Der hybride Rechtsstaat – Teil 6 – Die Staatsgewalt schlägt zurück

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 5 – Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger

Der hybride Rechtsstaat – Teil 5 – Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger

Montag, 8. April 2013

Den heutigen Tag hatte ich mit Spannung erwartet. Voll innerlicher Unruhe suchte ich die Buchhandlung Hugendubel im Westpark in Ingolstadt auf. Nun hielt ich es in den Händen: Es war das neue Buch des investigativ tätigen Journalisten Jürgen Roth, mit dem Titel „Spinnennetz der Macht“.

Vor mehreren Jahren lernte ich Jürgen Roth kennen. Eines Nachmittages saß er in meinem Wohnzimmer, damals noch in Leipzig. Er war ein schmächtiger Mann mit scharfer, schneller Intelligenz, der eine Auseinandersetzung mit unseren Staatsvertretern nicht scheute und sich nicht einschüchtern ließ[1]. Als einer der wenigen Journalisten war er bereit, Betroffene in ihrem Kampf zu unterstützen. Er verlieh diesen eine Stimme. Diese war mahnend und fordernd zugleich. Missstände deckte er konsequent auf.

Jürgen Roth fragte mich damals nach meinen Erfahrungen im Umgang mit den Vertretern der herrschenden Kaste in Sachsen. Man merkte schnell, dass es ihm auch ein persönliches Anliegen war, staatliche Willkür aufzuarbeiten. Er selbst hatte unter den Attacken der sächsischen Justiz ebenfalls gelitten. Seitdem ging der Kontakt zu ihm nicht verloren. Jürgen Roth ermunterte mich dazu, meine Erlebnisse niederzuschreiben und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Schnell entfernte ich die Schutzhülle des Buches und begann zu lesen. Gierig überflog ich die Zeilen. Da stand er nun: mein Name und ein großer Teil meiner Erfahrungen in Sachsen. Ich nahm das Objekt meiner Begierde, ging zur Kasse und zahlte. Jürgen Roth berichtete über meine Erlebnisse als „Kampf eines Aufrechten“. Dies ging runter wie Öl. Immerhin war er eine der wenigen Personen, die diesen Kampf unterstützten und den Betroffenen Mut machte.

Mir bedeuteten seine Ausführungen viel. Immerhin bildeten sie den Anfang meiner längst fälligen Rehabilitation. Das war zwar eigentlich eine sächsische Aufgabe, dort sah man die Dinge jedoch anders. Um mir nichts vorwerfen zu müssen unterrichtete ich sowohl meinen Insolvenzverwalter als auch das Insolvenzgericht Leipzig über das Buch. Das war natürlich ein Fehler.

Nach der Lektüre seiner Ausführungen fühlte ich mich das erste Mal seit langem besser. Vielleicht war mein Kampf gegen die Windmühlen der Justiz doch nicht so aussichtslos, wie ich dies immer gedacht hatte. Vielleicht würden sich nun auch andere Journalisten meiner Sache annehmen und dafür kämpfen, dass sich diese Erfahrungen nicht wiederholen.

Doch ich sollte mich wieder einmal irren. Außer Jürgen Roth interessierte sich niemand für diesen Kampf.

Montag, 15. April 2013

Natürlich haben die Vertreter an den Schaltstellen der Macht in Sachsen das Buch von Jürgen Roth mit Unwillen gelesen. Mit einer Reaktion musste ich also rechnen. Gleiches gilt für meine Petition zum sächsischen Landtag, die ich kurz zuvor eingereicht hatte.

Leider fiel die Reaktion der sächsischen Justiz wieder einmal nicht so aus, wie ich es mir erhofft hatte. Stattdessen zeigte mir der Freistaat wieder einmal sein wahres Gesicht.

Erneut wurde früh morgens stürmisch an der Hauseingangstür in Ingolstadt geklingelt. Es erschienen mehrere Kriminalbeamte und legten mir einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 16. November 2012 vor. Vorausgegangen war eine Strafanzeige meines Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger B. vom Juni 2011.

Das Timing überraschte nun doch. Oder etwa nicht?

Fast zwei Jahre nach Erstattung einer Strafanzeige meines Insolvenzverwalters ordnete das Amtsgericht Leipzig zum wiederholten Mal die Durchsuchung meiner Wohnung an. Bezeichnenderweise wurde die Staatsanwaltschaft erst nach Veröffentlichung des neuen Buchs von Jürgen Roth tätig. Was für eine kuriose zeitliche Übereinstimmung! Der wievielte Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts lag nun eigentlich vor? Inzwischen hatte ich den Überblick verloren.

Mein Insolvenzverwalter B. beschuldigte mich, einen betrügerischen Bankrott begangen zu haben. Ich soll erhebliche Gelder von meinen Anwaltskonten abgezweigt und meine Beteiligungen an den Biogasgesellschaften in strafbarer Weise auf ein Unternehmen übertragen haben.

Das waren wirklich heftige Vorwürfe. Noch im Mai 2011 hatte ich mich den Fragen meines Insolvenzverwalters anlässlich unseres Treffens in Frankfurt am Main gestellt. Es gab anlässlich dieses Gesprächs keinen Hinweis darauf, dass noch irgendwelche Fragen offen wären.

Getreu seiner bisherigen Linie machte sich mein Insolvenzverwalter anlässlich dieser Strafanzeige dennoch nicht die Mühe, den Sachverhalt aufzuklären und sich hinsichtlich der Details bei mir rückzuversichern. Dass meine Einnahmen ausschließlich in den Kanzleibetrieb geflossen waren, ich mir zudem die letzten 18 Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht einmal ein Gehalt gezahlt hatte, interessierte ihn nicht. Gleiches galt für die Gründe, die zur Übertragung meiner Geschäftsanteile an den Biogasgesellschaften führten. Rüdiger B. wusste es wieder einmal besser. Für ihn war es nicht erforderlich, mich vorher anzuhören.

Meinem Insolvenzverwalter war es jedoch wichtiger, seinen eigenen Weg zu gehen, auch wenn er damit die Gegebenheiten auf den Kopf stellte. Seine Strafanzeige, über die ich erst anlässlich der erneuten Durchsuchung erfuhr, ist für mich auch heute noch nichts anderes als eine massive Denunziation mit schwerwiegenden Folgen.

Vorteile für das Insolvenzverfahren erzielte er auf diese Weise allerdings nicht, denn er setzte mich gesundheitlich wieder dauerhaft schachmatt. Damals war es der achte Durchsuchungsbeschluss, den das Amtsgericht Leipzig gegen mich erlassen hatte. Nun versank ich wieder in tiefen Depressionen.

Montag, 9. September 2013

Meine Gesundheit hatte sich etwas gebessert, wenn auch in kleinen Schritten. Vor vier Wochen wandte ich mich an den Leipziger Rechtsanwalt Dr. Stapper, ein Spezialist im Insolvenzrecht. Dieser hatte mich schon vor der Eröffnung meines Insolvenzverfahrens auf die Möglichkeit verwiesen, das Verfahren durch einen sogenannten Insolvenzplan vorzeitig zu beenden. Ein Insolvenzplan beinhaltet eine Einigung mit meinen Gläubigern. Diese müssen den Insolvenzplan mittragen, ihm also positiv gegenüberstehen. Dr. Stapper sollte dessen Erfolgsaussicht prüfen.

Hierzu beantragte er Einsicht in meine Insolvenzakte. Diese enthielt u. a. die Berichte meines Insolvenzverwalters an die Gläubigerversammlung, also an die Gemeinschaft aller Gläubiger. Meine Gläubiger hatten von mir seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nichts mehr gehört. Ich wusste daher nicht, ob sie einen Insolvenzplan befürworten würden.

Eigentlich ist jeder Insolvenzverwalter verpflichtet, dem Schuldner die Berichte an die Gläubigerversammlung zu übermitteln. Mehrfach hatte ich meinen Insolvenzverwalter hierzu aufgefordert. Eine Antwort blieb er mir stets schuldig.

Vielleicht lag der Grund hierfür auch in der Art, wie er über mich berichtete. Mehrfach teilte er meinen Gläubigern mit, ich sei nicht kooperationswillig, wodurch die Arbeit des Insolvenzverwalters deutlich erschwert würde. Nicht akzeptabel war für mich, dass dies hinter meinem Rücken geschah und ich damit keine Möglichkeit besaß, die Vorwürfe richtig zu stellen.

Aufgrund meiner Kooperationsunwilligkeit – so führte mein Insolvenzverwalter aus – solle mir die Möglichkeit eines Insolvenzplans versagt werden. Was mein Insolvenzverwalter den Gläubigern verschwieg war die Tatsache, dass ich jede seiner Anfragen, sofern es welche gab, ausführlich beantwortet hatte. Vielmehr war es Rüdiger B., der nur selten Zuarbeiten von mir verlangt hatte. Aber Papier ist bekanntlich geduldig.

Natürlich wollte ich von Rechtsanwalt Dr. Stapper wissen, ob meine Gläubiger von meinem Insolvenzverwalter über meine psychische Erkrankung informiert worden waren. Dies war jedoch nicht der Fall. Meine Gläubiger mussten daher annehmen, dass ich eine Kooperation im Insolvenzverfahren willkürlich verweigerte.

Dr. Stapper kam zu dem Ergebnis, dass ein Insolvenzplan derzeit keine Aussicht auf Erfolg besitzt. Meine Gläubiger würden sich der Auffassung meines Insolvenzverwalters anschließen und gegen einen Insolvenzplan sowie die damit verbundene Restschuldbefreiung stimmen.

Damit hatte mein Insolvenzverwalter vollendete Tatsachen geschaffen. Es sollte bei der gegen mich verhängten Höchststrafe, also dem sechsjährigen Insolvenzverfahren und der Verweigerung der Restschuldbefreiung bleiben. Ich würde auch nach sechs Jahren auf meinen Schulden sitzen bleiben.

Das waren ausgesprochen bittere Nachrichten.

Mittwoch, 24. September 2014

Beruflich gelang mir vor ein paar Wochen ein kleiner Durchbruch. Ich trat beim Institut für Fortbildung von Betriebsräten (IfB) aus Murnau am Staffelsee eine Stelle als Referent an. Ich hatte die Hoffnung auf einen neuen Job schon fast aufgegeben.

Ich sollte Betriebsräte im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht unterrichten. Für mich stellte diese Referententätigkeit eine enorme finanzielle Entlastung dar. Da meine Vergütung unterhalb der Pfändungsfreigrenze lag, besaß mein Insolvenzverwalter hierauf keine Zugriffsmöglichkeit.

Die ersten beiden Seminare in Frankfurt und Dresden hielt ich mit gutem Erfolg. Die Kritiken der Seminarteilnehmer waren positiv. Daher bestand die Chance, künftig öfter Betriebsräte schulen zu können.

Aber es sollte anders kommen. Wieder einmal hatte ich die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

Mein Insolvenzverwalter erfuhr durch eine Indiskretion aus meinem „Freundeskreis“ von meiner neuen Tätigkeit und setzte zu einer Blutgrätsche an. Ohne mich zu informieren bzw. vorherige Auskünfte bei mir einzuholen wandte er sich direkt an das IfB. Außerdem beantragte er beim Insolvenzgericht Leipzig eine Postsperre, welches ihm diese umgehend gewährte. Fortan würde Rüdiger B. die an mich gerichtete Post vor mir lesen.

Seine Vorgehensweise hatte sich seit seiner Attacke gegenüber dem Jobcenter Ingolstadt, wo er die Einstellung meiner Hartz-IV-Zahlungen erreichen wollte, nicht geändert. Mein Insolvenzverwalter berichtete dem IfB von meinen „kriminellen Machenschaften“. Es ginge mir nur darum, Einnahmen an den Gläubigern vorbei zu erzielen.

Er forderte die Zahlung meiner gesamten Vergütung an ihn selbst. Die Pfändungsfreigrenzen akzeptierte er nicht. Und das, obwohl meine Referentenvergütung den Pfändungsfreibetrag nicht einmal überschritt.

Wenig später erfuhr ich die Konsequenzen wieder einmal am eigenen Leibe. Aufgrund des Briefs meines Insolvenzverwalters beendete das IfB die Zusammenarbeit mit mir. Damit ging mir das Referentengehalt verloren. Ich stürzte einmal mehr vollständig ab.

Die Vorgehensweise meines Insolvenzverwalters war alles andere als zielführend. Nach der Beendigung meiner Zusammenarbeit mit dem IfB konnte er nicht mehr auf eine höhere Referentenvergütung meinerseits hoffen und einen Teil davon einfordern. Damit schädigte er meine Gläubiger zum wiederholten Mal.

Die Kaltschnäuzigkeit meines Insolvenzverwalters musste ich darüber hinaus auch anlässlich eines Besuchs bei meiner Bank an diesem Tag feststellen. Nachdem ich meine EC-Karte in den Schlitz des Bankautomaten eingeführt hatte, wurde diese einbehalten. Auf meinem Konto befand sich ein nur geringes Guthaben. Das IfB hatte kurz vorher meine Spesen für mein Vorstellungsgespräch überwiesen.

Nach Auskunft der Volksbank Greven ließ mein Insolvenzverwalter mein Konto pfänden und veranlasste die Zahlung der Spesen an sich. Nach den einschlägigen Regelungen der Zivilprozessordnung dürfen derartige Spesen allerdings nicht gepfändet werden. Meinen Insolvenzverwalter interessierte dies wenig. Die Spesen aus meinem Vorstellungsgespräch sah ich nie wieder.

Daran änderten meine Beschwerden bei ihm sowie beim Insolvenzgericht Leipzig nichts. Während mein Insolvenzverwalter Rüdiger B. seiner Linie treu blieb und meine Schreiben ignorierte, erhielt ich vom Insolvenzgericht Leipzig nur die kurze Antwort, der Insolvenzverwalter habe alles richtiggemacht. Auch eine hinter meinem Rücken erfolgte Denunziation sah das Insolvenzgericht nicht. Immerhin hatte B. von meinen „kriminellen Machenschaften“ gesprochen.

Längst war beim Leipziger Insolvenzgericht alles erlaubt. Seine Vorgehensweise deckte sich zwar nicht mit der Rechtslage. Es entsprach aber der üblichen Marschrichtung in der Leipziger Justiz. Ähnlich hatte das Insolvenzgericht Leipzig bereits auf frühere Beschwerden meinerseits reagiert. Diese Praxis ermutigte meinen Insolvenzverwalter zu noch konsequenterem Vorgehen.

Nachvollziehen kann ich das Verhalten meines Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzgerichts bis heute nicht. Wozu nutzen rechtliche Rahmenbedingungen, wenn man sich bei der Anwendung selbst die Absolution erteilt.

Dass gerade Vertreter der öffentlichen Hand, zu denen Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht gehören, verpflichtet sind, rechtliche Mindeststandards einzuhalten, stellt eine Binsenwahrheit dar. Immerhin geht es hier um nichts Geringeres als die Rechtsstaatlichkeit, deren Bedeutung und Reichweite ich aufgrund meiner Doktorarbeit genau zu kennen glaubte.

Mein rechtstheoretisches Wissen deckte sich jedoch nicht mit der im Freistaat Sachsen gelebten Rechtspraxis. Mein Kampf um die Einhaltung rechtsstaatlicher Regelungen in der sächsischen Justiz war längst verloren. Sämtliche Verfassungsgrundsätze helfen dem Betroffenen nicht, wenn die Bereitschaft zu ihrer Einhaltung fehlt.

Montag, 22. Juni 2015

Wieder einmal befasste ich mich mit Überlegungen, mein Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzplan zu beenden. Inzwischen stand sogar mein Insolvenzverwalter diesem Vorhaben positiv gegenüber.

Mein Rechtsanwalt hatte die aktuelle Gläubigerliste von Rüdiger B. abgefordert. Gleichlautende Bitten von mir gab es zwar bereits früher. Eine Antwort blieb mir B. jedoch stets schuldig. Er brauchte meine Zuarbeit offensichtlich nicht.

Die Gläubigerliste gibt Auskunft darüber, welcher Gläubiger im Insolvenzverfahren Forderungen erfolgreich angemeldet hat. Sie dokumentiert den exakten Schuldenstand. Es ist daher wichtig, diese Liste möglichst fehlerfrei zu erstellen. Gerade aus diesem Grund hatte ich meinem Insolvenzverwalter B. in den vergangenen Jahren immer wieder meine Unterstützung angeboten. Schließlich wusste ich am besten, welche Forderungen existierten und welche nicht.

Rüdiger B., der sich so gerne über meine fehlende Kooperationswilligkeit beklagte, ging auf mein Angebot leider nie ein. Nun sah ich das Ergebnis seiner Tätigkeit. Mein Insolvenzverwalter hatte in erheblichem Umfang Forderungen von Gläubigern bestätigt, die in Wirklichkeit nicht bestanden. Teilweise widersprachen diese sogar gerichtlichen Entscheidungen.

Eine Änderung der Gläubigerliste war nun allerdings nicht mehr möglich. Mein Schuldenstand hatte sich aufgrund der einseitigen Tätigkeit meines Insolvenzverwalters um mehrere hunderttausend Euro erhöht.

Natürlich machte ich Rüdiger B. auf diese Fehler aufmerksam. Auf eine Antwort verzichtete er.

[1]              www.juergen-roth.com/blog/tag/sachsensumpf-2/; www.berliner-zeitung.de/der-mafia-experte-juergen-roth-sieht-in-sachsen-eine-herrschaftsjustiz-am-werk–jetzt-ermittelt-die-chemnitzer-polizei-wegen-verunglimpfung-des-staates-gegen-den-journalisten-der-staatsfeind-15606154?originalReferrer=https://www.google.de/; http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=384&meldung=Sachsensumpf-Kritiker-Juergen-Roth-droht-Gefaengnis

Werbung

Ein Kommentar zu „Der hybride Rechtsstaat – Teil 6 – Die Staatsgewalt schlägt zurück

Gib deinen ab

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Erstelle kostenlos eine Website oder ein Blog auf WordPress.com.

Nach oben ↑

%d Bloggern gefällt das: