser noch nie in Erscheinung getreten. Für meine Tätigkeit als Rechtsanwalt hatte Milbradt keinerlei Verständnis und ordnete eine staatliche Vernichtungskampagne an.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

In meinem Buch „Der hybride Rechtsstaat“ habe ich meine Auseinandersetzung weitgehend aufgearbeitet und Teile vorab in diesen Blog eingestellt. Befindet man sich einmal auf den schwarzen Listen dieses Staates, so hat man jegliche Bedeutung als Bürger mit eigenen Rechten verloren. Man erkennt nun die wahre Fratze seines Gegners, ungeschönt und unnachgiebig.

Es verging in den vergangenen 20 Jahren kein Jahr, in dem ich nicht perfiden Attacken meiner Gegner ausgesetzt war.

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde

Nun gibt es ein weiteres, aktuelles Beispiel: Vor fünf Tagen erhielt ich eine Ladung der Kriminalpolizei Offenbach, die mich als Beschuldigter vernehmen will. Es wird mir vorgeworfen, eine Scheinehe geführt bzw. einen Aufenthaltstitel erschlichen bzw. von diesem Gebrauch gemacht zu haben. Der Vorwurf ist wirklich ungeheuerlich.

Vorladung vom 5.3.2018

Anzeigenerstatter kann eigentlich nur das Ausländeramt der Stadt Offenbach gewesen sein. Und wahrscheinlich war dort nicht nur die Sachbearbeiterin, sondern auch der Sachgebietsleiter bzw. der Amtsleiter des Amtes beteiligt. Ich glaube nicht dass ein einfacher Mitarbeiter dort ohne Rückendeckung seiner Vorgesetzten Strafanzeige gegen einen Offenbacher Bürger erstatten kann.

Doch was war hier geschehen?

Am 25. 10.2014 heiratete ich in der Ukraine meine damalige Lebensgefährtin. Vier Monate später kam sie nach Deutschland, wo wir bis zum vergangenen Mai miteinander wohnten. Elena ist meine zweite Ehefrau. Bereits in erster Ehe war ich mit einer Ausländerin (aus Ekuador) verheiratet.

Ohne jegliche Anhaltspunkte wirft mir nun das Ausländeramt diverse Straftaten vor. Ich weiß nicht wieso man dort – natürlich ohne weitere Nachprüfung oder Anhörung meiner Person – glaubt, ich habe eine Scheinehe geführt. Standen etwa die Sachbearbeiter dort neben unserem Ehebett und schauten uns zu? Woher nehmen Vertreter dieses Staates überhaupt das Recht, in derart intime Teile meines Lebens vorzudringen und mir dann auch noch gleich  Straftaten zu unterstellen? Meine Ehe mit Elena hat wirklich nichts mit einer Scheinehe zu tun.

Und wieso soll ich eine Aufenthaltserlaubnis erschlichen bzw. von dieser Gebrauch gemacht haben? Als Deutscher benötige ich keine Aufenthaltserlaubnis. Ich kann diese demzufolge auch nicht nutzen. Der Vorwurf ist mehr als absurd und bestätigt nur, dass Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen völlig hirnbefreit arbeiten. Es ist leicht, die eigenen Bürger substanzlos zu verdächtigen. Das gab es in Deutschland schon immer. Für mich stellt sich die Frage, welches Staatsverständnis diese Herrschaften hier ausleben.

Das Ganze belegt allerdings leider einmal wieder, wie Vertreter dieses hybriden Rechtsstaates ihre Bürger wirklich sehen. Sie werden ohne mit der Wimper zu zucken der staatsanwaltschaftlichen Verfolgung ausgeliefert. Dass hier ein Staatsanwalt die Beschuldigtenvernehmung ausgelöst hat, spricht eine klare Sprache. Normalerweise hätte er aufgrund der Absurdität der Vorwürfe gar keine Ermittlungen aufnehmen dürfen. Aber geschützt vor derartigen Gewaltausbrüchen ist man als Bürger sicherlich nicht.

Ich werde so reagieren wie ich immer reagiert habe. Die können ihren Scheiß alleine machen. Wenn sie glauben, es läge eine Straftat vor, sollen sie mich doch anklagen. Das wird dann ein mehr als peinliches Verfahren, sofern rechtsstaatliche Vorgaben überhaupt noch etwas gelten.

Gegen die Mitarbeiter des Ausländeramts werde ich natürlich Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, Beleidigung und Nötigung erstatten und den Oberbürgermeister von Offenbach bitten, den Vorgang disziplinarrechtlich aufzuarbeiten. Offensichtlich zeichnen sich zahlreiche Vertreter unseres Staates durch ein vollständiges Fehlen rechtsstaatlichen Handelns aus.

Bürokraten und die Macht – der hybride Rechtsstaat lässt grüßen

Der zweifelhafte Umgang des Staates mit seinen Bürgern

Für mich stellt sich nach 20 Jahren des intensiven Kampfes allerdings die Frage, ob es nicht besser ist, Deutschland endgültig den Rücken zu kehren und auszuwandern. Eine Faire Behandlung habe ich hier nicht zu erwarten.

Bürokraten und die Macht – der hybride Rechtsstaat lässt grüßen

Was treibt sie eigentlich an, diese Bürokraten, welche in Behörden arbeiten und eigentlich dem Bürger dienen sollen? Eigentlich sollen sie doch für den Bürger da sein. Das jedenfalls wäre eine Wunschvorstellung. Die Praxis sieht dagegen anders aus.

Gestern berichtete ich über einen täglichen Fall staatlicher Willkür. Es ging darum, wie viele Bürokraten ihre Bürger wirklich sehen. Der Landkreis Soest in Gestalt seiner Mitarbeiterin in der Kreiskasse, Frau Coppius, kündigte an, für mich Erzwingungshaft anzuordnen, um mich zur Zahlung eines Bußgeldbescheides, den ich nie erhalten hatte, zu bewegen.

Der zweifelhafte Umgang des Staates mit seinen Bürgern

Das ist eigentlich ungeheuerlich und Ausfluss einer in staatlichen Behörden weit verbreiteten Willkürkultur. Es geht nicht um Service für den Bürger. Zahlreiche Bürokraten an den Schalthebeln der Macht leben hier offensichtlich ihre eigene Weltsicht aus. Und darin ist jeder, der sich staatlichem Handeln widersetzt ein Krimineller, der eingesperrt werden muss. Notfalls so lange, bis er spurt. Diese Herrschaften sind nach wie vor dem Obrigkeitsstaat verpflichtet.

Natürlich machte ich den Landkreis Soest in meinem Fall darauf aufmerksam, dass mir der fragliche Bußgeldbescheid nie zugestellt wurde und damit auch nicht als Grundlage weiterer staatlicher Aktivitäten, insbesondere für eine Erzwingungshaft, dienen kann. Nur leben einige Bürokraten in einer anderen Welt. Sie behaupten ohne Nachprüfung Dinge, die einfach nicht existieren und machen auf dieser Grundlage fröhlich weiter. Anscheinend wissen sie auch, wo ich in den letzten Jahren gewohnt habe.

Der Versuch einer Widerlegung scheitert am staatlichen Gewaltmonopol. Nicht der Landkreis Soest muss mir beweisen, dass ich den Bußgeldbescheid erhalten habe, sondern ich soll beweisen, ihn nicht erhalten zu haben. Rechtsstaatliche Grundsätze sehen hier natürlich anders aus. Für die Mitarbeiterin der Kreiskasse Soest Croppius sind diese Maßstäbe nicht existent. Mit ihrer Email vom gestrigen Tage kündigte sie an, meinen Fall zur Verhängung der Erzwingungshaft abzugeben. Offensichtlich verfährt diese gewaltbereite Mitarbeiterin so in allen Fällen.

Email des Landkreises Soest vom 20.02.2018

Es spielt für sie auch keine Rolle, dass ihr Kollege indirekt die fehlende Zustellung eingeräumt hatte. In einem Fall wie meine sieht Frau Croppius dennoch die Erzwingungshaft als gebotenes Mittel an.

Derartige staatliche Gewaltausbrüche habe ich mir noch nie gefallen lassen. Diesen Bürokraten muss man entgegentreten. Daher hatte ich gegenüber Frau Croppius auch eine Strafanzeige wegen Nötigung und Freiheitsberaubung angekündigt.

Email an den Landkreis Soest vom 20.02.2018

Das allein reicht jedoch nicht aus, um derartigen Machtexzessen wie im Fall von Frau Croppius zu begegnen, da die Gefahr besteht, dass diese ihr Verhalten nicht ändern. Also wandte ich mich auch an die Landrätin Irrgang von der CDU und konfrontierte diese mit dem Sachverhalt.

Schreiben an die Landrätin Irrgang vom 21.2.2018

Juristisch führt dies zu einer unangenehmen Folge: Sollte die Landrätin die Vorgehensweise ihrer Mitarbeiterin Irrgang tolerieren, macht sie sich ebenfalls strafbar. Dann werde ich nicht nur gegen Frau Croppius, sondern auch gegen die Landrätin Strafanzeige erstatten.

Der Ausgang der Angelegenheit ist derzeit offen.

Der zweifelhafte Umgang des Staates mit seinen Bürgern

Eigentlich geht es um etwas Banales, um eine Situation, vor der viele Menschen in der Bundesrepublik schon gestanden haben, die aber so bezeichnend ist für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Es geht darum, ob wir als mündiger Bürger Ernst genommen werden, oder ob man uns wie eine wertlose Sache, die ihren Nutzen verloren hat, behandeln darf.

Vor einigen Tagen erhielt ich Post vom Landkreis Soest. Es ging um einen Bußgeldbescheid, den ich angeblich nicht bezahlt hatte. Der Landkreis forderte von mir den Rechnungsausgleich bis zum 14.2.2018 und drohte an, sollte ich die Zahlung nicht vornehmen, mich in Erzwingungshaft zu nehmen. Auch Sozialhilfeempfänger – so wurde ich gleich noch belehrt – müssten Bußgelder bezahlen. Nur wissen sie oft nicht, wie sie das bewerkstelligen sollen.

Landkreis Soest vom 31.01.2018

So ist das nun einmal, wenn man vermeintliche Forderung unseres Staates nicht bezahlt. Wie schon im Mittelalter kann man gleich in Haft genommen werden. Dort kann man zwar nicht arbeiten und damit Geld verdienen, man verbleibt im Gefängnis aber solange, bis der Geldbetrag ausgeglichen ist.

Die Behandlung des Bürgers durch die Vertreter unseres Staates hat sich also in den vergangenen 800 Jahren anscheinend immer noch nicht geändert. Auf diesem Wege hält der Staat seinen Bürgern vor, was er wirklich von seinen Rechten, insbesondere dem Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit hält: nämlich überhaupt nichts.

Für die Beschäftigten des Landkreises ist es offensichtlich auch egal, dass sie mir ihren Bußgeldbescheid nie zugestellt haben. Sie versandten ihn an eine frühere Anschrift, wo ich längst nicht mehr wohnte. Damit hatte ich nicht einmal die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen.

Natürlich wies ich den Landkreis hierauf hin, ohne dass sich dort ein Umdenken abzeichnete.

Email-Verkehr mit Landkreis Soest

Normalerweise müsste mir nun der Bußgeldbescheid erst einmal zugestellt werden. Dumm nur, dass die Angelegenheit zwischenzeitlich verjährt ist. Dies dürfte den Landkreis jedoch nicht davon abhalten, Erzwingungshaft anzuordnen. Die Verhaftung erfolgt dann zwar ohne Rechtsgrundlage, der Bürger darf sich dann jedoch vom Gefängnis aus zur Wehr setzen.

Unser Rechtsstaat leidet daran, dass die Vertreter dieses Staates jegliches Maß verloren haben. Über all die Regelungen, mit denen die Väter unseres Grundgesetzes das Verhältnis zwischen Staat ausgestaltet haben, setzen sie sich ohne Bedenken hinweg.

Zwischenzeitlich habe ich den Landkreis darauf hingewiesen, dass ich – sollte Erzwingungshaft angeordnet werden – Strafantrag wegen Freiheitsberaubung stellen werde. Das Strafverfahren wird dann – wie in derartigen Fällen üblich – mit Sicherheit eingestellt.

Der hybride Rechtsstaat besitzt viele Gesichter.

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Lohnt sich Verbrechen? Diese Frage wird man berechtigterweise in heutigen Tagen stellen dürfen. Die Antwort hierauf fällt mehr als ernüchternd aus. Ja, es lohnt sich. Vor allem in den Fällen schwerer Wirtschaftskriminalität.

Was habe ich nicht alles in den vergangenen Jahren versucht, um das strafbare Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Kristiansen aus Leipzig aufarbeiten zu lassen. Dieser hatte mich beim Betrieb von Biogasgesellschaften im siebenstelligen Bereich betrogen, er zahlte weder Darlehen zurück, noch Gewinne aus. Mit dieser Strategie trieb er mich letztlich in die Insolvenz. Es ist kein Wunder, dass diese Wunde nach wie vor immer noch tief in mir nagt.

Mehr als 10 Strafanzeigen habe ich in den letzten Jahren gegen ihn erstattet, je nachdem wie er gerade strafrechtlich in Erscheinung trat. Mal ging es um schweren Betrug, mal um Prozessbetrug, Unterschlagung, Insolvenzverschleppung oder auch nur eine einfache Beleidigung, zu der er sich hingerissen hatte. Mehrere tausend Seiten schrieb ich nieder und legte genaustens sein Handeln dar, um es der Staatsanwaltschaft Leipzig leicht zu machen. Doch es half alles nichts. Die Staatsanwaltschaft war nicht einmal bereit, Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Auch die zivilrechtliche Aufarbeitung der Auseinandersetzungen führt zu keinem Ergebnis. Nach mehr als sieben Jahren der intensiven Auseinandersetzungen hatte Lap Kristiansen die Biogasgesellschaften so geplündert, dass diese Insolvenz anmelden mussten. Sein Ziel hatte Kristiansen erreicht, seine Taschen waren prall mit Geld gefüllt. Die zivilrechtliche Auseinandersetzung trat dagegen auf der Stelle.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Um dennoch eine Aufarbeitung der Straftaten zu erreichen, wandte ich mich schließlich an den sächsischen Justizminister Gemkow. Nicht dass ich mir davon viel versprochen hätte. Mir ging es eigentlich nur um seine Reaktion, die Art und Weise, wie er der sächsischen Justiz den Rücken stärkt.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Schreiben an Justizminister Gemkow

Eine Aufarbeitung kann ich bislang allerdings nicht erkennen. Im Gegenteil. Da ich zwischenzeitlich dazu übergegangen bin, es meinen Gegnern schwer zu machen, hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ermittelnden Staatsanwälte eingelegt und diese wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Das Ergebnis hiervon war ebenso klar, wie vorhersehbar. Nun bescheinigte die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Laube aus Leipzig, dass Frau Staatsanwältin Siler nichts falsch gemacht hatte. Ihre Untätigkeit war daher gerechtfertigt.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

Auch meinem Strafverfahren gegen die „ermittelnden“ Staatsanwälte Siler und Mörsfelder erging es nicht anders. Und dies war blanker Hohn. Denn immerhin Staatsanwalt Mörsfelder ist es, der mich selbst wegen vermeintlicher Straftaten seit Jahren verfolgt und sogar Anklage erhoben hat. Er ist eindeutig ein Vertreter des Zweiklassenstrafrechts.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Frau Staatsanwältin Dr. Martini aus Leipzig gab nun sowohl Mörsfelder als auch Siler recht. Beide hätten sich strafrechtlich nichts vorzuwerfen. Ihre Untätigkeit sei rechtlich nicht zu beanstanden, so die Quintessenz aus ihrem Schreiben vom 13. Februar 2018.

Lohnt sich also Verbrechen? Natürlich, insbesondere wenn es um einen Fall schwerer Wirtschaftskriminalität geht und das Ganze in Leipzig stattfindet. Dank dieser besonderen Umstände schaffte mein ehemaliger Geschäftspartner Kristiansen den Deal seines Lebens. Er ist der Staatsanwaltschaft Leipzig zum Dank verpflichtet.

Und aus dem Lachen kommt er auch nicht mehr raus. Am Ende hat er alles richtig gemacht.

Vielleicht ist es auch einfach Zeit, den Kampf gegen den hybriden Rechtsstaat aufzugeben und das Land zu verlassen.

Finanzämter und die Lehnsherrschaft Teil 2

Wie wenig Politiker das Wohl ihrer Bürger im Sinn haben, ist ein zentraler Gegenstand dieses Blogs. Dies gilt für die Justiz ebenso wie für die Finanzämter, welche von der politischen Kaste immer wieder bewusst zur Gängelung von Bürgern eingesetzt werden. Dabei schrecken die Finanzämter auch nicht davor zurück, kriminelle Machenschaften zu untertützen.

Bereits vor einiger Zeit habe ich auf einen Fall im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Saarlouis verwiesen. Was war geschehen? Mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen hatte Gewinne aus dem Betrieb von Biogasanlagen nicht an die IBO UG ausgezahlt, sondern diese in die eigene Tasche gesteckt. Meine Versuche, diesen Vorgang strafrechtlich aufzuarbeiten, sind bislang kläglich gescheitert.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Steuerlich ist dies höchst problematisch, denn in diesem Fall muss die IBO UG, obwohl sie keinerlei Geld erhalten hat, die festgesetzten Gewinne dennoch versteuern. So entspricht es jedenfalls den geltenden steuerlichen Regelungen. Gerecht ist dies sicherlich nicht, denn wer kann schon hohe Steuern bezahlen, wenn er hierzu nicht die notwendigen finanziellen Mittel erhalten hat.

Die Finanzämter interessieren sich jedoch nicht für derartige ethisch-moralische Überlegungen. Für sie ist jeder, der seine Steuern nicht zahlt, ein Krimineller, der dem Staat vorenthält, was ihm gebührt. Sie sind geistig nach wie vor fest in der mittelalterlichen Lehnsherrschaft verankert.

Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft

Da die IBO UG aufgrund der Nichtzahlung der Gewinne die Steuerschuld nicht begleichen konnte, stellte das Finanzamt Saarlouis einen Insolvenzantrag, um die Gesellschaft zu vernichten. Damit unterstützte sie meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen, der auf eine derartige Entwicklung spekuliert hat. So schaffte er sich einen wichtigen Gegner vom Leib – das Finanzamt Saarlouis unterstützte ihn hierbei sogar noch.

Was noch schlimmer war: Nachdem die IBO UG nicht zahlen konnte, nahm das Finanzamt Saarlouis sogar meine Schwester und mich als faktischen Geschäftsführer in Anspruch. Auch hier war das Ziel klar: Wenn wir die Steuerschuld nicht bezahlen können, sollen auch wir dafür mit unserer wirtschaftlichen Existenz bezahlen.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Jedenfalls betrieb das Finanzamt Saarlouis fortan die Zwangsvollstreckung und pfändete Konten. Aus meiner Sicht ein absolut unerhörter Vorgang.

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Da ich nicht bereit war, diese Vorgehensweise hinzunehmen, wandte ich mich an den saarländischen Finanzminister Toscani. Ich bat darum, den Vorgang aufzuarbeiten und die vermeintliche Steuerforderung niederzuschlagen.

Finanzamt Saarlouis: Offener Brief an den saarländischen Finanzminister Toscani

Hoffnung auf ein gutes Ende machte ich mir dabei nicht. Wie so oft ging es mir darum, die Rechtfertigung des Finanzministers zu hören bzw. nachzulesen, wie er mit einer derart ungerechten Vorgehensweise umgeht. Denn darin sieht man sehr schnell, wie wenig ein Minister die Interessen seiner Bürger verfolgt. Er zählt zu den Anhängern eines hybriden Rechtsstaats, der in Wirklichkeit nie in der Neuzeit angekommen ist.

Und genau so kam es auch: Finanzminister Toscani hält die Vorgehensweise des Finanzamtes Saarlouis für gerechtfertigt. Damit muss weiterhin jeder, der seine Steuerschulden nicht bezahlt, mit einem Insolvenzantrag rechnen. Dies gilt selbst dort, wo ihm – wie im Fall von Beteiligungen an Gesellschaften – kein Gewinn zugeflossen ist.

Schreiben Finanzministerium Saar vom 23.01.2018

Die Vertreter unseres Staates zeigen hier wieder einmal ihr wahres Gesicht. Für Bürger in Not ist diese Politik ein absolutes Desaster.

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