Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Fast sieben Jahre ist es her, dass das Insolvenzgericht Leipzig das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet hatte. Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag des Finanzamtes Grimma, das mich mit völlig überzogenen Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer zur Strecke bringen wollte.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Wenn man sich überlegt, was ich in den vergangenen sieben Jahren erlebt habe, glaubt man, man befinde sich in einem schlechten Film. Schon der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma war rein ergebnisbezogen. Man setzte die Vorauszahlungen so hoch an, dass ich sie beim besten Willen nicht begleichen konnte. Dies hatte mit einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung nicht das Geringste zu tun.

In dieses Bild passt es dann, dass mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung im Insolvenzgericht Leipzig „verloren ging“. Man tat von Seiten der sächsischen Justiz wirklich alles, um eine Restschuldbefreiung meinerseits und damit eine Rückkehr in den Anwaltsberuf zu verhindern.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Damit, dass dieser Antrag später wieder auftauchen würde, hat wohl niemand auf Seiten meiner Gegner gerechnet. Ebenso wenig mit der Tatsache, dass er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig trug.

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – Teil 3

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Offensichtlich lässt sich das Insolvenzgericht nicht von seinem Kurs abbringen. Eigentlich muss nach der Insolvenzordnung nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase über die Restschuldbefreiung entschieden werden. Das war vor nun einem Jahr. Das Insolvenzgericht Leipzig leitete dieses Verfahren jedoch erst mit einer sechsmonatigen Verspätung ein. Angeblich lagen ihm meine Akten nicht vor. Vielleicht waren sie ja – ähnlich wie mein Antrag auf Restschuldbefreiung – verloren gegangen.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Bis heute habe ich nichts mehr vom Insolvenzgericht gehört. Eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung ist seit einem Jahr überfällig. Es sieht derzeit so aus, als wolle das Insolvenzgericht das Verfahren nach besten Gründen verzögern. Dazu passt auch, dass es sechs Monate nach der verspäteten Einleitung des Verfahrens immer noch nicht zu einer Entscheidung gelangt ist.

Mit Rechtstaatlichkeit hat dies sicherlich nichts zu tun.

Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Es ist mein erstes Mal. Allerdings wurde es auch Zeit. Nachdem mein Kampf gegen den hybriden sächsischen Rechtsstaat bislang nur wenig erfolgreich war, schien der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nur logisch. Man muss sich auch nicht alles gefallen lassen.

Es geht immer noch um die Durchsetzung meiner Pfändungsfreigrenzen. Mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch hatte keine der bestehenden vier Unterhaltspflichten anerkannt und mir fast die Hälfte meines Gehalts weggepfändet. Es interessierte ihn weder, ob ich noch in der Lage bin, meinen Kindern und meiner Frau Unterhalt zu leisten, noch, ob ich mit dem mir verbliebenen Betrag meinen Lebensunterhalt, insbesondere die Miete finanzieren kann.

Das Insolvenzgericht Leipzig gab jedoch meinem Insolvenzverwalter recht und versagte mir den begehrten Pfändungsschutz. Es begründete seine Entscheidung u. a. mit einer vermeintlichen Berufstätigkeit meiner Ehefrau. Dumm war nur, dass diese überhaupt nicht arbeitete. Woraus das Insolvenzgericht die Erwerbstätigkeit meiner Frau herleitete, ist mir bis heute schleierhaft. Das war wieder ein Fall einer rein ergebnisbezogenen Rechtsprechung.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Immerhin erreichte ich dann vor dem Landgericht Leipzig einen Teilerfolg, das zumindest die Unterhaltspflichten für meine Ehefrau anerkannte, nicht jedoch für meine Kinder. Seiner Auffassung zufolge habe ich meinen Kindern keinen Unterhalt geleistet, was allerdings auch nicht der Wahrheit entsprach. Denn die entsprechenden Nachweise hatte ich sogar geführt. Sie wurden vom Landgericht allerdings nicht berücksichtigt.

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Nachdem meine hiergegen beim Bundesverfassungsgericht erhobene Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

nicht nur Entscheidung angenommen wurde, weil der Frage, ob ich in der Lage bin, mit dem nicht gepfändeten Teil meines Gehalts ein halbwegs menschenwürdiges Leben die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung fehlt,

Bundesverfassungsgericht verweigert Schutz

blieb mir nichts anderes übrig, als die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen. Vielleicht kennt der ja ein Erbarmen, wobei die Anforderungen für eine positive Entscheidung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherlich hoch sind.

Beschwerde vom 28.1.2018

Bundesverfassungsgericht verweigert Schutz

Hört auf vom Rechtsstaat zu reden! Es macht einfach keinen Sinn mehr. Offensichtlich klafft eine zu große Lücke zwischen dem, was ich unter einem Rechtsstaat verstehe und seiner tatsächlichen, hybriden Erscheinungsform.

Seit mehreren Jahren kämpfe ich für die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards, die von so großer Bedeutung für unser Gemeinwesen ist. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass mir mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch aus Leipzig die Pfändungsfreigrenzen für meine Ehefrau und meine Kinder verweigert hatte. Er pfändete mich sozusagen kahl und ließ mir nicht einmal denjenigen Betrag, den ich zur Führung eines menschenwürdigen Lebens dringend benötigte.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Im zweiten Halbjahr 2015 war es mir endlich gelungen, Arbeit zu finden. Ich fing bei dem schottischen Unternehmen Standard Life in Frankfurt an. Vorher berechnete ich, welches Gehalt mir unter Berücksichtigung meiner Pfändungsfreigrenzen verbleiben wird. Das waren mehr als 3000 €. Für eine fünfköpfige Familie war das zwar nicht übermäßig, es hätte jedoch auch in Anbetracht der hohen Mietkosten in Frankfurt gereicht.

Neben meinen beiden eigenen Kindern war ich gegenüber der in die Ehe mit meiner zweiten Frau eingebrachten Tochter unterhaltspflichtig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung musste ich gegenüber der Ausländerbehörde abgeben, da diese Voraussetzung für die Einreise meiner Ehefrau und ihrer Tochter aus der Ukraine war. An einer Unterhaltspflicht konnte daher nicht ernsthaft gezweifelt werden.

Mein Insolvenzverwalter sah dies jedoch anders und erkannte die bestehenden Unterhaltspflichten für vier Personen nicht an. Er beließ mir nur ein Gehalt unter 1800 €, was im Großraum Frankfurt nicht ausreicht. Dies gilt umso mehr in Anbetracht der Zahlungen gegenüber meinen Kindern, zu denen ich rechtlich verpflichtet war.

Mit dieser Auffassung setzte sich mein Insolvenzverwalter gegenüber dem Amtsgericht Leipzig durch. Das Insolvenzgericht behauptete darin sogar, meine Ehefrau wäre berufstätig, was völlig an den Haaren herbeigezogen war. Ein weiteres Beispiel für die hybride Rechtssprechung in der Bundesrepublik.

Insolvenzgericht Beschluss 29.1.2016

Auf meine Beschwerde hin gab mir dann das Landgericht Leipzig teilweise recht. Immerhin wurde die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Ehefrau anerkannt, nicht jedoch gegenüber ihrer Tochter. Gegenüber dieser sei ich nicht gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, weil ich nicht der Vater des Kindes war. Dass ich mich gegenüber der Ausländerbehörde zum Unterhalt der Tochter verpflichten musste, berücksichtigte das Landgericht Leipzig allerdings nicht.

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Offensichtlich wurden damit Familien mit einem ausländischen Kind gegenüber Familien mit rein deutschem Nachwuchs schlechter gestellt. Das war umso weniger akzeptabel, als ich gegenüber der Tochter meiner Ehefrau tatsächlich Unterhalt geleistet hatte. Von Chancengleichheit konnte hier nicht gesprochen werden. Für den Außenstehenden ist all dies wenig verdaulich.

Landgericht Leipzig 14.7.2017

Natürlich wollte ich diese Entscheidung nicht auf sich beruhen lassen und legte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

Darin rügte ich unter anderem die bestehende Ungleichbehandlung und forderte, die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinen beiden Kindern sowie der Tochter meiner Ehefrau anzuerkennen. Ich rügte ferner die Verletzung von rechtsstaatlichen Mindeststandards, da der mir verbliebene Betrag nicht mehr zur Führung eines halbwegs angemessenen Lebens ausreichte und geradewegs in die Schuldenfalle führte. Es war ferner nicht nachvollziehbar, wieso die Tochter meiner Ehefrau bei den Unterhaltspflichten schlechter gestellt sein sollte, als meine eigenen Kinder.

Nun liegt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor. Meine Verfassungsbeschwerde wurde nicht einmal angenommen. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts fehlt die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung der Angelegenheit. Eine Begründung liefert das Gericht leider nicht.

Bundesverfassungsgericht vom 17.1.2018

Damit bestätigt das höchste deutsche Gericht das bestehende Zweiklassenunrecht. Mein Insolvenzverwalter sowie das Amts- und Landgericht Leipzig werden sich hierdurch bestätigt sehen und nicht von ihrem Kurs abweichen.

Diese Entscheidung hätte ich nicht für möglich gehalten. Sie ist einmal mehr ein Beweis dafür, dass ich aufhören sollte, vom Rechtsstaat zu träumen. Nun habe ich durch alle Instanzen eine Absegungsrechtsprechung erlebt. Vielleicht ist es auch einfach besser, diesem hybriden System den Rücken zuzukehren.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 6 – Die Staatsgewalt schlägt zurück

Der hybride Rechtsstaat – Teil 6 – Die Staatsgewalt schlägt zurück

Donnerstag, 27. November 2014

Heute platzte mir endgültig der Kragen. Ich reichte beim Landgericht Leipzig Klage gegen meinen ehemaligen Rechtsanwalt Gunnar Sch. ein. Dieser hatte mich im vorläufigen Insolvenzverfahren vertreten. Das Mandat legte er im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens gegenüber dem Insolvenzgericht Leipzig sowie meinem Insolvenzverwalter nieder, natürlich ohne mich hierüber zu unterrichten. Dabei handelte es sich um eine sehr eigenwillige Vorgehensweise.

Auch den Beschluss des Insolvenzgerichts Leipzig vom 22. Februar 2011, mit welchem mir die Restschuldbefreiung verweigert worden war, behielt er für sich. Aus diesem Grund wurde er rechtskräftig. Eine Restschuldbefreiung war damit unmöglich.

Meiner Meinung nach handelte es sich hier um einen klaren Beratungsfehler. Gunnar Sch. hätte mich entweder zeitnah über den Versagungsbeschluss des Insolvenzgerichts Leipzig informieren oder zur Schadensbegrenzung sofortige Beschwerde einlegen müssen.

Warum er Beides nicht tat, wo doch so viel für mich auf dem Spiel stand, ist mir bis heute nicht klar. Immerhin forderte er für seine katastrophale Arbeit auch noch ein fürstliches Honorar in Höhe von fast 15.000 € ein. Damit befriedigte er meine gegenüber der Leipziger Anwaltschaft bestehenden Vorurteile.

Bereits in den letzten drei Jahren hatte ich mich mit ihm außergerichtlich gestritten. Für Beratungsfehler müssen Anwälte eine Haftpflichtversicherung abschließen. Ihre Anwaltszulassung hängt hiervon ab. Normalerweise melden Anwälte Schäden schnell ihrem Versicherer, um nicht den Deckungsschutz zu riskieren.

Nicht so Gunnar Sch. aus Leipzig. Er verweigerte mir bereits die Auskunft über seinen Haftpflichtversicherer. Diese Angabe musste ich über die Sächsische Rechtsanwaltskammer erzwingen. Sch. erwies sich in einer Wiese unkooperativ, wie ich das selten erlebt habe.

Da die Verjährung meines Schadensersatzanspruchs drohte, blieb mir nichts Anderes übrig, als meine Forderung gerichtlich geltend zu machen. Ich verlangte von ihm, mich so zu stellen, als würde ich eine Restschuldbefreiung erhalten. Meiner Ansicht nach war der Fall klar.

Dienstag, 3. Februar 2015

Überraschend schnell kam es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig. Mein Gesundheitszustand verschlechterte sich vor diesem Termin wieder einmal. All meine schlechten Erfahrungen an die sächsische Justiz, kamen in den letzten zwei Wochen vor diesem Termin wieder hoch. Meine posttraumatischen Belastungsstörungen zeigten sich von ihrer hässlichsten Seite.

Dennoch half all dies nicht. Der Rechtsstreit war wichtig. Für mich ging es um die Chance, vielleicht irgendwann doch noch einmal ohne Schulden zu leben. Ich nahm meine Kräfte zusammen, schluckte doppelt so viele Antidepressiva wie in normalen Zeiten und machte mich auf den Weg. Je näher ich Leipzig kam, umso schlechter fühlte ich mich. Ich war nun ein Fall für die Fachklinik, aber nicht für den Gerichtssaal.

Hinzu kamen die panischen Ängste: Immer, wenn ich nach Sachsen fuhr, rechnete ich mit meiner Verhaftung. Dafür gab es zwar keinen tragfähigen Grund. Längst traute ich der sächsischen Justiz aber alles zu. Auf dem Weg nach Leipzig dachte ich jedenfalls lange daran, die Flucht zu ergreifen und einfach umzukehren.

Der Gang ins Gerichtsgebäude wurde zu einer entsetzlichen Qual. Noch schlimmer war das Warten, bis die Verhandlung endlich begann. Wie sehr meine Erkrankung mir zusetzte, bemerkte ich, als Richter H. anfing, in finsterstem Sächsisch auf die Probleme des Rechtsstreits aufmerksam zu machen. Seine von mir so empfundene unfreundliche Art und sein Dialekt gaben mir den Rest. Ich hielt es nicht mehr aus.

Unter dem Vorwand, ein dringendes Bedürfnis befriedigen zu müssen, verließ ich schon nach wenigen Sätzen des Richters den Gerichtssaal und flüchtete aus dem Gebäude. Panikartig lief ich zur Tiefgarage im Petersbogen, wo ich geparkt hatte. Nicht ohne mich mehrfach umzudrehen. Überall vermutete ich Polizisten, die mich suchten. Nein, ich hätte nie nach Leipzig zurückkehren dürfen.

Wieder einmal war ich auf der Flucht.

Meine Ängste ließen erst nach, als ich die Grenze zu den alten Bundesländern überquert hatte. Zwar rechnete ich damit, dass der Besuch in Leipzig mir gesundheitlich starke Probleme bereiten würde. Dass es so schlimm kommt erwartete ich jedoch nicht.

Montag, 27. April 2015

Das Landgericht Leipzig lud mich zu einem Fortsetzungstermin am 28. April 2015. Meine Vernehmung als Zeuge war geplant. Wieder plagten mich schwere Depressionen.

Am vergangenen Freitag suchte ich meinen Hausarzt auf, um mich krankschreiben zu lassen. Sein Attest reichte mein Rechtsanwalt beim Landgericht ein. Kurze Zeit später erhielt dieser einen wütenden Anruf von Richter H., der ihm mitteilte, er werde die Krankschreibung nicht anerkennen. Er forderte ein amtsärztliches Attest. Sofern ich dieses nicht beibringe, werde er in der Sache gegen mich entscheiden.

So viel zu rechtsstaatlichen Gepflogenheiten. Unbefangenheit sieht jedenfalls anders aus.

Derartige Drohungen waren alles andere als gesundheitsfördernd. In Leipzig wusste nahezu jeder Richter über meine psychische Erkrankung Bescheid. Schon in der Vergangenheit waren zahlreiche Termine an meinem schlechten Gesundheitszustand gescheitert. Dennoch tat so mancher Richter meine Erkrankung als Schauspielerei ab.

Die Androhung von H. bestätigte meine schlimmsten Befürchtungen. Also machte ich mich auf den Weg zum Gesundheitsamt. Der zuständige Psychiater stufte mich als derzeit verhandlungsunfähig ein. Wieder einmal dieselbe Diagnose. Damit fand der Gerichtstermin nicht statt.

Dienstag, 16. Juni 2014

Das Landgericht Leipzig gab mir kaum Zeit zur Genesung. Es setzte wenige Wochen später einen neuen Verhandlungstermin an.

Die Tage davor hatte ich mit dem Gedanken verbracht, mich erneut vom Amtsarzt verhandlungsunfähig schreiben zu lassen. Allerdings wollte ich die Angelegenheit endlich hinter mich bringen. Vollgestopft mit schweren Psychopharmaka fuhr ich in die bei mir so unbeliebte Stadt.

Während der Verhandlung musste ich mir so Einiges von Richter H. anhören. Mehrfach machte er sich über meinen Gesundheitszustand lustig. Es war einfach unerträglich. Zwar kannte ich ihn nicht. Aus seinen Worten glaubte ich jedoch offene Abneigung zu hören, so, als sei er beauftragt, alte Rechnungen für alle mir weniger geneigten Richter zu begleichen. Für meine Klage besaß er trotz des eindeutigen Sachverhalts kein Verständnis.

Entgegen aller Animositäten muss ich H. eines hoch anrechnen: Während der mündlichen Verhandlung zeigte er mir diverse Schriftstücke aus meiner Insolvenzakte, die er zuvor beigezogen hatte. Darunter befand sich zu meiner völligen Überraschung auch mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24. November 2010.

Es war genau der Antrag, der angeblich nie beim Insolvenzgericht Leipzig angekommen war. Ich spürte förmlich, wie eine Druckwelle entstand, die sich schon bald in einer Explosion auflösen würde. Der Antrag fiel wie Manna vom Himmel.

Der Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig vom 25. November 2010 bewies eindeutig den Zugang meines Antrags, so wie ich das mehrfach behauptet hatte, u. a. in meiner Dienstaufsichtsbeschwerde an den Ministerpräsidenten Tillich sowie meiner Petition zum sächsischen Landtag. Nach wiederholten Aussagen des Insolvenzgerichts Leipzig gab es diesen Antrag jedoch nicht.

Ich konnte es nicht glauben. Wie war es möglich, dass ein Richter am Landgericht Leipzig diesen Antrag problemlos in meiner Insolvenzakte findet, die Richter am Insolvenzgericht dagegen nicht? Ging es hier überhaupt noch mit rechten Dingen zu? Handelte es sich um ein Versehen oder steckte mehr dahinter?

Ein Versehen halte ich für ausgeschlossen. Es lag näher, dass es diesen Antrag nicht geben durfte, weil er bestimmten Leuten nicht ins Konzept passte.

Damit steckte plötzlich ein Ass in meinem Ärmel. Und zwar eins, das für den weiteren Verlauf meines Insolvenzverfahrens entscheidend sein konnte.

Sonntag, 20. September 2015

Mein Rechtsanwalt bat das Landgericht um eine Kopie dieses Antrags. Nach deren Erhalt leitete ich sie an das Insolvenzgericht weiter. Gleichzeitig erklärte ich im Hinblick auf meinen zweiten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung vom 12. Februar 2011 die Anfechtung aus allen in Betracht kommenden Gründen, insbesondere wegen arglistiger Täuschung durch das Insolvenzgericht Leipzig.

Wir erinnern uns: Im Februar 2011 machte mich das Insolvenzgericht Leipzig auf den fehlenden Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung aufmerksam, weshalb ich einen zweiten Antrag eingereicht hatte. Da sich mein erster Antrag vom November jedoch in der Insolvenzakte befand, lag eine arglistige Täuschung des Gerichts zumindest nahe.

Leider konnte ich nicht sehen, welche Reaktion mein Schreiben bei der Rechtspflegerin M. und dem Insolvenzrichter H. hervorrief. Sie dürften zumindest für ein paar Sekunden ihr seelisches Gleichgewicht verloren haben. Damit hatte sich mein Brief schon einmal gelohnt.

Nun war der Kampf um meine Restschuldbefreiung neu eröffnet.

Mittwoch, 25. November 2015

In meinem Briefkasten fand ich Post vom Insolvenzgericht. Normalerweise verhieß dies nichts Gutes. Allerdings stand die Antwort auf meinen Brief vom 20. September 2015 stand noch aus. Mehr als zwei Monate hatte sich das Gericht Zeit gelassen.

Und dieses Mal gab es erfreuliche Nachrichten. Noch nie wurde ich Zeuge einer vergleichbaren richterlichen Verzweiflung. Nun bestätigte das Insolvenzgericht den Eingang meines ersten Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Immerhin! Nach genau fünf Jahren war dies eine starke Leistung! Die Existenz dieses Antrags war nun auch nicht mehr zu bestreiten.

Plötzlich erinnerte sich das Insolvenzgericht auch an meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 26. Oktober 2012, die ich direkt an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich gerichtet hatte. Darin machte ich meinem Unmut über meinen verloren gegangenen Antrag lautstark Luft. Auch in meiner Petition an den sächsischen Landtag aus dem gleichen Jahr hatte ich die Schlamperei des Insolvenzgerichts Leipzig heftig kritisiert.

Aber es kam noch dicker. Nun erfuhr ich, dass der Abteilungsleiter für Insolvenzen am Insolvenzgericht Leipzig, Dr. Büttner, bereits Ende 2012 meinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung vom 24. November 2011 in meiner Insolvenzakte entdeckt hatte. Denn er bestätigte seine Existenz in seiner dienstlichen Stellungnahme an die Präsidenten des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden, die unter dem 14. Mai 2013 erfolgt war.

Meine Insolvenzakte enthält sogar Abschriften dieser dienstlichen Stellungnahme und beweist damit, dass gleich mehrere Richter in einer Führungsposition sowie Rechtspfleger in der sächsischen Justiz von der Existenz meines ersten Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung wussten. Nur handelten sie nicht entsprechend. Nach ihrem Willen sollte der Antrag verschollen bleiben.

Kein Richter korrigierte die Entscheidung des Insolvenzgerichts Leipzig, mit der mir die Restschuldbefreiung versagt worden war. Das stellt einen unerhörten Vorgang dar. Doch nicht nur das: Auch der ehemalige sächsische Ministerpräsident wurde mit Sicherheit vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden über meinen ersten Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung informiert. Trotzdem bestätigte er wenig später, bei meiner Behandlung sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Anlass zu einer Korrektur sah auch Tillich nicht.

Dies führt berechtigterweise zu der Frage, warum dies nicht geschah. Nun erwiesen sich die in meiner Dienstaufsichtsbehörde sowie meiner Petition erhobenen Vorwürfe als zutreffend. Ein Einschreiten hielt dagegen niemand dieser in hohen Staatsämtern arbeitenden Personen für geboten. Stattdessen bescheinigte sich die herrschende Kaste in Sachsen wohlwollend ein rechtlich einwandfreies Vorgehen.

An eine Schlamperei glaube ich nicht. Zu akribisch ist die Arbeitsweise der meisten Richter. Dies gilt insbesondere dort, wo die Justiz auf Weisung des sächsischen Ministerpräsidenten tätig wurde.

Die Antwort ist daher sehr viel einfacher: Man wollte meinen Antrag nicht finden und mir die Restschuldbefreiung gewähren. Hierfür waren sicherlich keine rechtlichen Gründe maßgebend. Es handelte sich ausschließlich um eine politische Entscheidung. Die juristische und politische Kaste in Sachsen wollte unter allen Umständen verhindern, dass ich nach dem Ablauf von sechs Jahren von meinen Schulden befreit werde und wieder als Rechtsanwalt arbeiten kann. Hierbei handelt es sich um einen geradezu unglaublichen Skandal.

Aufgrund der klaren Beweislage stellte das Insolvenzgericht nun die Existenz meines früheren Antrags fest räumte mir die Restschuldbefreiung ein. Damit war es möglich, nach sechs Jahren schuldenfrei zu leben, sofern die Restschuldbefreiung nicht noch von anderer Seite torpediert wird.

Mittwoch, 9. Dezember 2015

Das Wiederauftauchen meines ersten Antrags besaß gravierende Auswirkungen für meine Klage gegen Rechtsanwalt Gunnar Sch. Dieser haftete im Ergebnis nicht mehr für seine Pflichtverletzung, da mir nun die Restschuldbefreiung nach Ablauf von sechs Jahren gewährt wurde. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer überholenden Kausalität. Dafür, dass mein erster Antrag verloren ging, traf Gunnar Sch. keine Schuld.

Oftmals haben wir es in der Rechtsprechung mit paradoxen Situationen zu tun. An einem Beratungsfehler von Rechtsanwalt Sch. bestand zwar kein Zweifel. Er war nun jedoch nicht mehr entscheidend. Er war nicht mehr „kausal“. Meine Klage gegen ihn besaß aufgrund der neuen Entwicklung keine Aussicht auf Erfolg mehr.

Nur wusste ich das im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht. Die Schuld lag eindeutig bei der sächsischen Justiz und damit beim Freistaat Sachsen. Nun musste ich mit einer Abweisung meiner Klage gegen Sch. rechnen. Also nahm ich diese zurück. Dies führte jedoch dazu, dass ich nicht nur die Kosten des eigenen Anwalts tragen musste, sondern auch die meines Gegners.

Die Gesamtkosten beliefen sich auf 3.500 €. Das wollte ich nicht auf mir sitzen lassen. Schließlich handelte es sich um einen Fehler des Leipziger Insolvenzgerichts. Aus diesem Grund schrieb ich den sächsischen Justizminister Gemkow an und forderte ihn zur Zahlung der Prozesskosten auf. Wieder einmal handelte es sich um einen Staatshaftungsfall.

Außerdem dachte ich mir, dass der sächsische Justizminister die Arbeitsweise seiner Gerichte kennen sollte. Große Hoffnungen auf eine Schadensersatzleistung des Freistaates machte ich mir natürlich nicht. Bislang hatte die sächsische Justiz nie ihre Bereitschaft erkennen lassen, in meiner Sache objektiv zu entscheiden.

Mittwoch, 30. Dezember 2015

Damit war die Angelegenheit noch nicht beendet. Unter der Versagung der Restschuldbefreiung hatte ich gesundheitlich stark gelitten. Die berufliche und finanzielle Perspektivlosigkeit, die mit dieser Entscheidung verbunden war, hinterließ schwere Spuren.

Seitdem begleiteten mich ständig schwere Depressionen. An vielen Tagen war ich überhaupt nicht mehr ansprechbar. Meine Gesundheit verschlechterte sich soweit, dass ich Mitte Januar 2014 auf die Intensivstation des Klinikums Ingolstadt eingeliefert werden musste.

Erst nach über einem einmonatigen Aufenthalt trat eine Stabilisierung ein. Heilen lässt sich meine Erkrankung dagegen kaum. Bereits minimale Reize lösen schwere Rückfälle aus.

Daher schrieb ich den sächsischen Justizminister Gemkow ein zweites Mal an. Ich forderte Schmerzensgeld. Auf ein Entgegenkommen des Freistaats hoffte ich nicht. Interessant war für mich eigentlich nur noch die Begründung, mit der man mein Anliegen ablehnen wird.

Dienstag, 26. Januar 2016

Heute erhielt ich Post vom Oberlandesgericht Dresden, also dem Gericht, das seit Jahren Kenntnis von meinem ersten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung besaß, ohne etwas unternommen zu haben. Die Richterin am Oberlandesgericht Wetzel antwortete auf meine Schmerzensgeldforderung.

Sie könne im Ergebnis ihrer Prüfung meinem Begehren nicht entsprechen. Was für eine Überraschung! Ich lasse mir gerne meine Vorurteile bestätigen! Wetzel drehte den Spieß einfach um: Nicht die sächsische Justiz sei schuld daran, dass mein erster Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung verloren ging, sondern ich selbst. Denn ich hätte diesen Antrag nicht weiterverfolgt. Woraus die Richterin dies bei einem derart bedeutenden Antrag schloss, war mir rätselhaft.

Das war wieder einmal eine ganz starke richterliche Leistung. Seit wann muss ich ein Gericht daran erinnern, über wichtige Anträge zu entscheiden? Ist ein Antrag einmal gestellt, hat das Gericht auch davon ausgehen, dass ich es ernst meine. Das entsprach jedenfalls meiner anwaltlichen Erfahrung. Es wäre ja noch schöner, wenn ich jedes Mal gegenüber einem Gericht klarstellen muss, dass ich auch weiterhin zu meinen Anträgen stehe.

Dennoch – so Wetzel – begründe die unterbliebene Bearbeitung meines Antrages keine Staatshaftungsansprüche. Der hybride Rechtsstaat lässt grüßen.

Die Begründung belegt exemplarisch die Einstellung der sächsischen Justiz zu rechtsstaatlichen Mindeststandards. Wahrscheinlich war die Richterin Wetzel selbst nicht von ihrer Begründung überzeugt. Näher liegt jedenfalls, dass sie bei der Bearbeitung meines Falles klare Vorgaben besaß.

Natürlich steht mir dieser Schmerzensgeldanspruch zu. Von der sächsischen Justiz konnte ich jedoch keine unabhängige Bearbeitung meiner Ansprüche erwarten. Einmal mehr erfolgte die Entscheidung ergebnisbezogen.

Mittwoch, 24. Februar 2016

Wie man mit berechtigten Ansprüchen seiner Bürger umgeht, belegt ein weiterer Brief der sächsischen Justiz vom 24. Februar 2016. Er beinhaltet die Antwort auf die Forderung nach Erstattung der Kosten für den gegen Gunnar Sch. geführten Rechtsstreit.

Erneut antwortete mir die Richterin am Oberlandesgericht Wetzel. Erwartungsgemäß sah sie keine Verpflichtung, die Kosten des Rechtsstreits zu ersetzen. So falsch dies auch war, sie folgte damit einer Tradition. Zwar stehen diese Haftungsregelungen im Gesetz (§ 839 Bürgerliches Gesetzbuch). Die sächsische Justiz wendet sie jedoch nicht auf Schadensersatzbegehren ihrer Bürger an.

Rechtsstaatlich ist dies mit Sicherheit nicht.

Wieder einmal sah die Richterin Wetzel den Fehler bei mir. Eine Haftung des Freistaates Sachsen käme nur dann in Betracht, wenn ich wegen des Verschwindens meines Antrags zur Klage gegen Rechtsanwalt Gunnar Sch. gezwungen gewesen wäre. Dies sei nicht der Fall, denn ich hätte das Insolvenzgericht an die Bearbeitung des verlorengegangenen Antrags erinnern müssen. Hätte sich in diesem Fall wirklich etwas geändert? Obliegt es mir, dafür zu sorgen, dass Richter ihrer Arbeit ordnungsgemäß nachgehen? Bin ich für die Prüfung der Akten des Insolvenzgerichts zuständig? Und was war mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde sowie meiner Petition? Enthielten diese nicht sogar eine Beschwerde auf höchster Ebene?

Das war Rechtsakrobatik auf höchstem Niveau. Während jeder Bürger für sein Fehlverhalten haftet, gilt dies nicht für die Vertreter des Freistaates Sachsen. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist diese Doppelmoral nicht hinnehmbar.

Natürlich muss es eine praktische Möglichkeit geben, den Freistaat Sachsen auf Schadensersatz zu verklagen. Große Lust dazu habe ich allerdings keine mehr. Ich ahne bereits, mit welchem Einfallsreichtum diese Klage behandelt würde. Was nicht sein kann darf im Freistaat eben nicht sein. Gewinnchancen hätte ich allenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort gehört mein Fall eigentlich hin. Nur wäre der Weg dahin lang und beschwerlich.

Am Ende hat der Freistaat Sachsen sein Ziel erreicht. Das damit in der Praxis umgesetzte Zweiklassenrecht ist zwar unbefriedigend, weitere negative Erfahrungen brauche ich aber keine mehr.

Zu Beginn meines Jurastudiums Mitte der 80er Jahre gab mir der Saarbrücker Volkswirtschaftsprofessor Dr. Stützle eine wichtige Entscheidungshilfe auf den Weg. Er sprach in der Vorlesung über allgemeine Volkswirtschaftslehre davon, jeder Marktteilnehmer habe grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um auf Ereignisse zu reagieren, nämlich „exit“ oder „voice“. Er könne selbst darüber entscheiden, ob er sich auf bestimmte Spielregeln einlässt, oder dem Marktgeschehen den Rücken kehrt.

Ähnlich ist es im Fall der sächsischen Justiz. Ich besitze keine realistische Chance, auf deren Gepflogenheiten Einfluss zu nehmen. Also bleibt mir nur der Exit. Und den hatte ich mit meinem Wegzug aus Leipzig vollzogen.

Dienstag, 21. Februar 2017

Eigentlich ist heute ein guter Tag. So sollte es wenigstens sein. Denn die sechsjährige Wohlverhaltensphase in meinem Insolvenzverfahren ist abgelaufen. Sechs lange Jahre hatte mein Insolvenzverwalter Zugriff auf mein Einkommen, soweit dies die Pfändungsfreigrenzen überschritt. Aufgrund meiner Erkrankung war ich jedoch die meiste Zeit arbeitsunfähig.

Nun war ein Neustart möglich. Ich überlegte sogar, mir wieder eine Zulassung als Rechtsanwalt zu besorgen. Auch reservierte ich im Internet Adressen für meine künftige Homepage. Da ich vom Insolvenzgericht nichts gehört hatte, ging ich von einer Gewährung der Restschuldbefreiung aus.

Beim Insolvenzgericht sah man dies anders. Von dort erhielt ich die Mitteilung, dass derzeit nicht über meine Restschuldbefreiung entschieden werden könne. Denn die Insolvenzakte liege dem Gericht derzeit nicht vor.

Samstag, 1. Juli 2017

Nun waren bereits mehrere Monate vergangen. Eigentlich genug Zeit, um das Verfahren zur Gewährung der Restschuldbefreiung einzuleiten. Geschehen war leider immer noch nichts.

Nachdem ich bei den Mitarbeitern des Insolvenzgerichts zuvor bereits auf Granit gestoßen war, wandte ich mich direkt an den Abteilungsleiter für Insolvenzen, Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Büttner. Es handelte sich um eben denjenigen Richter, der Ende 2012 meinen ersten Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung in meiner Insolvenzakte entdeckt, dies jedoch nicht zum Anlass genommen hatte, in der Sache tätig zu werden.

Und so sollte es auch dieses Mal sein: Auf seine Antwort wartete ich vergeblich.

Mittwoch, 15. August 2017

Es sollten noch weitere sechs Wochen vergehen, bis das Insolvenzgericht schließlich handelte. Bislang hatte das Gericht keinen Grund zur Eile gesehen, zumal – so das Gericht –in meinem Fall mit Einwendungen von Gläubigern gegen die Gewährung der Restschuldbefreiung zu rechnen sei.

Ein halbes Jahr nach Ablauf der Wohlverhaltensphase teilte mir das Gericht nun allerdings mit, das Verfahren könne jetzt betrieben werden. Meine Insolvenzakte sei vom Landgericht an das Insolvenzgericht zurückgesandt worden. Es bat meinen Insolvenzverwalter Rüdiger B., einen außerplanmäßigen Bericht darüber zu erstatten, ob ich meinen Pflichten als Insolvenzschuldner während der Wohlverhaltensphase nachgekommen war.

Freitag, 17. November 2017

Die vergangenen Wochen verbrachte ich grübelnd. Erneut waren dunkle Wolken aufgezogen und dämpften meine Stimmung. Hierzu passte die Post, die ich heute vom Insolvenzgericht erhielt. Darin enthalten waren Einwendungen, welche einige Gläubiger, darunter die Finanzämter in Leipzig und Grimma sowie die Landesbank Baden-Württemberg, gegen die Gewährung meiner Restschuldbefreiung erhoben. Auch zwei Leipziger Rechtsanwälte hatten das Insolvenzgericht aufgefordert, mir die Restschuldbefreiung zu versagen. Das waren nun wirklich keine guten Nachrichten.

Noch schlechter wurde meine psychische Verfassung, nachdem ich mir diese Einwendungen genau durchlas. Meine Gläubiger beriefen sich auf den Bericht meines Insolvenzverwalters Rüdiger B. Dieser beschwerte sich offensichtlich über eine nachhaltige Verletzung meiner Kooperationspflichten und empfahl, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern. Es sah also ganz so aus, als hätte Rechtsanwalt Rüdiger B. kräftig vom Leder gezogen.

Insolvenzverwalter B. bestätigte noch zwei Jahre zuvor, ich sei meinen Kooperationspflichten nachgekommen. Daher empfahl er einen Insolvenzplan zur Beendigung meines Insolvenzverfahrens. Dies war nun Schnee von gestern. Rüdiger B. legte seine Karten auf den Tisch. Und danach besaß ich ein schlechtes Blatt. Vielleicht wollte er es sich auch nicht mit dem Insolvenzgericht verscherzen und die Erteilung neuer Aufträge riskieren.

Ich bat das Insolvenzgericht mehrfach darum, mir seinen Bericht zur Verfügung zu stellen, damit ich mich inhaltlich dazu äußern kann. In einem Rechtsstaat ist dies selbstverständlich. Rechtliches Gehör kann nur dem gewährt werden, der über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert wird. Aus den Einwendungen der Gläubiger konnte ich nicht entnehmen, was mir mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. wirklich vorwarf.

Meine Bitte blieb jedoch unbeantwortet. Das Insolvenzgericht Leipzig tat alles, um meine Anhörung zu hintertreiben. Es wollte mich dar nicht erst in die Lage versetzen, mich mit den Einwendungen meiner Gläubiger auseinander zu beschäftigen.

Glücklicherweise war es Rechtsanwalt Rüdiger B., der mir seinen Bericht auf Nachfrage meines Rechtsanwalts Reinhard Willemsen zur Verfügung stellte. In der Tat machte er darin Ausführungen zur Verletzung meiner Kooperationspflichten. Dabei stützte er sich auf nicht näher genannte Informanten aus Leipzig. Leider sah mein Insolvenzverwalter keinen Grund, mich aufzufordern, zu deren Behauptungen Stellung zu beziehen. Rechtsanwalt Rüdiger B. schloss mit dem Hinweis, ich habe meine Kooperationspflichten zumindest grob fahrlässig verletzt.

Positive Worte fand er dagegen keine.

Am Ende spielte all dies nun keine Rolle mehr. Er hatte seinen außerplanmäßigen Bericht erstellt und diesen den Gläubigern zukommen lassen.

Das Insolvenzgericht Leipzig wird nun eine sehr spannende Frage beantworten müssen: Bin ich überhaupt zur Kooperation verpflichtet, wenn das Insolvenzgericht meinen ersten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung unterschlägt? Immerhin hatte das Gericht mir zu Beginn meines Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung verweigert.

Nach der Insolvenzordnung stellt die Restschuldbefreiung eine notwendige Voraussetzung der Kooperationspflicht dar. Sie steht daher am Beginn jedes Insolvenzverfahrens. Man bietet dem Insolvenzschuldner die Restschuldbefreiung an und erwartet im Gegenzug seine Kooperation.

Wie kann ich zu einer Kooperation verpflichtet sein, wenn ich meine Kooperationspflicht aufgrund der Versagung der Restschuldbefreiung zu Beginn meines Insolvenzverfahrens nicht einmal kannte? Immerhin warf mir Rüdiger B. grob fahrlässiges Verhalten vor.

Mit derartigen Überlegungen wird sich das Insolvenzgericht jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht befassen. Es wird das machen, was es von Anfang an vorhatte, und was ich bereits in seinem Beschluss vom 21. Februar 2011 nachlesen musste: Ich soll, so der Wille der sächsischen Justiz, bis ans Ende meiner Tage auf meinen Schulden sitzen bleiben. Was jedem Einzelnen zusteht, wird mir verweigert.

Für mich handelt es sich bei der Angelegenheit um eine politische Entscheidung, die nur rechtlich begründet werden muss. Nur die Begründung bleibt spannend, nicht das Ergebnis.

Leider ist mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Gewährung bzw. Verweigerung meiner Restschuldbefreiung die Angelegenheit noch lange nicht vorbei. Sollte mir die Restschuldbefreiung verweigert werden, muss ich wieder einmal den Rechtsweg ausschöpfen und notfalls beim Bundesverfassungsgericht sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung werden noch Jahre ins Land gehen. Damit ist eine Rückkehr in den Anwaltsberuf ausgeschlossen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 6 – Die Staatsgewalt schlägt zurück

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 5 – Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger

Der hybride Rechtsstaat – Teil 5 – Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger

Montag, 8. April 2013

Den heutigen Tag hatte ich mit Spannung erwartet. Voll innerlicher Unruhe suchte ich die Buchhandlung Hugendubel im Westpark in Ingolstadt auf. Nun hielt ich es in den Händen: Es war das neue Buch des investigativ tätigen Journalisten Jürgen Roth, mit dem Titel „Spinnennetz der Macht“.

Vor mehreren Jahren lernte ich Jürgen Roth kennen. Eines Nachmittages saß er in meinem Wohnzimmer, damals noch in Leipzig. Er war ein schmächtiger Mann mit scharfer, schneller Intelligenz, der eine Auseinandersetzung mit unseren Staatsvertretern nicht scheute und sich nicht einschüchtern ließ[1]. Als einer der wenigen Journalisten war er bereit, Betroffene in ihrem Kampf zu unterstützen. Er verlieh diesen eine Stimme. Diese war mahnend und fordernd zugleich. Missstände deckte er konsequent auf.

Jürgen Roth fragte mich damals nach meinen Erfahrungen im Umgang mit den Vertretern der herrschenden Kaste in Sachsen. Man merkte schnell, dass es ihm auch ein persönliches Anliegen war, staatliche Willkür aufzuarbeiten. Er selbst hatte unter den Attacken der sächsischen Justiz ebenfalls gelitten. Seitdem ging der Kontakt zu ihm nicht verloren. Jürgen Roth ermunterte mich dazu, meine Erlebnisse niederzuschreiben und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Schnell entfernte ich die Schutzhülle des Buches und begann zu lesen. Gierig überflog ich die Zeilen. Da stand er nun: mein Name und ein großer Teil meiner Erfahrungen in Sachsen. Ich nahm das Objekt meiner Begierde, ging zur Kasse und zahlte. Jürgen Roth berichtete über meine Erlebnisse als „Kampf eines Aufrechten“. Dies ging runter wie Öl. Immerhin war er eine der wenigen Personen, die diesen Kampf unterstützten und den Betroffenen Mut machte.

Mir bedeuteten seine Ausführungen viel. Immerhin bildeten sie den Anfang meiner längst fälligen Rehabilitation. Das war zwar eigentlich eine sächsische Aufgabe, dort sah man die Dinge jedoch anders. Um mir nichts vorwerfen zu müssen unterrichtete ich sowohl meinen Insolvenzverwalter als auch das Insolvenzgericht Leipzig über das Buch. Das war natürlich ein Fehler.

Nach der Lektüre seiner Ausführungen fühlte ich mich das erste Mal seit langem besser. Vielleicht war mein Kampf gegen die Windmühlen der Justiz doch nicht so aussichtslos, wie ich dies immer gedacht hatte. Vielleicht würden sich nun auch andere Journalisten meiner Sache annehmen und dafür kämpfen, dass sich diese Erfahrungen nicht wiederholen.

Doch ich sollte mich wieder einmal irren. Außer Jürgen Roth interessierte sich niemand für diesen Kampf.

Montag, 15. April 2013

Natürlich haben die Vertreter an den Schaltstellen der Macht in Sachsen das Buch von Jürgen Roth mit Unwillen gelesen. Mit einer Reaktion musste ich also rechnen. Gleiches gilt für meine Petition zum sächsischen Landtag, die ich kurz zuvor eingereicht hatte.

Leider fiel die Reaktion der sächsischen Justiz wieder einmal nicht so aus, wie ich es mir erhofft hatte. Stattdessen zeigte mir der Freistaat wieder einmal sein wahres Gesicht.

Erneut wurde früh morgens stürmisch an der Hauseingangstür in Ingolstadt geklingelt. Es erschienen mehrere Kriminalbeamte und legten mir einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 16. November 2012 vor. Vorausgegangen war eine Strafanzeige meines Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger B. vom Juni 2011.

Das Timing überraschte nun doch. Oder etwa nicht?

Fast zwei Jahre nach Erstattung einer Strafanzeige meines Insolvenzverwalters ordnete das Amtsgericht Leipzig zum wiederholten Mal die Durchsuchung meiner Wohnung an. Bezeichnenderweise wurde die Staatsanwaltschaft erst nach Veröffentlichung des neuen Buchs von Jürgen Roth tätig. Was für eine kuriose zeitliche Übereinstimmung! Der wievielte Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts lag nun eigentlich vor? Inzwischen hatte ich den Überblick verloren.

Mein Insolvenzverwalter B. beschuldigte mich, einen betrügerischen Bankrott begangen zu haben. Ich soll erhebliche Gelder von meinen Anwaltskonten abgezweigt und meine Beteiligungen an den Biogasgesellschaften in strafbarer Weise auf ein Unternehmen übertragen haben.

Das waren wirklich heftige Vorwürfe. Noch im Mai 2011 hatte ich mich den Fragen meines Insolvenzverwalters anlässlich unseres Treffens in Frankfurt am Main gestellt. Es gab anlässlich dieses Gesprächs keinen Hinweis darauf, dass noch irgendwelche Fragen offen wären.

Getreu seiner bisherigen Linie machte sich mein Insolvenzverwalter anlässlich dieser Strafanzeige dennoch nicht die Mühe, den Sachverhalt aufzuklären und sich hinsichtlich der Details bei mir rückzuversichern. Dass meine Einnahmen ausschließlich in den Kanzleibetrieb geflossen waren, ich mir zudem die letzten 18 Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht einmal ein Gehalt gezahlt hatte, interessierte ihn nicht. Gleiches galt für die Gründe, die zur Übertragung meiner Geschäftsanteile an den Biogasgesellschaften führten. Rüdiger B. wusste es wieder einmal besser. Für ihn war es nicht erforderlich, mich vorher anzuhören.

Meinem Insolvenzverwalter war es jedoch wichtiger, seinen eigenen Weg zu gehen, auch wenn er damit die Gegebenheiten auf den Kopf stellte. Seine Strafanzeige, über die ich erst anlässlich der erneuten Durchsuchung erfuhr, ist für mich auch heute noch nichts anderes als eine massive Denunziation mit schwerwiegenden Folgen.

Vorteile für das Insolvenzverfahren erzielte er auf diese Weise allerdings nicht, denn er setzte mich gesundheitlich wieder dauerhaft schachmatt. Damals war es der achte Durchsuchungsbeschluss, den das Amtsgericht Leipzig gegen mich erlassen hatte. Nun versank ich wieder in tiefen Depressionen.

Montag, 9. September 2013

Meine Gesundheit hatte sich etwas gebessert, wenn auch in kleinen Schritten. Vor vier Wochen wandte ich mich an den Leipziger Rechtsanwalt Dr. Stapper, ein Spezialist im Insolvenzrecht. Dieser hatte mich schon vor der Eröffnung meines Insolvenzverfahrens auf die Möglichkeit verwiesen, das Verfahren durch einen sogenannten Insolvenzplan vorzeitig zu beenden. Ein Insolvenzplan beinhaltet eine Einigung mit meinen Gläubigern. Diese müssen den Insolvenzplan mittragen, ihm also positiv gegenüberstehen. Dr. Stapper sollte dessen Erfolgsaussicht prüfen.

Hierzu beantragte er Einsicht in meine Insolvenzakte. Diese enthielt u. a. die Berichte meines Insolvenzverwalters an die Gläubigerversammlung, also an die Gemeinschaft aller Gläubiger. Meine Gläubiger hatten von mir seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts mehr gehört. Ich wusste daher nicht, ob sie einen Insolvenzplan befürworten würden.

Eigentlich ist jeder Insolvenzverwalter verpflichtet, dem Schuldner die Berichte an die Gläubigerversammlung zu übermitteln. Mehrfach hatte ich meinen Insolvenzverwalter hierzu aufgefordert. Eine Antwort blieb er mir stets schuldig.

Vielleicht lag der Grund hierfür auch in der Art, wie er über mich berichtete. Mehrfach teilte er meinen Gläubigern mit, ich sei nicht kooperationswillig, wodurch die Arbeit des Insolvenzverwalters deutlich erschwert würde. Nicht akzeptabel war für mich, dass dies hinter meinem Rücken geschah und ich damit keine Möglichkeit besaß, die Vorwürfe richtig zu stellen.

Aufgrund meiner Kooperationsunwilligkeit – so führte mein Insolvenzverwalter aus – solle mir die Möglichkeit eines Insolvenzplans versagt werden. Was mein Insolvenzverwalter den Gläubigern verschwieg war die Tatsache, dass ich jede seiner Anfragen, sofern es welche gab, ausführlich beantwortet hatte. Vielmehr war es Rüdiger B., der nur selten Zuarbeiten von mir verlangt hatte. Aber Papier ist bekanntlich geduldig.

Natürlich wollte ich von Rechtsanwalt Dr. Stapper wissen, ob meine Gläubiger von meinem Insolvenzverwalter über meine psychische Erkrankung informiert worden waren. Dies war jedoch nicht der Fall. Meine Gläubiger mussten daher annehmen, dass ich eine Kooperation im Insolvenzverfahren willkürlich verweigerte.

Dr. Stapper kam zu dem Ergebnis, dass ein Insolvenzplan derzeit keine Aussicht auf Erfolg besitzt. Meine Gläubiger würden sich der Auffassung meines Insolvenzverwalters anschließen und gegen einen Insolvenzplan sowie die damit verbundene Restschuldbefreiung stimmen.

Damit hatte mein Insolvenzverwalter vollendete Tatsachen geschaffen. Es sollte bei der gegen mich verhängten Höchststrafe, also dem sechsjährigen Insolvenzverfahren und der Verweigerung der Restschuldbefreiung bleiben. Ich würde auch nach sechs Jahren auf meinen Schulden sitzen bleiben.

Das waren ausgesprochen bittere Nachrichten.

Mittwoch, 24. September 2014

Beruflich gelang mir vor ein paar Wochen ein kleiner Durchbruch. Ich trat beim Institut für Fortbildung von Betriebsräten (IfB) aus Murnau am Staffelsee eine Stelle als Referent an. Ich hatte die Hoffnung auf einen neuen Job schon fast aufgegeben.

Ich sollte Betriebsräte im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht unterrichten. Für mich stellte diese Referententätigkeit eine enorme finanzielle Entlastung dar. Da meine Vergütung unterhalb der Pfändungsfreigrenze lag, besaß mein Insolvenzverwalter hierauf keine Zugriffsmöglichkeit.

Die ersten beiden Seminare in Frankfurt und Dresden hielt ich mit gutem Erfolg. Die Kritiken der Seminarteilnehmer waren positiv. Daher bestand die Chance, künftig öfter Betriebsräte schulen zu können.

Aber es sollte anders kommen. Wieder einmal hatte ich die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

Mein Insolvenzverwalter erfuhr durch eine Indiskretion aus meinem „Freundeskreis“ von meiner neuen Tätigkeit und setzte zu einer Blutgrätsche an. Ohne mich zu informieren bzw. vorherige Auskünfte bei mir einzuholen wandte er sich direkt an das IfB. Außerdem beantragte er beim Insolvenzgericht Leipzig eine Postsperre, welches ihm diese umgehend gewährte. Fortan würde Rüdiger B. die an mich gerichtete Post vor mir lesen.

Seine Vorgehensweise hatte sich seit seiner Attacke gegenüber dem Jobcenter Ingolstadt, wo er die Einstellung meiner Hartz-IV-Zahlungen erreichen wollte, nicht geändert. Mein Insolvenzverwalter berichtete dem IfB von meinen „kriminellen Machenschaften“. Es ginge mir nur darum, Einnahmen an den Gläubigern vorbei zu erzielen.

Er forderte die Zahlung meiner gesamten Vergütung an ihn selbst. Die Pfändungsfreigrenzen akzeptierte er nicht. Und das, obwohl meine Referentenvergütung den Pfändungsfreibetrag nicht einmal überschritt.

Wenig später erfuhr ich die Konsequenzen wieder einmal am eigenen Leibe. Aufgrund des Briefs meines Insolvenzverwalters beendete das IfB die Zusammenarbeit mit mir. Damit ging mir das Referentengehalt verloren. Ich stürzte einmal mehr vollständig ab.

Die Vorgehensweise meines Insolvenzverwalters war alles andere als zielführend. Nach der Beendigung meiner Zusammenarbeit mit dem IfB konnte er nicht mehr auf eine höhere Referentenvergütung meinerseits hoffen und einen Teil davon einfordern. Damit schädigte er meine Gläubiger zum wiederholten Mal.

Die Kaltschnäuzigkeit meines Insolvenzverwalters musste ich darüber hinaus auch anlässlich eines Besuchs bei meiner Bank an diesem Tag feststellen. Nachdem ich meine EC-Karte in den Schlitz des Bankautomaten eingeführt hatte, wurde diese einbehalten. Auf meinem Konto befand sich ein nur geringes Guthaben. Das IfB hatte kurz vorher meine Spesen für mein Vorstellungsgespräch überwiesen.

Nach Auskunft der Volksbank Greven ließ mein Insolvenzverwalter mein Konto pfänden und veranlasste die Zahlung der Spesen an sich. Nach den einschlägigen Regelungen der Zivilprozessordnung dürfen derartige Spesen allerdings nicht gepfändet werden. Meinen Insolvenzverwalter interessierte dies wenig. Die Spesen aus meinem Vorstellungsgespräch sah ich nie wieder.

Daran änderten meine Beschwerden bei ihm sowie beim Insolvenzgericht Leipzig nichts. Während mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. seiner Linie treu blieb und meine Schreiben ignorierte, erhielt ich vom Insolvenzgericht Leipzig nur die kurze Antwort, der Insolvenzverwalter habe alles richtiggemacht. Auch eine hinter meinem Rücken erfolgte Denunziation sah das Insolvenzgericht nicht. Immerhin hatte B. von meinen „kriminellen Machenschaften“ gesprochen.

Längst war beim Leipziger Insolvenzgericht alles erlaubt. Seine Vorgehensweise deckte sich zwar nicht mit der Rechtslage. Es entsprach aber der üblichen Marschrichtung in der Leipziger Justiz. Ähnlich hatte das Insolvenzgericht Leipzig bereits auf frühere Beschwerden meinerseits reagiert. Diese Praxis ermutigte meinen Insolvenzverwalter zu noch konsequenterem Vorgehen.

Nachvollziehen kann ich das Verhalten meines Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzgerichts bis heute nicht. Wozu nutzen rechtliche Rahmenbedingungen, wenn man sich bei der Anwendung selbst die Absolution erteilt.

Dass gerade Vertreter der öffentlichen Hand, zu denen Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht gehören, verpflichtet sind, rechtliche Mindeststandards einzuhalten, stellt eine Binsenwahrheit dar. Immerhin geht es hier um nichts Geringeres als die Rechtsstaatlichkeit, deren Bedeutung und Reichweite ich aufgrund meiner Doktorarbeit genau zu kennen glaubte.

Mein rechtstheoretisches Wissen deckte sich jedoch nicht mit der im Freistaat Sachsen gelebten Rechtspraxis. Mein Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Regelungen in der sächsischen Justiz war längst verloren. Sämtliche Verfassungsgrundsätze helfen dem Betroffenen nicht, wenn die Bereitschaft zu ihrer Einhaltung fehlt.

Montag, 22. Juni 2015

Wieder einmal befasste ich mich mit Überlegungen, mein Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzplan zu beenden. Inzwischen stand sogar mein Insolvenzverwalter diesem Vorhaben positiv gegenüber.

Mein Rechtsanwalt hatte die aktuelle Gläubigerliste von Rüdiger B. abgefordert. Gleichlautende Bitten von mir gab es zwar bereits früher. Eine Antwort blieb mir B. jedoch stets schuldig. Er brauchte meine Zuarbeit offensichtlich nicht.

Die Gläubigerliste gibt Auskunft darüber, welcher Gläubiger im Insolvenzverfahren Forderungen erfolgreich angemeldet hat. Sie dokumentiert den exakten Schuldenstand. Es ist daher wichtig, diese Liste möglichst fehlerfrei zu erstellen. Gerade aus diesem Grund hatte ich meinem Insolvenzverwalter B. in den vergangenen Jahren immer wieder meine Unterstützung angeboten. Schließlich wusste ich am besten, welche Forderungen existierten und welche nicht.

Rüdiger B., der sich so gerne über meine fehlende Kooperationswilligkeit beklagte, ging auf mein Angebot leider nie ein. Nun sah ich das Ergebnis seiner Tätigkeit. Mein Insolvenzverwalter hatte in erheblichem Umfang Forderungen von Gläubigern bestätigt, die in Wirklichkeit nicht bestanden. Teilweise widersprachen diese sogar gerichtlichen Entscheidungen.

Eine Änderung der Gläubigerliste war nun allerdings nicht mehr möglich. Mein Schuldenstand hatte sich aufgrund der einseitigen Tätigkeit meines Insolvenzverwalters um mehrere hunderttausend Euro erhöht.

Natürlich machte ich Rüdiger B. auf diese Fehler aufmerksam. Auf eine Antwort verzichtete er.

[1]              www.juergen-roth.com/blog/tag/sachsensumpf-2/; www.berliner-zeitung.de/der-mafia-experte-juergen-roth-sieht-in-sachsen-eine-herrschaftsjustiz-am-werk–jetzt-ermittelt-die-chemnitzer-polizei-wegen-verunglimpfung-des-staates-gegen-den-journalisten-der-staatsfeind-15606154?originalReferrer=https://www.google.de/; http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=384&meldung=Sachsensumpf-Kritiker-Juergen-Roth-droht-Gefaengnis

Der hybride Rechtsstaat – Teil 5 – Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs – Die Gepflogenheiten des sächsischen Insolvenzverfahrens

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs – Die Gepflogenheiten des sächsischen Insolvenzverfahrens

Freitag, 26. Oktober 2012

Am heutigen Tag ging es mir etwas besser. Es gab auch diese Tage, an denen meine Depressionen nachließen und ich in der Lage war, mich meinen Problemen zu stellen.

Nun ging ich erstmals daran, meine Erlebnissen niederzuschreiben und dafür zu sorgen, dass sich diese nicht wiederholen. Handelte es sich wirklich um eine Aktion, die von meinen Gegnern in der sächsischen Justiz gesteuert wurde, oder um eine Vielzahl von Zufällen? Zugegebenermaßen glaubte ich an Letzteres nicht mehr. Meine Fragen forderten jedenfalls eine Antwort.

Ich würde mir später einmal große Vorwürfe machen, wenn ich nicht wenigstens den Versuch unternommen hätte, die Dinge aufzuarbeiten und bekannt zu machen. Zudem wollte ich eine Hintertür für die politische Kaste in Sachsen schließen, für den Fall, dass deren Vertreter später einmal auf die Ereignisse angesprochen werden. Politiker behaupten zum Selbstschutz gerne, keine Kenntnis von einem bestimmten Sachverhalt zu besitzen. So einfach wollte ich es meinen Gegnern jedoch nicht machen. Sie sollten gar nicht erst die Chance bekommen, sich später einmal herauszureden.

Also fasste ich in einer 20seitigen Dienstaufsichtsbeschwerde meine Erfahrungen in Sachsen zusammen und sandte diese an den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich persönlich. Ich schilderte meine Auseinandersetzungen mit den sächsischen Spielbanken, die Attacken der Staatsanwaltschaften in Leipzig und Dresden, die Vorgehensweise der Finanzämter in Leipzig und Grimma sowie das Zustandekommen und den Ablauf meines Insolvenzverfahrens. Vor allem das Verschwinden meines ersten Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung hatte ich noch nicht verkraftet. Auch auf die enge Kooperation zwischen der sächsischen Justiz und der BILD kam ich zu sprechen. Daraus ergab sich für den sächsischen Ministerpräsidenten ein umfassendes Bild. Er konnte nun selbst entscheiden, ob sich eine Intervention oder gar eine Aufarbeitung lohnen.

Hoffnungen darauf, dass etwas geschehen würde, besaß ich keine. Ich konnte lediglich den Ministerpräsidenten veranlassen, die ganze Angelegenheit zu überprüfen, sei es auch nur, um sich selbst aus der Schusslinie zu bringen. Mein Schreiben leitete Tillich an die jeweiligen Fachressorts weiter. Das war wenigsten etwas. Damit gelangte es unter anderem an den Justizminister sowie die Präsidenten des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden Hagenloch.

Samstag, 19. Januar 2013

Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde allein begnügte ich mich allerdings nicht. Mein nächster Schritt galt dem sächsischen Landtag. Hierzu verfasste ich eine Petition.

Das Petitionsrecht steht in der Verfassung. Jeder Bürger kann sich bei seinem Landesparlament über seine Behandlung durch die öffentliche Hand beschweren und auf eine Abhilfe hinarbeiten. Es handelt sich hierbei allerdings nur um ein Placebo. Der Betroffene folgt meist seinem Gewissen, das es ihm nicht erlaubt, einfach einen Schlussstrich unter seine Erlebnisse zu ziehen.

Mit der Petition ist es wie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie kann formlos, ohne eine bestimmte Frist, also fristlos eingereicht werden und verläuft am Ende zwecklos.

Hiervon ging ich auch in meinem Fall aus. Meine Erwartungshaltung war zudem deshalb gering, weil mein ehemaliger Parteikollege aus der sächsischen FDP, der Landtagsabgeordnete Tino Günther, Vorsitzender des Petitionsausschusses war. Argwöhnisch fragte ich mich, ob meine Petition unter diesen Voraussetzungen überhaupt beim Landtag eingehen wird. Vielleicht war ich auch einfach nur ein gebranntes Kind.

Wegen meiner Zweifel versandte ich meine Petition außerdem an den Vertreter der Partei DIE LINKE im sächsischen Landtag, Klaus Bartl, der mich wenig später davon unterrichtete, die Petition erhalten zu haben. Bei dem Landtagsabgeordneten Bartl handelt es sich um einen der wenigen Politiker in Sachsen, der Betroffene in ihrem aussichtslosen Kampf gegen staatliche Willkür unterstützt.

Mittwoch, 27. Februar 2013

Es ist alles andere als schön, wenn sich böse Befürchtungen bestätigen. Nachdem ich über einen Monat nichts von meiner Petition gehört hatte – nicht einmal deren Eingang wurde mir bestätigt – wandte ich mich nicht mehr an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, sondern an den damaligen Präsidenten des sächsischen Landtags Dr. Rößler. Ich bat diesen darum, den Eingang meiner Petition zu bestätigen. Zu meinem Bedauern teilte mir der Landtagspräsident wenig später mit, meine Petition sei beim sächsischen Landtag nie eingegangen.

Das passte mal wieder hervorragend zu meinen Erfahrungen mit der herrschenden Kaste in Sachsen. Verlorengegangen war meine Petition mit Sicherheit nicht. Vielleicht wollte mein ehemaliger Parteikollege mir auch nicht weiterhelfen. Jedenfalls zweifle ich nicht daran, dass er die Petition erhalten hatte.

Freitag, 15. März 2013

Also wandte ich mich erneut an den sächsischen Landtag. Dieses Mal versandte ich meine Petition per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. Wenig später erhielt ich die Nachricht, meine Petition liege dem Petitionsausschuss vor. Er werde sich in den kommenden Wochen mit ihr befassen.

Das geschah dann sogar. Die Antwort, die ich erhielt, überraschte mich in ihrer Schärfe allerdings doch. Es sei bei meiner Behandlung alles mit rechten Dingen zugegangen. Vor allem Prof. Dr. Milbradt habe sich nichts vorzuwerfen, wie dieser selbst in einer Landtagsrede – die man mir gleich übermittelte – ausgeführt hatte.

Nun ja. Wenn Prof. Dr. Milbradt sich ein fehlerfreies Handeln bescheinigt, gab es daran für die Vertreter der CDU im Petitionsausschuss nichts zu zweifeln. Also wies der Ausschuss meine Petition mit den Stimmen der CDU ab.

Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde erhielt ich eine ähnliche Antwort. Sowohl die sächsische Justiz als auch die beteiligten Finanzämter hätten in meinem Fall nur geltendes Recht angewendet. Dies mag aus deren Sicht sogar stimmen.

Wovon träumten diese Herren eigentlich sonst?

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs – Die Gepflogenheiten des sächsischen Insolvenzverfahrens

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 3 meines Tagebuchs – Finanzämter als Steigbügelhalter des Obrigkeitsstaates

Der hybride Rechtsstaat – Teil 3 meines Tagebuchs – Finanzämter als Steigbügelhalter des Obrigkeitsstaates

Kapitel 1: Der Anfang vom Ende

In meiner Systemkritik darf ein Abschnitt über mein Insolvenzverfahren nicht fehlen. Auch dieses zeigt exemplarisch, wie wenig rechtsstaatliche Grundsätze in der sächsischen Justiz Anwendung finden.

Aus internen Quellen geht hervor, dass mein Insolvenzverfahren im sächsischen Finanzministerium genau beobachtet wurde. Daher verwundert es nicht, wenn die Vertreter der sächsischen Justiz besonders konsequent vorgingen. Sie wollten sich keine Blöße geben. Eine zentrale Steuerung liegt auch in diesem Fall nahe.

Meine Kritiker mögen dies als Verschwörungstheorie abtun. Eine belastbare Erklärung für meine Behandlung haben auch sie nicht zu bieten. In Sachsen bescheinigt sich die herrschende politische und juristische Kaste ohnehin gerne ihre eigene Gesetzestreue. Nur scheinen sie darunter etwas völlig anderes zu verstehen als der gemeine Bürger. Die Frage war hier nur, wer in einer Parallelwelt lebte.

Für jedes Insolvenzverfahren bildet die Insolvenzordnung den rechtlichen Rahmen. Der Betroffene, Insolvenzschuldner genannt, wird zwar seiner finanziellen Handlungsmöglichkeiten weitgehend beraubt, rechtlos ist er damit aber nicht. Die den Insolvenzschuldner schützenden Mindeststandards ergeben sich nicht zuletzt aus dem Grundgesetz. Nur dass die sächsische Justiz über dessen Geltung andere Vorstellungen besitzt als ich selbst.

Wenn man glaubt, dass sich der gesetzliche Rahmen auch hier nicht ausdehnen lässt, irrt man sich gewaltig. Nichts von den mir zustehenden Rechten erwies sich als belastbar. Die sächsische Justiz ließ keine Gelegenheit aus, mir zu zeigen, wer der Chef im Ring ist. Im Ergebnis drängte man mich in die Rolle eines wertlosen Objekts, mit dem man verfahren konnte, wie es einem beliebt.

Sowohl das Insolvenzgericht Leipzig als auch der von ihm bestimmte Insolvenzverwalter übertrafen sich in ihren Anstrengungen. Die Zahl der Rechtsbrüche nahm ständig zu. So verweigerte man mir gleich zu Beginn die Restschuldbefreiung, gab außerdem Informationen an die BILD weiter und sorgte so für eine bundesweite Stigmatisierung meiner Person, welche sich auf mein berufliches Fortkommen verheerend auswirkte. Dass man zudem nicht einmal bereit war, Pfändungsfreigrenzen zu respektieren und mir das verfassungsrechtliche Mindesteinkommen zu belassen, geriet eher zu einer Nebenerscheinung.

Samstag, 14. August 2010

Heute war Rückreisetag. Mit meinen Kindern Carmen und Daniela sowie meiner damaligen Lebensgefährtin hatte ich 14 erholsame Tage in der Toskana verbracht. Den Urlaub hatte ich dringend nötig. Wir schwelgten nicht im Luxus, sondern achteten genau auf die Kosten.

Im Mittelpunkt unseres Urlaubs stand die kulturelle Vielfalt Italiens, die wir in wunderschönen Städten wie Florenz, Volterra und Siena fanden. Die Toskana half mir, etwas abzuschalten, meinem Hobby zu frönen und mehr als 2.000 Fotos zu schießen. Daraus wollte ich später ein Fotobuch erstellen.

Trotz aller Bemühungen verließen mich meine Sorgen auch im Urlaub nicht. Ich musste mich über die Ereignisse in Deutschland auf dem Laufenden halten. Immerhin war der Streit mit meinem Geschäftspartner Lap K. eskaliert, nachdem mich dieser von den Einnahmen der Biogasanlagen abgeschnitten und die Rückzahlung der Darlehen verweigert hatte. Damit trug er seinen Teil zu meiner Insolvenz bei. Gegen ihn hatte ich mehrere Strafanzeigen erstattet und auf die Hilfe der Staatsanwaltschaft Leipzig gehofft.

Nun fuhren wir zurück nach Deutschland, in das Land, das ich schon lange nicht mehr als meine Heimat ansah. Innerlich hatte ich meine schlechten Erfahrungen in Sachsen auf den Rest der Republik übertragen.

Glücklicherweise war ich während meines Italienurlaubs von meinen Emails abgeschnitten. Dies versprach wenigstens etwas Ruhe. Auch gelang es meinen Kindern, mich aufzuheitern. Sie zählen zu den wenigen Personen, die mich zum Lachen bringen können. In meinem Urlaub wurde mir immer mehr bewusst, dass sie der einzige Grund waren, weshalb ich noch lebte. Ohne ihre Liebe, die ich jeden Tag spürte, hätte mich jeder Lebensmut längst verlassen.

Wir waren morgens in Italien gestartet und durchquerten die Schweiz. Als wir Zürich erreichten, war es längst dunkel geworden. Es war eine Dunkelheit, die sich düster auf meine Seele legte und umso stärker anwuchs, je näher wir der deutsch-schweizerischen Grenze in Konstanz/Kreuzlingen kamen. Mit jedem Kilometer verstärkten sich meine aufkommenden Depressionen.

Gegen 21:30 Uhr erreichten wir Allensbach. In trauriger Stimmung übergab ich meine Kinder ihrer Mutter und verabschiedete mich von ihnen. Ich nahm sie fest in die Arme, küsste sie und bedankte mich für die wunderschöne gemeinsame Zeit.

Von meinen Kindern aus ging es in unser Hotel, den Landgasthof Mindelsee. Wir waren zu müde, um sofort zurück nach Leipzig weiterzufahren. Mit Sorge schaute ich auf mein Handy und stellte den Eingang von mehr als 130 Emails fest. Mit wachsender Angst vor der Rückkehr in mein anwaltliches Leben blätterte ich diese durch. Hoffentlich gab es keine schlechten Nachrichten.

Ich hoffte vergeblich und spürte, wie sich die im Urlaub gewonnene Erholung schlagartig in Luft auflöste.

Auf meinem Handy erschien eine E-Mail von Rechtsanwalt Rüdiger B. aus Leipzig. Er hatte ergebnislos versucht, mich in meinem Büro zu erreichen. B. teilte mir mit, er sei vom Insolvenzgericht Leipzig zu meinem vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt worden. Vorausgegangen war der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma.

Ich war völlig schockiert und zitterte am ganzen Leib wie Espenlaub. Zwar hatte ich schon Einiges erlebt, aber mich selten so schlecht gefühlt. Was war nun wieder geschehen? Stand gar die Vernichtung meiner Existenz bevor? War alles, wofür ich all die Jahre gekämpft hatte, nun etwa umsonst? Nun kam es wirklich knüppeldick.

Mit dem Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma rechnete ich damals nicht. Mein Rechtsanwalt und guter Freund, Frank V., der mich gegenüber dem Finanzamt vertrat, verwies mehrfach auf seine guten Beziehungen zum Amtsleiter des Finanzamtes Grimma und verneinte die Gefahr eines Insolvenzantrags. Schließlich sei man auf einem guten Weg. Dass er seine Einflussmöglichkeiten gründlich überschätzt hatte, stand nun schwarz auf weiß in der Email meines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Die Nacht verbrachte ich weitestgehend schlaflos, grübelnd. In den wenigen Minuten, die ich Schlaf fand, quälten mich entsetzliche Albträume. In diesen wurde ich – wie so oft – brutal gejagt und am Ende vernichtet.

Ich war nicht in der Lage, meine Gedanken zu ordnen. Der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma hätte mir doch zugestellt werden müssen, um meinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör zu wahren! So jedenfalls forderte es unser Rechtsstaatsprinzip. Wieso wusste ich nichts davon?

Es half alles nichts. Ich kam nicht weiter. Die ganze Nacht wälzte ich mich hin und her. Verzweiflung und Panik hatten von mir vollständig Besitz ergriffen.

Gleich morgens früh rief ich meine Sekretärin an und fragte sie, ob sie etwas von einem Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma gehört habe. Sie hielt während meines Urlaubs im Büro die Stellung. Ein Insolvenzantrag war jedoch nicht eingegangen.

Bis heute hat mir das Insolvenzgericht Leipzig diesen Antrag nicht zugestellt. Offensichtlich wollte man gar nicht erst, dass ich mich hierzu äußere oder versuche, ihn mit einer einstweiligen Verfügung abzuwehren. Das war ein klarer Verstoß gegen elementarste rechtsstaatliche Prinzipien.

Die Rückfahrt von Allensbach nach Leipzig lief wie in einem Film an mir vorbei, ein Film, in dem ich apathisch nicht einmal eine einzige Szene wahrnahm. Ich dämmerte nur vor mich hin. Wegen meiner schlechten psychischen Verfassung hatte meine Lebensgefährtin das Steuer meines Audis übernommen. Ohne einen Funken Hoffnung stand für mich fest, dass mein langer Kampf gegen die sächsische Justiz und das Finanzamt Grimma verloren war. Ich besaß einfach keine Kraft mehr.

Meine Gegner sollten am Ende gewinnen und das erreichen, was sie seit mehr als 10 Jahren versuchten. Gleichzeitig erhob ich massive Vorwürfe gegen mich selbst. Warum hatte ich Leipzig nicht schon früher verlassen und war ins Ausland gegangen? Ich kämpfte in Sachsen auf verlorenem Posten, ohne Verbündete und echte Freunde.

Je näher wir der sächsischen Grenze kamen, desto schlechter wurde meine Stimmung. Ansprechbar war ich schon lange nicht mehr. Meine Lebensgefährtin versuchte mich aufzuheitern. Wir würden das schon schaffen, sagte sie. Das Ganze sei ein Irrtum, denn sonst hätte ich längst etwas von diesem Insolvenzantrag gehört.

Nur gibt es diese Art von Irrtümern in Sachsen nicht.

Mittwoch, 25. August 2010

Lange hatte ich diesen Termin vor mir hergeschoben. Nun war er nicht länger aufzuhalten, ich musste mich mit meinem vorläufigen Insolvenzverwalter Rüdiger B. treffen. Nach wie vor wartete ich auf die Zustellung des Insolvenzantrags.

In der Besprechung war ich nicht ansprechbar. Mich plagten schwerste Depressionen und verhinderten, dass ich auch nur einen klaren Gedanken fassen konnte. Aus diesem Grund begleitete mich mein langjähriger Freund Frank V.

Das Treffen verlief unspektakulär. B. übergab mir Unterlagen und forderte mich auf, mein Vermögen aufzulisten. Er müsse ein Gutachten für das Insolvenzgericht schreiben und darlegen, ob für eine Insolvenzeröffnung eine ausreichende Vermögensmasse vorhanden sei.

Ich stammelte etwas davon, dass die Steuerforderungen des Finanzamtes Grimma nicht bestehen. Das Finanzamt hatte schließlich keine meiner Steuerabschreibungen berücksichtigt. Warum auch, denn dann wäre ein Insolvenzantrag von Anfang an aussichtslos gewesen.

  1. empfahl mir, dies auf dem kurzen Dienstweg mit dem Finanzamt zu klären. Mein Freund V. sagte zu, dieser Empfehlung nachzukommen. Daneben werde er auch mit meinem Geschäftspartner Lap K. verhandeln, der mir die Rückzahlung von Darlehen über 670.000 € schuldig geblieben war. Auch hier wäre eine Lösung möglich, so dass Forderungen des Finanzamtes notfalls sogar in voller Höhe ausgeglichen werden könnten. Jedenfalls wäre ich bereits mit einem Teil dieser Darlehen in der Lage gewesen, die Steuerforderungen des Finanzamtes Grimma zu tilgen. Das wusste auch Lap K. – und verweigerte die Rückzahlung.

Im Zeitpunkt größter Not ließ mich dann jedoch mein langjähriger Freund Frank V. von heute auf morgen hängen. Seit 15 Jahren kannte ich ihn. Durch mich hatte er seine Frau aus Ekuador kennengelernt, diese war Patin meiner ältesten Tochter Carmen.

Frank V. stellte seine Tätigkeit ohne vorherige Ankündigung ein. Er war von heute auf morgen nicht mehr für mich erreichbar. Mit dem Insolvenzantrag des Finanzamtes hatte ich für ihn jegliche Bedeutung verloren. In den folgenden Wochen rief ich zwar ständig in seinem Büro an und schrieb zahllose Emails, in denen ich ihn bat, mich über den Stand seiner Bemühungen zu unterrichten. Wegen meiner schlechten gesundheitlichen Verfassung war ich auf jede Unterstützung angewiesen. Ich dachte, unsere langjährige Freundschaft sei wenigsten ein Rückruf wert. V. antwortete jedoch nicht. Seitdem sind wir uns nicht mehr begegnet.

Eines habe ich in dieser düsteren Phase meines Lebens gelernt: Ich besaß in Leipzig keine wirklichen Freunde. Und was noch viel schlimmer war: Diejenigen, die Jahre lang als meine Freunde auftraten, traten nun, da ich krank am Boden lag, noch einmal richtig zu. Dies zählt allerdings wohl eher zu den normalen Begleiterscheinungen einer Insolvenz.

Einigen Freunden hatte ich damals Geld geliehen, als sie in Schwierigkeiten waren. Ich half immer gerne. Das war Teil meines antiquierten humanistischen Weltbildes, das den Praxistest nie bestanden hat. Keiner meiner Freunde zahlte jedoch seine Schulden zurück. Schon gar nicht, als ich das Geld am dringendsten brauchte. Fortan wandten sie mir den Rücken zu.

Freitag, 17. September 2010

Was ich längst vermutet hatte, wurde nun zur Gewissheit. Die Leipziger Volkszeitung bekam Wind vom Insolvenzantrag des Finanzamtes und berichtete groß auf Seite 1 ihres Regionalteils. Gottseidank blieb mir wenigsten ein Bericht in der BILD erspart.

Die Schlagzeile fiel moderat aus („Rechtsanwalt Ulrich Keßler in Nöten: Amt hat Insolvenzantrag gestellt“)[1]. Nachdem ich den Bericht nicht verhindern konnte, unterhielt ich mich lange mit der Redakteurin Sabine Kreuz. Über all die Jahre war mein Verhältnis zur Leipziger Volkszeitung ungetrübt.

Dennoch stellte sich die Frage, wie die Leipziger Volkszeitung Kenntnis von meinem vorläufigen Insolvenzverfahren erlangt hatte. Nur wenige Menschen wussten hierüber Bescheid. Damals vermutete ich, dass ein Angehöriger des Leipziger Insolvenzgerichts der Zeitung diese Informationen zukommen ließ.

Meine persönliche Lage und meine Gesundheit verschlechterten sich durch den Bericht natürlich weiter. Denn welcher Mandant ist bereit, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, gegen den ein Insolvenzverfahren anhängig ist?

Fortan machten sich auch meine Anwaltskollegen aus Leipzig über meine Lage verstärkt lustig, natürlich ohne die Hintergründe zu kennen. Es kam dazu, dass sie mich im Gerichtssaal verhöhnten. Ich bekam das, was ich aus ihrer Sicht seit langem verdiente.

Freitag, 12. November 2010

Früh am Morgen, kurz vor acht Uhr, klingelte es an der Haustür. Es war einer der Tage, an denen ich mich lange quälen musste, um überhaupt aufzustehen. Meistens dauerte dieser Prozess mehr als zwei Stunden. Meine Depressionen forderten ihren Tribut. Von der Wirkung der Psychopharmaka völlig benebelt, versuchte ich, aus dem Bett zu kriechen. Es hatte alles keinen Sinn mehr. Wozu also das Bett verlassen?

Meine Lebensgefährtin öffnete die Wohnungstür. Sie sprach gedämpft, ich konnte vom Schlafzimmer aus nicht verstehen, worum es ging. Sofort dachte ich an eine von der Staatsanwaltschaft Leipzig veranlasste Hausdurchsuchung, nur, dass ich nicht wusste, was ich dieses Mal wieder verbrochen haben sollte. Jedenfalls stieg sofort Panik in mir hoch, es gab die üblichen Fluchtreflexe. Ich wollte schon im Schlafanzug aus dem Fenster springen. Aber wohin sollte ich fliehen?

Meine Lebensgefährtin kam ins Schlafzimmer und erklärte mir, vor der Haustür stehe der Obergerichtsvollzieher Lux und Frank Fester, seines Zeichens Verwerter des vorläufigen Insolvenzverwalters Rüdiger B. Sie hatten ihr einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 12. November 2011 vorgelegt, worin die Durchsuchung meiner Wohnung und meiner Kanzlei angeordnet wurde.

Drei Tage vorher wurde von meinem vorläufigen Insolvenzverwalter B. der Erlass des Durchsuchungsbeschlusses beantragt. Die Mühlen in der sächsischen Justiz liefen heiß, wenn es darum ging, Durchsuchungsbeschlüsse gegen mich auszufertigen. Mein vorläufiger Insolvenzverwalter begann also scharf zu schießen.

Obergerichtsvollzieher Lux hatte ich noch wenige Monate vorher unentgeltlich beraten, nachdem er selbst in die Fänge der sächsischen Justiz geraten war. Er sei gekommen, um sämtliche Vermögenswerte für den vorläufigen Insolvenzverwalter sicherzustellen, teilte er energisch mit.

Gegen den gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss konnte ich nichts unternehmen. Im Fall meiner Weigerung wären die Herren mit der Polizei wiedergekommen.

Für mich war dieser unangekündigte Besuch ein weiterer Tiefschlag. Einmal mehr fühlte ich mich der Staatsgewalt hilflos ausgeliefert. Da wäre sicherlich auch eine andere Lösung möglich gewesen, dachte ich mir. Nur trat die sächsische Justiz mir gegenüber in der Vergangenheit nicht besonders zimperlich auf.

Obergerichtsvollzieher Lux legte besonderes Engagement an den Tag. Eigentlich hatte ich gehofft, dass er an die Sache einigermaßen objektiv herangehen würde. Schließlich kannten wir uns. Dennoch erteilte er mir eine bittere Lektion. Nun war der „Payday“ für den Freistaat gekommen, der Tag, endlich einmal alte Rechnungen zu begleichen. Hier sahen meine Gegner offensichtlich noch Nachholbedarf.

Lux nahm mir u. a. meine Bankkarte sowie die Kreditkarte weg. Ich berief mich ihm gegenüber auf den mir zustehenden Pfändungsfreibetrag, worauf er mich nur höhnisch angrinste. Es ging also bei der ganzen Aktion schon einmal nicht um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards.

Meine Fotoausrüstung interessierte Lux besonders. Er war von ihrem Fund so begeistert, dass er gleich auch noch die Kamera meiner damaligen Lebensgefährtin mitnahm. Diese brauchte sie zwar für ihre berufliche Tätigkeit als Maklerin. Für Lux spielte dies allerdings keine Rolle.

Eigentlich durfte Lux kein Eigentum meiner Lebensgefährtin anrühren. Das war ihm jedoch egal. Die Uhren gingen in Sachsen anders. Dort galt das Prinzip der Sippenhaft.

Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen hatte dies nicht das Geringste zu tun. Lux musste eigentlich nachweisen, dass die Kamera in meinem Eigentum stand. Und hierfür gab es nicht das geringste Indiz, zumal sich auf dem Speicherchip der Kamera Bilder von verschiedenen Wohnungen, die meine damalige Lebensgefährtin vermietete, befanden. Dies belegte eigentlich, dass es sich um ihre Kamera handelte. Aber was zählt schon geltendes Recht?

Meine Drohung, mich beim Insolvenzgericht zu beschweren, sorgte nur für ein müdes Lächeln. Lux machte zielstrebig weiter. Als nächstes pfändete er den MacBook meiner Lebensgefährtin, den sie ebenfalls für ihre Arbeit benötigte. Auf diesem Laptop befanden Präsentationen der zu vermietenden Wohnungen. Auch das interessierte Lux nicht.

Mit seiner Vorgehensweise versuchte er, einen Keil zwischen mich und meine Lebensgefährtin zu treiben. Sie sollte den Preis für ihre Loyalität mir gegenüber zahlen. Wenn die sächsische Justiz tätig wird, geht sie ein Problem gerne an der Wurzel an.

Wie ich in den folgenden Stunden feststellen musste, ging es aber noch um mehr. Die Aktion diente auch dazu, meine Rechtsanwaltskanzlei zu zerschlagen und mir jede Chance auf eine weitere Berufsausübung zu nehmen. Und das obwohl das Insolvenzverfahren noch lange nicht eröffnet war.

Mein vorläufiger Insolvenzverwalter schuf unumkehrbare Fakten. Denn eins war der sächsischen Justiz klar: Ich hatte als Rechtsanwalt lange gut verdient. Es bestand daher für meine Gegner die Gefahr, dass mir dies in den kommenden Monaten durch die Akquisition eines Großprojekts erneut gelingen könnte. Mit diesen Einnahmen wäre ich in der Lage gewesen, den Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma abzuwenden. Darauf wollte man es gar nicht erst ankommen lassen.

Es blieb nicht bei der Pfändung meiner Wertgegenstände. Dr. Fester erklärte mir, er sei auch gekommen, um den von mir geleasten Audi sowie meinen Motorroller mitzunehmen. Auf mein Auto war ich dringend angewiesen. Immerhin musste ich regelmäßig zu den Arbeitsgerichten in Erfurt, Berlin, Rostock und Dresden fahren, um meine Mandanten zu vertreten.

Fester meinte jedoch, er könne in der Sache nichts machen. Er habe einen klaren Auftrag meines vorläufigen Insolvenzverwalters. Im Fall des Leasingfahrzeugs war dies reine Schikane, denn dieses gehörte nicht mir, sondern der Leasingbank. Damit durfte es mein vorläufiger Insolvenzverwalter auch nicht verwerten. Auch dies spielte jedoch keine Rolle.

Wie sollte ich unter diesen Rahmenbedingungen noch als Anwalt arbeiten? Zur Beruhigung griff ich zu einem großen Glas Wodka. Es war das erste Mal in meinem Leben, dass ich so früh Hochprozentiges zu mir nahm. Aber ohne Wodka war die Welt schon lange nicht mehr zu ertragen.

Nachdem die Herren Lux und Fester mir erfolgreich den Tag ruiniert hatten, fuhren sie zu meinem Büro. Ich erfuhr hiervon durch einen Anruf meiner Sekretärin. Damit wurde die Zielrichtung des Angriffs erneut deutlich: Es ging um meine anwaltliche Tätigkeit. Man wollte mich zwingen, meine Arbeit lange vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einzustellen und meine Mandanten im Stich zu lassen.

Was nun folgte kannte ich bereits. Schwere depressive Rückfälle traten innerhalb kürzester Zeit auf. Die ganze Aussichtslosigkeit meiner Lage wurde mir immer wieder aufs Neue bewusst. Ich konnte einfach nicht mehr.

Selbst zum Aufstehen brauchte ich morgens unendlich lange. Mein erster Griff galt meinen Psychopharmaka, auf die ich mich sofort stürzte. Ich warf zu diesem Zeitpunkt immer die doppelte Dosis ein. Aber immerhin töteten sie meine Gefühle fast vollständig ab. Den Rest erledigte der Wodka. Den Weg in meine Kanzlei fand ich dagegen nicht mehr.

Mittwoch, 24. November 2010

Auf Empfehlung meines vorläufigen Insolvenzverwalters reichte ich einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Leipzig ein und schuf damit endgültige Fakten. Für einen weiteren Kampf ums Überleben fehlte mir die Kraft. Ich hatte lange ergebnislos versucht, noch das Unmögliche zu schaffen. Um mich herum war es einsam und still geworden. Die innerliche Leere verschlang meine Seele.

Neben dem Eigenantrag beantragte ich außerdem die Restschuldbefreiung, damit mir – so wie es das Gesetz vorsieht – nach sechs Jahren meine Schulden erlassen werden. Hierzu füllte ich das im Internet verfügbare Formblatt aus, unterschrieb es, fuhr damit zum Insolvenzgericht und warf es in den Hausbriefkasten. Sicherheitshalber nahm ich meine Lebensgefährtin mit, damit diese den Einwurf des Insolvenzantrags bestätigen konnte.

Mein Misstrauen gegenüber der sächsischen Justiz konnte nicht größer sein. Trotz meiner schlechten Erfahrungen hatte ich es aber noch nie erlebt, dass Schriftstücke im Amtsgericht Leipzig verloren gingen. Mit dem Einwurf meines Insolvenzantrags fand ein wichtiger Teil meines Berufslebens seinen Abschluss. Ich hatte aufgegeben. Eigentlich konnte es nicht mehr schlimmer kommen.

Doch es kam schlimmer, viel schlimmer. Das, was ich nie für möglich gehalten hatte, trat ein. Mein Antrag auf Restschuldbefreiung ging auf den Fluren des Amtsgerichts Leipzig verloren. Dies jedoch sollte ich erst drei Monate später erfahren.

Samstag, 18. Dezember 2010

In den folgenden Tagen verschlechterte sich meine Gesundheit weiter. Mir war jeglicher Lebensmut abhandengekommen.

Die Perspektivlosigkeit und die Angst vor meinen rechtlich entfesselten, übermächtigen Gegnern setzte mir kräftig zu. Irgendwann kommt ein Punkt, an dem man nicht mehr aufstehen kann. Meine Depressionen verschlimmerten sich von Tag zu Tag, obwohl das kaum mehr möglich war. Gearbeitet hatte ich schon seit Wochen nicht mehr. Ich überließ die Dinge ihrem Schicksal.

Eigentlich war es ein belangloser Streit mit meiner damaligen Lebensgefährtin. Bei mir brachte er aber das Fass zum Überlaufen. In den Wochen zuvor hatte ich immer wieder an Selbstmord gedacht. Schon einmal unternahm ich einen Versuch. Offen war nur noch die Methode, mit der ich Hand an mich legen wollte. Eine Fortsetzung dieses beschissenen Lebens machte einfach keinen Sinn mehr.

Bei depressiven Menschen ist dieser Zeitpunkt kritisch. Der Abschied vom Leben wird als einzige Möglichkeit angesehen, um zu verhindern, dass die Dinge sich noch schlimmer entwickeln. Tod bedeutet ewige Verheißung, sagte ich mir damals immer wieder. Es war der logische Schritt, um weitere schlechte Erfahrungen mit tödlicher Sicherheit zu verhindern. Was hatte mir das Leben noch zu bieten? An eine Besserung glaubte ich schon lange nicht mehr.

In den Tagen zuvor war meine Verbindung zur Realität endgültig abgerissen. Die meisten Dinge nahm ich nicht mehr wahr. Zuhause saß ich in meinem Sessel und schaute trübsinnig vor mich hin. Und oft drank ich Wodka.

Gegen Abend verließ ich die Wohnung. Ich hatte meine Methode gefunden. Es war Tod durch Erfrieren. Das soll ein schöner Tod sein. Ich wollte endlich friedlich einschlafen.

Mein Weg sollte mich über die Prager Straße in ein Waldgebiet im 10 Kilometer entfernten Großpösna führen. In der Dunkelheit würde ich mich schnell verlaufen und den Wald nicht mehr lebend verlassen. Also marschierte ich los. Ich wusste, dass meine Lebensgefährtin mich in diesem Gebiet niemals vermuten würde.

Nachdem ich den Leipziger Süden erreicht hatte, bog ich in die Prager Straße ein. Zuvor hatte ich mich nur auf kleinen Nebenstraßen bewegt. Der Weg war beschwerlich, überall lagen Schnee und Eis. Es herrschte bittere Kälte. Die ehemalige Leipziger Messe, die trostlos und verödet zu meiner Rechten lag, ließ ich hinter mir und kämpfte mich weiter.

Irgendwann erreichte ich die Prager Straße 173, wo das Unfassbare geschah. Ich lief meinem Neurologen Meridonov in die Arme, der gerade aus seinem Auto ausstieg. Was trieb dieser an einem Samstag um diese Uhrzeit vor seiner Arztpraxis? Weiter konnte ich nicht, denn dann musste ich an ihm vorbei. Er hätte mich in der Dunkelheit bemerkt.

Wenn es schon mal schief geht dann läuft alles aus dem Ruder. Diese Begegnung rettete mir an diesem kalten Abend das Leben. Mein weiterer Weg war versperrt. Zögernd stoppte ich etwa 10 Meter von Meridonov entfernt, drehte mich um und überlegte. Nein, in ein Gespräch mit ihm wollte ich mich gar nicht erst verwickeln lassen. Wahrscheinlich hätte er mich sofort in die geschlossene Abteilung eines Krankenhauses einweisen lassen.

Durch die Kälte marschierte ich nun wieder zurück. Gegen 23 Uhr kam ich in meiner Wohnung an und traf auf meine völlig verzweifelte Lebensgefährtin. Offensichtlich hatte sie geahnt, was ich vorhatte und Freunde gebeten, nach mir zu suchen.

Ich weiß nicht was geschehen wäre, hätte ich meinen Neurologen an diesem Abend nicht getroffen. Wahrscheinlich wäre ich weitermarschiert, meinem Ziel nähergekommen und schließlich im Wald erfroren. Damals fielen die Temperaturen nachts bis auf minus 20 Grad.

Dienstag, 4. Januar 2011

Vor drei Wochen lud mich das Insolvenzgericht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Die Ladung verband es gleich mit einer einschneidenden Drohung: Würde ich nicht freiwillig erscheinen – so das Insolvenzgericht – werde man mich verhaften und durch die Polizei vorführen lassen. Auf meine angeschlagene Gesundheit nahm das Gericht keine Rücksicht.

Heute sollte der Termin stattfinden. Es kam jedoch nicht dazu. Wegen meiner andauernden Depressionen war ich nicht verhandlungsfähig, so mein Neurologe Meridonov. Wenigstens auf ihn konnte ich immer zählen. Er versuchte nach Kräften, mich zu schützen.

Vor weiteren gerichtlichen Aktivitäten schützte mich dies allerdings nicht. Denn das Amtsgericht Leipzig erließ am heutigen Tage einen weiteren Durchsuchungsbeschluss gegen meine verwaiste Kanzlei. Längst hatte ich den Überblick über die Zahl der bis zu diesem Tag gegen mich erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse verloren. Ich bezweifle, dass die sächsische Justiz vergleichbaren Fällen dieselbe Aufmerksamkeit zukommen ließ. Wahrscheinlich war ich längst Rekordhalter geworden.

Dienstag, 11. Januar 2011

Die Dinge nahmen ihren Lauf. Geringfügige Besserung brachte ein einwöchiger Urlaub, den meine Lebensgefährtin auf den Kanaren gebucht hatte. Meine Kinder waren mit uns geflogen und dadurch hellte sich meine Stimmung etwas auf.

Einen letzten Termin beim Arbeitsgericht Leipzig nahm ich noch wahr, dann war meine anwaltliche Laufbahn beendet. Es war nur ein Gütetermin, der vielleicht 10 Minuten dauerte. Zu mehr war ich nicht mehr in der Lage.

Nachdem dieser Termin vorbei war, verabschiedete ich mich vom Vorsitzenden Richter, dankte für die lange und gute Zusammenarbeit und bat ihn außerdem, seine Kolleginnen und Kollegen von mir zu grüßen. Für mich sei das heute meine letzte Vorstellung gewesen. Am morgigen Mittwoch würde ich eine neue Tätigkeit in der Schweiz antreten.

Dies war zwar falsch. Ich besaß jedoch nicht die Absicht, größere Spuren zu hinterlassen. Zu sehr hatten mich meine Peiniger in den letzten Jahren gequält. Ein Wechsel in die Schweiz, den ich schon immer vollziehen wollte, klang da plausibel. Schließlich trennte mich dort die Staatsgrenze von weiteren Angriffen aus Leipzig. Und diese musste sogar der Freistaat Sachsen akzeptieren. Außerdem war der Weg zu meinen in Allensbach lebenden Kindern von dort aus nur kurz.

In Wirklichkeit würde ich morgen in Ingolstadt die Stelle des Leiters der Rechtsabteilung in einem mittelständischen Unternehmen antreten. Damit bestand zum ersten Mal seit langem eine berufliche Perspektive.


 

Kapitel 2: Die Verweigerung der Restschuldbefreiung

Samstag, den 12. Februar 2011

Meinen Abschied von Leipzig habe ich nie auch nur eine Sekunde bereut. Im Gegenteil. Bis heute ist diese Stadt für mich ein rotes Tuch, der Inbegriff meiner schlechten Erfahrungen. Sicherlich liegt dies an meiner ganz persönlichen Sichtweise. Längst ging es für mich nur noch darum, meine Lebensgefährtin, eine gebürtige Leipzigerin, ebenfalls zum Abschied aus dieser Stadt zu bewegen.

Seit meinem Umzug nach Ingolstadt hatten wir uns nur noch am Wochenende gesehen. Das Wochenende am 12./13. Februar 2011 sollte mir allerdings in nachhaltiger Erinnerung bleiben – und zwar in seiner denkbar schlechtesten Form.

Als ich freitags abends in Leipzig ankam, informierte mich meine Lebensgefährtin über einen Anruf des Insolvenzgerichts. Dieses wies darauf hin, dass ich noch einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen müsse. Ohne ihn könne ich nach sechs Jahren keine Befreiung von meinen Schulden erlangen.

Ich war wie vor den Kopf geschlagen. Denn ich erinnerte mich noch gut an meinen Antrag vom 24. November 2011, den ich beim Insolvenzgericht eingeworfen hatte. War dieser etwa verloren gegangen? Das durfte beim besten Willen nicht geschehen. Ich war wütend wie schon lange nicht mehr. Was war denn in der sächsischen Justiz noch alles möglich?

An ein zufälliges Verschwinden meines Antrags vom November glaubte ich nicht. Vielmehr war ich davon überzeugt, dass ihn jemand verschwinden ließ.

Also stellte ich beim Insolvenzgericht einen zweiten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung wird nur gewährt, wenn der Schuldner für die Dauer der sechsjährigen Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren das Einkommen, das er oberhalb der Pfändungsfreigrenze verdient, abtritt. Hieraus werden dann die Gläubiger und die Verfahrenskosten bezahlt.

Aufgrund meiner katastrophalen Erfahrungen mit der sächsischen Justiz und der ständigen Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien wies ich in dem Antrag deutlich auf die Gesetzeslage hin. Den entsprechenden Passus, wonach ich mein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze abtrete, ergänzte ich durch folgenden Zusatz:

„Dies gilt, solange das Insolvenzverfahren lauft.“

Damit stellte ich klar, dass die Abtretung meines Einkommens nur für die Dauer des Insolvenzverfahrens gilt. Ich verwies also auf nichts anderes als geltendes Recht, das jedem, der in Insolvenz gerät, zusteht.

So wollte ich vermeiden, dass mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. den pfändungsfreien Teil meines Einkommens ohne zeitliche Einschränkung verlangt. Mein Misstrauen gegenüber der sächsischen Justiz war zwischenzeitlich grenzenlos. Ich glaubte den Herren in den schwarzen Roben und den weißen Kragen gar nichts mehr. Längst brannten bei mir alle Alarmlampen hell.

Meinen Antrag auf Restschuldbefreiung verband ich mit einem geharnischten Brief, indem ich meine Behandlung durch das Insolvenzgericht rügte. Dieser schloss mit den Worten:

            „Ich persönlich glaube auch nicht an eine Restschuldbefreiung. Hier wird es längst klare Anweisungen von oben geben.“

Ich schaffte den Antrag zum Insolvenzgericht, wo ich ihn in Gegenwart meiner Lebensgefährtin in den Briefkasten einwarf. Nun galt es abzuwarten.

Montag, 22. Februar 2011

Es war ein neuer Arbeitstag, ein gutes Stück entfernt von Leipzig. Allein die räumliche Distanz war Balsam auf meine Wunden. Niemand in Leipzig außer meiner Lebensgefährtin wusste, wo ich mich aufhielt.

Am Vormittag rief sie mich an. Es gab Post vom Insolvenzgericht. Dieses habe das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet und Rechtsanwalt Rüdiger B. zu meinem Insolvenzverwalter bestellt.

Donnerstag, 19. Mai 2011

Heute fuhr ich von Ingolstadt nach Frankfurt am Main, um mich mit meinem Insolvenzverwalter zu treffen. Es ging um eine Klärung diverser Sachverhalte.

Das Gespräch dauerte etwa zwei Stunden und verlief in freundlicher Atmosphäre, bis mir B. einen Beschluss des Insolvenzgerichts vorlegte. Dieser datierte auf den 22. Februar 2011 und hätte mir eigentlich von meinem damaligen Rechtsanwalt Gunnar Sch., der mich im vorläufigen Insolvenzverfahren vertreten hatte, zugestellt werden müssen. Nur hatte Rechtsanwalt Sch. genau dies unterlassen.

Für mich enthielt der Beschluss des Insolvenzgerichts Leipzig fürchterliche Nachrichten: Amtsrichter Hock verweigerte mir die begehrte Restschuldbefreiung. Die Begründung hierfür sprach einmal mehr für sich. Was ich nun las war ein glatter Hohn und der Gipfel einer entfesselten Justiz. Das Insolvenzgericht begründete die Verweigerung der Restschuldbefreiung mit meinem handschriftlichen Zusatz, mit dem ich mich auf geltendes Recht berufen hatte. Wörtlich hieß es in seiner Entscheidung:

            „Mit dem vom Schuldner angebrachten handschriftlichen Zusatz, mit dem der Schuldner nach Auffassung des Gerichts deren zeitliche Geltung auf das laufende Insolvenzverfahren beschrankt hat, ist die Abtretungserklärung aber unwirksam.“

Natürlich hatte ich die zeitliche Geltung der Abtretung auf das Insolvenzverfahren bezogen. Außerhalb der Insolvenz bzw. nach deren Beendigung bin ich nicht mehr verpflichtet, mein Einkommen an meine Gläubiger abführen. Genau so steht es in der Insolvenzordnung. Wo war ich hier überhaupt gelandet? Was für ein schlechter Film wurde gerade gespielt? Sicherlich ein übler Schmuddelfilm, und darin spielte Amtsrichter Hock die Hauptrolle.

Nun lernt jeder Student zu Beginn seiner Ausbildung, dass ein Richter auf bestehende Unklarheiten in Schriftstücken hinweisen muss, damit der Betroffene die Gelegenheit hat, Fehler abzustellen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer gerichtlichen Hinweispflicht. Sie steht in der Zivilprozessordnung und stellt eine Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör dar.

Der Richter am Insolvenzgericht Hock dachte allerdings nicht daran, einen derartigen Hinweis zu erteilten. Meinen Fehler konnte ich daher auch nicht mehr korrigieren.

Für mich war einmal mehr bezeichnend, wie wenig Recht Richter sprachen.

Und was noch viel schlimmer war: Von meinem Insolvenzverwalter erfuhr ich außerdem, dass das Insolvenzgericht den Beschluss über die Versagung meiner Restschuldbefreiung meinem Rechtsanwalt Sch. zugestellt hatte. Nur leitete ihn dieser nicht an mich weiter. Damit wurde der Beschluss rechtskräftig. Er war nicht mehr angreifbar.

Also blieben meine Schulden nach Ablauf des Insolvenzverfahrens bestehen. An das erste Insolvenzverfahren würde sich später ein zweites Verfahren anschließen. Finanziell bedeutete dies den absoluten Knock-out, die größt denkbare Katastrophe. Und das auf Lebenszeit. Meine eben erst neu gewonnene berufliche Perspektive hatte sich in Nichts aufgelöst.

Meiner Meinung nach hatte das Insolvenzgericht Leipzig nie vor, mir die Restschuldbefreiung zu gewähren. Deren Versagung machte noch aus einem anderen Grund Sinn: Sie verhinderte meine Rückkehr in den Anwaltsberuf. Voraussetzung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt sind „geordnete Vermögensverhältnisse“. Im Fall einer Insolvenz liegen diese nicht vor. Aufgrund der dauerhaften Verweigerung meiner Restschuldbefreiung konnte ich nie wieder als Rechtsanwalt arbeiten. Damit beugte die sächsische Justiz der Gefahr vor, dass ich künftig wieder als Rechtsanwalt Prozesse gegen den Freistaat Sachsen führen würde. Letztlich verhängte das Insolvenzgericht damit ein lebenslängliches Berufsverbot.


 

Kapitel 3: Staatlicher Rufmord

Montag, 27. Juni 2011

Es dauerte nicht lange bis mich die Nachricht aus Leipzig erreichte. Es ging um einen Artikel in der heutigen BILD, der groß aufgemacht auf Seite 3 erschienen war. Dieser hatte es in sich.

Die BILD machte ihrem zweifelhaften Ruf wieder einmal alle Ehre. Es sind deren allmächtige Redakteure, die über menschliche Schicksale entscheiden, die definieren, was gut und was böse ist. Und das taten sie in meinem Fall wieder einmal durch meine persönliche Redakteurin Martina Kurtz. Eine Frau, die mit einem gewaltigen Maß an Selbstüberschätzung von sich immer behauptete, die Stimme des Volkes zu repräsentieren.

Kurtz ließ ihrer menschenverachtenden, wahrlich begrenzten Fantasie freien Lauf. Sie formulierte vernichtend: „Richter jagen Leipziger Ex-OB-Kandidat“ sowie „FDP-Ulrich Kessler nach Pleite offenbar untergetaucht“.[2] Weite Teile des Berichtes waren frei erfunden. Ich wurde als Lebemann, Aktfotograf, Porschefahrer und Pleitier gebrandmarkt. Das war wie in den vorangegangenen Pamphleten dieser Zeitung eine erneut öffentliche Hinrichtung. Steigbügelhalter meiner Exekution war das Insolvenzgericht Leipzig.

Martina Kurtz unternahm gar nicht erst den Versuch einer fairen Berichterstattung. Der Artikel war nichts anderes als eine schwere Verleumdung. Kurtz verwies auf frühere Strafverfahren, aus denen ich mich „wortreich“ herausgeredet haben soll. Damit unterstellte sie, ich habe Straftaten gegangen, am Ende jedoch über das nötige Maß an Glück verfügt und sei deshalb noch einmal davongekommen.

Natürlich wusste sie es besser, aber um die Wahrheit ging es ihr nie. Sie verzieh mir nicht, dass ich mich fünf Jahre zuvor wegen ihrer permanent wahrheitswidrigen Berichterstattung endgültig geweigert hatte, gegenüber der BILD noch irgendwelche Statements abzugeben. Bei der BILD galt dies jedoch als Hochverrat. Damit war ich zum „journalistischen“ Abschuss freigegeben. Und hierfür verwendete sie großkalibrige Munition.

Natürlich erreichte dieser Bericht sein Ziel. Jeder sollte wissen, dass ein Schwerkrimineller vor seiner Strafverfolgung das Weite gesucht hatte. Um die Wirkung des Berichts noch zu steigern, stellte ihn die BILD ins Internet ein. Seitdem musste man nur noch meinen Namen eingeben und fand diesen Artikel bei Google auf Platz 1.

Der Artikel war jedoch nur eine Seite der Medaille. Interessanter war die Frage, wie die BILD-Redakteurin an die Informationen herangekommen war. Aufgrund des Inhalts dieses Artikels stand fest, dass ein Vertreter des Insolvenzgerichts gegenüber der BILD aus dem Nähkästchen geplaudert haben musste.

Was dies für persönliche Konsequenzen für mich nach sich ziehen würde, musste dem Insolvenzgericht klar gewesen sein. Dennoch hielt es dies nicht davon ab, der BILD hochsensible Informationen zuzuspielen.

Es war nicht schwierig herauszufinden, wo die undichte Stelle im Insolvenzgericht lag. Es genügte ein einziger Anruf. Das Telefon nahm die Rechtspflegerin M. ab. Was ich mir von ihr anhören musste, war kaum zu glauben. Ja, sie habe mit der BILD gesprochen. Ich sei für das Insolvenzgericht nicht erreichbar gewesen, also wandte man sich an die BILD und vertraute darauf, dass mir dieser Artikel zu Ohren kommt. Ich würde mich dann schon melden, fuhr sie fort.

Für M. schien dies ein ganz normaler Vorgang zu sein. Sie widmete keine Sekunde der Frage, ob nicht mein allgemeines Persönlichkeitsrecht eine Weitergabe derart sensibler Informationen an die Boulevardpresse ausschloss. An Armseligkeit ist dies sicherlich nicht mehr zu überbieten. Und das von einem Vertreter der sächsischen Justiz.

Ich weiß auch nicht, ob sie sich überhaupt Gedanken darüber machte, wie die Berichterstattung der BILD ausfallen würde. Es interessierte sie zudem nicht im Mindesten, wie sich dieser Artikel und seine Veröffentlichung im Internet auf meinen Beruf und mein dem Gericht bekannten schlechten Gesundheitszustand auswirken würde. Mit der Veröffentlichung verlor ich jedenfalls meine Stelle in Ingolstadt.

Beruflich blieben seitdem mehr als 600 Bewerbungen ohne Ergebnis, trotz einer guten Qualifikation. Lediglich in zwei Fällen fand ich eine, wenn auch nur kurzfristige Beschäftigung. Damit erwies M. den Gläubigern in meinem Insolvenzverfahren einen Bärendienst. Ohne eine Anstellung gab es natürlich auch kein pfändbares Einkommen. Daran schien M. nicht gedacht zu haben. Vielleicht standen für sie aber auch nur andere Motive im Vordergrund.

Gesundheitlich löste das Insolvenzgericht Leipzig erneut die schlimmsten Depressionen aus, die ich seit langem durchlebte. Aber daran vergeudete M. keinen Gedanken. Vielmehr erhöhte sie den Druck und lud mich zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach Leipzig vor, um ein paar offene Fragen meines Insolvenzverwalters zu klären. Wie bei allem, was aus Leipzig kam, führte das zu einem gesundheitlichen Kollaps. Ich ging zu meiner Ingolstädter Neurologin Dr. Mehnert und ließ mich krankschreiben.

Die Vorlage des ärztlichen Attests reichte M. jedoch nicht, um den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abzusagen. Sie verlangte die Stellungnahme eines Amtsarztes über meine Verhandlungsfähigkeit. Wenn ich nicht beim Insolvenzgericht erscheine, werde sie mich verhaften und zwangsweise vorführen lassen, äußerte M. kaltschnäuzig. Einen entsprechenden Antrag auf Erlass eines Haftbefehls habe sie bereits vorbereitet. Erfahrungsgemäß werde dieser vom zuständigen Richter sofort unterschrieben. Wenigstens in dieser Hinsicht arbeitete das Insolvenzgericht professionell. Für dieses Gericht war ich vogelfrei.

Mit ihrer Drohung versetzte das Insolvenzgericht meiner Gesundheit jedenfalls einen schweren Schlag. Ich war mir sicher, dass die Leipziger Justiz seit langem schon nur nach einem Vorwand suchte, um mich verhaften zu lassen. Sicherlich hätte man mich nur allzu gern hinter schwedischen Gardinen sehen, also dort, wo ich aus der Sicht meiner Gegner auch hingehöre. Das mag Paranoia sein, ist jedoch ein wesentlicher Teil meiner Krankheitsgeschichte. Seit mehr als einer Woche war ich nun nicht mehr ansprechbar, aß kaum etwas und schlief ebenso wenig. Die meiste Zeit lag ich nur noch apathisch auf der Couch im Wohnzimmer meiner Ingolstädter Wohnung rum.

Der Schachzug des Insolvenzgerichts Leipzig ging allerdings nach hinten los. Vielmehr musste es seiner Vorgehensweise Tribut zollen. An dem Tag, an dem ich die eidesstattliche Versicherung in Leipzig abgeben sollte, erschien ich stattdessen beim Gesundheitsamt in Ingolstadt, wo ich Frau Dr. Büchl meine Geschichte erzählte. Ich traf auf eine sehr kompetente und empathische Ärztin. Bei ihr hinterließ ich einen derart desaströsen Eindruck, dass sie mich sofort ins Klinikum Ingolstadt zur stationären Behandlung einweisen wollte. Sie stand kurz davor, einen Krankenwagen zu rufen.

Im Klinikum Ingolstadt empfahl sie mich dem Neurologen Dr. Scholz, einer Koryphäe auf seinem Gebiet. Gleichzeitig informierte sie das Insolvenzgericht Leipzig darüber, dass ich aufgrund schwerster Depressionen den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, zu dem die Rechtspflegerin M. sicherlich auch die BILD eingeladen hatte, nicht wahrnehmen könne. Sie bestätigte damit das von mir zuvor vorgelegte ärztliche Attest meiner Neurologin.

Damit platzte der zweite Versuch des Insolvenzgerichts, mich zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu zwingen. Glaubte man dort wirklich den Attesten meiner Ärzte nicht? Oder hatte man zwischenzeitlich sogar ferndiagnostische Fähigkeiten und eine eigene Sichtweise auf meine psychische Erkrankung entwickelt? Ich bewerte die Vorgehensweise des Leipziger Insolvenzgerichts auch heute noch als absolute Schikane.

Donnerstag, 24. November 2011

Seit drei Monaten war ich in Ingolstadt in Behandlung meiner Neurologin Dr. Cordula Mehnert, eine engagierte Ärztin mit ausgezeichnetem Leumund. Sie hatte mich medikamentös neu eingestellt und erste Therapieansätze entwickelt.

Aus ihrer Sicht war ich bei der Berufswahl „falsch abgebogen“. Von Haus aus eher künstlerisch veranlagt, hätte ich mich nie für das harte Studium der Rechtswissenschaften und den Anwaltsberuf entscheiden dürfen. Sie riet mir, zu meinen Wurzeln zurückzukehren.

Am heutigen Tag nahm ich wieder einen Termin bei meiner Neurologin wahr. Es ging erneut um meine Verhandlungsunfähigkeit. Anfang Dezember sollte ich am Landgericht Leipzig einer Verhandlung beiwohnen.

In der Zeit nach meinem Wegzug hatte ich auf alles, was mit Leipzig zusammenhing, einen gewaltigen Hass entwickelt und massive Fluchtreflexe ausgebildet. Zu einer objektiven Aufarbeitung meiner Erlebnisse war ich schon lange nicht mehr in der Lage. Jede Nacht litt ich unter massiven, immer wiederkehrenden Albträumen, die mich nervlich zerrissen.

Natürlich erkannte Frau Dr. Mehnert die Zusammenhänge. Es ging ihr darum, mich von negativen Reizen so gut wie möglich abzuschotten. Sie glaubte zudem nicht daran, dass ich selbst in der Lage war, die grundlegenden Dinge in meinem Leben zu ordnen.

Daher stellte sie beim Amtsgericht Ingolstadt den Antrag, mir einen rechtlichen Betreuer zur Seite zu stellen. Wenig später setzte das Betreuungsgericht Frau Rechtsanwältin Ihm als Betreuerin ein. Diese war fortan vor allem für meine finanziellen, rechtlichen und gesundheitlichen Belange zuständig, selbst für die Bearbeitung meiner Post. Da ich über keinerlei Einkünfte verfügte und nicht mehr krankenversichert war, beantragte sie für mich beim Jobcenter Ingolstadt Hartz-IV, was ohne weiteres genehmigt wurde.

Außerdem attestierte mir Frau Dr. Mehnert meine dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit. Diese wurde ein halbes Jahr später vom Ingolstädter Landgerichtsarzt Dr. Steinkirchner bestätigt.

Die verhängte rechtliche Betreuung sowie die von ihr attestierte Verhandlungsunfähigkeit blockierten damit weitgehend die ständigen Attacken der Leipziger Justiz, die in der Folgezeit etwas ratlos erschien. Nun musste man meinen schlechten Gesundheitszustand zur Kenntnis nehmen.

Überhaupt liefen in Ingolstadt die Uhren anders. Zum ersten Mal seit vielen Jahren hatte ich den Eindruck, dass man mir wirklich helfen wollte. Ich fand nun auch als Mensch Beachtung.

Hierin lag der elementarste Unterschied zwischen Sachsen und meiner neuen, oberbayerischen Heimat. Während die bayerischen Behörden mit einem hohen Professionalitätsgrad aufwarteten und wirklich etwas für mich taten, ging es in Sachsen nur darum, den rechtlich möglichen Handlungsspielraum auf dem Weg zu meiner vollständigen Vernichtung auszuschöpfen. Die sächsische Justiz traf ihre Entscheidungen immer gegen den Menschen, wie mir eine nach München emigrierte Leipzigerin einmal erzählte. In Sachsen fragte niemand nach, was man für mich tun konnte. Die Vertreter in den Machtpositionen dieses Bundeslandes waren zu sehr im obrigkeitsstaatlichen Denken verhaftet und verfuhren dementsprechend mit ihren Bürgern.

Leider war ich kein Einzelfall. Viele Personen machten ähnliche Erfahrungen im Umgang mit der sächsischen Justiz. Dass keine Landschaften blühen konnten, wenn man die Blüten bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit dem juristischen Fallbeil abschneidet, steht auf einem ganz anderen Blatt. Im Verlauf dieser Zeit ist mir endgültig klargeworden, dass der Aufholprozess in Sachsen auch aus menschlicher Sicht nicht gelingen konnte. Hierfür gab es einfach nicht genug Potenzial.

Meine Zeit als Aufbauhelfer war ohnehin mit meinem Wegzug aus Leipzig beendet. Ich hatte dort 18 Jahre meines Lebens gelassen, aus meiner heutigen Sicht eine unglaubliche, durch nichts gerechtfertigte Verschwendung von Energie und Lebenszeit. Was ich in mein neues Leben mitnahm waren viele schlechte Erfahrungen und die schwierige psychische Aufarbeitung meiner Erlebnisse. Auf Beides hätte ich gerne verzichtet. In dieser Zeit entstand mein fester Wille, nie wieder nach Sachsen zurückzukehren.

Mittwoch, 7. Dezember 2011

Auf diesen Tag hatte ich lange hingearbeitet. Es war einer der wenigen Lichtblicke in meinem Leben. Noch in Leipzig besuchte ich die öffentlichen Abende der Freimaurerloge Minerva. Deren Mitglieder standen für eine andere Welt als diejenige, die ich außerhalb ihrer wehrhaften Mauern kennengerlernt hatte. Hier gab es keine vorgefassten Meinungen oder Denunziationen hinter meinem Rücken.

Die Mitglieder dieser Freimaurerloge waren offen und neugierig. Sie interessierten sich für den Menschen, nicht für das, was über ihn geredet oder geschrieben wurde. In Leipzig war diese Loge zu meiner Heimat geworden. Meine Erhebung in den Freimaurerstand scheiterte allerdings an meinem Umzug nach Ingolstadt. Bis heute blieb mir die Loge Minerva in bester Erinnerung.

In Ingolstadt entschied ich mich für die Loge „Theodor zur festen Burg“. Es handelte sich um eine kleine Loge, die für jeden Interessierten offenstand. Auch deren Abende besuchte ich regelmäßig. Weil sich deren Mitglieder meine Aufnahme vorstellen konnten, erhielt ich vom Meister vom Stuhl die Nachricht, meine Erhebung in den Freimaurerstand solle nun stattfinden. Dies löste zum ersten Mal richtige Freude aus.

Doch es sollte anders kommen. Vor meiner Erhebung in den Freimaurerstand googelte mich ein Logenmitglied und stieß dabei auf den Bericht in der BILD vom 27. Juni 2011. Dieser sorgte für erheblichen Gesprächsbedarf. Immerhin wurde ich darin als Person gebrandmarkt, die von Richtern gejagt wurde und gegen die die Staatsanwaltschaft Leipzig mehrfach ermittelte. Von der Berichterstattung ließen sich einige Mitglieder der Loge beeinflussen, weshalb mein Aufnahmetermin kurzfristig abgesagt wurde.

Psychisch nahm mich das stark mit. Die Freimaurerloge war für mich ein Zufluchtsort. Dies hatte sich nun geändert. Nun fühlte ich mich ausgestoßen. In Ingolstadt spürte ich wieder einmal, wie weit der Atem der sächsischen Justiz und der BILD-Leipzig reichen.

Für mich war das Thema Freimaurerei damit beendet. Ich wollte der Loge „Theodor zur festen Burg“ eine belastende Auseinandersetzung über meine Person ersparen und zog meinen Aufnahmeantrag zurück. Seitdem habe ich nie wieder eine Freimaurerloge betreten.

Freitag, 20. Juli 2012

Auch wenn die Leipziger Gerichte erst einmal Ruhe gaben, verlief mein Genesungsprozess nicht ungestört. Leider interessierte sich mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. ebenfalls nicht für meine schlechte Gesundheit. Natürlich betrachtete er seine Tätigkeit rein administrativ. Gesundheitlich wäre es jedoch besser gewesen, wenn er weniger radikale Wege gewählt hätte.

Langsam unternahm ich wieder erste Gehversuche und bemühte mich um Ordnung in meinem Leben. Die Arbeitssuche trat bald in den Mittelpunkt.

Hier bestand Handlungsbedarf. Der im Juni 2011 von der BILD veröffentlichte Artikel drohte meine Bemühungen im Keim zu ersticken. Weitere Anhänger der perfiden Berichterstattung hatten diesen Bericht im Internet gespiegelt, weshalb die gegen mich veröffentlichten Vorwürfe weit verbreitet waren.

Für meine anstehende Bewerbungsphase war dies absolut tödlich. Jeder Personaler wird diejenigen Kandidaten, die in die engere Wahl kommen, im Internet recherchieren. Aufgrund der Berichterstattung der BILD konnte ich nicht auf ein positives Echo zu meinen Bewerbungen hoffen.

Google hatte sich trotz mehrfacher Nachfragen geweigert, den BILD-Bericht zu entfernen. Nach Auffassung des Internetriesen bestand ein öffentliches Interesse an der Vermittlung eben dieser Informationen. Für Google gab es also ein Recht zur Denunziation. Selbst eine Klageandrohung führte nicht zu einem Einlenken. Auf einen Rechtsstreit wollte ich mich jedoch nicht einlassen. Hierzu fehlten mir Kraft und Geld.

Ein Bekannter schlug mir eine andere Form der Internetbereinigung vor. Hierbei ging es um Artikel, die positiv über mich berichteten. Diese wollte er auf seinen eigenen Internetseiten veröffentlichen und die Beiträge mehrfach publizieren. Er würde dafür sorgen, dass die neuen Berichte innerhalb kürzester Zeit bei Google vorne gelistet werden und damit die negative Berichterstattung der BILD verdrängen.

Die Idee fand ich gut, also machten wir uns an die Arbeit. Einige erste Berichte waren bereits veröffentlicht, um das Ranking der Beiträge zu testen. Darin war nachzulesen, dass ich zwischenzeitlich Vorträge über Immobilien in Süddeutschland hielt. Das traf zwar nicht zu, die Artikel meines Bekannten waren jedoch schnell in den Hitlisten von Google zu finden.

Dort fand sie mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. dann ebenso schnell. Aus der Berichterstattung schloss er unmittelbar auf einen neuen Job als Referent und damit auf Einnahmen aus dieser Tätigkeit. Natürlich hätte B. vorher bei mir nachfragen können, ob es diese Einkünfte wirklich gab. Hierauf verzichtete er jedoch. Er machte sich nicht die Mühe, die Angelegenheit durch Rücksprache mit mir aufzuklären.

Stattdessen wandte er sich direkt an das Jobcenter Ingolstadt und informierte dieses über meine angebliche Nebentätigkeit sowie die daraus resultierenden Einkünfte. Demzufolge solle mir das Jobcenter die Hartz-IV-Zahlung entziehen, womit mir wieder einmal die Lebensgrundlage genommen worden wäre. Sein Schreiben war die übliche Verfahrensweise, wie ich sie aus Leipzig kannte. Erst mit scharfer Munition schießen und dann – falls es noch etwas aufzuklären gab – vielleicht noch recherchieren.

Natürlich ging das Jobcenter den Vorwürfen meines Insolvenzverwalters nach und befragte meine Betreuerin Ihm. Diese stellte den Sachverhalt richtig. Ich bin mir sicher, dass das Ganze in Leipzig anders ausgegangen wäre. Dort wäre man sicherlich der Empfehlung meines Insolvenzverwalters ohne meine vorherige Anhörung gefolgt.

Es war leicht, hinter dem Rücken eines Betroffenen unwahre Tatsachen zu verbreiten. Besonders dramatisch war dies in meinem Fall, zumal ich erst aufgrund des Hartz-IV-Bezuges wieder krankenversichert war. Deshalb verzieh ich meinem Insolvenzverwalter diesen Tiefschlag nie. Ohne eine Krankenversicherung standen meine Genesung und vielleicht auch mein Leben auf dem Spiel.

[1]              Leipziger Volkszeitung vom 17. September 2010, Seite 17

[2]              www.bild.de/regional/leipzig/schulden/richter-jagen-leipziger-ex-ob-kandidat-18534700.bild.html

Hilfeersuchen an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich

Freitag, 26. Oktober 2012

Ich hatte wieder einmal genug. Nicht mehr bereit, die willkürlichen Aktionen der sächsischen Justiz hinzunehmen und fest gewillt, diesen Einhalt zu bieten blieb mir nur noch ein letzter Ausweg. Ich wandte mich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich. Was nun folgte, belegt die fehlende Bereitschaft der führenden Kaste im Freistaat Sachsen, rechtsstaatliche Bindungen zu akzeptieren.

Allzu viel Hoffnung darauf, dass sich etwas ändern würde, besaß ich nicht. Viel zu verkrustet war das sächsische Machtgefüge, welches mit Widersachern und sonstigen unliebsamen Personen so rücksichtslos aufräumte. Allerdings wollte ich mir später nicht vorwerfen lassen, nicht an höchster Stelle interveniert zu haben. Und so blieb mir nur noch, mich an den sächsischen Ministerpräsidenten persönlich zu wenden.

Tillich – Dienstaufsichtsbeschwerde vom 26.10.2012

In der Beschwerde schrieb ich mir mein Leid von der Seele. Sowohl meine Behandlung durch das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk,

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 7

als auch die eigenwillige Begleitung, die ich durch das Leipziger Insolvenzgericht erfahren hatte, griff ich ausführlich auf.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Nicht zuletzt rügte ich die Befangenheit meiner persönlichen Staatsanwältin Eßer-Schneider sowie ihre enge Verzahnung zwischen der Staatsanwaltschaft Leipzig und der BILD, die mir so manche negative Schlagzeile eingebracht hatte.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Ein Familienbetrieb

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Am wichtigsten war für mich jedoch mein verlorengegangener Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24. Oktober 2010, den ich persönlich in den Briefkasten des Amtsgerichts Leipzig eingeworfen hatte. Der Stab um Ministerpräsident Tillich sollte auch dieses Thema aufarbeiten.

Nach einer zweimonatigen Prüfung ließ Tillich erklären, bei meiner Behandlung sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Hierbei hatte der allerdings dreist gelogen. Denn mein verloren gegangener Antrag auf Restschuldbefreiung tauchte einige Jahre später wieder auf.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dumm nur, dass der Abteilungsleiter Insolvenzen des Amtsgerichts Leipzig meinen ursprünglichen Antrag enteckt hatte und hierüber den Präsidenten des Amtsgerichts informiert hatte. Aus Sicht des Ministerpräsidenten Tillich war ferner unglücklich, dass er diese Information auch vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden erhielt. Dennoch sah er keinerlei Anlass, einzuschreiten. Gleich vier hohe Staatsbedienstete wussten daher, dass das Insolvenzgericht Leipzig meinen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24. Oktober 2010 unterschlagen hatten. Nur unternahmen sie nichts dagegen.

Dies stellt eine klare Verletzung ihrer Amtspflichten dar. Mein Antrag passte ihnen nicht ins Konzept. Von Anfang an zielte der Freistaat Sachsen darauf, mich mit frei erfundenen Steuerforderungen in die Insolvenz zu treiben und mir die Restschuldbefreiung zu versagen. Allein aus diesem Grund erfolgte mir gegenüber keine Wiedergutmachung. Man vertraute darauf, mein Antrag werde nicht wieder auftauchen.

Dass diese Vorgehensweise irgendwelche Konsequenzen nach sich gezogen hätte, ist mir nicht bekannt.

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – Teil 3

Montag, der 14.08.2017

Ein halbes Jahr benötigte das Insolvenzgericht Leipzig, um das Verfahren zu meiner Restschuldbefreiung einzuleiten. Der Zeitraum von sechs Jahren, in dem ich mein oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegendes Einkommen abtreten muss, war längst verstrichen. Eigentlich hätte dieses Verfahren schon am 22.2.2017 beginnen müssen. Es wurde jedoch bislang vom Insolvenzgericht hinausgezögert, mit entsprechenden einschneidenden Folgen für mich. Nun ging mir endlich die Mitteilung des Insolvenzgerichts zu, dass das Verfahren beginnen könne.

Schreiben des Insolvenzgerichts Leipzig vom 14.08.2017 – Beginn der Anhörung zur Restschuldbefreiung

Anlass zur Hoffnung besteht jedoch nicht. Denn bereits in der Vergangenheit gab es massive Auseinandersetzungen zwischen mir und dem Insolvenzverwalter hinsichtlich derjenigen insolvenzrechtlichen Regelungen, die meinem Schutz dienen.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Ablauf der Abtretungserklärung vom Insolvenzverwalter ignoriert

Auch hatte mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch mehrfach eine Verletzung meiner Kooperationspflichten gerügt. Allerdings wusste er, dass ich aufgrund meiner schweren psychischen Erkrankung kaum handlungsfähig war.

Hinzu kommt, dass das Insolvenzgericht Leipzig schon frühzeitig seine Befangenheit mir gegenüber zeigte. Bereits vor Einleitung des Verfahrens zur Gewährung der Restschuldbefreiung zweifelte es dessen erfolgreichen Ausgang an. Damit bestätigte es meine sechs Jahre zuvor bereits geäußerte Auffassung, dass man mir die Restschuldbefreiung nie gewähren wird. Nach meiner Meinung würde man sich bei Gericht unbeliebt machen, wenn man mir die Restschuldbefreiung gewährt. Hier gibt es eindeutig politische Zwänge.

siehe hierzu auch:

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Dienstag, der 21.11.2017

Es ist wie verhext. Wieder einmal versuche ich, dem Insolvenzgericht Leipzig eine Stellungnahme zu faxen. Diese ist wichtig, denn immerhin geht es darin um meine Restschuldbefreiung. Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch hatte sich schriftlich geäußert. Obwohl mehrfach von mir beantragt, wurde mir seine Stellungnahme nicht zugeschickt. Das entspricht so ganz meiner Wahrnehmung des hybriden Rechtsstaats. Zwar besitzt jeder Bürger einen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Doch wenn man nicht weis was einem vorgeworfen wird, kann man sich nicht vernünftig hierzu äußern.

Dass mir die Stellungnahme des Insolvenzverwalters zugeschickt wird entspricht verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Diese sind in den Art. 20 und 103 des Grundgesetzes verankert. Leider orientiert sich das Leipziger Insolvenzgericht daran nicht. Meine Rüge, die ich vorab per Telefax übermitteln will, lässt sich nicht übertragen – mal wieder. Per Telefax ist das Insolvenzgericht leider nicht erreichbar. So bleibt mir nur der Postweg.

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