Staatsanwaltschaft Leipzig: Verleumden ja – aufklären nein

Das Schreiben von Staatsanwältin Francke aus Leipzig vom 1.10.2018 ist wahrlich keine Überraschung. Denn der Inhalt stand von Anfang an fest. Es dokumentiert einmal mehr die ergebnisorientierte Behandlung meiner Person. Wenn es darum geht, Sachverhalte zu konstruieren und perfide Anschuldigungen zu formulieren, ist der Staatsanwaltschaft jedes Mittel recht. Geht es dagegen darum, gegen mich gerichtete Straftaten aufzuklären, zu lässt die Staatsanwaltschaft Leipzig jegliche Ermittlungsbereitschaft vermissen.

Mehrfach berichtete ich in diesem Blog darüber, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig im Dienste der herrschenden politischen Kaste in Sachsen seit nunmehr 20 Jahren – wenn auch ergebnislos – mit Straftaten überzieht. Als Straftat gilt danach bereits, wenn man als Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandanten gegen den Freistaat Sachsen vertritt. Das reicht aus um die ganze Schlagkraft dieser staatlichen Ermittlungsbehörde kennenzulernen.

Das Establishment schlägt zurück

siehe auch: Der hybride Rechtsstaat nun auch bei Amazon

Da die Staatsanwaltschaft regelmäßig nicht darauf vertraut, dass – sehr einseitig geführte – Ermittlungen auch zu dem gewünschten Ergebnis führen, greift man gerne auf das Mittel der Verleumdung zurück und gibt vermeintlich belastende Details an die Boulevardpresse weiter. Dabei verzichtet man bewusst auf eine objektive Berichterstattung, wie dies eigentlich durch die jeweiligen Pressegesetze und die höchstrichterliche Rechtsprechung geboten wird. Nein, hier gilt „der Zweck heiligt die Mittel“. Daher verzichtet man selbstverständlich auf die Darstellung sämtlicher Gesichtspunkte, die gegen eine Straftat sprechen.

Kampf gegen staatliche Denunziation

Und das, obwohl ich seit jeher über einen einwandfreien Leumund verfüge.

Führungszeugnis20.09.2018

Dennoch gab die Staatsanwaltschaft Leipzig in meinem Fall zuletzt immer wieder mich belastende, einseitige Informationen an die Chemnitzer Morgenpost weiter, welche diese im Wege des regierungstreuen, vorauseilenden Gehorsams noch kräftig ausschmückte.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Erst Verleumdung, dann Vertuschung

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Dies war von der Staatsanwaltschaft von Anfang an so gewollt. Strafanzeigen meinerseits gegen diese Vorgehensweise werden nicht einmal bearbeitet, wie das jüngste Werk der Staatsanwaltschaft Leipzig – aus der Feder der Staatsanwältin Francke stammend – bestätigt. Man ist nicht einmal bereit, auf meine Anzeige wegen Verleumdung ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Überhaupt fehlt jegliche Aufklärungsbereitschaft. Warum auch sollte man gegen die eigenen Staatsanwälte ermitteln? Dies könnte ja zu unliebsamen Konsequenzen führen.

Staatsanwaltschaft Leipzig vom 1.10.2018 wegen Verleumdung

Und das Ganze geschieht dann natürlich unter Berufung auf ein vermeintlich rechtsstaatliches Verfahren, das ich in Sachsen allerdings nie kennen lernte.

Kampf gegen staatliche Denunziation

Sie war schon seit jeher ein beliebtes Mittel im Kampf gegen Kritiker und Deutschland besitzt hier eine lange Erfahrung. Es geht um die Weigerung politischer Eliten, sich mit Andersdenkenden vernünftig und in rechtsstaatskonformer Weise auseinander zu setzen.

Seit nunmehr 20 Jahren überzieht mich der Freistaat Sachsen mit Strafverfahren und gibt die zuvor konstruierten Vorwürfe nach Belieben an die Boulevardpresse weiter, die ihrerseits ihre Aufgabe als regierungstreues Publikationsorgan ernst nimmt und die vermeintlichen Fakten noch einmal hübsch aufbauscht. Die Wahrheit bleibt hier fast immer auf der Strecke.

Der hybride Rechtsstaat nun auch bei Amazon

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Meine Erlebnisse habe ich in meinem Buch, „Der hybride Rechtsstaat“, aufgearbeitet.

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

Das, was in einem Gerichtsverfahren nicht gelingt, erfolgt nun über die Boulevardpresse, nämlich die öffentliche Verurteilung. Man spielt nach Belieben mit menschlichen Schicksal, ja diese sind den Vertretern an den Schaltstellen der Macht völlig egal und werden den persönlichen Interessen von Politikern und Juristen untergeordnet. So zerstört man in unverantwortlicher Weise die Vita von Kritikern und sperrt sie von der weiteren Auseinandersetzung aus. Man stigmatisiert diese in einem Zustand der eigenen Überhöhung.

Nachdem der Freistaat Sachsen gerade in den letzten Jahren wieder kräftig über mich vom Leder gezogen hat nutze ich die Gelegenheit der Richtigstellung. Ich weigere mich allerdings, in die Tiefen der öffentlichen Diffamierungen herabzusteigen. Ein Dokument soll hier ausreichen: Mein polizeiliches Führungszeugnis – und dieses enthält trotz des intensiven Kampfes zum großen Bedauern meiner Gegner immer noch keine Einträge.

Führungszeugnis20.09.2018

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – eine Farce

Als Betroffener wird man heute nicht mehr darüber diskutieren, ob unsere herrschende politische und juristische Kaste rechtsstaatliche Bindungen einhält. Die über viele Jahre erfolgte Steuerung staatlicher Eingriffe in die private Lebensführung bestätigt, dass es nur vordergründig rechtsstaatlich zugeht. Es handelt sich um zielgerichtete Eingriffe, die nur erklärbar sind, wenn man die Existenz schwarzer Akten einräumt.

Immer dann, wenn Politiker von Recht und Gesetz sprechen, sollte man sofort hellhörig werden. Denn hinter dieser Maske verstecken sie gezielte Eigeninteressen, welche ihren maskenhaften Erklärungen und rechtsstaatlichen Mindeststandards diametral zuwiderlaufen.

Das Insolvenzgericht Leipzig, mit dem ich mich in diesem Blog schon mehrfach beschäftigt habe, stellt ein belastbares Beispiel für das Auseinanderfallen zwischen politisch/juristischen Worthülsen und der Wirklichkeit dar. Bei der Aushebelung rechtsstaatlicher Grundsätze hat es mit seinen ergebnisorientierten Richtern eine erhebliche Perfektion erreicht. Und diese tangieren sämtliche Rechte des Insolvenzschuldners im Insolvenzverfahren. So auch mich. Und das in besonders schwerwiegender Weise.

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass das Insolvenzgericht Leipzig sich bislang an die Vorgaben der ihm auferlegten Insolvenzordnung gehalten hätte. Die Behandlung meiner Restschuldbefreiung lässt keinen Zweifel an der Richtigkeit meiner These zu. Das Gericht schafft ein Zwei-Klassen-Recht. Und sie machen dies, weil sie es können – nicht weil sie es dürfen.

Am 21.02.2017 hätte mir das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung einräumen müssen. Zu diesem Zeitpunkt war meine Wohlverhaltensphase abgelaufen. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass ein Schuldner nach sechs Jahren regelmäßig von seinen Verbindlichkeiten befreit wird. Geschehen ist seitdem – es sind heute genau weitere 19 Monate vergangen – nichts. Daran änderten auch Beschwerden beim sächsischen Justizminister Gemkow nichts.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 04.07.2018

Das Insolvenzgericht Leipzig denkt gar nicht daran, eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung herbeizuführen. Entgegen sämtlicher Regelungen der Insolvenzordnung will es auf diesem Wege erreichen, dass meine Verbindlichkeiten bestehen blieben, also ein wirtschaftlicher Neuanfang unmöglich wird. Die Restschuldbefreiung benötige ich zudem für die Wiedererlangung meiner Anwaltszulassung.

Aber wahrscheinlich habe ich in den vergangenen 20 Jahren zu viele Prozesse gegen den Freistaat Sachsen geführt. Einer Neuauflage will das Insolvenzgericht Leipzig einen Riegel vorschieben. Und daher ist eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung in den kommenden Monaten auch nicht zu erwarten.

Bestätigt wird dies durch jüngste Ereignisse. So hat das Insolvenzgericht Leipzig meine Absicht, Einsicht in meine Insolvenzakte zu nehmen, vereitelt, indem es die Akte – ohne nachvollziehbaren Grund – an das Oberlandesgericht in Dresden abgegeben hat. Damit hebelte es mein Interesse aus, die Gründe für die Untätigkeit des Gerichts nachzuvollziehen. Das war offensichtlich weder juristisch noch politisch gewollt.

Insolvenzgericht Leipzig verhindert Akteneinsicht

Schon bei dem Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma vor etwa 8 Jahren handelte es sich um eine rein politische Entscheidung. Das Finanzamt konstruierte bewusst hohe Vorauszahlungen auf meine Einkommenssteuer und ließ dabei Abschreibungen in Höhe von etwa 500 T€ unberücksichtigt. So schafft man Ergebnisse, die den eigenen Zielen entsprechen.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

Auch die Tatsache, dass mein Insolvenzantrag vom 24.11.2010, der zwingend zu meiner Restschuldbefreiung geführt hätte, vom Insolvenzgericht Leipzig vorsätzlich unterschlagen wurde – auch hier war das Ergebnis nicht gewünscht – spricht für sich. Die Umstände sind mehr als skandalös. Sie stellen in Sachsen leider keine Seltenheit dar.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

In Sachsen gilt das berühmte Wort: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Dieser Satz drückt alles über das Rechsstaatsverständnis des Freistaates aus. Und darüber vermögen die ständigen Worthülsen der Politiker auch nicht mehr hinwegzutäuschen.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Erst Verleumdung, dann Vertuschung

Natürlich könnte man sich erneut darüber wundern, mit welcher Chuzpe im Freistaat Sachsen rechtsstaatliche Rahmenbedingungen gebrochen werden. Man sollte aufhören, dies als Einzelfälle darzustellen. Aufgrund der Vielzahl der Vorkommnisse handelt es sich um eine seit langem angewandte Methode, welche die Bürger weitgehend rechtslos stellt. Jeder, der dem staatlichen Establishment zu nahe kommt und Ungerechtigkeiten aufzuklären versucht, wird in Sachsen rücksichtslos verfolgt.

Sachsen und sein unverständliches Verständnis zur Rechtsstaatlichkeit

Seit mehr als 20 Jahren erfreue ich mich einer intensiven Betreuung durch die sächsisch Justiz. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung – was so schwer wiegt wie Terrorismus -, mal soll ich ehemalige Mandanten betrogen, viel Geld eingezogen und natürlich nichts dafür geleistet haben. Das was im Kopf so manchen Staatsanwalts vorging, kann man einfach nur als krank bezeichnen.

Natürlich bedient sich der Freistaat nicht nur der juristischen Verfolgung. Da man offensichtlich sehr wohl die Haltlosigkeit der erhobenen Vorwürfe einzuschätzen vermag, bedient man sich der öffentlichen Verunglimpfung, was in vielen Fällen für die Betroffenen einer Hinrichtung gleichkommt. So werden Existenzen bedenkenlos vernichtet. Auch wenn der Betroffene sämtliche Verfahren gewinnt, bleibt er – gerade aufgrund der ständigen Verleumdungen im Internet – lebenslang stigmatisiert.

Das funktioniert gerade außerhalb einer juristischen Verfolgung, da es in Deutschland immer noch Leute gibt, welche diese Vorwürfe verbreiten. Das wissen natürlich auch die Staatsanwaltschaften ganz genau. Dabei greifen sie gerne auf ihr intensiv gepflegtes Beziehungsmanagement zur Boulevardpresse zurück. BILD und Morgenpost werden so zu offiziellen Presseorganen staatlicher Verfolgungspolitik. Als ob wir Derartiges – und auch die daraus resultierenden Folgen – nicht schon oft genug in der deutschen Geschichte erlebt hätten. Für mich ist längst klar, wo sich diese Täter in weißen Kragen ihre Anregungen holen…

Auch nach 20 Jahren wird munter weiter öffentlich denunziert.

Sachsen und kein Ende 2

Sachsen und kein Ende

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Man kann sich dagegen zur Wehr setzen. Teile der sächsischen Justiz spielen dabei munter ihr eigenes Spiel. Zwar besteht formal hiergegen ein Beschwerderecht, es gibt jedoch keinen einzigen Fall, wo dieses mal zum Erfolg geführt hätte. Eingaben werden ergebnisbezogen abgelehnt, so wie ich dies in einem weiteren Fall erfahren musste. Wieder einmal hatte ich mich gegen die Berichterstattung der Staatsanwaltschaft Leipzig beschwert.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Immerhin befasst sich inzwischen die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Claudia Laube mit meinen Rügen. An der Ergebnisbezogenheit ihrer Argumentation ändert dies jedoch nichts. Die in der Staatsanwaltschaft Leipzig verfolgte Linie, man darf einem Betroffenen nicht recht geben, wird auf höherer Ebene nur umso konsequenter verfolgt. So macht man im Freistaat schnell Karriere. Die Lenker dort wissen sich für derartige Loyalität zu bedanken.

Staatsanwaltschaft Leipzig vom 2.8.2018 wegen Dienstaufsichtsbeschwerde

Meine gegen Staatsanwältin Zimmermann gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde hat die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Laube als substanzlos zurückgewiesen. Wer intensiv mit der Boulevardpresse kommunizierte und unzutreffende Informationen weitergegeben hat, erwähnt sie dagegen nicht. Der Vorgang soll einmal mehr vertuscht werden.

Die Unschuldsvermutung spielt in Sachsen ohnehin keine Rolle. Darüber, dass mein Bundeszentralregister auch nach 20 Jahren intensiver Verfolgung immer noch lupenrein ist, setzt man sich mit einem Federstrich hinweg.

Natürlich gibt es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung strenge Grenzen für die öffentliche Berichterstattung. Diese werden jedoch argumentativ umgangen. Man vertraut darauf, dass Rechtsbehelfe von Betroffenen im hybriden Rechtsstaat aussichtslos bleiben.

Wenn man – wie 39 Journalisten zuvor – versucht, Unregelmäßigkeiten aufzudecken, werden hier sehr schnell Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine objektive Berichterstattung liegt nun einmal nicht im Interesse des Freistaates Sachsen.

Insolvenzgericht Leipzig verhindert Akteneinsicht

Es war alles andere als eine schöne Überraschung. Gestern wollte ich beim Insolvenzgericht Leipzig meine Akte einsehen. Es ist eine Akte des Chaos, ein Dokument der gezielten Verfolgung, mit welchem die sächsische Justiz ihre Möglichkeiten eines hybriden Rechtsstaates gegen mich in Stellung gebracht hat. Und natürlich geht es hierbei auch um weiße Folter.

Diese Akte dokumentiert zahlreiche Ungereimtheiten, die nur nachvollziehbar sind, wenn man dahinter eine gezielte Steuerung vermutet. Dies gilt zunächst einmal für meinen Insolvenzantrag vom 24.11.2010, der angeblich nie beim Insolvenzgericht ankam, Jahre später jedoch, nachdem seine Existenz beim besten Willen nicht mehr geleugnet werden konnte, plötzlich aufgefunden wurde. Es handelte sich um denjenigen Antrag, der zwingend zu meiner Restschuldbefreiung geführt hätte.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Nicht erklärbar ist ferner, warum das Insolvenzgericht rechtsstaatliche Mindeststandards, wie etwa die Pfändungsfreigrenzen ignoriert. Es sieht fast so aus, als wollte man meine Familie auch noch in Sippenhaft nehmen und ihnen die Existenzgrundlage rauben.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Besonders schwer verdaulich ist allerdings, wie das Insolvenzgericht Leipzig seit nunmehr 19 Monaten versucht, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren. Über diese hätte es am 21.2.2017 entscheiden müssen. Seitdem ist sehr viel Zeit vergangen. Es ist nicht einmal ersichtlich, ob das Gericht diesen für meine Anwaltszulassung so wichtigen Sachverhalt überhaupt bearbeitet. Selbst eine Beschwerde beim sächsischen Justizminister Gemkow blieb ohne Antwort.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 04.07.2018

Nun wollte ich mir ein persönliches Bild von der Leistungsbereitschaft des Insolvenzgerichts Leipzig machen und meine Insolvenzakte persönlich einsehen. Vor etwa 10 Tagen hatte ich dies schriftlich angekündigt und als Termin für die Einsichtnahme den 13.09.2018, 13:30 Uhr genannt.

Meine Überraschung war groß als ich gestern erfuhr, dass meine Akte im Insolvenzgericht gar nicht vorliegt. Man habe diese, offensichtlich kurz nach Eingang meines Akteneinsichtsgesuchs, nach Dresden zum Oberlandesgericht geschickt, wobei völlig unklar ist, was die Akte dort soll. Auch ein Aktendoppel war nicht verfügbar.

So will man offensichtlich verhindern, dass ich weitere Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung meines seit 2010 laufenden Insolvenzverfahrens aufdecke und mein Anspruch auf rechtliches Gehör gezielt aushebeln.

Auch nach 20 Jahren des intensiven Kampfes für rechtsstaatliche Mindeststandards ist ein Einlenken auf Seiten der sächsischen Justiz nicht erkennbar.

Staatshaftungsklage gegen Freistaat Sachsen

Sachsen ist wirklich ein besonderes Land, leider in einer sehr negativen Hinsicht. Die Skandale nehmen überhand, seien es die Vorkommnisse in Chemnitz und wie die Staatsregierung damit umgeht. Oder die Art und Weise, wie Sachsen gegen Regimekritiker vorgeht (ich werde das Land jetzt Klein-Nordkorea nennen). Immerhin sind in Sachsen fast 40 Strafverfahren gegen kritische Journalisten anhängig. Wer die Wahrheit sagt oder schreibt, wird angeklagt.

Offensiv geht der Freistaat auch vor, wenn es um die öffentliche Verleumdung seiner Gegner geht. Natürlich kennt man in Dresden und Leipzig die diesem Unterfangen entgegenstehenden Rechte der Betroffenen genau. Was einen hybriden Rechtsstaat wie Sachsen jedoch auszeichnet, ist die dreiste Art und Weise, wie man sich darüber hinwegsetzt. Frei nach dem Motto: Uns kann nichts passieren – wahrscheinlich ist man sich der eigenen Justiz sicher.

Immer wieder hatten mich Vertreter des Freistaates Sachsen in der Boulevardpresse verleumdet.

Sachsen und kein Ende 2

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Insolvenzgericht Leipzig gibt sensible Daten an die BILD weiter

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Natürlich kann man sich hiergegen zur Wehr setzen: auf dem Papier jedenfalls. Ich war noch nie der Mensch, der dies auf sich sitzen  lässt. Wenn man den Kampf für den Rechtsstaat nicht aufnimmt, hat man schon verloren. Also schrieb ich den sächsischen Justizminister Gemkow an. Gleich viermal.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 12.07.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Es zählt zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass diese Briefe auch beantwortet werden Nicht so in Sachsen. Da werden berechtigte Belange der Bürger einfach übergangen. Selbst die Ankündigung einer Staatshaftungsklage, mit dem Ziel, den Freistaat für seine zahllosen Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindeststandards zum Schadensersatz und zur Schmerzensgeldzahlung verurteilen zu lassen, wird ignoriert. Wahrscheinlich vertraut man darauf, die Angelegenheit aussitzen zu können. Dass diese Strategie bei mir noch nie funktioniert hat, sollte man in Dresden eigentlich wissen.

Nun ist sie fertig, die Schadensersatzklage gegen den Freistaat Sachsen.

Staatshaftungsklage gegen den Freistaat Sachsen

Ich hätte mir die Klage gern erspart. Aber ein hybrider Rechtsstaat reagiert nun einmal auf die Belange seiner Bürger nicht. Und so kann man die Existenz vernichtende Vorgehensweise des Freistaates sicherlich nicht stehen lassen.

Sachsen und kein Ende 2

Mein Kampf mit dem Freistaat Sachsen um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards steht vor einem weiteren Höhepunkt. Mehrfach berichtete ich in diesem Blog darüber, wie der Freistaat in der Vergangenheit immer wieder versuchte, mich über die BILD-Zeitung unmöglich zu machen. Bereits die Wahl dieser Zeitschrift für die Verbreitung dieser Falschmeldungen spricht für sich. An einer seriösen Berichterstattung ist der Freistaat Sachsen nicht interessiert. Eine derartige Auseinandersetzung kann er nicht wagen.

siehe hierzu

Sachsen und kein Ende

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Nachdem ich Ende der 90er Jahre mehrere hundert Prozesse gegen den Freistaat Sachsen geführt hatte, schlug dieser immer wieder zurück und warf mir die unterschiedlichsten Straftaten vor. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, ein anderes Mal soll ich Mandanten in hohem Maße geschädigt haben.

Dass es bis heute keine einzige Verurteilung gibt und mein Bundeszentralregisterauszug immer noch blütenrein ist, spricht dagegen eine klare Sprache. Nur ist der Freistaat Sachsen genauso wenig wie die von ihm immer wieder eingeschaltete BILD-Zeitung bereit, hierüber zu unterrichten.

Nach der letzten öffentlichen Verleumdung, die auf die Leipziger Staatsanwältin Zimmermann zurückgeht,

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

schrieb ich mehrfach den sächsischen Justizminister Gemkow an. In meinen Briefen machte ich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend, da die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig mich in besonders schwerwiegender Weise in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 2 GG) verletzt. Bei ihrer Verleumdungskampagne ließen Teile der sächsischen Justiz in der Vergangenheit jeglichen rechtsstaatlichen Anstand vermissen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 12.07.2018

Aufgrund dieser Verleumdungskampagne erhielt ich bei meiner Suche nach einer erneuten Anstellung mehrere Absagen, die sich ausdrücklich auf die in der BILD publizierten Vorwürfe bezogen. Der Freistaat Sachsen ist rechtlich verpflichtet, mir den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Dass die Bearbeitung meines Falles so lange dauert, verwundert dagegen nicht. Denn rechtlich ist der Sachverhalt klar. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zog für Veröffentlichungen der Justiz in der Vergangenheit immer wieder enge Grenzen, die der Freistaat allerdings stets deutlich überschritten hat.

Dass die Bearbeitung dieses Falles so lange dauert, ist sicherlich auf die Strategie des Freistaates zurückzuführen, mir keinesfalls Recht geben zu wollen. Wieder einmal dürfte es nur darum gehen, eine Begründung zu finden, mit der rechtsstaatliche Bindungen abgestreift und mein Ansinnen verweigert werden kann. Das ist nun sicherlich deutlich schwieriger, daher nimmt die Bearbeitung auch so viel Zeit in Anspruch.

Ein Bundesland, das die Belange seiner Bürger ebenso ernst nimmt wie die bestehenden rechtlichen Grenzen, hätte längst eingelenkt. Dies erwarte ich im Fall des Freistaates Sachsen allerdings nicht. Daher nutzte ich in den vergangenen Wochen die Gelegenheit, meine Klage niederzuschreiben, in der ich die Rechtsverletzungen seit 2006 eingehend erörtere. Bei dem Freistaat Sachsen handelt es sich um einen Wiederholungstäter, der nun zur Rechenschaft gezogen werden muss.

Dass er sich offensichtlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlässt, stellt eine weitere Bankrotterklärung dar.

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Vielleicht bin ich überempfindlich, was staatliches Unrecht angeht. Natürlich stellt sich bei meinen Erfahrungen im Umgang mit der – vor allem sächsischen – Justiz, die Sinnfrage. Ich gebe zu, ich kann jedoch nicht anders. Der Kampf gegen weiße Folter und für die Erhaltung des Rechtsstaates ist zu wichtig, um sich durch die ständigen Äußerungen staatlichen Unrechts mürbe machen zu lassen.

In meinem Blog befasste ich mich mehrfach mit der Staatsanwaltschaft Leipzig, die so gerne mit der Boulevardpresse spricht. Dabei gibt sie in völlig einseitiger Weise oft frei erfundene „Informationen“ weiter. Eigentlich sind es diese Täter in den schwarzen Roben, welche auf die Anklagebank gehören bzw. die man zur Einhaltung rechtsstaatlicher Mindestandards schulen sollte.

siehe Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Wieder einmal hat die Staatsanwaltschaft Leipzig, dieses Mal in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann intensiv mit der BILD gesprochen und dabei auf jegliches Mittel der Denunziation zurückgegriffen. Sie gab Tatsachen weiter, die keine sind, weil sie sich so nicht zugetragen haben. Mein gesamtes Entlastungsvorbringen blieb unberücksichtigt. Eindeutig stand die öffentliche Hinrichtung im Vordergrund ihres Angriffs. Nur seit wann dürfen Staatsanwälte auch als Scharfrichter auftreten? In Sachsen machen sie es jedenfalls.

Dieses Mal werde ich die eigenwillige Berufsauffassung dieser Staatsanwältin gerichtlich klären lassen. Aus diesem Grund habe ich den sächsischen Justizminister Gemkow über meine Absicht informiert, sowohl den Freistaat Sachsen als auch Frau Staatsanwältin Zimmermann persönlich im Wege eines Amtshaftungsprozesses zu verklagen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Hier der Brief im Wortlaut:

Persönlich/vertraulich

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Herr Justizminister Sebastian Gemkow

Hospitalstraße 7

01097 Dresden

 

 

Offenbach, den 11.6.2018

Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

leider muss ich ein weiteres Anliegen an Sie herantragen. Wieder einmal geht es um die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig, die meiner Meinung nach die ihr auferlegten rechtsstaatlichen Bindungen gewaltig überspannt hat. Im Vordergrund steht dabei Staatsanwältin Zimmermann. Ihre Vorgehensweise macht mich fassungslos. Sie führte bereits zu massiven Schäden, weshalb ich Sie bitte, über meine aus ihrem Verhalten resultierenden Staatshaftungsansprüche zu entscheiden. Sollte ich kein Einlenken feststellen, werde ich den Freistaat Sachsen verklagen.

Wegen des nachstehenden Sachverhalts bitte ich außerdem, gegen Staatsanwältin Zimmermann disziplinarrechtlich vorzugehen. Darüber hinaus erstatte ich Strafantrag wegen Verleumdung und Beleidigung. Geben Sie daher bitte den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden weiter.

Bereits in meinen Schreiben vom 12.12.2017 sowie 27.03.2018 hatte ich mich bei Ihnen über die massive Verfolgung meiner Person durch die sächsische Justiz beklagt, die einen besonderen Ausprägungsfall der „weißen Folter“ darstellt. Besonders hervorgetan hat sich dabei die Staatsanwaltschaft Leipzig, die seit mehr als 20 Jahren jegliche Unabhängigkeit und jegliches Augenmaß vermissen ließ. Ich gehe inzwischen davon aus, dass mich die sächsische Justiz auf einer schwarzen Liste führt.

Nun geht es um ein Strafverfahren, welches am 3. bzw. 17.5.2018 vor der 5. Kammer des Landgerichts Leipzig stattfinden sollte. Es befasst sich mit meiner Beratungstätigkeit für die GrosseDruck Media GmbH. Diese blieb mir Honorar in Höhe eines deutlich sechsstelligen Betrags schuldig. Im Gegenzug hatte ich gemäß einer mit dem Prokuristen Holger Mißbach getroffenen Absprache 70 T€ von meiner Mandantin einbehalten bzw. verrechnet. 230 T€ musste ich dennoch ausbuchen. Meine Vorgehensweise sieht die Staatsanwaltschaft Leipzig als strafbar an. Gegen den für die Nichtzahlung meines Honorars verantwortlichen früheren Geschäftsführer Klaus-Jochen Rolka ging sie dagegen nicht vor, frei nach der Devise, dass ich Schädigungshandlungen Dritter – unabhängig von der Schadenshöhe – hinzunehmen habe. Damit folgt die Staatsanwaltschaft einer eigenen Linie, deren zeitliches Ausmaß sich auf fast 15 Jahre erstreckt.

Die fraglichen Verhandlungstermine vor dem Landgericht Leipzig konnte ich wegen einer nach wie vor bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht wahrnehmen. Meine Erkrankung stellt zugegebenermaßen kein Novum dar. Sie geht auf die seit 20 Jahren andauernden Attacken der sächsischen Justiz zurück und schlägt sich in regelmäßigen schweren Depressionen nieder. Letztere werden durch Ereignisse ausgelöst, die mit meinen Erfahrungen im Freistaat Sachsen, insbesondere mit meiner Behandlung durch die sächsische Justiz in Zusammenhang stehen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig hat die Staatsanwaltschaft in gewohntem Ausmaß einseitig ermittelt und Vorwürfe bewusst konstruiert. Meinem Entlastungsvorbringen ging sie dabei traditionell schon nicht nach. Dies galt insbesondere für die Vernehmung des Prokuristen Mißbach, meinem Kronzeugen, durch den sich alles leicht aufklären ließe. Mehrfach hatte ich um seine Vernehmung gebeten, zumal er in der Vergangenheit einen Selbstmordversuch unternommen hatte und daher psychisch angeschlagen war. Die Staatsanwaltschaft glaubte allerdings, man könne diesem Entlastungsbeweis auch noch im Rahmen einer Hauptverhandlung nachgehen. Dies halte ich aufgrund der Verpflichtung, objektiv zu ermitteln, für absolut falsch.

Holger Mißbach verstarb vor etwa 5 Jahren. Eine rechtzeitige Vernehmung seiner Person war wohl auch deshalb nicht gewünscht, weil diese die Anklage der Staatsanwaltschaft im Frühstadium zu Fall gebracht hätte. Bereits dieses Versäumnis halte ich für klar rechtsstaatswidrig.

Aber es kommt noch besser: In der Vergangenheit hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immer besonders intensiv mit der Boulevardpresse korrespondiert und dieser Auskünfte aus Strafverfahren gegeben, natürlich in besonders einseitiger Weise. Im Jahr 2006 verlor ich aufgrund einer Indiskretion der damaligen Staatsanwältin Eßer-Schneider – sie führte zu einem fast ganzseitigen Artikel auf Seite 3 der BILD – 90 % meiner Mandate. Darunter befand sich auch das Mandat der Sparkasse Leipzig, die ich anlässlich der Fusion mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz beraten hatte.

Normalerweise vertrat die Anwaltssozietät CMS die Sparkasse. Das Fusionsmandat war jedoch an mich gegangen. Bei der Kanzlei CMS arbeitet – was jetzt nicht wirklich verwundert – der Ehemann von Staatsanwältin Eßer-Schneider, ebenfalls ein Arbeitsrechtler. Normalerweise wäre das Fusionsmandat bei ihm gelandet.

Ein klarer Fall von Vetternwirtschaft bzw. fehlender Unabhängigkeit einer Staatsanwältin, die offensiv Marktbereinigung über die BILD zugunsten ihres Ehemannes betrieb. Mehrere Beschwerden meines Rechtsanwalts Curt-Matthias Engel über diese Vorgehensweise bzw. die persönlichen Verflechtungen der Staatsanwältin, bei dem zuständigen Oberstaatsanwalt blieben ohne Gehör.

Der intensive Austausch zwischen Eßer-Schneider und der BILD machten mir jedoch endgültig klar, wie wenig rechtsstaatliche Bindungen sowie die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft tatsächlich gelten.

Zwei Jahre später wiederholten sich die Ereignisse anlässlich eines anderen Strafverfahrens. Dort wurde zwar die Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Landgericht Leipzig sowie das Oberlandesgericht Dresden abgelehnt, dennoch landeten nach des besonderen Engagements von Eßer-Schneider die Vorwürfe direkt in der BILD.

Gesundheitlich hatte mich dies stark mitgenommen. Denn immerhin hatte Staatsanwältin Eßer-Schneider sogar die Verhängung eines sofortigen Berufsverbots gegen mich beantragt. Eßer-Schneider warf mir vor, Honorare abgerechnet zu haben, ohne dass ich überhaupt tätig geworden sei. Dies war eindeutig wahrheitswidrig, denn immerhin hatte eine von ihr angeordnete Durchsuchung meines Anwaltsbüros, meterlange Aktenstapel, welche die Komplexität meines Beratungsmandats dokumentierten, zu Tage befördert. Eßer-Schneider blieb jedoch bei ihren Vorwürfen.

Niemand ist derartigen Attacken auf Dauer gewachsen. Aber es kam noch dicker:

Am 27.6.2011 gab die Rechtspflegerin Macht vom Insolvenzgericht Leipzig der BILD umfassend Auskunft zu meinem Insolvenzverfahren, also zu sehr persönlichen Dingen. Sie scheint dies als normal angesehen zu haben. Jedenfalls bestätigte sie mir gegenüber, sie habe sich zu dieser Vorgehensweise entschlossen, da ich nicht für sie erreichbar gewesen sei. Ihre Angaben gegenüber der BILD waren absolut ehrverletzend, da sie jeglicher Grundlage entbehrten. Rechtsstaatliche Bindungen, insbesondere mein allgemeines Persönlichkeitsrecht, spielten dabei keine Rolle. Dass die BILD aus diesen Informationen einen vernichtenden Artikel auf Seite 3 publizierte und ihn darüber hinaus im Internet veröffentlichte, wo er bei Google lange auf Platz 1 positioniert war, schien sie nicht weiter zu kümmern. Gleiches gilt für die empfindlichen Schäden, die sie dadurch anrichtete.

Einen weiteren Bericht veranlasste die Staatsanwaltschaft Leipzig am 20.9.2016. Dort ging es zwar um ein gegen meine ehemalige Sekretärin gerichtetes Strafverfahren, welches ich eingeleitet hatte, die BILD holte aber auch hier zum Rundumschlag gegen meine Person aus.

Die Schlagzeilen zu beiden Artikeln sind auf Seite 1 bei Google verfügbar, sofern man meinen Namen mit dem Zusatz Leipzig in der Suchmaschine eingibt.

Nun hat sich die Staatsanwaltschaft Leipzig in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann selbst übertroffen. Die öffentliche Hetzkampagne erreichte einen neuen Höhepunkt. Nachdem ich im Mai 2018 aufgrund der bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht beim Landgericht Leipzig erscheinen konnte, um mein Verhalten zu rechtfertigen, äußerte sich Staatsanwältin Zimmermann eingehend gegenüber der BILD zu diesem Strafverfahren. Dies geschah in einer nicht mehr hinnehmbaren, überzogenen und völlig einseitigen Weise.

Es ist schon von vornherein fraglich, ob sich Staatsanwältin Zimmermann überhaupt gegenüber der Boulevardpresse äußern durfte. Denn ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht sicherlich acht Jahre nach meinem Abschied aus Leipzig nicht mehr. Als Organ der Rechtspflege wäre Staatsanwältin Zimmermann jedoch gehalten gewesen, allenfalls geringfügige Informationen weiterzugeben. Wenn sie sich zu vermeintlich belastenden – und konstruierten – Vorwürfen äußert, hätte sie auch Angaben zu meinem Entlastungsvorbringen machen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan. Stattdessen zog sie in völlig einseitiger Weise über mich her.

Daraus resultierte ein erneut vernichtender Bericht in der BILD, der auch im Internet veröffentlich wurde.

Siehe https://www.tag24.de/nachrichten/landgericht-leipzig-strafverfahren-untrue-ulrich-kessler-anwalt-investor-absturz-verhandlungsunfaehig-558519

Staatsanwältin Zimmermann äußert sich darin auch zu meiner damaligen finanziellen Situation, die sie jedoch nicht im Ansatz zu kennen scheint. Wahrscheinlich hat sie diese nicht einmal ermittelt. Nur so ist zu erklären, dass sie mein Engagement bei der Durchführung von Immobilien- und Biogasprojekten unerwähnt ließ. Immerhin hatte ich hier mehr als 2 Mio. € investiert. Frau Zimmermann schließt jedoch aus der Tatsache, dass eins meiner Geschäftskonto einen Negativsaldo aufwies, auf eine völlige Überschuldung. Auch einen kürzlich zuvor festzustellenden Honorareingang über 370 T€ aus meinem Fusionsmandat erwähnte sie mit keiner Silbe. Unerwähnt ließ die Staatsanwältin auch ihr ständiges Zurückrudern in der Angelegenheit. Noch vor zwei Jahren sah sie die Angelegenheit für derart geringfügig an, dass sie – ohne eine Berücksichtigung meines Entlastungsvorbringens – bereit war, den Rechtsstreit gegen eine Zahlungsauflage in Höhe von 5.000 € einstellen zu lassen.

Am Ende wurde ich als jemand stigmatisiert, der Verbindlichkeiten eingeht, obwohl er diese nicht erfüllen kann.

Die Folgen dieser langjährigen Berichterstattung für Psyche sowie meine Arbeitssuche sind verheerend. Trotz mehr als 700 Bewerbungen in den vergangenen Jahren ist es mir nicht gelungen, eine dauerhafte Beschäftigung einzugehen. Und gerade wegen der in keinster Weise zu rechtfertigenden Informationspolitik der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde mir – nach mündlicher Zusage – von einem Arbeitgeber eine Absage erteilt (siehe Anlage).

Die Voraussetzungen für einen bestehenden Staatshaftungsanspruch liegen daher auf der Hand. Ich beabsichtige, den Freistaat Sachsen sowie Frau Staatsanwältin Zimmermann wegen dieser Vorgehensweise zur Rechenschaft zu ziehen. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, über meine Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche bis zum

25.06.2018

zu entscheiden. Sollten die Vorgänge nicht zu meiner Zufriedenheit aufgearbeitet und meine Ansprüche erfüllt werden, beabsichtige ich, ohne weitere Vorankündigung Klage zu erheben.

Aus den vorgenannten Gründen verlange ich außerdem

Auskunft

darüber, welche Informationen über meine Person bei der sächsischen Staatsregierung, im Justiz- und Innenministerium, im Finanzministerium, beim Amts- und Landgericht Leipzig sowie beim Oberlandesgericht in Dresden gespeichert sind. Diese Auskunft hat umfassend zu erfolgen.

Da ich aufgrund der massiven Verfolgung meiner Person nun zu meiner Lebensgefährtin nach Samara/Russland ausreisen werde, bitte ich die Korrespondenz künftig über meine Schwester (c/o Charlotte Keßler, Richard-Wagner-Straße 28, 66802 Überherrn) zu führen. Meine Schwester fungiert dabei als Empfangsbote. Eine Empfangsvollmacht besitzt sie dagegen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Erstelle kostenlos eine Website oder ein Blog auf WordPress.com.

Nach oben ↑