Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – eine Farce

Als Betroffener wird man heute nicht mehr darüber diskutieren, ob unsere herrschende politische und juristische Kaste rechtsstaatliche Bindungen einhält. Die über viele Jahre erfolgte Steuerung staatlicher Eingriffe in die private Lebensführung bestätigt, dass es nur vordergründig rechtsstaatlich zugeht. Es handelt sich um zielgerichtete Eingriffe, die nur erklärbar sind, wenn man die Existenz schwarzer Akten einräumt.

Immer dann, wenn Politiker von Recht und Gesetz sprechen, sollte man sofort hellhörig werden. Denn hinter dieser Maske verstecken sie gezielte Eigeninteressen, welche ihren maskenhaften Erklärungen und rechtsstaatlichen Mindeststandards diametral zuwiderlaufen.

Das Insolvenzgericht Leipzig, mit dem ich mich in diesem Blog schon mehrfach beschäftigt habe, stellt ein belastbares Beispiel für das Auseinanderfallen zwischen politisch/juristischen Worthülsen und der Wirklichkeit dar. Bei der Aushebelung rechtsstaatlicher Grundsätze hat es mit seinen ergebnisorientierten Richtern eine erhebliche Perfektion erreicht. Und diese tangieren sämtliche Rechte des Insolvenzschuldners im Insolvenzverfahren. So auch mich. Und das in besonders schwerwiegender Weise.

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass das Insolvenzgericht Leipzig sich bislang an die Vorgaben der ihm auferlegten Insolvenzordnung gehalten hätte. Die Behandlung meiner Restschuldbefreiung lässt keinen Zweifel an der Richtigkeit meiner These zu. Das Gericht schafft ein Zwei-Klassen-Recht. Und sie machen dies, weil sie es können – nicht weil sie es dürfen.

Am 21.02.2017 hätte mir das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung einräumen müssen. Zu diesem Zeitpunkt war meine Wohlverhaltensphase abgelaufen. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass ein Schuldner nach sechs Jahren regelmäßig von seinen Verbindlichkeiten befreit wird. Geschehen ist seitdem – es sind heute genau weitere 19 Monate vergangen – nichts. Daran änderten auch Beschwerden beim sächsischen Justizminister Gemkow nichts.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 04.07.2018

Das Insolvenzgericht Leipzig denkt gar nicht daran, eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung herbeizuführen. Entgegen sämtlicher Regelungen der Insolvenzordnung will es auf diesem Wege erreichen, dass meine Verbindlichkeiten bestehen blieben, also ein wirtschaftlicher Neuanfang unmöglich wird. Die Restschuldbefreiung benötige ich zudem für die Wiedererlangung meiner Anwaltszulassung.

Aber wahrscheinlich habe ich in den vergangenen 20 Jahren zu viele Prozesse gegen den Freistaat Sachsen geführt. Einer Neuauflage will das Insolvenzgericht Leipzig einen Riegel vorschieben. Und daher ist eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung in den kommenden Monaten auch nicht zu erwarten.

Bestätigt wird dies durch jüngste Ereignisse. So hat das Insolvenzgericht Leipzig meine Absicht, Einsicht in meine Insolvenzakte zu nehmen, vereitelt, indem es die Akte – ohne nachvollziehbaren Grund – an das Oberlandesgericht in Dresden abgegeben hat. Damit hebelte es mein Interesse aus, die Gründe für die Untätigkeit des Gerichts nachzuvollziehen. Das war offensichtlich weder juristisch noch politisch gewollt.

Insolvenzgericht Leipzig verhindert Akteneinsicht

Schon bei dem Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma vor etwa 8 Jahren handelte es sich um eine rein politische Entscheidung. Das Finanzamt konstruierte bewusst hohe Vorauszahlungen auf meine Einkommenssteuer und ließ dabei Abschreibungen in Höhe von etwa 500 T€ unberücksichtigt. So schafft man Ergebnisse, die den eigenen Zielen entsprechen.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

Auch die Tatsache, dass mein Insolvenzantrag vom 24.11.2010, der zwingend zu meiner Restschuldbefreiung geführt hätte, vom Insolvenzgericht Leipzig vorsätzlich unterschlagen wurde – auch hier war das Ergebnis nicht gewünscht – spricht für sich. Die Umstände sind mehr als skandalös. Sie stellen in Sachsen leider keine Seltenheit dar.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

In Sachsen gilt das berühmte Wort: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Dieser Satz drückt alles über das Rechsstaatsverständnis des Freistaates aus. Und darüber vermögen die ständigen Worthülsen der Politiker auch nicht mehr hinwegzutäuschen.

Insolvenzgericht Leipzig verhindert Akteneinsicht

Es war alles andere als eine schöne Überraschung. Gestern wollte ich beim Insolvenzgericht Leipzig meine Akte einsehen. Es ist eine Akte des Chaos, ein Dokument der gezielten Verfolgung, mit welchem die sächsische Justiz ihre Möglichkeiten eines hybriden Rechtsstaates gegen mich in Stellung gebracht hat. Und natürlich geht es hierbei auch um weiße Folter.

Diese Akte dokumentiert zahlreiche Ungereimtheiten, die nur nachvollziehbar sind, wenn man dahinter eine gezielte Steuerung vermutet. Dies gilt zunächst einmal für meinen Insolvenzantrag vom 24.11.2010, der angeblich nie beim Insolvenzgericht ankam, Jahre später jedoch, nachdem seine Existenz beim besten Willen nicht mehr geleugnet werden konnte, plötzlich aufgefunden wurde. Es handelte sich um denjenigen Antrag, der zwingend zu meiner Restschuldbefreiung geführt hätte.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Nicht erklärbar ist ferner, warum das Insolvenzgericht rechtsstaatliche Mindeststandards, wie etwa die Pfändungsfreigrenzen ignoriert. Es sieht fast so aus, als wollte man meine Familie auch noch in Sippenhaft nehmen und ihnen die Existenzgrundlage rauben.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Teilerfolg vor dem Landgericht wegen Pfändungsfreigrenzen

Besonders schwer verdaulich ist allerdings, wie das Insolvenzgericht Leipzig seit nunmehr 19 Monaten versucht, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren. Über diese hätte es am 21.2.2017 entscheiden müssen. Seitdem ist sehr viel Zeit vergangen. Es ist nicht einmal ersichtlich, ob das Gericht diesen für meine Anwaltszulassung so wichtigen Sachverhalt überhaupt bearbeitet. Selbst eine Beschwerde beim sächsischen Justizminister Gemkow blieb ohne Antwort.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 04.07.2018

Nun wollte ich mir ein persönliches Bild von der Leistungsbereitschaft des Insolvenzgerichts Leipzig machen und meine Insolvenzakte persönlich einsehen. Vor etwa 10 Tagen hatte ich dies schriftlich angekündigt und als Termin für die Einsichtnahme den 13.09.2018, 13:30 Uhr genannt.

Meine Überraschung war groß als ich gestern erfuhr, dass meine Akte im Insolvenzgericht gar nicht vorliegt. Man habe diese, offensichtlich kurz nach Eingang meines Akteneinsichtsgesuchs, nach Dresden zum Oberlandesgericht geschickt, wobei völlig unklar ist, was die Akte dort soll. Auch ein Aktendoppel war nicht verfügbar.

So will man offensichtlich verhindern, dass ich weitere Unregelmäßigkeiten bei der Bearbeitung meines seit 2010 laufenden Insolvenzverfahrens aufdecke und mein Anspruch auf rechtliches Gehör gezielt aushebeln.

Auch nach 20 Jahren des intensiven Kampfes für rechtsstaatliche Mindeststandards ist ein Einlenken auf Seiten der sächsischen Justiz nicht erkennbar.

Sachsen und kein Ende 2

Mein Kampf mit dem Freistaat Sachsen um die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards steht vor einem weiteren Höhepunkt. Mehrfach berichtete ich in diesem Blog darüber, wie der Freistaat in der Vergangenheit immer wieder versuchte, mich über die BILD-Zeitung unmöglich zu machen. Bereits die Wahl dieser Zeitschrift für die Verbreitung dieser Falschmeldungen spricht für sich. An einer seriösen Berichterstattung ist der Freistaat Sachsen nicht interessiert. Eine derartige Auseinandersetzung kann er nicht wagen.

siehe hierzu

Sachsen und kein Ende

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Nachdem ich Ende der 90er Jahre mehrere hundert Prozesse gegen den Freistaat Sachsen geführt hatte, schlug dieser immer wieder zurück und warf mir die unterschiedlichsten Straftaten vor. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, ein anderes Mal soll ich Mandanten in hohem Maße geschädigt haben.

Dass es bis heute keine einzige Verurteilung gibt und mein Bundeszentralregisterauszug immer noch blütenrein ist, spricht dagegen eine klare Sprache. Nur ist der Freistaat Sachsen genauso wenig wie die von ihm immer wieder eingeschaltete BILD-Zeitung bereit, hierüber zu unterrichten.

Nach der letzten öffentlichen Verleumdung, die auf die Leipziger Staatsanwältin Zimmermann zurückgeht,

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

schrieb ich mehrfach den sächsischen Justizminister Gemkow an. In meinen Briefen machte ich Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend, da die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig mich in besonders schwerwiegender Weise in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 2 GG) verletzt. Bei ihrer Verleumdungskampagne ließen Teile der sächsischen Justiz in der Vergangenheit jeglichen rechtsstaatlichen Anstand vermissen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 12.07.2018

Aufgrund dieser Verleumdungskampagne erhielt ich bei meiner Suche nach einer erneuten Anstellung mehrere Absagen, die sich ausdrücklich auf die in der BILD publizierten Vorwürfe bezogen. Der Freistaat Sachsen ist rechtlich verpflichtet, mir den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Dass die Bearbeitung meines Falles so lange dauert, verwundert dagegen nicht. Denn rechtlich ist der Sachverhalt klar. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zog für Veröffentlichungen der Justiz in der Vergangenheit immer wieder enge Grenzen, die der Freistaat allerdings stets deutlich überschritten hat.

Dass die Bearbeitung dieses Falles so lange dauert, ist sicherlich auf die Strategie des Freistaates zurückzuführen, mir keinesfalls Recht geben zu wollen. Wieder einmal dürfte es nur darum gehen, eine Begründung zu finden, mit der rechtsstaatliche Bindungen abgestreift und mein Ansinnen verweigert werden kann. Das ist nun sicherlich deutlich schwieriger, daher nimmt die Bearbeitung auch so viel Zeit in Anspruch.

Ein Bundesland, das die Belange seiner Bürger ebenso ernst nimmt wie die bestehenden rechtlichen Grenzen, hätte längst eingelenkt. Dies erwarte ich im Fall des Freistaates Sachsen allerdings nicht. Daher nutzte ich in den vergangenen Wochen die Gelegenheit, meine Klage niederzuschreiben, in der ich die Rechtsverletzungen seit 2006 eingehend erörtere. Bei dem Freistaat Sachsen handelt es sich um einen Wiederholungstäter, der nun zur Rechenschaft gezogen werden muss.

Dass er sich offensichtlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlässt, stellt eine weitere Bankrotterklärung dar.

Sachsen und kein Ende

Wie perfide die Politik von Teilen der sächsischen Politik ist musste ich sofort am eigenen Leibe erfahren. Zwischenzeitlich habe ich meinen Lebensmittelpunkt wieder in meine frühere Heimat verlagert und mich dort auf die Arbeitssuche gemacht. Von zwei Unternehmen erhielt ich dabei eine Einstellungszusage. Ich war mehr als erfreut, dass damit ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Gerade in meinem Alter ist es nicht einfach, überhaupt einen neuen Job zu finden, da die Einstellungspolitik der Unternehmen für Leute ab dem 50. Lebensjahr sehr zurückhaltend ist.

Bei mir stellt sich die Arbeitssuche jedoch als deutlich schwieriger heraus. Denn die sächsische Justiz hatte in den vergangenen 20 Jahren ständig unwahre Artikel in der Boulevardpresse publiziert. Damit rächte sie sich an mir für mehrere hundert Gerichtsverfahren, die ich erfolgreich gegen sie als Anwalt geführt hatte. Da blieb den Staatsbediensteten in den schwarzen Roben nur die Verleumdung als Antwort.

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Von zwei Unternehmen erhielt ich nun eine Absage. Beide bezogen sich auf die negative Berichterstattung in der Boulevardpresse, die „Zweifel an meiner persönlichen Eignung“ entstehen lassen. In einem Fall hatte ich sogar einen Anstellungsvertrag unterzeichnet, stand vor einer interessanten Beschäftigung mit einem soliden Gehalt. Damit hätte endlich einmal eine Perspektive bestanden.

Derartige Glücksgefühle lässt der Freistaat Sachsen natürlich nicht aufkommen. Sein Ziel liegt nicht nur in der psychischen, sondern auch der physischen Vernichtung seiner Gegner. Dazu bedient man sich der weißen Folter, so auch kürzlich in meinem Fall.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Ich war noch nie gut darin, staatliches Unrecht hinzunehmen. Die Vorgehensweise der sächsischen Justiz erfüllt die Voraussetzungen für eine sog. Staatshaftungsklage, die gegen den Freistaat Sachsen gerichtet sein wird. Eine entsprechende Mitteilung ließ ich bereits dem sächsischen Justizminister Gemkow zukommen, ohne dass bislang eine Reaktion seinerseits vorliegt.

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Da ich zwischenzeitlich meine Schadensersatzansprüche beziffern kann, machte ich diese nun in einem weiteren Brief an den sächsischen Justizminister geltend.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen wegen Staatshaftung

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

leider liegt mir bislang keine Reaktion auf mein Schreiben vom 11.06.2018 vor. Dort hatte ich angekündigt, im Wege der Staatshaftungsklage eine grundsätzliche gerichtliche Entscheidung über den Umgang der sächsischen Justiz mit meiner Person herbeizuführen. Sollte ein Einlenken des Freistaates nicht zu verzeichnen sein, so würde ich gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten. Es geht mir um nichts Geringeres als um die Gewährleistung rechtsstaatlicher Mindeststandards.

Zwischenzeitlich lässt sich der eingetretene Schaden auch beziffern:

In den vergangenen Wochen hatte ich mich unter anderem bei dem Pharmaunternehmen Aenova in Starnberg sowie dem Helmholtz-Zentrum in Oberschleißheim beworben. Meine Bewerbung sowie die Vorstellungsgespräche stießen auf eine positive Resonanz. Im ersteren Fall erhielt ich eine Einstellungszusage, im letzteren Fall unterzeichnete ich sogar einen Arbeitsvertrag. Das Helmholtz-Zentrum wollte mich ab dem heutigen Tag als Referent Arbeitsrecht/Grundsatzfragen in der Entgeltgruppe 14, Stufe 5, beschäftigen. Jährlich hätte ich dabei 72.309,00 € verdient. Aenova bot mir dagegen einen Teilzeitjob (50%) mit einer Vergütung in Höhe von 47.500,00 € an.

Zu meinem Leidwesen wurde ich jedoch unmittelbar vor Arbeitsbeginn von beiden Unternehmen gegoogelt. Hierbei stießen beide Unternehmen auf die Artikel im Internet, welche die sächsische Justiz, allen voran das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig mittels ihrer außergewöhnlichen Kommunikationsfreudigkeit veranlasst hatte. Beide Unternehmen sahen danach von einer Beschäftigung ab. Ihre Absagen erhalten einen klaren Bezug auf die Berichterstattung im Internet. Die entsprechenden Absagen erhalten Sie in der Anlage.

Angehörige des öffentlichen Dienstes müssen sich zurückhaltend äußern. Bei Äußerungen gegenüber der Presse müssen sie abwägen, ob überhaupt ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht. Bereits dies ist in meinem Fall zu verneinen. Dies gilt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die erhobenen Vorwürfe völlig einseitig und überwiegend unzutreffend waren. Gleiches gilt – im Fall der Staatsanwaltschaft Leipzig – im Hinblick auf die Tatsache, dass die vermeintlichen Vorwürfe bereits mehr als 10 Jahre zurückliegen und zwischenzeitlich wohl auch verjährt sind. An derartigen Vorwürfen besteht natürlich kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.

Was jedoch die oben genannten Vertreter der sächsischen Justiz vollständig übersehen haben, ist die Tatsache, dass ich gegenüber diesen Vorwürfen nicht rechtslos gestellt bin. Denn gegen eine Publikation spricht eindeutig mein allgemeines Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG, welches in meinem Fall eine Veröffentlichung kategorisch ausschließt.

Untermauern lässt sich dies aufgrund der Auswirkungen einer derartigen Berichterstattung auf meine Person sowie meinen beruflichen Werdegang. Es entspricht heute gängiger Praxis, dass künftige Mitarbeiter vor einer möglichen Einstellung gegoogelt werden. Natürlich wissen dies auch das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig. Dennoch waren ihnen die Auswirkungen ihres Handelns völlig egal. Eine derartige Haltung verdient bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen keinerlei Schutz.

Diese Vorgehensweise löst natürlich auch Schmerzensgeldansprüche meinerseits aus. Es handelt sich um eine besonders perfide Form der weißen Folter. Da ich ohnehin aufgrund meiner nun seit 20 Jahren andauernden Verfolgung durch die sächsische Justiz psychisch sehr stark vorbelastet bin – auch dies stellt aufgrund der vorliegenden Gutachten kein Novum dar – belasten mich Absagen künftiger Arbeitgeber und die daraus folgende Perspektivlosigkeit für mein weiteres Berufsleben besonders schwer.

Es mag sein dass eine gewisse Verärgerung über meinen Internetblog http://www.der-hybride-rechtsstaat.blog besteht. Die Verantwortung hierfür weise ich jedoch von mir. Mir blieb aufgrund der Informationsfreudigkeit der sächsischen Justiz gar keine andere Wahl, als die fraglichen Ereignisse ebenfalls im Internet richtig zu stellen. Der Grund liegt jeweils in einer vorausgegangenen Berichterstattung in den Medien. Ohne diese wäre meine Suche nach einer Beschäftigung heute nicht aussichtslos. Im Gegenteil, aufgrund meiner Qualifikation hätte ich längst eine passende Stelle gefunden. Damit war die Informationspolitik der sächsischen Justiz jedenfalls ursächlich für den später eingetretenen Schaden.

Ich gebe Ihnen daher die Gelegenheit, sich mit diesen Tatsachen eingehend auseinanderzusetzen. Da ich jedoch nicht mit einem Einlenken des Freistaates Sachsen rechne, bleibt mir wahrscheinlich gar nichts anderes übrig, als in den kommenden Wochen Staatshaftungsklage zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Vielleicht bin ich überempfindlich, was staatliches Unrecht angeht. Natürlich stellt sich bei meinen Erfahrungen im Umgang mit der – vor allem sächsischen – Justiz, die Sinnfrage. Ich gebe zu, ich kann jedoch nicht anders. Der Kampf gegen weiße Folter und für die Erhaltung des Rechtsstaates ist zu wichtig, um sich durch die ständigen Äußerungen staatlichen Unrechts mürbe machen zu lassen.

In meinem Blog befasste ich mich mehrfach mit der Staatsanwaltschaft Leipzig, die so gerne mit der Boulevardpresse spricht. Dabei gibt sie in völlig einseitiger Weise oft frei erfundene „Informationen“ weiter. Eigentlich sind es diese Täter in den schwarzen Roben, welche auf die Anklagebank gehören bzw. die man zur Einhaltung rechtsstaatlicher Mindestandards schulen sollte.

siehe Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Wieder einmal hat die Staatsanwaltschaft Leipzig, dieses Mal in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann intensiv mit der BILD gesprochen und dabei auf jegliches Mittel der Denunziation zurückgegriffen. Sie gab Tatsachen weiter, die keine sind, weil sie sich so nicht zugetragen haben. Mein gesamtes Entlastungsvorbringen blieb unberücksichtigt. Eindeutig stand die öffentliche Hinrichtung im Vordergrund ihres Angriffs. Nur seit wann dürfen Staatsanwälte auch als Scharfrichter auftreten? In Sachsen machen sie es jedenfalls.

Dieses Mal werde ich die eigenwillige Berufsauffassung dieser Staatsanwältin gerichtlich klären lassen. Aus diesem Grund habe ich den sächsischen Justizminister Gemkow über meine Absicht informiert, sowohl den Freistaat Sachsen als auch Frau Staatsanwältin Zimmermann persönlich im Wege eines Amtshaftungsprozesses zu verklagen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Hier der Brief im Wortlaut:

Persönlich/vertraulich

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Herr Justizminister Sebastian Gemkow

Hospitalstraße 7

01097 Dresden

 

 

Offenbach, den 11.6.2018

Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

leider muss ich ein weiteres Anliegen an Sie herantragen. Wieder einmal geht es um die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig, die meiner Meinung nach die ihr auferlegten rechtsstaatlichen Bindungen gewaltig überspannt hat. Im Vordergrund steht dabei Staatsanwältin Zimmermann. Ihre Vorgehensweise macht mich fassungslos. Sie führte bereits zu massiven Schäden, weshalb ich Sie bitte, über meine aus ihrem Verhalten resultierenden Staatshaftungsansprüche zu entscheiden. Sollte ich kein Einlenken feststellen, werde ich den Freistaat Sachsen verklagen.

Wegen des nachstehenden Sachverhalts bitte ich außerdem, gegen Staatsanwältin Zimmermann disziplinarrechtlich vorzugehen. Darüber hinaus erstatte ich Strafantrag wegen Verleumdung und Beleidigung. Geben Sie daher bitte den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden weiter.

Bereits in meinen Schreiben vom 12.12.2017 sowie 27.03.2018 hatte ich mich bei Ihnen über die massive Verfolgung meiner Person durch die sächsische Justiz beklagt, die einen besonderen Ausprägungsfall der „weißen Folter“ darstellt. Besonders hervorgetan hat sich dabei die Staatsanwaltschaft Leipzig, die seit mehr als 20 Jahren jegliche Unabhängigkeit und jegliches Augenmaß vermissen ließ. Ich gehe inzwischen davon aus, dass mich die sächsische Justiz auf einer schwarzen Liste führt.

Nun geht es um ein Strafverfahren, welches am 3. bzw. 17.5.2018 vor der 5. Kammer des Landgerichts Leipzig stattfinden sollte. Es befasst sich mit meiner Beratungstätigkeit für die GrosseDruck Media GmbH. Diese blieb mir Honorar in Höhe eines deutlich sechsstelligen Betrags schuldig. Im Gegenzug hatte ich gemäß einer mit dem Prokuristen Holger Mißbach getroffenen Absprache 70 T€ von meiner Mandantin einbehalten bzw. verrechnet. 230 T€ musste ich dennoch ausbuchen. Meine Vorgehensweise sieht die Staatsanwaltschaft Leipzig als strafbar an. Gegen den für die Nichtzahlung meines Honorars verantwortlichen früheren Geschäftsführer Klaus-Jochen Rolka ging sie dagegen nicht vor, frei nach der Devise, dass ich Schädigungshandlungen Dritter – unabhängig von der Schadenshöhe – hinzunehmen habe. Damit folgt die Staatsanwaltschaft einer eigenen Linie, deren zeitliches Ausmaß sich auf fast 15 Jahre erstreckt.

Die fraglichen Verhandlungstermine vor dem Landgericht Leipzig konnte ich wegen einer nach wie vor bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht wahrnehmen. Meine Erkrankung stellt zugegebenermaßen kein Novum dar. Sie geht auf die seit 20 Jahren andauernden Attacken der sächsischen Justiz zurück und schlägt sich in regelmäßigen schweren Depressionen nieder. Letztere werden durch Ereignisse ausgelöst, die mit meinen Erfahrungen im Freistaat Sachsen, insbesondere mit meiner Behandlung durch die sächsische Justiz in Zusammenhang stehen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig hat die Staatsanwaltschaft in gewohntem Ausmaß einseitig ermittelt und Vorwürfe bewusst konstruiert. Meinem Entlastungsvorbringen ging sie dabei traditionell schon nicht nach. Dies galt insbesondere für die Vernehmung des Prokuristen Mißbach, meinem Kronzeugen, durch den sich alles leicht aufklären ließe. Mehrfach hatte ich um seine Vernehmung gebeten, zumal er in der Vergangenheit einen Selbstmordversuch unternommen hatte und daher psychisch angeschlagen war. Die Staatsanwaltschaft glaubte allerdings, man könne diesem Entlastungsbeweis auch noch im Rahmen einer Hauptverhandlung nachgehen. Dies halte ich aufgrund der Verpflichtung, objektiv zu ermitteln, für absolut falsch.

Holger Mißbach verstarb vor etwa 5 Jahren. Eine rechtzeitige Vernehmung seiner Person war wohl auch deshalb nicht gewünscht, weil diese die Anklage der Staatsanwaltschaft im Frühstadium zu Fall gebracht hätte. Bereits dieses Versäumnis halte ich für klar rechtsstaatswidrig.

Aber es kommt noch besser: In der Vergangenheit hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immer besonders intensiv mit der Boulevardpresse korrespondiert und dieser Auskünfte aus Strafverfahren gegeben, natürlich in besonders einseitiger Weise. Im Jahr 2006 verlor ich aufgrund einer Indiskretion der damaligen Staatsanwältin Eßer-Schneider – sie führte zu einem fast ganzseitigen Artikel auf Seite 3 der BILD – 90 % meiner Mandate. Darunter befand sich auch das Mandat der Sparkasse Leipzig, die ich anlässlich der Fusion mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz beraten hatte.

Normalerweise vertrat die Anwaltssozietät CMS die Sparkasse. Das Fusionsmandat war jedoch an mich gegangen. Bei der Kanzlei CMS arbeitet – was jetzt nicht wirklich verwundert – der Ehemann von Staatsanwältin Eßer-Schneider, ebenfalls ein Arbeitsrechtler. Normalerweise wäre das Fusionsmandat bei ihm gelandet.

Ein klarer Fall von Vetternwirtschaft bzw. fehlender Unabhängigkeit einer Staatsanwältin, die offensiv Marktbereinigung über die BILD zugunsten ihres Ehemannes betrieb. Mehrere Beschwerden meines Rechtsanwalts Curt-Matthias Engel über diese Vorgehensweise bzw. die persönlichen Verflechtungen der Staatsanwältin, bei dem zuständigen Oberstaatsanwalt blieben ohne Gehör.

Der intensive Austausch zwischen Eßer-Schneider und der BILD machten mir jedoch endgültig klar, wie wenig rechtsstaatliche Bindungen sowie die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft tatsächlich gelten.

Zwei Jahre später wiederholten sich die Ereignisse anlässlich eines anderen Strafverfahrens. Dort wurde zwar die Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Landgericht Leipzig sowie das Oberlandesgericht Dresden abgelehnt, dennoch landeten nach des besonderen Engagements von Eßer-Schneider die Vorwürfe direkt in der BILD.

Gesundheitlich hatte mich dies stark mitgenommen. Denn immerhin hatte Staatsanwältin Eßer-Schneider sogar die Verhängung eines sofortigen Berufsverbots gegen mich beantragt. Eßer-Schneider warf mir vor, Honorare abgerechnet zu haben, ohne dass ich überhaupt tätig geworden sei. Dies war eindeutig wahrheitswidrig, denn immerhin hatte eine von ihr angeordnete Durchsuchung meines Anwaltsbüros, meterlange Aktenstapel, welche die Komplexität meines Beratungsmandats dokumentierten, zu Tage befördert. Eßer-Schneider blieb jedoch bei ihren Vorwürfen.

Niemand ist derartigen Attacken auf Dauer gewachsen. Aber es kam noch dicker:

Am 27.6.2011 gab die Rechtspflegerin Macht vom Insolvenzgericht Leipzig der BILD umfassend Auskunft zu meinem Insolvenzverfahren, also zu sehr persönlichen Dingen. Sie scheint dies als normal angesehen zu haben. Jedenfalls bestätigte sie mir gegenüber, sie habe sich zu dieser Vorgehensweise entschlossen, da ich nicht für sie erreichbar gewesen sei. Ihre Angaben gegenüber der BILD waren absolut ehrverletzend, da sie jeglicher Grundlage entbehrten. Rechtsstaatliche Bindungen, insbesondere mein allgemeines Persönlichkeitsrecht, spielten dabei keine Rolle. Dass die BILD aus diesen Informationen einen vernichtenden Artikel auf Seite 3 publizierte und ihn darüber hinaus im Internet veröffentlichte, wo er bei Google lange auf Platz 1 positioniert war, schien sie nicht weiter zu kümmern. Gleiches gilt für die empfindlichen Schäden, die sie dadurch anrichtete.

Einen weiteren Bericht veranlasste die Staatsanwaltschaft Leipzig am 20.9.2016. Dort ging es zwar um ein gegen meine ehemalige Sekretärin gerichtetes Strafverfahren, welches ich eingeleitet hatte, die BILD holte aber auch hier zum Rundumschlag gegen meine Person aus.

Die Schlagzeilen zu beiden Artikeln sind auf Seite 1 bei Google verfügbar, sofern man meinen Namen mit dem Zusatz Leipzig in der Suchmaschine eingibt.

Nun hat sich die Staatsanwaltschaft Leipzig in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann selbst übertroffen. Die öffentliche Hetzkampagne erreichte einen neuen Höhepunkt. Nachdem ich im Mai 2018 aufgrund der bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht beim Landgericht Leipzig erscheinen konnte, um mein Verhalten zu rechtfertigen, äußerte sich Staatsanwältin Zimmermann eingehend gegenüber der BILD zu diesem Strafverfahren. Dies geschah in einer nicht mehr hinnehmbaren, überzogenen und völlig einseitigen Weise.

Es ist schon von vornherein fraglich, ob sich Staatsanwältin Zimmermann überhaupt gegenüber der Boulevardpresse äußern durfte. Denn ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht sicherlich acht Jahre nach meinem Abschied aus Leipzig nicht mehr. Als Organ der Rechtspflege wäre Staatsanwältin Zimmermann jedoch gehalten gewesen, allenfalls geringfügige Informationen weiterzugeben. Wenn sie sich zu vermeintlich belastenden – und konstruierten – Vorwürfen äußert, hätte sie auch Angaben zu meinem Entlastungsvorbringen machen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan. Stattdessen zog sie in völlig einseitiger Weise über mich her.

Daraus resultierte ein erneut vernichtender Bericht in der BILD, der auch im Internet veröffentlich wurde.

Siehe https://www.tag24.de/nachrichten/landgericht-leipzig-strafverfahren-untrue-ulrich-kessler-anwalt-investor-absturz-verhandlungsunfaehig-558519

Staatsanwältin Zimmermann äußert sich darin auch zu meiner damaligen finanziellen Situation, die sie jedoch nicht im Ansatz zu kennen scheint. Wahrscheinlich hat sie diese nicht einmal ermittelt. Nur so ist zu erklären, dass sie mein Engagement bei der Durchführung von Immobilien- und Biogasprojekten unerwähnt ließ. Immerhin hatte ich hier mehr als 2 Mio. € investiert. Frau Zimmermann schließt jedoch aus der Tatsache, dass eins meiner Geschäftskonto einen Negativsaldo aufwies, auf eine völlige Überschuldung. Auch einen kürzlich zuvor festzustellenden Honorareingang über 370 T€ aus meinem Fusionsmandat erwähnte sie mit keiner Silbe. Unerwähnt ließ die Staatsanwältin auch ihr ständiges Zurückrudern in der Angelegenheit. Noch vor zwei Jahren sah sie die Angelegenheit für derart geringfügig an, dass sie – ohne eine Berücksichtigung meines Entlastungsvorbringens – bereit war, den Rechtsstreit gegen eine Zahlungsauflage in Höhe von 5.000 € einstellen zu lassen.

Am Ende wurde ich als jemand stigmatisiert, der Verbindlichkeiten eingeht, obwohl er diese nicht erfüllen kann.

Die Folgen dieser langjährigen Berichterstattung für Psyche sowie meine Arbeitssuche sind verheerend. Trotz mehr als 700 Bewerbungen in den vergangenen Jahren ist es mir nicht gelungen, eine dauerhafte Beschäftigung einzugehen. Und gerade wegen der in keinster Weise zu rechtfertigenden Informationspolitik der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde mir – nach mündlicher Zusage – von einem Arbeitgeber eine Absage erteilt (siehe Anlage).

Die Voraussetzungen für einen bestehenden Staatshaftungsanspruch liegen daher auf der Hand. Ich beabsichtige, den Freistaat Sachsen sowie Frau Staatsanwältin Zimmermann wegen dieser Vorgehensweise zur Rechenschaft zu ziehen. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, über meine Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche bis zum

25.06.2018

zu entscheiden. Sollten die Vorgänge nicht zu meiner Zufriedenheit aufgearbeitet und meine Ansprüche erfüllt werden, beabsichtige ich, ohne weitere Vorankündigung Klage zu erheben.

Aus den vorgenannten Gründen verlange ich außerdem

Auskunft

darüber, welche Informationen über meine Person bei der sächsischen Staatsregierung, im Justiz- und Innenministerium, im Finanzministerium, beim Amts- und Landgericht Leipzig sowie beim Oberlandesgericht in Dresden gespeichert sind. Diese Auskunft hat umfassend zu erfolgen.

Da ich aufgrund der massiven Verfolgung meiner Person nun zu meiner Lebensgefährtin nach Samara/Russland ausreisen werde, bitte ich die Korrespondenz künftig über meine Schwester (c/o Charlotte Keßler, Richard-Wagner-Straße 28, 66802 Überherrn) zu führen. Meine Schwester fungiert dabei als Empfangsbote. Eine Empfangsvollmacht besitzt sie dagegen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Insolvenzgericht Leipzig – Justizministerium antwortet

Vor einem Monat hatte ich mich beim sächsischen Justizminister Gemkow (CDU) über die lange Dauer beschwert, welche das Insolvenzgericht Leipzig für die Bearbeitung meines Antrags auf Gewährung der Restschuldbefreiung benötigt.

Insolvenzgericht Leipzig – Schreiben an Justizminister Gemkow

Meine Wohlverhaltensphase war am 21.2.2017 abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt hätte das Insolvenzgericht Leipzig entscheiden müssen. Das Insolvenzgericht verschleppt jedoch diesen Vorgang immer weiter. Mehrfache Mahnungen meinerseits blieben ohne Resonanz.

Schließlich hängt meine Rückkehr in den Anwaltsberuf davon ab, dass mir die Restschuldbefreiung gewährt wird. Und daran sollte der Staat eigentlich ein Interesse besitzen, da mir diese Rückkehr wieder Einkünfte sichert und ich nicht länger auf Unterstützungsleistungen des Staates angewiesen bin. Leider blieben etwa 750 Bewerbungen meinerseits in den vergangenen Jahren ohne Erfolg. Das liegt zum Teil daran, dass die Vermittlung älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt mehr als schwierig ist. Die Rückkehr in den Anwaltsberuf wäre sicherlich einfacher, als eine Stelle in der Wirtschaft zu finden.

Die Vertreter dieses Staates kümmern sich jedoch nicht um die berechtigten Belange ihrer Bürger. Jene besitzen eine geordnete Lebensgrundlage, die wie ein Leben in einem Glockenturm erscheint. Das Einkommen dieser Personen ist ebenso gesichert wie die Rente. Warum also sollte man sich mit berechtigten Ansprüchen der Bürger auseinandersetzen?

Und etwa so lautet auch die Antwort des sächsischen Justizministeriums. Man beruft sich darauf, die Justiz sei nach der Verfassung unabhängig. Als langjähriger Leidtragender dieser vermeintlichen Unabhängigkeit kann ich hierüber eigentlich nur lachen. Seit 20 Jahren weiß der Freistaat Sachsen seinen Einfluss zu nutzen. Dabei steht ihm die vermeintliche Unabhängigkeit der Justiz nie im Wege.

Schreiben des sächsischen Justizministeriums vom 11.04.2018

Das Justizministerium verweist mich auf den Rechtsweg. Aber was macht man wenn auf diesem nicht entschieden, sondern die Angelegenheit ausgesessen wird? Es gibt bei der Frage meiner Restschuldbefreiung diesen Rechtsweg eigentlich nicht. So einfach zieht man sich als Staatsminister aus der Verantwortung. Mit dieser Begründung kann man die Justiz getrost gewähren lassen – egal was dabei herauskommt.

Als Dienstherr ist Gemkow für das Handeln seiner Bediensteten, also auch die Mitarbeiter der Justiz, disziplinarrechtlich verantwortlich. Er hätte daher sehr wohl den Vorgang prüfen können.

Nur wollte er dies offensichtlich nicht.

siehe hierzu auch:

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

Insolvenzgericht Leipzig: Warum ich mich nicht auf die Insolvenzordnung berufen darf

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

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Es ist ein merkwürdiges Gefühl wenn man sieht, wie die eigene Geschichte langsam Gestalt annimmt. Nun liegt mir der Entwurf des Covers für mein Buch vor. Der Drucksatz ist ebenfalls bereits erstellt. Demnächst wird sich also die Druckerei mit dem Werk befassen. Es soll als Taschenbuch sowie als eBook erscheinen. Sobald der Erscheinungstermin feststeht, werde ich diesen bekanntgeben.

Insolvenzgericht Leipzig – Schreiben an Justizminister Gemkow

Mit der Verschleppungstaktik des Insolvenzgerichts Leipzig, das auch im achten Jahr meines Insolvenzverfahrens nicht über meinen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung entscheiden will, habe ich mich ausgiebig beschäftigt.

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Hier mein Schreiben an den sächsischen Justizminister Gemkow im Wortlaut:

Mein Insolvenzverfahren – Amtsgericht Leipzig, 403 IN 2294/10

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

ich möchte ein persönliches Anliegen an Sie herantragen, das vom Amtsgericht Leipzig nur sehr zögerlich behandelt wird. Es geht um meinen Antrag auf Restschuldbefreiung, den ich am 24.11.2010 gestellt hatte.

Das Insolvenzgericht Leipzig eröffnete am 21.2.2011 das Insolvenzverfahren über mein Vermögen. Die Wohlverhaltensperiode lief damit am 20.2.2017 ab. Zu diesem Zeitpunkt hätten mir meine Verbindlichkeiten erlassen werden müssen. Trotz mehrfacher Anfragen meinerseits in den vergangenen 13 Monaten wird die Entscheidung über meine Restschuldbefreiung immer weiter hinausgezögert.

Es mag sein, dass dies an der Historie liegt: Mein Antrag auf Restschuldbefreiung vom 24.11.2010 war – obwohl er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig vom 25.11.2010 trägt – angeblich nie bei Gericht eingegangen. Seine Existenz wurde von Seiten der sächsischen Justiz viele Jahre hinweg bestritten.

Aufgrund dieses Bestreitens stellte ich auf eine Nachfrage des zuständigen Insolvenzrichters am 12.2.2010 einen erneuten Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung. In diesem trat ich den Betrag oberhalb meines pfändungsfreien Einkommens an meine Gläubiger ab. Die Abtretung verband ich mit dem handschriftlichen Hinweis „Dies gilt nur solange mein Insolvenzverfahren läuft“.

Damit berief ich mich auf die Gesetzeslage, wonach jeder Insolvenzschuldner nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase wieder über die volle Höhe seines Einkommens verfügen darf. Diesen Hinweis auf die gesetzliche Regelung nahm der Richter Hock am Insolvenzgericht Leipzig jedoch zum Anlass, mir durch Beschluss die Restschuldbefreiung zu versagen. Auf die Gesetzeslage durfte ich mich also nicht berufen.

Durch einen Zufall tauchte dann mein erster Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24.10.2010 mit besagtem Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig wieder auf. Er befand sich in meiner Insolvenzakte, die mir anlässlich einer Zeugenvernehmung beim Landgericht Leipzig vorgelegt worden war. Daraufhin musste das Insolvenzgericht Leipzig seine Entscheidung Ende 2015 korrigieren und stellte mir nun die Restschuldbefreiung in Aussicht.

Diese Angelegenheit ist an Peinlichkeit eigentlich nicht mehr zu überbieten. Es lohnt die Lektüre der anliegenden richterlichen Verfügung des Insolvenzgerichts Leipzig vom 11.11.2015. Richter am Insolvenzgericht Hock bestätigt, dass mein früherer Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung schon viel früher beim Insolvenzgericht auftauchte. Nur kümmerte sich dort niemand um ihn. Es sollte ihn offensichtlich auch nicht geben.

Erschwerend kommt in diesem Zusammenhang hinzu, dass ich mich im Oktober 2012 persönlich an den damaligen Ministerpräsidenten Tillich gewandt hatte, um u. a. das Verschwinden meines Antrags auf Gewährung der Restschuldbefreiung aufzuklären. Einige Monate später verfolgte ich dieses Unterfangen mit meiner Petition zum Sächsischen Landtag, die ich beim FDP-Abgeordneten Günther eingereicht hatte – und die peinlicherweise ebenfalls zunächst verlorenging – weiter.

Die richterliche Verfügung vom 11.11.2015 bestätigt, dass auf Rückfrage des Ministerpräsidenten Tillich sowohl der Abteilungsleiter Insolvenzen des Amtsgerichts Leipzig Dr. Bittner, als auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden Kenntnis von meinem früheren Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung besaßen. Ich gehe davon aus, dass sie dies auch dem sächsischen Ministerpräsidenten Tillich mitteilten.

Geschehen ist dann allerdings nichts. Insbesondere verzichtete das Insolvenzgericht Leipzig zu diesem Zeitpunkt darauf, die Versagung meiner Restschuldbefreiung, die es noch im Februar 2011 verfügt hatte, zu korrigieren. Man vertraute also weiter darauf, dass ich die Existenz meines Antrags vom 24.11.2010 nicht beweisen kann. Dies stellt einen absolut ungeheuerlichen Vorgang dar.

Nun hätte das Insolvenzgericht Leipzig vor mehr als 13 Monaten über meine Restschuldbefreiung entscheiden sollte, weil die sechsjährige Wohlverhaltensphase zwischenzeitlich abgelaufen ist. Nach mehrfachen Antragen erhielt ich – der Abteilungsleiter Dr. Bittner hatte sich gar nicht erst die Mühe gemacht – die Antwort, meine Akte befände sich noch beim Landgericht Leipzig im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Erst Anfang August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verspätung, wurde das Restschuldbefreiungsverfahren schließlich eingeleitet.

Ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an beabsichtigte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern. Nur so ist das Nichtauffinden meines ersten Antrags vom 24.11.2010 zu verstehen, ferner die Ablehnung meiner Restschuldbefreiung wenige Monate später, der Skandal um das Auftauchen meines früheren Antrags bis hin zur Verzögerung des Verfahrens, wie wir dies aktuell erleben.

Und natürlich leidet die gerichtliche Entscheidung darunter, dass man im Insolvenzgericht meinen Antrag unterschlagen hatte. Ohne die zu Beginn des Insolvenzverfahrens eingeräumte Restschuldbefreiung gibt es jedoch keine Kooperationspflicht. Und eine Verletzung der Kooperationspflicht werfen mir nun Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht vor. Nur warum sollte ich zur Kooperation verpflichtet sein, wenn das Insolvenzgericht so empfindlich gegen rechtliche Vorgaben verstößt? Zudem stehen Restschuldbefreiung und Kooperationspflicht in einem unauflöslichen Zusammenhang. Wird diese nicht gewährt, kann von einer Kooperationspflicht auch nicht gesprochen werden. Diese Rechtsakrobatik möchte ich dem Amtsgericht nicht ersparen.

Selbstverständlich spielt die Unterschlagung meines Antrags vom 24.11.2010 im laufenden Verfahren also eine wichtige Rolle.

Aber es handelt sich hierbei nicht um die einzige Merkwürdigkeit, die in meinem Insolvenzverfahren auftrat. Es würde zu weit führen, diese alle im Detail zu beschreiben. Hinweisen möchte ich jedoch darauf, dass mir das Insolvenzgericht vor mehr als zwei Jahren meine Pfändungsfreigrenzen verweigerte. Obwohl verheiratet und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet, erkannte das Gericht keine dieser Verpflichtungen an. Hinsichtlich meiner Ehefrau stellte die Rechtspflegerin Macht sogar fest, ich habe deren Berufstätigkeit eingeräumt – was nicht stimme. Frau Macht kam auch zu dem Ergebnis, meine Ehefrau mindestens etwa 1500 € verdiente und eine Unterhaltsverpflichtung ihr gegenüber nicht anzuerkennen sei.

Als ukrainische Staatsbürgerin besuchte meine Ehefrau allerdings einen Integrationskurs. Berufstätig war sie nicht. Um die Wahrheit ging es dem Insolvenzgericht also auch nicht.

Ich empfand die Rechtsauffassung des Gerichts auch deshalb weltfremd, weil es dem Insolvenzverwalter gestattete, mich so weit kahl zu pfänden, dass ich meinen Unterhaltspflichten nicht mehr nachkommen kann. Und gerade, weil ich dies nicht mehr konnte, verweigerten er und das Insolvenzgericht Leipzig die Gewährung der Pfändungsfreigrenzen. Hier liegt bei der Rechtsanwendung offensichtlich Einiges im Argen.

Ich bitte Sie, den vorgenannten Sachverhalt zu prüfen. Gerade die Verzögerung der Entscheidung über meine Restschuldbefreiung beeinträchtigt mich massiv in meinen Rechten, insbesondere in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht zur Berufsausübung. Solange meine Restschuldbefreiung nicht gewährt wurde, kann ich nicht in den Anwaltsberuf zurückkehren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

 

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Was habe ich durch die Vertreter des hybriden Rechtsstaats bereits alles erlebt. Sie ließen keine Gelegenheit aus, sich über rechtliche Rahmenbedingungen, die zum ureigensten Schutz eines jeden Bürgers dienen, hinwegzusetzen. Hemmungen kennen sie dabei nicht.

Besonders deutlich wird dies bei meinem Insolvenzverfahren. Von Anfang an zielten die Vertreter der juristischen Kaste darauf ab, mir die Restschuldbefreiung, die jeder Schuldner nach sechs Jahren erlangen kann, zu versagen. Sie schreckten nicht einmal davor zurück, Anträge meinerseits zu unterschlagen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Es ist eigentlich so unglaublich, dass man den eigenen Augen nicht traut: Am 24.11.2010 reichte ich beim Insolvenzgericht Leipzig einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung ein. Damit sollten mir nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase meine Verbindlichkeiten, die auf einen mehr als fragwürdigen Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma zurückgingen, erlassen werden.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Auf die einzelnen Umstände habe ich auch in meinem Buch, „Der hybride Rechtsstaat“, das demnächst erscheinen wird, hingewiesen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs

Mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung trägt sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig. Daher war sein Eingang eigentlich nicht zu leugnen.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dennoch bestritt das Insolvenzgericht wider besseres Wissen mehrere Jahre die Existenz dieses Antrags. Von Seiten eines deutschen – offensichtlich hybriden – „Gerichts“ stellt dies einen absolut abenteuerlichen Vorgang dar.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Denn nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Bittner im Leipziger Insolvenzgericht, auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig, der Präsident des höchsten sächsischen Zivilgerichtes, des Oberlandesgerichtes Dresden, sowie der damalige sächsische Ministerpräsident wussten um die Existenz meines Antrags, unternahmen jedoch nichts. So jedenfalls steht es eindeutig in der richterlichen Verfügung vom 11.11.2015.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Eigentlich hätte mir nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung gewährt werden müssen. Nichts dergleichen tat das Leipziger Insolvenzgericht. Zunächst weigerte es sich für die Dauer von sechs Monaten, die Sache zu entscheiden, weil die Akten angeblich beim Landgericht Leipzig lägen. Man machte nicht einmal Anstalten, die Akten zurück zu holen. Dieses Verhalten zielte klar darauf ab, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Erst im August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verzögerung, machte man sich an die Arbeit. Trotz mehrfacher Nachfragen tat sich jedoch bis zum heutigen Tage nichts.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Meiner Meinung liegt dies daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an vorhatte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern, damit ich nie wieder in den Anwaltsberuf zurückkehren kann. Die Geschehnisse in all den Jahren sprechen eine klare Sprache. Man hat mir mein engagiertes Eintreten für Bürger in Sachsen gegen die dortige Staatsregierung nie verziehen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

Es ist offensichtlich sinnlos, das Insolvenzgericht zu einer Entscheidung anzuhalten. Also habe ich mal wieder die Angelegenheit auf höchster Ebene, beim sächsischen Justizminister Gemkow, sozusagen einem alten „Freund“, vorgetragen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Daran, dass dies in der Sache weiterhilft, glaube ich nicht. So wird der erneute Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar.

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