Staatsanwaltschaft Leipzig: Schreiben an Justizminister Gemkow

Ausführlich habe ich mich mit der fehlenden Bereitschaft der Staatsanwaltschaft Leipzig befasst, Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität aufzuarbeiten.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Hier nun mein Schreiben an den sächsichen Staatsminister der Justiz Gemkow im Wortlaut:

Dr. Ulrich Keßler, Linsenberg 24, 63065 Offenbach

Persönlich/vertraulich

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Herr Staatsminister Sebastian Gemkow

Hospitalstraße 7

 

01097 Dresden

 

 

Offenbach, den 12.12.2017

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt

Sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow,

leider muss ich mich mit einem unerfreulichen Anliegen an Sie persönlich wenden. Es geht mir um ein Strafverfahren, welches die Staatsanwaltschaft Leipzig bearbeitet – oder besser gesagt, nicht bearbeitet. Trotz zahlreicher begründeter Strafanzeigen hat sie in den vergangenen Jahren die notwendige Ermittlungsbereitschaft vollständig fehlen lassen. Ich darf Sie auffordern, den Vorgang zu überprüfen und die dringend erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Mir ist es leider in den vergangenen sieben Jahren nicht gelungen, die Staatsanwaltschaft Leipzig zur Aufarbeitung eines Falles schwerer Wirtschaftskriminalität zu bewegen.

Gegenstand meiner Strafanzeigen ist eine gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung zwischen mir bzw. meinem Rechtsnachfolger, der IBO UG und meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen aus Leipzig. Lap Kristiansen gewann mich im Jahr 2006 für ein Investitionsprojekt. Wir sollten gemeinsam Biogasanlagen errichten.

Die Aufgabenverteilung war schnell festgelegt. Ich sollte für die notwendige Finanzierung sorgen und genügend Kapital auf Darlehensbasis zur Verfügung stellen. Er würde demgegenüber die Anlagen errichten und sie gemeinsam mit mir betreiben. Die Gewinne aus dem Betrieb sollten hälftig geteilt werden, so wie es auch der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung entsprach. Aus den Gewinnen sollten zuerst meine Darlehen zurückgeführt werden.

Für die Durchführung der Biogasprojekte in Malkwitz, Liptitz und Grimma stellte ich mehr als 1,3 Mio. € zur Verfügung. Bis auf 670 T€, die noch offen sind, zahlte Kristiansen die Darlehen zurück. Von den Gewinnen, die ab dem Jahr 2008 entstanden, sah ich dagegen nichts. Diese steckte Kristiansen in die eigene Tasche.

Im Jahr 2010 mehrten sich die Hinweise, dass Kristiansen versuchen würde, mich aus den Gesellschaften rauszuwerfen und keine weitere Zahlungen mehr an mich vorzunehmen. Da ein wesentlicher Teil der Absprachen mit ihm mündlich getroffen worden war trat ich meine Biogasbeteiligungen an die IBO UG ab. Damit stand ich für die bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen als Zeuge zur Verfügung. Hierbei handelte es sich sozusagen um ein Standardmanöver.

Ab dem Jahreswechsel 2010/2011 nahmen dann die Spannungen mit Lap Kristiansen zu, nachdem dieser die Auszahlungen von Gewinnen an die IBO UG eingestellt hatte. Daraufhin kündigte ich im April 2010 den Darlehensvertrag und stellte die offenen 670 T€ fällig. Als Reaktion hierauf nahm sich Kristiansen mit Rechtsanwalt Götz aus Leipzig einen Anwalt, der jegliche Lösungsmöglichkeiten torpedierte.

Unter einem Vorwand zog Kristiansen schließlich am 7.7.2010 die Geschäftsanteile der IBO UG an den Biogasgesellschaften ein. Er behauptete wahrheitswidrig, ich habe das Kreditverhältnis zur finanzierenden Bank, der NordLB, massiv belastet und damit die Gesellschaften in eine existentielle Notlage gebracht. Die IBO UG wiederum zog ihrerseits ab September 2010 sowie in der Folgezeit mehrfach die Geschäftsanteile von Kristiansen ein und berief ihn als Geschäftsführer ab. Dies wurde von Kristiansen ignoriert.

Fortan verfügte Kristiansen allein über das Gesellschaftsvermögen. Im Oktober 2011 klagte er dann in Gestalt der Biogasgesellschaften vor dem Amtsgericht Leipzig auf Feststellung der Wirksamkeit der Einziehungsbeschlüsse (Az. 103 C 7978/11). Diese Klage wurde der IBO UG nicht zugestellt, was einen schweren Fehler der Leipziger Justiz begründet. Auch die Ladung zur mündlichen Verhandlung hat die IBO UG nie erhalten. Dennoch erließ das Amtsgericht am 9.1.2012 und versäumtet – Sie werden es schon erwartet haben – ebenfalls dessen Zustellung.

Nur durch einen Zufall wurde ich ein halbes Jahr später auf den Vorgang aufmerksam und legte Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein. Gleichzeitig beantragte ich die Verweisung an das zuständige Landgericht Leipzig, wo die Angelegenheit weiterverhandelt wurde (Az. 2 HKO 3982/12). In seinem Urteil vom 5.9.2014 erklärte das Landgericht die Einziehungsbeschlüsse von Lap Kristiansen als nichtig.

Dies hielt meinen ehemaligen Geschäftspartner jedoch nicht davon ab, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen, so dass nun das OLG Dresden zuständig wurde (Az. 14 U 1514/14). Das Oberlandesgericht führte über die von Lap Kristiansen genannten Einziehungsgründe eine Beweisaufnahme durch und vernahm die von ihm zu seiner Rechtfertigung benannten Zeugen der NordLB.

Für Kristiansen endete die Beweisaufnahme geradezu desaströs. Die Zeugen der NordLB bestätigten, dass Kristiansen durch sein Verhalten für die Schieflage der Biogasgesellschaften gesorgt hatte, insbesondere für deren weitere Betreuung durch die Abwicklungsabteilung der NordLB verantwortlich war. Damit stand auch fest, dass Kristiansen in mehreren Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Leipzig hemmungslos gelogen hatte.

An ein Einlenken dachte er dennoch nicht. Er verzögerte den Rechtsstreit nach besten Kräften, um sich möglichst lange den Zugriff auf die Konten der Biogasgesellschaften zu sichern. Er interessierte sich auch nicht im mindesten dafür, dass er aufgrund der Einziehungsbeschlüsse der IBO UG seit September 2010 nicht mehr Geschäftsführer bzw. Gesellschafter der Unternehmen war. Denn diese Beschlüsse hat er zu keinem Zeitpunkt angegriffen, weshalb sie rechtskräftig wurden.

Aus strafrechtlicher Sicht beinhaltet seit diesem Zeitpunkt jeglicher Griff in die Kassen des Unternehmens – und hier geht es um einen deutlich siebenstelligen Betrag, welchen Kristiansen entnommen hatte – einen schweren Fall der Veruntreuung.

Unschön ist auch, dass Kristiansen zwar die Gewinne aus den Jahren 2008 und 2009 festgestellt hatte, sie jedoch nie an die IBO UG auszahlte. Dennoch wurde die IBO UG zur Steuerzahlung verpflichtet, was jedoch wegen fehlender Mittel scheiterte. Anschließend stellte das zuständige Finanzamt Saarlouis gegen die IBO UG einen Insolvenzantrag, der mangels Masse abgewiesen wurde. Dadurch war das Finanzamt jedoch noch nicht mit seinem Latein am Ende. Es schickte meiner Schwester und mir einen Haftungsbescheid und verlangte mehr als 22 T€. Ähnlich ging die Stadt Ingolstadt hinsichtlich der Gewerbesteuer vor.

Es besteht für mich nicht der geringste Zweifel daran, dass Kristiansen aufgrund eines genauen Plans handelte. Dieser sah vor, mich aus den Biogasanlagen herauszudrängen und mir bzw. der IBO UG sämtliche Gewinne vorzuenthalten. Die Tatsachen sprechen hierbei eine ganz klare Sprache.

Zur Aufarbeitung dieses Unrechts habe ich mehr als 10 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Leipzig erstattet. Ihr Umfang beläuft sich auf mehr als 1000 Seiten. Geradezu handbuchmäßig habe ich darin die von Kristiansen begangenen Straftaten beschrieben, um der Staatsanwaltschaft die Arbeit möglichst leicht zu machen. Das war offensichtlich immer noch schwer genug, denn die Staatsanwaltschaft hat bislang sämtliche Vorwürfe gegen Kristiansen eingestellt, da es an belastbaren Tatsachen fehle.

Aus der Sicht des Betroffenen klingt dies wie glatter Hohn.

Hinsichtlich der unterschlagenen Darlehen rechtfertigte Staatsanwalt Mörsfelder seine Untätigkeit damit, meine Rückzahlungsansprüche seien verjährt. Bei seiner Bewertung offenbarte er große Lücken hinsichtlich des im ersten Semester Jura vermittelten Verjährungsrechts. Von einer Verjährung konnte keine Rede sein. Ferner behauptete Mörsfelder, es läge eine rein zivilrechtliche Streitigkeit vor. Offensichtlich verspürte er nicht die geringste Lust, die Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner aufzuarbeiten. Wenn ich jemandem Geld wegnehme, liegt natürlich immer auch ein zivilrechtlicher Streit vor. Dies schließt jedoch eine strafrechtliche Beurteilung nicht aus.

Ein weiteres erschreckendes Beispiel liegt in der Weigerung von Staatsanwältin Siler vom 28.11.2017, gegen Kristiansen zu ermitteln. Vorausgegangen war eine beleidigende Äußerung seinerseits. Dieser hatte mich vor dem OLG Dresden vor dem vollständig anwesenden Senat als „Verbrecher“ beleidigt. Für Staatsanwältin Siler fehlten jedoch die entsprechenden Tatsachen. Eine Vernehmung der Senatsrichter, die ich beantragt hatte, unterließ sie dagegen.

Hinzu kommt, dass Staatsanwältin Siler auch keine Bedenken hinsichtlich der Praxis meines ehemaligen Geschäftspartners Kristiansen besaß, der die Auseinandersetzungen mit der IBO UG aus den Einnahmen der Biogasgesellschaften bestritt. Dies hatte er mehrfach vor dem OLG Dresden eingeräumt. Insgesamt zahlte er etwa 400 T€ Honorare an seinen Rechtsanwalt Götz. Da Kristiansen jedoch seinerseits aus den Gesellschaften ausgeschlossen und als Geschäftsführer abberufen war, durfte er über die Konten der Firmen nicht mehr verfügen. Frau Staatsanwältin Siler hielt dies trotzdem für gerechtfertigt. Denn es sei durchaus üblich, dass Gesellschaften die Streitigkeiten ihrer Geschäftsführer finanzierten.

Damit legte Staatsanwältin Siler einen Offenbarungseid ab. Sie hat sicherlich nicht verstanden, dass Kristiansen an den Gesellschaften nicht mehr beteiligt war. Die Einziehungsbeschlüsse der IBO UG, die ich ihr übermittelt hatte, wurden vollständig ignoriert. Darüber hinaus entspricht es sicherlich nicht dem Gesellschafterinteresse, dass Einnahmen der Gesellschaft zur Führung eines privaten Rechtsstreits eines Gesellschafters dienen. Offensichtlich hat Staatsanwältin Siler nicht einmal den Inhalt des Untreueparagrafen inhaltlich erfasst. Dass sie sich nie wirklich mit dem Sachverhalt beschäftigt hat, kann ohnehin längst nicht mehr geleugnet werden.

Natürlich habe ich in der Sache mehrfach Akteneinsicht gefordert, um eine Nebenklage gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen vorzubereiten. Diese wurde mir zu keinem Zeitpunkt gewährt. Angeblich verfüge ich trotz der gewaltigen Schäden nicht über das notwendige rechtliche Interesse.

Die fehlende Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft Leipzig hat Kristiansen erst richtig stark gemacht. Er konnte davon ausgehen, man werde ihn strafrechtlich nicht zur Rechenschaft ziehen. Bei einem entschiedenen Einschreiten wäre die Sache sicherlich anders gelaufen. Nur entstanden der IBO UG insgesamt Schäden in Höhe von 15 Mio. €. Aber nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Leipzig ist diese „Banalität“ privat zu tragen.

Ich hätte mir ferner gewünscht, dass die Staatsanwaltschaft gegen Kristiansen mit ähnlicher Vehemenz verfolgt, wie sie dies mir gegenüber seit etwa 20 Jahren erledigt. Inzwischen glaube ich daran, dass Straftaten, die gegen mich begangen werden, an dem Aufarbeitungswillen der Staatsanwaltschaft Leipzig scheitern. Dies führt zu einem klaren Zweiklassenstrafrecht.

Ich darf Sie bitten, die Angelegenheit disziplinarrechtlich aufzuarbeiten. Hinsichtlich der möglicherweise vorliegenden Strafvereitelung im Amt stelle ich Strafantrag. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden habe ich über den Vorgang informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

3 Kommentare zu „Staatsanwaltschaft Leipzig: Schreiben an Justizminister Gemkow

Gib deinen ab

  1. Wenn die Staatsanwaltschaft Leipzig oder die GEStA einen mal auf dem Kicker hat, kommt man da nicht mehr raus – die wollen einen vernichten! Menschenverachtende primitive Verhaltensweisen von gut alimentierten Staatsdienern, ohne Existenzsorgen ohne Lebenserfahrung und mit hohen Pensionsansprüchen im Alter.Genau deshalb freue ich mich jetzt darüber, dass die Flüchtlingspersönlichkeiten denen richtig schön Arbeit machen und zeigen, dass es keinen menschlichen Einheitscharakter gibt und schon gar Achtung vor der Obrigkeit nicht erzwungen werden kann, schon gar nicht, wenn diese es nicht verdient hat, weil sie miserabel arbeiten. Lügende Polizisten sind in Sachsen an der Tagesordnung.
    Ja, es gibt viele Geschädigte in Sachsen.
    Staatsanwälte üben auch einen Job aus, der anderen Menschen Sachverhalte unterstellt, und zu erheblichen Bestrafungen und damit Einschränkungen der Lebensqualität führen kann. Staatsanwälte und Richter ignorieren die Tatsache, dass nirgends soviel gelogen wird wie vor Gericht. Denn würden diese gewissenhaft dem Entlastungsbegehren der Angeschuldigten nachgehen, würden die die Akten nicht mehr „tot“ bekommen und in Arbeit absaufen und damit Gefahr laufen, die nächste Karrierestufe nicht mehr zu erklimmen.
    Das ist das perverse in diesem Rechtsstaat – und die wissen das auch!
    Das sind ganz sonderbare Charakter die dort arbeiten und sowas täglich machen.

    Sachsen ist da spitze beim Anwenden des Gesinnungsstrafrechts: die Begründungen der Staatsanwaltschaften in der Anklage sind oft sehr auf die Angeschuldigtenpersönlichkeit subjektiv ausgerichtet. Das dürfte in einem Rechtsstaat nicht sein.
    Jeder der in diesem System arbeitet weiß es – und alle gucken weg, sonst wird man Opfer.

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