Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

Es ist endlich so weit. Ab heute ist mein Tagebuch, mit welchem ich meine Erlebnisse im Kampf mit der sächsischen Justiz verarbeitet habe, im Handel bestellbar (ISBN-13: 9783752854039). Ich wünsche allen Lesern, die sich für das Werk interessieren, eine spannende Unterhaltung.

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Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – Teil 3

Montag, der 14.08.2017

Ein halbes Jahr benötigte das Insolvenzgericht Leipzig, um das Verfahren zu meiner Restschuldbefreiung einzuleiten. Der Zeitraum von sechs Jahren, in dem ich mein oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegendes Einkommen abtreten muss, war längst verstrichen. Eigentlich hätte dieses Verfahren schon am 22.2.2017 beginnen müssen. Es wurde jedoch bislang vom Insolvenzgericht hinausgezögert, mit entsprechenden einschneidenden Folgen für mich. Nun ging mir endlich die Mitteilung des Insolvenzgerichts zu, dass das Verfahren beginnen könne.

Schreiben des Insolvenzgerichts Leipzig vom 14.08.2017 – Beginn der Anhörung zur Restschuldbefreiung

Anlass zur Hoffnung besteht jedoch nicht. Denn bereits in der Vergangenheit gab es massive Auseinandersetzungen zwischen mir und dem Insolvenzverwalter hinsichtlich derjenigen insolvenzrechtlichen Regelungen, die meinem Schutz dienen.

Insolvenzgericht Leipzig ignoriert Pfändungsfreigrenzen

Ablauf der Abtretungserklärung vom Insolvenzverwalter ignoriert

Auch hatte mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch mehrfach eine Verletzung meiner Kooperationspflichten gerügt. Allerdings wusste er, dass ich aufgrund meiner schweren psychischen Erkrankung kaum handlungsfähig war.

Hinzu kommt, dass das Insolvenzgericht Leipzig schon frühzeitig seine Befangenheit mir gegenüber zeigte. Bereits vor Einleitung des Verfahrens zur Gewährung der Restschuldbefreiung zweifelte es dessen erfolgreichen Ausgang an. Damit bestätigte es meine sechs Jahre zuvor bereits geäußerte Auffassung, dass man mir die Restschuldbefreiung nie gewähren wird. Nach meiner Meinung würde man sich bei Gericht unbeliebt machen, wenn man mir die Restschuldbefreiung gewährt. Hier gibt es eindeutig politische Zwänge.

siehe hierzu auch:

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Ablauf der Abtretungserklärung vom Insolvenzverwalter ignoriert

Es ist ein weiterer Baustein in meinem Gebäude schlechter Erfahrungen und belegt wieder einmal, wie Personen in öffentlichen Ämtern mit rechtlichen Regelungen umgehen – oder besser gesagt – diese aushöhlen. Und wieder einmal stehen dabei mein Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch sowie das Insolvenzgericht Leipzig im Mittelpunkt.

Als wären meine Erfahrungen hinsichtlich meines nun seit sechseinhalb Jahren andauernden Insolvenzverfahrens nicht schon schlimm genug. Nicht vergessen habe ich die Art und Weise, wie mein erster Antrag auf Restschuldbefreiung im Insolvenzgericht Leipzig verloren ging. Auch die Rechtsordnung scheint dort abhanden gekommen zu sein.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Während eines Insolvenzverfahrens tritt jeder Schuldner für die Dauer von sechs Jahren sein Gehalt, das oberhalb den Pfändungsfreigrenzen liegt, an den Insolvenzverwalter ab. Dieser Teil steht zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung. Meine Abtretungserklärung endete am 21.2.2017, also vor mehr als sechs Monaten. Seit diesem Zeitpunkt kann ich über mein volles Gehalt verfügen. Hier geht es um eine Krankengeldzahlung der Versicherung.

Peinlicherweise hat das Insolvenzgericht Leipzig die Entscheidung über meine Restschuldbefreiung immer weider hinausgezögert und darauf verwiesen, im Gericht lägen momentan meine Akten nicht vor.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Hieran knüpft nun die Insolvenzverwaltung an und erklärt, ihr stünden nicht nur für die gesetzlich niedergelegten sechs Jahre, sondern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über meine Restschuldbefreiung die oberhalb der Pfändungsfreigrenzen liegenden Gelder zu. Sie beruft sich dabei auf ein sogenanntes „asymetrisches Verfahren“, eine eigene Wortschöpfung, mit der die Rechte des Insolvenzschuldners ausgehebelt werden sollen.

Email Karen Ramm 18.9.2017 wegen pfändungsfreier Beträge

Da in meinem Fall – ich gehe nicht davon aus, dass mir das Insolvenzgericht Leipzig die Restschuldbefreiung gewährt – hierüber am Ende das Bundesverfassungsgericht sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden werden, vergehen noch einige Jahre ins Land. Schon über die Höhe meiner Pfändungsfreigrenzen muss zuerst das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Verfassungsbeschwerde vom 18.8.2017

Wahrscheinlich wird der Insolvenzverwalter noch bis zum Abschluss des Verfahrens die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegenden Gelder einfordern. Mit der sechsjährigen, in der Insolvenzordnung verankerten Grenze für derartige Begehrlichkeiten hat dies nichts zu tun.

Ein weiteres Trauerspiel in diesem hybriden Rechtsstaat.

Insolvenzverwalter Bauch vermehrt Schulden

Fünf Jahre nach Eröffnung meines Insolvenzverfahrens legte mir mein Insolvenzverwalter Bauch erstmalig die Gläubigerliste vor. Sie gibt Auskunft über diejenigen Forderungen enthalten, die aus Sicht des Insolvenzverwalters gegen mich bestehen.

Normalerweise holt ein Insolvenzverwalter beim Schuldner, also in diesem Fall bei mir, Informationen über die geltend gemachten Beträge ein, zumal er nicht über die notwendige Detailkenntnis verfügt. Er kann anhand einer Forderungsanmeldung kaum selbst entscheiden, ob eine Forderung wirklich besteht.

Dieser zwingend erforderliche Abgleich zwischen dem Insolvenzverwalter und mir fand nie statt. Stattdessen bearbeitete mein Insolvenzverwalter Bauch die Forderungsanmeldungen ohne Rücksprache mit mir. Dies führte allerdings zu einer wundersamen Vermehrung meiner Schulden. Denn vielfach berücksichtigte er Forderungen, die in Wirklichkeit nicht bestanden. Wenig nachvollziehbar war dabei auch, dass sich Rechtsanwalt Bauch sogar über gegenteilige Urteile sächsischer Gerichte hinweg setzte.

Damit wurden diese vermeintlichen Gläubiger bevorzugt, gleichzeitig diejenigen Gläubiger, die berechtigte Forderungen geltend gemacht hatten, benachteiligt. Letztere erhielten einen geringeren Anteil aus der Insolvenzmasse. Zudem wurde diesen vermeintlichen Gläubigern das Recht eingeräumt, eine Befreiung von meinen Schulden zu verhindern.

Natürlich machte ich Rechtsanwalt Bauch unverzüglich darauf aufmerksam, zumal sich dieser immer vehement über meine fehlende Kooperationsbereitschaft beschwert hatte. Geschehen ist allerdings nichts. Dadurch haben sich meine Schulden durch seine Tätigkeit sogar vermehrt.

Korrespondenz Gläubigerliste

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