Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Der Betrug am Beitragszahler – Teil 13

Es macht immer wieder fassungslos, wie dreist sich die öffentliche Hand über verfassungsrechtlich garantierte Mindeststandards hinwegsetzt. Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk – die Altersversorgung der sächsischen Rechtsanwälte – immerhin eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die rechtsstaatlichen Bindungen besonders verpflichtet ist, stellt ein schillernd leuchtendes Beispiel dar. Es leistet hier wahre Pionierarbeit und konzentriert sich darauf, wie man verfassungsrechtliche Mindeststandards am effizientesten aushebelt.

Schon einmal verweigerte es mir meine Berufsunfähigkeitsrente, obwohl ich fast 20 Jahre lang Beiträge in das Versorgungswerk eingezahlt hatte. Dass darin eine eiskalte, verfassungswidrige Enteignung im Hinblick auf meine Beitragszahlungen liegt, interessiert die in diesem Werk organisierten Rechtsanwälte – wahrscheinlich eine white-collar-crime-community – nicht weiter.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 9

Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk verweigerte mir die Rentenzahlung mit der Begründung, ich habe am 1.4.2010 meine Anwaltszulassung von Leipzig nach München verlegt. Dies geschah damals, weil ich längst der ständigen Verleumdung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig und mehrere meiner dort ansässigen Anwaltskollegen überdrüssig war.

siehe

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Die Satzung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk sieht vor, dass ich durch die Verlegung der Anwaltszulassung meine Ansprüche auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verliere. Rechtlich zulässig ist dies natürlich nicht, wäre da nicht das sehr eigene, hybride Rechtstaatsverständnis der herrschenden Kaste in Sachsen. Dort wird jeder, der dem Freistaat den Rücken kehrt und damit sein verfassungs- und europarechtlich garantiertes Recht auf Freizügigkeit wahrnimmt, bestraft und dem Verlust seiner Rechte sanktioniert. Man kann dabei auf die eifrige Hilfe der sächsischen Justiz vertrauen, welche derartige Entscheidungen auch noch dienstbeflissen absegnet.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

Durch einen Zufall konnte ich jedoch nachweisen, dass meine Berufsunfähigkeit bereits im Oktober 2008 eingetreten war, also zu einem Zeitpunkt, zu dem an meiner Mitgliedschaft im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk kein Zweifel bestand.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Natürlich interessierte dies das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht weiter und verweigerte mir erneut meine Ansprüche auf Rentenzahlung.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Also musste ich wieder einmal beim Verwaltungsgericht in Dresden klagen.

VG1

Seit dem Eintritt meiner Berufsunfähigkeit sind nun 10 Jahre verstrichen. Es sind 10 Jahre, in denen Richter und Rechtsanwälte in Sachsen nicht bereit bzw. in der Lage sind, mir meine Ansprüche zuzusprechen. Bereits dieser Umstand ist nur mit einem hybriden Rechtsstaatsverständnis zu versehen.

siehe auch:

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Wir sprechen hier nicht über eine Banalität, sondern über absolute Mindeststandards. Wie sonst, wenn nicht durch den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente kann ein Bürger in Sachsen in vergleichbaren Fällen überleben? Ist er erst einmal berufsunfähig, so kämpft er finanziell ums Überleben. Natürlich ist dies auch den Vertretern des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks klar.

Nun hat das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk gegenüber dem Verwaltungsgericht Dresden erneut seine fehlende Bereitschaft erklärt, mir die mir zustehende Berufsunfähigkeitsrente zu bewilligen. Ein glatter Rechtsbruch! Auf der anderen Seite war vom sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk und seinem Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Thietz-Bartram wohl auch nichts anderes zu erwarten.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Schriftsatz vom 2.5.2018

Das Ganze entwickelt sich immer mehr zu einer peinlichen Provinzposse.

Als Rechtsanwalt ist Dr. Thietz-Bartram auch ein Organ der Rechtspflege. So sehen es die gesetzlichen Regelungen vor. Um keinen falschen Verdacht aufkommen zu lassen: Bei Dr. Thietz-Bartram handelt es sich nicht um einen ostdeutschen Rechtsanwalt. Der studierte in Freiburg und Hamburg und ging erst 1990 in die neuen Bundesländer.

www.thietz-bartram-jus.de/index.php/anwaltskanzlei/ra-dr-jochim-thietz-bartram

Auf seiner Homepage bewirbt er seine Leistungen wie folgt:

„Unser Ziel sind zufriedene Mandanten, für die wir unser fundiertes Fachwissen (Fachanwalt für Steuerrecht und Verwaltungsrecht) und alle vorhandenen Möglichkeiten und Erfahrungen einsetzen, um ein höchstmögliches Maß an Erfolg zu gewährleisten.

Unser Sekretariat wird von einer Rechtsanwaltsfachangestellten mit 23 Jahren Berufserfahrung geleitet, die unsere Mandanten ebenso menschlich wie fachlich betreut.“

www.thietz-bartram-jus.de/

Wie diese menschliche Betreuung aussieht, wird in seinem Verhalten als Vorsitzender des Vorstandes des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks deutlich.

MainArbeit – warum nicht gleich so!

In meinem letzten Blog berichtete ich über negative Erfahrungen im Umgang mit unserem Sozialstaat, der bestimmte Leistungen gerne ins Gesetz schreibt, dieses in der Praxis dann jedoch nicht durchgehend anwendet. Die MainArbeit war mir meine monatliche Hartz-IV-Zahlung schuldig geblieben. Auch auf die Kostenübernahme für meinen bevorstehenden Umzug nach Ingolstadt wartete ich vergeblich. Wahrscheinlich wurden meine Anträge von der zuständigen Mitarbeiterin Messina einfach nicht bearbeitet.

Deutschland, wo wir gut und gerne leben

In Deutschland ist es oft mühselig, seine Ansprüche durchzusetzen. Mehrfach beschwerte ich mich beim Geschäftsführer der MainArbeit über Frau Messina und schaltete schließlich den Ombudsmann ein.

Dann kam Bewegung in die Angelegenheit. Ich wurde zu einem Gespräch bei Frau Sengür, der man die Angelegenheit übertragen hatte, eingeladen.

Da saß sie nun vor mir, wahrscheinlich eine Türkin, die besser deutsch sprach als Frau Messina. Sie gab mir von Anfang an das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. An ihren Fähigkeiten und ihrem Engagement gab es nichts zu zweifeln. So stelle ich mir die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter vor. Schmunzelnd ging mir durch den Kopf, dass eine Türkin ihren deutschen Kollegen zeigen musste, wie die Zusammenarbeit auszusehen hat.

Frau Sengür brauchte für die offenen Fälle ganze 10 Minuten. Bei ihrer Vorgängerin Messina wurden dagegen die Fragen monatelang vor sich hergeschoben. Und am heutigen Tage bekam ich Post von der MainArbeit. Meine monatlichen Zahlungen werden umgehend wieder aufgenommen. Auch die Kosten für den Umzug nach Ingolstadt werden übernommen.

Also auch das gibt es in Deutschland!

Deutschland, wo wir gut und gerne leben

Achja, wie schön ist unser Land, insbesondere unser Sozialstaat. Hier muss sich wirklich niemand Sorgen machen. In Notlagen wird schnell geholfen. So jedenfalls die Wirklichkeitswahrnehmung unserer Politiker, allen voran von Bundeskanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Spahn. Sie träumen längst in ihrer eigenen Welt, von dem Land, in dem Milch und Honig fließen und Hartz-IV ein weitgehend sorgenfreies Leben ermöglicht. Man muss sich einfach nur anstrengen, dann wird alles von allein.

Die Realität hält mit derartigen Wunschträumen nicht einmal ansatzweise stand. Jedenfalls bin ich in dieser „hybriden“ Welt bislang nicht angekommen. Ich befinde mich nicht einmal auf dem Weg dorthin.

Daher ein Beispiel aus der Praxis für unsere doch so gerechten Politiker.

Schon seit längerem bin ich auf Hartz-IV angewiesen. Aufgrund meiner schweren Depressionen und den damit verbundenen Einschränkungen ist es mir nicht gelungen, in den vergangenen Jahren einer Beschäftigung nachzugehen. Hinzu kommt noch das Alter von 57, das die eigene Attraktivität für Unternehmen bei der Jobsuche weiter herabsetzt. Grundsätzlich ist es ab dem 50. Lebensjahr ohnehin schwierig, ein Arbeitsangebot zu bekommen. Bei unseren Politikern, die für bestimmte, altersdiskriminierende Gesetze verantwortlich sind, kam diese Message jedoch offensichtlich nicht an.

Die Jobsuche wird in meinem Fall noch durch meine Erfahrungen mit der sächsischen Justiz erschwert, über die ich immer wieder berichtet habe.

Die besonderen Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Vor allem die ständigen Verleumdungen meiner Person durch die Staatsanwaltschaften in Dresden und Leipzig gegenüber der BILD-Zeitung erschweren die Arbeitssuche nachhaltig. Bis heute ist es mir jedenfalls nicht gelungen, Arbeit zu finden. Und das trotz meiner beiden juristischen Staatsexamen und meiner Doktorarbeit.

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Und damit war ich ganz unten angekommen, bei Hartz-IV nämlich. Dennoch müsste ich mir ja keine großen Sorgen machen, das soziale Netz wird breit gespannt. So jedenfalls die Fake-News, die ständig von unserer politischen Kaste wiederholt werden. Sie sollen den Bürger in Sicherheit wiegen, ihm eine Welt vorspiegeln, die so nicht existiert. Heinrich Heine lässt grüßen.

Leider wird das soziale Netz von den Beschäftigten unseres Sozialstaates immer weiter ausgehöhlt. Wir haben bereits den 14.5.2018 und meine monatliche Hartz-IV-Zahlung wurde mir immer noch nicht überwiesen. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Zufall, denn dieselbe Erfahrung mache ich bereits seit vier Monaten.

Meine Sachbearbeiterin bei der MainArbeit Offenbach, Frau Messina, die für die monatliche Zahlung zuständig ist, hält diese stets zurück. Sie interessiert sich nicht dafür, dass man auch als Hartz-IV-Empfänger monatliche Kosten tragen muss, etwa die Zahlung von Strom, Lebensmittel oder gar für die ärztliche Versorgung. All diese Argumente verhallten immer wieder ungehört. Selbst Beschwerden beim Geschäftsführer der Main-Arbeit Dr. Schulze-Boeing halfen nicht weiter.

MainArbeit-Geschäftsführer6.3.2018

MainArbeit-Geschäftsführer15.4.2018

Auf die Zahlung muss ich jedenfalls weiter warten.

Doch wie sieht es mit weiteren Errungenschaften unseres Sozialstaates aus? Diese Erfahrung mache ich gerade bei meinem geplanten Umzug nach Ingolstadt. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich mich entschieden, meine Zelte in Offenbach abzubrechen und in meine Heimat Ingolstadt zurückzuführen. In Offenbach habe ich weder Anschluss gesucht, noch ihn gefunden. In Ingolstadt leben dagegen meine Freunde, befindet sich die Taekwondo-Schule von Claus Moos, die mir zu einer Familie geworden war. Auch sind die beruflichen Perspektiven in Ingolstadt sicherlich besser. In Bayern herrscht schließlich Vollbeschäftigung. Schließlich kennen mich dort meine Ärzte, vor allem im Klinikum Ingolstadt.

Nur wird mein Antrag auf Zahlung der Umzugskosten von der MainArbeit nicht positiv beschieden. Und das, obwohl mir gesetzlich dieser Anspruch zusteht. Ja, ich kann mich auf das Gesetz berufen. Aber welcher Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wendet dieses Gesetz denn gerne an? Meine Sachbearbeiterin Messina sicherlich nicht. Unerheblich ist dabei auch, dass ich meine Wohnung bis 29.05.2018 räumen muss. Das Umzugsunternehmen, das noch freie Termine hat, muss ich erst noch finden.

Und wie sieht es an anderer Stelle aus? Nehmen wir einmal die Arbeitssuche. Im vergangenen Jahr schrieb ich etwa 200 Bewerbungen, im laufenden Jahr sind es bereits mehr als 100. Die Arbeitssuche gestaltet sich ausgesprochen schwierig. Oft bin ich nahe daran, aufzugeben. Wie gerne hätte ich wieder eine berufliche Perspektive.

In den nächsten 10 Tagen bin ich zu drei Vorstellungsgesprächen eingeladen, in Augsburg, München und Starnberg. Was für ein Glück, dass die Arbeitsagentur die Reisekosten für die Vorstellungsgespräche übernimmt. Oder doch nicht?

Zugegeben: Die Kosten für eine Anreise aus Offenbach sind höher, als dies bei einer Anreise aus Ingolstadt der Fall wäre. Wäre mein Umzug genehmigt worden, hätte ich von Ingolstadt aus anreisen können. Das kann ich nun nicht. Also legte ich meinem Sachbearbeiter Kostenvoranschläge der Deutschen Bahn vor und bat um Bestätigung. Dieser, der mich in der Vergangenheit immer unterstützt hatte, darf jedoch die Kosten nicht mehr freigeben.

Hinsichtlich meiner Person wurde von Seiten seines Abteilungsleiter ein Sperrvermerk eingetragen. Da das Gesundheitsamt der Stadt Offenbach bei mir eine schwere psychische Erkrankung festgestellt hat, sei ich möglicherweise nicht arbeitsfähig. Wenn jedoch keine Arbeitsfähigkeit besteht, muss man mir auch die Reisekosten für die Vorstellungsgespräche nicht verauslagen. Daher wurde die Zahlung zunächst einmal abgelehnt.

Damit werde ich die Vorstellungsgespräche absagen. Die Anreise zum Ort der Gespräche ist mir nicht möglich. Für meine Bemühungen, einen Job zu finden, ist dies ein schwerer Schlag. Meine Wohnung werde ich aufgrund der Räumung am 29.05.2018 ebenfalls verlieren und damit obdachlos werden. Nun, damit entfallen dann immerhin die Wohngeldzuschüsse der Arbeitsagentur. Wie ich bei diesen Rahmenbedingungen überhaupt noch einmal auf die Füße kommen kann, sagt mir meine Sachbearbeiterin bei der MainArbeit, Frau Messina, allerdings nicht. Diese ist mal wieder nicht im Haus.

Deutschland, wo wir gut und gerne leben. Es klingt wie blanker Hohn.

Staatsanwaltschaft zementiert Zweiklassenrecht

Jeder, der einmal mit der deutschen Justiz in Berührung kam kennt es wahrscheinlich: das sogenannte Zweiklassenrecht. Es stellt eine besondere Art der weißen Folter dar. Dies gilt vor allem für die Herrschaften an den Schaltstellen der Macht wie Staatsanwälte oder Bürokraten. Täglich leben sie ihr hybrides Rechtsstaatsverständnis aus.

Vor einigen Wochen erhielt ich eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Ich soll mit meiner ukrainischen Ehefrau Olena eine Scheinehe geführt und einen Aufenthaltstitel erschlichen haben.

Bürokraten im rechtsstaatlichen Nirwana

Diesen Vorwurf empfinde ich immer noch als ungeheuerlich. Natürlich möchte ich wissen, wer diese Strafanzeige erstattet hat. Die Vorwürfe konnte ich unmöglich auf mir sitzen lassen,  zumal für mich schleierhaft war, auf welche „Tatsachen“ der Anzeigeerstatter gegen mich vorging. Ich vermutete ihn damals im Ausländeramt der Stadt Offenbach. Daher erstattete ich Strafanzeige wegen Nötigung, falscher Verdächtigung und Beleidigung.

Schreiben an das Polizeipräsidium Südosthessen vom 11.3.2018

Ich beauftragte meinen Strafverteidiger Curt-Matthias Engel aus Leipzig, Akteneinsicht zu nehmen, da ich wissen wollte, wie der Vorwurf begründet wurde. Ferner beschwerte ich mich beim Oberbürgermeister der Stadt Offenbach und bat um Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

Schreiben an Oberbürgermeister Dr. Schwenke vom 11.3.2018

Nun liegt mir die Antwort der Staatsanwaltschaft Darmstadt vor. Diese sieht – solange der gegen mich gerichtete Vorwurf nicht aus der Welt geschafft wurde – keinen Anlass, meine Strafanzeige zu verfolgen.

Staatsanwaltschaft Darmstadt vom 19.4.2018 wegen § 154e StPO

Immerhin kann ich dem Betreff dieses Schreibens entnehmen, wer Strafanzeige gegen mich erstattet hatte. Es handelt sich um die Mitarbeiterin des Ausländeramtes der Stadt Offenbach Patricia Schicht. Mit dieser hatte ich bislang noch keinen Kontakt.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie Patricia Schicht ihre Vorwürfe begründet haben soll. Woher soll sie wissen, wie ich meine Ehe geführt habe? Befragt hat sie mich jedenfalls nie, sondern machte ihre Ausführungen ins Blaue hinein. Was erwartet sie, wie ich darauf erwidern soll? Erwartet sie Ausführungen darüber, in welcher Form ich meine Ehe vollzogen habe? Wünscht sie etwa allen Ernstes Details über unser Sexualleben, am besten noch mit aussagefähigem Bildmaterial?

Das ist nun wirklich krank. Ich bin nicht bereit, einer Vertreterin der öffentlichen Hand mein Privatleben zu schildern. Die Ehe verlief am Ende mehr als unglücklich, das allein ist bereits belastend genug. Aber muss man als Vertreterin dieses Staates auch noch übel nachtreten? Jedenfalls scheint Frau Patricia Schicht hellseherische Fähigkeiten zu besitzen. Dann sollte sie aber auch wissen, dass ich vor der Eheschließung sechsmal in der Ukraine war. Das ist sicherlich viel Aufwand für eine „Scheinehe“. Warum sollte ich für diese meiner Ehefrau auch noch ein Brautkleid kaufen? Ach nein, soweit gehen die hellseherischen Fähigkeiten von Frau Schicht dann doch nicht.

Von der Staatsanwaltschaft Darmstadt wird sie jedenfalls geschützt. Wegen ihrer sinn- und maßlosen Angriffe muss sie keinerlei Konsequenzen durch Herrn Staatsanwalt Schillhahn befürchten. Dies wird sie sicherlich zu weiteren Aktivitäten ermutigen.

Als Betroffener besitzt man keinerlei Chance, eigene Rechte geltend zu machen. Sie werden von der Staatsanwaltschaft übergangen. Wahrscheinlich interessiert sich auch Staatsanwalt Schillhahn für Einzelheiten meines Sexuallebens, aus dem sich ergeben dürfte, dass es sich eben nicht um eine Scheinehe handelt.

Man kann nur den Kopf schütteln ob all dieser Peinlichkeit. Der Rechtsstaat stellt sich mal wieder ein Armutszeugnis aus und zementiert das bestehende Zweiklassenstrafrecht. Es sind eben die Vertreter dieses Staates, die festlegen, wer als Straftäter anzusehen ist und wer nicht. Nur hat das mit Gerechtigkeit eben nichts mehr zu tun.

 

 

 

 

 

Der Bürger als Untertan – das Beispiel Landkreis Soest

Dass unsere Politiker und Bürokraten erhebliche Schwierigkeiten beim Verständnis elementarer rechtsstaatlicher Gepflogenheiten besitzen, ist hinlänglich bekannt. Viele unter ihnen setzen sich hemmungslos über rechtliche Bindungen hinweg, frei nach dem Motto: „wir machen das, weil wir es können“. Recht wird von ihnen instrumentalisiert, die Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte geht verloren. Der Bürger wird nicht mehr als Person mit eigenen Rechten betrachtet, sondern als Untertan, dem man Gehorsam lehren muss. Ganz so wie der mittelalterliche Feudalherr. Über diese Entwicklungsstufe hinweg haben sich viele Politiker und Bürokraten gar nicht erst weiterentwickelt.

Und damit sind wir wieder beim Landreis Soest und ihrer zweifelhafter Handhabung rechtlicher Bestimmungen. Wer hier nicht gehorcht, wird vom Mitarbeiter der Stadtverwaltung Jähndel verfolgt, was mit Rückendeckung der Landrätin Irrgang (CDU) geschieht. Mehrfach hatte ich bereits über deren Gepflogenheiten berichtet. Inzwischen hat sich der Fall jedoch beträchtlich weiterentwickelt.

siehe:

Bürokraten im rechtsstaatlichen Nirwana

Vom Umgang des „Rechtsstaates“ mit seinen Bürgern

Bürokraten und die Macht – der hybride Rechtsstaat lässt grüßen

Der zweifelhafte Umgang des Staates mit seinen Bürgern

Vor zwei Monaten forderte der Landkreis Soest von mir ein Bußgeld über 136 € ein. Bei einem Überholmanöver im April 2015 auf der Autobahn wurde ich von einem VW-Bus aus Münster, der zuvor noch kräftig beschleunigt hatte, gerammt. Für den Landkreis war dies ein klarer Fall – ich war schuld.

Forsch schrieb mich der freiheitsliebende Mitarbeiter Jähndel an und verlangte von mir das Bußgeld. Sollte ich nicht zahlen, so werde er gegen mich Erzwingungshaft beantragen. Natürlich beschwerte ich mich über diese Behandlung bei der Landrätin persönlich. Dabei ging es mir vor allem auch darum, dass mir der fragliche Bußgeldbescheid nie zugestellt worden war. Zwischenzeitlich lag zudem Verjährung vor.

Schreiben an die Landrätin Irrgang vom 21.2.2018

Diese gebot ihrem Mitarbeiter Jähndel jedoch keinerlei Einhalt. Der legte jedoch weiter sein eigenwilliges Verhalten an den Tag.

Email-Verkehr mit Landkreis Soest

Am 12.03.2018 hörte mich Jähndel dann zu der beabsichtigten Verhängung der Erzwingungshaft an.

Stadt Soest – Anhörung zum Erzwingungshaftverfahren vom 12.3.2018

Bezeichnenderweise stellte er mir einen Tag später den Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2015 erstmalig zu. Die Anhörung zum Erzwingungshaftverfahren erfolgte also zu einem Zeitpunkt, als mir nicht einmal ein Bußgeldbescheid, der mich zu einer Zahlung verpflichten könnte, vorlag.

Schreiben Stadt Soest vom 13.3.2018 nebst Widerspruchsbescheid

Dies belegt eindeutig, dass es ihm nur darum ging, die Erzwingungshaft durchzusetzen. Dass hierfür nicht einmal die Voraussetzungen vorlagen. Interessierte ihn nicht. Unter diesem Gesichtspunkt verwirklicht seine Vorgehensweise den Straftatbestand der versuchten Freiheitsberaubung und der Nötigung. Einem Mann mit einem derart rudimentären bzw. nicht vorhandenen rechtsstaatlichen Verständnis wie Jähndel kann dies egal sein.

Auf eine Einwendungen – ich hatte zwischenzeitlich einen Stundungsantrag gestellt und diesen begründet, so wie es das Gesetz vorsieht – ging er wiederum nicht ein. Warum sollte man sich auch mit einem Bürger ernsthaft auseinander setzen. Stattdessen forderte er das Amtsgericht Soest auf, Erzwingungshaft gegen mich anzuordnen. Dumm nur, dass ich aufgrund meiner Erkrankung nicht erwerbsfähig bin und daher auch nicht zahlen kann. Außerdem widerstrebt es mir, mich zu einer Zahlung zwingen zu lassen, wenn die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist.

Anhörung Erzwingungshaft Amtsgericht Soest vom 19.04.2018

Der Ausgang der Angelegenheit ist derzeit offen.

Insolvenzgericht Leipzig – Justizministerium antwortet

Vor einem Monat hatte ich mich beim sächsischen Justizminister Gemkow (CDU) über die lange Dauer beschwert, welche das Insolvenzgericht Leipzig für die Bearbeitung meines Antrags auf Gewährung der Restschuldbefreiung benötigt.

Insolvenzgericht Leipzig – Schreiben an Justizminister Gemkow

Meine Wohlverhaltensphase war am 21.2.2017 abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt hätte das Insolvenzgericht Leipzig entscheiden müssen. Das Insolvenzgericht verschleppt jedoch diesen Vorgang immer weiter. Mehrfache Mahnungen meinerseits blieben ohne Resonanz.

Schließlich hängt meine Rückkehr in den Anwaltsberuf davon ab, dass mir die Restschuldbefreiung gewährt wird. Und daran sollte der Staat eigentlich ein Interesse besitzen, da mir diese Rückkehr wieder Einkünfte sichert und ich nicht länger auf Unterstützungsleistungen des Staates angewiesen bin. Leider blieben etwa 750 Bewerbungen meinerseits in den vergangenen Jahren ohne Erfolg. Das liegt zum Teil daran, dass die Vermittlung älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt mehr als schwierig ist. Die Rückkehr in den Anwaltsberuf wäre sicherlich einfacher, als eine Stelle in der Wirtschaft zu finden.

Die Vertreter dieses Staates kümmern sich jedoch nicht um die berechtigten Belange ihrer Bürger. Jene besitzen eine geordnete Lebensgrundlage, die wie ein Leben in einem Glockenturm erscheint. Das Einkommen dieser Personen ist ebenso gesichert wie die Rente. Warum also sollte man sich mit berechtigten Ansprüchen der Bürger auseinandersetzen?

Und etwa so lautet auch die Antwort des sächsischen Justizministeriums. Man beruft sich darauf, die Justiz sei nach der Verfassung unabhängig. Als langjähriger Leidtragender dieser vermeintlichen Unabhängigkeit kann ich hierüber eigentlich nur lachen. Seit 20 Jahren weiß der Freistaat Sachsen seinen Einfluss zu nutzen. Dabei steht ihm die vermeintliche Unabhängigkeit der Justiz nie im Wege.

Schreiben des sächsischen Justizministeriums vom 11.04.2018

Das Justizministerium verweist mich auf den Rechtsweg. Aber was macht man wenn auf diesem nicht entschieden, sondern die Angelegenheit ausgesessen wird? Es gibt bei der Frage meiner Restschuldbefreiung diesen Rechtsweg eigentlich nicht. So einfach zieht man sich als Staatsminister aus der Verantwortung. Mit dieser Begründung kann man die Justiz getrost gewähren lassen – egal was dabei herauskommt.

Als Dienstherr ist Gemkow für das Handeln seiner Bediensteten, also auch die Mitarbeiter der Justiz, disziplinarrechtlich verantwortlich. Er hätte daher sehr wohl den Vorgang prüfen können.

Nur wollte er dies offensichtlich nicht.

siehe hierzu auch:

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

Insolvenzgericht Leipzig: Warum ich mich nicht auf die Insolvenzordnung berufen darf

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

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Es ist ein merkwürdiges Gefühl wenn man sieht, wie die eigene Geschichte langsam Gestalt annimmt. Nun liegt mir der Entwurf des Covers für mein Buch vor. Der Drucksatz ist ebenfalls bereits erstellt. Demnächst wird sich also die Druckerei mit dem Werk befassen. Es soll als Taschenbuch sowie als eBook erscheinen. Sobald der Erscheinungstermin feststeht, werde ich diesen bekanntgeben.

Ingolstadt – hier werden Sie ausgequetscht

Den Staatskassen geht es blendend. Sie scheffeln Geld bis zum Abwinken. Zum guten Teil geht dies auch auf die Taktik zurück, Steuerzahler bis auf den letzten Tropfen auszuquetschen. Und dazu ist der öffentlichen Hand jedes Mittel recht.

Dies mag bei finanzschwachen Kommunen nicht einmal überraschen. Etwas anderes gilt jedoch für die ertragsreichen Städte, wie z. B. Ingolstadt. Dort besitzt die Stadtkasse keine Sorgen. Unternehmen wie Audi, Edeka, Media-Markt, Saturn, Airbus und andere lassen die Einnahmen sprießen. Dennoch ist diese Stadt, die sich ihre teils mittelalterliche Siedlungsstruktur erhalten hat, in steuerlicher Hinsicht in das tiefste Mittelalter zurückgefallen. Der Lehnsherr in Gestalt des Oberbürgermeisters Dr. Christian Lösel verlangt unbedingten Gehorsam. In steuerlicher Hinsicht besitzt er einen unbändigen Hunger.

Es geht um die Heranziehung meiner Schwester für nicht gezahlte Körperschaftssteuern eines Unternehmens, der IBO UG, im Wege eines Haftungsbescheids. Bereits mehrfach habe ich über diesen Fall berichtet, allerdings ging es bislang um das Finanzamt Saarlouis, das sich am Ende einsichtig gezeigt hatte.

Das Finanzamt Saarlouis und die Lehnsherrschaft

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Finanzamt Saarlouis rudert teilweise zurück

Die IBO UG sollte Steuern zahlen – für Gewinne, die sie nie erhalten hatte. Als Gesellschafterin verschiedener Biogasunternehmen war sie an deren Gewinn beteiligt. Dumm nur, dass der Geschäftsführer dieser Gesellschaften, Lap Kristiansen, diese Gewinne in die eigene Tasche steckte. Und Lap Kristiansen ist seit einiger Zeit flüchtig.

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Aus Sicht des Finanzamtes Saarlouis sowie der Stadt Ingolstadt stellt dies jedoch kein Grund dar, die nicht erhaltenen Einnahmen trotzdem zu versteuern. Das Finanzamt Saarlouis ging sogar so weit, dass es Insolvenzantrag gegen die IBO UG stellte. Die Insolvenzeröffnung wurde jedoch mangels Masse abgelehnt.

Als ehemalige Geschäftsführerin der IBO UG soll meine Schwester nun Gewerbesteuern aus den Jahren 2010 und 2011 zahlen. Keine Rolle spielt dabei, dass sie erst 2013 Geschäftsführerin wurde und im Veranlagungszeitraum auch nicht auf das Unternehmen einwirken konnte. Frech behauptete die Stadtkasse Ingolstadt, meine Schwester hätte trotzdem Rücklagen im Veranlagungszeitraum bilden können. Damals wusste sie allerdings nicht einmal, dass sie später die Geschäftsführung der IBO UG übernehmen wird.

Mit festem hoheitlichen Anspruch und mit dem Ziel, die Lehnsknechtschaft der Bürger zu erweitern, erließ Ingolstadt einen Haftungsbescheid, gegen den meine Schwester Widerspruch einlegte. Dieser wurde nun von der Regierung Oberbayerns zurückgewiesen.

Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 6.3.2018

Die Lektüre des Bescheids lohnt durchaus. Er ist ein Paradebeispiel dafür, wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen also besonders verbunden sein sollte, dieses Recht hemmungslos bricht.

Meine Schwester wies außergerichtlich auf die Fehlerhaftigkeit des Widerspruchsbescheides hin. Die Stadt Ingolstadt kannte jedoch kein Einlenken. Sie reagierte bislang nicht.

Schreiben an das Finanzamt Ingolstadt vom 16.04.2018

Nun muss sich das Verwaltungsgericht München mit der Angelegenheit befassen. Am Ende wird Ingolstadt die Kosten zu tragen.

Klage Verwaltungsgericht München

Man sollte sich von derartigen Begehrlichkeiten nicht entmutigen lassen und den Instanzenweg ausschöpfen. Nur so lassen sich wahrscheinlich derartige Fälle lösen. Eine Zahlung ist jedenfalls keine Alternative.

Insolvenzgericht Leipzig – Schreiben an Justizminister Gemkow

Mit der Verschleppungstaktik des Insolvenzgerichts Leipzig, das auch im achten Jahr meines Insolvenzverfahrens nicht über meinen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung entscheiden will, habe ich mich ausgiebig beschäftigt.

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Hier mein Schreiben an den sächsischen Justizminister Gemkow im Wortlaut:

Mein Insolvenzverfahren – Amtsgericht Leipzig, 403 IN 2294/10

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

ich möchte ein persönliches Anliegen an Sie herantragen, das vom Amtsgericht Leipzig nur sehr zögerlich behandelt wird. Es geht um meinen Antrag auf Restschuldbefreiung, den ich am 24.11.2010 gestellt hatte.

Das Insolvenzgericht Leipzig eröffnete am 21.2.2011 das Insolvenzverfahren über mein Vermögen. Die Wohlverhaltensperiode lief damit am 20.2.2017 ab. Zu diesem Zeitpunkt hätten mir meine Verbindlichkeiten erlassen werden müssen. Trotz mehrfacher Anfragen meinerseits in den vergangenen 13 Monaten wird die Entscheidung über meine Restschuldbefreiung immer weiter hinausgezögert.

Es mag sein, dass dies an der Historie liegt: Mein Antrag auf Restschuldbefreiung vom 24.11.2010 war – obwohl er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig vom 25.11.2010 trägt – angeblich nie bei Gericht eingegangen. Seine Existenz wurde von Seiten der sächsischen Justiz viele Jahre hinweg bestritten.

Aufgrund dieses Bestreitens stellte ich auf eine Nachfrage des zuständigen Insolvenzrichters am 12.2.2010 einen erneuten Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung. In diesem trat ich den Betrag oberhalb meines pfändungsfreien Einkommens an meine Gläubiger ab. Die Abtretung verband ich mit dem handschriftlichen Hinweis „Dies gilt nur solange mein Insolvenzverfahren läuft“.

Damit berief ich mich auf die Gesetzeslage, wonach jeder Insolvenzschuldner nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase wieder über die volle Höhe seines Einkommens verfügen darf. Diesen Hinweis auf die gesetzliche Regelung nahm der Richter Hock am Insolvenzgericht Leipzig jedoch zum Anlass, mir durch Beschluss die Restschuldbefreiung zu versagen. Auf die Gesetzeslage durfte ich mich also nicht berufen.

Durch einen Zufall tauchte dann mein erster Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24.10.2010 mit besagtem Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig wieder auf. Er befand sich in meiner Insolvenzakte, die mir anlässlich einer Zeugenvernehmung beim Landgericht Leipzig vorgelegt worden war. Daraufhin musste das Insolvenzgericht Leipzig seine Entscheidung Ende 2015 korrigieren und stellte mir nun die Restschuldbefreiung in Aussicht.

Diese Angelegenheit ist an Peinlichkeit eigentlich nicht mehr zu überbieten. Es lohnt die Lektüre der anliegenden richterlichen Verfügung des Insolvenzgerichts Leipzig vom 11.11.2015. Richter am Insolvenzgericht Hock bestätigt, dass mein früherer Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung schon viel früher beim Insolvenzgericht auftauchte. Nur kümmerte sich dort niemand um ihn. Es sollte ihn offensichtlich auch nicht geben.

Erschwerend kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass ich mich im Oktober 2012 persönlich an den damaligen Ministerpräsidenten Tillich gewandt hatte, um u. a. das Verschwinden meines Antrags auf Gewährung der Restschuldbefreiung aufzuklären. Einige Monate später verfolgte ich dieses Unterfangen mit meiner Petition zum Sächsischen Landtag, die ich beim FDP-Abgeordneten Günther eingereicht hatte – und die peinlicherweise ebenfalls zunächst verlorenging – weiter.

Die richterliche Verfügung vom 11.11.2015 bestätigt, dass auf Rückfrage des Ministerpräsidenten Tillich sowohl der Abteilungsleiter Insolvenzen des Amtsgerichts Leipzig Dr. Bittner, als auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden Kenntnis von meinem früheren Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung besaßen. Ich gehe davon aus, dass sie dies auch dem sächsischen Ministerpräsidenten Tillich mitteilten.

Geschehen ist dann allerdings nichts. Insbesondere verzichtete das Insolvenzgericht Leipzig zu diesem Zeitpunkt darauf, die Versagung meiner Restschuldbefreiung, die es noch im Februar 2011 verfügt hatte, zu korrigieren. Man vertraute also weiter darauf, dass ich die Existenz meines Antrags vom 24.11.2010 nicht beweisen kann. Dies stellt einen absolut ungeheuerlichen Vorgang dar.

Nun hätte das Insolvenzgericht Leipzig vor mehr als 13 Monaten über meine Restschuldbefreiung entscheiden sollte, weil die sechsjährige Wohlverhaltensphase zwischenzeitlich abgelaufen ist. Nach mehrfachen Antragen erhielt ich – der Abteilungsleiter Dr. Bittner hatte sich gar nicht erst die Mühe gemacht – die Antwort, meine Akte befände sich noch beim Landgericht Leipzig im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Erst Anfang August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verspätung, wurde das Restschuldbefreiungsverfahren schließlich eingeleitet.

Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an beabsichtigte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern. Nur so ist das Nichtauffinden meines ersten Antrags vom 24.11.2010 zu verstehen, ferner die Ablehnung meiner Restschuldbefreiung wenige Monate später, der Skandal um das Auftauchen meines früheren Antrags bis hin zur Verzögerung des Verfahrens, wie wir dies aktuell erleben.

Und natürlich leidet die gerichtliche Entscheidung darunter, dass man im Insolvenzgericht meinen Antrag unterschlagen hatte. Ohne die zu Beginn des Insolvenzverfahrens eingeräumte Restschuldbefreiung gibt es jedoch keine Kooperationspflicht. Und eine Verletzung der Kooperationspflicht werfen mir nun Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht vor. Nur warum sollte ich zur Kooperation verpflichtet sein, wenn das Insolvenzgericht so empfindlich gegen rechtliche Vorgaben verstößt? Zudem stehen Restschuldbefreiung und Kooperationspflicht in einem unauflöslichen Zusammenhang. Wird diese nicht gewährt, kann von einer Kooperationspflicht auch nicht gesprochen werden. Diese Rechtsakrobatik möchte ich dem Amtsgericht nicht ersparen.

Selbstverständlich spielt die Unterschlagung meines Antrags vom 24.11.2010 im laufenden Verfahren also eine wichtige Rolle.

Aber es handelt sich hierbei nicht um die einzige Merkwürdigkeit, die in meinem Insolvenzverfahren auftrat. Es würde zu weit führen, diese alle im Detail zu beschreiben. Hinweisen möchte ich jedoch darauf, dass mir das Insolvenzgericht vor mehr als zwei Jahren meine Pfändungsfreigrenzen verweigerte. Obwohl verheiratet und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet, erkannte das Gericht keine dieser Verpflichtungen an. Hinsichtlich meiner Ehefrau stellte die Rechtspflegerin Macht sogar fest, ich habe deren Berufstätigkeit eingeräumt – was nicht stimme. Frau Macht kam auch zu dem Ergebnis, meine Ehefrau mindestens etwa 1500 € verdiente und eine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenüber nicht anzuerkennen sei.

Als ukrainische Staatsbürgerin besuchte meine Ehefrau allerdings einen Integrationskurs. Berufstätig war sie nicht. Um die Wahrheit ging es dem Insolvenzgericht also auch nicht.

Ich empfand die Rechtsauffassung des Gerichts auch deshalb weltfremd, weil es dem Insolvenzverwalter gestattete, mich so weit kahl zu pfänden, dass ich meinen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen kann. Und gerade, weil ich dies nicht mehr konnte, verweigerten er und das Insolvenzgericht Leipzig die Gewährung der Pfändungsfreigrenzen. Hier liegt bei der Rechtsanwendung offensichtlich Einiges im Argen.

Ich bitte Sie, den vorgenannten Sachverhalt zu prüfen. Gerade die Verzögerung der Entscheidung über meine Restschuldbefreiung beeinträchtigt mich massiv in meinen Rechten, insbesondere in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht zur Berufsausübung. Solange meine Restschuldbefreiung nicht gewährt wurde, kann ich nicht in den Anwaltsberuf zurückkehren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

 

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