Den Staatskassen geht es blendend. Sie scheffeln Geld bis zum Abwinken. Zum guten Teil geht dies auch auf die Taktik zurück, Steuerzahler bis auf den letzten Tropfen auszuquetschen. Und dazu ist der öffentlichen Hand jedes Mittel recht.
Dies mag bei finanzschwachen Kommunen nicht einmal überraschen. Etwas anderes gilt jedoch für die ertragsreichen Städte, wie z. B. Ingolstadt. Dort besitzt die Stadtkasse keine Sorgen. Unternehmen wie Audi, Edeka, Media-Markt, Saturn, Airbus und andere lassen die Einnahmen sprießen. Dennoch ist diese Stadt, die sich ihre teils mittelalterliche Siedlungsstruktur erhalten hat, in steuerlicher Hinsicht in das tiefste Mittelalter zurückgefallen. Der Lehnsherr in Gestalt des Oberbürgermeisters Dr. Christian Lösel verlangt unbedingten Gehorsam. In steuerlicher Hinsicht besitzt er einen unbändigen Hunger.
Es geht um die Heranziehung meiner Schwester für nicht gezahlte Körperschaftssteuern eines Unternehmens, der IBO UG, im Wege eines Haftungsbescheids. Bereits mehrfach habe ich über diesen Fall berichtet, allerdings ging es bislang um das Finanzamt Saarlouis, das sich am Ende einsichtig gezeigt hatte.
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Die IBO UG sollte Steuern zahlen – für Gewinne, die sie nie erhalten hatte. Als Gesellschafterin verschiedener Biogasunternehmen war sie an deren Gewinn beteiligt. Dumm nur, dass der Geschäftsführer dieser Gesellschaften, Lap Kristiansen, diese Gewinne in die eigene Tasche steckte. Und Lap Kristiansen ist seit einiger Zeit flüchtig.
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Aus Sicht des Finanzamtes Saarlouis sowie der Stadt Ingolstadt stellt dies jedoch kein Grund dar, die nicht erhaltenen Einnahmen trotzdem zu versteuern. Das Finanzamt Saarlouis ging sogar so weit, dass es Insolvenzantrag gegen die IBO UG stellte. Die Insolvenzeröffnung wurde jedoch mangels Masse abgelehnt.
Als ehemalige Geschäftsführerin der IBO UG soll meine Schwester nun Gewerbesteuern aus den Jahren 2010 und 2011 zahlen. Keine Rolle spielt dabei, dass sie erst 2013 Geschäftsführerin wurde und im Veranlagungszeitraum auch nicht auf das Unternehmen einwirken konnte. Frech behauptete die Stadtkasse Ingolstadt, meine Schwester hätte trotzdem Rücklagen im Veranlagungszeitraum bilden können. Damals wusste sie allerdings nicht einmal, dass sie später die Geschäftsführung der IBO UG übernehmen wird.
Mit festem hoheitlichen Anspruch und mit dem Ziel, die Lehnsknechtschaft der Bürger zu erweitern, erließ Ingolstadt einen Haftungsbescheid, gegen den meine Schwester Widerspruch einlegte. Dieser wurde nun von der Regierung Oberbayerns zurückgewiesen.
Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 6.3.2018
Die Lektüre des Bescheids lohnt durchaus. Er ist ein Paradebeispiel dafür, wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen also besonders verbunden sein sollte, dieses Recht hemmungslos bricht.
Meine Schwester wies außergerichtlich auf die Fehlerhaftigkeit des Widerspruchsbescheides hin. Die Stadt Ingolstadt kannte jedoch kein Einlenken. Sie reagierte bislang nicht.
Schreiben an das Finanzamt Ingolstadt vom 16.04.2018
Nun muss sich das Verwaltungsgericht München mit der Angelegenheit befassen. Am Ende wird Ingolstadt die Kosten zu tragen.
Klage Verwaltungsgericht München
Man sollte sich von derartigen Begehrlichkeiten nicht entmutigen lassen und den Instanzenweg ausschöpfen. Nur so lassen sich wahrscheinlich derartige Fälle lösen. Eine Zahlung ist jedenfalls keine Alternative.
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