Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Vielleicht bin ich überempfindlich, was staatliches Unrecht angeht. Natürlich stellt sich bei meinen Erfahrungen im Umgang mit der – vor allem sächsischen – Justiz, die Sinnfrage. Ich gebe zu, ich kann jedoch nicht anders. Der Kampf gegen weiße Folter und für die Erhaltung des Rechtsstaates ist zu wichtig, um sich durch die ständigen Äußerungen staatlichen Unrechts mürbe machen zu lassen.

In meinem Blog befasste ich mich mehrfach mit der Staatsanwaltschaft Leipzig, die so gerne mit der Boulevardpresse spricht. Dabei gibt sie in völlig einseitiger Weise oft frei erfundene „Informationen“ weiter. Eigentlich sind es diese Täter in den schwarzen Roben, welche auf die Anklagebank gehören bzw. die man zur Einhaltung rechtsstaatlicher Mindestandards schulen sollte.

siehe Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Wieder einmal hat die Staatsanwaltschaft Leipzig, dieses Mal in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann intensiv mit der BILD gesprochen und dabei auf jegliches Mittel der Denunziation zurückgegriffen. Sie gab Tatsachen weiter, die keine sind, weil sie sich so nicht zugetragen haben. Mein gesamtes Entlastungsvorbringen blieb unberücksichtigt. Eindeutig stand die öffentliche Hinrichtung im Vordergrund ihres Angriffs. Nur seit wann dürfen Staatsanwälte auch als Scharfrichter auftreten? In Sachsen machen sie es jedenfalls.

Dieses Mal werde ich die eigenwillige Berufsauffassung dieser Staatsanwältin gerichtlich klären lassen. Aus diesem Grund habe ich den sächsischen Justizminister Gemkow über meine Absicht informiert, sowohl den Freistaat Sachsen als auch Frau Staatsanwältin Zimmermann persönlich im Wege eines Amtshaftungsprozesses zu verklagen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Hier der Brief im Wortlaut:

Persönlich/vertraulich

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Herr Justizminister Sebastian Gemkow

Hospitalstraße 7

01097 Dresden

 

 

Offenbach, den 11.6.2018

Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

leider muss ich ein weiteres Anliegen an Sie herantragen. Wieder einmal geht es um die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig, die meiner Meinung nach die ihr auferlegten rechtsstaatlichen Bindungen gewaltig überspannt hat. Im Vordergrund steht dabei Staatsanwältin Zimmermann. Ihre Vorgehensweise macht mich fassungslos. Sie führte bereits zu massiven Schäden, weshalb ich Sie bitte, über meine aus ihrem Verhalten resultierenden Staatshaftungsansprüche zu entscheiden. Sollte ich kein Einlenken feststellen, werde ich den Freistaat Sachsen verklagen.

Wegen des nachstehenden Sachverhalts bitte ich außerdem, gegen Staatsanwältin Zimmermann disziplinarrechtlich vorzugehen. Darüber hinaus erstatte ich Strafantrag wegen Verleumdung und Beleidigung. Geben Sie daher bitte den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden weiter.

Bereits in meinen Schreiben vom 12.12.2017 sowie 27.03.2018 hatte ich mich bei Ihnen über die massive Verfolgung meiner Person durch die sächsische Justiz beklagt, die einen besonderen Ausprägungsfall der „weißen Folter“ darstellt. Besonders hervorgetan hat sich dabei die Staatsanwaltschaft Leipzig, die seit mehr als 20 Jahren jegliche Unabhängigkeit und jegliches Augenmaß vermissen ließ. Ich gehe inzwischen davon aus, dass mich die sächsische Justiz auf einer schwarzen Liste führt.

Nun geht es um ein Strafverfahren, welches am 3. bzw. 17.5.2018 vor der 5. Kammer des Landgerichts Leipzig stattfinden sollte. Es befasst sich mit meiner Beratungstätigkeit für die GrosseDruck Media GmbH. Diese blieb mir Honorar in Höhe eines deutlich sechsstelligen Betrags schuldig. Im Gegenzug hatte ich gemäß einer mit dem Prokuristen Holger Mißbach getroffenen Absprache 70 T€ von meiner Mandantin einbehalten bzw. verrechnet. 230 T€ musste ich dennoch ausbuchen. Meine Vorgehensweise sieht die Staatsanwaltschaft Leipzig als strafbar an. Gegen den für die Nichtzahlung meines Honorars verantwortlichen früheren Geschäftsführer Klaus-Jochen Rolka ging sie dagegen nicht vor, frei nach der Devise, dass ich Schädigungshandlungen Dritter – unabhängig von der Schadenshöhe – hinzunehmen habe. Damit folgt die Staatsanwaltschaft einer eigenen Linie, deren zeitliches Ausmaß sich auf fast 15 Jahre erstreckt.

Die fraglichen Verhandlungstermine vor dem Landgericht Leipzig konnte ich wegen einer nach wie vor bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht wahrnehmen. Meine Erkrankung stellt zugegebenermaßen kein Novum dar. Sie geht auf die seit 20 Jahren andauernden Attacken der sächsischen Justiz zurück und schlägt sich in regelmäßigen schweren Depressionen nieder. Letztere werden durch Ereignisse ausgelöst, die mit meinen Erfahrungen im Freistaat Sachsen, insbesondere mit meiner Behandlung durch die sächsische Justiz in Zusammenhang stehen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig hat die Staatsanwaltschaft in gewohntem Ausmaß einseitig ermittelt und Vorwürfe bewusst konstruiert. Meinem Entlastungsvorbringen ging sie dabei traditionell schon nicht nach. Dies galt insbesondere für die Vernehmung des Prokuristen Mißbach, meinem Kronzeugen, durch den sich alles leicht aufklären ließe. Mehrfach hatte ich um seine Vernehmung gebeten, zumal er in der Vergangenheit einen Selbstmordversuch unternommen hatte und daher psychisch angeschlagen war. Die Staatsanwaltschaft glaubte allerdings, man könne diesem Entlastungsbeweis auch noch im Rahmen einer Hauptverhandlung nachgehen. Dies halte ich aufgrund der Verpflichtung, objektiv zu ermitteln, für absolut falsch.

Holger Mißbach verstarb vor etwa 5 Jahren. Eine rechtzeitige Vernehmung seiner Person war wohl auch deshalb nicht gewünscht, weil diese die Anklage der Staatsanwaltschaft im Frühstadium zu Fall gebracht hätte. Bereits dieses Versäumnis halte ich für klar rechtsstaatswidrig.

Aber es kommt noch besser: In der Vergangenheit hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immer besonders intensiv mit der Boulevardpresse korrespondiert und dieser Auskünfte aus Strafverfahren gegeben, natürlich in besonders einseitiger Weise. Im Jahr 2006 verlor ich aufgrund einer Indiskretion der damaligen Staatsanwältin Eßer-Schneider – sie führte zu einem fast ganzseitigen Artikel auf Seite 3 der BILD – 90 % meiner Mandate. Darunter befand sich auch das Mandat der Sparkasse Leipzig, die ich anlässlich der Fusion mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz beraten hatte.

Normalerweise vertrat die Anwaltssozietät CMS die Sparkasse. Das Fusionsmandat war jedoch an mich gegangen. Bei der Kanzlei CMS arbeitet – was jetzt nicht wirklich verwundert – der Ehemann von Staatsanwältin Eßer-Schneider, ebenfalls ein Arbeitsrechtler. Normalerweise wäre das Fusionsmandat bei ihm gelandet.

Ein klarer Fall von Vetternwirtschaft bzw. fehlender Unabhängigkeit einer Staatsanwältin, die offensiv Marktbereinigung über die BILD zugunsten ihres Ehemannes betrieb. Mehrere Beschwerden meines Rechtsanwalts Curt-Matthias Engel über diese Vorgehensweise bzw. die persönlichen Verflechtungen der Staatsanwältin, bei dem zuständigen Oberstaatsanwalt blieben ohne Gehör.

Der intensive Austausch zwischen Eßer-Schneider und der BILD machten mir jedoch endgültig klar, wie wenig rechtsstaatliche Bindungen sowie die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft tatsächlich gelten.

Zwei Jahre später wiederholten sich die Ereignisse anlässlich eines anderen Strafverfahrens. Dort wurde zwar die Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Landgericht Leipzig sowie das Oberlandesgericht Dresden abgelehnt, dennoch landeten nach des besonderen Engagements von Eßer-Schneider die Vorwürfe direkt in der BILD.

Gesundheitlich hatte mich dies stark mitgenommen. Denn immerhin hatte Staatsanwältin Eßer-Schneider sogar die Verhängung eines sofortigen Berufsverbots gegen mich beantragt. Eßer-Schneider warf mir vor, Honorare abgerechnet zu haben, ohne dass ich überhaupt tätig geworden sei. Dies war eindeutig wahrheitswidrig, denn immerhin hatte eine von ihr angeordnete Durchsuchung meines Anwaltsbüros, meterlange Aktenstapel, welche die Komplexität meines Beratungsmandats dokumentierten, zu Tage befördert. Eßer-Schneider blieb jedoch bei ihren Vorwürfen.

Niemand ist derartigen Attacken auf Dauer gewachsen. Aber es kam noch dicker:

Am 27.6.2011 gab die Rechtspflegerin Macht vom Insolvenzgericht Leipzig der BILD umfassend Auskunft zu meinem Insolvenzverfahren, also zu sehr persönlichen Dingen. Sie scheint dies als normal angesehen zu haben. Jedenfalls bestätigte sie mir gegenüber, sie habe sich zu dieser Vorgehensweise entschlossen, da ich nicht für sie erreichbar gewesen sei. Ihre Angaben gegenüber der BILD waren absolut ehrverletzend, da sie jeglicher Grundlage entbehrten. Rechtsstaatliche Bindungen, insbesondere mein allgemeines Persönlichkeitsrecht, spielten dabei keine Rolle. Dass die BILD aus diesen Informationen einen vernichtenden Artikel auf Seite 3 publizierte und ihn darüber hinaus im Internet veröffentlichte, wo er bei Google lange auf Platz 1 positioniert war, schien sie nicht weiter zu kümmern. Gleiches gilt für die empfindlichen Schäden, die sie dadurch anrichtete.

Einen weiteren Bericht veranlasste die Staatsanwaltschaft Leipzig am 20.9.2016. Dort ging es zwar um ein gegen meine ehemalige Sekretärin gerichtetes Strafverfahren, welches ich eingeleitet hatte, die BILD holte aber auch hier zum Rundumschlag gegen meine Person aus.

Die Schlagzeilen zu beiden Artikeln sind auf Seite 1 bei Google verfügbar, sofern man meinen Namen mit dem Zusatz Leipzig in der Suchmaschine eingibt.

Nun hat sich die Staatsanwaltschaft Leipzig in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann selbst übertroffen. Die öffentliche Hetzkampagne erreichte einen neuen Höhepunkt. Nachdem ich im Mai 2018 aufgrund der bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht beim Landgericht Leipzig erscheinen konnte, um mein Verhalten zu rechtfertigen, äußerte sich Staatsanwältin Zimmermann eingehend gegenüber der BILD zu diesem Strafverfahren. Dies geschah in einer nicht mehr hinnehmbaren, überzogenen und völlig einseitigen Weise.

Es ist schon von vornherein fraglich, ob sich Staatsanwältin Zimmermann überhaupt gegenüber der Boulevardpresse äußern durfte. Denn ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht sicherlich acht Jahre nach meinem Abschied aus Leipzig nicht mehr. Als Organ der Rechtspflege wäre Staatsanwältin Zimmermann jedoch gehalten gewesen, allenfalls geringfügige Informationen weiterzugeben. Wenn sie sich zu vermeintlich belastenden – und konstruierten – Vorwürfen äußert, hätte sie auch Angaben zu meinem Entlastungsvorbringen machen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan. Stattdessen zog sie in völlig einseitiger Weise über mich her.

Daraus resultierte ein erneut vernichtender Bericht in der BILD, der auch im Internet veröffentlich wurde.

Siehe https://www.tag24.de/nachrichten/landgericht-leipzig-strafverfahren-untrue-ulrich-kessler-anwalt-investor-absturz-verhandlungsunfaehig-558519

Staatsanwältin Zimmermann äußert sich darin auch zu meiner damaligen finanziellen Situation, die sie jedoch nicht im Ansatz zu kennen scheint. Wahrscheinlich hat sie diese nicht einmal ermittelt. Nur so ist zu erklären, dass sie mein Engagement bei der Durchführung von Immobilien- und Biogasprojekten unerwähnt ließ. Immerhin hatte ich hier mehr als 2 Mio. € investiert. Frau Zimmermann schließt jedoch aus der Tatsache, dass eins meiner Geschäftskonto einen Negativsaldo aufwies, auf eine völlige Überschuldung. Auch einen kürzlich zuvor festzustellenden Honorareingang über 370 T€ aus meinem Fusionsmandat erwähnte sie mit keiner Silbe. Unerwähnt ließ die Staatsanwältin auch ihr ständiges Zurückrudern in der Angelegenheit. Noch vor zwei Jahren sah sie die Angelegenheit für derart geringfügig an, dass sie – ohne eine Berücksichtigung meines Entlastungsvorbringens – bereit war, den Rechtsstreit gegen eine Zahlungsauflage in Höhe von 5.000 € einstellen zu lassen.

Am Ende wurde ich als jemand stigmatisiert, der Verbindlichkeiten eingeht, obwohl er diese nicht erfüllen kann.

Die Folgen dieser langjährigen Berichterstattung für Psyche sowie meine Arbeitssuche sind verheerend. Trotz mehr als 700 Bewerbungen in den vergangenen Jahren ist es mir nicht gelungen, eine dauerhafte Beschäftigung einzugehen. Und gerade wegen der in keinster Weise zu rechtfertigenden Informationspolitik der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde mir – nach mündlicher Zusage – von einem Arbeitgeber eine Absage erteilt (siehe Anlage).

Die Voraussetzungen für einen bestehenden Staatshaftungsanspruch liegen daher auf der Hand. Ich beabsichtige, den Freistaat Sachsen sowie Frau Staatsanwältin Zimmermann wegen dieser Vorgehensweise zur Rechenschaft zu ziehen. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, über meine Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche bis zum

25.06.2018

zu entscheiden. Sollten die Vorgänge nicht zu meiner Zufriedenheit aufgearbeitet und meine Ansprüche erfüllt werden, beabsichtige ich, ohne weitere Vorankündigung Klage zu erheben.

Aus den vorgenannten Gründen verlange ich außerdem

Auskunft

darüber, welche Informationen über meine Person bei der sächsischen Staatsregierung, im Justiz- und Innenministerium, im Finanzministerium, beim Amts- und Landgericht Leipzig sowie beim Oberlandesgericht in Dresden gespeichert sind. Diese Auskunft hat umfassend zu erfolgen.

Da ich aufgrund der massiven Verfolgung meiner Person nun zu meiner Lebensgefährtin nach Samara/Russland ausreisen werde, bitte ich die Korrespondenz künftig über meine Schwester (c/o Charlotte Keßler, Richard-Wagner-Straße 28, 66802 Überherrn) zu führen. Meine Schwester fungiert dabei als Empfangsbote. Eine Empfangsvollmacht besitzt sie dagegen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Die Worte sind sicherlich hart. Aber sie belegen eine Standardvorgehensweise vieler Staatsanwälte, insbesondere der Staatsanwaltschaft Leipzig. Und sie hat es wieder getan, mit verheerenden Folgen. Verantwortlich dafür war Staatsanwältin Zimmermann.

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Bereits oft habe ich mich über die Eitelkeit von Staatsanwaltschaften beschwert, die Betroffene hemmungslos in der Boulevardpresse verunglimpfen. Vorausgegangen ist meist ein Strafverfahren, in dem völlig einseitig ermittelt wird und in dem sich so mancher Staatsanwalt geradezu ausufernd eigenen Hirngespinsten und Verschwörungstheorien hingibt. Statt in einem Sachverhalt objektiv zu ermitteln, konstruiert man nicht haltbare Vorwürfe, übersteigert diese noch einmal gewaltig, und gibt sie zum Zweck der Vorverurteilung an die Presse weiter. Damit verfolgt der Staatsanwalt das Ziel einer öffentlichen Hinrichtung seines vermeintlichen Gegners. Offensichtlich vertraut er dabei weniger auf die konstruierten Vorwürfe, denn sonst hätte er ein derartiges Verhalten nicht nötig.

In der Vergangenheit ist mir dies sehr oft widerfahren.

Die besonderen Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Ich habe längst den Überblick über die vielfältigen Anschuldigungen verloren, mit denen mich die Staatsanwaltschaften in Leipzig und Dresden in der Vergangenheit konfrontiert waren. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, oft soll ich Mandanten massiv geschädigt haben. Meistens war es genau umgekehrt, nur dass die Staatsanwaltschaft nie gegen die geistigen Brandstifter vorging, sondern gegen mich selbst. Dass ich früher mehrere hundert Prozesse gegen den Freistaat Sachsen und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten geführt habe, rundet das Bild ab. Da liegt der Hinweis auf ein übles Revanchefoul nahe. Leider bin ich da kein Einzelfall. Es handelt sich um die übliche Vorgehensweise der politischen und juristischen Kaste in Sachsen.

Egal ob man seine Meinung frei äußern oder Gebrauch von seinen übrigen verfassungsrechtlich verbürgten Rechten machen will. Für die sächsischen Staatsanwaltschaften ist dies strafbar. Die Strafverfahren gegen kritische Journalisten

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-12/sachsensumpf-journalisten-freispruch

oder den Jenaer Jugendpfarrer König handelt, der für die Rechte der Bürger eingetreten ist. Im vorgenannten Fall wurden von der Staatsanwaltschaft sogar Beweismittel gefälscht.

https://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena/jugendpfarrer-lothar-koenig-durchsuchung-100.html

http://www.fr.de/politik/prozess-jugendpfarrer-koenig-voll-vor-die-wand-a-693603

Doch das steht alles bereits in meinem Buch „Der hybride Rechtsstaat“, das in etwa 4 Wochen erscheinen wird. Vor einigen Wochen hat die Staatsanwaltschaft Leipzig ein neues Ausrufezeichen gesetzt. Wieder einmal plauderte ein Staatsanwalt intensiv mit der BILD-Zeitung und gab dabei Informationen preis, die nicht nur falsch sind, sondern jeglichem Maß der Zurückhaltung widersprechen.

https://www.tag24.de/nachrichten/landgericht-leipzig-strafverfahren-untrue-ulrich-kessler-anwalt-investor-absturz-verhandlungsunfaehig-558519

Die Konsequenzen dieser Vorgehensweise musste ich gestern am eigenen Leib erfahren. Während ich gegen 15 Uhr noch die Zusage für eine neue Arbeitsaufgabe erhielt, hatte der Personalchef meines neuen Arbeitgebers in der Folgezeit meinen Namen gegoogelt und war auf diesen Artikel gestoßen. Um 19 Uhr erhielt ich dann die Absage.

Email Dr. Frölich vom 7.5.2018

Schon lange geht es der Staatsanwaltschaft nicht mehr um eine unabhängige Aufarbeitung von Vorwürfen. Es wird gelogen was das Zeug herhält, der eigenen Wut sind dabei keine Grenzen gesetzt. Und dass diese gedanklichen Konstrukte, deren Prüfung eigentlich einem Psychologen vorbehalten sein sollten, auch noch in der Boulevardpresse landen bzw. im Internet veröffentlicht werden, rechtfertigt die Annahme, dass die Staatsanwaltschaft jeglichen rechtlichen Rahmen überschreitet. Diese Täter in weißen Kragen wissen natürlich aus eigener Erfahrung, wie die Berichterstattung ausfallen wird. Und genau dies ist ihnen wichtig.

Meine Sicht der Dinge hat sie noch nie interessiert. Sie war nicht einmal Gegenstand unabhängiger Ermittlungen. Viel einfacher und befriedigender scheint es für diese Staatsanwaltschaft zu sein, ihre Gegner mit Nazimethoden zu verfolgen.

Und natürlich berufen sich diese Staatsanwälte und die hinter ihnen stehenden Politiker darauf, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Nur wer soll das noch glauben. In Wirklichkeit geht es um weiße Folter.

 

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Und ewig grüßt das Murmeltier. Mal wieder ein dejà-vu. Auch nach 10 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Leipzig nichts verlernt. Diejenige Staatsanwaltschaft, welche der Verfolgung und Verunglimpfung ihrer Gegner immer besondere Aufmerksamkeit widmet. Beides gehört nach Auffassung dieser Herren eng zusammen. Und hierbei übertrifft sich die Staatsanwaltschaft regelmäßig selbst. Ihre geübte Vorgehensweise erreicht meisterliches „Niveau“.

Offensichtlich besitzt die Staatsanwaltschaft Leipzig derart große Zweifel an ihren rechtlichen Fähigkeiten, dass sie schon lange nicht mehr auf eine Verurteilung ihrer Gegner vor einem Strafgericht vertraut. Diese soll in jedem Fall auf anderem Wege erreicht werden, nämlich durch deren öffentliche Bloßstellung. Die öffentliche Stigmatisierung ist schneller und wirkungsvoller zu erreichen und besitzt in jedem Fall Langzeitwirkung.

Hierzu werden Presseerklärungen verfasst bzw. einzelne Medien – vor allem die BILD, ein dankbarer Abnehmer für jegliche Schmähgesänge – persönlich instruiert. Kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig dabei nie unabhängig und unvoreingenommen über einen Vorwurf „informiert“. Es geht ihr nur um ihre eigenen Ziele.

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

In meinem Fall bleibt sie ihrer Linie seit 20 Jahren treu. Man könnte diese Vorgehensweise auch problemlos als weiße Folter einordnen, so perfide sind die Methoden. Es begann alles damit, dass ich die Mitarbeiter des Klassischen Spiels der Sächsischen Spielbanken, einem Staatsunternehmen, welches unter der Fuchtel des damaligen Staatsministers der Finanzen Milbradt stand, sowie die Betriebsräte im Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze unterstützte. Aus Sicht der Vertreter des Freistaates Sachsen handelte es sich dabei um ein schweres Kapitalverbrechen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Durch meine Arbeit machte ich mich bereits strafbar, wie eine Strafanzeige des Finanzministeriums sowie ein später ergangener Durchsuchungsbeschluss belegen. Man beförderte mich kurzerhand zum Kopf einer kriminellen Vereinigung, was hinsichtlich der Schwere der Tat etwa dem Vorwurf, ein Terrorist zu sein, entspricht. Und natürlich gab man sensible Informationen stets direkt an die BILD sowie der Dresdner Morgenpost, zwei Kernsäulen staatlicher Medienpolitik, weiter. Die Boulevardpresse fungiert so immer wieder als verlängerte Presseabteilung des Freistaates Sachsen.

Durchsuchungsbeschluss ist verfassungswidrig

Freistaat Sachsen muss Schadensersatz zahlen

Über die Einstellung des Strafverfahrens bzw. die Absurdität des Vorwurfs redete man natürlich nicht. Den Anwälten des Staates war diese Information offensichtlich nicht wichtig genug, um sie weiterzugeben. Eine entsprechende Information der Medien würde nur zu ungeliebten Fragen stellen, etwa, ob die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht an den Haaren herbeigezogen waren, wie es später das Landgericht Leipzig sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden.

Und so ging es über die Jahre weiter. Dass sie nie an einem objektiven Bild der Lage bzw. an meinen Argumenten interessiert war, bewies die Staatsanwaltschaft Leipzig vor allem ab 2003. Ab 2005 setzte sie mit Staatsanwältin Eßer-Schneider, die in der Folgezeit mehrfach befördert wurde, jemanden für meine gezielte Verfolgung ein, welche direkt mit einem Konkurrenten von mir, einem Arbeitsrechtler aus einer Großkanzlei, verheiratet war. Sie musste sich daher von mir zu recht den Vorwurf gefallen, nicht an Rechtsverfolgung, sondern an Marktbereinigung interessiert zu sein.

Und natürlich landeten die Vorwürfe auf mehr oder weniger verschlungenen Wegen im O-Ton der Staatsanwaltschaft immer wieder bei der BILD, die dankbar den Staffelstab aufnahm. Nun ging Staatsanwältin Eßer-Schneider dazu über, mir vorzuwerfen, ich habe Mandanten betrogen bzw. Gelder veruntreut. Sie behauptete immer wieder, ich habe als Rechtsanwalt zwar Rechnungen gelegt, in Wirklichkeit jedoch nie gearbeitet. Dabei bestätigten die von ihr inittierten Durchsuchungen meiner Kanzlei immer wieder das Gegenteil.

Eßer-Schneider war das jedoch egal. Die eindeutigen Durchsuchungsergebnisse hielten sie nicht davon ab, weiter die Boulevardpresse zu informieren

Für einen Rechtsanwalt sind diese Vorwürfe tödlich. Das wusste natürlich auch die Staatsanwaltschaft Leipzig, denn auf meine finanzielle Vernichtung kam es ihr, nachdem sie mit ihren Strafvorwürfen nie wirklich weiterkam, an.

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Seit diesem Zeitpunkt erkrankte ich immer mehr. Depressionen, die auf meinen aussichtslosen Kampf gegen die Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften zurückgingen, wurden zu meinem ständigen Begleiter. Damit brach eine weitere wichtige Säule meiner anwaltlichen Berufsausübung zusammen. Jedenfalls bestanden für eine weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt in Leipzig nicht mehr die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Also kehrte ich Sachsen für immer den Rücken.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod

Nun hat sie es wieder getan: Anlässlich eines noch laufenden, auf Staatsanwältin Eßer-Schneider zurückgehenden Strafverfahrens, informierte die Staatsanwaltschaft Leipzig wieder die Boulevardpresse sowie den Mitteldeutschen Rundfunk (als Rechtsanwalt hatte ich mehr als 100 Beschäftigte des MDR gegen den Sender vertreten). Ich soll – so der Vorwurf – 70.000 € veruntreut haben, was absurd ist. Gleichzeitig beschwerte sie sich darüber – was sicherlich zutrifft – ich würde gegen sie in meinem Internetblog zu Felde ziehen. Nun, ihre Methoden verdienen durchaus, öffentlich aufgearbeitet zu werden…

Natürlich berücksichtigte die Staatsanwaltschaft Leipzig im Rahmen ihrer „Öffentlichkeitsstrategie“, die in Wirklichkeit eine reine Verleumdungsstrategie ist, niemanden über meine Entlastungsargumente, aus denen sich ergibt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt ist. Stattdessen wird sie nicht müde, meine „kriminelle Vorgeschichte“, die bis zu den Spielbankenprozessen zurückreicht, zu betonen.

Nur haben alle Attacken der Staatsanwaltschaft zwei Dinge gemeinsam: Erstens führten sie nicht zum Erfolg – mein Bundeszentralregisterauszug war immer lupenrein. Zweitens zerstörten sie meine Gesundheit, weshalb eine Aufarbeitung der Vorwürfe seit Jahren an meiner Verhandlungunfähigkeit scheitert. Diese hat die Staatsanwaltschaft Leipzig herbeigeführt.

Natürlich würde ich mich auch vor Gericht gerne äußern und der Staatsanwaltschaft Leipzig die ganze Absurdität ihrer Vorwürfe vor Augen halten. Die Langzeitwirkungen der weißen Folter verhindern dies jedoch auch weiterhin.

Ich halte nichts davon, dass Staatsanwälte, wie man dies aus amerikanischen Filmen kennt, vor die Kameras treten und sich ins Rampenlicht stellen. Sie sind und bleiben Anwälte dieses Staates, was sich auch in ihrem Berufsverständnis niederschlagen sollte. Ihr Amt fordert damit Zurückhaltung. Jegliches vernünftige Maß überschreiten diese Staatsanwälte jedoch, wo sie die Boulevardpresse gezielt für eigene Ambitionen, insbesondere die medienwirksame Abschlachtung ihrer Gegner, die oft auch noch im Internet veröffentlicht wird, nutzen.

Um dem Leser ein objektives Bild zu geben – auch hierzu sind Staatsanwälte verpflichtet – dürfen keinesfalls die Vorwürfe nur einseitig wiedergegeben werden. Jeder Mensch mit einschlägiger Erfahrung weiß heute, wie oberflächlich und einseitig Anklageschriften der Staatsanwaltschaft heute ausfallen. Sie taugen keinesfalls als Fundament für öffentlich erhobene Vorwürfe sondern belegen das, wozu sich viele Staatsanwälte eines hybriden Rechtsstaates leider entwickelt haben.

Insolvenzgericht Leipzig – Justizministerium antwortet

Vor einem Monat hatte ich mich beim sächsischen Justizminister Gemkow (CDU) über die lange Dauer beschwert, welche das Insolvenzgericht Leipzig für die Bearbeitung meines Antrags auf Gewährung der Restschuldbefreiung benötigt.

Insolvenzgericht Leipzig – Schreiben an Justizminister Gemkow

Meine Wohlverhaltensphase war am 21.2.2017 abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt hätte das Insolvenzgericht Leipzig entscheiden müssen. Das Insolvenzgericht verschleppt jedoch diesen Vorgang immer weiter. Mehrfache Mahnungen meinerseits blieben ohne Resonanz.

Schließlich hängt meine Rückkehr in den Anwaltsberuf davon ab, dass mir die Restschuldbefreiung gewährt wird. Und daran sollte der Staat eigentlich ein Interesse besitzen, da mir diese Rückkehr wieder Einkünfte sichert und ich nicht länger auf Unterstützungsleistungen des Staates angewiesen bin. Leider blieben etwa 750 Bewerbungen meinerseits in den vergangenen Jahren ohne Erfolg. Das liegt zum Teil daran, dass die Vermittlung älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt mehr als schwierig ist. Die Rückkehr in den Anwaltsberuf wäre sicherlich einfacher, als eine Stelle in der Wirtschaft zu finden.

Die Vertreter dieses Staates kümmern sich jedoch nicht um die berechtigten Belange ihrer Bürger. Jene besitzen eine geordnete Lebensgrundlage, die wie ein Leben in einem Glockenturm erscheint. Das Einkommen dieser Personen ist ebenso gesichert wie die Rente. Warum also sollte man sich mit berechtigten Ansprüchen der Bürger auseinandersetzen?

Und etwa so lautet auch die Antwort des sächsischen Justizministeriums. Man beruft sich darauf, die Justiz sei nach der Verfassung unabhängig. Als langjähriger Leidtragender dieser vermeintlichen Unabhängigkeit kann ich hierüber eigentlich nur lachen. Seit 20 Jahren weiß der Freistaat Sachsen seinen Einfluss zu nutzen. Dabei steht ihm die vermeintliche Unabhängigkeit der Justiz nie im Wege.

Schreiben des sächsischen Justizministeriums vom 11.04.2018

Das Justizministerium verweist mich auf den Rechtsweg. Aber was macht man wenn auf diesem nicht entschieden, sondern die Angelegenheit ausgesessen wird? Es gibt bei der Frage meiner Restschuldbefreiung diesen Rechtsweg eigentlich nicht. So einfach zieht man sich als Staatsminister aus der Verantwortung. Mit dieser Begründung kann man die Justiz getrost gewähren lassen – egal was dabei herauskommt.

Als Dienstherr ist Gemkow für das Handeln seiner Bediensteten, also auch die Mitarbeiter der Justiz, disziplinarrechtlich verantwortlich. Er hätte daher sehr wohl den Vorgang prüfen können.

Nur wollte er dies offensichtlich nicht.

siehe hierzu auch:

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

Insolvenzgericht Leipzig: Warum ich mich nicht auf die Insolvenzordnung berufen darf

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

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Es ist ein merkwürdiges Gefühl wenn man sieht, wie die eigene Geschichte langsam Gestalt annimmt. Nun liegt mir der Entwurf des Covers für mein Buch vor. Der Drucksatz ist ebenfalls bereits erstellt. Demnächst wird sich also die Druckerei mit dem Werk befassen. Es soll als Taschenbuch sowie als eBook erscheinen. Sobald der Erscheinungstermin feststeht, werde ich diesen bekanntgeben.

Peinlich, peinlich, Staatsanwaltschaft Leipzig

Leben wir in einem Rechtsstaat? Leben wir in einem Staat, in dem dessen Anwälte uns vor schweren Verbrechen schützen? Sind diese Anwälte unabhängig oder verfolgen sie eigene Ziele?

Normalerweise sollte man diese Fragen problemlos mit ja beantworten können, so jedenfalls, wenn man den Verlautbarungen unserer Mainstreammedien folgt. Die Wirklichkeit, und hierbei handelt es sich um die Welt, in der die Betroffenen leben, sieht dagegen anders aus. Sie werden diese Fragen, ohne auch nur einen Augenblick nachdenken zu müssen, verneinen.

Wenn ich auf die vergangenen 20 Jahre zurückblicke wird klar, dass es in meiner Auseinandersetzung um das gelebte Recht nie um rechtsstaatliche Rahmenbedingungen ging, sondern um die Welt, die uns unsere herrschende Kaste als Rechtsstaat vermitteln wollte. Als Rechtsanwalt hatte ich im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen in Sachsen die Arbeitnehmer und Betriebsräte gegen den Freistaat Sachsen und den damaligen Finanzminister Prof. Dr. Milbradt, ehemals Stadtkämmerer in Münster, vertreten. Dies reichte aus um seitdem in den Genuss einer Spezialbehandlung zu gelangen, in der die Vertreter dieses Staates sämtliche Machtoptionen ausschöpfen.

Das Establishment schlägt zurück

Die besonderen Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen

Seitdem verfolgen mich die Staatsanwaltschaften und Finanzämter mit immer neuen Vorwürfen. Sie führten schließlich zu meiner wirtschaftlichen und gesundheitlichen Vernichtung, ein Ziel, das sie von Anfang an hartnäckig verfolgten. Sachsen stellt da keinen Einzelfall dar. Ähnliche Erfahrungsberichte gibt es auch aus anderen Bundesländern.

Bezeichnenderweise waren weder Staatsanwaltschaften noch Finanzämter bereit, auf meine Einwendungen einzugehen. Besonders deutlich sieht man dies am Verhalten der Staatsanwaltschaft Leipzig, die die Vorgehensweise meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Khac Kristiansen untersuchen sollte. Mit diesem hatte ich Biogasanlagen betrieben und mehr als 1,3 Mio. € als Darlehen zur Verfügung gestellt. Als Dank warf er mich unter einem konstruierten Vorwurf aus den Gesellschaften hinaus und verweigerte natürlich auch die Rückzahlung der Darlehen, so dass ich die Forderungen einklagen musste. Vor dem Landgericht Leipzig sowie dem Oberlandesgericht Dresden konnte er sich nicht mehr an die Darlehen erinnern. Er behauptete, es seien „Geschenke“ gewesen. Auch habe er den Überblick über meine Zahlungen verloren.

Mehr als 10 Strafanzeigen habe ich in den vergangenen Jahren gegen Lap Kristiansen erstattet. Mal ging es um Betrug und Untreue, mal um Beleidigung, Prozessbetrug und Insolvenzverschleppung. Die Staatsanwaltschaft Leipzig, die so gerne gegen mich ermittelt, stellte all diese Verfahren ein, sofern sie überhaupt ermittelte.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

siehe auch:

Totalversagen der Staatsanwaltschaft Leipzig

Generalstaatsanwaltschaft Dresden – Warum sich Verbrechen lohnen

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Hinsichtlich meiner Darlehen folgte die Staatsanwaltschaft Leipzig den Ausführungen von Lap Kristiansen. Er habe wahrscheinlich nur den Überblick verloren. Das ist mehr als peinlich. Hätte nämlich Lap Kristiansen vor den sächsischen Gerichten die Wahrheit gesagt, wäre er schnell zur Rückzahlung der Darlehen verurteilt worden. Natürlich wusste er um die Existenz dieser Zahlungen, zumal sie auf seine Bitte hin erfolgt waren.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig in Gestalt von Staatsanwältin Siler

siehe

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

war wieder einmal nicht bereit, in der Sache tiefer zu ermitteln und folgte stattdessen oberflächlichen Plattitüden, um ihre Untätigkeit zu rechtfertigen. Nach alldem, was ich bisher erlebt habe, ist völlig klar, dass sie mir in keinem Fall recht geben will, egal wie schwerwiegend die erhobenen Vorwürfe sind. Hierbei handelt es sich nicht um rechtliche, sondern um politische Erwägungen.

Staatsanwaltschaft Leipzig – Einstellungsverfügung vom 21.3.2018

Kehren wir nun zu den Ausgangsfragen zurück. Nun kann die Antwort auf die Fragen nur mit NEIN beantwortet werden.

Totalversagen der Staatsanwaltschaft Leipzig

Es lohnt sich wirklich längst nicht mehr, in der Bundesrepublik für die Einhaltung rechtsstaatlicher Bindungen einzutreten. Die Anwälte dieses Staates erledigen ihren Job auf ihre Weise – und lassen den Bürger damit im Regen stehen.

Was habe ich in den vergangenen Jahren nicht alles versucht, um für Gerechtigkeit zu sorgen. Gerechtigkeit gegenüber einem Mann, der mich massiv betrogen hat: Lap Kristiansen aus Leipzig. Nun ist er untergetaucht und die Staatsanwaltschaft sah dabei zu.

Für diejenigen, für die sich eine normale Betätigung nicht lohnt, ist sein Beispiel eine Einladung. Es geht darum, Geschäftspartner massiv zu betrügen, Ihnen Zusagen zu machen, die man von Anfang an nicht einhalten will. In der Folgezeit wirft man den Geschäftspartner aus den gemeinsamen Gesellschaften, plündert diese und sucht dann das Weite mit Einnahmen im deutlich siebenstelligen Bereich. Der Schaden: irreparabel, weit über 10 Mio. €.

Und die Staatsanwaltschaft Leipzig: Sie tut dies, was sie im Bereich der Wirtschaftskriminalität am besten kann, nämlich nichts. Ob es am notwendigen Verständnis im Wirtschaftsstrafrecht mangelt oder man einfach keine Lust verspürt, komplexere Verbrechen aufzuklären, kann am Ende dahinstehen. Sie ließen Lap Kristiansen gewähren. Am Ende konnte er jegliche Grenzen überschreiten, weil er genau wusste, dass ihn die Staatsanwaltschaft Leipzig gewähren lässt.

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Die Staatsanwaltschaft Leipzig verfolgt lieber das Opfer als den Täter. Das ist einfacher, notfalls konstruiert man ein paar neue Straftatbestände, arbeitet mit alternativen Fakten. Mehr als 15 Strafanzeigen, die ich gegen Lap Kristiansen gestellt hatte und in denen ich seine Vorgehensweise so detailliert dargestellt habe, dass sie auch ein weniger belichteter Staatsanwalt versteht, führten ins rechtliche Nirwana. Dass mir Lap Kristiansen hohe Einnahmen aus dem Betrieb von Biogasanlagen nicht ausgezahlt, sondern diese in die eigene Tasche gesteckt hatte, wird als „bloße Nichtzahlung, die nicht strafbar ist“ bewertet. Nicht einmal ein Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft gegen Lap Kristiansen eingeleitet.

Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die ermittelnden Staatsanwälte halfen nicht weiter.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Staatsanwaltschaft Leipzig: Schreiben an Justizminister Gemkow

Bereits vor mehr als drei Jahren wies ich darauf hin, was Lap Kristiansen tun wird, nachdem er – dank der Staatsanwaltschaft Leipzig – acht Jahre lang Konten plündern und die Gelder in die eigene Tasche stecken konnte, nämlich untertauchen. Gleich mehrfach bat ich um den Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr, da ich fürchtete, Lap Kristiansen werde sich in seine Heimat Vietnam absetzen.

Nun ist Lap Kristiansen nicht mehr auffindbar. Im Internet hat er alle Hinweise auf seinen Verbleib löschen lassen. Mit seiner Kartbahn in Grimma kann er nicht mehr in Verbindung gebracht werden. Seine Profile auf XING und Facebook sind gelöscht. Und das alles nur, weil er bei der sächsischen Justiz Narrenfreiheit besaß.

Zivilrechtlich hat er über seinen Rechtsanwalt Götz die Rechtsstreitigkeiten mehr als acht Jahre verschleppt, konnte dabei sogar auf Fehlentscheidungen des Landgerichts Leipzig, das ebenfalls nicht bereit war, hoffen. Zwar wird Kristiansen am Ende verlieren und zu hohen Schadensersatzforderungen verurteilt, das hilft aber nicht mehr, weil er untergetaucht ist.

Schlimmer konnte diese Bankrotterklärung unseres hybriden Rechtsstaates nicht mehr ausfallen.

 

 

Insolvenzgericht Leipzig – Schreiben an Justizminister Gemkow

Mit der Verschleppungstaktik des Insolvenzgerichts Leipzig, das auch im achten Jahr meines Insolvenzverfahrens nicht über meinen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung entscheiden will, habe ich mich ausgiebig beschäftigt.

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Hier mein Schreiben an den sächsischen Justizminister Gemkow im Wortlaut:

Mein Insolvenzverfahren – Amtsgericht Leipzig, 403 IN 2294/10

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

ich möchte ein persönliches Anliegen an Sie herantragen, das vom Amtsgericht Leipzig nur sehr zögerlich behandelt wird. Es geht um meinen Antrag auf Restschuldbefreiung, den ich am 24.11.2010 gestellt hatte.

Das Insolvenzgericht Leipzig eröffnete am 21.2.2011 das Insolvenzverfahren über mein Vermögen. Die Wohlverhaltensperiode lief damit am 20.2.2017 ab. Zu diesem Zeitpunkt hätten mir meine Verbindlichkeiten erlassen werden müssen. Trotz mehrfacher Anfragen meinerseits in den vergangenen 13 Monaten wird die Entscheidung über meine Restschuldbefreiung immer weiter hinausgezögert.

Es mag sein, dass dies an der Historie liegt: Mein Antrag auf Restschuldbefreiung vom 24.11.2010 war – obwohl er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig vom 25.11.2010 trägt – angeblich nie bei Gericht eingegangen. Seine Existenz wurde von Seiten der sächsischen Justiz viele Jahre hinweg bestritten.

Aufgrund dieses Bestreitens stellte ich auf eine Nachfrage des zuständigen Insolvenzrichters am 12.2.2010 einen erneuten Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung. In diesem trat ich den Betrag oberhalb meines pfändungsfreien Einkommens an meine Gläubiger ab. Die Abtretung verband ich mit dem handschriftlichen Hinweis „Dies gilt nur solange mein Insolvenzverfahren läuft“.

Damit berief ich mich auf die Gesetzeslage, wonach jeder Insolvenzschuldner nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase wieder über die volle Höhe seines Einkommens verfügen darf. Diesen Hinweis auf die gesetzliche Regelung nahm der Richter Hock am Insolvenzgericht Leipzig jedoch zum Anlass, mir durch Beschluss die Restschuldbefreiung zu versagen. Auf die Gesetzeslage durfte ich mich also nicht berufen.

Durch einen Zufall tauchte dann mein erster Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24.10.2010 mit besagtem Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig wieder auf. Er befand sich in meiner Insolvenzakte, die mir anlässlich einer Zeugenvernehmung beim Landgericht Leipzig vorgelegt worden war. Daraufhin musste das Insolvenzgericht Leipzig seine Entscheidung Ende 2015 korrigieren und stellte mir nun die Restschuldbefreiung in Aussicht.

Diese Angelegenheit ist an Peinlichkeit eigentlich nicht mehr zu überbieten. Es lohnt die Lektüre der anliegenden richterlichen Verfügung des Insolvenzgerichts Leipzig vom 11.11.2015. Richter am Insolvenzgericht Hock bestätigt, dass mein früherer Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung schon viel früher beim Insolvenzgericht auftauchte. Nur kümmerte sich dort niemand um ihn. Es sollte ihn offensichtlich auch nicht geben.

Erschwerend kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass ich mich im Oktober 2012 persönlich an den damaligen Ministerpräsidenten Tillich gewandt hatte, um u. a. das Verschwinden meines Antrags auf Gewährung der Restschuldbefreiung aufzuklären. Einige Monate später verfolgte ich dieses Unterfangen mit meiner Petition zum Sächsischen Landtag, die ich beim FDP-Abgeordneten Günther eingereicht hatte – und die peinlicherweise ebenfalls zunächst verlorenging – weiter.

Die richterliche Verfügung vom 11.11.2015 bestätigt, dass auf Rückfrage des Ministerpräsidenten Tillich sowohl der Abteilungsleiter Insolvenzen des Amtsgerichts Leipzig Dr. Bittner, als auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden Kenntnis von meinem früheren Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung besaßen. Ich gehe davon aus, dass sie dies auch dem sächsischen Ministerpräsidenten Tillich mitteilten.

Geschehen ist dann allerdings nichts. Insbesondere verzichtete das Insolvenzgericht Leipzig zu diesem Zeitpunkt darauf, die Versagung meiner Restschuldbefreiung, die es noch im Februar 2011 verfügt hatte, zu korrigieren. Man vertraute also weiter darauf, dass ich die Existenz meines Antrags vom 24.11.2010 nicht beweisen kann. Dies stellt einen absolut ungeheuerlichen Vorgang dar.

Nun hätte das Insolvenzgericht Leipzig vor mehr als 13 Monaten über meine Restschuldbefreiung entscheiden sollte, weil die sechsjährige Wohlverhaltensphase zwischenzeitlich abgelaufen ist. Nach mehrfachen Antragen erhielt ich – der Abteilungsleiter Dr. Bittner hatte sich gar nicht erst die Mühe gemacht – die Antwort, meine Akte befände sich noch beim Landgericht Leipzig im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Erst Anfang August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verspätung, wurde das Restschuldbefreiungsverfahren schließlich eingeleitet.

Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an beabsichtigte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern. Nur so ist das Nichtauffinden meines ersten Antrags vom 24.11.2010 zu verstehen, ferner die Ablehnung meiner Restschuldbefreiung wenige Monate später, der Skandal um das Auftauchen meines früheren Antrags bis hin zur Verzögerung des Verfahrens, wie wir dies aktuell erleben.

Und natürlich leidet die gerichtliche Entscheidung darunter, dass man im Insolvenzgericht meinen Antrag unterschlagen hatte. Ohne die zu Beginn des Insolvenzverfahrens eingeräumte Restschuldbefreiung gibt es jedoch keine Kooperationspflicht. Und eine Verletzung der Kooperationspflicht werfen mir nun Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht vor. Nur warum sollte ich zur Kooperation verpflichtet sein, wenn das Insolvenzgericht so empfindlich gegen rechtliche Vorgaben verstößt? Zudem stehen Restschuldbefreiung und Kooperationspflicht in einem unauflöslichen Zusammenhang. Wird diese nicht gewährt, kann von einer Kooperationspflicht auch nicht gesprochen werden. Diese Rechtsakrobatik möchte ich dem Amtsgericht nicht ersparen.

Selbstverständlich spielt die Unterschlagung meines Antrags vom 24.11.2010 im laufenden Verfahren also eine wichtige Rolle.

Aber es handelt sich hierbei nicht um die einzige Merkwürdigkeit, die in meinem Insolvenzverfahren auftrat. Es würde zu weit führen, diese alle im Detail zu beschreiben. Hinweisen möchte ich jedoch darauf, dass mir das Insolvenzgericht vor mehr als zwei Jahren meine Pfändungsfreigrenzen verweigerte. Obwohl verheiratet und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet, erkannte das Gericht keine dieser Verpflichtungen an. Hinsichtlich meiner Ehefrau stellte die Rechtspflegerin Macht sogar fest, ich habe deren Berufstätigkeit eingeräumt – was nicht stimme. Frau Macht kam auch zu dem Ergebnis, meine Ehefrau mindestens etwa 1500 € verdiente und eine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenüber nicht anzuerkennen sei.

Als ukrainische Staatsbürgerin besuchte meine Ehefrau allerdings einen Integrationskurs. Berufstätig war sie nicht. Um die Wahrheit ging es dem Insolvenzgericht also auch nicht.

Ich empfand die Rechtsauffassung des Gerichts auch deshalb weltfremd, weil es dem Insolvenzverwalter gestattete, mich so weit kahl zu pfänden, dass ich meinen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen kann. Und gerade, weil ich dies nicht mehr konnte, verweigerten er und das Insolvenzgericht Leipzig die Gewährung der Pfändungsfreigrenzen. Hier liegt bei der Rechtsanwendung offensichtlich Einiges im Argen.

Ich bitte Sie, den vorgenannten Sachverhalt zu prüfen. Gerade die Verzögerung der Entscheidung über meine Restschuldbefreiung beeinträchtigt mich massiv in meinen Rechten, insbesondere in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht zur Berufsausübung. Solange meine Restschuldbefreiung nicht gewährt wurde, kann ich nicht in den Anwaltsberuf zurückkehren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

 

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Was habe ich durch die Vertreter des hybriden Rechtsstaats bereits alles erlebt. Sie ließen keine Gelegenheit aus, sich über rechtliche Rahmenbedingungen, die zum ureigensten Schutz eines jeden Bürgers dienen, hinwegzusetzen. Hemmungen kennen sie dabei nicht.

Besonders deutlich wird dies bei meinem Insolvenzverfahren. Von Anfang an zielten die Vertreter der juristischen Kaste darauf ab, mir die Restschuldbefreiung, die jeder Schuldner nach sechs Jahren erlangen kann, zu versagen. Sie schreckten nicht einmal davor zurück, Anträge meinerseits zu unterschlagen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Es ist eigentlich so unglaublich, dass man den eigenen Augen nicht traut: Am 24.11.2010 reichte ich beim Insolvenzgericht Leipzig einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung ein. Damit sollten mir nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase meine Verbindlichkeiten, die auf einen mehr als fragwürdigen Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma zurückgingen, erlassen werden.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Auf die einzelnen Umstände habe ich auch in meinem Buch, „Der hybride Rechtsstaat“, das demnächst erscheinen wird, hingewiesen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs

Mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung trägt sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig. Daher war sein Eingang eigentlich nicht zu leugnen.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dennoch bestritt das Insolvenzgericht wider besseres Wissen mehrere Jahre die Existenz dieses Antrags. Von Seiten eines deutschen – offensichtlich hybriden – „Gerichts“ stellt dies einen absolut abenteuerlichen Vorgang dar.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Denn nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Bittner im Leipziger Insolvenzgericht, auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig, der Präsident des höchsten sächsischen Zivilgerichtes, des Oberlandesgerichtes Dresden, sowie der damalige sächsische Ministerpräsident wussten um die Existenz meines Antrags, unternahmen jedoch nichts. So jedenfalls steht es eindeutig in der richterlichen Verfügung vom 11.11.2015.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Eigentlich hätte mir nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung gewährt werden müssen. Nichts dergleichen tat das Leipziger Insolvenzgericht. Zunächst weigerte es sich für die Dauer von sechs Monaten, die Sache zu entscheiden, weil die Akten angeblich beim Landgericht Leipzig lägen. Man machte nicht einmal Anstalten, die Akten zurück zu holen. Dieses Verhalten zielte klar darauf ab, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Erst im August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verzögerung, machte man sich an die Arbeit. Trotz mehrfacher Nachfragen tat sich jedoch bis zum heutigen Tage nichts.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Meiner Meinung liegt dies daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an vorhatte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern, damit ich nie wieder in den Anwaltsberuf zurückkehren kann. Die Geschehnisse in all den Jahren sprechen eine klare Sprache. Man hat mir mein engagiertes Eintreten für Bürger in Sachsen gegen die dortige Staatsregierung nie verziehen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

Es ist offensichtlich sinnlos, das Insolvenzgericht zu einer Entscheidung anzuhalten. Also habe ich mal wieder die Angelegenheit auf höchster Ebene, beim sächsischen Justizminister Gemkow, sozusagen einem alten „Freund“, vorgetragen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Daran, dass dies in der Sache weiterhilft, glaube ich nicht. So wird der erneute Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Es ist eine unendliche Geschichte, ein nun seit bereits sieben Jahren andauernder Streit. Eigentlich geht es um etwas Selbstverständliches, das jedoch nach dem Willen unserer regierenden Kaste nicht gewährt werden darf, nämlich meine Berufsunfähigkeitsrente. Hierüber hatte ich bereits ausführlich berichtet, insbesondere über meine Niederlage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen im vergangenen Jahr.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

In der bisherigen Auseinandersetzung ging es darum, ob ich ab dem 11.11.2010 berufsunfähig war. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk – immerhin eine Anstalt öffentlichen Rechts, die es mit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen besonders genau nehmen muss – hatte mir die Rente mit der Begründung verweigert, ich hätte ein halbes Jahr zuvor meine Anwaltszulassung nach München verlegt, weshalb man nicht mehr zuständig sei.

Dass ich im Vertrauen auf meine Rente fast 20 Jahre lang Beiträge in das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk eingezahlt hatte, war diesem egal. Ich sollte eiskalt enteignet werden – so wie das in der DDR öfter vorkam. Und natürlich gab die sächsische Justiz in zwei Rechtszügen dieser Auffassung recht.

Anlässlich einer Begutachtung im Mai des vergangenen Jahres stellte jedoch der Leipziger Neurologe Prof. Dr. Schönknecht fest, ich sei bereits seit 2008 nicht mehr in der Lage gewesen, meinem Anwaltsberuf nachzugehen. Damit war ich aus seiner Sicht ab diesem Zeitpunkt berufsunfähig. 2008 war ich jedoch noch Mitglied des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks.

Natürlich teilte ich dem Versorgungswerk dies mit und bat um eine Neubewertung, ohne mir groß Hoffnungen zu machen.

Schreiben an das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 9.9.2017

Dort sah man jedoch zunächst keinen Anlass, sich mit meinem Begehren auseinander zu setzen. Erst auf eine Nachfrage hin wurden meine Ansprüche erneut abgelehnt. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beruft sich nun auf eine rechtskräftige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Mit der Frage, um die es jetzt ging, nämlich ob meine Berufsunfähigkeit bereits im Jahr 2008 eingetreten ist, setzte sich dieses jedoch nie auseinander.

Schreiben des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 24.10.2017

Natürlich weiß das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk genau, dass mir die Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Es will die Angelegenheit aber aussitzen. Rechtliche Bestimmungen interessieren es offensichtlich überhaupt nicht. So steht nun ein erneuter Kampf um meine Rente an. Ich kann mich auf weitere fünf Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen einrichten. Jedenfalls habe ich nun wieder Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben, eben jenem Gericht, das mich schon einmal abgewiesen hatte.

VG1

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 8

Für eine Körperschaft des öffentlichen Recht ist dies nur peinlich. Nur schrecken Juristen dort vor keiner Peinlichkeit zurück. Der hybride Rechtsstaat lässt grüßen.

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