Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Fast sieben Jahre ist es her, dass das Insolvenzgericht Leipzig das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet hatte. Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag des Finanzamtes Grimma, das mich mit völlig überzogenen Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer zur Strecke bringen wollte.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Wenn man sich überlegt, was ich in den vergangenen sieben Jahren erlebt habe, glaubt man, man befinde sich in einem schlechten Film. Schon der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma war rein ergebnisbezogen. Man setzte die Vorauszahlungen so hoch an, dass ich sie beim besten Willen nicht begleichen konnte. Dies hatte mit einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung nicht das Geringste zu tun.

In dieses Bild passt es dann, dass mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung im Insolvenzgericht Leipzig „verloren ging“. Man tat von Seiten der sächsischen Justiz wirklich alles, um eine Restschuldbefreiung meinerseits und damit eine Rückkehr in den Anwaltsberuf zu verhindern.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Damit, dass dieser Antrag später wieder auftauchen würde, hat wohl niemand auf Seiten meiner Gegner gerechnet. Ebenso wenig mit der Tatsache, dass er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig trug.

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – Teil 3

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Offensichtlich lässt sich das Insolvenzgericht nicht von seinem Kurs abbringen. Eigentlich muss nach der Insolvenzordnung nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase über die Restschuldbefreiung entschieden werden. Das war vor nun einem Jahr. Das Insolvenzgericht Leipzig leitete dieses Verfahren jedoch erst mit einer sechsmonatigen Verspätung ein. Angeblich lagen ihm meine Akten nicht vor. Vielleicht waren sie ja – ähnlich wie mein Antrag auf Restschuldbefreiung – verloren gegangen.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Bis heute habe ich nichts mehr vom Insolvenzgericht gehört. Eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung ist seit einem Jahr überfällig. Es sieht derzeit so aus, als wolle das Insolvenzgericht das Verfahren nach besten Gründen verzögern. Dazu passt auch, dass es sechs Monate nach der verspäteten Einleitung des Verfahrens immer noch nicht zu einer Entscheidung gelangt ist.

Mit Rechtstaatlichkeit hat dies sicherlich nichts zu tun.

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Es ist mein erstes Mal. Allerdings wurde es auch Zeit. Nachdem mein Kampf gegen den hybriden sächsischen Rechtsstaat bislang nur wenig erfolgreich war, schien der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nur logisch. Man muss sich auch nicht alles gefallen lassen.

Es geht immer noch um die Durchsetzung meiner Pfändungsfreigrenzen. Mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch hatte keine der bestehenden vier Unterhaltspflichten anerkannt und mir fast die Hälfte meines Gehalts weggepfändet. Es interessierte ihn weder, ob ich noch in der Lage bin, meinen Kindern und meiner Frau Unterhalt zu leisten, noch, ob ich mit dem mir verbliebenen Betrag meinen Lebensunterhalt, insbesondere die Miete finanzieren kann.

Das Insolvenzgericht Leipzig gab jedoch meinem Insolvenzverwalter recht und versagte mir den begehrten Pfändungsschutz. Es begründete seine Entscheidung u. a. mit einer vermeintlichen Berufstätigkeit meiner Ehefrau. Dumm war nur, dass diese überhaupt nicht arbeitete. Woraus das Insolvenzgericht die Erwerbstätigkeit meiner Frau herleitete, ist mir bis heute schleierhaft. Das war wieder ein Fall einer rein ergebnisbezogenen Rechtsprechung.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Immerhin erreichte ich dann vor dem Landgericht Leipzig einen Teilerfolg, das zumindest die Unterhaltspflichten für meine Ehefrau anerkannte, nicht jedoch für meine Kinder. Seiner Auffassung zufolge habe ich meinen Kindern keinen Unterhalt geleistet, was allerdings auch nicht der Wahrheit entsprach. Denn die entsprechenden Nachweise hatte ich sogar geführt. Sie wurden vom Landgericht allerdings nicht berücksichtigt.

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Nachdem meine hiergegen beim Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

nicht nur Entscheidung angenommen wurde, weil der Frage, ob ich in der Lage bin, mit dem nicht gepfändeten Teil meines Gehalts ein halbwegs menschenwürdiges Leben die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung fehlt,

Bundesverfassungsgericht verweigert Schutz

blieb mir nichts anderes übrig, als die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen. Vielleicht kennt der ja ein Erbarmen, wobei die Anforderungen für eine positive Entscheidung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherlich hoch sind.

Beschwerde vom 28.1.2018

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

Zugegeben. Ich hatte es nicht anders erwartet. Nun liegt die Antwort der Leitenden Oberstaatsanwältin Dr. Claudia Laube auf meine gegen Staatsanwältin Siler gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde vor.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Darin hatte ich gerügt, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig seit nunmehr acht Jahren jegliche Ermittlungsbereitschaft hinsichtlich meiner Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen vermissen ließ. Mit diesem hatte ich vor etwa 12 Jahren verschiedene Biogasgesellschaften gegründet und erhebliche Mittel investiert. Dumm nur dass Kristiansen mir weder meine Darlehen zurück- noch die Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen auszahlte.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Es geht dabei um Schäden im deutlich siebenstelligen Bereich, also nicht gerade um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen Fall schwerer Wirtschaftskriminalität. Nun ist das mit der Aufarbeitung dieser Fälle so eine Sache. Auf den ersten Blick erscheinen sie kompliziert, was nicht gerade die Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft fördert. Man benötigt für die Aufarbeitung viel Zeit und ein gewisses Maß an wirtschaftlichem Verständnis.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig verzichtet nun endgültig darauf, die Straftaten meines ehemaligen Geschäftspartners aufzuarbeiten. Der Stellungnahme der Leitenden Oberstaatsanwaltschaft Dr. Laube nach hat ihre Kollegin Siler bei der Bearbeitung der Strafverfahren keinerlei Fehler gemacht.

Dienstaufsichtsbeschwerde Siler – Antwort der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 17.1.2018

Es ist immer wieder schön, wenn Kollegen sich gegenseitig einwandfreies Handeln bescheinigen. Frei nach dem Motto „eine Hand wäscht die andere“. Es ist auch erfreulich, dass die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Laube so schnell geantwortet hat. Zieht man die Weihnachtsferien ab, so brauchte sie nicht einmal 10 Tage für ihre Stellungnahme. Das ist für die Aufarbeitung der gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen gerichteten Vorwürfe, die sich auf einen Zeitraum von acht Jahren erstrecken, und die mehrere 1000 Seiten Akten betreffen, mehr als schnell.

Nein, die Leitende Oberstaatsanwältin konnte in dieser Zeit die Akten überhaupt nicht studieren. Wahrscheinlich hat sie es nicht einmal versucht. Das war insbesondere dort nicht erforderlich, wo sie ihrer Kollegin Siler von Anfang an einen Persilschein ausstellen wollte.

Die Folgen dieser Politik sind einmal mehr verheerend. Es bleibt bei einem Zweiklassenstrafrecht. Während Staatsanwälte gegen Kleinkriminelle mit aller Härte vorgehen – die Vorwürfe sind meist überschaubar und leicht abzuarbeiten – lassen sie im Fall schwerer Wirtschaftskriminalität die Täter regelmäßig laufen. Meinem ehemaligen Geschäftspartner, der sich mein Geld in die eigene Tasche gesteckt hat, kommt dies natürlich zugute.

Natürlich kann ich über diese Form der Strafvereitelung im Amt schimpfen.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Helfen wird mir das am Ende nicht, egal wie hoch der Preis war, den ich am Ende zahlen musste.

Wie singt Konstantin Wecker so schön (wenn auch in anderem Zusammenhang): „Ach du mein schauriges Vaterland.“

Bundesverfassungsgericht verweigert Schutz

Hört auf vom Rechtsstaat zu reden! Es macht einfach keinen Sinn mehr. Offensichtlich klafft eine zu große Lücke zwischen dem, was ich unter einem Rechtsstaat verstehe und seiner tatsächlichen, hybriden Erscheinungsform.

Seit mehreren Jahren kämpfe ich für die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards, die von so großer Bedeutung für unser Gemeinwesen ist. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass mir mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch aus Leipzig die Pfändungsfreigrenzen für meine Ehefrau und meine Kinder verweigert hatte. Er pfändete mich sozusagen kahl und ließ mir nicht einmal denjenigen Betrag, den ich zur Führung eines menschenwürdigen Lebens dringend benötigte.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Im zweiten Halbjahr 2015 war es mir endlich gelungen, Arbeit zu finden. Ich fing bei dem schottischen Unternehmen Standard Life in Frankfurt an. Vorher berechnete ich, welches Gehalt mir unter Berücksichtigung meiner Pfändungsfreigrenzen verbleiben wird. Das waren mehr als 3000 €. Für eine fünfköpfige Familie war das zwar nicht übermäßig, es hätte jedoch auch in Anbetracht der hohen Mietkosten in Frankfurt gereicht.

Neben meinen beiden eigenen Kindern war ich gegenüber der in die Ehe mit meiner zweiten Frau eingebrachten Tochter unterhaltspflichtig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung musste ich gegenüber der Ausländerbehörde abgeben, da diese Voraussetzung für die Einreise meiner Ehefrau und ihrer Tochter aus der Ukraine war. An einer Unterhaltspflicht konnte daher nicht ernsthaft gezweifelt werden.

Mein Insolvenzverwalter sah dies jedoch anders und erkannte die bestehenden Unterhaltspflichten für vier Personen nicht an. Er beließ mir nur ein Gehalt unter 1800 €, was im Großraum Frankfurt nicht ausreicht. Dies gilt umso mehr in Anbetracht der Zahlungen gegenüber meinen Kindern, zu denen ich rechtlich verpflichtet war.

Mit dieser Auffassung setzte sich mein Insolvenzverwalter gegenüber dem Amtsgericht Leipzig durch. Das Insolvenzgericht behauptete darin sogar, meine Ehefrau wäre berufstätig, was völlig an den Haaren herbeigezogen war. Ein weiteres Beispiel für die hybride Rechtssprechung in der Bundesrepublik.

Insolvenzgericht Beschluss 29.1.2016

Auf meine Beschwerde hin gab mir dann das Landgericht Leipzig teilweise recht. Immerhin wurde die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Ehefrau anerkannt, nicht jedoch gegenüber ihrer Tochter. Gegenüber dieser sei ich nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, weil ich nicht der Vater des Kindes war. Dass ich mich gegenüber der Ausländerbehörde zum Unterhalt der Tochter verpflichten musste, berücksichtigte das Landgericht Leipzig allerdings nicht.

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Offensichtlich wurden damit Familien mit einem ausländischen Kind gegenüber Familien mit rein deutschem Nachwuchs schlechter gestellt. Das war umso weniger akzeptabel, als ich gegenüber der Tochter meiner Ehefrau tatsächlich Unterhalt geleistet hatte. Von Chancengleichheit konnte hier nicht gesprochen werden. Für den Außenstehenden ist all dies wenig verdaulich.

Landgericht Leipzig 14.7.2017

Natürlich wollte ich diese Entscheidung nicht auf sich beruhen lassen und legte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

Darin rügte ich unter anderem die bestehende Ungleichbehandlung und forderte, die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinen beiden Kindern sowie der Tochter meiner Ehefrau anzuerkennen. Ich rügte ferner die Verletzung von rechtsstaatlichen Mindeststandards, da der mir verbliebene Betrag nicht mehr zur Führung eines halbwegs angemessenen Lebens ausreichte und geradewegs in die Schuldenfalle führte. Es war ferner nicht nachvollziehbar, wieso die Tochter meiner Ehefrau bei den Unterhaltspflichten schlechter gestellt sein sollte, als meine eigenen Kinder.

Nun liegt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor. Meine Verfassungsbeschwerde wurde nicht einmal angenommen. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts fehlt die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung der Angelegenheit. Eine Begründung liefert das Gericht leider nicht.

Bundesverfassungsgericht vom 17.1.2018

Damit bestätigt das höchste deutsche Gericht das bestehende Zweiklassenunrecht. Mein Insolvenzverwalter sowie das Amts- und Landgericht Leipzig werden sich hierdurch bestätigt sehen und nicht von ihrem Kurs abweichen.

Diese Entscheidung hätte ich nicht für möglich gehalten. Sie ist einmal mehr ein Beweis dafür, dass ich aufhören sollte, vom Rechtsstaat zu träumen. Nun habe ich durch alle Instanzen eine Absegungsrechtsprechung erlebt. Vielleicht ist es auch einfach besser, diesem hybriden System den Rücken zuzukehren.

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Es ist ein kleiner Anfang. Mehr aber auch nicht. Vor einigen Wochen hatte ich eine Strafanzeige gegen die Leipziger Staatsanwältin Siler eingereicht. Diese hatte sich seit mehr als sechs Jahren hartnäckig geweigert, das Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Kristiansen, der mich beim Betrieb von Biogasanlagen massiv geschädigt hatte, strafrechtlich aufzuarbeiten.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Über die eigenwilligen Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft Leipzig habe ich mehrfach berichtet.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Dabei geht es um Schäden im deutlich siebenstelligen Bereich. Kristiansen zahlte die hälftigen Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen nicht an mich aus. Er wirtschaftete das Geld in seine eigene Tasche. Außerdem blieb er die Rückzahlung von Darlehen in Höhe von mehr als 670 T€ schuldig.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig handelt es sich hierbei nicht um eine Straftat. Denn die bloße Nichtzahlung von Forderungen sei grundsätzlich nicht zu beanstanden. Damit stellt sich die Staatsanwaltschaft ein absolutes Armutszeugnis aus. Mit dieser Einstellung bleiben Wirtschaftsstrafsachen grundsätzlich ungesühnt. Das ist geradezu eine Einladung für Straftäter und führt zu einem klaren Zweiklassenstrafrecht.

Damit verweigert die Staatsanwaltschaft Leipzig jegliche Verbrechensaufklärung.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Nun hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immerhin ein Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler, die für die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft verantwortlich ist, eingeleitet. Mehr aber auch nicht. Daran kam sie zudem nicht vorbei.

Schreiben der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 12.1.2018 – Strafsache Siler

In wenigen Monaten wird die den Sachverhalt bearbeitende Staatsanwältin Dr. Martini dann sicherlich feststellen, dass Staatsanwältin Siler alles richtig gemacht hat. Am Ende muss sich niemand mehr wundern, dass die Bürger den Glauben an dieses hybride Rechtssystem verlieren.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Kapitel 1: Die Verfolgung geht weiter

Seit nun fast 20 Jahren verfolgen die sächsischen Staatsanwaltschaften nahezu jeden meiner Schritte. Sie überzogen mich mit Ermittlungsverfahren, unterstellten mir alle denkbaren Straftaten und ließen es dabei an jeglicher Objektivität fehlen. Sie wollen unter allen Umständen eine Verurteilung erreichen. Erfolg hatten sie mit ihrer Strategie bislang nicht.

Ich wünschte mir, dass sie Strafanzeigen, die ich selbst eingereicht hatte, von der Staatsanwaltschaft mit der gleichen Leidenschaft verfolgt werden.

Immer wieder erstattete ich in der Vergangenheit Strafanzeigen gegen Personen, die mich betrogen hatten. Auf eine nachhaltige Resonanz stießen diese nie. In den meisten Fällen, sogar bei Schäden im siebenstelligen Bereich, weigerte sich die Staatsanwaltschaft, überhaupt Ermittlungen aufzunehmen. Dabei verzichteten vor allem diejenigen Staatsanwälte, die bislang mit Akribie gegen mich vorgingen, auf die notwendige Aufarbeitung begangenen Unrechts. Für die Strafverfolgung galten unterschiedliche Maßstäbe, je nachdem, wer betroffen war.

Die bei mir entstandenen Schäden stellten somit meine Privatangelegenheit dar. So sehr mich die Staatsanwaltschaft auf der einen Seite verfolgte, so sehr ließ sie meine Gegner auf der anderen Seite gewähren. Die Aufarbeitung von Unrecht darf jedoch nicht von persönlichen Motiven abhängen. In jedem Fall muss die Staatsanwaltschaft ihrer Unabhängigkeit Rechnung tragen.

So mancher meiner Gegner wurde durch die spürbare Apathie von Seiten der Staatsanwaltschaft zu weiteren Straftaten angespornt. Sie wussten, dass sie nichts zu befürchten hatten.

Die Staatsanwaltschaft war mit ihrem eigenwilligen Vertriebsmodell – wie vertreibe ich einen Menschen aus Sachsen? – am Ende erfolgreich. Dass ich das Kapitel Leipzig tatsächlich abgehakt habe, scheint mir bis heute dennoch niemand in dieser Behörde zu glauben. Die Staatsanwaltschaft betreibt „business as usual“. Ihr Auftrag ist noch lange nicht erledigt.

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Heute wollte die Staatsanwaltschaft Leipzig einen wichtigen Etappensieg erringen. Es stand die Hauptverhandlung in einem Strafverfahren an, welches auf die letzte Anklage der Staatsanwältin Eßer-Schneider zurückging.

Ich hatte Zahlungen für eine Mandantin einbehalten, weil mir diese ein Honorar in Höhe von 300.000 € schuldig blieb. Dies entsprach einer unter Anwälten normalen Vorgehensweise. In meinem Fall sah meine persönliche Staatsanwältin darin ein strafbares Verhalten.

Dass Eßer-Schneider in ähnlichen Fällen gegen Berufskollegen vorgegangen wäre, ist mir nicht bekannt. Genauso wenig interessierte sie sich für meine Mandantin, die mich um viel Geld geprellt hatte. Sofern mich Mandanten finanziell schädigten, sah sie hierin kein strafbares Verhalten.

Zur Überraschung der Staatsanwaltschaft Leipzig konnte die Hauptverhandlung nicht stattfinden. Vielmehr musste sie ihren Angriffen auf mich Tribut zollen. Denn meine Neurologin Dr. Mehnert hatte mir eine Verhandlungsunfähigkeit testiert.

Allerdings bot mir die Staatsanwaltschaft gleich einen Deal an, sollte ich trotzdem zur Hauptverhandlung erscheinen. Sie sei bereit, das Strafverfahren zu beenden, sollte ich einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen zustimmen. Damit wäre ich nicht vorbestraft.

Dennoch lehnte ich ab. In der Sache hatte ich mir nichts vorzuwerfen. Ich bestand darauf, meine Sichtweise im Fall meiner Gesundung darzulegen.

Dienstag, 27. März 2012

Nun musste das Landgericht Leipzig ein Gutachten über meine Verhandlungsunfähigkeit einholen. Hierzu schaltete es Dr. Steinkirchner vom Landgericht Ingolstadt ein. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig war meine Verhandlungsunfähigkeit nur vorgespielt. Von mir vorgelegte Gutachten wurden von ihr stets als reine Gefälligkeitsarbeiten abgetan.

Dr. Steinkirchner war jedoch anderer Meinung. Nach eingehender Untersuchung stellte er eine starke Bewusstseinsstörung, insbesondere schwere Depressionen, fest. Ich war seiner Meinung nach für mindestens ein Jahr nicht in der Lage, mich um meine Strafverteidigung zu kümmern. Damit bestätigte er die zuvor bereits von Dr. Mehnert diagnostizierte Verhandlungsunfähigkeit.

Freitag, 17. Mai 2013

Die ständigen ärztlichen Begutachtungen setzten mir stark zu. Erneut ließ mich die Staatsanwaltschaft Leipzig von Dr. Steinkirchner untersuchen. Seit seiner letzten Untersuchung blieb ich von belastenden Außenreizen weitgehend verschont. Mein Gesundheitszustand hatte sich etwas verbessert. Für Dr. Steinkirchner war dies Grund genug, nun meine Verhandlungsfähigkeit zu testieren.

Meine beiden Untersuchungen bei ihm hatten etwas Bizarres, Surreales. Richtig nachvollziehen kann ich den Zweck dieser Veranstaltungen bis heute nicht. Was hilft die Feststellung meines Gesundheitszustandes an einem bestimmten Tag, wenn sich dies aufgrund höherer Außenreize später ins absolute Gegenteil umkehren wird?

Die Begutachtung befasste sich nicht mit der Frage, ob ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung während eines Hauptverhandlungstermins in der Lage war, mich angemessen zu verteidigen und mich den gegen mich erhobenen Vorwürfen zu stellen. Hierauf kommt es jedoch aus rechtsstaatlicher Sicht an.

Mein Strafverteidiger Curt-Mathias Engel sollte später einmal erklären, dass es eine Verhandlungsunfähigkeit ohnehin nur auf dem Papier gibt. In der Praxis komme diese nicht vor. Vielleicht liegt dies an dem Gutachterauftrag des jeweiligen Gerichts. Jedenfalls enthielt die Einschätzung von Dr. Steinkirchner keine zukünftige Prognose. Es handelte sich um eine reine Momentaufnahme.

Mittwoch, 14. Januar 2014

Wenig später wurde ich in meinen Zweifeln über die Sinnhaftigkeit dieser Untersuchungen bestärkt. Das Landgericht Leipzig setzte wieder einen Hauptverhandlungstermin an. Dank ihrer hohen medizinischen Expertise war die Staatsanwaltschaft von meiner Genesung überzeugt.

Doch wieder einmal sollte es anders kommen. In den Tagen vor dem Gerichtstermin verschlechterte sich mein Gesundheitszustand dramatisch. Meine Psyche, die besonders auf von der sächsischen Justiz ausgehende Reize reagierte, machte der Staatsanwaltschaft einen Strich durch die Rechnung. Seit Tagen hatte ich nichts mehr gegessen. Ich lag nur noch auf der Couch und reagierte nicht mehr. Die Außenwelt nahm ich nicht mehr wahr.

Zwei Tage zuvor noch hatte ich meine Neurologin Dr. Mehnert aufgesucht. Diese empfahl mir nachhaltig, mich stationär im Klinikum Ingolstadt behandeln zu lassen. Auch sie glaubte offensichtlich nicht mehr an einen außerhalb des Krankenhauses erzielbaren Behandlungserfolg.

Nachdem sich mein Gesundheitszustand weiter verschlechterte, fuhr mich meine damalige Lebensgefährtin in die Notaufnahme des Krankenhauses. Dort schlug man die Hände vor dem Gesicht zusammen. Mein Blutdruck war zwischenzeitlich auf über 200 angestiegen, die fehlende Nahrungsaufnahme hatte mich stark geschwächt, weshalb ich sogleich Infusionen bekam. Die Ärztin in der Notaufnahme verlegte mich auf die Intensivstation der Depressionsabteilung. Ohne diese Maßnahme hätte ich wahrscheinlich den morgigen Tag nicht mehr erlebt.

Damit musste der Gerichtstermin in Leipzig erneut abgesagt werden. Wieder einmal machte meine Erkrankung der Aufarbeitung der gegen mich gerichteten Vorwürfe einen Strich durch die Rechnung.

Freitag, 13. Februar 2014

Meine Ärzte im Klinikum Ingolstadt gaben ihr Bestes. Etwa zwei Wochen nach meiner Aufnahme gab es aufgrund der verabreichten schweren Psychopharmaka eine erste Stabilisierung meiner Gesundheit. Meine Ärzte ermöglichten mir nun sogar, meinem Hobby, dem Kampfsport nachzugehen.

Dreimal in der Woche durfte ich die Taekwondo-Schule von Claus Moos, die sehr familiär ausgelegt ist, besuchen. Für die Behandlung von Depressionen ist sportliche Betätigung wichtig. Vor allem meine Taekwondo-Schule trug zu einer Stabilisierung bei. Diese war längst zu meiner Heimat geworden. Ich erzählte meinem Trainer Claus einmal, er habe mir das Leben gerettet. Er glaubt zwar eher an einen Scherz. Ich meinte dies dagegen ernst. Vor allem der Umgang mit meinen Sportsfreunden tat meiner Seele gut.

Nun wurde ich entlassen. Mein Gesundheitszustand hatte sich weiter gebessert. Ich machte die ersten Schritte zurück in mein früheres Leben.

Eine Heilung war während meines einmonatigen Aufenthalts im Klinikum Ingolstadt dagegen nicht möglich. Zu tief hatten sich die Auslöser meiner Erkrankung in meine Psyche eingegraben. Die verabreichten Medikamente halfen so gut es ging. Die weitere Behandlung sollte ambulant erfolgen. Gegen Rückschläge wappnete mich dies jedoch nicht.

Mittwoch, 20. Mai 2015

Nun waren bereits sieben Jahre seit der Erstattung der Strafanzeige ergangen. Heute erhielt ich wieder Post von meinem Strafverteidiger Curt-Mathias Engel aus Leipzig.

Der Kontakt zu ihm war in den vergangenen Jahren fast verloren gegangen, denn die Korrespondenz und die ständige Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft Leipzig lösten bei mir immer wieder schwere Rückfälle aus. Ich versuchte nach Kräften, mich diesen Einflüssen zu entziehen. Daher antwortete ich weder auf die Schreiben meines Strafverteidigers noch auf seine Anrufe. Es ist ihm hoch anzurechnen, dass er mich selbst unter den schwierigsten Rahmenbedingungen immer unterstützt hat.

Für meine Erkrankung ist dieses Verhalten typisch. Die Psyche blockt unerfreuliche Ereignisse nahezu vollständig ab. Im günstigsten Fall reagiert der Betroffene mit Flucht. In dieser Situation ist niemand in der Lage, sich belastenden Ereignissen zu stellen. Darunter leidet nicht nur die allgemeine Lebensführung, sondern natürlich auch die Verteidigungsfähigkeit.

Langsam verlor die Staatsanwaltschaft Leipzig die Lust auf das von ihr eingeleitete Strafverfahren. In all den Jahren zuvor war sie keinen Schritt weitergekommen. Mein Strafverteidiger teilte mir nun mit, die Staatsanwaltschaft sei bereit, das Strafverfahren gegen mich gegen Zahlung von 5.000 € für gemeinnützige Zwecke einzustellen. Von einer Verurteilung sprach dagegen niemand mehr.

Eigentlich waren das gute Nachrichten. Es bestand die Chance, die mit diesem Strafverfahren verbundenen psychischen Belastungen zu beenden. Dennoch sah ich in diesem Vorschlag den erneuten Versuch einer Erpressung. Schließlich war es nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig mich mit Vorwürfen konfrontierte, um im Ergebnis eine Geldzahlung zu verlangen. Ich verfolgte dagegen meine Rehabilitation.

Zudem wollte ich die Staatsanwaltschaft in einer Hauptverhandlung mit ihrer Ermittlungsarbeit konfrontieren. Schließlich hatte sie trotz meiner wiederholten Forderungen meinen Kronzeugen Holger Mißbach nicht vernommen. Seine Vernehmung war nun aufgrund seines Todes nicht mehr ermöglich.

Eine Entscheidung über die Geldzahlung musste ich allerdings nicht treffen. Der von der Staatsanwaltschaft geforderte Betrag überstieg meine wirtschaftlichen Möglichkeiten um ein Vielfaches. Anscheinend glaubte die Staatsanwaltschaft immer noch, dass ich über ein nachhaltiges Einkommen verfüge. Daher äußerte ich mich zum Vorschlag der Staatsanwaltschaft nicht.

Freitag, 28. Oktober 2016

Zum ersten Mal seit mehreren Monaten trat ich wieder die Reise nach Leipzig an. Lange zuvor dachte ich darüber nach, ob ich mich nicht wieder in ein Krankenhaus einweisen lassen soll. Bislang hatte ich die dringende Empfehlung meines Offenbacher Neurologen Dr. Wichmann, mich langfristig in einer auf Depressionen spezialisierten Klinik stationär behandeln zu lassen, ignoriert.

Am Ende siegte mein Wille, mich am Amtsgericht Leipzig zu verteidigen. Die Staatsanwaltschaft hatte mich auf eine Anzeige meines Insolvenzverwalters Rüdiger B. wegen Bankrotts angeklagt. Staatsanwalt Mörsfelder warf mir vor, ich hätte Teile meines Vermögens auf Dritte übertragen, um meine Gläubiger zu schädigen.

An den Vorwürfen war nichts dran. Allerdings verzichtete ich im Vorfeld darauf, mich überhaupt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Leipzig zu äußern. Zu grenzenlos war mein Misstrauen gegenüber dieser Anklagebehörde. Nun verlas ich vier Stunden lang meine Aussage und stellte die Vorwürfe richtig. Staatsanwalt Mörsfelder erklärte, er kenne meine Darstellung, er halte sie jedoch für unrichtig.

Bezeichnenderweise hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig zunächst auch meine damalige Lebensgefährtin wegen derselben Vorwürfen angeklagt. Für diese erarbeitete ich eine Stellungnahme, die sich mit meiner Aussage inhaltlich weitgehend deckte. Deshalb erzählte ich Staatsanwalt Mörsfelder in der Sache wirklich nichts Neues. Dass die von meiner ehemaligen Lebensgefährtin eingereichte Stellungnahme von mir verfasst worden war, wusste Staatsanwalt Mörsfelder dagegen nicht.

Bei völlig identischem Sachverhalt behandelte Staatsanwalt Mörsfelder meine frühere Lebensgefährtin jedoch anders als mich. Während er das Strafverfahren gegen diese einstellte, verfolgte er die gegen mich gerichteten Vorwürfe weiter.

Wieder einmal erfuhr ich eine Sonderbehandlung. Staatsanwalt Mörsfelder war nicht bereit, in meinem Fall entlastende Tatsachen, die bei meiner Lebensgefährtin zur Verfahrenseinstellung geführt hatten, ähnlich zu bewerten. Gewundert hat mich dies allerdings nicht.

Freitag, 4. November 2016

Es war der zweite Verhandlungstag in meinem Strafverfahren wegen Bankrotts. Heute wollte ich mich den Fragen des Gerichts stellen.

Doch es kam anders: Unmittelbar nach Beginn der Verhandlung erklärte das Amtsgericht, aufgrund meiner Stellungnahme, in der ich Aussagen zu meiner psychischen Erkrankung und zwei Suizidversuchen gemacht hatte, müsse ich erneut durch einen Gutachter untersucht werden. Es ging darum zu klären, ob ich überhaupt schuldfähig sei. Dies sei jedoch eine wesentliche Voraussetzung des Strafprozesses und gleich am Anfang zu prüfen. Wieder einmal eine gerichtlich angeordnete ärztliche Begutachtung.

Nach kurzer Zeit war die Verhandlung beendet und ich trat die Rückreise nach Offenbach an. Damit stand eine weitere nervenärztliche Evaluierung bevor.

Samstag, 27. Mai 2017

Am heutigen Tage untersuchte mich der vom Amtsgericht eingesetzte Gutachter, der Leipziger Hochschulprofessor Dr. Schönknecht, ein zweites Mal. Bereits drei Wochen zuvor hatte er sich intensiv mit mir befasst.

Im Gegensatz zu seinen Vorgängern gab sich Prof. Dr. Schönknecht deutlich mehr Mühe. Während diese glaubten, innerhalb von 90 Minuten meine Lebenssituation und meine Erkrankung aufarbeiten zu können, nahm sich Schönknecht deutlich mehr als 10 Stunden Zeit. Er blickte tief in meine malträtierte Seele und arbeitete insbesondere diejenigen Ereignisse auf, die eine deutliche Verschärfung meines Gesundheitszustandes ausgelöst hatten.

Nach seiner Auffassung konnte eine Schuldunfähigkeit in meinem Fall nicht ausgeschlossen werden. Dieses Ergebnis passte der Staatsanwaltschaft Leipzig überhaupt nicht. Sie verlangt nun, die früher gerichtlich bestellten Gutachter ebenfalls zu vernehmen, obwohl sich diese nur mit meiner Verhandlungsunfähigkeit, nicht dagegen mit meiner Schuldfähigkeit beschäftigt hatten.

Am Ende erwiesen sich die seit 20 Jahren andauernden Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften als kontraproduktiv. Ob es überhaupt zu einer Aufarbeitung der gegen mich gerichteten Vorwürfe kommen wird, bleibt abzuwarten.


 

Kapitel 2: Staatsanwaltschaft Leipzig – Straftaten bleiben ungesühnt

Die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Leipzig sehe ich nicht nur aufgrund der vehementen Verfolgung meiner Person kritisch. Dieselbe Vehemenz ließ die Staatsanwaltschaft an anderer Stelle vermissen, nämlich wenn es darum ging, Straftaten, die gegen mich gerichtet waren, aufzuarbeiten. Bezeichnenderweise tat sich dabei vor allem Staatsanwalt Mörsfelder, der die Staatsanwaltschaft in meinem Strafverfahren wegen Bankrotts vertrat, hervor.

Freitag, 30. Juli 2010

Ich stand im wahrsten Sinne des Wortes vor einem Scherbenhaufen. Was Jahre zuvor hoffnungsfroh begonnen hatte, schien nun zerstört. Vorbei war meine Hoffnung, mich von meinem Anwaltsberuf unabhängig zu machen.

Doch was war geschehen?

Vor fünf Jahren gewann mich mein damaliger Freund Lap K. für die Idee, Biogasanlagen zu errichten. Seine Geschichte hatte mir imponiert. Im Alter von 6 Jahren fischte ihn die Cap Anamur aus dem südchinesischen Meer, auf der Flucht vor dem sozialistischen Regime in Vietnam. Überprüfen konnte ich das natürlich nicht. Seitdem arbeitete er fleißig und betrieb eine Kartbahn in Grimma.

Der Bau von Biogasanlagen steckte damals noch in den Kinderschuhen. Sie waren ein wichtiger Teil der Energiewende, hin zu grünen Energieträgern. Da Lap K. über kein Kapital verfügte, kam mir die Aufgabe des Investors zu. Ich sollte die benötigten Gelder als Darlehen bereitstellen. In der Spitze investierte ich mehr als 1,3 Millionen € für drei verschiedene Anlagen. Im Gegenzug gehörten mir 50 % der Biogasanlagen und eröffneten mir die Aussicht auf die entsprechenden Erträge.

Leider spielte Lap K. falsch. Geblendet von den glänzenden Verdienstmöglichkeiten stellte er sich die Frage, warum er den Kuchen noch mit mir teilen sollte. Meine umfangreichen finanziellen Hilfen vergaß er von einem Tag auf den anderen. Weder zahlte er in der Folgezeit Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen aus noch dachte er an die Rückzahlung meiner Darlehen.

Informationen des Buschfunks besagten seit 2009, er wolle mich aus den Anlagen herausdrängen und mir die Liquidität abschneiden. Er plante, mich in die Insolvenz zu treiben, zumal er meine auf die Investitionstätigkeit zurückgehenden steuerlichen Probleme kannte. Er rechnete fest damit, eine kostengünstige Einigung mit meinem Insolvenzverwalter erzielen zu können. Und genau dies geschah nun.

Die Anteile an den Biogasgesellschaften hatte ich bereits Anfang November 2009 auf meine Lebensgefährtin übertragen. Schon damals sah ich mein Verhältnis zu Lap K. mit Sorge und fürchtete, dass sich die Gerüchte bewahrheiten würden.

Mit der Übertragung der Anteile wappnete ich mich für einen späteren Rechtsstreit. Aufgrund der Anteilsübertragung stand ich in den bevorstehenden Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung. Gerade für meine Darlehen und die Absprachen mit Lap K., die bewiesen werden mussten, war dies wichtig. Während meiner früheren engen Freundschaft zu ihm hatte ich davon abgesehen, die Darlehensverträge schriftlich abzufassen. Das war ein kapitaler Fehler. Vor allem für einen Rechtsanwalt. Gegenüber „Freunden“ war ich einfach zu gutgläubig.

Anfang Mai 2010 gab mich Lap K. zum Abschuss frei und zeigte sich absolut kompromisslos. Wenig später zog er die Anteile meiner Lebensgefährtin an den Biogasanlagen ein. Meine Darlehen zahlte er auch in der Folgezeit nicht zurück. Somit war ich nicht in der Lage, die Steuerforderungen des Finanzamts Grimma, die dieses gegen mich festgesetzt hatte, zu bedienen. Die weitere Entwicklung ist dem Leser bekannt.

Jetzt lagen sie vor mir, die Trümmer meines Gutmenschentums. Warum gingen meine Warnlampen erst so spät an? Mir lief endgültig die Zeit davon. Also erstattete ich gegen meinen ehemaligen Freund eine umfangreiche Strafanzeige.

Wegen der offenen Zahlungen lag meiner Meinung nach ein hinreichender Tatverdacht für ein betrügerisches Handeln sowie Untreue vor. Dies galt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass mein ehemaliger Freund seine Strategie zuvor eingehend geplant hatte.

Lap K. belastete zudem die Biogasgesellschaften massiv mit eigenen Kosten und schraubte diese ständig weiter in die Höhe. Außerdem ließ er sich hinter meinem Rücken für die Errichtung der Biogasanlagen eine Provision in Höhe von mehreren hunderttausend Euro auszahlen. Das empfand ich als ausgesprochen unschön, da ich gleichzeitig die Errichtung der Anlagen mit viel Geld finanziert hatte. Seinen gegen mich eingeschalteten Rechtsanwalt Götz aus Leipzig vergütete Lap K. ebenfalls über die Firmenkonten der Biogasanlagen.

Sehr ausführlich befasste ich mich in meiner Strafanzeige mit den gegen ihn gerichteten Vorwürfen. Gleich dreimal erweiterte ich diese in den Jahren 2010 und 2011 und machte die Staatsanwaltschaft auf weitere Straftaten aufmerksam.

Damit begann ein Wirtschaftskrimi. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig gab es Einiges zu tun.

Dienstag, 20. Dezember 2011

Mehr als ein Jahr musste ich auf die Antwort der Staatsanwaltschaft warten. Unmittelbar vor Weihnachten teilte mir Staatsanwältin Siler mit, sie sehe keinerlei Anhaltspunkte für Straftaten meines ehemaligen Geschäftspartners und lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.

Ich war wie vor den Kopf geschlagen. Lap K. war mir hohe Beträge schuldig geblieben. Und dies sollte nicht einmal Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auslösen? Mit welchem Maßstab ging diese Behörde überhaupt vor? Während sie mich massiv verfolgte entgingen Personen, die mich finanziell vernichtet hatten, ihrer Strafverfolgung.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig entschied nun einmal darüber, wen sie als Verbrecher ansah und wen sie entkommen ließ.

Freitag, 29. Juni 2012

Ein halbes Jahr später bestätigte Staatsanwältin Siler erneut die fehlende Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft. Dieses Mal hatte Lap K. in meinem Insolvenzverfahren Forderungen in Höhe von 750.000 € angemeldet, wahrscheinlich, um Verhandlungsmasse gegenüber meinem Insolvenzverwalter zu schaffen.

Seine Ansprüche waren frei erfunden. Ich hätte – so Lap K. – massiv in die Kasse gegriffen. In Wirklichkeit handelte es sich um die Rückzahlung eines Teils der ausgereichten Darlehen, die sämtlich von Lap K. veranlasst worden waren. Dieses Geld wollte er nun wiederhaben. Meiner Meinung nach ging es hierbei um Betrug. Denn er hatte gegenüber meinem Insolvenzverwalter den Sachverhalt falsch dargestellt.

Staatsanwältin Siler sah dies jedoch anders. Sie verweigerte erneut die Einleitung von Ermittlungen gegen Lap K. Am Ende überraschte mich nichts mehr. Gleich drei Strafanzeigen verliefen im Sand.

Freitag, 25. Oktober 2013

Meine bisherigen Versuche, die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen gegen Lap K. zu bewegen, waren alle gescheitert. Es traf sich gut, dass zwischenzeitlich meine Schwester Charlotte die Anteile an den Biogasgesellschaften erworben hatte. Vielleicht würde die Staatsanwaltschaft in ihrem Fall unbefangener mit dem Sachverhalt umgehen.

Dieses Mal ließ ich meine Schwester die Strafanzeige unterzeichnen. Auf mehr als 100 Seiten aktualisierte ich meine gegen Lap K. gerichteten Vorwürfe. Nun ging es nicht nur um finanzielle Ansprüche. Auch das Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners vor dem Amts- sowie dem Landgericht Leipzig sollte aufgearbeitet werden. Dort hatte er mehrfach unwahr vorgetragen.

Mit meinen handbuchmäßigen Ausführungen hoffte ich, die Staatsanwaltschaft überzeugen zu können. Vielleicht würde sie ja ihre Vorgehensweise ändern, wenn nicht ich, sondern meine Schwester Charlotte als Anzeigenerstatter auftrat.

Ich bat meine Schwester darum, diese Strafanzeige direkt an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich zu versenden und diesen auf die bisherige Untätigkeit der Staatsanwaltschaft hinzuweisen. Sie kündigte in ihrem Brief an, den Freistaat gegebenenfalls auf Schadensersatz zu verklagen, sollten keine Ermittlungen aufgenommen werden.

Eine Reaktion auf dieses Schreiben blieb die sächsische Staatskanzlei schuldig.

Dienstag, 15. Juli 2014

Die Antwort der Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige meiner Schwester war ein weiterer Tiefschlag. Inzwischen hatte sich Staatsanwalt Mörsfelder eingeschaltet, eben jener Staatsanwalt, der mich mit Vehemenz wegen eines vermeintlich betrügerischen Bankrotts verfolgte. Staatsanwalt Mörsfelder besaß nun die Chance, die Dinge gerade zu rücken.

Welchen Maßstab Staatsanwalt Mörsfelder anlegte, stand nun schwarz auf weiß geschrieben. Er lehnte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner ebenfalls ab.

Mörsfelder sah im Hinblick auf die offenen Zahlungen keinerlei Straftat. Es handele sich um die bloße Nichtzahlung einer Forderung, so die Staatsanwaltschaft Leipzig. Dass diese Nichtzahlung auf strafbaren Motiven beruhte, interessierte ihn nicht. Gleiches galt hinsichtlich meiner Darlehen. Diese seien zwischenzeitlich verjährt – was falsch war – und müssten schon aus diesem Grund nicht zurückgezahlt werden. Mörsfelder weigerte sich auch, der Zahlung der Rechtsanwaltskosten über die Firmenkonten der Biogasgesellschaften durch Lap K. nachzugehen.

Damit verhinderte die Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Aufarbeitung der umfangreichen Vorwürfe. Sie ließ mich im Regen stehen.

Sonntag, 8. Februar 2015

Nicht nur die Staatsanwaltschaft Leipzig beschäftigte sich mit den Auseinandersetzungen um die Biogasgesellschaften. Aufgrund ihrer Untätigkeit war mein ehemaliger Geschäftspartner nun besonders mutig geworden.

Anfang Oktober 2011 hatten die von Lap K. geführten Biogasgesellschaften beim Amtsgericht Leipzig Klage erhoben und wollten feststellen lassen, dass die Einziehung der Geschäftsanteile an den Gesellschaften wirksam ist. Da Lap K. jedoch eine falsche Anschrift angegeben hatte, wurde die Klage meiner Lebensgefährtin nie zugestellt. Auch eine Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung ging nie zu.

Trotz der fehlenden Zustellungen, insbesondere der Ladung zur mündlichen Verhandlung, erließ das Amtsgericht Leipzig am 9. Januar 2012 ein Versäumnisurteil und gab der Klage von Lap K. in vollem Umfang statt. An diesem Versäumnisurteil war rechtlich alles falsch, was falsch sein konnte.

Aufgrund des Streitwerts war das Amtsgericht bereits nicht zuständig. Geklagt hatten außerdem die Biogasgesellschaften anstatt meines ehemaligen Geschäftspartners, womit ein falscher Kläger die Bestätigung der Wirksamkeit der Einziehung verlangte. Nicht zuletzt scheiterte der Erlass eines Versäumnisurteils an der fehlenden Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung.

Jeder dieser Gründe bringt eine derartige Klage normalerweise zu Fall. Das Amtsgericht machte sich die Sache jedoch einfach. Und nicht nur das: Auch das Versäumnisurteil wurde nicht zugestellt, so dass hiergegen nicht einmal Einspruch eingelegt werden konnte. Eklatanter konnten rechtsstaatliche Grundsätze nicht ausgehebelt werden. Wer nichts von einer Klage oder einem Urteil weiß, kann sich hiergegen nicht zur Wehr setzen.

Die Auseinandersetzung mit meinem ehemaligen Geschäftspartner belegt exemplarisch die hohen Hürden, auf die Rechtsschutzsuchende treffen. In Sachsen war die Kluft zwischen Recht haben und Recht bekommen besonders groß.

Als ich mehr als ein halbes Jahr später durch einen Zufall Kenntnis vom Versäumnisurteil des Amtsgerichts erhielt, schäumte ich vor Wut. Ich legte Einspruch ein und erzwang eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Leipzig. Dieses hob das Versäumnisurteil des Amtsgerichts wenig später auf und wies die Klage meines ehemaligen Geschäftspartners ab.

Ärgerlich war vor allem, dass Lap K. den Rechtsstreit immer noch von den Biogasgesellschaften bezahlen ließ. Um die Honorarrechnungen seines Rechtsanwalts Götz auszugleichen, griff er tief in die Kasse. Mehr als 350.000 € hatte er dafür aufgewandt, um meine Schwester aus den Biogasgesellschaften zu drängen. Dadurch reduzierte sich auch der Gewinn, der auf ihre Geschäftsanteile entfiel. Die Jahresabschlüsse der Biogasgesellschaften belegen diesen Vorwurf eindeutig.

Lap K. machte zudem aus dieser Praxis auf Nachfrage keinen Hehl. Bislang sah die Staatsanwaltschaft jedoch keinen Anlass, hiergegen zu ermitteln.

Also erstattete meine Schwester erneut Strafantrag gegen Lap K. sowie seine Anwälte wegen des Verdachts der Veruntreuung bzw. Betrugs. Nun allerdings geschah etwas: Meine Schwester wurde von der Staatsanwaltschaft als Zeugin geladen.

Dumm war nur, dass meine Schwester keinerlei Detailkenntnis besaß und demzufolge auch keine Angaben zur Sache machen konnte. Hierauf wies ich die Staatsanwaltschaft mehrfach hin und verlangte stattdessen meine Vernehmung. Schließlich hatte ich die Auseinandersetzungen mit Lap K. an vorderster Front betreut.

Der Ladung zur Zeugenvernehmung konnte meine Schwester krankheitsbedingt nicht folgen. Das von ihr vorgelegte Attest akzeptierte die Staatsanwaltschaft Leipzig allerdings nicht und verhängte wegen der Nichtwahrnehmung des Termins ein Bußgeld in Höhe von 500 €. Nachdem dieses nicht gezahlt wurde, erließ sie gegen meine Schwester einen Haftbefehl und befahl dessen Vollstreckung, worauf meine Schwester schließlich einlenkte. Für ihre Strafanzeige wurde meine Schwester daher von der Staatsanwaltschaft Leipzig empfindlich gemaßregelt.

Die Vernehmung meiner Person unterblieb dagegen bis zum heutigen Tage.

Damit machte die Staatsanwaltschaft Leipzig mehr als klar, gegen wen sie vorgehen wollte bzw. gegen wen nicht. Über einen Haftbefehl gegen Lap K. hat sie dagegen zu keinem Zeitpunkt nachgedacht, obwohl die Gefahr bestand, dass sich dieser in sein Heimatland Vietnam absetzt.

Bis zum heutigen Tag sind keine belastbaren Aktivitäten der Staatsanwaltschaft Leipzig feststellbar. Sie ließ meinen ehemaligen Geschäftspartner auch weiterhin gewähren. Und der ergriff die Gelegenheit beim Schopf. Was sollte ihm auch geschehen?

Alles was ich in der Vergangenheit unternommen hatte, war vergeblich. Normalerweise sollten Strafverfahren auch dazu dienen, dass Täter unter dem Druck der laufenden Ermittlungen ihre Vorgehensweise ändern. Bei Lap K. war das Gegenteil der Fall.

Das Ganze stellt ein Paradebeispiel dafür dar, wie wenig rechtsstaatliche Grundsätze bei der Verfolgung von Straftaten innerhalb der Staatsanwaltschaft Leipzig eine Rolle spielen. Selbstverständlich besaßen wir ein Recht darauf, von Straftaten verschont zu werden. Bei der Staatsanwaltschaft stießen wir jedoch auf taube Ohren.

Montag, 18. Januar 2016

Trotz all meiner negativen Erfahrungen im Umgang mit der sächsischen Justiz war für mich Aufgeben nie eine Option. Zugegeben, meine Gegner schlugen mich immer wieder nieder. Oft war ich während langer depressiver Phasen kampfunfähig und nicht in der Lage, meine Meinung vorzutragen. Am Ende stand ich allerdings wieder auf, obwohl dies eher auf ein Selbstmordkommando hinauslief.

Trotzdem drängte ich weiter auf eine strafrechtliche Aufarbeitung meiner Auseinandersetzungen mit Lap K. Zwischenzeitlich beschäftigte sich das Oberlandesgericht in Dresden mit der Einziehung der Geschäftsanteile an den Biogasgesellschaften. Mehrere Beweisaufnahmen führten für ihn zu einem desaströsen Ergebnis, da diese meine Rechtsauffassung bestätigten. Längst war klar, dass Lap K. hemmungslos gelogen hatte.

Je nach Verfahrensstand belegte ich Lap K.‘s Vorgehensweise mit einer neuen Strafanzeige. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig ist dieser Arbeitsanfall zwar beschwerlich, vielleicht kann ich sie trotzdem noch zu einem Umdenken veranlassen. Eine Reaktion ihrerseits steht bislang immer noch aus.

Donnerstag, 26. Oktober 2017

Der Nachmittag brachte einen Paukenschlag. Und wieder war es ein Unerfreulicher. Über die beiden Biogasgesellschaften wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, und der Leipziger Rechtsanwalt Axel Roth zum Insolvenzverfahren bestellt.

Aus dem Eröffnungsbeschluss konnte ich außerdem entnehmen, dass Lap K. seine Anschrift inzwischen nach England verlegt hatte. Offensichtlich plant er dort ein Insolvenzverfahren, um seine Gläubiger restlos zu prellen. Nach britischem Recht ist eine Restschuldbefreiung nach 1-2 Jahren möglich.

Genau diese Entwicklung hatte ich in meinen Strafanzeigen gegen Lap K. vorhergesagt und sogar den Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr angeregt. Geschehen ist allerdings nichts. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, seinen Reisepass sicherzustellen.

Damit sind meine deutlich im siebenstelligen Bereich liegenden Ansprüche wertlos. Ob Lap K. strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen wird – nach Aussage des Insolvenzverwalters Axel Roth hat er die Gesellschaften ausgecasht – bleibt abzuwarten.

Bedanken kann ich mich hierfür vor allem bei der Staatsanwaltschaft Leipzig. Auch die Dauer der Gerichtsverfahren – das Verfahren vor dem Oberlandesgericht läuft immer noch an – spielte Lap K. in die Hände. Selbst nach sechs Jahren liegt noch eine rechtskräftige Entscheidung über die Unwirksamkeit der Einziehungsbeschlüsse vor. Ob diese überhaupt noch ergehen wird, ist bislang offen.

Von einem effektiven Rechtsschutz kann jedenfalls nicht gesprochen werden.

Dienstag, 28. November 2017

Es ist ein weiteres unwürdiges Kapitel über die hybride sächsische Justiz. Wieder einmal verweigert die Staatsanwaltschaft Leipzig die Aufklärung eines Wirtschaftskrimis trotz deutlicher Beweise für eine Vielzahl von Straftaten. Dieses Mal hatte ich eine Strafanzeige gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap K. wegen Beleidigung sowie des Verdachts der Untreue eingereicht.

  1. hatte mich anlässlich einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Dresden massiv als Verbrecher beleidigt. Es störte ihn in keiner Weise, dass der gesamte Senat des Oberlandesgerichts, wie auch mein Rechtsanwalt Willemsen, ferner Lap K.s Anwalt Götz Zeugen dieser Attacke wurden.

Dies wollte ich mir nicht gefallen und erstattete Strafanzeige. Ferner ging es darum, dass Lap K. im deutlich siebenstelligen Bereich Gelder aus zwei Biogasgesellschaften entnommen hatte. Dies jedenfalls ging eindeutig aus den Jahresabschlüssen der Unternehmen hervor. Ermittlungstechnisch waren diese Vorwürfe leicht aufzuarbeiten.

Meiner Meinung nach handelte es sich um Betrug im großen Stil. Der von Kristiansen verursachte Schaden liegt insgesamt im achtstelligen Bereich. Für die Staatsanwaltschaft Leipzig ist dies jedoch kein Grund tätig zu werden. Sie weigerte sich in Person von Staatsanwältin Siler erneut, Ermittlungen gegen Lap K. einzuleiten und stellte das Verfahren ein.

Staatsanwältin Siler sah keinerlei Anhaltspunkte für verwirklichte Straftaten und verwies zudem darauf, früher bereits erfolgreich untätig geblieben zu sein. Die Verfolgung des Beleidigungsvorwurfs lehnte sie ab, weil der von Lap K. erhobene Vorwurf nicht im Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht festgehalten war. Als Außenstehende urteilte sie jedenfalls, es fehle an Tatsachen, die den Beleidigungsvorwurf rechtfertigen.

Schon in der Vergangenheit hatte Staatsanwältin Siler sich hartnäckig geweigert, strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzuarbeiten. Darin lag geradezu eine Aufforderung an meinen ehemaligen Geschäftspartner Lap K., mit seinen Aktivitäten weiterzumachen und den Schaden erheblich zu vergrößern. Dafür schulde ich der Staatsanwaltschaft Leipzig meinen Dank.

Natürlich hätte Frau Staatsanwältin Siler Zeugen darüber befragen können, ob mich Lap K. tatsächlich beleidigt hat. Immerhin können diese sich an seine Attacke nur zu gut erinnern. Aber warum sollte die Staatsanwaltschaft Leipzig selbst banalste Vorgänge aufklären?? Es ist doch einfacher, eine Einstellungsverfügung zu schreiben und die Akte ist vom Tisch.

Zumindest bei der Staatsanwaltschaft Leipzig haben Verbrecher freie Fahrt.

Für mich war dies absolut inakzeptabel. Also wandte ich mich an den sächsischen Justizminister Gemkow und erstattete gegen Staatsanwaltschaft Siler Strafanzeige wegen Strafvereitelung. Ferner stellte ich einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens, um die Gründe für ihre Untätigkeit besser hinterfragen zu können.

Der Ausgang beider Aktionen ist offen. Hoffnungen habe ich dagegen keine mehr.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

siehe ferner „Der hybride Rechtsstaat – Teil 8 – Finanzamt Grimma sucht radikale Lösung“

Der hybride Rechtsstaat – Teil 8 – Finanzamt Grimma sucht radikale Lösung

Kapitel 1: Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk

Donnerstag, 11. November 2010

Die ewigen Attacken der Staatsanwaltschaft Leipzig forderten ihren Tribut. Meine Psyche hielt den hohen Belastungen nicht mehr stand. Meine Gegner hatten mich gesundheitlich erledigt. Ich besaß nun ganz andere Sorgen, es ging um mein physisches Überleben, um meine Rolle als Vater von zwei wunderbaren Kindern.

Oft saß ich in meinem Büro herum, ohne produktiv zu sein, sofern ich überhaupt den Weg in meine Kanzlei geschafft hatte. Gezeichnet von meiner Erkrankung, der damit verbundenen deutlichen Herabsetzung meiner kognitiven Fähigkeiten und eine hohe Dosis Psychopharmaka konsumierend, verfiel ich immer mehr.

Ich bemerkte kaum noch, wie die Stunden des Tages langsam vergingen, bis ich nach Hause gehen konnte. Dort erwarteten mich noch mehr Psychopharmaka und ein großes Glas Wodka (oder mehr), mit dem ich versuchte, meine Erinnerungen auszulöschen und Ruhe zu finden. Ruhe, die nicht lange andauerte, weil sie von der Angst, schlafen zu gehen und den zu erwartenden Albträumen abgelöst wurde. Eine Angst, die am folgenden Morgen in die Angst aufzustehen umschlug. Jede Nacht suchten mich Albträume mit der Präzision eines Schweizer Uhrwerks heim. Es waren entsetzliche Träume, an deren Ende nur absolute Dunkelheit und Tod standen. Immer wieder, jede Nacht. Und oft gleich mehrfach. Bis zum nächsten Morgen.

Lange hatte ich das Unausweichliche hinausgezögert. Aber es ging einfach nicht mehr. Meine Dämonen verfolgten mich jeden Tag.

Seit mehr als einem Monat war ich meiner Kanzlei ferngeblieben. Meine Depressionen hatten dies verhindert. Schon die Wochen zuvor war ich die meiste Zeit nicht mehr ansprechbar. Ich konnte mich nicht mehr auf die einfachsten Dinge konzentrieren. Stattdessen befasste ich mich regelmäßig mit der Frage, wie ich dieses Leben, das mir schon lange zur Qual geworden war, beenden konnte.

Statt ins Büro zu gehen suchte ich am heutigen Tage meinen Neurologen Meridonov auf. Nach einer kurzen Wartezeit ließ mich die Sprechstundenhilfe zu ihm vor.

Ich erzählte ihm wieder einmal, was mich bedrückte, schilderte meine Lage, die sich in den letzten Monaten deutlich verschlechtert hatte. Vorsichtig wies er darauf hin, dass meine schweren Depressionen mit meinen Rahmenbedingungen und der bestehenden Perspektivlosigkeit zusammenhingen.

Dass sich daran in absehbarer Zeit etwas ändern würde, glaubte ich nicht. Zudem war ich gesundheitlich durch meine Erlebnisse in den vergangenen Jahren stark vorbelastet. Eine Stabilisierung meines Gesundheitszustandes war aus Sicht meines Neurologen jedoch zwingend erforderlich, um Schlimmeres zu verhindern. Aus diesem Grund, so seine Empfehlung, müsse ich die Belastungen insgesamt reduzieren. Dies schließe eine weitere Anwaltstätigkeit aus. Damit wiederholte er nur einen dringenden Ratschlag, den er mir schon zwei Jahre zuvor gegeben hatte.

Seine Worte überraschten mich nicht wirklich. Ich kannte sie ja bereits. Innerlich war das alles längst absehbar. Jeder hatte meinen psychischen Verfall in den vergangenen Jahren bemerkt. Die Zeiten meines Arbeitsausfalls nahmen ständig zu, meine Krankmeldungen bei Gericht summierten sich gewaltig. Gesundheitlich war ich schon lange ein absolutes Wrack.

Meridonov bekräftigte, ich sei definitiv berufsunfähig und empfahl mir zum wiederholten Mal, meine Kanzlei zu schließen. Finanziell müsse ich mich in diesem Fall zwar einschränken, mir werde jedoch mit Sicherheit eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Bei der Antragstellung werde er mich natürlich unterstützen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, welche für die Altersversorgung der meisten Arbeitnehmer zuständig ist, werden in die anwaltlichen Versorgungswerke nur Rechtsanwälte aufgenommen. Als Spartenversicherung regeln sie sämtliche Versicherungsfragen rund um die Tätigkeit dieser Berufsgruppe.

Einen Tag nach meinem Besuch bei Meridonov reichte ich beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk einen Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ein. Denselben Antrag stellte ich bei der Versorgungskammer Bayern, die für mich für die vorausgegangenen sieben Monate zuständig war. Ich hatte meine Anwaltszulassung wegen der vielen Anfeindungen in Leipzig zwischenzeitlich nach München verlegt.

Montag, 12. September 2011

Es war viel Zeit vergangen, bis ich mich beim sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk über den Bearbeitungsstand meiner Berufsunfähigkeitsrente erkundigte. Natürlich vertraute ich darauf, bald die ersehnte Rentenzahlung zu erhalten.

Lange musste ich nicht auf eine Antwort warten. Die Geschäftsführerin des Versorgungswerks Piekara teilte mir mit, es läge bislang kein Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vor.

Meinem Ansinnen stand sie zudem mehr als skeptisch gegenüber. Nach der Satzung des Versorgungswerkes könnten lediglich Mitglieder der sächsischen Rechtsanwaltskammer eine Berufsunfähigkeitsrente beanspruchen. Meine Mitgliedschaft dort habe jedoch aufgrund der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München geendet. Daher gehe mein Antrag inhaltlich „ins Leere“. Sportlich erklärte die Geschäftsführerin, sie könne mir gerne einen förmlichen Ablehnungsbescheid zukommen lassen, wenn ich dies wünsche.

So richtig überzeugte mich diese Begründung nicht. Der gesamte Vorstand des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks setzte sich aus Rechtsanwälten zusammen. Da musste man eigentlich wissen, wie mein Antrag zu beurteilen war.

Rechtlich ist der Sachverhalt nicht sonderlich kompliziert, dachte ich mir. Natürlich kann das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk die Voraussetzungen, unter denen Rechtsanwälten ein Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zusteht, genauer festlegen. Es befindet sich dabei allerdings nicht in einem rechtsfreien Raum; denn es muss bestimmte Rahmenbedingungen, insbesondere die Vorgaben des Grundgesetzes, beachten. Dieses Rechtsproblem, auch als sogenannte Drittwirkung der Grundrechte bekannt, war anscheinend nicht bis zu den Juristen im Anwaltsversorgungswerk vorgedrungen.

Es handelte sich hier um alles andere als eine Banalität. Jeder Jurastudent macht bereits frühzeitig mit der Drittwirkung der Grundrechte Bekanntschaft. Mir waren diese Grundsätze an der Universität Saarbrücken von Prof. Dr. Burmeister eingebläut worden. Burmeister trat als engagierter Verfechter der Grundrechtsgeltung in der mittelbaren Staatsverwaltung auf, zu der auch das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk als Anstalt des öffentlichen Rechts zählt.

Man muss im Grundgesetz nicht lange suchen, um die Haltlosigkeit der Auffassung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks aufzuarbeiten. Zu dem Kern der Grundrechte zählen die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG), die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG), die Freizügigkeit (Art. 11 GG) sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG). Diese Grundrechte sind von Anstalten des öffentlichen Rechts zwingend zu berücksichtigen.

Wo kämen wir denn hin, wenn staatliche und halbstaatliche Organisationen den Kernbestand unserer verfassungsrechtlichen Freiheiten einfach ignorieren? Nach dem Grundgesetz durfte ich in jedem Teil der Bundesrepublik einschränkungslos arbeiten, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Tätig war ich bis zuletzt allerdings nur in Leipzig.

Dass die Satzung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht gerecht wurde, ist für jeden Laien verständlich. Mehr als 15 Jahre lang hatte ich meine Beiträge an das Versorgungswerk gezahlt. Dieses weckte in mir das Vertrauen, dass es mich im Fall einer Berufsunfähigkeit unterstützen wird.

Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk sah dies jedoch anders. Es sanktionierte die Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München mit einer kalten, entschädigungslosen Enteignung. Für meine Beiträge sollte ich keine Gegenleistung, erst Recht keine Berufsunfähigkeitsrente, erhalten.

Da war sie wieder: Die mehr als eigenwillige Beziehung von Vertretern der öffentlichen Hand zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Hier bildete das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk keine Ausnahme.

Die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente hätte zu zusätzlichen Ausgaben des Versorgungswerks geführt. Dies war in meinem Fall wohl nicht opportun. Lieber entschied man sich dazu, elementare Regelungen unseres Rechtssystems nicht anzuwenden.

Ein Umdenken des Rechtsanwaltsversorgungswerks konnte ich in den folgenden Monaten nicht erreichen. Es wies meine Ansprüche ab und erließ ein Jahr später einen Widerspruchsbescheid. Es verwundert schon, dass das Versorgungswerk hierfür ein Jahr benötigte, zumal seine Rechtsauffassung von Anfang an feststand.

Für meinen Gesundheitszustand war diese Entscheidung verheerend. Bis zuletzt hatte ich mir Hoffnungen gemacht. Außerdem war ich auf das Geld dringend angewiesen. Nun musste ich beim Verwaltungsgericht Dresden Klage einreichen. Ich vertraute darauf, dass das Gericht diesem Unfug ein Ende setzt.

Donnerstag, 22. September 2011

Vorher machte ich meine Ansprüche auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente noch bei der Bayerischen Versorgungskammer geltend. Diese ist für die bayerischen Rechtsanwälte zuständig.

Die bayerische Versorgungskammer erwies sich als deutlich professioneller und kooperativer. Es gab weder bei der Antragstellung noch bei der Abwicklung irgendwelche Probleme. Allerdings betonte die Kammer zu Recht, dass meine Mitgliedschaft in der Versorgungskammer nur sieben Monate angedauert hatte. Daher stünden mir nur geringe Rentenleistungen zu. Meine höheren Ansprüche müsse ich gegenüber dem sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk geltend machen.

Anstatt einer monatlichen Rente entschied ich mich für eine Kapitalabfindung. Jedenfalls ging die Bayerische Versorgungskammer ganz anders mit meinem Anliegen um.

Die Tatsache, dass die Bayerische Versorgungskammer meine Ansprüche auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente anerkannte und das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk dagegen nicht, habe ich bis heute nicht verstanden. Nach meiner Meinung waren hierfür eher persönliche Motive ausschlaggebend.

Persönliche Motive sollten nie über die Anwendung rechtsstaatlicher Grundsätze entscheiden.

Kapitel 2: Rechtsschutz in Sachsen

Montag, 26. November 2012

Die Tage und Wochen zuvor hatte ich mit einer wahren Fleißarbeit verbracht. Die Zeit drängte, um meine Ansprüche auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente gerichtlich durchzusetzen.

Das Abfassen der Klageschrift bedeutete Stress, diese Tätigkeit war mit unschönen Erinnerungen verbunden, die ständig nach Aufmerksamkeit schrien. Wie konnte es sein, dass meine Kollegen im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk mir meine Berufsunfähigkeitsrente vorenthielten? Und das noch zu einem Zeitpunkt, wo ich das Geld am dringendsten benötigte? Immer wieder gingen mir diese Fragen durch den Kopf.

Die juristische Arbeit war Öl auf die Mühlen meiner posttraumatischen Belastungsstörungen. Akribisch trug ich in meiner Klage die rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen. Die juristische Datenbank „Juris“ war eine große Hilfe. Es gab zwar keinen einschlägigen Fall, was mich eigentlich wunderte. Vielleicht lag dies aber auch daran, dass die Anwaltsversorgungswerke in anderen Bundesländern die Ansprüche ihrer Mitglieder akzeptierten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in der Vergangenheit mit ähnlichen Fällen herumschlagen müssen. Dort ging es zwar um die normale Rente. Seine Rechtsgrundsätze waren allerdings auf meinen Fall übertragbar. Das Gericht hatte die Ansprüche von Rentenempfängern ausschließlich bejaht. Diese dürften nicht entschädigungslos enteignet werden.

Natürlich kennen auch die Anwälte im sächsischen Versorgungswerk diese Rechtsprechung. Über das Verbot einer Enteignung von Versicherungsansprüchen musste man auf dem Boden unseres Grundgesetzes nicht lange diskutieren.

Nun war meine Klageschrift fertig. Zu diesem Zeitpunkt lebte ich von Hartz-IV und war nicht in der Lage, den Rechtsstreit zu finanzieren. Meine Klage verband ich daher mit einem Prozesskostenhilfeantrag.

Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn man selbst nicht in der Lage ist, für die Kosten eines Rechtsstreits aufzukommen und die Angelegenheit Erfolgsaussichten besitzt. Mit dieser Regelung ermutigt der Gesetzgeber Bürger ohne ausreichende finanzielle Mittel, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, anstatt darauf zu verzichten. Hierbei handelt es sich um einen rechtsstaatlichen Aspekt unseres Prozessrechts. Viele Gerichte gehen deshalb großzügig mit diesen Anträgen um.

Ich rechnete trotz meiner schlechten Erfahrungen mit der sächsischen Justiz fest mit einer Gewährung der Prozesskostenhilfe. Mit der Verlegung meiner Anwaltszulassung nach München konnte ich meine beim sächsischen Versorgungswerk angesparten Ansprüche unmöglich verlieren. Vielleicht gingen in Sachsen die Uhren aber auch anders.

Rückblickend betrachtet ist es mehr als verwunderlich, wieso ich immer noch an rechtsstaatliche Verhältnisse in der sächsischen Justiz glaubte. Hatte ich denn in den vergangenen Jahren nichts dazugelernt? Wieso sollte es dieses Mal anders werden? Es gibt Dinge, die sich nicht ändern, weil die Menschen, welche die Entscheidungen treffen, nicht an einer Änderung interessiert sind.

Und so sollte es auch dieses Mal sein.

Montag, 14. Januar 2013

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, die ich nun in Händen hielt, ließ mir das Blut in den Adern gefrieren. An einem kühlen Montagmorgen stürzte mich das Gericht in ein eisiges Nirwana. Es lehnte meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab und nahm mir damit die Möglichkeit, meine Rechte mit staatlicher Unterstützung zu verfolgen.

Auch dies besaß meiner Meinung nach Tradition. Die Probleme der Justiz liegen meistens in der Rechtsanwendung. In der Praxis kommt es immer darauf an, wie man mit geltendem Recht umgeht, was man also aus den rechtlichen Regelungen herausliest. Wenn man einem Bürger nicht Recht geben oder ihn davon abhalten will, seine Rechte durchzusetzen, so wird man hierfür einen Weg finden und diesen entsprechend begründen.

Im Fall des Verwaltungsgerichts Dresden geschah dies wie folgt: Man sah keine Erfolgsaussicht für meine Klage. Zum Zeitpunkt meines Antrags auf Zahlung meiner Berufsunfähigkeitsrente war ich nicht mehr Mitglied der sächsischen Rechtsanwaltskammer. Damit setzte sich das Verwaltungsgericht Dresden über sämtliche grundrechtlichen Bindungen sowie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinweg.

Was war also mit meinen langjährigen Beitragszahlungen, mit denen ich Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente begründet hatte? Waren diese nichts wert? Durften mir diese einfach genommen werden? Anscheinend ja. Mit meiner verfassungsrechtlichen Kritik setzte sich das Verwaltungsgericht gar nicht erst auseinander.

Wir leben nicht mehr in einem Land, in dem Bürger, welche aus nachvollziehbaren Gründen wegzogen, einfach enteignet werden konnten. Hatte sich das etwa im Freistaat Sachsen nicht herumgesprochen? Und was war mit meiner Freiheit, meinen Beruf dort auszuüben, wo ich dies für sinnvoll hielt? In Sachsen galt all dies alles nicht. Dass Richter es nach einer so langen Berufsausbildung nicht besser wissen, war für mich nicht nachvollziehbar.

Es geht hier nicht um hemmungslose Richterschelte. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Verwaltungsgericht Dresden sehr wohl in der Lage war, den Sachverhalt sauber zu beurteilen. Dass es dies am Ende nicht tat, macht mich nachdenklich.

Mir platzte beim Lesen der Kragen. Eine derartige Katastrophenentscheidung wollte ich nicht auf mir sitzen lassen. Ich legte Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein. Vielleicht war dieses ja geneigt, sich mit meiner verfassungsrechtlichen Kritik auseinanderzusetzen.

Auf eines durfte ich sicherlich hoffen: Richter in höheren Instanzen weisen regelmäßig eine deutlich größere Erfahrung auf. Sie sind ferner unabhängiger vor einer politischen Einflussnahme, zumal sie einen wesentlichen Teil ihres Karrierewegs schon hinter sich haben.

Donnerstag, 4. April 2013

Es war etwas Zeit seit meiner Niederlage vor dem Verwaltungsgericht vergangen. Dass es nicht bei dieser Niederlage bleiben sollte, überraschte mich dann doch. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen gab meiner Beschwerde in vollem Umfang statt.

Was ich lesen konnte, war Öl auf meine rechtsstaatlichen Wunden. Natürlich bestünde für meine Klage eine Erfolgsaussicht, so das Oberverwaltungsgericht. Aufgrund meiner langjährigen Beitragszahlungen habe ich Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente erworben. Diese unterfallen der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Art. 14 GG).

Das Oberverwaltungsgericht begründete meinen Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente genauso, wie ich dies in meiner Klage getan hatte. Es zitierte auch dieselben Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.

Für das Verwaltungsgericht Dresden war dies eine schallende Ohrfeige, die nicht nur aufhorchen ließ, sondern mir auch noch Mut machte. Denn damit deutete das Oberverwaltungsgericht an, wie es über meinen Fall in einem Berufungsverfahren entscheiden würde.

Jedenfalls stand mir nun die Prozesskostenhilfe zu. Der Kampf um die Sache konnte beginnen. Ich hatte einen wichtigen Punktsieg errungen. Und natürlich hoffte ich, dass das Verwaltungsgericht Dresden sich an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts orientieren wird. Danach waren meine Chancen, meine Berufsunfähigkeitsrente erfolgreich geltend zu machen, deutlich gestiegen.

Mittwoch,12. November 2014

Das Verwaltungsgericht Dresden nahm sich Zeit für seine Entscheidung. Zwei Jahre waren seit Einreichung meiner Klage vergangen. Zwei Jahre, in denen ich immer wieder bei Gericht nachfragte, wann ich mit einem Verhandlungstermin rechnen kann. Zwei Jahre, in denen die einsilbige Antwort des Gerichtes lautete, man sei völlig überlastet. Es waren aber auch zwei Jahre, in denen das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht die Spur eines Entgegenkommens zeigte.

Auch so lassen sich rechtsstaatliche Grundsätze aushebeln. Die Gerichte sind – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage, zeitnah Entscheidungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Sozialgerichte, wo ein Rechtsstreit in einer Instanz durchaus fünf Jahre dauern kann.

Dort, wo Rechtsschutzsuchende auf ein schnelles Urteil angewiesen sind, werden sie hingehalten. Betroffene schrecken daher oft vor der Geltendmachung ihrer Rechte zurück. Unseren Herren an den Schalthebeln der Macht scheint diese Entwicklung egal zu sein. Gegenmaßnahmen, etwa in Gestalt einer besseren personellen Ausstattung der Gerichte, haben sie nicht ergriffen.

Natürlich war die Angelegenheit für mich dringend. Ich musste schließlich meinen Lebensunterhalt irgendwie finanzieren. Der tägliche Kampf ums Überleben stellte eine immense Belastungsprobe dar. Meine Gegner profitierten dagegen von der Verzögerung des Rechtsstreits. Da half meine rechtliche Überzeugung wenig.

Also entschied ich mich dazu, das Ganze zu beschleunigen. Ich reichte beim Verwaltungsgericht Dresden einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein und verband diesen erneut mit einem Antrag, mir Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Damit wollte ich eine schnellere Entscheidung des Gerichts erzwingen. Nun musste sich das Verwaltungsgericht zeitnah mit meiner Berufsunfähigkeitsrente befassen.

An die Erfolgsaussichten meines Antrags glaubte ich irgendwie schon. Das Oberverwaltungsgericht hatte schließlich deutlich den bestehenden Rechtsrahmen aufgezeigt und die Erfolgsaussichten meiner Klage bejaht. Ich wusste, dass Richter es nicht gerne sehen, wenn ihr Entscheidungen von der nächst höheren Gerichtsinstanz aufgehoben werden. Daher orientieren sie sich gerne an deren Rechtsprechung.

Mittwoch, 18. Februar 2015

Wie heißt es so schön? „Wer sich in die Fänge der Justiz begibt, kommt darin um!“ Nach diesem Sprichwort geht es nicht darum, Recht zu haben, sondern dieses auch zu bekommen.

Der Grundtenor des Sprichwortes ist eindeutig pessimistisch. Man wird vielleicht alles verlieren, wenn man sich überhaupt auf ein Gerichtsverfahren einlässt. Das Sprichwort zeugt von der Bitterkeit vieler Betroffener, die vor Gericht ergebnislos ihr Recht gesucht, dieses nicht gefunden und später resigniert haben.

Wieder einmal war der Tag der Entscheidung gekommen. Heute befasste sich das Verwaltungsgericht mit meiner Berufsunfähigkeitsrente. Meine Hoffnungen hatten schon vorher einen herben Dämpfer erhalten, da für meinen Antrag dieselbe Kammer des Verwaltungsgerichts zuständig war, die bereits meinen vorherigen Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt hatte.

Das Verwaltungsgericht blieb seiner Linie treu und beschied sowohl meinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, als auch meinen Prozesskostenhilfeantrag negativ. Mit keinem Wort beschäftigte es sich mit der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts.

Damit konnte ich nicht auf einem schnelleren Wege die Zahlung meiner Berufsunfähigkeitsrente erzwingen. Wenigstens den Prozesskostenhilfeantrag hätte man mir genehmigen können.

Leider steht die sächsische Justiz nur selten auf der Seite Schutzsuchender. Oft wurden Ansprüche der Betroffenen abgewiesen. Aus dieser Praxis folgt tiefe Resignation. Sie führt zu einem Verzicht der Betroffen auf jegliche Rechtsverfolgung. Und das selbst dort, wo sie das Recht eigentlich auf ihrer Seite haben.

Damals glaubte ich, auf einer schwarzen Liste zu stehen. Anders waren all diese „Zufälle“ nicht zu erklären. Mein langjähriger Kampf um das Recht schien bei meinen Gegnern nie in Vergessenheit geraten zu sein.

Unser Rechtsstaat krankt außerdem daran, dass Richter Karriere machen wollen. Am Ende entscheidet das Justizministerium darüber, ob sie in der Hierarchie aufsteigen, also zu höheren Weihen befähigt sind. Da liegt es auf der Hand, dass es sich einige Richter nicht mit ihren Vorgesetzten verscherzen wollen.

Sofort dachte ich wieder an den ehemaligen sächsischen Justizminister Heitmann, der es sich zur Aufgabe gemacht hatte, gerichtliche Entscheidungen zu korrigieren und so darüber entschied, welcher Richter beförderungsfähig war und welcher nicht[1].

Sachfremde Motive des Verwaltungsgerichts Dresden vermute ich bis heute. Beweisen kann ich dies natürlich nicht. Überrascht hat mich allerdings, dass sich das Verwaltungsgericht seiner Sache doch nicht so sicher zu sein schien. Denn es begründete nun, warum meine langjährigen Beitragszahlungen nicht von der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes (Art. 14 GG) geschützt werden.

Für den juristischen Laien ist diese Begründung mehr als unverdaulich. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts besaß meine Berufsunfähigkeitsrente nur Versicherungscharakter, der durch die grundgesetzliche Eigentumsgarantie nicht geschützt wird. Das mag verstehen, wer will. Am Ende war diese richterliche Spitzfindigkeit entscheidend.

Überzeugt hat mich diese Meinung bis heute nicht. Denn selbst wenn meine Berufsunfähigkeitsrechte Versicherungscharakter besitzen würde, ändert dies nichts daran, dass ich mit meinen Beitragszahlungen Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente begründet habe. Die Auffassung des Verwaltungsgerichts Dresden traf daher nicht den Kern des Rechtsproblems.

Das Verwaltungsgericht versuchte zu rechtfertigen, was in der Sache nicht zu rechtfertigen war.

Natürlich musste ich die Kosten des Rechtsstreits tragen. Hier sorgte das Gericht für eine maximale Belastung, indem es den Streitwert hoch ansetzte. Dementsprechend heftig fielen die von mir zu zahlenden Gerichtskosten aus. Ich sah das Ganze als eine Bestrafung meiner Hartnäckigkeit.

Aus Sicht der Justiz macht eine derartige Kostenfolge durchaus Sinn. Sie besitzt disziplinierende Wirkung und führt dazu, dass Betroffene von weiteren Klagen Abstand nehmen. Es wird für sie einfach zu teuer, die eigenen Rechte geltend zu machen. Billiger dagegen ist es, von vornherein auf den Weg zum Gericht zu verzichten.

Mittwoch, 4. November 2015

Für mich war dieser Tag ein Tag wie jeder andere. Ich ging meiner Arbeit nach und erstellte Betriebsvereinbarungen für meinen neuen Arbeitgeber, die Standard Life Ltd. in Frankfurt-Niederrad.

Während ich mir in meinem Großraumbüro den Kopf zerbrach, tagte fast 500 Kilometer entfernt das Verwaltungsgericht Dresden. Es verhandelte meine Klage auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, das sogenannte Hauptsacheverfahren, auf das ich so lange gewartet hatte.

Die Sache besaß nur einen Haken: Ich kannte den Gerichtstermin nicht. Damit ging es wieder um meinen Anspruch auf rechtliches Gehör, den jedes Gericht in der Bundesrepublik beachten muss. Die Ladung zu einem Gerichtstermin stellt eine absolut grundlegende Voraussetzung dieses Anspruchs dar. Wer nicht geladen wird, kann seine Meinung nicht äußern und sich verteidigen.

Dennoch erschien mir das Ganze nicht weiter schlimm. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte mir noch nie Recht gegeben. Seine Vorstellungen über die Anwendung meiner Grundrechte lagen weit von meiner Auffassung entfernt. Warum sollte ich also nach Dresden fahren, wenn ich an der Meinung des Gerichts ohnehin nichts ändern konnte? Über meine Hauptsacheklage entschied zudem dieselbe Kammer, die zuvor bereits meinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte.

Es war nicht das erste Mal, dass ich keine Kenntnis von einem Gerichtstermin besaß. Ähnliche Erfahrungen machte ich zuvor bereits beim Amts- sowie beim Landgericht Leipzig. Für mich galt da eher das Gesetz der Serie. Vielleicht war das Zynismus, vielleicht war meine Anwesenheit ja wirklich nicht erwünscht.

Dennoch stellte das Verwaltungsgericht Dresden meine ordnungsgemäße Ladung fest, obwohl mir diese nie zugegangen war. Damit sah das Gerichtsprotokoll so aus, als hätten die Richter alles richtiggemacht. Dem Verwaltungsgericht spielte meine Abwesenheit in die Hände. Es machte kurzen Prozess, schloss die Verhandlung nach nur neun Minuten und hatte damit ausreichend Zeit für das tägliche Mittagessen. Wenigstens dieses Bedürfnis konnte zeitnah befriedigt werden.

Donnerstag, 21. November 2015

Dass das Verwaltungsgericht Dresden über meinen Fall verhandelt hatte, wusste ich immer noch nicht. Umso überraschter war ich, als ich Post bekam. Wieder einmal fiel ich aus allen Wolken. Entgegen meiner Hoffnung ließ es sich nicht von der gegenteiligen Meinung des Oberverwaltungsgerichts beeindrucken.

Nein, ich habe keinen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, so das Gericht. Diese werde zwar jedem Mitglied schon nach einer einmaligen Beitragszahlung gewährt. In meinem Fall wären meine Ansprüche jedoch nicht geschützt.

Das verstand ich immer noch nicht. Gerade wenn der Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bereits nach einer einmaligen Beitragszahlung entsteht, muss er dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes unterfallen. Dann waren meine Ansprüche sogar noch stärker, als ich angenommen hatte. Wieso konnte ich mich dann nicht auf sie berufen? Diese Frage wollte mir das Verwaltungsgericht Dresden nicht beantworten. Das war meine Schuld, denn schließlich hatte ich die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung versäumt.

War denn alles falsch, was ich während meines Jurastudiums über die Reichweite des Grundgesetzes gelernt hatte? Wie war es möglich, dass das Gericht erneut alle verfassungsrechtlichen Grundsätze über Bord warf? Oder unterlag ich einem permanenten rechtlichen Irrtum?

Wie wenig rechtsstaatliche Forderungen in meinem Fall eine Rolle spielten, musste ich auch aus einem anderen Grund feststellen: Denn das Verwaltungsgericht Dresden ließ eine Berufung gegen sein Urteil nicht zu. Damit war dieses rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht war sich seiner Sache also ganz sicher. Und es betrachtete die Angelegenheit als abgeschlossen.

Zu den ehernen rechtsstaatlichen Prinzipien zählt der Anspruch jedes Bürgers auf ein faires Verfahren. Dieses beschränkt sich nicht nur auf eine gerichtliche Instanz, sondern eröffnet die Möglichkeit, ein Urteil durch ein höheres Gericht überprüfen zu lassen.

Bei einer derart wichtigen Frage wie der Reichweite der Grundrechte bei der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente hätte das Verwaltungsgericht meiner Meinung nach die Berufung zulassen müssen. Oder wollte man verhindern, dass das Oberverwaltungsgericht sich der Sache annimmt?

Es fiel mir schwer, diese erneute Niederlage zu verarbeiten. Je mehr man einstecken muss desto größer ist die Bereitschaft, in einem See der Tränen zu versinken und endgültig loszulassen. Zuerst natürlich den Glauben an den Rechtsstaat.

Mittwoch, 16. Dezember 2015

Lange grübelte ich über das Urteil des Verwaltungsgerichts. Zum wiederholten Mal stellte sich die Sinnfrage. Die endlos anmutende Kette gerichtlicher Niederlagen hatte sich um eine weitere Episode verlängert. Wofür noch Kraft und Energie in ein aussichtsloses Unterfangen investieren?

Am Ende wollte ich mich wieder einmal nicht so abspeisen lassen. Es war ja nicht nur mein Kampf, redete ich mir ein. Auch andere Menschen befanden sich in einer vergleichbaren Lage. Die Frage musste also abschließend geklärt werden.

Ich weiß nicht, was am Ende den Ausschlag gab. Ich nahm ein weiteres Mal meine Kräfte zusammen und verfasste einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Diesen wies das Verwaltungsgericht ab und übergab die Angelegenheit an das Oberverwaltungsgericht zur endgültigen Entscheidung. Dort war nun derselbe Senat zuständig, der schon einmal meinen Prozesskostenhilfeantrag positiv beschieden hatte.

Dienstag, 23. August 2016

Viel Zeit war vergangen. Nun hielt ich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in meinen Händen. Mein Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. An dieser Entscheidung wirkte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Künzler mit. Was für eine schallende Ohrfeige!

Das Oberverwaltungsgericht setzte sich nicht einmal mit meiner Rechtsauffassung auseinander. Mein Antrag wurde allein deshalb zurückgewiesen, weil ich vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Anwalt hinzugezogen hatte. Dies sei für ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht zwingend notwendig.

Ich traute meinen Augen kaum, denn ich hatte mich gegenüber dem Oberverwaltungsgericht gar nicht geäußert. Mein Antrag auf Zulassung der Berufung gelangte nur deshalb nach Bautzen, weil dieser zuvor vom Verwaltungsgericht Dresden abschlägig beurteilt worden war.

In diesem Fall bin ich meiner Meinung nach nicht auf die Unterstützung eines Anwalts angewiesen. Weder habe ich vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt noch irgendwelche Anträge gestellt. Nur dann wäre die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig gewesen.

Es muss möglich sein, seine Rechtsauffassung bei einem Antrag auf Zulassung der Berufung auch ohne anwaltliche Unterstützung zu äußern. Für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts fehlten mir zudem die notwendigen finanziellen Mittel. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen sah dies jedoch anders und verurteilte mich dazu, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wieder einmal wurde der hierfür maßgebliche Streitwert ausgereizt.

Der Kampf um meine Berufsunfähigkeitsrente nahm sieben Jahre in Anspruch. Am Ende stand nur endlose Ohnmacht. Soviel Energie hatte ich in diese Auseinandersetzung gesteckt, allen Depressionen zuwider. Es war alles umsonst. Zwar überlegte ich mir, gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen Verfassungsbeschwerde einzulegen, ich entschied mich letztendlich dagegen. Mir fehlte einfach die Kraft.

Für mich war mein Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente kein normaler Kampf. Es ging mir vor allem um die Einhaltung grundgesetzlicher Vorgaben. Meine (Wunsch-)Vorstellungen scheiterten in dramatischer Weise an der harten Realität. Offensichtlich machte es im Freistaat Sachsen keinen Sinn, weiter für seine Rechte zu kämpfen.

Dienstag, 24. Oktober 2017

Zu meiner Überraschung war der Kampf um meine Berufsunfähigkeitsrente wohl doch noch nicht vorbei. Nachdem der Leipziger Universitätsprofessor Dr. Schönknecht mich untersucht hatte, legte er sein Gutachten vor. Danach konnte ich seit dem Jahre 2008 nicht mehr meinen Beruf als Rechtsanwalt ausüben und war damit berufsunfähig.

Da ich erst zwei Jahre später meine Anwaltszulassung nach München verlegt hatte, musste sich nun das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk mit meiner Berufsunfähigkeitsrente befassen. Also wandte ich mich erneut an das Versorgungswerk und bat um eine Neubewertung meines Antrags.

Die Antwort, die ich aufgrund einer Nachfrage erhielt, war wenig überraschend. Das Versorgungswerk berief sich auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sowie darauf, ich sei in Wirklichkeit erst drei Jahre später berufsunfähig geworden. Da besitzt das Versorgungswerk wohl eine höhere ärztliche Expertise als Prof. Dr. Schönknecht.

Wie dem auch sei. Ich werde nun erneut beim Verwaltungsgericht Dresden auf Zahlung meiner Berufsunfähigkeitsrente klagen müssen. Das Rennen geht also in die Verlängerung. Allerdings gebe ich mich gar nicht erst dem Trugschluss hin, vor einem sächsischen Gericht gewinnen zu können. Die endgültige Entscheidung wird daher erst vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fallen. Bis die Angelegenheit endgültig entschieden wird, dürften noch 10 Jahre vergehen. Und das bei einer Rentenzahlung, auf die ich aufgrund meiner miserablen wirtschaftlichen Situation dringend angewiesen bin. Ach du mein schauriges Vaterland.

[1]              Siehe www.spiegel.de/politik/deutschland/sachsen-justizminister-heitmann-zurueckgetreten-a-92979.html; www.handelsblatt.com/impressum/nutzungshinweise/blocker/?callback=%2Farchiv%2Funertraeglichen-angriffe-fuehren-zum-ruecktritt-sachsens-justizminister-heitmann-gibt-auf%2F2004406.html; http://www.rp-online.de/politik/sachsens-justizminister-zurueckgetreten-aid-1.2268419

Der hybride Rechtsstaat – Teil 8 – Finanzamt Grimma sucht radikale Lösung

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Freitag, 20. Dezember 2013

Es war Weihnachtszeit, Zeit der Ruhe und der Besinnung. Es ist eine Zeit, in der man normalerweise den Begehrlichkeiten der Finanzämter aus dem Wege geht. Leider galt dies im Fall meiner Exfrau nicht.

Das Finanzamt Grimma dachte nicht an die Einhaltung des Weihnachtsfriedens. Zugegeben, mit seinem gegen mich gestellten Insolvenzantrag hatte es einen wichtigen Etappensieg errungen. Dieser führte jedoch auch dazu, dass das Finanzamt den größten Teil der von ihm schön aufgehübschten Steuerforderungen ausbuchen musste.

Für eine deutliche Befriedigung meiner Gläubiger wurde in meinem Insolvenzverfahren zu wenig Geld eingetrieben. Also sann das Finanzamt nach anderen Möglichkeiten, um sich schadlos zu halten. Nun ging es auf meine Exfrau los, um ihr und meinen Kindern die Lebensgrundlage zu entziehen.

Rücksichtslos machte das Finanzamt gegenüber dieser eine Steuerforderung in Höhe von 33.000 € für das Jahr 2005 auf. Es handelte sich um einen Zeitraum, in dem wir trotz unserer Trennung steuerlich noch gemeinsam veranlagt wurden. Bis dahin ließ das Finanzamt meine Exfrau in Ruhe.

Die nun auf dem Tisch liegende Steuerforderung konnte meine Exfrau unmöglich ausgleichen. Seit mehreren Jahren war sie nicht mehr berufstätig und kümmerte sich um die Kinder. Sie verfügte daher über kein pfändbares Einkommen. Das musste auch dem letzten Mitarbeiter des Finanzamtes Grimma klar gewesen sein. Nur sollte meine Exfrau dennoch für meine Steuerzahlungen einstehen. Ich empfand diese Attacke als völlig überzogen.

Meine Exfrau wehrte sich nach besten Kräften. Wenige Wochen später führte ihre massive Kritik zu einer „Neuberechnung“. Am Ende standen nicht die geforderten 33.000 € Steuern, sondern nur noch 3.500,00 €, die nachzuzahlen waren. Das waren knapp 10 % des ursprünglich geltend gemachten Betrags. Anscheinend hatte sich das Finanzamt um mehrere hundert Prozent verrechnet. Galt das nur im Fall meiner Exfrau oder vielleicht auch bei mir? Diese Frage drängte sich förmlich auf.

Als ob dem Finanzamt Grimma seine überzogenen Steuerforderungen nicht bereits vorher klar gewesen sein mussten. Das Finanzamt führte jedoch seinen eigenen Vernichtungsfeldzug. Und dieser betraf die ganze Familie.

Für meine Exfrau war die verbliebene Steuerforderung dennoch nicht zu stemmen. Am Ende übernahm ihr zweiter Ehemann die Zahlung.

Mittwoch, 18. März 2015

Wenn man denkt, es müsse langsam genug sein, sieht man sich getäuscht. Das Finanzamt Grimma zeichnete sich durch einen unbändigen Appetit und die Unfähigkeit zu Vergessen aus. Nicht einmal 18 Monate später ging es noch einmal auf meine Exfrau los und zeigte sich unerbittlich. Dieses Mal ging es um Einkommenssteuern aus dem Jahr 2006, welche das Finanzamt aufgrund meiner Insolvenz ausbuchen musste.

Das Finanzamt forderte meine Exfrau dieses Mal auf, Steuern in Höhe von 18.000,00 € nachzuzahlen. Zu Recht platzte dieser nun endgültig der Kragen. Sie hatte gehofft, es werde endlich Frieden einkehren. So etwas wie Friedensabsichten sind im Finanzamt Grimma allerdings völlig unbekannt.

Meine Exfrau wusste sich zur Wehr zu setzen: Sie rief kurzerhand die Sachbearbeiterin des Finanzamtes an und beschwerte sich massiv über ihre Vorgehensweise. Dabei redete sie ihr lange ins Gewissen, was meine Exfrau ziemlich gut beherrscht. Sie stellte der Sachbearbeiterin unter anderem die Frage, ob es dem Finanzamt nicht ausreicht, mich beruflich vernichtet und mir meine Lebensgrundlage genommen zu haben.

Ich kann mir gut vorstellen, wie die Sachbearbeiterin während des Telefonats nervös auf ihrem Stuhl hin und her rutschte und am Ende immer kleiner wurde. Nachdem meine Exfrau ihren Unmut losgeworden war, erklärte die Sachbearbeiterin, sie wolle die Steuern noch einmal nachrechnen.

Dies geschah dann drei Wochen später. Für meine Frau führte die „Neuberechnung“ zu einem glücklichen Ausgang. Das Finanzamt Grimma schickte ihr einen neuen Steuerbescheid. Danach musste sie für das Jahr 2006 nur noch 55,00 € Steuern zahlen.

So sehr mich dies für meine Exfrau gefreut hatte, so fassungslos war ich auf der anderen Seite. Das Finanzamt Grimma hatte wieder einmal gezeigt, wie beliebig seine Steuerfestsetzung war. Die Steuerfestsetzung folgte dort anscheinend persönlichen Motiven.

Der Weg von 18.000,00 € zu zahlender Steuern zurück auf 55,00 € war weit, eine ordnungsgemäße Steuerfestsetzung damit reines Glücksspiel. Glück, auf das ich jedenfalls nicht hoffen konnte.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 6 – Die Staatsgewalt schlägt zurück

Der hybride Rechtsstaat – Teil 6 – Die Staatsgewalt schlägt zurück

Donnerstag, 27. November 2014

Heute platzte mir endgültig der Kragen. Ich reichte beim Landgericht Leipzig Klage gegen meinen ehemaligen Rechtsanwalt Gunnar Sch. ein. Dieser hatte mich im vorläufigen Insolvenzverfahren vertreten. Das Mandat legte er im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens gegenüber dem Insolvenzgericht Leipzig sowie meinem Insolvenzverwalter nieder, natürlich ohne mich hierüber zu unterrichten. Dabei handelte es sich um eine sehr eigenwillige Vorgehensweise.

Auch den Beschluss des Insolvenzgerichts Leipzig vom 22. Februar 2011, mit welchem mir die Restschuldbefreiung verweigert worden war, behielt er für sich. Aus diesem Grund wurde er rechtskräftig. Eine Restschuldbefreiung war damit unmöglich.

Meiner Meinung nach handelte es sich hier um einen klaren Beratungsfehler. Gunnar Sch. hätte mich entweder zeitnah über den Versagungsbeschluss des Insolvenzgerichts Leipzig informieren oder zur Schadensbegrenzung sofortige Beschwerde einlegen müssen.

Warum er Beides nicht tat, wo doch so viel für mich auf dem Spiel stand, ist mir bis heute nicht klar. Immerhin forderte er für seine katastrophale Arbeit auch noch ein fürstliches Honorar in Höhe von fast 15.000 € ein. Damit befriedigte er meine gegenüber der Leipziger Anwaltschaft bestehenden Vorurteile.

Bereits in den letzten drei Jahren hatte ich mich mit ihm außergerichtlich gestritten. Für Beratungsfehler müssen Anwälte eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ihre Anwaltszulassung hängt hiervon ab. Normalerweise melden Anwälte Schäden schnell ihrem Versicherer, um nicht den Deckungsschutz zu riskieren.

Nicht so Gunnar Sch. aus Leipzig. Er verweigerte mir bereits die Auskunft über seinen Haftpflichtversicherer. Diese Angabe musste ich über die Sächsische Rechtsanwaltskammer erzwingen. Sch. erwies sich in einer Wiese unkooperativ, wie ich das selten erlebt habe.

Da die Verjährung meines Schadensersatzanspruchs drohte, blieb mir nichts Anderes übrig, als meine Forderung gerichtlich geltend zu machen. Ich verlangte von ihm, mich so zu stellen, als würde ich eine Restschuldbefreiung erhalten. Meiner Ansicht nach war der Fall klar.

Dienstag, 3. Februar 2015

Überraschend schnell kam es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig. Mein Gesundheitszustand verschlechterte sich vor diesem Termin wieder einmal. All meine schlechten Erfahrungen an die sächsische Justiz, kamen in den letzten zwei Wochen vor diesem Termin wieder hoch. Meine posttraumatischen Belastungsstörungen zeigten sich von ihrer hässlichsten Seite.

Dennoch half all dies nicht. Der Rechtsstreit war wichtig. Für mich ging es um die Chance, vielleicht irgendwann doch noch einmal ohne Schulden zu leben. Ich nahm meine Kräfte zusammen, schluckte doppelt so viele Antidepressiva wie in normalen Zeiten und machte mich auf den Weg. Je näher ich Leipzig kam, umso schlechter fühlte ich mich. Ich war nun ein Fall für die Fachklinik, aber nicht für den Gerichtssaal.

Hinzu kamen die panischen Ängste: Immer, wenn ich nach Sachsen fuhr, rechnete ich mit meiner Verhaftung. Dafür gab es zwar keinen tragfähigen Grund. Längst traute ich der sächsischen Justiz aber alles zu. Auf dem Weg nach Leipzig dachte ich jedenfalls lange daran, die Flucht zu ergreifen und einfach umzukehren.

Der Gang ins Gerichtsgebäude wurde zu einer entsetzlichen Qual. Noch schlimmer war das Warten, bis die Verhandlung endlich begann. Wie sehr meine Erkrankung mir zusetzte, bemerkte ich, als Richter H. anfing, in finsterstem Sächsisch auf die Probleme des Rechtsstreits aufmerksam zu machen. Seine von mir so empfundene unfreundliche Art und sein Dialekt gaben mir den Rest. Ich hielt es nicht mehr aus.

Unter dem Vorwand, ein dringendes Bedürfnis befriedigen zu müssen, verließ ich schon nach wenigen Sätzen des Richters den Gerichtssaal und flüchtete aus dem Gebäude. Panikartig lief ich zur Tiefgarage im Petersbogen, wo ich geparkt hatte. Nicht ohne mich mehrfach umzudrehen. Überall vermutete ich Polizisten, die mich suchten. Nein, ich hätte nie nach Leipzig zurückkehren dürfen.

Wieder einmal war ich auf der Flucht.

Meine Ängste ließen erst nach, als ich die Grenze zu den alten Bundesländern überquert hatte. Zwar rechnete ich damit, dass der Besuch in Leipzig mir gesundheitlich starke Probleme bereiten würde. Dass es so schlimm kommt erwartete ich jedoch nicht.

Montag, 27. April 2015

Das Landgericht Leipzig lud mich zu einem Fortsetzungstermin am 28. April 2015. Meine Vernehmung als Zeuge war geplant. Wieder plagten mich schwere Depressionen.

Am vergangenen Freitag suchte ich meinen Hausarzt auf, um mich krankschreiben zu lassen. Sein Attest reichte mein Rechtsanwalt beim Landgericht ein. Kurze Zeit später erhielt dieser einen wütenden Anruf von Richter H., der ihm mitteilte, er werde die Krankschreibung nicht anerkennen. Er forderte ein amtsärztliches Attest. Sofern ich dieses nicht beibringe, werde er in der Sache gegen mich entscheiden.

So viel zu rechtsstaatlichen Gepflogenheiten. Unbefangenheit sieht jedenfalls anders aus.

Derartige Drohungen waren alles andere als gesundheitsfördernd. In Leipzig wusste nahezu jeder Richter über meine psychische Erkrankung Bescheid. Schon in der Vergangenheit waren zahlreiche Termine an meinem schlechten Gesundheitszustand gescheitert. Dennoch tat so mancher Richter meine Erkrankung als Schauspielerei ab.

Die Androhung von H. bestätigte meine schlimmsten Befürchtungen. Also machte ich mich auf den Weg zum Gesundheitsamt. Der zuständige Psychiater stufte mich als derzeit verhandlungsunfähig ein. Wieder einmal dieselbe Diagnose. Damit fand der Gerichtstermin nicht statt.

Dienstag, 16. Juni 2014

Das Landgericht Leipzig gab mir kaum Zeit zur Genesung. Es setzte wenige Wochen später einen neuen Verhandlungstermin an.

Die Tage davor hatte ich mit dem Gedanken verbracht, mich erneut vom Amtsarzt verhandlungsunfähig schreiben zu lassen. Allerdings wollte ich die Angelegenheit endlich hinter mich bringen. Vollgestopft mit schweren Psychopharmaka fuhr ich in die bei mir so unbeliebte Stadt.

Während der Verhandlung musste ich mir so Einiges von Richter H. anhören. Mehrfach machte er sich über meinen Gesundheitszustand lustig. Es war einfach unerträglich. Zwar kannte ich ihn nicht. Aus seinen Worten glaubte ich jedoch offene Abneigung zu hören, so, als sei er beauftragt, alte Rechnungen für alle mir weniger geneigten Richter zu begleichen. Für meine Klage besaß er trotz des eindeutigen Sachverhalts kein Verständnis.

Entgegen aller Animositäten muss ich H. eines hoch anrechnen: Während der mündlichen Verhandlung zeigte er mir diverse Schriftstücke aus meiner Insolvenzakte, die er zuvor beigezogen hatte. Darunter befand sich zu meiner völligen Überraschung auch mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24. November 2010.

Es war genau der Antrag, der angeblich nie beim Insolvenzgericht Leipzig angekommen war. Ich spürte förmlich, wie eine Druckwelle entstand, die sich schon bald in einer Explosion auflösen würde. Der Antrag fiel wie Manna vom Himmel.

Der Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig vom 25. November 2010 bewies eindeutig den Zugang meines Antrags, so wie ich das mehrfach behauptet hatte, u. a. in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde an den Ministerpräsidenten Tillich sowie meiner Petition zum sächsischen Landtag. Nach wiederholten Aussagen des Insolvenzgerichts Leipzig gab es diesen Antrag jedoch nicht.

Ich konnte es nicht glauben. Wie war es möglich, dass ein Richter am Landgericht Leipzig diesen Antrag problemlos in meiner Insolvenzakte findet, die Richter am Insolvenzgericht dagegen nicht? Ging es hier überhaupt noch mit rechten Dingen zu? Handelte es sich um ein Versehen oder steckte mehr dahinter?

Ein Versehen halte ich für ausgeschlossen. Es lag näher, dass es diesen Antrag nicht geben durfte, weil er bestimmten Leuten nicht ins Konzept passte.

Damit steckte plötzlich ein Ass in meinem Ärmel. Und zwar eins, das für den weiteren Verlauf meines Insolvenzverfahrens entscheidend sein konnte.

Sonntag, 20. September 2015

Mein Rechtsanwalt bat das Landgericht um eine Kopie dieses Antrags. Nach deren Erhalt leitete ich sie an das Insolvenzgericht weiter. Gleichzeitig erklärte ich im Hinblick auf meinen zweiten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung vom 12. Februar 2011 die Anfechtung aus allen in Betracht kommenden Gründen, insbesondere wegen arglistiger Täuschung durch das Insolvenzgericht Leipzig.

Wir erinnern uns: Im Februar 2011 machte mich das Insolvenzgericht Leipzig auf den fehlenden Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung aufmerksam, weshalb ich einen zweiten Antrag eingereicht hatte. Da sich mein erster Antrag vom November jedoch in der Insolvenzakte befand, lag eine arglistige Täuschung des Gerichts zumindest nahe.

Leider konnte ich nicht sehen, welche Reaktion mein Schreiben bei der Rechtspflegerin M. und dem Insolvenzrichter H. hervorrief. Sie dürften zumindest für ein paar Sekunden ihr seelisches Gleichgewicht verloren haben. Damit hatte sich mein Brief schon einmal gelohnt.

Nun war der Kampf um meine Restschuldbefreiung neu eröffnet.

Mittwoch, 25. November 2015

In meinem Briefkasten fand ich Post vom Insolvenzgericht. Normalerweise verhieß dies nichts Gutes. Allerdings stand die Antwort auf meinen Brief vom 20. September 2015 stand noch aus. Mehr als zwei Monate hatte sich das Gericht Zeit gelassen.

Und dieses Mal gab es erfreuliche Nachrichten. Noch nie wurde ich Zeuge einer vergleichbaren richterlichen Verzweiflung. Nun bestätigte das Insolvenzgericht den Eingang meines ersten Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Immerhin! Nach genau fünf Jahren war dies eine starke Leistung! Die Existenz dieses Antrags war nun auch nicht mehr zu bestreiten.

Plötzlich erinnerte sich das Insolvenzgericht auch an meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 26. Oktober 2012, die ich direkt an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich gerichtet hatte. Darin machte ich meinem Unmut über meinen verloren gegangenen Antrag lautstark Luft. Auch in meiner Petition an den sächsischen Landtag aus dem gleichen Jahr hatte ich die Schlamperei des Insolvenzgerichts Leipzig heftig kritisiert.

Aber es kam noch dicker. Nun erfuhr ich, dass der Abteilungsleiter für Insolvenzen am Insolvenzgericht Leipzig, Dr. Büttner, bereits Ende 2012 meinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung vom 24. November 2011 in meiner Insolvenzakte entdeckt hatte. Denn er bestätigte seine Existenz in seiner dienstlichen Stellungnahme an die Präsidenten des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden, die unter dem 14. Mai 2013 erfolgt war.

Meine Insolvenzakte enthält sogar Abschriften dieser dienstlichen Stellungnahme und beweist damit, dass gleich mehrere Richter in einer Führungsposition sowie Rechtspfleger in der sächsischen Justiz von der Existenz meines ersten Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung wussten. Nur handelten sie nicht entsprechend. Nach ihrem Willen sollte der Antrag verschollen bleiben.

Kein Richter korrigierte die Entscheidung des Insolvenzgerichts Leipzig, mit der mir die Restschuldbefreiung versagt worden war. Das stellt einen unerhörten Vorgang dar. Doch nicht nur das: Auch der ehemalige sächsische Ministerpräsident wurde mit Sicherheit vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden über meinen ersten Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung informiert. Trotzdem bestätigte er wenig später, bei meiner Behandlung sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Anlass zu einer Korrektur sah auch Tillich nicht.

Dies führt berechtigterweise zu der Frage, warum dies nicht geschah. Nun erwiesen sich die in meiner Dienstaufsichtsbehörde sowie meiner Petition erhobenen Vorwürfe als zutreffend. Ein Einschreiten hielt dagegen niemand dieser in hohen Staatsämtern arbeitenden Personen für geboten. Stattdessen bescheinigte sich die herrschende Kaste in Sachsen wohlwollend ein rechtlich einwandfreies Vorgehen.

An eine Schlamperei glaube ich nicht. Zu akribisch ist die Arbeitsweise der meisten Richter. Dies gilt insbesondere dort, wo die Justiz auf Weisung des sächsischen Ministerpräsidenten tätig wurde.

Die Antwort ist daher sehr viel einfacher: Man wollte meinen Antrag nicht finden und mir die Restschuldbefreiung gewähren. Hierfür waren sicherlich keine rechtlichen Gründe maßgebend. Es handelte sich ausschließlich um eine politische Entscheidung. Die juristische und politische Kaste in Sachsen wollte unter allen Umständen verhindern, dass ich nach dem Ablauf von sechs Jahren von meinen Schulden befreit werde und wieder als Rechtsanwalt arbeiten kann. Hierbei handelt es sich um einen geradezu unglaublichen Skandal.

Aufgrund der klaren Beweislage stellte das Insolvenzgericht nun die Existenz meines früheren Antrags fest räumte mir die Restschuldbefreiung ein. Damit war es möglich, nach sechs Jahren schuldenfrei zu leben, sofern die Restschuldbefreiung nicht noch von anderer Seite torpediert wird.

Mittwoch, 9. Dezember 2015

Das Wiederauftauchen meines ersten Antrags besaß gravierende Auswirkungen für meine Klage gegen Rechtsanwalt Gunnar Sch. Dieser haftete im Ergebnis nicht mehr für seine Pflichtverletzung, da mir nun die Restschuldbefreiung nach Ablauf von sechs Jahren gewährt wurde. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer überholenden Kausalität. Dafür, dass mein erster Antrag verloren ging, traf Gunnar Sch. keine Schuld.

Oftmals haben wir es in der Rechtsprechung mit paradoxen Situationen zu tun. An einem Beratungsfehler von Rechtsanwalt Sch. bestand zwar kein Zweifel. Er war nun jedoch nicht mehr entscheidend. Er war nicht mehr „kausal“. Meine Klage gegen ihn besaß aufgrund der neuen Entwicklung keine Aussicht auf Erfolg mehr.

Nur wusste ich das im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht. Die Schuld lag eindeutig bei der sächsischen Justiz und damit beim Freistaat Sachsen. Nun musste ich mit einer Abweisung meiner Klage gegen Sch. rechnen. Also nahm ich diese zurück. Dies führte jedoch dazu, dass ich nicht nur die Kosten des eigenen Anwalts tragen musste, sondern auch die meines Gegners.

Die Gesamtkosten beliefen sich auf 3.500 €. Das wollte ich nicht auf mir sitzen lassen. Schließlich handelte es sich um einen Fehler des Leipziger Insolvenzgerichts. Aus diesem Grund schrieb ich den sächsischen Justizminister Gemkow an und forderte ihn zur Zahlung der Prozesskosten auf. Wieder einmal handelte es sich um einen Staatshaftungsfall.

Außerdem dachte ich mir, dass der sächsische Justizminister die Arbeitsweise seiner Gerichte kennen sollte. Große Hoffnungen auf eine Schadensersatzleistung des Freistaates machte ich mir natürlich nicht. Bislang hatte die sächsische Justiz nie ihre Bereitschaft erkennen lassen, in meiner Sache objektiv zu entscheiden.

Mittwoch, 30. Dezember 2015

Damit war die Angelegenheit noch nicht beendet. Unter der Versagung der Restschuldbefreiung hatte ich gesundheitlich stark gelitten. Die berufliche und finanzielle Perspektivlosigkeit, die mit dieser Entscheidung verbunden war, hinterließ schwere Spuren.

Seitdem begleiteten mich ständig schwere Depressionen. An vielen Tagen war ich überhaupt nicht mehr ansprechbar. Meine Gesundheit verschlechterte sich soweit, dass ich Mitte Januar 2014 auf die Intensivstation des Klinikums Ingolstadt eingeliefert werden musste.

Erst nach über einem einmonatigen Aufenthalt trat eine Stabilisierung ein. Heilen lässt sich meine Erkrankung dagegen kaum. Bereits minimale Reize lösen schwere Rückfälle aus.

Daher schrieb ich den sächsischen Justizminister Gemkow ein zweites Mal an. Ich forderte Schmerzensgeld. Auf ein Entgegenkommen des Freistaats hoffte ich nicht. Interessant war für mich eigentlich nur noch die Begründung, mit der man mein Anliegen ablehnen wird.

Dienstag, 26. Januar 2016

Heute erhielt ich Post vom Oberlandesgericht Dresden, also dem Gericht, das seit Jahren Kenntnis von meinem ersten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung besaß, ohne etwas unternommen zu haben. Die Richterin am Oberlandesgericht Wetzel antwortete auf meine Schmerzensgeldforderung.

Sie könne im Ergebnis ihrer Prüfung meinem Begehren nicht entsprechen. Was für eine Überraschung! Ich lasse mir gerne meine Vorurteile bestätigen! Wetzel drehte den Spieß einfach um: Nicht die sächsische Justiz sei schuld daran, dass mein erster Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung verloren ging, sondern ich selbst. Denn ich hätte diesen Antrag nicht weiterverfolgt. Woraus die Richterin dies bei einem derart bedeutenden Antrag schloss, war mir rätselhaft.

Das war wieder einmal eine ganz starke richterliche Leistung. Seit wann muss ich ein Gericht daran erinnern, über wichtige Anträge zu entscheiden? Ist ein Antrag einmal gestellt, hat das Gericht auch davon ausgehen, dass ich es ernst meine. Das entsprach jedenfalls meiner anwaltlichen Erfahrung. Es wäre ja noch schöner, wenn ich jedes Mal gegenüber einem Gericht klarstellen muss, dass ich auch weiterhin zu meinen Anträgen stehe.

Dennoch – so Wetzel – begründe die unterbliebene Bearbeitung meines Antrages keine Staatshaftungsansprüche. Der hybride Rechtsstaat lässt grüßen.

Die Begründung belegt exemplarisch die Einstellung der sächsischen Justiz zu rechtsstaatlichen Mindeststandards. Wahrscheinlich war die Richterin Wetzel selbst nicht von ihrer Begründung überzeugt. Näher liegt jedenfalls, dass sie bei der Bearbeitung meines Falles klare Vorgaben besaß.

Natürlich steht mir dieser Schmerzensgeldanspruch zu. Von der sächsischen Justiz konnte ich jedoch keine unabhängige Bearbeitung meiner Ansprüche erwarten. Einmal mehr erfolgte die Entscheidung ergebnisbezogen.

Mittwoch, 24. Februar 2016

Wie man mit berechtigten Ansprüchen seiner Bürger umgeht, belegt ein weiterer Brief der sächsischen Justiz vom 24. Februar 2016. Er beinhaltet die Antwort auf die Forderung nach Erstattung der Kosten für den gegen Gunnar Sch. geführten Rechtsstreit.

Erneut antwortete mir die Richterin am Oberlandesgericht Wetzel. Erwartungsgemäß sah sie keine Verpflichtung, die Kosten des Rechtsstreits zu ersetzen. So falsch dies auch war, sie folgte damit einer Tradition. Zwar stehen diese Haftungsregelungen im Gesetz (§ 839 Bürgerliches Gesetzbuch). Die sächsische Justiz wendet sie jedoch nicht auf Schadensersatzbegehren ihrer Bürger an.

Rechtsstaatlich ist dies mit Sicherheit nicht.

Wieder einmal sah die Richterin Wetzel den Fehler bei mir. Eine Haftung des Freistaates Sachsen käme nur dann in Betracht, wenn ich wegen des Verschwindens meines Antrags zur Klage gegen Rechtsanwalt Gunnar Sch. gezwungen gewesen wäre. Dies sei nicht der Fall, denn ich hätte das Insolvenzgericht an die Bearbeitung des verlorengegangenen Antrags erinnern müssen. Hätte sich in diesem Fall wirklich etwas geändert? Obliegt es mir, dafür zu sorgen, dass Richter ihrer Arbeit ordnungsgemäß nachgehen? Bin ich für die Prüfung der Akten des Insolvenzgerichts zuständig? Und was war mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde sowie meiner Petition? Enthielten diese nicht sogar eine Beschwerde auf höchster Ebene?

Das war Rechtsakrobatik auf höchstem Niveau. Während jeder Bürger für sein Fehlverhalten haftet, gilt dies nicht für die Vertreter des Freistaates Sachsen. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist diese Doppelmoral nicht hinnehmbar.

Natürlich muss es eine praktische Möglichkeit geben, den Freistaat Sachsen auf Schadensersatz zu verklagen. Große Lust dazu habe ich allerdings keine mehr. Ich ahne bereits, mit welchem Einfallsreichtum diese Klage behandelt würde. Was nicht sein kann darf im Freistaat eben nicht sein. Gewinnchancen hätte ich allenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort gehört mein Fall eigentlich hin. Nur wäre der Weg dahin lang und beschwerlich.

Am Ende hat der Freistaat Sachsen sein Ziel erreicht. Das damit in der Praxis umgesetzte Zweiklassenrecht ist zwar unbefriedigend, weitere negative Erfahrungen brauche ich aber keine mehr.

Zu Beginn meines Jurastudiums Mitte der 80er Jahre gab mir der Saarbrücker Volkswirtschaftsprofessor Dr. Stützle eine wichtige Entscheidungshilfe auf den Weg. Er sprach in der Vorlesung über allgemeine Volkswirtschaftslehre davon, jeder Marktteilnehmer habe grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um auf Ereignisse zu reagieren, nämlich „exit“ oder „voice“. Er könne selbst darüber entscheiden, ob er sich auf bestimmte Spielregeln einlässt, oder dem Marktgeschehen den Rücken kehrt.

Ähnlich ist es im Fall der sächsischen Justiz. Ich besitze keine realistische Chance, auf deren Gepflogenheiten Einfluss zu nehmen. Also bleibt mir nur der Exit. Und den hatte ich mit meinem Wegzug aus Leipzig vollzogen.

Dienstag, 21. Februar 2017

Eigentlich ist heute ein guter Tag. So sollte es wenigstens sein. Denn die sechsjährige Wohlverhaltensphase in meinem Insolvenzverfahren ist abgelaufen. Sechs lange Jahre hatte mein Insolvenzverwalter Zugriff auf mein Einkommen, soweit dies die Pfändungsfreigrenzen überschritt. Aufgrund meiner Erkrankung war ich jedoch die meiste Zeit arbeitsunfähig.

Nun war ein Neustart möglich. Ich überlegte sogar, mir wieder eine Zulassung als Rechtsanwalt zu besorgen. Auch reservierte ich im Internet Adressen für meine künftige Homepage. Da ich vom Insolvenzgericht nichts gehört hatte, ging ich von einer Gewährung der Restschuldbefreiung aus.

Beim Insolvenzgericht sah man dies anders. Von dort erhielt ich die Mitteilung, dass derzeit nicht über meine Restschuldbefreiung entschieden werden könne. Denn die Insolvenzakte liege dem Gericht derzeit nicht vor.

Samstag, 1. Juli 2017

Nun waren bereits mehrere Monate vergangen. Eigentlich genug Zeit, um das Verfahren zur Gewährung der Restschuldbefreiung einzuleiten. Geschehen war leider immer noch nichts.

Nachdem ich bei den Mitarbeitern des Insolvenzgerichts zuvor bereits auf Granit gestoßen war, wandte ich mich direkt an den Abteilungsleiter für Insolvenzen, Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Büttner. Es handelte sich um eben denjenigen Richter, der Ende 2012 meinen ersten Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung in meiner Insolvenzakte entdeckt, dies jedoch nicht zum Anlass genommen hatte, in der Sache tätig zu werden.

Und so sollte es auch dieses Mal sein: Auf seine Antwort wartete ich vergeblich.

Mittwoch, 15. August 2017

Es sollten noch weitere sechs Wochen vergehen, bis das Insolvenzgericht schließlich handelte. Bislang hatte das Gericht keinen Grund zur Eile gesehen, zumal – so das Gericht –in meinem Fall mit Einwendungen von Gläubigern gegen die Gewährung der Restschuldbefreiung zu rechnen sei.

Ein halbes Jahr nach Ablauf der Wohlverhaltensphase teilte mir das Gericht nun allerdings mit, das Verfahren könne jetzt betrieben werden. Meine Insolvenzakte sei vom Landgericht an das Insolvenzgericht zurückgesandt worden. Es bat meinen Insolvenzverwalter Rüdiger B., einen außerplanmäßigen Bericht darüber zu erstatten, ob ich meinen Pflichten als Insolvenzschuldner während der Wohlverhaltensphase nachgekommen war.

Freitag, 17. November 2017

Die vergangenen Wochen verbrachte ich grübelnd. Erneut waren dunkle Wolken aufgezogen und dämpften meine Stimmung. Hierzu passte die Post, die ich heute vom Insolvenzgericht erhielt. Darin enthalten waren Einwendungen, welche einige Gläubiger, darunter die Finanzämter in Leipzig und Grimma sowie die Landesbank Baden-Württemberg, gegen die Gewährung meiner Restschuldbefreiung erhoben. Auch zwei Leipziger Rechtsanwälte hatten das Insolvenzgericht aufgefordert, mir die Restschuldbefreiung zu versagen. Das waren nun wirklich keine guten Nachrichten.

Noch schlechter wurde meine psychische Verfassung, nachdem ich mir diese Einwendungen genau durchlas. Meine Gläubiger beriefen sich auf den Bericht meines Insolvenzverwalters Rüdiger B. Dieser beschwerte sich offensichtlich über eine nachhaltige Verletzung meiner Kooperationspflichten und empfahl, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern. Es sah also ganz so aus, als hätte Rechtsanwalt Rüdiger B. kräftig vom Leder gezogen.

Insolvenzverwalter B. bestätigte noch zwei Jahre zuvor, ich sei meinen Kooperationspflichten nachgekommen. Daher empfahl er einen Insolvenzplan zur Beendigung meines Insolvenzverfahrens. Dies war nun Schnee von gestern. Rüdiger B. legte seine Karten auf den Tisch. Und danach besaß ich ein schlechtes Blatt. Vielleicht wollte er es sich auch nicht mit dem Insolvenzgericht verscherzen und die Erteilung neuer Aufträge riskieren.

Ich bat das Insolvenzgericht mehrfach darum, mir seinen Bericht zur Verfügung zu stellen, damit ich mich inhaltlich dazu äußern kann. In einem Rechtsstaat ist dies selbstverständlich. Rechtliches Gehör kann nur dem gewährt werden, der über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wird. Aus den Einwendungen der Gläubiger konnte ich nicht entnehmen, was mir mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. wirklich vorwarf.

Meine Bitte blieb jedoch unbeantwortet. Das Insolvenzgericht Leipzig tat alles, um meine Anhörung zu hintertreiben. Es wollte mich dar nicht erst in die Lage versetzen, mich mit den Einwendungen meiner Gläubiger auseinander zu beschäftigen.

Glücklicherweise war es Rechtsanwalt Rüdiger B., der mir seinen Bericht auf Nachfrage meines Rechtsanwalts Reinhard Willemsen zur Verfügung stellte. In der Tat machte er darin Ausführungen zur Verletzung meiner Kooperationspflichten. Dabei stützte er sich auf nicht näher genannte Informanten aus Leipzig. Leider sah mein Insolvenzverwalter keinen Grund, mich aufzufordern, zu deren Behauptungen Stellung zu beziehen. Rechtsanwalt Rüdiger B. schloss mit dem Hinweis, ich habe meine Kooperationspflichten zumindest grob fahrlässig verletzt.

Positive Worte fand er dagegen keine.

Am Ende spielte all dies nun keine Rolle mehr. Er hatte seinen außerplanmäßigen Bericht erstellt und diesen den Gläubigern zukommen lassen.

Das Insolvenzgericht Leipzig wird nun eine sehr spannende Frage beantworten müssen: Bin ich überhaupt zur Kooperation verpflichtet, wenn das Insolvenzgericht meinen ersten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung unterschlägt? Immerhin hatte das Gericht mir zu Beginn meines Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung verweigert.

Nach der Insolvenzordnung stellt die Restschuldbefreiung eine notwendige Voraussetzung der Kooperationspflicht dar. Sie steht daher am Beginn jedes Insolvenzverfahrens. Man bietet dem Insolvenzschuldner die Restschuldbefreiung an und erwartet im Gegenzug seine Kooperation.

Wie kann ich zu einer Kooperation verpflichtet sein, wenn ich meine Kooperationspflicht aufgrund der Versagung der Restschuldbefreiung zu Beginn meines Insolvenzverfahrens nicht einmal kannte? Immerhin warf mir Rüdiger B. grob fahrlässiges Verhalten vor.

Mit derartigen Überlegungen wird sich das Insolvenzgericht jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht befassen. Es wird das machen, was es von Anfang an vorhatte, und was ich bereits in seinem Beschluss vom 21. Februar 2011 nachlesen musste: Ich soll, so der Wille der sächsischen Justiz, bis ans Ende meiner Tage auf meinen Schulden sitzen bleiben. Was jedem Einzelnen zusteht, wird mir verweigert.

Für mich handelt es sich bei der Angelegenheit um eine politische Entscheidung, die nur rechtlich begründet werden muss. Nur die Begründung bleibt spannend, nicht das Ergebnis.

Leider ist mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Gewährung bzw. Verweigerung meiner Restschuldbefreiung die Angelegenheit noch lange nicht vorbei. Sollte mir die Restschuldbefreiung verweigert werden, muss ich wieder einmal den Rechtsweg ausschöpfen und notfalls beim Bundesverfassungsgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung werden noch Jahre ins Land gehen. Damit ist eine Rückkehr in den Anwaltsberuf ausgeschlossen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 6 – Die Staatsgewalt schlägt zurück

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 5 – Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger

Der hybride Rechtsstaat – Teil 5 – Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger

Montag, 8. April 2013

Den heutigen Tag hatte ich mit Spannung erwartet. Voll innerlicher Unruhe suchte ich die Buchhandlung Hugendubel im Westpark in Ingolstadt auf. Nun hielt ich es in den Händen: Es war das neue Buch des investigativ tätigen Journalisten Jürgen Roth, mit dem Titel „Spinnennetz der Macht“.

Vor mehreren Jahren lernte ich Jürgen Roth kennen. Eines Nachmittages saß er in meinem Wohnzimmer, damals noch in Leipzig. Er war ein schmächtiger Mann mit scharfer, schneller Intelligenz, der eine Auseinandersetzung mit unseren Staatsvertretern nicht scheute und sich nicht einschüchtern ließ[1]. Als einer der wenigen Journalisten war er bereit, Betroffene in ihrem Kampf zu unterstützen. Er verlieh diesen eine Stimme. Diese war mahnend und fordernd zugleich. Missstände deckte er konsequent auf.

Jürgen Roth fragte mich damals nach meinen Erfahrungen im Umgang mit den Vertretern der herrschenden Kaste in Sachsen. Man merkte schnell, dass es ihm auch ein persönliches Anliegen war, staatliche Willkür aufzuarbeiten. Er selbst hatte unter den Attacken der sächsischen Justiz ebenfalls gelitten. Seitdem ging der Kontakt zu ihm nicht verloren. Jürgen Roth ermunterte mich dazu, meine Erlebnisse niederzuschreiben und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Schnell entfernte ich die Schutzhülle des Buches und begann zu lesen. Gierig überflog ich die Zeilen. Da stand er nun: mein Name und ein großer Teil meiner Erfahrungen in Sachsen. Ich nahm das Objekt meiner Begierde, ging zur Kasse und zahlte. Jürgen Roth berichtete über meine Erlebnisse als „Kampf eines Aufrechten“. Dies ging runter wie Öl. Immerhin war er eine der wenigen Personen, die diesen Kampf unterstützten und den Betroffenen Mut machte.

Mir bedeuteten seine Ausführungen viel. Immerhin bildeten sie den Anfang meiner längst fälligen Rehabilitation. Das war zwar eigentlich eine sächsische Aufgabe, dort sah man die Dinge jedoch anders. Um mir nichts vorwerfen zu müssen unterrichtete ich sowohl meinen Insolvenzverwalter als auch das Insolvenzgericht Leipzig über das Buch. Das war natürlich ein Fehler.

Nach der Lektüre seiner Ausführungen fühlte ich mich das erste Mal seit langem besser. Vielleicht war mein Kampf gegen die Windmühlen der Justiz doch nicht so aussichtslos, wie ich dies immer gedacht hatte. Vielleicht würden sich nun auch andere Journalisten meiner Sache annehmen und dafür kämpfen, dass sich diese Erfahrungen nicht wiederholen.

Doch ich sollte mich wieder einmal irren. Außer Jürgen Roth interessierte sich niemand für diesen Kampf.

Montag, 15. April 2013

Natürlich haben die Vertreter an den Schaltstellen der Macht in Sachsen das Buch von Jürgen Roth mit Unwillen gelesen. Mit einer Reaktion musste ich also rechnen. Gleiches gilt für meine Petition zum sächsischen Landtag, die ich kurz zuvor eingereicht hatte.

Leider fiel die Reaktion der sächsischen Justiz wieder einmal nicht so aus, wie ich es mir erhofft hatte. Stattdessen zeigte mir der Freistaat wieder einmal sein wahres Gesicht.

Erneut wurde früh morgens stürmisch an der Hauseingangstür in Ingolstadt geklingelt. Es erschienen mehrere Kriminalbeamte und legten mir einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 16. November 2012 vor. Vorausgegangen war eine Strafanzeige meines Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger B. vom Juni 2011.

Das Timing überraschte nun doch. Oder etwa nicht?

Fast zwei Jahre nach Erstattung einer Strafanzeige meines Insolvenzverwalters ordnete das Amtsgericht Leipzig zum wiederholten Mal die Durchsuchung meiner Wohnung an. Bezeichnenderweise wurde die Staatsanwaltschaft erst nach Veröffentlichung des neuen Buchs von Jürgen Roth tätig. Was für eine kuriose zeitliche Übereinstimmung! Der wievielte Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts lag nun eigentlich vor? Inzwischen hatte ich den Überblick verloren.

Mein Insolvenzverwalter B. beschuldigte mich, einen betrügerischen Bankrott begangen zu haben. Ich soll erhebliche Gelder von meinen Anwaltskonten abgezweigt und meine Beteiligungen an den Biogasgesellschaften in strafbarer Weise auf ein Unternehmen übertragen haben.

Das waren wirklich heftige Vorwürfe. Noch im Mai 2011 hatte ich mich den Fragen meines Insolvenzverwalters anlässlich unseres Treffens in Frankfurt am Main gestellt. Es gab anlässlich dieses Gesprächs keinen Hinweis darauf, dass noch irgendwelche Fragen offen wären.

Getreu seiner bisherigen Linie machte sich mein Insolvenzverwalter anlässlich dieser Strafanzeige dennoch nicht die Mühe, den Sachverhalt aufzuklären und sich hinsichtlich der Details bei mir rückzuversichern. Dass meine Einnahmen ausschließlich in den Kanzleibetrieb geflossen waren, ich mir zudem die letzten 18 Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht einmal ein Gehalt gezahlt hatte, interessierte ihn nicht. Gleiches galt für die Gründe, die zur Übertragung meiner Geschäftsanteile an den Biogasgesellschaften führten. Rüdiger B. wusste es wieder einmal besser. Für ihn war es nicht erforderlich, mich vorher anzuhören.

Meinem Insolvenzverwalter war es jedoch wichtiger, seinen eigenen Weg zu gehen, auch wenn er damit die Gegebenheiten auf den Kopf stellte. Seine Strafanzeige, über die ich erst anlässlich der erneuten Durchsuchung erfuhr, ist für mich auch heute noch nichts anderes als eine massive Denunziation mit schwerwiegenden Folgen.

Vorteile für das Insolvenzverfahren erzielte er auf diese Weise allerdings nicht, denn er setzte mich gesundheitlich wieder dauerhaft schachmatt. Damals war es der achte Durchsuchungsbeschluss, den das Amtsgericht Leipzig gegen mich erlassen hatte. Nun versank ich wieder in tiefen Depressionen.

Montag, 9. September 2013

Meine Gesundheit hatte sich etwas gebessert, wenn auch in kleinen Schritten. Vor vier Wochen wandte ich mich an den Leipziger Rechtsanwalt Dr. Stapper, ein Spezialist im Insolvenzrecht. Dieser hatte mich schon vor der Eröffnung meines Insolvenzverfahrens auf die Möglichkeit verwiesen, das Verfahren durch einen sogenannten Insolvenzplan vorzeitig zu beenden. Ein Insolvenzplan beinhaltet eine Einigung mit meinen Gläubigern. Diese müssen den Insolvenzplan mittragen, ihm also positiv gegenüberstehen. Dr. Stapper sollte dessen Erfolgsaussicht prüfen.

Hierzu beantragte er Einsicht in meine Insolvenzakte. Diese enthielt u. a. die Berichte meines Insolvenzverwalters an die Gläubigerversammlung, also an die Gemeinschaft aller Gläubiger. Meine Gläubiger hatten von mir seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts mehr gehört. Ich wusste daher nicht, ob sie einen Insolvenzplan befürworten würden.

Eigentlich ist jeder Insolvenzverwalter verpflichtet, dem Schuldner die Berichte an die Gläubigerversammlung zu übermitteln. Mehrfach hatte ich meinen Insolvenzverwalter hierzu aufgefordert. Eine Antwort blieb er mir stets schuldig.

Vielleicht lag der Grund hierfür auch in der Art, wie er über mich berichtete. Mehrfach teilte er meinen Gläubigern mit, ich sei nicht kooperationswillig, wodurch die Arbeit des Insolvenzverwalters deutlich erschwert würde. Nicht akzeptabel war für mich, dass dies hinter meinem Rücken geschah und ich damit keine Möglichkeit besaß, die Vorwürfe richtig zu stellen.

Aufgrund meiner Kooperationsunwilligkeit – so führte mein Insolvenzverwalter aus – solle mir die Möglichkeit eines Insolvenzplans versagt werden. Was mein Insolvenzverwalter den Gläubigern verschwieg war die Tatsache, dass ich jede seiner Anfragen, sofern es welche gab, ausführlich beantwortet hatte. Vielmehr war es Rüdiger B., der nur selten Zuarbeiten von mir verlangt hatte. Aber Papier ist bekanntlich geduldig.

Natürlich wollte ich von Rechtsanwalt Dr. Stapper wissen, ob meine Gläubiger von meinem Insolvenzverwalter über meine psychische Erkrankung informiert worden waren. Dies war jedoch nicht der Fall. Meine Gläubiger mussten daher annehmen, dass ich eine Kooperation im Insolvenzverfahren willkürlich verweigerte.

Dr. Stapper kam zu dem Ergebnis, dass ein Insolvenzplan derzeit keine Aussicht auf Erfolg besitzt. Meine Gläubiger würden sich der Auffassung meines Insolvenzverwalters anschließen und gegen einen Insolvenzplan sowie die damit verbundene Restschuldbefreiung stimmen.

Damit hatte mein Insolvenzverwalter vollendete Tatsachen geschaffen. Es sollte bei der gegen mich verhängten Höchststrafe, also dem sechsjährigen Insolvenzverfahren und der Verweigerung der Restschuldbefreiung bleiben. Ich würde auch nach sechs Jahren auf meinen Schulden sitzen bleiben.

Das waren ausgesprochen bittere Nachrichten.

Mittwoch, 24. September 2014

Beruflich gelang mir vor ein paar Wochen ein kleiner Durchbruch. Ich trat beim Institut für Fortbildung von Betriebsräten (IfB) aus Murnau am Staffelsee eine Stelle als Referent an. Ich hatte die Hoffnung auf einen neuen Job schon fast aufgegeben.

Ich sollte Betriebsräte im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht unterrichten. Für mich stellte diese Referententätigkeit eine enorme finanzielle Entlastung dar. Da meine Vergütung unterhalb der Pfändungsfreigrenze lag, besaß mein Insolvenzverwalter hierauf keine Zugriffsmöglichkeit.

Die ersten beiden Seminare in Frankfurt und Dresden hielt ich mit gutem Erfolg. Die Kritiken der Seminarteilnehmer waren positiv. Daher bestand die Chance, künftig öfter Betriebsräte schulen zu können.

Aber es sollte anders kommen. Wieder einmal hatte ich die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

Mein Insolvenzverwalter erfuhr durch eine Indiskretion aus meinem „Freundeskreis“ von meiner neuen Tätigkeit und setzte zu einer Blutgrätsche an. Ohne mich zu informieren bzw. vorherige Auskünfte bei mir einzuholen wandte er sich direkt an das IfB. Außerdem beantragte er beim Insolvenzgericht Leipzig eine Postsperre, welches ihm diese umgehend gewährte. Fortan würde Rüdiger B. die an mich gerichtete Post vor mir lesen.

Seine Vorgehensweise hatte sich seit seiner Attacke gegenüber dem Jobcenter Ingolstadt, wo er die Einstellung meiner Hartz-IV-Zahlungen erreichen wollte, nicht geändert. Mein Insolvenzverwalter berichtete dem IfB von meinen „kriminellen Machenschaften“. Es ginge mir nur darum, Einnahmen an den Gläubigern vorbei zu erzielen.

Er forderte die Zahlung meiner gesamten Vergütung an ihn selbst. Die Pfändungsfreigrenzen akzeptierte er nicht. Und das, obwohl meine Referentenvergütung den Pfändungsfreibetrag nicht einmal überschritt.

Wenig später erfuhr ich die Konsequenzen wieder einmal am eigenen Leibe. Aufgrund des Briefs meines Insolvenzverwalters beendete das IfB die Zusammenarbeit mit mir. Damit ging mir das Referentengehalt verloren. Ich stürzte einmal mehr vollständig ab.

Die Vorgehensweise meines Insolvenzverwalters war alles andere als zielführend. Nach der Beendigung meiner Zusammenarbeit mit dem IfB konnte er nicht mehr auf eine höhere Referentenvergütung meinerseits hoffen und einen Teil davon einfordern. Damit schädigte er meine Gläubiger zum wiederholten Mal.

Die Kaltschnäuzigkeit meines Insolvenzverwalters musste ich darüber hinaus auch anlässlich eines Besuchs bei meiner Bank an diesem Tag feststellen. Nachdem ich meine EC-Karte in den Schlitz des Bankautomaten eingeführt hatte, wurde diese einbehalten. Auf meinem Konto befand sich ein nur geringes Guthaben. Das IfB hatte kurz vorher meine Spesen für mein Vorstellungsgespräch überwiesen.

Nach Auskunft der Volksbank Greven ließ mein Insolvenzverwalter mein Konto pfänden und veranlasste die Zahlung der Spesen an sich. Nach den einschlägigen Regelungen der Zivilprozessordnung dürfen derartige Spesen allerdings nicht gepfändet werden. Meinen Insolvenzverwalter interessierte dies wenig. Die Spesen aus meinem Vorstellungsgespräch sah ich nie wieder.

Daran änderten meine Beschwerden bei ihm sowie beim Insolvenzgericht Leipzig nichts. Während mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. seiner Linie treu blieb und meine Schreiben ignorierte, erhielt ich vom Insolvenzgericht Leipzig nur die kurze Antwort, der Insolvenzverwalter habe alles richtiggemacht. Auch eine hinter meinem Rücken erfolgte Denunziation sah das Insolvenzgericht nicht. Immerhin hatte B. von meinen „kriminellen Machenschaften“ gesprochen.

Längst war beim Leipziger Insolvenzgericht alles erlaubt. Seine Vorgehensweise deckte sich zwar nicht mit der Rechtslage. Es entsprach aber der üblichen Marschrichtung in der Leipziger Justiz. Ähnlich hatte das Insolvenzgericht Leipzig bereits auf frühere Beschwerden meinerseits reagiert. Diese Praxis ermutigte meinen Insolvenzverwalter zu noch konsequenterem Vorgehen.

Nachvollziehen kann ich das Verhalten meines Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzgerichts bis heute nicht. Wozu nutzen rechtliche Rahmenbedingungen, wenn man sich bei der Anwendung selbst die Absolution erteilt.

Dass gerade Vertreter der öffentlichen Hand, zu denen Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht gehören, verpflichtet sind, rechtliche Mindeststandards einzuhalten, stellt eine Binsenwahrheit dar. Immerhin geht es hier um nichts Geringeres als die Rechtsstaatlichkeit, deren Bedeutung und Reichweite ich aufgrund meiner Doktorarbeit genau zu kennen glaubte.

Mein rechtstheoretisches Wissen deckte sich jedoch nicht mit der im Freistaat Sachsen gelebten Rechtspraxis. Mein Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Regelungen in der sächsischen Justiz war längst verloren. Sämtliche Verfassungsgrundsätze helfen dem Betroffenen nicht, wenn die Bereitschaft zu ihrer Einhaltung fehlt.

Montag, 22. Juni 2015

Wieder einmal befasste ich mich mit Überlegungen, mein Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzplan zu beenden. Inzwischen stand sogar mein Insolvenzverwalter diesem Vorhaben positiv gegenüber.

Mein Rechtsanwalt hatte die aktuelle Gläubigerliste von Rüdiger B. abgefordert. Gleichlautende Bitten von mir gab es zwar bereits früher. Eine Antwort blieb mir B. jedoch stets schuldig. Er brauchte meine Zuarbeit offensichtlich nicht.

Die Gläubigerliste gibt Auskunft darüber, welcher Gläubiger im Insolvenzverfahren Forderungen erfolgreich angemeldet hat. Sie dokumentiert den exakten Schuldenstand. Es ist daher wichtig, diese Liste möglichst fehlerfrei zu erstellen. Gerade aus diesem Grund hatte ich meinem Insolvenzverwalter B. in den vergangenen Jahren immer wieder meine Unterstützung angeboten. Schließlich wusste ich am besten, welche Forderungen existierten und welche nicht.

Rüdiger B., der sich so gerne über meine fehlende Kooperationswilligkeit beklagte, ging auf mein Angebot leider nie ein. Nun sah ich das Ergebnis seiner Tätigkeit. Mein Insolvenzverwalter hatte in erheblichem Umfang Forderungen von Gläubigern bestätigt, die in Wirklichkeit nicht bestanden. Teilweise widersprachen diese sogar gerichtlichen Entscheidungen.

Eine Änderung der Gläubigerliste war nun allerdings nicht mehr möglich. Mein Schuldenstand hatte sich aufgrund der einseitigen Tätigkeit meines Insolvenzverwalters um mehrere hunderttausend Euro erhöht.

Natürlich machte ich Rüdiger B. auf diese Fehler aufmerksam. Auf eine Antwort verzichtete er.

[1]              www.juergen-roth.com/blog/tag/sachsensumpf-2/; www.berliner-zeitung.de/der-mafia-experte-juergen-roth-sieht-in-sachsen-eine-herrschaftsjustiz-am-werk–jetzt-ermittelt-die-chemnitzer-polizei-wegen-verunglimpfung-des-staates-gegen-den-journalisten-der-staatsfeind-15606154?originalReferrer=https://www.google.de/; http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=384&meldung=Sachsensumpf-Kritiker-Juergen-Roth-droht-Gefaengnis

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