Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Und ewig grüßt das Murmeltier. Mal wieder ein dejà-vu. Auch nach 10 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Leipzig nichts verlernt. Diejenige Staatsanwaltschaft, welche der Verfolgung und Verunglimpfung ihrer Gegner immer besondere Aufmerksamkeit widmet. Beides gehört nach Auffassung dieser Herren eng zusammen. Und hierbei übertrifft sich die Staatsanwaltschaft regelmäßig selbst. Ihre geübte Vorgehensweise erreicht meisterliches „Niveau“.

Offensichtlich besitzt die Staatsanwaltschaft Leipzig derart große Zweifel an ihren rechtlichen Fähigkeiten, dass sie schon lange nicht mehr auf eine Verurteilung ihrer Gegner vor einem Strafgericht vertraut. Diese soll in jedem Fall auf anderem Wege erreicht werden, nämlich durch deren öffentliche Bloßstellung. Die öffentliche Stigmatisierung ist schneller und wirkungsvoller zu erreichen und besitzt in jedem Fall Langzeitwirkung.

Hierzu werden Presseerklärungen verfasst bzw. einzelne Medien – vor allem die BILD, ein dankbarer Abnehmer für jegliche Schmähgesänge – persönlich instruiert. Kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig dabei nie unabhängig und unvoreingenommen über einen Vorwurf „informiert“. Es geht ihr nur um ihre eigenen Ziele.

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

In meinem Fall bleibt sie ihrer Linie seit 20 Jahren treu. Man könnte diese Vorgehensweise auch problemlos als weiße Folter einordnen, so perfide sind die Methoden. Es begann alles damit, dass ich die Mitarbeiter des Klassischen Spiels der Sächsischen Spielbanken, einem Staatsunternehmen, welches unter der Fuchtel des damaligen Staatsministers der Finanzen Milbradt stand, sowie die Betriebsräte im Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze unterstützte. Aus Sicht der Vertreter des Freistaates Sachsen handelte es sich dabei um ein schweres Kapitalverbrechen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Durch meine Arbeit machte ich mich bereits strafbar, wie eine Strafanzeige des Finanzministeriums sowie ein später ergangener Durchsuchungsbeschluss belegen. Man beförderte mich kurzerhand zum Kopf einer kriminellen Vereinigung, was hinsichtlich der Schwere der Tat etwa dem Vorwurf, ein Terrorist zu sein, entspricht. Und natürlich gab man sensible Informationen stets direkt an die BILD sowie der Dresdner Morgenpost, zwei Kernsäulen staatlicher Medienpolitik, weiter. Die Boulevardpresse fungiert so immer wieder als verlängerte Presseabteilung des Freistaates Sachsen.

Durchsuchungsbeschluss ist verfassungswidrig

Freistaat Sachsen muss Schadensersatz zahlen

Über die Einstellung des Strafverfahrens bzw. die Absurdität des Vorwurfs redete man natürlich nicht. Den Anwälten des Staates war diese Information offensichtlich nicht wichtig genug, um sie weiterzugeben. Eine entsprechende Information der Medien würde nur zu ungeliebten Fragen stellen, etwa, ob die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht an den Haaren herbeigezogen waren, wie es später das Landgericht Leipzig sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden.

Und so ging es über die Jahre weiter. Dass sie nie an einem objektiven Bild der Lage bzw. an meinen Argumenten interessiert war, bewies die Staatsanwaltschaft Leipzig vor allem ab 2003. Ab 2005 setzte sie mit Staatsanwältin Eßer-Schneider, die in der Folgezeit mehrfach befördert wurde, jemanden für meine gezielte Verfolgung ein, welche direkt mit einem Konkurrenten von mir, einem Arbeitsrechtler aus einer Großkanzlei, verheiratet war. Sie musste sich daher von mir zu recht den Vorwurf gefallen, nicht an Rechtsverfolgung, sondern an Marktbereinigung interessiert zu sein.

Und natürlich landeten die Vorwürfe auf mehr oder weniger verschlungenen Wegen im O-Ton der Staatsanwaltschaft immer wieder bei der BILD, die dankbar den Staffelstab aufnahm. Nun ging Staatsanwältin Eßer-Schneider dazu über, mir vorzuwerfen, ich habe Mandanten betrogen bzw. Gelder veruntreut. Sie behauptete immer wieder, ich habe als Rechtsanwalt zwar Rechnungen gelegt, in Wirklichkeit jedoch nie gearbeitet. Dabei bestätigten die von ihr inittierten Durchsuchungen meiner Kanzlei immer wieder das Gegenteil.

Eßer-Schneider war das jedoch egal. Die eindeutigen Durchsuchungsergebnisse hielten sie nicht davon ab, weiter die Boulevardpresse zu informieren

Für einen Rechtsanwalt sind diese Vorwürfe tödlich. Das wusste natürlich auch die Staatsanwaltschaft Leipzig, denn auf meine finanzielle Vernichtung kam es ihr, nachdem sie mit ihren Strafvorwürfen nie wirklich weiterkam, an.

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Seit diesem Zeitpunkt erkrankte ich immer mehr. Depressionen, die auf meinen aussichtslosen Kampf gegen die Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften zurückgingen, wurden zu meinem ständigen Begleiter. Damit brach eine weitere wichtige Säule meiner anwaltlichen Berufsausübung zusammen. Jedenfalls bestanden für eine weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt in Leipzig nicht mehr die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Also kehrte ich Sachsen für immer den Rücken.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod

Nun hat sie es wieder getan: Anlässlich eines noch laufenden, auf Staatsanwältin Eßer-Schneider zurückgehenden Strafverfahrens, informierte die Staatsanwaltschaft Leipzig wieder die Boulevardpresse sowie den Mitteldeutschen Rundfunk (als Rechtsanwalt hatte ich mehr als 100 Beschäftigte des MDR gegen den Sender vertreten). Ich soll – so der Vorwurf – 70.000 € veruntreut haben, was absurd ist. Gleichzeitig beschwerte sie sich darüber – was sicherlich zutrifft – ich würde gegen sie in meinem Internetblog zu Felde ziehen. Nun, ihre Methoden verdienen durchaus, öffentlich aufgearbeitet zu werden…

Natürlich berücksichtigte die Staatsanwaltschaft Leipzig im Rahmen ihrer „Öffentlichkeitsstrategie“, die in Wirklichkeit eine reine Verleumdungsstrategie ist, niemanden über meine Entlastungsargumente, aus denen sich ergibt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt ist. Stattdessen wird sie nicht müde, meine „kriminelle Vorgeschichte“, die bis zu den Spielbankenprozessen zurückreicht, zu betonen.

Nur haben alle Attacken der Staatsanwaltschaft zwei Dinge gemeinsam: Erstens führten sie nicht zum Erfolg – mein Bundeszentralregisterauszug war immer lupenrein. Zweitens zerstörten sie meine Gesundheit, weshalb eine Aufarbeitung der Vorwürfe seit Jahren an meiner Verhandlungunfähigkeit scheitert. Diese hat die Staatsanwaltschaft Leipzig herbeigeführt.

Natürlich würde ich mich auch vor Gericht gerne äußern und der Staatsanwaltschaft Leipzig die ganze Absurdität ihrer Vorwürfe vor Augen halten. Die Langzeitwirkungen der weißen Folter verhindern dies jedoch auch weiterhin.

Ich halte nichts davon, dass Staatsanwälte, wie man dies aus amerikanischen Filmen kennt, vor die Kameras treten und sich ins Rampenlicht stellen. Sie sind und bleiben Anwälte dieses Staates, was sich auch in ihrem Berufsverständnis niederschlagen sollte. Ihr Amt fordert damit Zurückhaltung. Jegliches vernünftige Maß überschreiten diese Staatsanwälte jedoch, wo sie die Boulevardpresse gezielt für eigene Ambitionen, insbesondere die medienwirksame Abschlachtung ihrer Gegner, die oft auch noch im Internet veröffentlicht wird, nutzen.

Um dem Leser ein objektives Bild zu geben – auch hierzu sind Staatsanwälte verpflichtet – dürfen keinesfalls die Vorwürfe nur einseitig wiedergegeben werden. Jeder Mensch mit einschlägiger Erfahrung weiß heute, wie oberflächlich und einseitig Anklageschriften der Staatsanwaltschaft heute ausfallen. Sie taugen keinesfalls als Fundament für öffentlich erhobene Vorwürfe sondern belegen das, wozu sich viele Staatsanwälte eines hybriden Rechtsstaates leider entwickelt haben.

Insolvenzgericht Leipzig – Justizministerium antwortet

Vor einem Monat hatte ich mich beim sächsischen Justizminister Gemkow (CDU) über die lange Dauer beschwert, welche das Insolvenzgericht Leipzig für die Bearbeitung meines Antrags auf Gewährung der Restschuldbefreiung benötigt.

Insolvenzgericht Leipzig – Schreiben an Justizminister Gemkow

Meine Wohlverhaltensphase war am 21.2.2017 abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt hätte das Insolvenzgericht Leipzig entscheiden müssen. Das Insolvenzgericht verschleppt jedoch diesen Vorgang immer weiter. Mehrfache Mahnungen meinerseits blieben ohne Resonanz.

Schließlich hängt meine Rückkehr in den Anwaltsberuf davon ab, dass mir die Restschuldbefreiung gewährt wird. Und daran sollte der Staat eigentlich ein Interesse besitzen, da mir diese Rückkehr wieder Einkünfte sichert und ich nicht länger auf Unterstützungsleistungen des Staates angewiesen bin. Leider blieben etwa 750 Bewerbungen meinerseits in den vergangenen Jahren ohne Erfolg. Das liegt zum Teil daran, dass die Vermittlung älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt mehr als schwierig ist. Die Rückkehr in den Anwaltsberuf wäre sicherlich einfacher, als eine Stelle in der Wirtschaft zu finden.

Die Vertreter dieses Staates kümmern sich jedoch nicht um die berechtigten Belange ihrer Bürger. Jene besitzen eine geordnete Lebensgrundlage, die wie ein Leben in einem Glockenturm erscheint. Das Einkommen dieser Personen ist ebenso gesichert wie die Rente. Warum also sollte man sich mit berechtigten Ansprüchen der Bürger auseinandersetzen?

Und etwa so lautet auch die Antwort des sächsischen Justizministeriums. Man beruft sich darauf, die Justiz sei nach der Verfassung unabhängig. Als langjähriger Leidtragender dieser vermeintlichen Unabhängigkeit kann ich hierüber eigentlich nur lachen. Seit 20 Jahren weiß der Freistaat Sachsen seinen Einfluss zu nutzen. Dabei steht ihm die vermeintliche Unabhängigkeit der Justiz nie im Wege.

Schreiben des sächsischen Justizministeriums vom 11.04.2018

Das Justizministerium verweist mich auf den Rechtsweg. Aber was macht man wenn auf diesem nicht entschieden, sondern die Angelegenheit ausgesessen wird? Es gibt bei der Frage meiner Restschuldbefreiung diesen Rechtsweg eigentlich nicht. So einfach zieht man sich als Staatsminister aus der Verantwortung. Mit dieser Begründung kann man die Justiz getrost gewähren lassen – egal was dabei herauskommt.

Als Dienstherr ist Gemkow für das Handeln seiner Bediensteten, also auch die Mitarbeiter der Justiz, disziplinarrechtlich verantwortlich. Er hätte daher sehr wohl den Vorgang prüfen können.

Nur wollte er dies offensichtlich nicht.

siehe hierzu auch:

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

Insolvenzgericht Leipzig: Warum ich mich nicht auf die Insolvenzordnung berufen darf

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

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Es ist ein merkwürdiges Gefühl wenn man sieht, wie die eigene Geschichte langsam Gestalt annimmt. Nun liegt mir der Entwurf des Covers für mein Buch vor. Der Drucksatz ist ebenfalls bereits erstellt. Demnächst wird sich also die Druckerei mit dem Werk befassen. Es soll als Taschenbuch sowie als eBook erscheinen. Sobald der Erscheinungstermin feststeht, werde ich diesen bekanntgeben.

Peinlich, peinlich, Staatsanwaltschaft Leipzig

Leben wir in einem Rechtsstaat? Leben wir in einem Staat, in dem dessen Anwälte uns vor schweren Verbrechen schützen? Sind diese Anwälte unabhängig oder verfolgen sie eigene Ziele?

Normalerweise sollte man diese Fragen problemlos mit ja beantworten können, so jedenfalls, wenn man den Verlautbarungen unserer Mainstreammedien folgt. Die Wirklichkeit, und hierbei handelt es sich um die Welt, in der die Betroffenen leben, sieht dagegen anders aus. Sie werden diese Fragen, ohne auch nur einen Augenblick nachdenken zu müssen, verneinen.

Wenn ich auf die vergangenen 20 Jahre zurückblicke wird klar, dass es in meiner Auseinandersetzung um das gelebte Recht nie um rechtsstaatliche Rahmenbedingungen ging, sondern um die Welt, die uns unsere herrschende Kaste als Rechtsstaat vermitteln wollte. Als Rechtsanwalt hatte ich im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen in Sachsen die Arbeitnehmer und Betriebsräte gegen den Freistaat Sachsen und den damaligen Finanzminister Prof. Dr. Milbradt, ehemals Stadtkämmerer in Münster, vertreten. Dies reichte aus um seitdem in den Genuss einer Spezialbehandlung zu gelangen, in der die Vertreter dieses Staates sämtliche Machtoptionen ausschöpfen.

Das Establishment schlägt zurück

Die besonderen Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen

Seitdem verfolgen mich die Staatsanwaltschaften und Finanzämter mit immer neuen Vorwürfen. Sie führten schließlich zu meiner wirtschaftlichen und gesundheitlichen Vernichtung, ein Ziel, das sie von Anfang an hartnäckig verfolgten. Sachsen stellt da keinen Einzelfall dar. Ähnliche Erfahrungsberichte gibt es auch aus anderen Bundesländern.

Bezeichnenderweise waren weder Staatsanwaltschaften noch Finanzämter bereit, auf meine Einwendungen einzugehen. Besonders deutlich sieht man dies am Verhalten der Staatsanwaltschaft Leipzig, die die Vorgehensweise meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Khac Kristiansen untersuchen sollte. Mit diesem hatte ich Biogasanlagen betrieben und mehr als 1,3 Mio. € als Darlehen zur Verfügung gestellt. Als Dank warf er mich unter einem konstruierten Vorwurf aus den Gesellschaften hinaus und verweigerte natürlich auch die Rückzahlung der Darlehen, so dass ich die Forderungen einklagen musste. Vor dem Landgericht Leipzig sowie dem Oberlandesgericht Dresden konnte er sich nicht mehr an die Darlehen erinnern. Er behauptete, es seien „Geschenke“ gewesen. Auch habe er den Überblick über meine Zahlungen verloren.

Mehr als 10 Strafanzeigen habe ich in den vergangenen Jahren gegen Lap Kristiansen erstattet. Mal ging es um Betrug und Untreue, mal um Beleidigung, Prozessbetrug und Insolvenzverschleppung. Die Staatsanwaltschaft Leipzig, die so gerne gegen mich ermittelt, stellte all diese Verfahren ein, sofern sie überhaupt ermittelte.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

siehe auch:

Totalversagen der Staatsanwaltschaft Leipzig

Generalstaatsanwaltschaft Dresden – Warum sich Verbrechen lohnen

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Hinsichtlich meiner Darlehen folgte die Staatsanwaltschaft Leipzig den Ausführungen von Lap Kristiansen. Er habe wahrscheinlich nur den Überblick verloren. Das ist mehr als peinlich. Hätte nämlich Lap Kristiansen vor den sächsischen Gerichten die Wahrheit gesagt, wäre er schnell zur Rückzahlung der Darlehen verurteilt worden. Natürlich wusste er um die Existenz dieser Zahlungen, zumal sie auf seine Bitte hin erfolgt waren.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig in Gestalt von Staatsanwältin Siler

siehe

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

war wieder einmal nicht bereit, in der Sache tiefer zu ermitteln und folgte stattdessen oberflächlichen Plattitüden, um ihre Untätigkeit zu rechtfertigen. Nach alldem, was ich bisher erlebt habe, ist völlig klar, dass sie mir in keinem Fall recht geben will, egal wie schwerwiegend die erhobenen Vorwürfe sind. Hierbei handelt es sich nicht um rechtliche, sondern um politische Erwägungen.

Staatsanwaltschaft Leipzig – Einstellungsverfügung vom 21.3.2018

Kehren wir nun zu den Ausgangsfragen zurück. Nun kann die Antwort auf die Fragen nur mit NEIN beantwortet werden.

Totalversagen der Staatsanwaltschaft Leipzig

Es lohnt sich wirklich längst nicht mehr, in der Bundesrepublik für die Einhaltung rechtsstaatlicher Bindungen einzutreten. Die Anwälte dieses Staates erledigen ihren Job auf ihre Weise – und lassen den Bürger damit im Regen stehen.

Was habe ich in den vergangenen Jahren nicht alles versucht, um für Gerechtigkeit zu sorgen. Gerechtigkeit gegenüber einem Mann, der mich massiv betrogen hat: Lap Kristiansen aus Leipzig. Nun ist er untergetaucht und die Staatsanwaltschaft sah dabei zu.

Für diejenigen, für die sich eine normale Betätigung nicht lohnt, ist sein Beispiel eine Einladung. Es geht darum, Geschäftspartner massiv zu betrügen, Ihnen Zusagen zu machen, die man von Anfang an nicht einhalten will. In der Folgezeit wirft man den Geschäftspartner aus den gemeinsamen Gesellschaften, plündert diese und sucht dann das Weite mit Einnahmen im deutlich siebenstelligen Bereich. Der Schaden: irreparabel, weit über 10 Mio. €.

Und die Staatsanwaltschaft Leipzig: Sie tut dies, was sie im Bereich der Wirtschaftskriminalität am besten kann, nämlich nichts. Ob es am notwendigen Verständnis im Wirtschaftsstrafrecht mangelt oder man einfach keine Lust verspürt, komplexere Verbrechen aufzuklären, kann am Ende dahinstehen. Sie ließen Lap Kristiansen gewähren. Am Ende konnte er jegliche Grenzen überschreiten, weil er genau wusste, dass ihn die Staatsanwaltschaft Leipzig gewähren lässt.

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Die Staatsanwaltschaft Leipzig verfolgt lieber das Opfer als den Täter. Das ist einfacher, notfalls konstruiert man ein paar neue Straftatbestände, arbeitet mit alternativen Fakten. Mehr als 15 Strafanzeigen, die ich gegen Lap Kristiansen gestellt hatte und in denen ich seine Vorgehensweise so detailliert dargestellt habe, dass sie auch ein weniger belichteter Staatsanwalt versteht, führten ins rechtliche Nirwana. Dass mir Lap Kristiansen hohe Einnahmen aus dem Betrieb von Biogasanlagen nicht ausgezahlt, sondern diese in die eigene Tasche gesteckt hatte, wird als „bloße Nichtzahlung, die nicht strafbar ist“ bewertet. Nicht einmal ein Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft gegen Lap Kristiansen eingeleitet.

Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die ermittelnden Staatsanwälte halfen nicht weiter.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Staatsanwaltschaft Leipzig: Schreiben an Justizminister Gemkow

Bereits vor mehr als drei Jahren wies ich darauf hin, was Lap Kristiansen tun wird, nachdem er – dank der Staatsanwaltschaft Leipzig – acht Jahre lang Konten plündern und die Gelder in die eigene Tasche stecken konnte, nämlich untertauchen. Gleich mehrfach bat ich um den Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr, da ich fürchtete, Lap Kristiansen werde sich in seine Heimat Vietnam absetzen.

Nun ist Lap Kristiansen nicht mehr auffindbar. Im Internet hat er alle Hinweise auf seinen Verbleib löschen lassen. Mit seiner Kartbahn in Grimma kann er nicht mehr in Verbindung gebracht werden. Seine Profile auf XING und Facebook sind gelöscht. Und das alles nur, weil er bei der sächsischen Justiz Narrenfreiheit besaß.

Zivilrechtlich hat er über seinen Rechtsanwalt Götz die Rechtsstreitigkeiten mehr als acht Jahre verschleppt, konnte dabei sogar auf Fehlentscheidungen des Landgerichts Leipzig, das ebenfalls nicht bereit war, hoffen. Zwar wird Kristiansen am Ende verlieren und zu hohen Schadensersatzforderungen verurteilt, das hilft aber nicht mehr, weil er untergetaucht ist.

Schlimmer konnte diese Bankrotterklärung unseres hybriden Rechtsstaates nicht mehr ausfallen.

 

 

Insolvenzgericht Leipzig – Schreiben an Justizminister Gemkow

Mit der Verschleppungstaktik des Insolvenzgerichts Leipzig, das auch im achten Jahr meines Insolvenzverfahrens nicht über meinen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung entscheiden will, habe ich mich ausgiebig beschäftigt.

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Hier mein Schreiben an den sächsischen Justizminister Gemkow im Wortlaut:

Mein Insolvenzverfahren – Amtsgericht Leipzig, 403 IN 2294/10

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

ich möchte ein persönliches Anliegen an Sie herantragen, das vom Amtsgericht Leipzig nur sehr zögerlich behandelt wird. Es geht um meinen Antrag auf Restschuldbefreiung, den ich am 24.11.2010 gestellt hatte.

Das Insolvenzgericht Leipzig eröffnete am 21.2.2011 das Insolvenzverfahren über mein Vermögen. Die Wohlverhaltensperiode lief damit am 20.2.2017 ab. Zu diesem Zeitpunkt hätten mir meine Verbindlichkeiten erlassen werden müssen. Trotz mehrfacher Anfragen meinerseits in den vergangenen 13 Monaten wird die Entscheidung über meine Restschuldbefreiung immer weiter hinausgezögert.

Es mag sein, dass dies an der Historie liegt: Mein Antrag auf Restschuldbefreiung vom 24.11.2010 war – obwohl er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig vom 25.11.2010 trägt – angeblich nie bei Gericht eingegangen. Seine Existenz wurde von Seiten der sächsischen Justiz viele Jahre hinweg bestritten.

Aufgrund dieses Bestreitens stellte ich auf eine Nachfrage des zuständigen Insolvenzrichters am 12.2.2010 einen erneuten Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung. In diesem trat ich den Betrag oberhalb meines pfändungsfreien Einkommens an meine Gläubiger ab. Die Abtretung verband ich mit dem handschriftlichen Hinweis „Dies gilt nur solange mein Insolvenzverfahren läuft“.

Damit berief ich mich auf die Gesetzeslage, wonach jeder Insolvenzschuldner nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase wieder über die volle Höhe seines Einkommens verfügen darf. Diesen Hinweis auf die gesetzliche Regelung nahm der Richter Hock am Insolvenzgericht Leipzig jedoch zum Anlass, mir durch Beschluss die Restschuldbefreiung zu versagen. Auf die Gesetzeslage durfte ich mich also nicht berufen.

Durch einen Zufall tauchte dann mein erster Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24.10.2010 mit besagtem Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig wieder auf. Er befand sich in meiner Insolvenzakte, die mir anlässlich einer Zeugenvernehmung beim Landgericht Leipzig vorgelegt worden war. Daraufhin musste das Insolvenzgericht Leipzig seine Entscheidung Ende 2015 korrigieren und stellte mir nun die Restschuldbefreiung in Aussicht.

Diese Angelegenheit ist an Peinlichkeit eigentlich nicht mehr zu überbieten. Es lohnt die Lektüre der anliegenden richterlichen Verfügung des Insolvenzgerichts Leipzig vom 11.11.2015. Richter am Insolvenzgericht Hock bestätigt, dass mein früherer Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung schon viel früher beim Insolvenzgericht auftauchte. Nur kümmerte sich dort niemand um ihn. Es sollte ihn offensichtlich auch nicht geben.

Erschwerend kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass ich mich im Oktober 2012 persönlich an den damaligen Ministerpräsidenten Tillich gewandt hatte, um u. a. das Verschwinden meines Antrags auf Gewährung der Restschuldbefreiung aufzuklären. Einige Monate später verfolgte ich dieses Unterfangen mit meiner Petition zum Sächsischen Landtag, die ich beim FDP-Abgeordneten Günther eingereicht hatte – und die peinlicherweise ebenfalls zunächst verlorenging – weiter.

Die richterliche Verfügung vom 11.11.2015 bestätigt, dass auf Rückfrage des Ministerpräsidenten Tillich sowohl der Abteilungsleiter Insolvenzen des Amtsgerichts Leipzig Dr. Bittner, als auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden Kenntnis von meinem früheren Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung besaßen. Ich gehe davon aus, dass sie dies auch dem sächsischen Ministerpräsidenten Tillich mitteilten.

Geschehen ist dann allerdings nichts. Insbesondere verzichtete das Insolvenzgericht Leipzig zu diesem Zeitpunkt darauf, die Versagung meiner Restschuldbefreiung, die es noch im Februar 2011 verfügt hatte, zu korrigieren. Man vertraute also weiter darauf, dass ich die Existenz meines Antrags vom 24.11.2010 nicht beweisen kann. Dies stellt einen absolut ungeheuerlichen Vorgang dar.

Nun hätte das Insolvenzgericht Leipzig vor mehr als 13 Monaten über meine Restschuldbefreiung entscheiden sollte, weil die sechsjährige Wohlverhaltensphase zwischenzeitlich abgelaufen ist. Nach mehrfachen Antragen erhielt ich – der Abteilungsleiter Dr. Bittner hatte sich gar nicht erst die Mühe gemacht – die Antwort, meine Akte befände sich noch beim Landgericht Leipzig im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Erst Anfang August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verspätung, wurde das Restschuldbefreiungsverfahren schließlich eingeleitet.

Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an beabsichtigte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern. Nur so ist das Nichtauffinden meines ersten Antrags vom 24.11.2010 zu verstehen, ferner die Ablehnung meiner Restschuldbefreiung wenige Monate später, der Skandal um das Auftauchen meines früheren Antrags bis hin zur Verzögerung des Verfahrens, wie wir dies aktuell erleben.

Und natürlich leidet die gerichtliche Entscheidung darunter, dass man im Insolvenzgericht meinen Antrag unterschlagen hatte. Ohne die zu Beginn des Insolvenzverfahrens eingeräumte Restschuldbefreiung gibt es jedoch keine Kooperationspflicht. Und eine Verletzung der Kooperationspflicht werfen mir nun Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht vor. Nur warum sollte ich zur Kooperation verpflichtet sein, wenn das Insolvenzgericht so empfindlich gegen rechtliche Vorgaben verstößt? Zudem stehen Restschuldbefreiung und Kooperationspflicht in einem unauflöslichen Zusammenhang. Wird diese nicht gewährt, kann von einer Kooperationspflicht auch nicht gesprochen werden. Diese Rechtsakrobatik möchte ich dem Amtsgericht nicht ersparen.

Selbstverständlich spielt die Unterschlagung meines Antrags vom 24.11.2010 im laufenden Verfahren also eine wichtige Rolle.

Aber es handelt sich hierbei nicht um die einzige Merkwürdigkeit, die in meinem Insolvenzverfahren auftrat. Es würde zu weit führen, diese alle im Detail zu beschreiben. Hinweisen möchte ich jedoch darauf, dass mir das Insolvenzgericht vor mehr als zwei Jahren meine Pfändungsfreigrenzen verweigerte. Obwohl verheiratet und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet, erkannte das Gericht keine dieser Verpflichtungen an. Hinsichtlich meiner Ehefrau stellte die Rechtspflegerin Macht sogar fest, ich habe deren Berufstätigkeit eingeräumt – was nicht stimme. Frau Macht kam auch zu dem Ergebnis, meine Ehefrau mindestens etwa 1500 € verdiente und eine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenüber nicht anzuerkennen sei.

Als ukrainische Staatsbürgerin besuchte meine Ehefrau allerdings einen Integrationskurs. Berufstätig war sie nicht. Um die Wahrheit ging es dem Insolvenzgericht also auch nicht.

Ich empfand die Rechtsauffassung des Gerichts auch deshalb weltfremd, weil es dem Insolvenzverwalter gestattete, mich so weit kahl zu pfänden, dass ich meinen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen kann. Und gerade, weil ich dies nicht mehr konnte, verweigerten er und das Insolvenzgericht Leipzig die Gewährung der Pfändungsfreigrenzen. Hier liegt bei der Rechtsanwendung offensichtlich Einiges im Argen.

Ich bitte Sie, den vorgenannten Sachverhalt zu prüfen. Gerade die Verzögerung der Entscheidung über meine Restschuldbefreiung beeinträchtigt mich massiv in meinen Rechten, insbesondere in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht zur Berufsausübung. Solange meine Restschuldbefreiung nicht gewährt wurde, kann ich nicht in den Anwaltsberuf zurückkehren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

 

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Was habe ich durch die Vertreter des hybriden Rechtsstaats bereits alles erlebt. Sie ließen keine Gelegenheit aus, sich über rechtliche Rahmenbedingungen, die zum ureigensten Schutz eines jeden Bürgers dienen, hinwegzusetzen. Hemmungen kennen sie dabei nicht.

Besonders deutlich wird dies bei meinem Insolvenzverfahren. Von Anfang an zielten die Vertreter der juristischen Kaste darauf ab, mir die Restschuldbefreiung, die jeder Schuldner nach sechs Jahren erlangen kann, zu versagen. Sie schreckten nicht einmal davor zurück, Anträge meinerseits zu unterschlagen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Es ist eigentlich so unglaublich, dass man den eigenen Augen nicht traut: Am 24.11.2010 reichte ich beim Insolvenzgericht Leipzig einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung ein. Damit sollten mir nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase meine Verbindlichkeiten, die auf einen mehr als fragwürdigen Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma zurückgingen, erlassen werden.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Auf die einzelnen Umstände habe ich auch in meinem Buch, „Der hybride Rechtsstaat“, das demnächst erscheinen wird, hingewiesen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs

Mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung trägt sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig. Daher war sein Eingang eigentlich nicht zu leugnen.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dennoch bestritt das Insolvenzgericht wider besseres Wissen mehrere Jahre die Existenz dieses Antrags. Von Seiten eines deutschen – offensichtlich hybriden – „Gerichts“ stellt dies einen absolut abenteuerlichen Vorgang dar.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Denn nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Bittner im Leipziger Insolvenzgericht, auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig, der Präsident des höchsten sächsischen Zivilgerichtes, des Oberlandesgerichtes Dresden, sowie der damalige sächsische Ministerpräsident wussten um die Existenz meines Antrags, unternahmen jedoch nichts. So jedenfalls steht es eindeutig in der richterlichen Verfügung vom 11.11.2015.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Eigentlich hätte mir nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung gewährt werden müssen. Nichts dergleichen tat das Leipziger Insolvenzgericht. Zunächst weigerte es sich für die Dauer von sechs Monaten, die Sache zu entscheiden, weil die Akten angeblich beim Landgericht Leipzig lägen. Man machte nicht einmal Anstalten, die Akten zurück zu holen. Dieses Verhalten zielte klar darauf ab, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Erst im August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verzögerung, machte man sich an die Arbeit. Trotz mehrfacher Nachfragen tat sich jedoch bis zum heutigen Tage nichts.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Meiner Meinung liegt dies daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an vorhatte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern, damit ich nie wieder in den Anwaltsberuf zurückkehren kann. Die Geschehnisse in all den Jahren sprechen eine klare Sprache. Man hat mir mein engagiertes Eintreten für Bürger in Sachsen gegen die dortige Staatsregierung nie verziehen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

Es ist offensichtlich sinnlos, das Insolvenzgericht zu einer Entscheidung anzuhalten. Also habe ich mal wieder die Angelegenheit auf höchster Ebene, beim sächsischen Justizminister Gemkow, sozusagen einem alten „Freund“, vorgetragen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Daran, dass dies in der Sache weiterhilft, glaube ich nicht. So wird der erneute Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar.

Generalstaatsanwaltschaft Dresden – Warum sich Verbrechen lohnen

Man muss nun wirklich kein Prophet sein um vorauszusehen, wie Verbrechensbekämpfung – vor allem in Sachsen – funktioniert. Für den jeweiligen Staatsanwalt oder gar Generalstaatsanwalt scheint dies eine rein subjektive Angelegenheit zu sein. Als Bürger ist es dagegen mehr als traurig anzusehen, wie rechtlos man in Wirklichkeit gestellt ist.

Mehrfach habe ich in diesem Blog auf meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen aus Leipzig verwiesen. Diesem hatte ich für die Errichtung von Biogasanlagen viel Geld geliehen, für dessen Rückzahlung er sich persönlich verbürgte. Als Zeichen seiner Dankbarkeit warf er mich aus den Gesellschaften unter einem Vorwand raus und plünderte diese in der Folgezeit. Die Insolvenz der Unternehmen war somit unausweichlich. Kristiansen erbeutete so Beträge im deutlich siebenstelligen Bereich.

Natürlich hatte ich ihn mehrfach angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte jedoch die notwendige Verbrechensaufklärung.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Sie war nicht bereit, diesen Vorgang aufzuarbeiten, zumal sie dazu tiefer in die betriebswirtschaftlichen Unterlagen der Gesellschaften einsteigen musste. Das wäre sicherlich mühevoll gewesen und mit den normalen Tagesabläufen eines Staatsanwalts kaum in Einklang zu bringen.

Als mich Lap Kristiansen im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen auch noch als „Verbrecher“ beleidigte, wollte ich der Staatsanwaltschaft einen denkbar einfachen Vorgang präsentieren, den sie mühelos aufarbeiten konnte. Schließlich ging es hierbei um eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte allerdings – wie in zahllosen Fällen zuvor – die Verbrechensaufarbeitung. Daraufhin legte ich Beschwerde ein, informierte die Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen und bat diese, den Vorgang aufzuarbeiten.

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Leipzig alles richtig gemacht. Ein Beleidigungsdelikt werde von der Staatsanwaltschaft nur dann verfolgt, wenn hierfür ein öffentliches Interesse vorliegt. Und daran fehle es, wenn die Beleidigung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens – das natürlich öffentlich ist – erfolgt.

Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 6.3.2018

Übersetzt man dies in eine verständliche Sprache, so bedeutet es, dass ich mich von einem Gegner, der mich um hohe Summen betrogen hat, auch noch straflos als „Verbrecher“ beleidigen lassen muss, ohne dass ich auf Hilfe der Staatsanwaltschaft hoffen kann.

Aber es kam noch dicker: Oberstaatsanwalt Berner hält auch die Ausplünderung der Biogasgesellschaften durch Lap Kristiansen nicht für strafbar, obwohl dieser deutlich siebenstellige Beträge veruntreut hatte. Einen Blick in die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die ich zur Dokumentation übermittelte, wurde ebenfalls verweigert. Da mutete ich wohl der Staatsanwaltschaft zu viel zu. Im Übrigen – so Oberstaatsanwalt Berner – sei für die Aufarbeitung dieser Straftaten nicht die Staatsanwaltschaft, sondern der Insolvenzverwalter zuständig. Dumm nur, dass der die fraglichen Ansprüche bislang nicht verfolgt.

Und die Moral aus der Geschichte? Man darf in unserem System seinen Geschäftspartner hemmungslos betrügen und die Insolvenz eines Unternehmens auslösen. Diese klaren Untreue- und Betrugshandlungen werden von der Staatsanwaltschaft nicht aufgearbeitet. Das könne ja noch der Insolvenzverwalter Jahre später zivilrechtlich nachholen.

Nur hat Lap Kristiansen zwischenzeitlich seinen Wohnsitz nach England verlegt, um dort sein Insolvenzverfahren zu betreiben. Am Ende werden alle Gläubiger, auch der Insolvenzverwalter, leer ausgehen. Aus Sicht des Oberstaatsanwalts Berner ist das dann wohl hinzunehmen.

Natürlich müssen diese Vorgänge strafrechtlich aufgearbeitet werden. Ein Insolvenzverfahren stellt hierfür keinen Ersatz dar. Insofern stellt das Argumentationsmuster des Oberstaatsanwalts Berner einen juristischen Offenbarungseid dar. Mir wird damit gleichzeitig jegliche Möglichkeit genommen, in einem Strafverfahren gegen Lap Kristiansen zu einem sogenannten Strafschadensersatz zu gelangen, der darin liegt, dass eine Strafkammer des Landgerichts ihm die Wiedergutmachung auferlegt.

Das war es dann also mit der strafrechtlichen Aufarbeitung meiner geschäftlichen Zusammenarbeit mit Lap Kristiansen. Der hybride Rechtsstaat lässt seine Bürger mal wieder im Regen stehen. Straftäter haben in der Bundesrepublik freie Fahrt.

Zur Staatsanwaltschaft Leipzig und ihrer vermeintlichen Unabhängigkeit siehe auch

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde

Bürokraten im rechtsstaatlichen Nirwana

Ich kann nur jeden auffordern, sich von den Vertretern unserer herrschenden Kaste nicht alles gefallen zu lassen. Sie haben sich zwischenzeitlich so weit von den Bedürfnissen und Nöten der Bevölkerung entfernt, wie man dies nie für möglich gehalten hätte. Bezahlt werden sie aus Steuergeldern, damit es uns besser geht. Die Realität sieht dagegen anders aus, was ich in meinem letzten Blogbeitrag wieder einmal dargelegt habe.

Vom Umgang des „Rechtsstaates“ mit seinen Bürgern

Leider ist das juristische System in Deutschland zu kompliziert, als dass den Betroffenen klar wäre, welche Schritte sie einleiten können. Ich bin dazu übergegangen, jede beanstandungswürdige Handlung von Vertretern unserer herrschenden Kaste, insbesondere jeden Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze, anzugreifen. Da man bei dem einzelnen Vertreter unseres Staates wahrscheinlich nichts erreichen kann, muss man es bei den Vorgesetzten, oder der Staatsanwaltschaft versuchen.

Ob dabei etwas herauskommt, ist allerdings zweifelhaft. Denn hier gilt: Eine Hand wäscht die andere. Was man aber in jedem Fall erreicht, ist dass Sand in das Getriebe unseres Staates kommt. Man wird die Vertreter der herrschenden Kaste am ehesten treffen, wenn man ihnen Arbeit bereitet. Je mehr, desto besser.

Am 5.3.2018 hatte ich eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, weil ich angeblich eine Scheinehe geführt und einen Aufenthaltstitel – wofür überhaupt, schließlich bin ich Deutscher – erschlichen zu haben.

Vorladung vom 5.3.2018

Da ich es mir nicht gefallen lassen möchte, wenn Vertreter dieses Staates auch noch Öl in das Feuer meiner offenen Wunden wegen meiner gescheiterten Ehe gießen, habe ich nun hiergegen Strafanzeige gegen die zuständigen Mitarbeiter des Ausländeramtes der Stadt Offenbach, denen ich die Strafanzeige zu verdanken habe, erstattet und diese näher begründet. Es gibt nicht die geringsten Hinweise darauf, dass ich mich anlässlich meiner Eheschließung mit Olena Basarab strafbar gemacht habe.

Schreiben an das Polizeipräsidium Südosthessen vom 11.3.2018

Natürlich reicht dieser Schritt alleine nicht aus. Während die Staatsanwaltschaften gegen mich gerne mit aller Härte vorgehen, werden Personen, die mir massiv geschadet haben, nicht verfolgt. Längst gilt hier ein Zweiklassenstrafrecht.

Siehe: Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Das Establishment schlägt zurück

Also habe ich den Vorgang auch dem Offenbacher Oberbürgermeister Dr. Schwenke vorgelegt. Dieser hat nun ein persönliches Problem, denn der Vorgang ist ihm jetzt bekannt, er muss also handeln, um sich nicht später Untätigkeit vorwerfen zu lassen.

Schreiben an Oberbürgermeister Dr. Schwenke vom 11.3.2018

Das Ganze macht also Arbeit und zwingt meine Gegner an den Schaltstellen der Macht dazu, sich mit dem Vorgang zu befassen. Wahrscheinlich werde ich mich auch noch an die Kommunalaufsicht im hessischen Innenministerium wenden, um den Rechtfertigungsdruck zu erhöhen.

Dies wird mir am Ende dennoch kaum helfen. Vielleicht trägt es aber dazu bei, dass rechtsstaatliche Rahmenbedingungen künftig mit größerer Vorsicht von den Vertretern der herrschenden Kaste behandelt werden.

Vom Umgang des „Rechtsstaates“ mit seinen Bürgern

Es vergeht kein Monat, in welchem man nicht spürt, welchen Stellenwert man als Bürger im System unseres hybriden Rechtsstaates besitzt. Es ist ein Staat, der seine rechtlichen Bindungen weitestgehend aufgegeben hat und den Betroffenen längst mit obrigkeitsstaatlichen Methoden verfolgt.

Vor etwa 20 Jahren geriet ich zum ersten Mal in die Fänge der Justiz, als ich die Beschäftigten und Betriebsräte der Sächsischen Spielbanken gegen ihren Dienstherrn vertrat. Für diese handelte federführend der sächsische Finanzminister Prof. Dr. Milbradt, einst Kämmerer der Stadt Münster. Durch ein tiefes rechtsstaatliches Verständnis war dieser noch nie in Erscheinung getreten. Für meine Tätigkeit als Rechtsanwalt hatte Milbradt keinerlei Verständnis und ordnete eine staatliche Vernichtungskampagne an.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

In meinem Buch „Der hybride Rechtsstaat“ habe ich meine Auseinandersetzung weitgehend aufgearbeitet und Teile vorab in diesen Blog eingestellt. Befindet man sich einmal auf den schwarzen Listen dieses Staates, so hat man jegliche Bedeutung als Bürger mit eigenen Rechten verloren. Man erkennt nun die wahre Fratze seines Gegners, ungeschönt und unnachgiebig.

Es verging in den vergangenen 20 Jahren kein Jahr, in dem ich nicht perfiden Attacken meiner Gegner ausgesetzt war.

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde

Nun gibt es ein weiteres, aktuelles Beispiel: Vor fünf Tagen erhielt ich eine Ladung der Kriminalpolizei Offenbach, die mich als Beschuldigter vernehmen will. Es wird mir vorgeworfen, eine Scheinehe geführt bzw. einen Aufenthaltstitel erschlichen bzw. von diesem Gebrauch gemacht zu haben. Der Vorwurf ist wirklich ungeheuerlich.

Vorladung vom 5.3.2018

Anzeigenerstatter kann eigentlich nur das Ausländeramt der Stadt Offenbach gewesen sein. Und wahrscheinlich war dort nicht nur die Sachbearbeiterin, sondern auch der Sachgebietsleiter bzw. der Amtsleiter des Amtes beteiligt. Ich glaube nicht dass ein einfacher Mitarbeiter dort ohne Rückendeckung seiner Vorgesetzten Strafanzeige gegen einen Offenbacher Bürger erstatten kann.

Doch was war hier geschehen?

Am 25. 10.2014 heiratete ich in der Ukraine meine damalige Lebensgefährtin. Vier Monate später kam sie nach Deutschland, wo wir bis zum vergangenen Mai miteinander wohnten. Elena ist meine zweite Ehefrau. Bereits in erster Ehe war ich mit einer Ausländerin (aus Ekuador) verheiratet.

Ohne jegliche Anhaltspunkte wirft mir nun das Ausländeramt diverse Straftaten vor. Ich weiß nicht wieso man dort – natürlich ohne weitere Nachprüfung oder Anhörung meiner Person – glaubt, ich habe eine Scheinehe geführt. Standen etwa die Sachbearbeiter dort neben unserem Ehebett und schauten uns zu? Woher nehmen Vertreter dieses Staates überhaupt das Recht, in derart intime Teile meines Lebens vorzudringen und mir dann auch noch gleich  Straftaten zu unterstellen? Meine Ehe mit Elena hat wirklich nichts mit einer Scheinehe zu tun.

Und wieso soll ich eine Aufenthaltserlaubnis erschlichen bzw. von dieser Gebrauch gemacht haben? Als Deutscher benötige ich keine Aufenthaltserlaubnis. Ich kann diese demzufolge auch nicht nutzen. Der Vorwurf ist mehr als absurd und bestätigt nur, dass Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen völlig hirnbefreit arbeiten. Es ist leicht, die eigenen Bürger substanzlos zu verdächtigen. Das gab es in Deutschland schon immer. Für mich stellt sich die Frage, welches Staatsverständnis diese Herrschaften hier ausleben.

Das Ganze belegt allerdings leider einmal wieder, wie Vertreter dieses hybriden Rechtsstaates ihre Bürger wirklich sehen. Sie werden ohne mit der Wimper zu zucken der staatsanwaltschaftlichen Verfolgung ausgeliefert. Dass hier ein Staatsanwalt die Beschuldigtenvernehmung ausgelöst hat, spricht eine klare Sprache. Normalerweise hätte er aufgrund der Absurdität der Vorwürfe gar keine Ermittlungen aufnehmen dürfen. Aber geschützt vor derartigen Gewaltausbrüchen ist man als Bürger sicherlich nicht.

Ich werde so reagieren wie ich immer reagiert habe. Die können ihren Scheiß alleine machen. Wenn sie glauben, es läge eine Straftat vor, sollen sie mich doch anklagen. Das wird dann ein mehr als peinliches Verfahren, sofern rechtsstaatliche Vorgaben überhaupt noch etwas gelten.

Gegen die Mitarbeiter des Ausländeramts werde ich natürlich Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, Beleidigung und Nötigung erstatten und den Oberbürgermeister von Offenbach bitten, den Vorgang disziplinarrechtlich aufzuarbeiten. Offensichtlich zeichnen sich zahlreiche Vertreter unseres Staates durch ein vollständiges Fehlen rechtsstaatlichen Handelns aus.

Bürokraten und die Macht – der hybride Rechtsstaat lässt grüßen

Der zweifelhafte Umgang des Staates mit seinen Bürgern

Für mich stellt sich nach 20 Jahren des intensiven Kampfes allerdings die Frage, ob es nicht besser ist, Deutschland endgültig den Rücken zu kehren und auszuwandern. Eine Faire Behandlung habe ich hier nicht zu erwarten.

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