Finanzamt Saarlouis rudert teilweise zurück

Es gibt Schreiben, die muss man gleich mehrfach lesen, sonst glaubt man sie nicht. Längst frage ich mich, ob der Kampf um den Rechtsstaat überhaupt noch Sinn macht. Er ist zu kompliziert, es gibt viel zu viele Rückschläge. Der emotionale Aufwand, den man betreiben muss, um sich staatlicher Willkür zu entziehen, ist gewaltig.

Am 29.03.2017 hatte mir das Finanzamt Saarlouis einen Haftungsbescheid zugestellt. Darin nahm man mich für Körperschaftssteuern, welche die IBO UG betreffen, in Anspruch.

Finanzamt Saarlouis vom 29.03.2017

Die Geschichte ist inzwischen hinlänglich bekannt. Die IBO UG war an zwei Biogasgesellschaften beteiligt und sollte Steuern auf Einkünfte zahlen. Soweit so gut: Nur hatte mein ehemaliger Geschäftspartner Lap Kristiansen in meiner Meinung nach klar betrügerischer Absicht diese Einkünfte nie an die IBO UG gezahlt. Trotzdem sollte diese Steuern an das Finanzamt entrichten.

Finanzämter und der Obrigkeitsstaat

Finanzamt Saarlouis: Aussetzung der Vollziehung abgelehnt

Gegen Lap Kristiansen ermittelt nach anfänglicher massiver Unlust die Staatsanwaltschaft Leipzig, u. a. wegen Betrugs, Veruntreuung, Beleidigung und Insolvenzverschleppung. Vorausgegangen waren auch hier Jahre der Untätigkeit. Seit Anfang 2008, also von Anfang an unterschlug Kristiansen die Einnahmen der Biogasgesellschaften und steckte sie in die eigene Tasche. Er vertraute darauf, die Angelegenheit werde aufgrund des komplizierten deutschen Justizsystems nie aufgearbeitet und er demzufolge auch nicht zur Rechenschaft gezogen.

In den vergangenen Jahren stellte ich diesen Sachverhalt mehrfach gegenüber dem Finanzamt Saarlouis bzw. der dortigen Sachbearbeiterin Uhde klar, ohne Gehör zu finden. Immer wieder behauptete diese, die IBO UG habe andere Gläubiger vorrangig befriedigt, und das, obwohl nachweislich keine Gelder an die IBO UG geflossen waren. Damit schied eine bevorzugte Behandlung anderer Gläubiger aus.

Am heutigen Tage informierte mich das Finanzamt schließlich darüber, der gegen mich ergangene Haftungsbescheid vom 19.3.2017 werde aufgehoben. Die Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:

„Während des Einspruchsverfahrens wurde Ihr Internetblog bekannt, aus dem sich neue Erkenntnisse ergeben haben, insbesondere durch das Urteil des Landgerichts Leipzig. Daraus geht hervor, dass von den Beteiligungsfirmen tatsächlich keine Zahlungen an die IBO International Business Operation UG geflossen sind, was bis dato aufgrund Ihrer mangelnden Mitwirkung nicht belegt worden war.“

Rücknahme Haftungsbescheid vom 4.12.2017

Sicherlich ist Papier geduldig. An meiner Zuarbeit hatte es jedoch nie gefehlt. Gleich mehrfach wandte ich mich in den vergangenen 16 Monaten an die Sachbearbeiterin Uhde. Weil diese meine Ausführungen ignorierte schaltete ich schließlich den Leiter des Finanzamtes Saarlouis und schließlich den saarländischen Finanzminister ein und bat um Niederschlagung der Steuerforderungen.

Schreiben an das Finanzamt Saarlouis vom 12.7.2017

Schreiben an den Amtsleiter des Finanzamts Saarlouis vom 21.10.2017

Schreiben an den Finanzminister Toscani vom 21.11.2017

Der eingetretene Schaden ist allerdings irreparabel. Denn das Finanzamt Saarlouis hatte über das Vermögen der IBO UG im vergangenen Jahr bereits einen Insolvenzantrag gestellt. Nach derzeitiger Aktenlage hätte dieser Antrag nie erfolgen dürfen.

Eigentlich ist der gesamte Vorgang nur noch peinlich. Er belegt die offenkundige Willkür, mit der man als Bürger dieses Landes von staatlichen Behörden behandelt wird. Muss man nun sogar einen Internetblog schreiben, um Gehör zu finden? Jedenfalls das Finanzamt Saarlouis scheint dieser Auffassung zuzuneigen.

Nun verzichtet das Finanzamt darauf, mich persönlich haftbar zu machen. Dumm nur, dass hier nach wie vor unterschiedliches Recht gilt. Meine Schwester Charlotte soll trotzdem die rechtswidrigen Steuern begleichen. Dabei ist der Sachverhalt bei ihr absolut identisch. Zu verantworten hat dies jedenfalls wiederum die Sachbearbeiterin Uhde.

Ich kann bei dieser Form der Willkür nur den Kopf schütteln. Wie soll der Bürger zu seinem Recht kommen, wenn derart dreist mit ihm umgesprungen wird. Es verwundert daher auch nicht, wenn viele einfach aufgeben und ihren persönlichen Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze beenden. Eindeutig hat sich unsere Staatsgewalt meilenweit davon entfernt, dem Bürger zu diesen.

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