Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Was habe ich durch die Vertreter des hybriden Rechtsstaats bereits alles erlebt. Sie ließen keine Gelegenheit aus, sich über rechtliche Rahmenbedingungen, die zum ureigensten Schutz eines jeden Bürgers dienen, hinwegzusetzen. Hemmungen kennen sie dabei nicht.

Besonders deutlich wird dies bei meinem Insolvenzverfahren. Von Anfang an zielten die Vertreter der juristischen Kaste darauf ab, mir die Restschuldbefreiung, die jeder Schuldner nach sechs Jahren erlangen kann, zu versagen. Sie schreckten nicht einmal davor zurück, Anträge meinerseits zu unterschlagen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Es ist eigentlich so unglaublich, dass man den eigenen Augen nicht traut: Am 24.11.2010 reichte ich beim Insolvenzgericht Leipzig einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung ein. Damit sollten mir nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase meine Verbindlichkeiten, die auf einen mehr als fragwürdigen Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma zurückgingen, erlassen werden.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Auf die einzelnen Umstände habe ich auch in meinem Buch, „Der hybride Rechtsstaat“, das demnächst erscheinen wird, hingewiesen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs

Mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung trägt sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig. Daher war sein Eingang eigentlich nicht zu leugnen.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dennoch bestritt das Insolvenzgericht wider besseres Wissen mehrere Jahre die Existenz dieses Antrags. Von Seiten eines deutschen – offensichtlich hybriden – „Gerichts“ stellt dies einen absolut abenteuerlichen Vorgang dar.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Denn nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Bittner im Leipziger Insolvenzgericht, auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig, der Präsident des höchsten sächsischen Zivilgerichtes, des Oberlandesgerichtes Dresden, sowie der damalige sächsische Ministerpräsident wussten um die Existenz meines Antrags, unternahmen jedoch nichts. So jedenfalls steht es eindeutig in der richterlichen Verfügung vom 11.11.2015.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Eigentlich hätte mir nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung gewährt werden müssen. Nichts dergleichen tat das Leipziger Insolvenzgericht. Zunächst weigerte es sich für die Dauer von sechs Monaten, die Sache zu entscheiden, weil die Akten angeblich beim Landgericht Leipzig lägen. Man machte nicht einmal Anstalten, die Akten zurück zu holen. Dieses Verhalten zielte klar darauf ab, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Erst im August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verzögerung, machte man sich an die Arbeit. Trotz mehrfacher Nachfragen tat sich jedoch bis zum heutigen Tage nichts.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Meiner Meinung liegt dies daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an vorhatte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern, damit ich nie wieder in den Anwaltsberuf zurückkehren kann. Die Geschehnisse in all den Jahren sprechen eine klare Sprache. Man hat mir mein engagiertes Eintreten für Bürger in Sachsen gegen die dortige Staatsregierung nie verziehen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

Es ist offensichtlich sinnlos, das Insolvenzgericht zu einer Entscheidung anzuhalten. Also habe ich mal wieder die Angelegenheit auf höchster Ebene, beim sächsischen Justizminister Gemkow, sozusagen einem alten „Freund“, vorgetragen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Daran, dass dies in der Sache weiterhilft, glaube ich nicht. So wird der erneute Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar.

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 12

Es ist eine unendliche Geschichte, ein nun seit bereits sieben Jahren andauernder Streit. Eigentlich geht es um etwas Selbstverständliches, das jedoch nach dem Willen unserer regierenden Kaste nicht gewährt werden darf, nämlich meine Berufsunfähigkeitsrente. Hierüber hatte ich bereits ausführlich berichtet, insbesondere über meine Niederlage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen im vergangenen Jahr.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 9 – Der Kampf um die Berufsunfähigkeitsrente

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 11

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 10

In der bisherigen Auseinandersetzung ging es darum, ob ich ab dem 11.11.2010 berufsunfähig war. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk – immerhin eine Anstalt öffentlichen Rechts, die es mit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen besonders genau nehmen muss – hatte mir die Rente mit der Begründung verweigert, ich hätte ein halbes Jahr zuvor meine Anwaltszulassung nach München verlegt, weshalb man nicht mehr zuständig sei.

Dass ich im Vertrauen auf meine Rente fast 20 Jahre lang Beiträge in das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk eingezahlt hatte, war diesem egal. Ich sollte eiskalt enteignet werden – so wie das in der DDR öfter vorkam. Und natürlich gab die sächsische Justiz in zwei Rechtszügen dieser Auffassung recht.

Anlässlich einer Begutachtung im Mai des vergangenen Jahres stellte jedoch der Leipziger Neurologe Prof. Dr. Schönknecht fest, ich sei bereits seit 2008 nicht mehr in der Lage gewesen, meinem Anwaltsberuf nachzugehen. Damit war ich aus seiner Sicht ab diesem Zeitpunkt berufsunfähig. 2008 war ich jedoch noch Mitglied des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerks.

Natürlich teilte ich dem Versorgungswerk dies mit und bat um eine Neubewertung, ohne mir groß Hoffnungen zu machen.

Schreiben an das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 9.9.2017

Dort sah man jedoch zunächst keinen Anlass, sich mit meinem Begehren auseinander zu setzen. Erst auf eine Nachfrage hin wurden meine Ansprüche erneut abgelehnt. Das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk beruft sich nun auf eine rechtskräftige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Mit der Frage, um die es jetzt ging, nämlich ob meine Berufsunfähigkeit bereits im Jahr 2008 eingetreten ist, setzte sich dieses jedoch nie auseinander.

Schreiben des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk vom 24.10.2017

Natürlich weiß das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk genau, dass mir die Berufsunfähigkeitsrente zusteht. Es will die Angelegenheit aber aussitzen. Rechtliche Bestimmungen interessieren es offensichtlich überhaupt nicht. So steht nun ein erneuter Kampf um meine Rente an. Ich kann mich auf weitere fünf Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen einrichten. Jedenfalls habe ich nun wieder Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben, eben jenem Gericht, das mich schon einmal abgewiesen hatte.

VG1

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 8

Für eine Körperschaft des öffentlichen Recht ist dies nur peinlich. Nur schrecken Juristen dort vor keiner Peinlichkeit zurück. Der hybride Rechtsstaat lässt grüßen.

Bürokraten im rechtsstaatlichen Nirwana

Ich kann nur jeden auffordern, sich von den Vertretern unserer herrschenden Kaste nicht alles gefallen zu lassen. Sie haben sich zwischenzeitlich so weit von den Bedürfnissen und Nöten der Bevölkerung entfernt, wie man dies nie für möglich gehalten hätte. Bezahlt werden sie aus Steuergeldern, damit es uns besser geht. Die Realität sieht dagegen anders aus, was ich in meinem letzten Blogbeitrag wieder einmal dargelegt habe.

Vom Umgang des „Rechtsstaates“ mit seinen Bürgern

Leider ist das juristische System in Deutschland zu kompliziert, als dass den Betroffenen klar wäre, welche Schritte sie einleiten können. Ich bin dazu übergegangen, jede beanstandungswürdige Handlung von Vertretern unserer herrschenden Kaste, insbesondere jeden Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze, anzugreifen. Da man bei dem einzelnen Vertreter unseres Staates wahrscheinlich nichts erreichen kann, muss man es bei den Vorgesetzten, oder der Staatsanwaltschaft versuchen.

Ob dabei etwas herauskommt, ist allerdings zweifelhaft. Denn hier gilt: Eine Hand wäscht die andere. Was man aber in jedem Fall erreicht, ist dass Sand in das Getriebe unseres Staates kommt. Man wird die Vertreter der herrschenden Kaste am ehesten treffen, wenn man ihnen Arbeit bereitet. Je mehr, desto besser.

Am 5.3.2018 hatte ich eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, weil ich angeblich eine Scheinehe geführt und einen Aufenthaltstitel – wofür überhaupt, schließlich bin ich Deutscher – erschlichen zu haben.

Vorladung vom 5.3.2018

Da ich es mir nicht gefallen lassen möchte, wenn Vertreter dieses Staates auch noch Öl in das Feuer meiner offenen Wunden wegen meiner gescheiterten Ehe gießen, habe ich nun hiergegen Strafanzeige gegen die zuständigen Mitarbeiter des Ausländeramtes der Stadt Offenbach, denen ich die Strafanzeige zu verdanken habe, erstattet und diese näher begründet. Es gibt nicht die geringsten Hinweise darauf, dass ich mich anlässlich meiner Eheschließung mit Olena Basarab strafbar gemacht habe.

Schreiben an das Polizeipräsidium Südosthessen vom 11.3.2018

Natürlich reicht dieser Schritt alleine nicht aus. Während die Staatsanwaltschaften gegen mich gerne mit aller Härte vorgehen, werden Personen, die mir massiv geschadet haben, nicht verfolgt. Längst gilt hier ein Zweiklassenstrafrecht.

Siehe: Der hybride Rechtsstaat – Teil 10 – Die eigenwilligen Methoden der Staatsanwaltschaft Leipzig

Staatsanwaltschaft Leipzig verweigert Verbrechensaufklärung

Das Establishment schlägt zurück

Also habe ich den Vorgang auch dem Offenbacher Oberbürgermeister Dr. Schwenke vorgelegt. Dieser hat nun ein persönliches Problem, denn der Vorgang ist ihm jetzt bekannt, er muss also handeln, um sich nicht später Untätigkeit vorwerfen zu lassen.

Schreiben an Oberbürgermeister Dr. Schwenke vom 11.3.2018

Das Ganze macht also Arbeit und zwingt meine Gegner an den Schaltstellen der Macht dazu, sich mit dem Vorgang zu befassen. Wahrscheinlich werde ich mich auch noch an die Kommunalaufsicht im hessischen Innenministerium wenden, um den Rechtfertigungsdruck zu erhöhen.

Dies wird mir am Ende dennoch kaum helfen. Vielleicht trägt es aber dazu bei, dass rechtsstaatliche Rahmenbedingungen künftig mit größerer Vorsicht von den Vertretern der herrschenden Kaste behandelt werden.

Vom Umgang des „Rechtsstaates“ mit seinen Bürgern

Es vergeht kein Monat, in welchem man nicht spürt, welchen Stellenwert man als Bürger im System unseres hybriden Rechtsstaates besitzt. Es ist ein Staat, der seine rechtlichen Bindungen weitestgehend aufgegeben hat und den Betroffenen längst mit obrigkeitsstaatlichen Methoden verfolgt.

Vor etwa 20 Jahren geriet ich zum ersten Mal in die Fänge der Justiz, als ich die Beschäftigten und Betriebsräte der Sächsischen Spielbanken gegen ihren Dienstherrn vertrat. Für diese handelte federführend der sächsische Finanzminister Prof. Dr. Milbradt, einst Kämmerer der Stadt Münster. Durch ein tiefes rechtsstaatliches Verständnis war dieser noch nie in Erscheinung getreten. Für meine Tätigkeit als Rechtsanwalt hatte Milbradt keinerlei Verständnis und ordnete eine staatliche Vernichtungskampagne an.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

In meinem Buch „Der hybride Rechtsstaat“ habe ich meine Auseinandersetzung weitgehend aufgearbeitet und Teile vorab in diesen Blog eingestellt. Befindet man sich einmal auf den schwarzen Listen dieses Staates, so hat man jegliche Bedeutung als Bürger mit eigenen Rechten verloren. Man erkennt nun die wahre Fratze seines Gegners, ungeschönt und unnachgiebig.

Es verging in den vergangenen 20 Jahren kein Jahr, in dem ich nicht perfiden Attacken meiner Gegner ausgesetzt war.

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde

Nun gibt es ein weiteres, aktuelles Beispiel: Vor fünf Tagen erhielt ich eine Ladung der Kriminalpolizei Offenbach, die mich als Beschuldigter vernehmen will. Es wird mir vorgeworfen, eine Scheinehe geführt bzw. einen Aufenthaltstitel erschlichen bzw. von diesem Gebrauch gemacht zu haben. Der Vorwurf ist wirklich ungeheuerlich.

Vorladung vom 5.3.2018

Anzeigenerstatter kann eigentlich nur das Ausländeramt der Stadt Offenbach gewesen sein. Und wahrscheinlich war dort nicht nur die Sachbearbeiterin, sondern auch der Sachgebietsleiter bzw. der Amtsleiter des Amtes beteiligt. Ich glaube nicht dass ein einfacher Mitarbeiter dort ohne Rückendeckung seiner Vorgesetzten Strafanzeige gegen einen Offenbacher Bürger erstatten kann.

Doch was war hier geschehen?

Am 25. 10.2014 heiratete ich in der Ukraine meine damalige Lebensgefährtin. Vier Monate später kam sie nach Deutschland, wo wir bis zum vergangenen Mai miteinander wohnten. Elena ist meine zweite Ehefrau. Bereits in erster Ehe war ich mit einer Ausländerin (aus Ekuador) verheiratet.

Ohne jegliche Anhaltspunkte wirft mir nun das Ausländeramt diverse Straftaten vor. Ich weiß nicht wieso man dort – natürlich ohne weitere Nachprüfung oder Anhörung meiner Person – glaubt, ich habe eine Scheinehe geführt. Standen etwa die Sachbearbeiter dort neben unserem Ehebett und schauten uns zu? Woher nehmen Vertreter dieses Staates überhaupt das Recht, in derart intime Teile meines Lebens vorzudringen und mir dann auch noch gleich  Straftaten zu unterstellen? Meine Ehe mit Elena hat wirklich nichts mit einer Scheinehe zu tun.

Und wieso soll ich eine Aufenthaltserlaubnis erschlichen bzw. von dieser Gebrauch gemacht haben? Als Deutscher benötige ich keine Aufenthaltserlaubnis. Ich kann diese demzufolge auch nicht nutzen. Der Vorwurf ist mehr als absurd und bestätigt nur, dass Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen völlig hirnbefreit arbeiten. Es ist leicht, die eigenen Bürger substanzlos zu verdächtigen. Das gab es in Deutschland schon immer. Für mich stellt sich die Frage, welches Staatsverständnis diese Herrschaften hier ausleben.

Das Ganze belegt allerdings leider einmal wieder, wie Vertreter dieses hybriden Rechtsstaates ihre Bürger wirklich sehen. Sie werden ohne mit der Wimper zu zucken der staatsanwaltschaftlichen Verfolgung ausgeliefert. Dass hier ein Staatsanwalt die Beschuldigtenvernehmung ausgelöst hat, spricht eine klare Sprache. Normalerweise hätte er aufgrund der Absurdität der Vorwürfe gar keine Ermittlungen aufnehmen dürfen. Aber geschützt vor derartigen Gewaltausbrüchen ist man als Bürger sicherlich nicht.

Ich werde so reagieren wie ich immer reagiert habe. Die können ihren Scheiß alleine machen. Wenn sie glauben, es läge eine Straftat vor, sollen sie mich doch anklagen. Das wird dann ein mehr als peinliches Verfahren, sofern rechtsstaatliche Vorgaben überhaupt noch etwas gelten.

Gegen die Mitarbeiter des Ausländeramts werde ich natürlich Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, Beleidigung und Nötigung erstatten und den Oberbürgermeister von Offenbach bitten, den Vorgang disziplinarrechtlich aufzuarbeiten. Offensichtlich zeichnen sich zahlreiche Vertreter unseres Staates durch ein vollständiges Fehlen rechtsstaatlichen Handelns aus.

Bürokraten und die Macht – der hybride Rechtsstaat lässt grüßen

Der zweifelhafte Umgang des Staates mit seinen Bürgern

Für mich stellt sich nach 20 Jahren des intensiven Kampfes allerdings die Frage, ob es nicht besser ist, Deutschland endgültig den Rücken zu kehren und auszuwandern. Eine Faire Behandlung habe ich hier nicht zu erwarten.

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