Staatsanwaltschaft Leipzig: Erst Verleumdung, dann Vertuschung

Natürlich könnte man sich erneut darüber wundern, mit welcher Chuzpe im Freistaat Sachsen rechtsstaatliche Rahmenbedingungen gebrochen werden. Man sollte aufhören, dies als Einzelfälle darzustellen. Aufgrund der Vielzahl der Vorkommnisse handelt es sich um eine seit langem angewandte Methode, welche die Bürger weitgehend rechtslos stellt. Jeder, der dem staatlichen Establishment zu nahe kommt und Ungerechtigkeiten aufzuklären versucht, wird in Sachsen rücksichtslos verfolgt.

Sachsen und sein unverständliches Verständnis zur Rechtsstaatlichkeit

Seit mehr als 20 Jahren erfreue ich mich einer intensiven Betreuung durch die sächsisch Justiz. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung – was so schwer wiegt wie Terrorismus -, mal soll ich ehemalige Mandanten betrogen, viel Geld eingezogen und natürlich nichts dafür geleistet haben. Das was im Kopf so manchen Staatsanwalts vorging, kann man einfach nur als krank bezeichnen.

Natürlich bedient sich der Freistaat nicht nur der juristischen Verfolgung. Da man offensichtlich sehr wohl die Haltlosigkeit der erhobenen Vorwürfe einzuschätzen vermag, bedient man sich der öffentlichen Verunglimpfung, was in vielen Fällen für die Betroffenen einer Hinrichtung gleichkommt. So werden Existenzen bedenkenlos vernichtet. Auch wenn der Betroffene sämtliche Verfahren gewinnt, bleibt er – gerade aufgrund der ständigen Verleumdungen im Internet – lebenslang stigmatisiert.

Das funktioniert gerade außerhalb einer juristischen Verfolgung, da es in Deutschland immer noch Leute gibt, welche diese Vorwürfe verbreiten. Das wissen natürlich auch die Staatsanwaltschaften ganz genau. Dabei greifen sie gerne auf ihr intensiv gepflegtes Beziehungsmanagement zur Boulevardpresse zurück. BILD und Morgenpost werden so zu offiziellen Presseorganen staatlicher Verfolgungspolitik. Als ob wir Derartiges – und auch die daraus resultierenden Folgen – nicht schon oft genug in der deutschen Geschichte erlebt hätten. Für mich ist längst klar, wo sich diese Täter in weißen Kragen ihre Anregungen holen…

Auch nach 20 Jahren wird munter weiter öffentlich denunziert.

Sachsen und kein Ende 2

Sachsen und kein Ende

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Man kann sich dagegen zur Wehr setzen. Teile der sächsischen Justiz spielen dabei munter ihr eigenes Spiel. Zwar besteht formal hiergegen ein Beschwerderecht, es gibt jedoch keinen einzigen Fall, wo dieses mal zum Erfolg geführt hätte. Eingaben werden ergebnisbezogen abgelehnt, so wie ich dies in einem weiteren Fall erfahren musste. Wieder einmal hatte ich mich gegen die Berichterstattung der Staatsanwaltschaft Leipzig beschwert.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Immerhin befasst sich inzwischen die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Claudia Laube mit meinen Rügen. An der Ergebnisbezogenheit ihrer Argumentation ändert dies jedoch nichts. Die in der Staatsanwaltschaft Leipzig verfolgte Linie, man darf einem Betroffenen nicht recht geben, wird auf höherer Ebene nur umso konsequenter verfolgt. So macht man im Freistaat schnell Karriere. Die Lenker dort wissen sich für derartige Loyalität zu bedanken.

Staatsanwaltschaft Leipzig vom 2.8.2018 wegen Dienstaufsichtsbeschwerde

Meine gegen Staatsanwältin Zimmermann gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde hat die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Laube als substanzlos zurückgewiesen. Wer intensiv mit der Boulevardpresse kommunizierte und unzutreffende Informationen weitergegeben hat, erwähnt sie dagegen nicht. Der Vorgang soll einmal mehr vertuscht werden.

Die Unschuldsvermutung spielt in Sachsen ohnehin keine Rolle. Darüber, dass mein Bundeszentralregister auch nach 20 Jahren intensiver Verfolgung immer noch lupenrein ist, setzt man sich mit einem Federstrich hinweg.

Natürlich gibt es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung strenge Grenzen für die öffentliche Berichterstattung. Diese werden jedoch argumentativ umgangen. Man vertraut darauf, dass Rechtsbehelfe von Betroffenen im hybriden Rechtsstaat aussichtslos bleiben.

Wenn man – wie 39 Journalisten zuvor – versucht, Unregelmäßigkeiten aufzudecken, werden hier sehr schnell Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine objektive Berichterstattung liegt nun einmal nicht im Interesse des Freistaates Sachsen.

Insolvenzgericht Leipzig verhindert Akteneinsicht

Es war alles andere als eine schöne Überraschung. Gestern wollte ich beim Insolvenzgericht Leipzig meine Akte einsehen. Es ist eine Akte des Chaos, ein Dokument der gezielten Verfolgung, mit welchem die sächsische Justiz ihre Möglichkeiten eines hybriden Rechtsstaates gegen mich in Stellung gebracht hat. Und natürlich geht es hierbei auch um weiße Folter.

Diese Akte dokumentiert zahlreiche Ungereimtheiten, die nur nachvollziehbar sind, wenn man dahinter eine gezielte Steuerung vermutet. Dies gilt zunächst einmal für meinen Insolvenzantrag vom 24.11.2010, der angeblich nie beim Insolvenzgericht ankam, Jahre später jedoch, nachdem seine Existenz beim besten Willen nicht mehr geleugnet werden konnte, plötzlich aufgefunden wurde. Es handelte sich um denjenigen Antrag, der zwingend zu meiner Restschuldbefreiung geführt hätte.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Nicht erklärbar ist ferner, warum das Insolvenzgericht rechtsstaatliche Mindeststandards, wie etwa die Pfändungsfreigrenzen ignoriert. Es sieht fast so aus, als wollte man meine Familie auch noch in Sippenhaft nehmen und ihnen die Existenzgrundlage rauben.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Besonders schwer verdaulich ist allerdings, wie das Insolvenzgericht Leipzig seit nunmehr 19 Monaten versucht, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren. Über diese hätte es am 21.2.2017 entscheiden müssen. Seitdem ist sehr viel Zeit vergangen. Es ist nicht einmal ersichtlich, ob das Gericht diesen für meine Anwaltszulassung so wichtigen Sachverhalt überhaupt bearbeitet. Selbst eine Beschwerde beim sächsischen Justizminister Gemkow blieb ohne Antwort.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 04.07.2018

Nun wollte ich mir ein persönliches Bild von der Leistungsbereitschaft des Insolvenzgerichts Leipzig machen und meine Insolvenzakte persönlich einsehen. Vor etwa 10 Tagen hatte ich dies schriftlich angekündigt und als Termin für die Einsichtnahme den 13.09.2018, 13:30 Uhr genannt.

Meine Überraschung war groß als ich gestern erfuhr, dass meine Akte im Insolvenzgericht gar nicht vorliegt. Man habe diese, offensichtlich kurz nach Eingang meines Akteneinsichtsgesuchs, nach Dresden zum Oberlandesgericht geschickt, wobei völlig unklar ist, was die Akte dort soll. Auch ein Aktendoppel war nicht verfügbar.

So will man offensichtlich verhindern, dass ich weitere Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung meines seit 2010 laufenden Insolvenzverfahrens aufdecke und mein Anspruch auf rechtliches Gehör gezielt aushebeln.

Auch nach 20 Jahren des intensiven Kampfes für rechtsstaatliche Mindeststandards ist ein Einlenken auf Seiten der sächsischen Justiz nicht erkennbar.

Staatshaftungsklage gegen Freistaat Sachsen

Sachsen ist wirklich ein besonderes Land, leider in einer sehr negativen Hinsicht. Die Skandale nehmen überhand, seien es die Vorkommnisse in Chemnitz und wie die Staatsregierung damit umgeht. Oder die Art und Weise, wie Sachsen gegen Regimekritiker vorgeht (ich werde das Land jetzt Klein-Nordkorea nennen). Immerhin sind in Sachsen fast 40 Strafverfahren gegen kritische Journalisten anhängig. Wer die Wahrheit sagt oder schreibt, wird angeklagt.

Offensiv geht der Freistaat auch vor, wenn es um die öffentliche Verleumdung seiner Gegner geht. Natürlich kennt man in Dresden und Leipzig die diesem Unterfangen entgegenstehenden Rechte der Betroffenen genau. Was einen hybriden Rechtsstaat wie Sachsen jedoch auszeichnet, ist die dreiste Art und Weise, wie man sich darüber hinwegsetzt. Frei nach dem Motto: Uns kann nichts passieren – wahrscheinlich ist man sich der eigenen Justiz sicher.

Immer wieder hatten mich Vertreter des Freistaates Sachsen in der Boulevardpresse verleumdet.

Sachsen und kein Ende 2

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Insolvenzgericht Leipzig gibt sensible Daten an die BILD weiter

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Natürlich kann man sich hiergegen zur Wehr setzen: auf dem Papier jedenfalls. Ich war noch nie der Mensch, der dies auf sich sitzen  lässt. Wenn man den Kampf für den Rechtsstaat nicht aufnimmt, hat man schon verloren. Also schrieb ich den sächsischen Justizminister Gemkow an. Gleich viermal.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 12.07.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Es zählt zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass diese Briefe auch beantwortet werden Nicht so in Sachsen. Da werden berechtigte Belange der Bürger einfach übergangen. Selbst die Ankündigung einer Staatshaftungsklage, mit dem Ziel, den Freistaat für seine zahllosen Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindeststandards zum Schadensersatz und zur Schmerzensgeldzahlung verurteilen zu lassen, wird ignoriert. Wahrscheinlich vertraut man darauf, die Angelegenheit aussitzen zu können. Dass diese Strategie bei mir noch nie funktioniert hat, sollte man in Dresden eigentlich wissen.

Nun ist sie fertig, die Schadensersatzklage gegen den Freistaat Sachsen.

Staatshaftungsklage gegen den Freistaat Sachsen

Ich hätte mir die Klage gern erspart. Aber ein hybrider Rechtsstaat reagiert nun einmal auf die Belange seiner Bürger nicht. Und so kann man die Existenz vernichtende Vorgehensweise des Freistaates sicherlich nicht stehen lassen.

Sachsen und kein Ende 2

Mein Kampf mit dem Freistaat Sachsen um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards steht vor einem weiteren Höhepunkt. Mehrfach berichtete ich in diesem Blog darüber, wie der Freistaat in der Vergangenheit immer wieder versuchte, mich über die BILD-Zeitung unmöglich zu machen. Bereits die Wahl dieser Zeitschrift für die Verbreitung dieser Falschmeldungen spricht für sich. An einer seriösen Berichterstattung ist der Freistaat Sachsen nicht interessiert. Eine derartige Auseinandersetzung kann er nicht wagen.

siehe hierzu

Sachsen und kein Ende

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Nachdem ich Ende der 90er Jahre mehrere hundert Prozesse gegen den Freistaat Sachsen geführt hatte, schlug dieser immer wieder zurück und warf mir die unterschiedlichsten Straftaten vor. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, ein anderes Mal soll ich Mandanten in hohem Maße geschädigt haben.

Dass es bis heute keine einzige Verurteilung gibt und mein Bundeszentralregisterauszug immer noch blütenrein ist, spricht dagegen eine klare Sprache. Nur ist der Freistaat Sachsen genauso wenig wie die von ihm immer wieder eingeschaltete BILD-Zeitung bereit, hierüber zu unterrichten.

Nach der letzten öffentlichen Verleumdung, die auf die Leipziger Staatsanwältin Zimmermann zurückgeht,

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

schrieb ich mehrfach den sächsischen Justizminister Gemkow an. In meinen Briefen machte ich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend, da die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig mich in besonders schwerwiegender Weise in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 2 GG) verletzt. Bei ihrer Verleumdungskampagne ließen Teile der sächsischen Justiz in der Vergangenheit jeglichen rechtsstaatlichen Anstand vermissen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 12.07.2018

Aufgrund dieser Verleumdungskampagne erhielt ich bei meiner Suche nach einer erneuten Anstellung mehrere Absagen, die sich ausdrücklich auf die in der BILD publizierten Vorwürfe bezogen. Der Freistaat Sachsen ist rechtlich verpflichtet, mir den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Dass die Bearbeitung meines Falles so lange dauert, verwundert dagegen nicht. Denn rechtlich ist der Sachverhalt klar. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zog für Veröffentlichungen der Justiz in der Vergangenheit immer wieder enge Grenzen, die der Freistaat allerdings stets deutlich überschritten hat.

Dass die Bearbeitung dieses Falles so lange dauert, ist sicherlich auf die Strategie des Freistaates zurückzuführen, mir keinesfalls Recht geben zu wollen. Wieder einmal dürfte es nur darum gehen, eine Begründung zu finden, mit der rechtsstaatliche Bindungen abgestreift und mein Ansinnen verweigert werden kann. Das ist nun sicherlich deutlich schwieriger, daher nimmt die Bearbeitung auch so viel Zeit in Anspruch.

Ein Bundesland, das die Belange seiner Bürger ebenso ernst nimmt wie die bestehenden rechtlichen Grenzen, hätte längst eingelenkt. Dies erwarte ich im Fall des Freistaates Sachsen allerdings nicht. Daher nutzte ich in den vergangenen Wochen die Gelegenheit, meine Klage niederzuschreiben, in der ich die Rechtsverletzungen seit 2006 eingehend erörtere. Bei dem Freistaat Sachsen handelt es sich um einen Wiederholungstäter, der nun zur Rechenschaft gezogen werden muss.

Dass er sich offensichtlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlässt, stellt eine weitere Bankrotterklärung dar.

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Vielleicht bin ich überempfindlich, was staatliches Unrecht angeht. Natürlich stellt sich bei meinen Erfahrungen im Umgang mit der – vor allem sächsischen – Justiz, die Sinnfrage. Ich gebe zu, ich kann jedoch nicht anders. Der Kampf gegen weiße Folter und für die Erhaltung des Rechtsstaates ist zu wichtig, um sich durch die ständigen Äußerungen staatlichen Unrechts mürbe machen zu lassen.

In meinem Blog befasste ich mich mehrfach mit der Staatsanwaltschaft Leipzig, die so gerne mit der Boulevardpresse spricht. Dabei gibt sie in völlig einseitiger Weise oft frei erfundene „Informationen“ weiter. Eigentlich sind es diese Täter in den schwarzen Roben, welche auf die Anklagebank gehören bzw. die man zur Einhaltung rechtsstaatlicher Mindestandards schulen sollte.

siehe Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Wieder einmal hat die Staatsanwaltschaft Leipzig, dieses Mal in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann intensiv mit der BILD gesprochen und dabei auf jegliches Mittel der Denunziation zurückgegriffen. Sie gab Tatsachen weiter, die keine sind, weil sie sich so nicht zugetragen haben. Mein gesamtes Entlastungsvorbringen blieb unberücksichtigt. Eindeutig stand die öffentliche Hinrichtung im Vordergrund ihres Angriffs. Nur seit wann dürfen Staatsanwälte auch als Scharfrichter auftreten? In Sachsen machen sie es jedenfalls.

Dieses Mal werde ich die eigenwillige Berufsauffassung dieser Staatsanwältin gerichtlich klären lassen. Aus diesem Grund habe ich den sächsischen Justizminister Gemkow über meine Absicht informiert, sowohl den Freistaat Sachsen als auch Frau Staatsanwältin Zimmermann persönlich im Wege eines Amtshaftungsprozesses zu verklagen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Hier der Brief im Wortlaut:

Persönlich/vertraulich

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Herr Justizminister Sebastian Gemkow

Hospitalstraße 7

01097 Dresden

 

 

Offenbach, den 11.6.2018

Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

leider muss ich ein weiteres Anliegen an Sie herantragen. Wieder einmal geht es um die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig, die meiner Meinung nach die ihr auferlegten rechtsstaatlichen Bindungen gewaltig überspannt hat. Im Vordergrund steht dabei Staatsanwältin Zimmermann. Ihre Vorgehensweise macht mich fassungslos. Sie führte bereits zu massiven Schäden, weshalb ich Sie bitte, über meine aus ihrem Verhalten resultierenden Staatshaftungsansprüche zu entscheiden. Sollte ich kein Einlenken feststellen, werde ich den Freistaat Sachsen verklagen.

Wegen des nachstehenden Sachverhalts bitte ich außerdem, gegen Staatsanwältin Zimmermann disziplinarrechtlich vorzugehen. Darüber hinaus erstatte ich Strafantrag wegen Verleumdung und Beleidigung. Geben Sie daher bitte den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden weiter.

Bereits in meinen Schreiben vom 12.12.2017 sowie 27.03.2018 hatte ich mich bei Ihnen über die massive Verfolgung meiner Person durch die sächsische Justiz beklagt, die einen besonderen Ausprägungsfall der „weißen Folter“ darstellt. Besonders hervorgetan hat sich dabei die Staatsanwaltschaft Leipzig, die seit mehr als 20 Jahren jegliche Unabhängigkeit und jegliches Augenmaß vermissen ließ. Ich gehe inzwischen davon aus, dass mich die sächsische Justiz auf einer schwarzen Liste führt.

Nun geht es um ein Strafverfahren, welches am 3. bzw. 17.5.2018 vor der 5. Kammer des Landgerichts Leipzig stattfinden sollte. Es befasst sich mit meiner Beratungstätigkeit für die GrosseDruck Media GmbH. Diese blieb mir Honorar in Höhe eines deutlich sechsstelligen Betrags schuldig. Im Gegenzug hatte ich gemäß einer mit dem Prokuristen Holger Mißbach getroffenen Absprache 70 T€ von meiner Mandantin einbehalten bzw. verrechnet. 230 T€ musste ich dennoch ausbuchen. Meine Vorgehensweise sieht die Staatsanwaltschaft Leipzig als strafbar an. Gegen den für die Nichtzahlung meines Honorars verantwortlichen früheren Geschäftsführer Klaus-Jochen Rolka ging sie dagegen nicht vor, frei nach der Devise, dass ich Schädigungshandlungen Dritter – unabhängig von der Schadenshöhe – hinzunehmen habe. Damit folgt die Staatsanwaltschaft einer eigenen Linie, deren zeitliches Ausmaß sich auf fast 15 Jahre erstreckt.

Die fraglichen Verhandlungstermine vor dem Landgericht Leipzig konnte ich wegen einer nach wie vor bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht wahrnehmen. Meine Erkrankung stellt zugegebenermaßen kein Novum dar. Sie geht auf die seit 20 Jahren andauernden Attacken der sächsischen Justiz zurück und schlägt sich in regelmäßigen schweren Depressionen nieder. Letztere werden durch Ereignisse ausgelöst, die mit meinen Erfahrungen im Freistaat Sachsen, insbesondere mit meiner Behandlung durch die sächsische Justiz in Zusammenhang stehen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig hat die Staatsanwaltschaft in gewohntem Ausmaß einseitig ermittelt und Vorwürfe bewusst konstruiert. Meinem Entlastungsvorbringen ging sie dabei traditionell schon nicht nach. Dies galt insbesondere für die Vernehmung des Prokuristen Mißbach, meinem Kronzeugen, durch den sich alles leicht aufklären ließe. Mehrfach hatte ich um seine Vernehmung gebeten, zumal er in der Vergangenheit einen Selbstmordversuch unternommen hatte und daher psychisch angeschlagen war. Die Staatsanwaltschaft glaubte allerdings, man könne diesem Entlastungsbeweis auch noch im Rahmen einer Hauptverhandlung nachgehen. Dies halte ich aufgrund der Verpflichtung, objektiv zu ermitteln, für absolut falsch.

Holger Mißbach verstarb vor etwa 5 Jahren. Eine rechtzeitige Vernehmung seiner Person war wohl auch deshalb nicht gewünscht, weil diese die Anklage der Staatsanwaltschaft im Frühstadium zu Fall gebracht hätte. Bereits dieses Versäumnis halte ich für klar rechtsstaatswidrig.

Aber es kommt noch besser: In der Vergangenheit hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immer besonders intensiv mit der Boulevardpresse korrespondiert und dieser Auskünfte aus Strafverfahren gegeben, natürlich in besonders einseitiger Weise. Im Jahr 2006 verlor ich aufgrund einer Indiskretion der damaligen Staatsanwältin Eßer-Schneider – sie führte zu einem fast ganzseitigen Artikel auf Seite 3 der BILD – 90 % meiner Mandate. Darunter befand sich auch das Mandat der Sparkasse Leipzig, die ich anlässlich der Fusion mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz beraten hatte.

Normalerweise vertrat die Anwaltssozietät CMS die Sparkasse. Das Fusionsmandat war jedoch an mich gegangen. Bei der Kanzlei CMS arbeitet – was jetzt nicht wirklich verwundert – der Ehemann von Staatsanwältin Eßer-Schneider, ebenfalls ein Arbeitsrechtler. Normalerweise wäre das Fusionsmandat bei ihm gelandet.

Ein klarer Fall von Vetternwirtschaft bzw. fehlender Unabhängigkeit einer Staatsanwältin, die offensiv Marktbereinigung über die BILD zugunsten ihres Ehemannes betrieb. Mehrere Beschwerden meines Rechtsanwalts Curt-Matthias Engel über diese Vorgehensweise bzw. die persönlichen Verflechtungen der Staatsanwältin, bei dem zuständigen Oberstaatsanwalt blieben ohne Gehör.

Der intensive Austausch zwischen Eßer-Schneider und der BILD machten mir jedoch endgültig klar, wie wenig rechtsstaatliche Bindungen sowie die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft tatsächlich gelten.

Zwei Jahre später wiederholten sich die Ereignisse anlässlich eines anderen Strafverfahrens. Dort wurde zwar die Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Landgericht Leipzig sowie das Oberlandesgericht Dresden abgelehnt, dennoch landeten nach des besonderen Engagements von Eßer-Schneider die Vorwürfe direkt in der BILD.

Gesundheitlich hatte mich dies stark mitgenommen. Denn immerhin hatte Staatsanwältin Eßer-Schneider sogar die Verhängung eines sofortigen Berufsverbots gegen mich beantragt. Eßer-Schneider warf mir vor, Honorare abgerechnet zu haben, ohne dass ich überhaupt tätig geworden sei. Dies war eindeutig wahrheitswidrig, denn immerhin hatte eine von ihr angeordnete Durchsuchung meines Anwaltsbüros, meterlange Aktenstapel, welche die Komplexität meines Beratungsmandats dokumentierten, zu Tage befördert. Eßer-Schneider blieb jedoch bei ihren Vorwürfen.

Niemand ist derartigen Attacken auf Dauer gewachsen. Aber es kam noch dicker:

Am 27.6.2011 gab die Rechtspflegerin Macht vom Insolvenzgericht Leipzig der BILD umfassend Auskunft zu meinem Insolvenzverfahren, also zu sehr persönlichen Dingen. Sie scheint dies als normal angesehen zu haben. Jedenfalls bestätigte sie mir gegenüber, sie habe sich zu dieser Vorgehensweise entschlossen, da ich nicht für sie erreichbar gewesen sei. Ihre Angaben gegenüber der BILD waren absolut ehrverletzend, da sie jeglicher Grundlage entbehrten. Rechtsstaatliche Bindungen, insbesondere mein allgemeines Persönlichkeitsrecht, spielten dabei keine Rolle. Dass die BILD aus diesen Informationen einen vernichtenden Artikel auf Seite 3 publizierte und ihn darüber hinaus im Internet veröffentlichte, wo er bei Google lange auf Platz 1 positioniert war, schien sie nicht weiter zu kümmern. Gleiches gilt für die empfindlichen Schäden, die sie dadurch anrichtete.

Einen weiteren Bericht veranlasste die Staatsanwaltschaft Leipzig am 20.9.2016. Dort ging es zwar um ein gegen meine ehemalige Sekretärin gerichtetes Strafverfahren, welches ich eingeleitet hatte, die BILD holte aber auch hier zum Rundumschlag gegen meine Person aus.

Die Schlagzeilen zu beiden Artikeln sind auf Seite 1 bei Google verfügbar, sofern man meinen Namen mit dem Zusatz Leipzig in der Suchmaschine eingibt.

Nun hat sich die Staatsanwaltschaft Leipzig in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann selbst übertroffen. Die öffentliche Hetzkampagne erreichte einen neuen Höhepunkt. Nachdem ich im Mai 2018 aufgrund der bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht beim Landgericht Leipzig erscheinen konnte, um mein Verhalten zu rechtfertigen, äußerte sich Staatsanwältin Zimmermann eingehend gegenüber der BILD zu diesem Strafverfahren. Dies geschah in einer nicht mehr hinnehmbaren, überzogenen und völlig einseitigen Weise.

Es ist schon von vornherein fraglich, ob sich Staatsanwältin Zimmermann überhaupt gegenüber der Boulevardpresse äußern durfte. Denn ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht sicherlich acht Jahre nach meinem Abschied aus Leipzig nicht mehr. Als Organ der Rechtspflege wäre Staatsanwältin Zimmermann jedoch gehalten gewesen, allenfalls geringfügige Informationen weiterzugeben. Wenn sie sich zu vermeintlich belastenden – und konstruierten – Vorwürfen äußert, hätte sie auch Angaben zu meinem Entlastungsvorbringen machen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan. Stattdessen zog sie in völlig einseitiger Weise über mich her.

Daraus resultierte ein erneut vernichtender Bericht in der BILD, der auch im Internet veröffentlich wurde.

Siehe https://www.tag24.de/nachrichten/landgericht-leipzig-strafverfahren-untrue-ulrich-kessler-anwalt-investor-absturz-verhandlungsunfaehig-558519

Staatsanwältin Zimmermann äußert sich darin auch zu meiner damaligen finanziellen Situation, die sie jedoch nicht im Ansatz zu kennen scheint. Wahrscheinlich hat sie diese nicht einmal ermittelt. Nur so ist zu erklären, dass sie mein Engagement bei der Durchführung von Immobilien- und Biogasprojekten unerwähnt ließ. Immerhin hatte ich hier mehr als 2 Mio. € investiert. Frau Zimmermann schließt jedoch aus der Tatsache, dass eins meiner Geschäftskonto einen Negativsaldo aufwies, auf eine völlige Überschuldung. Auch einen kürzlich zuvor festzustellenden Honorareingang über 370 T€ aus meinem Fusionsmandat erwähnte sie mit keiner Silbe. Unerwähnt ließ die Staatsanwältin auch ihr ständiges Zurückrudern in der Angelegenheit. Noch vor zwei Jahren sah sie die Angelegenheit für derart geringfügig an, dass sie – ohne eine Berücksichtigung meines Entlastungsvorbringens – bereit war, den Rechtsstreit gegen eine Zahlungsauflage in Höhe von 5.000 € einstellen zu lassen.

Am Ende wurde ich als jemand stigmatisiert, der Verbindlichkeiten eingeht, obwohl er diese nicht erfüllen kann.

Die Folgen dieser langjährigen Berichterstattung für Psyche sowie meine Arbeitssuche sind verheerend. Trotz mehr als 700 Bewerbungen in den vergangenen Jahren ist es mir nicht gelungen, eine dauerhafte Beschäftigung einzugehen. Und gerade wegen der in keinster Weise zu rechtfertigenden Informationspolitik der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde mir – nach mündlicher Zusage – von einem Arbeitgeber eine Absage erteilt (siehe Anlage).

Die Voraussetzungen für einen bestehenden Staatshaftungsanspruch liegen daher auf der Hand. Ich beabsichtige, den Freistaat Sachsen sowie Frau Staatsanwältin Zimmermann wegen dieser Vorgehensweise zur Rechenschaft zu ziehen. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, über meine Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche bis zum

25.06.2018

zu entscheiden. Sollten die Vorgänge nicht zu meiner Zufriedenheit aufgearbeitet und meine Ansprüche erfüllt werden, beabsichtige ich, ohne weitere Vorankündigung Klage zu erheben.

Aus den vorgenannten Gründen verlange ich außerdem

Auskunft

darüber, welche Informationen über meine Person bei der sächsischen Staatsregierung, im Justiz- und Innenministerium, im Finanzministerium, beim Amts- und Landgericht Leipzig sowie beim Oberlandesgericht in Dresden gespeichert sind. Diese Auskunft hat umfassend zu erfolgen.

Da ich aufgrund der massiven Verfolgung meiner Person nun zu meiner Lebensgefährtin nach Samara/Russland ausreisen werde, bitte ich die Korrespondenz künftig über meine Schwester (c/o Charlotte Keßler, Richard-Wagner-Straße 28, 66802 Überherrn) zu führen. Meine Schwester fungiert dabei als Empfangsbote. Eine Empfangsvollmacht besitzt sie dagegen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Und ewig grüßt das Murmeltier. Mal wieder ein dejà-vu. Auch nach 10 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Leipzig nichts verlernt. Diejenige Staatsanwaltschaft, welche der Verfolgung und Verunglimpfung ihrer Gegner immer besondere Aufmerksamkeit widmet. Beides gehört nach Auffassung dieser Herren eng zusammen. Und hierbei übertrifft sich die Staatsanwaltschaft regelmäßig selbst. Ihre geübte Vorgehensweise erreicht meisterliches „Niveau“.

Offensichtlich besitzt die Staatsanwaltschaft Leipzig derart große Zweifel an ihren rechtlichen Fähigkeiten, dass sie schon lange nicht mehr auf eine Verurteilung ihrer Gegner vor einem Strafgericht vertraut. Diese soll in jedem Fall auf anderem Wege erreicht werden, nämlich durch deren öffentliche Bloßstellung. Die öffentliche Stigmatisierung ist schneller und wirkungsvoller zu erreichen und besitzt in jedem Fall Langzeitwirkung.

Hierzu werden Presseerklärungen verfasst bzw. einzelne Medien – vor allem die BILD, ein dankbarer Abnehmer für jegliche Schmähgesänge – persönlich instruiert. Kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig dabei nie unabhängig und unvoreingenommen über einen Vorwurf „informiert“. Es geht ihr nur um ihre eigenen Ziele.

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

In meinem Fall bleibt sie ihrer Linie seit 20 Jahren treu. Man könnte diese Vorgehensweise auch problemlos als weiße Folter einordnen, so perfide sind die Methoden. Es begann alles damit, dass ich die Mitarbeiter des Klassischen Spiels der Sächsischen Spielbanken, einem Staatsunternehmen, welches unter der Fuchtel des damaligen Staatsministers der Finanzen Milbradt stand, sowie die Betriebsräte im Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze unterstützte. Aus Sicht der Vertreter des Freistaates Sachsen handelte es sich dabei um ein schweres Kapitalverbrechen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Durch meine Arbeit machte ich mich bereits strafbar, wie eine Strafanzeige des Finanzministeriums sowie ein später ergangener Durchsuchungsbeschluss belegen. Man beförderte mich kurzerhand zum Kopf einer kriminellen Vereinigung, was hinsichtlich der Schwere der Tat etwa dem Vorwurf, ein Terrorist zu sein, entspricht. Und natürlich gab man sensible Informationen stets direkt an die BILD sowie der Dresdner Morgenpost, zwei Kernsäulen staatlicher Medienpolitik, weiter. Die Boulevardpresse fungiert so immer wieder als verlängerte Presseabteilung des Freistaates Sachsen.

Durchsuchungsbeschluss ist verfassungswidrig

Freistaat Sachsen muss Schadensersatz zahlen

Über die Einstellung des Strafverfahrens bzw. die Absurdität des Vorwurfs redete man natürlich nicht. Den Anwälten des Staates war diese Information offensichtlich nicht wichtig genug, um sie weiterzugeben. Eine entsprechende Information der Medien würde nur zu ungeliebten Fragen stellen, etwa, ob die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht an den Haaren herbeigezogen waren, wie es später das Landgericht Leipzig sowie der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden.

Und so ging es über die Jahre weiter. Dass sie nie an einem objektiven Bild der Lage bzw. an meinen Argumenten interessiert war, bewies die Staatsanwaltschaft Leipzig vor allem ab 2003. Ab 2005 setzte sie mit Staatsanwältin Eßer-Schneider, die in der Folgezeit mehrfach befördert wurde, jemanden für meine gezielte Verfolgung ein, welche direkt mit einem Konkurrenten von mir, einem Arbeitsrechtler aus einer Großkanzlei, verheiratet war. Sie musste sich daher von mir zu recht den Vorwurf gefallen, nicht an Rechtsverfolgung, sondern an Marktbereinigung interessiert zu sein.

Und natürlich landeten die Vorwürfe auf mehr oder weniger verschlungenen Wegen im O-Ton der Staatsanwaltschaft immer wieder bei der BILD, die dankbar den Staffelstab aufnahm. Nun ging Staatsanwältin Eßer-Schneider dazu über, mir vorzuwerfen, ich habe Mandanten betrogen bzw. Gelder veruntreut. Sie behauptete immer wieder, ich habe als Rechtsanwalt zwar Rechnungen gelegt, in Wirklichkeit jedoch nie gearbeitet. Dabei bestätigten die von ihr inittierten Durchsuchungen meiner Kanzlei immer wieder das Gegenteil.

Eßer-Schneider war das jedoch egal. Die eindeutigen Durchsuchungsergebnisse hielten sie nicht davon ab, weiter die Boulevardpresse zu informieren

Für einen Rechtsanwalt sind diese Vorwürfe tödlich. Das wusste natürlich auch die Staatsanwaltschaft Leipzig, denn auf meine finanzielle Vernichtung kam es ihr, nachdem sie mit ihren Strafvorwürfen nie wirklich weiterkam, an.

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Seit diesem Zeitpunkt erkrankte ich immer mehr. Depressionen, die auf meinen aussichtslosen Kampf gegen die Attacken der sächsischen Staatsanwaltschaften zurückgingen, wurden zu meinem ständigen Begleiter. Damit brach eine weitere wichtige Säule meiner anwaltlichen Berufsausübung zusammen. Jedenfalls bestanden für eine weitere Tätigkeit als Rechtsanwalt in Leipzig nicht mehr die notwendigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Also kehrte ich Sachsen für immer den Rücken.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Eine Entscheidung zwischen Leben und Tod

Nun hat sie es wieder getan: Anlässlich eines noch laufenden, auf Staatsanwältin Eßer-Schneider zurückgehenden Strafverfahrens, informierte die Staatsanwaltschaft Leipzig wieder die Boulevardpresse sowie den Mitteldeutschen Rundfunk (als Rechtsanwalt hatte ich mehr als 100 Beschäftigte des MDR gegen den Sender vertreten). Ich soll – so der Vorwurf – 70.000 € veruntreut haben, was absurd ist. Gleichzeitig beschwerte sie sich darüber – was sicherlich zutrifft – ich würde gegen sie in meinem Internetblog zu Felde ziehen. Nun, ihre Methoden verdienen durchaus, öffentlich aufgearbeitet zu werden…

Natürlich berücksichtigte die Staatsanwaltschaft Leipzig im Rahmen ihrer „Öffentlichkeitsstrategie“, die in Wirklichkeit eine reine Verleumdungsstrategie ist, niemanden über meine Entlastungsargumente, aus denen sich ergibt, dass der Vorwurf ungerechtfertigt ist. Stattdessen wird sie nicht müde, meine „kriminelle Vorgeschichte“, die bis zu den Spielbankenprozessen zurückreicht, zu betonen.

Nur haben alle Attacken der Staatsanwaltschaft zwei Dinge gemeinsam: Erstens führten sie nicht zum Erfolg – mein Bundeszentralregisterauszug war immer lupenrein. Zweitens zerstörten sie meine Gesundheit, weshalb eine Aufarbeitung der Vorwürfe seit Jahren an meiner Verhandlungunfähigkeit scheitert. Diese hat die Staatsanwaltschaft Leipzig herbeigeführt.

Natürlich würde ich mich auch vor Gericht gerne äußern und der Staatsanwaltschaft Leipzig die ganze Absurdität ihrer Vorwürfe vor Augen halten. Die Langzeitwirkungen der weißen Folter verhindern dies jedoch auch weiterhin.

Ich halte nichts davon, dass Staatsanwälte, wie man dies aus amerikanischen Filmen kennt, vor die Kameras treten und sich ins Rampenlicht stellen. Sie sind und bleiben Anwälte dieses Staates, was sich auch in ihrem Berufsverständnis niederschlagen sollte. Ihr Amt fordert damit Zurückhaltung. Jegliches vernünftige Maß überschreiten diese Staatsanwälte jedoch, wo sie die Boulevardpresse gezielt für eigene Ambitionen, insbesondere die medienwirksame Abschlachtung ihrer Gegner, die oft auch noch im Internet veröffentlicht wird, nutzen.

Um dem Leser ein objektives Bild zu geben – auch hierzu sind Staatsanwälte verpflichtet – dürfen keinesfalls die Vorwürfe nur einseitig wiedergegeben werden. Jeder Mensch mit einschlägiger Erfahrung weiß heute, wie oberflächlich und einseitig Anklageschriften der Staatsanwaltschaft heute ausfallen. Sie taugen keinesfalls als Fundament für öffentlich erhobene Vorwürfe sondern belegen das, wozu sich viele Staatsanwälte eines hybriden Rechtsstaates leider entwickelt haben.

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

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Es ist ein merkwürdiges Gefühl wenn man sieht, wie die eigene Geschichte langsam Gestalt annimmt. Nun liegt mir der Entwurf des Covers für mein Buch vor. Der Drucksatz ist ebenfalls bereits erstellt. Demnächst wird sich also die Druckerei mit dem Werk befassen. Es soll als Taschenbuch sowie als eBook erscheinen. Sobald der Erscheinungstermin feststeht, werde ich diesen bekanntgeben.

Peinlich, peinlich, Staatsanwaltschaft Leipzig

Leben wir in einem Rechtsstaat? Leben wir in einem Staat, in dem dessen Anwälte uns vor schweren Verbrechen schützen? Sind diese Anwälte unabhängig oder verfolgen sie eigene Ziele?

Normalerweise sollte man diese Fragen problemlos mit ja beantworten können, so jedenfalls, wenn man den Verlautbarungen unserer Mainstreammedien folgt. Die Wirklichkeit, und hierbei handelt es sich um die Welt, in der die Betroffenen leben, sieht dagegen anders aus. Sie werden diese Fragen, ohne auch nur einen Augenblick nachdenken zu müssen, verneinen.

Wenn ich auf die vergangenen 20 Jahre zurückblicke wird klar, dass es in meiner Auseinandersetzung um das gelebte Recht nie um rechtsstaatliche Rahmenbedingungen ging, sondern um die Welt, die uns unsere herrschende Kaste als Rechtsstaat vermitteln wollte. Als Rechtsanwalt hatte ich im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen in Sachsen die Arbeitnehmer und Betriebsräte gegen den Freistaat Sachsen und den damaligen Finanzminister Prof. Dr. Milbradt, ehemals Stadtkämmerer in Münster, vertreten. Dies reichte aus um seitdem in den Genuss einer Spezialbehandlung zu gelangen, in der die Vertreter dieses Staates sämtliche Machtoptionen ausschöpfen.

Das Establishment schlägt zurück

Die besonderen Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen

Seitdem verfolgen mich die Staatsanwaltschaften und Finanzämter mit immer neuen Vorwürfen. Sie führten schließlich zu meiner wirtschaftlichen und gesundheitlichen Vernichtung, ein Ziel, das sie von Anfang an hartnäckig verfolgten. Sachsen stellt da keinen Einzelfall dar. Ähnliche Erfahrungsberichte gibt es auch aus anderen Bundesländern.

Bezeichnenderweise waren weder Staatsanwaltschaften noch Finanzämter bereit, auf meine Einwendungen einzugehen. Besonders deutlich sieht man dies am Verhalten der Staatsanwaltschaft Leipzig, die die Vorgehensweise meines ehemaligen Geschäftspartners Lap Khac Kristiansen untersuchen sollte. Mit diesem hatte ich Biogasanlagen betrieben und mehr als 1,3 Mio. € als Darlehen zur Verfügung gestellt. Als Dank warf er mich unter einem konstruierten Vorwurf aus den Gesellschaften hinaus und verweigerte natürlich auch die Rückzahlung der Darlehen, so dass ich die Forderungen einklagen musste. Vor dem Landgericht Leipzig sowie dem Oberlandesgericht Dresden konnte er sich nicht mehr an die Darlehen erinnern. Er behauptete, es seien „Geschenke“ gewesen. Auch habe er den Überblick über meine Zahlungen verloren.

Mehr als 10 Strafanzeigen habe ich in den vergangenen Jahren gegen Lap Kristiansen erstattet. Mal ging es um Betrug und Untreue, mal um Beleidigung, Prozessbetrug und Insolvenzverschleppung. Die Staatsanwaltschaft Leipzig, die so gerne gegen mich ermittelt, stellte all diese Verfahren ein, sofern sie überhaupt ermittelte.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

siehe auch:

Totalversagen der Staatsanwaltschaft Leipzig

Generalstaatsanwaltschaft Dresden – Warum sich Verbrechen lohnen

Erneute Bankrotterklärung der Staatsanwaltschaft Leipzig

Hinsichtlich meiner Darlehen folgte die Staatsanwaltschaft Leipzig den Ausführungen von Lap Kristiansen. Er habe wahrscheinlich nur den Überblick verloren. Das ist mehr als peinlich. Hätte nämlich Lap Kristiansen vor den sächsischen Gerichten die Wahrheit gesagt, wäre er schnell zur Rückzahlung der Darlehen verurteilt worden. Natürlich wusste er um die Existenz dieser Zahlungen, zumal sie auf seine Bitte hin erfolgt waren.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig in Gestalt von Staatsanwältin Siler

siehe

Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin Siler

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin Siler – Teil 2

war wieder einmal nicht bereit, in der Sache tiefer zu ermitteln und folgte stattdessen oberflächlichen Plattitüden, um ihre Untätigkeit zu rechtfertigen. Nach alldem, was ich bisher erlebt habe, ist völlig klar, dass sie mir in keinem Fall recht geben will, egal wie schwerwiegend die erhobenen Vorwürfe sind. Hierbei handelt es sich nicht um rechtliche, sondern um politische Erwägungen.

Staatsanwaltschaft Leipzig – Einstellungsverfügung vom 21.3.2018

Kehren wir nun zu den Ausgangsfragen zurück. Nun kann die Antwort auf die Fragen nur mit NEIN beantwortet werden.

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