Staatshaftungsklage gegen Freistaat Sachsen

Sachsen ist wirklich ein besonderes Land, leider in einer sehr negativen Hinsicht. Die Skandale nehmen überhand, seien es die Vorkommnisse in Chemnitz und wie die Staatsregierung damit umgeht. Oder die Art und Weise, wie Sachsen gegen Regimekritiker vorgeht (ich werde das Land jetzt Klein-Nordkorea nennen). Immerhin sind in Sachsen fast 40 Strafverfahren gegen kritische Journalisten anhängig. Wer die Wahrheit sagt oder schreibt, wird angeklagt.

Offensiv geht der Freistaat auch vor, wenn es um die öffentliche Verleumdung seiner Gegner geht. Natürlich kennt man in Dresden und Leipzig die diesem Unterfangen entgegenstehenden Rechte der Betroffenen genau. Was einen hybriden Rechtsstaat wie Sachsen jedoch auszeichnet, ist die dreiste Art und Weise, wie man sich darüber hinwegsetzt. Frei nach dem Motto: Uns kann nichts passieren – wahrscheinlich ist man sich der eigenen Justiz sicher.

Immer wieder hatten mich Vertreter des Freistaates Sachsen in der Boulevardpresse verleumdet.

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Natürlich kann man sich hiergegen zur Wehr setzen: auf dem Papier jedenfalls. Ich war noch nie der Mensch, der dies auf sich sitzen  lässt. Wenn man den Kampf für den Rechtsstaat nicht aufnimmt, hat man schon verloren. Also schrieb ich den sächsischen Justizminister Gemkow an. Gleich viermal.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 12.07.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Es zählt zu den rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass diese Briefe auch beantwortet werden Nicht so in Sachsen. Da werden berechtigte Belange der Bürger einfach übergangen. Selbst die Ankündigung einer Staatshaftungsklage, mit dem Ziel, den Freistaat für seine zahllosen Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindeststandards zum Schadensersatz und zur Schmerzensgeldzahlung verurteilen zu lassen, wird ignoriert. Wahrscheinlich vertraut man darauf, die Angelegenheit aussitzen zu können. Dass diese Strategie bei mir noch nie funktioniert hat, sollte man in Dresden eigentlich wissen.

Nun ist sie fertig, die Schadensersatzklage gegen den Freistaat Sachsen.

Staatshaftungsklage gegen den Freistaat Sachsen

Ich hätte mir die Klage gern erspart. Aber ein hybrider Rechtsstaat reagiert nun einmal auf die Belange seiner Bürger nicht. Und so kann man die Existenz vernichtende Vorgehensweise des Freistaates sicherlich nicht stehen lassen.

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Ein Kommentar zu „Staatshaftungsklage gegen Freistaat Sachsen

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  1. Sie haben vollkommen Recht. Ich – als selber Jurist – kann Ihnen selbst „Gruselgeschichten“ von Richterwillkür und Willkür v. Staatsanwälten in Leipzig und Chemnitz erzählen.

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