Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Der Betrug am Beitragszahler – Teil 13

Es macht immer wieder fassungslos, wie dreist sich die öffentliche Hand über verfassungsrechtlich garantierte Mindeststandards hinwegsetzt. Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk – die Altersversorgung der sächsischen Rechtsanwälte – immerhin eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die rechtsstaatlichen Bindungen besonders verpflichtet ist, stellt ein schillernd leuchtendes Beispiel dar. Es leistet hier wahre Pionierarbeit und konzentriert sich darauf, wie man verfassungsrechtliche Mindeststandards am effizientesten aushebelt.

Schon einmal verweigerte es mir meine Berufsunfähigkeitsrente, obwohl ich fast 20 Jahre lang Beiträge in das Versorgungswerk eingezahlt hatte. Dass darin eine eiskalte, verfassungswidrige Enteignung im Hinblick auf meine Beitragszahlungen liegt, interessiert die in diesem Werk organisierten Rechtsanwälte – wahrscheinlich eine white-collar-crime-community – nicht weiter.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 9

Das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk verweigerte mir die Rentenzahlung mit der Begründung, ich habe am 1.4.2010 meine Anwaltszulassung von Leipzig nach München verlegt. Dies geschah damals, weil ich längst der ständigen Verleumdung durch die Staatsanwaltschaft Leipzig und mehrere meiner dort ansässigen Anwaltskollegen überdrüssig war.

siehe

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Die Satzung des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk sieht vor, dass ich durch die Verlegung der Anwaltszulassung meine Ansprüche auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verliere. Rechtlich zulässig ist dies natürlich nicht, wäre da nicht das sehr eigene, hybride Rechtstaatsverständnis der herrschenden Kaste in Sachsen. Dort wird jeder, der dem Freistaat den Rücken kehrt und damit sein verfassungs- und europarechtlich garantiertes Recht auf Freizügigkeit wahrnimmt, bestraft und dem Verlust seiner Rechte sanktioniert. Man kann dabei auf die eifrige Hilfe der sächsischen Justiz vertrauen, welche derartige Entscheidungen auch noch dienstbeflissen absegnet.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

Durch einen Zufall konnte ich jedoch nachweisen, dass meine Berufsunfähigkeit bereits im Oktober 2008 eingetreten war, also zu einem Zeitpunkt, zu dem an meiner Mitgliedschaft im sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk kein Zweifel bestand.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Natürlich interessierte dies das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk nicht weiter und verweigerte mir erneut meine Ansprüche auf Rentenzahlung.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Also musste ich wieder einmal beim Verwaltungsgericht in Dresden klagen.

VG1

Seit dem Eintritt meiner Berufsunfähigkeit sind nun 10 Jahre verstrichen. Es sind 10 Jahre, in denen Richter und Rechtsanwälte in Sachsen nicht bereit bzw. in der Lage sind, mir meine Ansprüche zuzusprechen. Bereits dieser Umstand ist nur mit einem hybriden Rechtsstaatsverständnis zu versehen.

siehe auch:

Rechtsschutz in Sachsen: Ein Desaster

Sächsische Justiz – Stillstand statt Rechtsprechung

Wir sprechen hier nicht über eine Banalität, sondern über absolute Mindeststandards. Wie sonst, wenn nicht durch den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente kann ein Bürger in Sachsen in vergleichbaren Fällen überleben? Ist er erst einmal berufsunfähig, so kämpft er finanziell ums Überleben. Natürlich ist dies auch den Vertretern des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks klar.

Nun hat das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk gegenüber dem Verwaltungsgericht Dresden erneut seine fehlende Bereitschaft erklärt, mir die mir zustehende Berufsunfähigkeitsrente zu bewilligen. Ein glatter Rechtsbruch! Auf der anderen Seite war vom sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk und seinem Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Thietz-Bartram wohl auch nichts anderes zu erwarten.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – Schriftsatz vom 2.5.2018

Das Ganze entwickelt sich immer mehr zu einer peinlichen Provinzposse.

Als Rechtsanwalt ist Dr. Thietz-Bartram auch ein Organ der Rechtspflege. So sehen es die gesetzlichen Regelungen vor. Um keinen falschen Verdacht aufkommen zu lassen: Bei Dr. Thietz-Bartram handelt es sich nicht um einen ostdeutschen Rechtsanwalt. Der studierte in Freiburg und Hamburg und ging erst 1990 in die neuen Bundesländer.

www.thietz-bartram-jus.de/index.php/anwaltskanzlei/ra-dr-jochim-thietz-bartram

Auf seiner Homepage bewirbt er seine Leistungen wie folgt:

„Unser Ziel sind zufriedene Mandanten, für die wir unser fundiertes Fachwissen (Fachanwalt für Steuerrecht und Verwaltungsrecht) und alle vorhandenen Möglichkeiten und Erfahrungen einsetzen, um ein höchstmögliches Maß an Erfolg zu gewährleisten.

Unser Sekretariat wird von einer Rechtsanwaltsfachangestellten mit 23 Jahren Berufserfahrung geleitet, die unsere Mandanten ebenso menschlich wie fachlich betreut.“

www.thietz-bartram-jus.de/

Wie diese menschliche Betreuung aussieht, wird in seinem Verhalten als Vorsitzender des Vorstandes des sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks deutlich.

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