Immer wieder denke ich an mein Insolvenzeröffnungsverfahren zurück. Das Finanzamt Grimma hatte mich mit Einkommenssteuervorauszahlungen in Höhe von 80 T€ pro Quartal belegt und so meine Insolvenz Anfang 2010 herbeigeführt. Dass ich zu diesem Zeitpunkt aufgrund schwerer Depressionen längst nicht mehr arbeitsfähig war und daher auch kein nachhaltiges Einkommen mehr erzielte, war ohne Bedeutung.
Wie vernichtet seinen Gegner. Der Freistaat Sachsen könnte hierüber ein Lehrbuch schreiben. Eine Möglichkeit liegt darin, Steuerforderungen zu konstruieren, Widersprüche dagegen nicht zu bearbeiten und dann einen Insolvenzantrag gegen die unliebsame Person zu stellen. In der Politik des hybriden Rechtsstaats ist dies ein probates Mittel. In meinem Fall blieb es jedoch nicht bei den konstruierten Forderungen. Dies allein reichte meinen Gegnern im Freistaat Sachsen nicht. Es ging ihnen darum, mich langfristig zu vernichten, also alles zu tun, damit ich wirtschaftlich nie wieder auf die Beine komme.
Und wie erreicht man dies? Immerhin sieht die Insolvenzordnung ja eine Restschuldbefreiung nach Ablauf von sechs Jahren vor. Und genau diese hatte ich am 24.11.2010 beim Insolvenzgericht Leipzig schriftlich beantragt. Den Antrag warf ich persönlich in Gegenwart einer Zeugin in den Briefkasten des Insolvenzgerichts ein.
Schon damals rechnete ich allerdings damit, dass die sächsische Jusitz alles tun wird, um mir die Restschuldbefreiung zu verweigern. Der Clou: Angeblich hatte ich den Antrag nie eingereicht. Jedenfalls ging er beim Insolvenzgericht Leipzig verloren! Es war wie eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Jedenfalls behauptete das Insolvenzgericht, ich habe diesen Antrag nicht gestellt.
Demzufolge forderte mich das Insolvenzgericht am 26.1.2011 auf, die Restschuldbefreiung zu beantragen, was ich am 12.2.2011 – zum zweiten Mal – erledigte, wobei ich auf meinen früheren Antrag hinwies. Das Insolvenzgericht blieb jedoch bei seiner Auffassung, dass ein früherer Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht existiert.
Zu diesem Zeitpunkt war mein Misstrauen in die Sächsische Justiz riesengroß. Also stellte ich einen neuen Antrag. Darin machte ich durch einen handschriftlichen Zusatz auf die Gesetzeslage klar, dass ich für die Dauer des Insolvenzverfahrens mein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze abtrete. Ich berief mich also auf das Gesetz, das jeder Insolvenzschuldner für sich in Anspruch nehmen kann.
AntragRestschuldbefreiung12.2.2011
Man kann trefflich über Sinn und Zweck dieses handschriftlichen Zusatzes streiten. Ich hielt jedoch den Hinweis auf die Gesetzeslage für wichtig, zumal ich zu diesem Zeitpunkt mit allen möglichen, Gesetze aushebelnden Aktivitäten der sächsischen Justiz rechnete. Immerhin war ja mein früherer Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung im Hause des Insolvenzgerichts Leipzig verloren gegangen – oder auch nicht. Vielleicht sollte er ja auch verloren gehen.
Das Insolvenzgericht Leipzig verweigerte mir dann gerade wegen dieses handschriftlichen Zusatzes die Restschuldbefreiung. Ich durfte mich seiner Auffassung zufolge nicht auf die eindeutige Gesetzeslage berufen. Das Recht, das jedem zustand, wurde mir von der sächsischen Justiz verweigert.
Und da ein Unglück nur selten allein auftritt kam es noch viel dicker: Mein Rechtsanwalt Sch., der mich gegenüber dem Insolvenzgericht vertreten hatte, legte nun das Mandat nieder. Dabei sah er es nicht einmal für notwendig an, mich hierüber zu informieren. Auch leitete er den Beschluss des Insolvenzgerichts Leipzig, mit dem mir die Restschuldbefreiung verweigert worden war, nicht an mich weiter. Daher wurde dieser rechtskräftig und war mit Rechtsmitteln nicht mehr angreifbar.
der mich gegenüber dem Insolvenzgericht vertreten hatte, legte das Mandat nieder, ohne mich darüber zu informieren. Auch leitete er mir den Beschluss des InsolvenzgerichtFür seine eigenwillige Berufsauffassung forderte Sch. auch noch ein Honorar in Höhe von 15.000 €.
Also hatten meine „Freunde“ im Freistaat Sachsen ihr Ziel erreicht. Die Restschuldbefreiung wurde verweigert, ich blieb also auf meinen Verbindlichkeiten, vor allem aus meinen Immobilienfinanzierungen, sitzen. Für mich, meine Familie, insbesondere meine Kinder, hatte das gravierende Konsequenzen. Gesundheitlich kam ich wegen der bestehenden Perspektivlosigkeit nicht mehr auf die Beine.
Das Beispiel belegt jedoch, wie die politische Kaste – hier in Sachsen – wirklich denkt und handelt. Man singt das Lied des – hybriden – Rechtsstaates, um seine Bürger einzulullen. Und hinter dem Rücken der Bevölkerung hebelt man den Rechtsstaat dann mit den bestehenden Machtoptionen aus.