Der Bürger als Untertan – das Beispiel Landkreis Soest

Dass unsere Politiker und Bürokraten erhebliche Schwierigkeiten beim Verständnis elementarer rechtsstaatlicher Gepflogenheiten besitzen, ist hinlänglich bekannt. Viele unter ihnen setzen sich hemmungslos über rechtliche Bindungen hinweg, frei nach dem Motto: „wir machen das, weil wir es können“. Recht wird von ihnen instrumentalisiert, die Funktion der Grundrechte als Abwehrrechte geht verloren. Der Bürger wird nicht mehr als Person mit eigenen Rechten betrachtet, sondern als Untertan, dem man Gehorsam lehren muss. Ganz so wie der mittelalterliche Feudalherr. Über diese Entwicklungsstufe hinweg haben sich viele Politiker und Bürokraten gar nicht erst weiterentwickelt.

Und damit sind wir wieder beim Landreis Soest und ihrer zweifelhafter Handhabung rechtlicher Bestimmungen. Wer hier nicht gehorcht, wird vom Mitarbeiter der Stadtverwaltung Jähndel verfolgt, was mit Rückendeckung der Landrätin Irrgang (CDU) geschieht. Mehrfach hatte ich bereits über deren Gepflogenheiten berichtet. Inzwischen hat sich der Fall jedoch beträchtlich weiterentwickelt.

siehe:

Bürokraten im rechtsstaatlichen Nirwana

Vom Umgang des „Rechtsstaates“ mit seinen Bürgern

Bürokraten und die Macht – der hybride Rechtsstaat lässt grüßen

Der zweifelhafte Umgang des Staates mit seinen Bürgern

Vor zwei Monaten forderte der Landkreis Soest von mir ein Bußgeld über 136 € ein. Bei einem Überholmanöver im April 2015 auf der Autobahn wurde ich von einem VW-Bus aus Münster, der zuvor noch kräftig beschleunigt hatte, gerammt. Für den Landkreis war dies ein klarer Fall – ich war schuld.

Forsch schrieb mich der freiheitsliebende Mitarbeiter Jähndel an und verlangte von mir das Bußgeld. Sollte ich nicht zahlen, so werde er gegen mich Erzwingungshaft beantragen. Natürlich beschwerte ich mich über diese Behandlung bei der Landrätin persönlich. Dabei ging es mir vor allem auch darum, dass mir der fragliche Bußgeldbescheid nie zugestellt worden war. Zwischenzeitlich lag zudem Verjährung vor.

Schreiben an die Landrätin Irrgang vom 21.2.2018

Diese gebot ihrem Mitarbeiter Jähndel jedoch keinerlei Einhalt. Der legte jedoch weiter sein eigenwilliges Verhalten an den Tag.

Email-Verkehr mit Landkreis Soest

Am 12.03.2018 hörte mich Jähndel dann zu der beabsichtigten Verhängung der Erzwingungshaft an.

Stadt Soest – Anhörung zum Erzwingungshaftverfahren vom 12.3.2018

Bezeichnenderweise stellte er mir einen Tag später den Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2015 erstmalig zu. Die Anhörung zum Erzwingungshaftverfahren erfolgte also zu einem Zeitpunkt, als mir nicht einmal ein Bußgeldbescheid, der mich zu einer Zahlung verpflichten könnte, vorlag.

Schreiben Stadt Soest vom 13.3.2018 nebst Widerspruchsbescheid

Dies belegt eindeutig, dass es ihm nur darum ging, die Erzwingungshaft durchzusetzen. Dass hierfür nicht einmal die Voraussetzungen vorlagen. Interessierte ihn nicht. Unter diesem Gesichtspunkt verwirklicht seine Vorgehensweise den Straftatbestand der versuchten Freiheitsberaubung und der Nötigung. Einem Mann mit einem derart rudimentären bzw. nicht vorhandenen rechtsstaatlichen Verständnis wie Jähndel kann dies egal sein.

Auf eine Einwendungen – ich hatte zwischenzeitlich einen Stundungsantrag gestellt und diesen begründet, so wie es das Gesetz vorsieht – ging er wiederum nicht ein. Warum sollte man sich auch mit einem Bürger ernsthaft auseinander setzen. Stattdessen forderte er das Amtsgericht Soest auf, Erzwingungshaft gegen mich anzuordnen. Dumm nur, dass ich aufgrund meiner Erkrankung nicht erwerbsfähig bin und daher auch nicht zahlen kann. Außerdem widerstrebt es mir, mich zu einer Zahlung zwingen zu lassen, wenn die Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist.

Anhörung Erzwingungshaft Amtsgericht Soest vom 19.04.2018

Der Ausgang der Angelegenheit ist derzeit offen.

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