Mittwoch, 16. Dezember 2015
Im Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards habe ich nur Niederlagen einstecken müssen. Zu weit hat sich die gelebte Realität, mit der die Bürger unseres Landes konfrontiert werden, von den rechtlichen Rahmenbedingungen entfernt. Richtigerweise sollte der Staat mit den Belangen seiner Bürger vernünftig umgehen. Hierzu wurde er geschaffen. Nicht akzeptabel ist dagegen, wie er sich immer wieder über rechtliche Rahmenbedingungen hinwegsetzt und den Bürger im Regen stehen lässt. Zudem wurde das gesamte Rechtssystem so kompliziert, dass es Niemandem mehr hilft. Die Betroffenen fühlen sich zu recht im Stich gelassen.
So erging es mir, nachdem das Verwaltungsgericht Dresden meine Klage auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente abgewiesen hatte. Der Schlag hatte eine vernichtende Wirkung und setzte mich zeitweise schachmatt. Mit jedem Tiefschlag verschlimmerten sich meine ohnehin starken Depressionen. Immer wieder scheiterte ich an der gewaltigen Diskrepanz zwischen dem, was ich unter einem Rechtsstaat empfand und der Wirklichkeit.
Leider hatte das Verwaltungsgericht Dresden, um all meinen Begehrlichkeiten ein Ende zu setzen, die Berufung gegen sein Urteil vom 4.11.2015 nicht zugelassen.
Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 8
Verwaltungsgericht Dresden – Urteil 4.11.2015
Damit schwanden meine Chancen darauf, dass in der Sache doch noch Recht gesprochen wird – jedenfalls was ich unter Recht verstand – dramatisch. Es gab nur noch einen Weg, die Angelegenheit erneut überprüfen zu lassen, und diesen hatte das Verwaltungsgericht in seiner Rechtsmittelbelehrung aufgezeigt. Ich musste einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht einreichen.
Also riss ich mich wieder einmal zusammen und machte mich an die Arbeit. Erneut wiederholte, warum mir eine Berufsunfähigkeitsrente zusteht, zumal ich lange Jahre Beiträge in das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk gezahlt hatte. Wenn mir als Folge meiner Beitragszahlung die Berufsunfähigkeitsrente in Aussicht gestellt wird, habe ich natürlich auch einen Anspruch darauf. Meine Ausführungen verband ich mit der Drohung, notfalls die Angelegenheit beim Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen. Dort gehört sie eigentlich auch hin. Vielleicht machen diese Gerichte ja kurzen Prozess mit der spezifische sächsischen Ausprägung des hybriden Rechtsstaates.
Antrag auf Zulassung der Berufung
Und wieder einmal blieb mir nur die Hoffnung.