Insolvenzgericht Leipzig – Schreiben an Justizminister Gemkow

Mit der Verschleppungstaktik des Insolvenzgerichts Leipzig, das auch im achten Jahr meines Insolvenzverfahrens nicht über meinen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung entscheiden will, habe ich mich ausgiebig beschäftigt.

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Hier mein Schreiben an den sächsischen Justizminister Gemkow im Wortlaut:

Mein Insolvenzverfahren – Amtsgericht Leipzig, 403 IN 2294/10

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

ich möchte ein persönliches Anliegen an Sie herantragen, das vom Amtsgericht Leipzig nur sehr zögerlich behandelt wird. Es geht um meinen Antrag auf Restschuldbefreiung, den ich am 24.11.2010 gestellt hatte.

Das Insolvenzgericht Leipzig eröffnete am 21.2.2011 das Insolvenzverfahren über mein Vermögen. Die Wohlverhaltensperiode lief damit am 20.2.2017 ab. Zu diesem Zeitpunkt hätten mir meine Verbindlichkeiten erlassen werden müssen. Trotz mehrfacher Anfragen meinerseits in den vergangenen 13 Monaten wird die Entscheidung über meine Restschuldbefreiung immer weiter hinausgezögert.

Es mag sein, dass dies an der Historie liegt: Mein Antrag auf Restschuldbefreiung vom 24.11.2010 war – obwohl er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig vom 25.11.2010 trägt – angeblich nie bei Gericht eingegangen. Seine Existenz wurde von Seiten der sächsischen Justiz viele Jahre hinweg bestritten.

Aufgrund dieses Bestreitens stellte ich auf eine Nachfrage des zuständigen Insolvenzrichters am 12.2.2010 einen erneuten Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung. In diesem trat ich den Betrag oberhalb meines pfändungsfreien Einkommens an meine Gläubiger ab. Die Abtretung verband ich mit dem handschriftlichen Hinweis „Dies gilt nur solange mein Insolvenzverfahren läuft“.

Damit berief ich mich auf die Gesetzeslage, wonach jeder Insolvenzschuldner nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase wieder über die volle Höhe seines Einkommens verfügen darf. Diesen Hinweis auf die gesetzliche Regelung nahm der Richter Hock am Insolvenzgericht Leipzig jedoch zum Anlass, mir durch Beschluss die Restschuldbefreiung zu versagen. Auf die Gesetzeslage durfte ich mich also nicht berufen.

Durch einen Zufall tauchte dann mein erster Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24.10.2010 mit besagtem Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig wieder auf. Er befand sich in meiner Insolvenzakte, die mir anlässlich einer Zeugenvernehmung beim Landgericht Leipzig vorgelegt worden war. Daraufhin musste das Insolvenzgericht Leipzig seine Entscheidung Ende 2015 korrigieren und stellte mir nun die Restschuldbefreiung in Aussicht.

Diese Angelegenheit ist an Peinlichkeit eigentlich nicht mehr zu überbieten. Es lohnt die Lektüre der anliegenden richterlichen Verfügung des Insolvenzgerichts Leipzig vom 11.11.2015. Richter am Insolvenzgericht Hock bestätigt, dass mein früherer Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung schon viel früher beim Insolvenzgericht auftauchte. Nur kümmerte sich dort niemand um ihn. Es sollte ihn offensichtlich auch nicht geben.

Erschwerend kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass ich mich im Oktober 2012 persönlich an den damaligen Ministerpräsidenten Tillich gewandt hatte, um u. a. das Verschwinden meines Antrags auf Gewährung der Restschuldbefreiung aufzuklären. Einige Monate später verfolgte ich dieses Unterfangen mit meiner Petition zum Sächsischen Landtag, die ich beim FDP-Abgeordneten Günther eingereicht hatte – und die peinlicherweise ebenfalls zunächst verlorenging – weiter.

Die richterliche Verfügung vom 11.11.2015 bestätigt, dass auf Rückfrage des Ministerpräsidenten Tillich sowohl der Abteilungsleiter Insolvenzen des Amtsgerichts Leipzig Dr. Bittner, als auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden Kenntnis von meinem früheren Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung besaßen. Ich gehe davon aus, dass sie dies auch dem sächsischen Ministerpräsidenten Tillich mitteilten.

Geschehen ist dann allerdings nichts. Insbesondere verzichtete das Insolvenzgericht Leipzig zu diesem Zeitpunkt darauf, die Versagung meiner Restschuldbefreiung, die es noch im Februar 2011 verfügt hatte, zu korrigieren. Man vertraute also weiter darauf, dass ich die Existenz meines Antrags vom 24.11.2010 nicht beweisen kann. Dies stellt einen absolut ungeheuerlichen Vorgang dar.

Nun hätte das Insolvenzgericht Leipzig vor mehr als 13 Monaten über meine Restschuldbefreiung entscheiden sollte, weil die sechsjährige Wohlverhaltensphase zwischenzeitlich abgelaufen ist. Nach mehrfachen Antragen erhielt ich – der Abteilungsleiter Dr. Bittner hatte sich gar nicht erst die Mühe gemacht – die Antwort, meine Akte befände sich noch beim Landgericht Leipzig im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Erst Anfang August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verspätung, wurde das Restschuldbefreiungsverfahren schließlich eingeleitet.

Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an beabsichtigte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern. Nur so ist das Nichtauffinden meines ersten Antrags vom 24.11.2010 zu verstehen, ferner die Ablehnung meiner Restschuldbefreiung wenige Monate später, der Skandal um das Auftauchen meines früheren Antrags bis hin zur Verzögerung des Verfahrens, wie wir dies aktuell erleben.

Und natürlich leidet die gerichtliche Entscheidung darunter, dass man im Insolvenzgericht meinen Antrag unterschlagen hatte. Ohne die zu Beginn des Insolvenzverfahrens eingeräumte Restschuldbefreiung gibt es jedoch keine Kooperationspflicht. Und eine Verletzung der Kooperationspflicht werfen mir nun Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht vor. Nur warum sollte ich zur Kooperation verpflichtet sein, wenn das Insolvenzgericht so empfindlich gegen rechtliche Vorgaben verstößt? Zudem stehen Restschuldbefreiung und Kooperationspflicht in einem unauflöslichen Zusammenhang. Wird diese nicht gewährt, kann von einer Kooperationspflicht auch nicht gesprochen werden. Diese Rechtsakrobatik möchte ich dem Amtsgericht nicht ersparen.

Selbstverständlich spielt die Unterschlagung meines Antrags vom 24.11.2010 im laufenden Verfahren also eine wichtige Rolle.

Aber es handelt sich hierbei nicht um die einzige Merkwürdigkeit, die in meinem Insolvenzverfahren auftrat. Es würde zu weit führen, diese alle im Detail zu beschreiben. Hinweisen möchte ich jedoch darauf, dass mir das Insolvenzgericht vor mehr als zwei Jahren meine Pfändungsfreigrenzen verweigerte. Obwohl verheiratet und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet, erkannte das Gericht keine dieser Verpflichtungen an. Hinsichtlich meiner Ehefrau stellte die Rechtspflegerin Macht sogar fest, ich habe deren Berufstätigkeit eingeräumt – was nicht stimme. Frau Macht kam auch zu dem Ergebnis, meine Ehefrau mindestens etwa 1500 € verdiente und eine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenüber nicht anzuerkennen sei.

Als ukrainische Staatsbürgerin besuchte meine Ehefrau allerdings einen Integrationskurs. Berufstätig war sie nicht. Um die Wahrheit ging es dem Insolvenzgericht also auch nicht.

Ich empfand die Rechtsauffassung des Gerichts auch deshalb weltfremd, weil es dem Insolvenzverwalter gestattete, mich so weit kahl zu pfänden, dass ich meinen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen kann. Und gerade, weil ich dies nicht mehr konnte, verweigerten er und das Insolvenzgericht Leipzig die Gewährung der Pfändungsfreigrenzen. Hier liegt bei der Rechtsanwendung offensichtlich Einiges im Argen.

Ich bitte Sie, den vorgenannten Sachverhalt zu prüfen. Gerade die Verzögerung der Entscheidung über meine Restschuldbefreiung beeinträchtigt mich massiv in meinen Rechten, insbesondere in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht zur Berufsausübung. Solange meine Restschuldbefreiung nicht gewährt wurde, kann ich nicht in den Anwaltsberuf zurückkehren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

 

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Was habe ich durch die Vertreter des hybriden Rechtsstaats bereits alles erlebt. Sie ließen keine Gelegenheit aus, sich über rechtliche Rahmenbedingungen, die zum ureigensten Schutz eines jeden Bürgers dienen, hinwegzusetzen. Hemmungen kennen sie dabei nicht.

Besonders deutlich wird dies bei meinem Insolvenzverfahren. Von Anfang an zielten die Vertreter der juristischen Kaste darauf ab, mir die Restschuldbefreiung, die jeder Schuldner nach sechs Jahren erlangen kann, zu versagen. Sie schreckten nicht einmal davor zurück, Anträge meinerseits zu unterschlagen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Es ist eigentlich so unglaublich, dass man den eigenen Augen nicht traut: Am 24.11.2010 reichte ich beim Insolvenzgericht Leipzig einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung ein. Damit sollten mir nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase meine Verbindlichkeiten, die auf einen mehr als fragwürdigen Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma zurückgingen, erlassen werden.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Auf die einzelnen Umstände habe ich auch in meinem Buch, „Der hybride Rechtsstaat“, das demnächst erscheinen wird, hingewiesen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs

Mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung trägt sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig. Daher war sein Eingang eigentlich nicht zu leugnen.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dennoch bestritt das Insolvenzgericht wider besseres Wissen mehrere Jahre die Existenz dieses Antrags. Von Seiten eines deutschen – offensichtlich hybriden – „Gerichts“ stellt dies einen absolut abenteuerlichen Vorgang dar.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Denn nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Bittner im Leipziger Insolvenzgericht, auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig, der Präsident des höchsten sächsischen Zivilgerichtes, des Oberlandesgerichtes Dresden, sowie der damalige sächsische Ministerpräsident wussten um die Existenz meines Antrags, unternahmen jedoch nichts. So jedenfalls steht es eindeutig in der richterlichen Verfügung vom 11.11.2015.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Eigentlich hätte mir nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung gewährt werden müssen. Nichts dergleichen tat das Leipziger Insolvenzgericht. Zunächst weigerte es sich für die Dauer von sechs Monaten, die Sache zu entscheiden, weil die Akten angeblich beim Landgericht Leipzig lägen. Man machte nicht einmal Anstalten, die Akten zurück zu holen. Dieses Verhalten zielte klar darauf ab, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Erst im August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verzögerung, machte man sich an die Arbeit. Trotz mehrfacher Nachfragen tat sich jedoch bis zum heutigen Tage nichts.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Meiner Meinung liegt dies daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an vorhatte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern, damit ich nie wieder in den Anwaltsberuf zurückkehren kann. Die Geschehnisse in all den Jahren sprechen eine klare Sprache. Man hat mir mein engagiertes Eintreten für Bürger in Sachsen gegen die dortige Staatsregierung nie verziehen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

Es ist offensichtlich sinnlos, das Insolvenzgericht zu einer Entscheidung anzuhalten. Also habe ich mal wieder die Angelegenheit auf höchster Ebene, beim sächsischen Justizminister Gemkow, sozusagen einem alten „Freund“, vorgetragen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Daran, dass dies in der Sache weiterhilft, glaube ich nicht. So wird der erneute Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Es ist eine unendliche Geschichte, ein nun seit bereits sieben Jahren andauernder Streit. Eigentlich geht es um etwas Selbstverständliches, das jedoch nach dem Willen unserer regierenden Kaste nicht gewährt werden darf, nämlich meine Berufsunfähigkeitsrente. Hierüber hatte ich bereits ausführlich berichtet, insbesondere über meine Niederlage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen im vergangenen Jahr.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

In der bisherigen Auseinandersetzung ging es darum, ob ich ab dem 11.11.2010 berufsunfähig war. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk – immerhin eine Anstalt öffentlichen Rechts, die es mit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen besonders genau nehmen muss – hatte mir die Rente mit der Begründung verweigert, ich hätte ein halbes Jahr zuvor meine Anwaltszulassung nach München verlegt, weshalb man nicht mehr zuständig sei.

Dass ich im Vertrauen auf meine Rente fast 20 Jahre lang Beiträge in das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk eingezahlt hatte, war diesem egal. Ich sollte eiskalt enteignet werden – so wie das in der DDR öfter vorkam. Und natürlich gab die sächsische Justiz in zwei Rechtszügen dieser Auffassung recht.

Anlässlich einer Begutachtung im Mai des vergangenen Jahres stellte jedoch der Leipziger Neurologe Prof. Dr. Schönknecht fest, ich sei bereits seit 2008 nicht mehr in der Lage gewesen, meinem Anwaltsberuf nachzugehen. Damit war ich aus seiner Sicht ab diesem Zeitpunkt berufsunfähig. 2008 war ich jedoch noch Mitglied des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks.

Natürlich teilte ich dem Versorgungswerk dies mit und bat um eine Neubewertung, ohne mir groß Hoffnungen zu machen.

Schreiben an das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 9.9.2017

Dort sah man jedoch zunächst keinen Anlass, sich mit meinem Begehren auseinander zu setzen. Erst auf eine Nachfrage hin wurden meine Ansprüche erneut abgelehnt. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beruft sich nun auf eine rechtskräftige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Mit der Frage, um die es jetzt ging, nämlich ob meine Berufsunfähigkeit bereits im Jahr 2008 eingetreten ist, setzte sich dieses jedoch nie auseinander.

Schreiben des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 24.10.2017

Natürlich weiß das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk genau, dass mir die Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Es will die Angelegenheit aber aussitzen. Rechtliche Bestimmungen interessieren es offensichtlich überhaupt nicht. So steht nun ein erneuter Kampf um meine Rente an. Ich kann mich auf weitere fünf Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen einrichten. Jedenfalls habe ich nun wieder Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben, eben jenem Gericht, das mich schon einmal abgewiesen hatte.

VG1

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 8

Für eine Körperschaft des öffentlichen Recht ist dies nur peinlich. Nur schrecken Juristen dort vor keiner Peinlichkeit zurück. Der hybride Rechtsstaat lässt grüßen.

Generalstaatsanwaltschaft Dresden – Warum sich Verbrechen lohnen

Man muss nun wirklich kein Prophet sein um vorauszusehen, wie Verbrechensbekämpfung – vor allem in Sachsen – funktioniert. Für den jeweiligen Staatsanwalt oder gar Generalstaatsanwalt scheint dies eine rein subjektive Angelegenheit zu sein. Als Bürger ist es dagegen mehr als traurig anzusehen, wie rechtlos man in Wirklichkeit gestellt ist.

Mehrfach habe ich in diesem Blog auf meine Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen aus Leipzig verwiesen. Diesem hatte ich für die Errichtung von Biogasanlagen viel Geld geliehen, für dessen Rückzahlung er sich persönlich verbürgte. Als Zeichen seiner Dankbarkeit warf er mich aus den Gesellschaften unter einem Vorwand raus und plünderte diese in der Folgezeit. Die Insolvenz der Unternehmen war somit unausweichlich. Kristiansen erbeutete so Beträge im deutlich siebenstelligen Bereich.

Natürlich hatte ich ihn mehrfach angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte jedoch die notwendige Verbrechensaufklärung.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Sie war nicht bereit, diesen Vorgang aufzuarbeiten, zumal sie dazu tiefer in die betriebswirtschaftlichen Unterlagen der Gesellschaften einsteigen musste. Das wäre sicherlich mühevoll gewesen und mit den normalen Tagesabläufen eines Staatsanwalts kaum in Einklang zu bringen.

Als mich Lap Kristiansen im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen auch noch als „Verbrecher“ beleidigte, wollte ich der Staatsanwaltschaft einen denkbar einfachen Vorgang präsentieren, den sie mühelos aufarbeiten konnte. Schließlich ging es hierbei um eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft Leipzig verweigerte allerdings – wie in zahllosen Fällen zuvor – die Verbrechensaufarbeitung. Daraufhin legte ich Beschwerde ein, informierte die Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen und bat diese, den Vorgang aufzuarbeiten.

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Leipzig alles richtig gemacht. Ein Beleidigungsdelikt werde von der Staatsanwaltschaft nur dann verfolgt, wenn hierfür ein öffentliches Interesse vorliegt. Und daran fehle es, wenn die Beleidigung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens – das natürlich öffentlich ist – erfolgt.

Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 6.3.2018

Übersetzt man dies in eine verständliche Sprache, so bedeutet es, dass ich mich von einem Gegner, der mich um hohe Summen betrogen hat, auch noch straflos als „Verbrecher“ beleidigen lassen muss, ohne dass ich auf Hilfe der Staatsanwaltschaft hoffen kann.

Aber es kam noch dicker: Oberstaatsanwalt Berner hält auch die Ausplünderung der Biogasgesellschaften durch Lap Kristiansen nicht für strafbar, obwohl dieser deutlich siebenstellige Beträge veruntreut hatte. Einen Blick in die Jahresabschlüsse der Gesellschaften, die ich zur Dokumentation übermittelte, wurde ebenfalls verweigert. Da mutete ich wohl der Staatsanwaltschaft zu viel zu. Im Übrigen – so Oberstaatsanwalt Berner – sei für die Aufarbeitung dieser Straftaten nicht die Staatsanwaltschaft, sondern der Insolvenzverwalter zuständig. Dumm nur, dass der die fraglichen Ansprüche bislang nicht verfolgt.

Und die Moral aus der Geschichte? Man darf in unserem System seinen Geschäftspartner hemmungslos betrügen und die Insolvenz eines Unternehmens auslösen. Diese klaren Untreue- und Betrugshandlungen werden von der Staatsanwaltschaft nicht aufgearbeitet. Das könne ja noch der Insolvenzverwalter Jahre später zivilrechtlich nachholen.

Nur hat Lap Kristiansen zwischenzeitlich seinen Wohnsitz nach England verlegt, um dort sein Insolvenzverfahren zu betreiben. Am Ende werden alle Gläubiger, auch der Insolvenzverwalter, leer ausgehen. Aus Sicht des Oberstaatsanwalts Berner ist das dann wohl hinzunehmen.

Natürlich müssen diese Vorgänge strafrechtlich aufgearbeitet werden. Ein Insolvenzverfahren stellt hierfür keinen Ersatz dar. Insofern stellt das Argumentationsmuster des Oberstaatsanwalts Berner einen juristischen Offenbarungseid dar. Mir wird damit gleichzeitig jegliche Möglichkeit genommen, in einem Strafverfahren gegen Lap Kristiansen zu einem sogenannten Strafschadensersatz zu gelangen, der darin liegt, dass eine Strafkammer des Landgerichts ihm die Wiedergutmachung auferlegt.

Das war es dann also mit der strafrechtlichen Aufarbeitung meiner geschäftlichen Zusammenarbeit mit Lap Kristiansen. Der hybride Rechtsstaat lässt seine Bürger mal wieder im Regen stehen. Straftäter haben in der Bundesrepublik freie Fahrt.

Zur Staatsanwaltschaft Leipzig und ihrer vermeintlichen Unabhängigkeit siehe auch

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Lohnt sich Verbrechen? Diese Frage wird man berechtigterweise in heutigen Tagen stellen dürfen. Die Antwort hierauf fällt mehr als ernüchternd aus. Ja, es lohnt sich. Vor allem in den Fällen schwerer Wirtschaftskriminalität.

Was habe ich nicht alles in den vergangenen Jahren versucht, um das strafbare Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Kristiansen aus Leipzig aufarbeiten zu lassen. Dieser hatte mich beim Betrieb von Biogasgesellschaften im siebenstelligen Bereich betrogen, er zahlte weder Darlehen zurück, noch Gewinne aus. Mit dieser Strategie trieb er mich letztlich in die Insolvenz. Es ist kein Wunder, dass diese Wunde nach wie vor immer noch tief in mir nagt.

Mehr als 10 Strafanzeigen habe ich in den letzten Jahren gegen ihn erstattet, je nachdem wie er gerade strafrechtlich in Erscheinung trat. Mal ging es um schweren Betrug, mal um Prozessbetrug, Unterschlagung, Insolvenzverschleppung oder auch nur eine einfache Beleidigung, zu der er sich hingerissen hatte. Mehrere tausend Seiten schrieb ich nieder und legte genaustens sein Handeln dar, um es der Staatsanwaltschaft Leipzig leicht zu machen. Doch es half alles nichts. Die Staatsanwaltschaft war nicht einmal bereit, Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Auch die zivilrechtliche Aufarbeitung der Auseinandersetzungen führt zu keinem Ergebnis. Nach mehr als sieben Jahren der intensiven Auseinandersetzungen hatte Lap Kristiansen die Biogasgesellschaften so geplündert, dass diese Insolvenz anmelden mussten. Sein Ziel hatte Kristiansen erreicht, seine Taschen waren prall mit Geld gefüllt. Die zivilrechtliche Auseinandersetzung trat dagegen auf der Stelle.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Um dennoch eine Aufarbeitung der Straftaten zu erreichen, wandte ich mich schließlich an den sächsischen Justizminister Gemkow. Nicht dass ich mir davon viel versprochen hätte. Mir ging es eigentlich nur um seine Reaktion, die Art und Weise, wie er der sächsischen Justiz den Rücken stärkt.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Schreiben an Justizminister Gemkow

Eine Aufarbeitung kann ich bislang allerdings nicht erkennen. Im Gegenteil. Da ich zwischenzeitlich dazu übergegangen bin, es meinen Gegnern schwer zu machen, hatte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ermittelnden Staatsanwälte eingelegt und diese wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Das Ergebnis hiervon war ebenso klar, wie vorhersehbar. Nun bescheinigte die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Laube aus Leipzig, dass Frau Staatsanwältin Siler nichts falsch gemacht hatte. Ihre Untätigkeit war daher gerechtfertigt.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

Auch meinem Strafverfahren gegen die „ermittelnden“ Staatsanwälte Siler und Mörsfelder erging es nicht anders. Und dies war blanker Hohn. Denn immerhin Staatsanwalt Mörsfelder ist es, der mich selbst wegen vermeintlicher Straftaten seit Jahren verfolgt und sogar Anklage erhoben hat. Er ist eindeutig ein Vertreter des Zweiklassenstrafrechts.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Frau Staatsanwältin Dr. Martini aus Leipzig gab nun sowohl Mörsfelder als auch Siler recht. Beide hätten sich strafrechtlich nichts vorzuwerfen. Ihre Untätigkeit sei rechtlich nicht zu beanstanden, so die Quintessenz aus ihrem Schreiben vom 13. Februar 2018.

Lohnt sich also Verbrechen? Natürlich, insbesondere wenn es um einen Fall schwerer Wirtschaftskriminalität geht und das Ganze in Leipzig stattfindet. Dank dieser besonderen Umstände schaffte mein ehemaliger Geschäftspartner Kristiansen den Deal seines Lebens. Er ist der Staatsanwaltschaft Leipzig zum Dank verpflichtet.

Und aus dem Lachen kommt er auch nicht mehr raus. Am Ende hat er alles richtig gemacht.

Vielleicht ist es auch einfach Zeit, den Kampf gegen den hybriden Rechtsstaat aufzugeben und das Land zu verlassen.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Fast sieben Jahre ist es her, dass das Insolvenzgericht Leipzig das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet hatte. Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag des Finanzamtes Grimma, das mich mit völlig überzogenen Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer zur Strecke bringen wollte.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Wenn man sich überlegt, was ich in den vergangenen sieben Jahren erlebt habe, glaubt man, man befinde sich in einem schlechten Film. Schon der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma war rein ergebnisbezogen. Man setzte die Vorauszahlungen so hoch an, dass ich sie beim besten Willen nicht begleichen konnte. Dies hatte mit einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung nicht das Geringste zu tun.

In dieses Bild passt es dann, dass mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung im Insolvenzgericht Leipzig „verloren ging“. Man tat von Seiten der sächsischen Justiz wirklich alles, um eine Restschuldbefreiung meinerseits und damit eine Rückkehr in den Anwaltsberuf zu verhindern.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Damit, dass dieser Antrag später wieder auftauchen würde, hat wohl niemand auf Seiten meiner Gegner gerechnet. Ebenso wenig mit der Tatsache, dass er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig trug.

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – Teil 3

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Offensichtlich lässt sich das Insolvenzgericht nicht von seinem Kurs abbringen. Eigentlich muss nach der Insolvenzordnung nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase über die Restschuldbefreiung entschieden werden. Das war vor nun einem Jahr. Das Insolvenzgericht Leipzig leitete dieses Verfahren jedoch erst mit einer sechsmonatigen Verspätung ein. Angeblich lagen ihm meine Akten nicht vor. Vielleicht waren sie ja – ähnlich wie mein Antrag auf Restschuldbefreiung – verloren gegangen.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Bis heute habe ich nichts mehr vom Insolvenzgericht gehört. Eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung ist seit einem Jahr überfällig. Es sieht derzeit so aus, als wolle das Insolvenzgericht das Verfahren nach besten Gründen verzögern. Dazu passt auch, dass es sechs Monate nach der verspäteten Einleitung des Verfahrens immer noch nicht zu einer Entscheidung gelangt ist.

Mit Rechtstaatlichkeit hat dies sicherlich nichts zu tun.

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Es ist mein erstes Mal. Allerdings wurde es auch Zeit. Nachdem mein Kampf gegen den hybriden sächsischen Rechtsstaat bislang nur wenig erfolgreich war, schien der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nur logisch. Man muss sich auch nicht alles gefallen lassen.

Es geht immer noch um die Durchsetzung meiner Pfändungsfreigrenzen. Mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch hatte keine der bestehenden vier Unterhaltspflichten anerkannt und mir fast die Hälfte meines Gehalts weggepfändet. Es interessierte ihn weder, ob ich noch in der Lage bin, meinen Kindern und meiner Frau Unterhalt zu leisten, noch, ob ich mit dem mir verbliebenen Betrag meinen Lebensunterhalt, insbesondere die Miete finanzieren kann.

Das Insolvenzgericht Leipzig gab jedoch meinem Insolvenzverwalter recht und versagte mir den begehrten Pfändungsschutz. Es begründete seine Entscheidung u. a. mit einer vermeintlichen Berufstätigkeit meiner Ehefrau. Dumm war nur, dass diese überhaupt nicht arbeitete. Woraus das Insolvenzgericht die Erwerbstätigkeit meiner Frau herleitete, ist mir bis heute schleierhaft. Das war wieder ein Fall einer rein ergebnisbezogenen Rechtsprechung.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Immerhin erreichte ich dann vor dem Landgericht Leipzig einen Teilerfolg, das zumindest die Unterhaltspflichten für meine Ehefrau anerkannte, nicht jedoch für meine Kinder. Seiner Auffassung zufolge habe ich meinen Kindern keinen Unterhalt geleistet, was allerdings auch nicht der Wahrheit entsprach. Denn die entsprechenden Nachweise hatte ich sogar geführt. Sie wurden vom Landgericht allerdings nicht berücksichtigt.

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Nachdem meine hiergegen beim Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

nicht nur Entscheidung angenommen wurde, weil der Frage, ob ich in der Lage bin, mit dem nicht gepfändeten Teil meines Gehalts ein halbwegs menschenwürdiges Leben die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung fehlt,

Bundesverfassungsgericht verweigert Schutz

blieb mir nichts anderes übrig, als die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen. Vielleicht kennt der ja ein Erbarmen, wobei die Anforderungen für eine positive Entscheidung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherlich hoch sind.

Beschwerde vom 28.1.2018

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

Zugegeben. Ich hatte es nicht anders erwartet. Nun liegt die Antwort der Leitenden Oberstaatsanwältin Dr. Claudia Laube auf meine gegen Staatsanwältin Siler gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde vor.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Darin hatte ich gerügt, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig seit nunmehr acht Jahren jegliche Ermittlungsbereitschaft hinsichtlich meiner Auseinandersetzungen mit meinem ehemaligen Geschäftspartner Lap Kristiansen vermissen ließ. Mit diesem hatte ich vor etwa 12 Jahren verschiedene Biogasgesellschaften gegründet und erhebliche Mittel investiert. Dumm nur dass Kristiansen mir weder meine Darlehen zurück- noch die Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen auszahlte.

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Es geht dabei um Schäden im deutlich siebenstelligen Bereich, also nicht gerade um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen Fall schwerer Wirtschaftskriminalität. Nun ist das mit der Aufarbeitung dieser Fälle so eine Sache. Auf den ersten Blick erscheinen sie kompliziert, was nicht gerade die Ermittlungsbereitschaft der Staatsanwaltschaft fördert. Man benötigt für die Aufarbeitung viel Zeit und ein gewisses Maß an wirtschaftlichem Verständnis.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig verzichtet nun endgültig darauf, die Straftaten meines ehemaligen Geschäftspartners aufzuarbeiten. Der Stellungnahme der Leitenden Oberstaatsanwaltschaft Dr. Laube nach hat ihre Kollegin Siler bei der Bearbeitung der Strafverfahren keinerlei Fehler gemacht.

Dienstaufsichtsbeschwerde Siler – Antwort der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 17.1.2018

Es ist immer wieder schön, wenn Kollegen sich gegenseitig einwandfreies Handeln bescheinigen. Frei nach dem Motto „eine Hand wäscht die andere“. Es ist auch erfreulich, dass die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Laube so schnell geantwortet hat. Zieht man die Weihnachtsferien ab, so brauchte sie nicht einmal 10 Tage für ihre Stellungnahme. Das ist für die Aufarbeitung der gegen meinen ehemaligen Geschäftspartner Kristiansen gerichteten Vorwürfe, die sich auf einen Zeitraum von acht Jahren erstrecken, und die mehrere 1000 Seiten Akten betreffen, mehr als schnell.

Nein, die Leitende Oberstaatsanwältin konnte in dieser Zeit die Akten überhaupt nicht studieren. Wahrscheinlich hat sie es nicht einmal versucht. Das war insbesondere dort nicht erforderlich, wo sie ihrer Kollegin Siler von Anfang an einen Persilschein ausstellen wollte.

Die Folgen dieser Politik sind einmal mehr verheerend. Es bleibt bei einem Zweiklassenstrafrecht. Während Staatsanwälte gegen Kleinkriminelle mit aller Härte vorgehen – die Vorwürfe sind meist überschaubar und leicht abzuarbeiten – lassen sie im Fall schwerer Wirtschaftskriminalität die Täter regelmäßig laufen. Meinem ehemaligen Geschäftspartner, der sich mein Geld in die eigene Tasche gesteckt hat, kommt dies natürlich zugute.

Natürlich kann ich über diese Form der Strafvereitelung im Amt schimpfen.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Helfen wird mir das am Ende nicht, egal wie hoch der Preis war, den ich am Ende zahlen musste.

Wie singt Konstantin Wecker so schön (wenn auch in anderem Zusammenhang): „Ach du mein schauriges Vaterland.“

Bundesverfassungsgericht verweigert Schutz

Hört auf vom Rechtsstaat zu reden! Es macht einfach keinen Sinn mehr. Offensichtlich klafft eine zu große Lücke zwischen dem, was ich unter einem Rechtsstaat verstehe und seiner tatsächlichen, hybriden Erscheinungsform.

Seit mehreren Jahren kämpfe ich für die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards, die von so großer Bedeutung für unser Gemeinwesen ist. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass mir mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch aus Leipzig die Pfändungsfreigrenzen für meine Ehefrau und meine Kinder verweigert hatte. Er pfändete mich sozusagen kahl und ließ mir nicht einmal denjenigen Betrag, den ich zur Führung eines menschenwürdigen Lebens dringend benötigte.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Im zweiten Halbjahr 2015 war es mir endlich gelungen, Arbeit zu finden. Ich fing bei dem schottischen Unternehmen Standard Life in Frankfurt an. Vorher berechnete ich, welches Gehalt mir unter Berücksichtigung meiner Pfändungsfreigrenzen verbleiben wird. Das waren mehr als 3000 €. Für eine fünfköpfige Familie war das zwar nicht übermäßig, es hätte jedoch auch in Anbetracht der hohen Mietkosten in Frankfurt gereicht.

Neben meinen beiden eigenen Kindern war ich gegenüber der in die Ehe mit meiner zweiten Frau eingebrachten Tochter unterhaltspflichtig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung musste ich gegenüber der Ausländerbehörde abgeben, da diese Voraussetzung für die Einreise meiner Ehefrau und ihrer Tochter aus der Ukraine war. An einer Unterhaltspflicht konnte daher nicht ernsthaft gezweifelt werden.

Mein Insolvenzverwalter sah dies jedoch anders und erkannte die bestehenden Unterhaltspflichten für vier Personen nicht an. Er beließ mir nur ein Gehalt unter 1800 €, was im Großraum Frankfurt nicht ausreicht. Dies gilt umso mehr in Anbetracht der Zahlungen gegenüber meinen Kindern, zu denen ich rechtlich verpflichtet war.

Mit dieser Auffassung setzte sich mein Insolvenzverwalter gegenüber dem Amtsgericht Leipzig durch. Das Insolvenzgericht behauptete darin sogar, meine Ehefrau wäre berufstätig, was völlig an den Haaren herbeigezogen war. Ein weiteres Beispiel für die hybride Rechtssprechung in der Bundesrepublik.

Insolvenzgericht Beschluss 29.1.2016

Auf meine Beschwerde hin gab mir dann das Landgericht Leipzig teilweise recht. Immerhin wurde die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Ehefrau anerkannt, nicht jedoch gegenüber ihrer Tochter. Gegenüber dieser sei ich nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, weil ich nicht der Vater des Kindes war. Dass ich mich gegenüber der Ausländerbehörde zum Unterhalt der Tochter verpflichten musste, berücksichtigte das Landgericht Leipzig allerdings nicht.

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Offensichtlich wurden damit Familien mit einem ausländischen Kind gegenüber Familien mit rein deutschem Nachwuchs schlechter gestellt. Das war umso weniger akzeptabel, als ich gegenüber der Tochter meiner Ehefrau tatsächlich Unterhalt geleistet hatte. Von Chancengleichheit konnte hier nicht gesprochen werden. Für den Außenstehenden ist all dies wenig verdaulich.

Landgericht Leipzig 14.7.2017

Natürlich wollte ich diese Entscheidung nicht auf sich beruhen lassen und legte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

Darin rügte ich unter anderem die bestehende Ungleichbehandlung und forderte, die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinen beiden Kindern sowie der Tochter meiner Ehefrau anzuerkennen. Ich rügte ferner die Verletzung von rechtsstaatlichen Mindeststandards, da der mir verbliebene Betrag nicht mehr zur Führung eines halbwegs angemessenen Lebens ausreichte und geradewegs in die Schuldenfalle führte. Es war ferner nicht nachvollziehbar, wieso die Tochter meiner Ehefrau bei den Unterhaltspflichten schlechter gestellt sein sollte, als meine eigenen Kinder.

Nun liegt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor. Meine Verfassungsbeschwerde wurde nicht einmal angenommen. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts fehlt die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung der Angelegenheit. Eine Begründung liefert das Gericht leider nicht.

Bundesverfassungsgericht vom 17.1.2018

Damit bestätigt das höchste deutsche Gericht das bestehende Zweiklassenunrecht. Mein Insolvenzverwalter sowie das Amts- und Landgericht Leipzig werden sich hierdurch bestätigt sehen und nicht von ihrem Kurs abweichen.

Diese Entscheidung hätte ich nicht für möglich gehalten. Sie ist einmal mehr ein Beweis dafür, dass ich aufhören sollte, vom Rechtsstaat zu träumen. Nun habe ich durch alle Instanzen eine Absegungsrechtsprechung erlebt. Vielleicht ist es auch einfach besser, diesem hybriden System den Rücken zuzukehren.

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Es ist ein kleiner Anfang. Mehr aber auch nicht. Vor einigen Wochen hatte ich eine Strafanzeige gegen die Leipziger Staatsanwältin Siler eingereicht. Diese hatte sich seit mehr als sechs Jahren hartnäckig geweigert, das Verhalten meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Kristiansen, der mich beim Betrieb von Biogasanlagen massiv geschädigt hatte, strafrechtlich aufzuarbeiten.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Über die eigenwilligen Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft Leipzig habe ich mehrfach berichtet.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Dabei geht es um Schäden im deutlich siebenstelligen Bereich. Kristiansen zahlte die hälftigen Gewinne aus dem Betrieb der Anlagen nicht an mich aus. Er wirtschaftete das Geld in seine eigene Tasche. Außerdem blieb er die Rückzahlung von Darlehen in Höhe von mehr als 670 T€ schuldig.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig handelt es sich hierbei nicht um eine Straftat. Denn die bloße Nichtzahlung von Forderungen sei grundsätzlich nicht zu beanstanden. Damit stellt sich die Staatsanwaltschaft ein absolutes Armutszeugnis aus. Mit dieser Einstellung bleiben Wirtschaftsstrafsachen grundsätzlich ungesühnt. Das ist geradezu eine Einladung für Straftäter und führt zu einem klaren Zweiklassenstrafrecht.

Damit verweigert die Staatsanwaltschaft Leipzig jegliche Verbrechensaufklärung.

Staatsanwaltschaft Leipzig und die Strafvereitelung im Amt

Nun hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immerhin ein Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler, die für die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft verantwortlich ist, eingeleitet. Mehr aber auch nicht. Daran kam sie zudem nicht vorbei.

Schreiben der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 12.1.2018 – Strafsache Siler

In wenigen Monaten wird die den Sachverhalt bearbeitende Staatsanwältin Dr. Martini dann sicherlich feststellen, dass Staatsanwältin Siler alles richtig gemacht hat. Am Ende muss sich niemand mehr wundern, dass die Bürger den Glauben an dieses hybride Rechtssystem verlieren.

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