Insolvenzgericht Leipzig: Warum ich mich nicht auf die Insolvenzordnung berufen darf

Für mich war der Anruf des Insolvenzgerichts im Januar 2011 ein ziemlicher Schock. Teilte mir das Gericht doch mit, dass ich noch einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen müsse. Genau dies hatte ich zuvor bereits im November 2010 getan und den Antrag persönlich in Gegenwart einer Zeugin in den Briefkasten des Amtsgerichts Leipzig eingeworfen. Nur dort soll er angeblich nie eingegangen sein.

Bereits dieser Umstand war schwer nachvollziehbar. Die Arbeit der meisten Gerichte ist akribisch. Dass Post verloren geht kommt praktisch nie vor. Nun hieß es im Januar 2011 jedenfalls, ich hätte bislang noch keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Vielleicht sollte mein erster Antrag vom November 2010 aber auch nicht zugehen.

Also füllte ich erneut die Formulare für das Insolvenzgericht aus. Zu diesen Dokumenten zählt auch eine Abtretung meines Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Für die Dauer von sechs Jahren verbleibt mir nur das pfändungsfreie Einkommen – so jedenfalls die Theorie. Die Praxis sieht dagegen ganz anders aus.

Die Abtretungserklärung verband ich mit dem schriftlichen Hinweis, dass die Abtretung meines Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze auf die Dauer des sechsjährigen Insolvenzverfahrens beschränkt bleibt. Nichts Anderes steht in der Insolvenzordnung. Ich berief mich also auf das Gesetz.

Schockiert musste ich später feststellen, dass das Insolvenzgericht genau dies nicht akzeptieren wollte. Es versagte mir die Restschuldbefreiung aufgrund meines Hinweises auf die Gesetzeslage. Ich war mehr als nur schockiert. Bis heute kann ich dies nicht nachvollziehen. Offensichtlich tat der hybride Rechtsstaat alles, um meine Existenz zu vernichten. Ohne eine Restschuldbefreiung war eine Rückkehr in den Anwaltsjob nach sechs Jahren ausgeschlossen. Wahrscheinlich war es genau dies, was die sächsische Justiz erreichen wollte.

AntragRestschuldbefreiung12.2.2011

VersagungRestschuldbefreiung

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