Es war ein deutlicher Fehlgriff in den rechtsstaatswidrigen Sumpf. Im Rahmen der Spielbankenaffäre hatte das Finanzministerium in Dresden unter der Führung von Prof. Dr. Milbradt mich angezeigt. Ich sollte Kopf einer kriminellen Vereinigung gewesen sein. Selbst das Landeskriminalamt schenkte diesen Vorwürfen keinerlei Glauben. Das hinderte die Staatsanwaltschaft Dresden unter Führung des Staatsanwalts Klein jedoch nicht daran, einen Durchsuchungsbeschluss gegen mich zu beantragen, den er dann auch noch vom Amtsgericht Leipzig erhielt.
Hiergegen legte ich Verfassungsbeschwerde ein und obsiegte vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof.
BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen
Anschließend klagte ich gegen den Freistaat Sachsen auf Schadensersatz und gewann ebenfalls. Der Durchsuchungsbeschluss, so das Landgericht Leipzig, hätte wegen der Ermittlungsergebnisse des Landeskriminalamtes nie erlassen werden dürfen. Es läge eine Amtspflichtverletzung vor.
Ich empfehle, dieses Urteil genau zu lesen. Denn es belegt, in welcher absolut rechtsstaatswidrigen Weise der Freistaat Sachsen gegen missliebige Personen vorgeht, um diese mundtot zu machen. Man pflegt in Teilen der sächsischen Justiz seine eigene, hybride Rechtsstaatlichkeit.