Natürlich könnte man sich erneut darüber wundern, mit welcher Chuzpe im Freistaat Sachsen rechtsstaatliche Rahmenbedingungen gebrochen werden. Man sollte aufhören, dies als Einzelfälle darzustellen. Aufgrund der Vielzahl der Vorkommnisse handelt es sich um eine seit langem angewandte Methode, welche die Bürger weitgehend rechtslos stellt. Jeder, der dem staatlichen Establishment zu nahe kommt und Ungerechtigkeiten aufzuklären versucht, wird in Sachsen rücksichtslos verfolgt.
Sachsen und sein unverständliches Verständnis zur Rechtsstaatlichkeit
Seit mehr als 20 Jahren erfreue ich mich einer intensiven Betreuung durch die sächsisch Justiz. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung – was so schwer wiegt wie Terrorismus -, mal soll ich ehemalige Mandanten betrogen, viel Geld eingezogen und natürlich nichts dafür geleistet haben. Das was im Kopf so manchen Staatsanwalts vorging, kann man einfach nur als krank bezeichnen.
Natürlich bedient sich der Freistaat nicht nur der juristischen Verfolgung. Da man offensichtlich sehr wohl die Haltlosigkeit der erhobenen Vorwürfe einzuschätzen vermag, bedient man sich der öffentlichen Verunglimpfung, was in vielen Fällen für die Betroffenen einer Hinrichtung gleichkommt. So werden Existenzen bedenkenlos vernichtet. Auch wenn der Betroffene sämtliche Verfahren gewinnt, bleibt er – gerade aufgrund der ständigen Verleumdungen im Internet – lebenslang stigmatisiert.
Das funktioniert gerade außerhalb einer juristischen Verfolgung, da es in Deutschland immer noch Leute gibt, welche diese Vorwürfe verbreiten. Das wissen natürlich auch die Staatsanwaltschaften ganz genau. Dabei greifen sie gerne auf ihr intensiv gepflegtes Beziehungsmanagement zur Boulevardpresse zurück. BILD und Morgenpost werden so zu offiziellen Presseorganen staatlicher Verfolgungspolitik. Als ob wir Derartiges – und auch die daraus resultierenden Folgen – nicht schon oft genug in der deutschen Geschichte erlebt hätten. Für mich ist längst klar, wo sich diese Täter in weißen Kragen ihre Anregungen holen…
Auch nach 20 Jahren wird munter weiter öffentlich denunziert.
Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet
Man kann sich dagegen zur Wehr setzen. Teile der sächsischen Justiz spielen dabei munter ihr eigenes Spiel. Zwar besteht formal hiergegen ein Beschwerderecht, es gibt jedoch keinen einzigen Fall, wo dieses mal zum Erfolg geführt hätte. Eingaben werden ergebnisbezogen abgelehnt, so wie ich dies in einem weiteren Fall erfahren musste. Wieder einmal hatte ich mich gegen die Berichterstattung der Staatsanwaltschaft Leipzig beschwert.
Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden
Immerhin befasst sich inzwischen die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Claudia Laube mit meinen Rügen. An der Ergebnisbezogenheit ihrer Argumentation ändert dies jedoch nichts. Die in der Staatsanwaltschaft Leipzig verfolgte Linie, man darf einem Betroffenen nicht recht geben, wird auf höherer Ebene nur umso konsequenter verfolgt. So macht man im Freistaat schnell Karriere. Die Lenker dort wissen sich für derartige Loyalität zu bedanken.
Staatsanwaltschaft Leipzig vom 2.8.2018 wegen Dienstaufsichtsbeschwerde
Meine gegen Staatsanwältin Zimmermann gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde hat die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Laube als substanzlos zurückgewiesen. Wer intensiv mit der Boulevardpresse kommunizierte und unzutreffende Informationen weitergegeben hat, erwähnt sie dagegen nicht. Der Vorgang soll einmal mehr vertuscht werden.
Die Unschuldsvermutung spielt in Sachsen ohnehin keine Rolle. Darüber, dass mein Bundeszentralregister auch nach 20 Jahren intensiver Verfolgung immer noch lupenrein ist, setzt man sich mit einem Federstrich hinweg.
Natürlich gibt es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung strenge Grenzen für die öffentliche Berichterstattung. Diese werden jedoch argumentativ umgangen. Man vertraut darauf, dass Rechtsbehelfe von Betroffenen im hybriden Rechtsstaat aussichtslos bleiben.
Wenn man – wie 39 Journalisten zuvor – versucht, Unregelmäßigkeiten aufzudecken, werden hier sehr schnell Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine objektive Berichterstattung liegt nun einmal nicht im Interesse des Freistaates Sachsen.