Staatsanwaltschaft zementiert Zweiklassenrecht

Jeder, der einmal mit der deutschen Justiz in Berührung kam kennt es wahrscheinlich: das sogenannte Zweiklassenrecht. Es stellt eine besondere Art der weißen Folter dar. Dies gilt vor allem für die Herrschaften an den Schaltstellen der Macht wie Staatsanwälte oder Bürokraten. Täglich leben sie ihr hybrides Rechtsstaatsverständnis aus.

Vor einigen Wochen erhielt ich eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Ich soll mit meiner ukrainischen Ehefrau Olena eine Scheinehe geführt und einen Aufenthaltstitel erschlichen haben.

Bürokraten im rechtsstaatlichen Nirwana

Diesen Vorwurf empfinde ich immer noch als ungeheuerlich. Natürlich möchte ich wissen, wer diese Strafanzeige erstattet hat. Die Vorwürfe konnte ich unmöglich auf mir sitzen lassen,  zumal für mich schleierhaft war, auf welche „Tatsachen“ der Anzeigeerstatter gegen mich vorging. Ich vermutete ihn damals im Ausländeramt der Stadt Offenbach. Daher erstattete ich Strafanzeige wegen Nötigung, falscher Verdächtigung und Beleidigung.

Schreiben an das Polizeipräsidium Südosthessen vom 11.3.2018

Ich beauftragte meinen Strafverteidiger Curt-Matthias Engel aus Leipzig, Akteneinsicht zu nehmen, da ich wissen wollte, wie der Vorwurf begründet wurde. Ferner beschwerte ich mich beim Oberbürgermeister der Stadt Offenbach und bat um Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

Schreiben an Oberbürgermeister Dr. Schwenke vom 11.3.2018

Nun liegt mir die Antwort der Staatsanwaltschaft Darmstadt vor. Diese sieht – solange der gegen mich gerichtete Vorwurf nicht aus der Welt geschafft wurde – keinen Anlass, meine Strafanzeige zu verfolgen.

Staatsanwaltschaft Darmstadt vom 19.4.2018 wegen § 154e StPO

Immerhin kann ich dem Betreff dieses Schreibens entnehmen, wer Strafanzeige gegen mich erstattet hatte. Es handelt sich um die Mitarbeiterin des Ausländeramtes der Stadt Offenbach Patricia Schicht. Mit dieser hatte ich bislang noch keinen Kontakt.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie Patricia Schicht ihre Vorwürfe begründet haben soll. Woher soll sie wissen, wie ich meine Ehe geführt habe? Befragt hat sie mich jedenfalls nie, sondern machte ihre Ausführungen ins Blaue hinein. Was erwartet sie, wie ich darauf erwidern soll? Erwartet sie Ausführungen darüber, in welcher Form ich meine Ehe vollzogen habe? Wünscht sie etwa allen Ernstes Details über unser Sexualleben, am besten noch mit aussagefähigem Bildmaterial?

Das ist nun wirklich krank. Ich bin nicht bereit, einer Vertreterin der öffentlichen Hand mein Privatleben zu schildern. Die Ehe verlief am Ende mehr als unglücklich, das allein ist bereits belastend genug. Aber muss man als Vertreterin dieses Staates auch noch übel nachtreten? Jedenfalls scheint Frau Patricia Schicht hellseherische Fähigkeiten zu besitzen. Dann sollte sie aber auch wissen, dass ich vor der Eheschließung sechsmal in der Ukraine war. Das ist sicherlich viel Aufwand für eine „Scheinehe“. Warum sollte ich für diese meiner Ehefrau auch noch ein Brautkleid kaufen? Ach nein, soweit gehen die hellseherischen Fähigkeiten von Frau Schicht dann doch nicht.

Von der Staatsanwaltschaft Darmstadt wird sie jedenfalls geschützt. Wegen ihrer sinn- und maßlosen Angriffe muss sie keinerlei Konsequenzen durch Herrn Staatsanwalt Schillhahn befürchten. Dies wird sie sicherlich zu weiteren Aktivitäten ermutigen.

Als Betroffener besitzt man keinerlei Chance, eigene Rechte geltend zu machen. Sie werden von der Staatsanwaltschaft übergangen. Wahrscheinlich interessiert sich auch Staatsanwalt Schillhahn für Einzelheiten meines Sexuallebens, aus dem sich ergeben dürfte, dass es sich eben nicht um eine Scheinehe handelt.

Man kann nur den Kopf schütteln ob all dieser Peinlichkeit. Der Rechtsstaat stellt sich mal wieder ein Armutszeugnis aus und zementiert das bestehende Zweiklassenstrafrecht. Es sind eben die Vertreter dieses Staates, die festlegen, wer als Straftäter anzusehen ist und wer nicht. Nur hat das mit Gerechtigkeit eben nichts mehr zu tun.

 

 

 

 

 

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