Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Samstag, der 01.07.2017

Das hat nun mit Rechtsstaatlichkeit wirklich nichts mehr zu tun, passt aber mal wieder in das Gesamtbild des hybriden sächsischen Rechtsstaates. Die Vorgehensweise des Insolvenzgerichts Leipzig spricht einmal mehr Bände. Dieses hat nun einen weiteren Weg gefunden, um meine Restschuldbefreiung zu verhindern. Damit werde ich wieder einmal gegenüber dem normalen Insolvenzschuldner deutlich schlechter gestellt.

Die Restschuldbefreiung wird sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass Gläubiger keine begründeten Einwendungen erheben. In meinem Fall hätte das Insolvenzgericht Leipzig die Gläubiger ab dem 21.2.2017 befragen müssen. Da waren die sechs Jahre nämlich vorbei. Bis zum heutigen Tage hat es mit der Befragung jedoch noch nicht einmal begonnen. Umso schlimmer, die zuständige Rechtspflegerin Macht lehnt diese sogar ab. Ich weiß auch nicht ob es sinnvoll ist, derartige Fragen durch eine Rechtspflegerin wie Frau Macht entscheiden zu lassen.

Schreiben des Insolvenzgerichts vom 22.6.2017

Vorausgegangen war eine Anfrage meinerseits, da ich bislang nichts über den Stand meines Restschuldbefreiungsverfahrens gehört hatte. Die Restschuldbefreiung wiederum ist für mich deshalb wichtig, weil ich ohne sie nicht in meinen früheren Beruf, den des Rechtsanwalts, zurückkehren kann. Ohne die Restschuldbefreiung fehlen die hierfür zwingend erforderlichen geordneten Vermögensverhältnisse. Und für einen anderen Beruf bin ich zwischenzeitlich zu alt. Kein Personalchef wird einen 56jährigen einstellen. Die Rückkehr in den Anwaltsberuf ist somit für mich überlebenswichtig.

Nun muss ich mir vom Amtsgericht anhören, meine Akte befände sich noch beim Landgericht, da ich gegen zwei Entscheidungen des Insolvenzgerichts, u. a. wegen der Pfändungsfreigrenzen, Beschwerde eingelegt hatte. Nur wird das Beschwerdeverfahren am Landgericht seit fast 18 Monaten nicht bearbeitet. Die zuständige Richterin ist dauerhaft krank. Man war am Landgericht Leipzig bislang auch nicht in der Lage, den Fall einem anderen Richter vorzulegen.

Nach Auffassung des Amtsgerichts Leipzig wird die zur Restschuldbefreiung erforderliche Befragung meiner Gläubiger erst durchgeführt, nachdem rechtskräftig über meine Beschwerde entschieden wurde. Dies wiederum kann noch Jahre dauern, denn – sollte ich vor dem Landgericht Leipzig verlieren – werde ich in jedem Fall vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Damit wird das Amtsgericht Leipzig auf nicht absehbare Zeit nicht über eine Restschuldbefreiung entscheiden. Damit versucht das Amtsgericht Leipzig auch, mich zu einer Rücknahme meiner Beschwerde und damit zu einem Verzicht auf mein Recht auf Einhaltung der Pfändungsfreigrenze zu bewegen.

Eine Rückkehr in den Anwaltsberuf ist aufgrund der Vorgehensweise des Insolvenzgerichts Leipzig ausgeschlossen. Darin liegt eine schwerwiegende Verletzung meines verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Berufsausübung. Auch rechtsstaatliche Grundsätze werden durch die Haltung des Insolvenzgerichts Leipzig verletzt. Bei der dort etablierten hybriden Rechtsstaatsausprägung scheint das jedoch keine Rolle zu spielen.

Die Angelegenheit werde ich nicht auf sich beruhen lassen. Kürzlich legte ich den Vorgang dem zuständigen Abteilungsleiter vor.

Schreiben an das Insolvenzgericht vom 1.7.2017

Es bleibt abzuwarten, wie dieser darüber entscheidet. Sollte ich zeitnah kein Ergebnis erzielen, werde ich mal wieder den Gang zum sächsischen Justizminister antreten.

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