Es war alles andere als eine schöne Überraschung. Gestern wollte ich beim Insolvenzgericht Leipzig meine Akte einsehen. Es ist eine Akte des Chaos, ein Dokument der gezielten Verfolgung, mit welchem die sächsische Justiz ihre Möglichkeiten eines hybriden Rechtsstaates gegen mich in Stellung gebracht hat. Und natürlich geht es hierbei auch um weiße Folter.
Diese Akte dokumentiert zahlreiche Ungereimtheiten, die nur nachvollziehbar sind, wenn man dahinter eine gezielte Steuerung vermutet. Dies gilt zunächst einmal für meinen Insolvenzantrag vom 24.11.2010, der angeblich nie beim Insolvenzgericht ankam, Jahre später jedoch, nachdem seine Existenz beim besten Willen nicht mehr geleugnet werden konnte, plötzlich aufgefunden wurde. Es handelte sich um denjenigen Antrag, der zwingend zu meiner Restschuldbefreiung geführt hätte.
Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf
Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung
Nicht erklärbar ist ferner, warum das Insolvenzgericht rechtsstaatliche Mindeststandards, wie etwa die Pfändungsfreigrenzen ignoriert. Es sieht fast so aus, als wollte man meine Familie auch noch in Sippenhaft nehmen und ihnen die Existenzgrundlage rauben.
Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen
Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen
Besonders schwer verdaulich ist allerdings, wie das Insolvenzgericht Leipzig seit nunmehr 19 Monaten versucht, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren. Über diese hätte es am 21.2.2017 entscheiden müssen. Seitdem ist sehr viel Zeit vergangen. Es ist nicht einmal ersichtlich, ob das Gericht diesen für meine Anwaltszulassung so wichtigen Sachverhalt überhaupt bearbeitet. Selbst eine Beschwerde beim sächsischen Justizminister Gemkow blieb ohne Antwort.
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 04.07.2018
Nun wollte ich mir ein persönliches Bild von der Leistungsbereitschaft des Insolvenzgerichts Leipzig machen und meine Insolvenzakte persönlich einsehen. Vor etwa 10 Tagen hatte ich dies schriftlich angekündigt und als Termin für die Einsichtnahme den 13.09.2018, 13:30 Uhr genannt.
Meine Überraschung war groß als ich gestern erfuhr, dass meine Akte im Insolvenzgericht gar nicht vorliegt. Man habe diese, offensichtlich kurz nach Eingang meines Akteneinsichtsgesuchs, nach Dresden zum Oberlandesgericht geschickt, wobei völlig unklar ist, was die Akte dort soll. Auch ein Aktendoppel war nicht verfügbar.
So will man offensichtlich verhindern, dass ich weitere Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung meines seit 2010 laufenden Insolvenzverfahrens aufdecke und mein Anspruch auf rechtliches Gehör gezielt aushebeln.
Auch nach 20 Jahren des intensiven Kampfes für rechtsstaatliche Mindeststandards ist ein Einlenken auf Seiten der sächsischen Justiz nicht erkennbar.