Es war ein Paukenschlag, der auf eine offene Flanke des hybriden Rechtsstaates im Freistaat Sachsen zielte. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof gab meiner Verfassungsbeschwerde gegen den von der Staatsanwaltschaft Dresden beantragten, und vom Amtsgericht Leipzig bestätigten Durchsuchungsbeschluss statt. Dumm nur, dass auch das Landgericht Leipzig mit einer abenteuerlichen Begründung den Durchsuchungsbeschluss für rechtmäßig hielt. Was der Sächsische Verfassungsgerichtshof diesen Justizorganen ins Lehrbuch schrieb, war mehr als eine schallende Ohrfeige. Sie geißelte die mir gegenüber ergangene Verletzung meiner elementarsten Grundrechte durch den Freistaat Sachsen.
Das sächsische Finanzministerium unter der Federführung des damaligen Staatsministers Prof. Dr. Milbradt beförderte mich in einer Strafanzeige zum „Kopf einer kriminellen Vereinigung“. Dieser Vorwurf wiegt ähnlich schwer wie der, ein Terrorist zu sein. So sah mich also der Freistaat. Die gegen mich erhobenen Vorwürfe waren frei erfunden. Dies erkannte bereits frühzeitig das sächsische Landeskriminalamt. Da dieses Ergebnis der Staatsanwaltschaft Dresden nicht passte, beantragte diese trotzdem einen Durchsuchungsbeschluss. Und dabei bediente man sich der ganz großen Keule, ihres Zeichens ein Merkmal des hybriden sächsischen Rechtsstaates.
Es lohnt sich, die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zu lesen. Sie ermutigt jeden, der einen ähnlichen Kampf kämpft, seine Rechte geltend zu machen.