Staatsanwaltschaft Leipzig: Verleumden ja – aufklären nein

Das Schreiben von Staatsanwältin Francke aus Leipzig vom 1.10.2018 ist wahrlich keine Überraschung. Denn der Inhalt stand von Anfang an fest. Es dokumentiert einmal mehr die ergebnisorientierte Behandlung meiner Person. Wenn es darum geht, Sachverhalte zu konstruieren und perfide Anschuldigungen zu formulieren, ist der Staatsanwaltschaft jedes Mittel recht. Geht es dagegen darum, gegen mich gerichtete Straftaten aufzuklären, zu lässt die Staatsanwaltschaft Leipzig jegliche Ermittlungsbereitschaft vermissen.

Mehrfach berichtete ich in diesem Blog darüber, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig im Dienste der herrschenden politischen Kaste in Sachsen seit nunmehr 20 Jahren – wenn auch ergebnislos – mit Straftaten überzieht. Als Straftat gilt danach bereits, wenn man als Rechtsanwalt die Interessen seiner Mandanten gegen den Freistaat Sachsen vertritt. Das reicht aus um die ganze Schlagkraft dieser staatlichen Ermittlungsbehörde kennenzulernen.

Das Establishment schlägt zurück

siehe auch: Der hybride Rechtsstaat nun auch bei Amazon

Da die Staatsanwaltschaft regelmäßig nicht darauf vertraut, dass – sehr einseitig geführte – Ermittlungen auch zu dem gewünschten Ergebnis führen, greift man gerne auf das Mittel der Verleumdung zurück und gibt vermeintlich belastende Details an die Boulevardpresse weiter. Dabei verzichtet man bewusst auf eine objektive Berichterstattung, wie dies eigentlich durch die jeweiligen Pressegesetze und die höchstrichterliche Rechtsprechung geboten wird. Nein, hier gilt „der Zweck heiligt die Mittel“. Daher verzichtet man selbstverständlich auf die Darstellung sämtlicher Gesichtspunkte, die gegen eine Straftat sprechen.

Kampf gegen staatliche Denunziation

Und das, obwohl ich seit jeher über einen einwandfreien Leumund verfüge.

Führungszeugnis20.09.2018

Dennoch gab die Staatsanwaltschaft Leipzig in meinem Fall zuletzt immer wieder mich belastende, einseitige Informationen an die Chemnitzer Morgenpost weiter, welche diese im Wege des regierungstreuen, vorauseilenden Gehorsams noch kräftig ausschmückte.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Erst Verleumdung, dann Vertuschung

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Dies war von der Staatsanwaltschaft von Anfang an so gewollt. Strafanzeigen meinerseits gegen diese Vorgehensweise werden nicht einmal bearbeitet, wie das jüngste Werk der Staatsanwaltschaft Leipzig – aus der Feder der Staatsanwältin Francke stammend – bestätigt. Man ist nicht einmal bereit, auf meine Anzeige wegen Verleumdung ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Überhaupt fehlt jegliche Aufklärungsbereitschaft. Warum auch sollte man gegen die eigenen Staatsanwälte ermitteln? Dies könnte ja zu unliebsamen Konsequenzen führen.

Staatsanwaltschaft Leipzig vom 1.10.2018 wegen Verleumdung

Und das Ganze geschieht dann natürlich unter Berufung auf ein vermeintlich rechtsstaatliches Verfahren, das ich in Sachsen allerdings nie kennen lernte.

Kampf gegen staatliche Denunziation

Sie war schon seit jeher ein beliebtes Mittel im Kampf gegen Kritiker und Deutschland besitzt hier eine lange Erfahrung. Es geht um die Weigerung politischer Eliten, sich mit Andersdenkenden vernünftig und in rechtsstaatskonformer Weise auseinander zu setzen.

Seit nunmehr 20 Jahren überzieht mich der Freistaat Sachsen mit Strafverfahren und gibt die zuvor konstruierten Vorwürfe nach Belieben an die Boulevardpresse weiter, die ihrerseits ihre Aufgabe als regierungstreues Publikationsorgan ernst nimmt und die vermeintlichen Fakten noch einmal hübsch aufbauscht. Die Wahrheit bleibt hier fast immer auf der Strecke.

Der hybride Rechtsstaat nun auch bei Amazon

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Meine Erlebnisse habe ich in meinem Buch, „Der hybride Rechtsstaat“, aufgearbeitet.

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

Das, was in einem Gerichtsverfahren nicht gelingt, erfolgt nun über die Boulevardpresse, nämlich die öffentliche Verurteilung. Man spielt nach Belieben mit menschlichen Schicksal, ja diese sind den Vertretern an den Schaltstellen der Macht völlig egal und werden den persönlichen Interessen von Politikern und Juristen untergeordnet. So zerstört man in unverantwortlicher Weise die Vita von Kritikern und sperrt sie von der weiteren Auseinandersetzung aus. Man stigmatisiert diese in einem Zustand der eigenen Überhöhung.

Nachdem der Freistaat Sachsen gerade in den letzten Jahren wieder kräftig über mich vom Leder gezogen hat nutze ich die Gelegenheit der Richtigstellung. Ich weigere mich allerdings, in die Tiefen der öffentlichen Diffamierungen herabzusteigen. Ein Dokument soll hier ausreichen: Mein polizeiliches Führungszeugnis – und dieses enthält trotz des intensiven Kampfes zum großen Bedauern meiner Gegner immer noch keine Einträge.

Führungszeugnis20.09.2018

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – eine Farce

Als Betroffener wird man heute nicht mehr darüber diskutieren, ob unsere herrschende politische und juristische Kaste rechtsstaatliche Bindungen einhält. Die über viele Jahre erfolgte Steuerung staatlicher Eingriffe in die private Lebensführung bestätigt, dass es nur vordergründig rechtsstaatlich zugeht. Es handelt sich um zielgerichtete Eingriffe, die nur erklärbar sind, wenn man die Existenz schwarzer Akten einräumt.

Immer dann, wenn Politiker von Recht und Gesetz sprechen, sollte man sofort hellhörig werden. Denn hinter dieser Maske verstecken sie gezielte Eigeninteressen, welche ihren maskenhaften Erklärungen und rechtsstaatlichen Mindeststandards diametral zuwiderlaufen.

Das Insolvenzgericht Leipzig, mit dem ich mich in diesem Blog schon mehrfach beschäftigt habe, stellt ein belastbares Beispiel für das Auseinanderfallen zwischen politisch/juristischen Worthülsen und der Wirklichkeit dar. Bei der Aushebelung rechtsstaatlicher Grundsätze hat es mit seinen ergebnisorientierten Richtern eine erhebliche Perfektion erreicht. Und diese tangieren sämtliche Rechte des Insolvenzschuldners im Insolvenzverfahren. So auch mich. Und das in besonders schwerwiegender Weise.

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass das Insolvenzgericht Leipzig sich bislang an die Vorgaben der ihm auferlegten Insolvenzordnung gehalten hätte. Die Behandlung meiner Restschuldbefreiung lässt keinen Zweifel an der Richtigkeit meiner These zu. Das Gericht schafft ein Zwei-Klassen-Recht. Und sie machen dies, weil sie es können – nicht weil sie es dürfen.

Am 21.02.2017 hätte mir das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung einräumen müssen. Zu diesem Zeitpunkt war meine Wohlverhaltensphase abgelaufen. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass ein Schuldner nach sechs Jahren regelmäßig von seinen Verbindlichkeiten befreit wird. Geschehen ist seitdem – es sind heute genau weitere 19 Monate vergangen – nichts. Daran änderten auch Beschwerden beim sächsischen Justizminister Gemkow nichts.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 04.07.2018

Das Insolvenzgericht Leipzig denkt gar nicht daran, eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung herbeizuführen. Entgegen sämtlicher Regelungen der Insolvenzordnung will es auf diesem Wege erreichen, dass meine Verbindlichkeiten bestehen blieben, also ein wirtschaftlicher Neuanfang unmöglich wird. Die Restschuldbefreiung benötige ich zudem für die Wiedererlangung meiner Anwaltszulassung.

Aber wahrscheinlich habe ich in den vergangenen 20 Jahren zu viele Prozesse gegen den Freistaat Sachsen geführt. Einer Neuauflage will das Insolvenzgericht Leipzig einen Riegel vorschieben. Und daher ist eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung in den kommenden Monaten auch nicht zu erwarten.

Bestätigt wird dies durch jüngste Ereignisse. So hat das Insolvenzgericht Leipzig meine Absicht, Einsicht in meine Insolvenzakte zu nehmen, vereitelt, indem es die Akte – ohne nachvollziehbaren Grund – an das Oberlandesgericht in Dresden abgegeben hat. Damit hebelte es mein Interesse aus, die Gründe für die Untätigkeit des Gerichts nachzuvollziehen. Das war offensichtlich weder juristisch noch politisch gewollt.

Insolvenzgericht Leipzig verhindert Akteneinsicht

Schon bei dem Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma vor etwa 8 Jahren handelte es sich um eine rein politische Entscheidung. Das Finanzamt konstruierte bewusst hohe Vorauszahlungen auf meine Einkommenssteuer und ließ dabei Abschreibungen in Höhe von etwa 500 T€ unberücksichtigt. So schafft man Ergebnisse, die den eigenen Zielen entsprechen.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

Auch die Tatsache, dass mein Insolvenzantrag vom 24.11.2010, der zwingend zu meiner Restschuldbefreiung geführt hätte, vom Insolvenzgericht Leipzig vorsätzlich unterschlagen wurde – auch hier war das Ergebnis nicht gewünscht – spricht für sich. Die Umstände sind mehr als skandalös. Sie stellen in Sachsen leider keine Seltenheit dar.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

In Sachsen gilt das berühmte Wort: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Dieser Satz drückt alles über das Rechsstaatsverständnis des Freistaates aus. Und darüber vermögen die ständigen Worthülsen der Politiker auch nicht mehr hinwegzutäuschen.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Erst Verleumdung, dann Vertuschung

Natürlich könnte man sich erneut darüber wundern, mit welcher Chuzpe im Freistaat Sachsen rechtsstaatliche Rahmenbedingungen gebrochen werden. Man sollte aufhören, dies als Einzelfälle darzustellen. Aufgrund der Vielzahl der Vorkommnisse handelt es sich um eine seit langem angewandte Methode, welche die Bürger weitgehend rechtslos stellt. Jeder, der dem staatlichen Establishment zu nahe kommt und Ungerechtigkeiten aufzuklären versucht, wird in Sachsen rücksichtslos verfolgt.

Sachsen und sein unverständliches Verständnis zur Rechtsstaatlichkeit

Seit mehr als 20 Jahren erfreue ich mich einer intensiven Betreuung durch die sächsisch Justiz. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung – was so schwer wiegt wie Terrorismus -, mal soll ich ehemalige Mandanten betrogen, viel Geld eingezogen und natürlich nichts dafür geleistet haben. Das was im Kopf so manchen Staatsanwalts vorging, kann man einfach nur als krank bezeichnen.

Natürlich bedient sich der Freistaat nicht nur der juristischen Verfolgung. Da man offensichtlich sehr wohl die Haltlosigkeit der erhobenen Vorwürfe einzuschätzen vermag, bedient man sich der öffentlichen Verunglimpfung, was in vielen Fällen für die Betroffenen einer Hinrichtung gleichkommt. So werden Existenzen bedenkenlos vernichtet. Auch wenn der Betroffene sämtliche Verfahren gewinnt, bleibt er – gerade aufgrund der ständigen Verleumdungen im Internet – lebenslang stigmatisiert.

Das funktioniert gerade außerhalb einer juristischen Verfolgung, da es in Deutschland immer noch Leute gibt, welche diese Vorwürfe verbreiten. Das wissen natürlich auch die Staatsanwaltschaften ganz genau. Dabei greifen sie gerne auf ihr intensiv gepflegtes Beziehungsmanagement zur Boulevardpresse zurück. BILD und Morgenpost werden so zu offiziellen Presseorganen staatlicher Verfolgungspolitik. Als ob wir Derartiges – und auch die daraus resultierenden Folgen – nicht schon oft genug in der deutschen Geschichte erlebt hätten. Für mich ist längst klar, wo sich diese Täter in weißen Kragen ihre Anregungen holen…

Auch nach 20 Jahren wird munter weiter öffentlich denunziert.

Sachsen und kein Ende 2

Sachsen und kein Ende

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Man kann sich dagegen zur Wehr setzen. Teile der sächsischen Justiz spielen dabei munter ihr eigenes Spiel. Zwar besteht formal hiergegen ein Beschwerderecht, es gibt jedoch keinen einzigen Fall, wo dieses mal zum Erfolg geführt hätte. Eingaben werden ergebnisbezogen abgelehnt, so wie ich dies in einem weiteren Fall erfahren musste. Wieder einmal hatte ich mich gegen die Berichterstattung der Staatsanwaltschaft Leipzig beschwert.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Immerhin befasst sich inzwischen die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Claudia Laube mit meinen Rügen. An der Ergebnisbezogenheit ihrer Argumentation ändert dies jedoch nichts. Die in der Staatsanwaltschaft Leipzig verfolgte Linie, man darf einem Betroffenen nicht recht geben, wird auf höherer Ebene nur umso konsequenter verfolgt. So macht man im Freistaat schnell Karriere. Die Lenker dort wissen sich für derartige Loyalität zu bedanken.

Staatsanwaltschaft Leipzig vom 2.8.2018 wegen Dienstaufsichtsbeschwerde

Meine gegen Staatsanwältin Zimmermann gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde hat die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Laube als substanzlos zurückgewiesen. Wer intensiv mit der Boulevardpresse kommunizierte und unzutreffende Informationen weitergegeben hat, erwähnt sie dagegen nicht. Der Vorgang soll einmal mehr vertuscht werden.

Die Unschuldsvermutung spielt in Sachsen ohnehin keine Rolle. Darüber, dass mein Bundeszentralregister auch nach 20 Jahren intensiver Verfolgung immer noch lupenrein ist, setzt man sich mit einem Federstrich hinweg.

Natürlich gibt es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung strenge Grenzen für die öffentliche Berichterstattung. Diese werden jedoch argumentativ umgangen. Man vertraut darauf, dass Rechtsbehelfe von Betroffenen im hybriden Rechtsstaat aussichtslos bleiben.

Wenn man – wie 39 Journalisten zuvor – versucht, Unregelmäßigkeiten aufzudecken, werden hier sehr schnell Ermittlungsverfahren eingeleitet. Eine objektive Berichterstattung liegt nun einmal nicht im Interesse des Freistaates Sachsen.

Sachsen und kein Ende

Wie perfide die Politik von Teilen der sächsischen Politik ist musste ich sofort am eigenen Leibe erfahren. Zwischenzeitlich habe ich meinen Lebensmittelpunkt wieder in meine frühere Heimat verlagert und mich dort auf die Arbeitssuche gemacht. Von zwei Unternehmen erhielt ich dabei eine Einstellungszusage. Ich war mehr als erfreut, dass damit ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Gerade in meinem Alter ist es nicht einfach, überhaupt einen neuen Job zu finden, da die Einstellungspolitik der Unternehmen für Leute ab dem 50. Lebensjahr sehr zurückhaltend ist.

Bei mir stellt sich die Arbeitssuche jedoch als deutlich schwieriger heraus. Denn die sächsische Justiz hatte in den vergangenen 20 Jahren ständig unwahre Artikel in der Boulevardpresse publiziert. Damit rächte sie sich an mir für mehrere hundert Gerichtsverfahren, die ich erfolgreich gegen sie als Anwalt geführt hatte. Da blieb den Staatsbediensteten in den schwarzen Roben nur die Verleumdung als Antwort.

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Von zwei Unternehmen erhielt ich nun eine Absage. Beide bezogen sich auf die negative Berichterstattung in der Boulevardpresse, die „Zweifel an meiner persönlichen Eignung“ entstehen lassen. In einem Fall hatte ich sogar einen Anstellungsvertrag unterzeichnet, stand vor einer interessanten Beschäftigung mit einem soliden Gehalt. Damit hätte endlich einmal eine Perspektive bestanden.

Derartige Glücksgefühle lässt der Freistaat Sachsen natürlich nicht aufkommen. Sein Ziel liegt nicht nur in der psychischen, sondern auch der physischen Vernichtung seiner Gegner. Dazu bedient man sich der weißen Folter, so auch kürzlich in meinem Fall.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Ich war noch nie gut darin, staatliches Unrecht hinzunehmen. Die Vorgehensweise der sächsischen Justiz erfüllt die Voraussetzungen für eine sog. Staatshaftungsklage, die gegen den Freistaat Sachsen gerichtet sein wird. Eine entsprechende Mitteilung ließ ich bereits dem sächsischen Justizminister Gemkow zukommen, ohne dass bislang eine Reaktion seinerseits vorliegt.

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Da ich zwischenzeitlich meine Schadensersatzansprüche beziffern kann, machte ich diese nun in einem weiteren Brief an den sächsischen Justizminister geltend.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen wegen Staatshaftung

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

leider liegt mir bislang keine Reaktion auf mein Schreiben vom 11.06.2018 vor. Dort hatte ich angekündigt, im Wege der Staatshaftungsklage eine grundsätzliche gerichtliche Entscheidung über den Umgang der sächsischen Justiz mit meiner Person herbeizuführen. Sollte ein Einlenken des Freistaates nicht zu verzeichnen sein, so würde ich gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten. Es geht mir um nichts Geringeres als um die Gewährleistung rechtsstaatlicher Mindeststandards.

Zwischenzeitlich lässt sich der eingetretene Schaden auch beziffern:

In den vergangenen Wochen hatte ich mich unter anderem bei dem Pharmaunternehmen Aenova in Starnberg sowie dem Helmholtz-Zentrum in Oberschleißheim beworben. Meine Bewerbung sowie die Vorstellungsgespräche stießen auf eine positive Resonanz. Im ersteren Fall erhielt ich eine Einstellungszusage, im letzteren Fall unterzeichnete ich sogar einen Arbeitsvertrag. Das Helmholtz-Zentrum wollte mich ab dem heutigen Tag als Referent Arbeitsrecht/Grundsatzfragen in der Entgeltgruppe 14, Stufe 5, beschäftigen. Jährlich hätte ich dabei 72.309,00 € verdient. Aenova bot mir dagegen einen Teilzeitjob (50%) mit einer Vergütung in Höhe von 47.500,00 € an.

Zu meinem Leidwesen wurde ich jedoch unmittelbar vor Arbeitsbeginn von beiden Unternehmen gegoogelt. Hierbei stießen beide Unternehmen auf die Artikel im Internet, welche die sächsische Justiz, allen voran das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig mittels ihrer außergewöhnlichen Kommunikationsfreudigkeit veranlasst hatte. Beide Unternehmen sahen danach von einer Beschäftigung ab. Ihre Absagen erhalten einen klaren Bezug auf die Berichterstattung im Internet. Die entsprechenden Absagen erhalten Sie in der Anlage.

Angehörige des öffentlichen Dienstes müssen sich zurückhaltend äußern. Bei Äußerungen gegenüber der Presse müssen sie abwägen, ob überhaupt ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht. Bereits dies ist in meinem Fall zu verneinen. Dies gilt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die erhobenen Vorwürfe völlig einseitig und überwiegend unzutreffend waren. Gleiches gilt – im Fall der Staatsanwaltschaft Leipzig – im Hinblick auf die Tatsache, dass die vermeintlichen Vorwürfe bereits mehr als 10 Jahre zurückliegen und zwischenzeitlich wohl auch verjährt sind. An derartigen Vorwürfen besteht natürlich kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.

Was jedoch die oben genannten Vertreter der sächsischen Justiz vollständig übersehen haben, ist die Tatsache, dass ich gegenüber diesen Vorwürfen nicht rechtslos gestellt bin. Denn gegen eine Publikation spricht eindeutig mein allgemeines Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG, welches in meinem Fall eine Veröffentlichung kategorisch ausschließt.

Untermauern lässt sich dies aufgrund der Auswirkungen einer derartigen Berichterstattung auf meine Person sowie meinen beruflichen Werdegang. Es entspricht heute gängiger Praxis, dass künftige Mitarbeiter vor einer möglichen Einstellung gegoogelt werden. Natürlich wissen dies auch das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig. Dennoch waren ihnen die Auswirkungen ihres Handelns völlig egal. Eine derartige Haltung verdient bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen keinerlei Schutz.

Diese Vorgehensweise löst natürlich auch Schmerzensgeldansprüche meinerseits aus. Es handelt sich um eine besonders perfide Form der weißen Folter. Da ich ohnehin aufgrund meiner nun seit 20 Jahren andauernden Verfolgung durch die sächsische Justiz psychisch sehr stark vorbelastet bin – auch dies stellt aufgrund der vorliegenden Gutachten kein Novum dar – belasten mich Absagen künftiger Arbeitgeber und die daraus folgende Perspektivlosigkeit für mein weiteres Berufsleben besonders schwer.

Es mag sein dass eine gewisse Verärgerung über meinen Internetblog http://www.der-hybride-rechtsstaat.blog besteht. Die Verantwortung hierfür weise ich jedoch von mir. Mir blieb aufgrund der Informationsfreudigkeit der sächsischen Justiz gar keine andere Wahl, als die fraglichen Ereignisse ebenfalls im Internet richtig zu stellen. Der Grund liegt jeweils in einer vorausgegangenen Berichterstattung in den Medien. Ohne diese wäre meine Suche nach einer Beschäftigung heute nicht aussichtslos. Im Gegenteil, aufgrund meiner Qualifikation hätte ich längst eine passende Stelle gefunden. Damit war die Informationspolitik der sächsischen Justiz jedenfalls ursächlich für den später eingetretenen Schaden.

Ich gebe Ihnen daher die Gelegenheit, sich mit diesen Tatsachen eingehend auseinanderzusetzen. Da ich jedoch nicht mit einem Einlenken des Freistaates Sachsen rechne, bleibt mir wahrscheinlich gar nichts anderes übrig, als in den kommenden Wochen Staatshaftungsklage zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Sachsen – wie man Unschuldige verfolgt und vernichtet

Ein guter Beitrag über die Ermittlungsmethoden der sächsischen Justiz, vor allem darüber, wie „unliebsame Personen“ verfolgt und kaltgestellt werden. Ein weiteres Beispiel für den hybriden sächsischen Rechtsstaat in einem seit mehr als 10 Jahren andauernden Skandal. Eine solide Aufarbeitung hat bis heute nicht stattgefunden. Stattdessen hat der Freistaat Sachsen in großem Umfang Existenzen vernichtet.

https://www.mdr.de/investigativ/sachsensumpf-prozess-106.html

Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt

Vielleicht bin ich überempfindlich, was staatliches Unrecht angeht. Natürlich stellt sich bei meinen Erfahrungen im Umgang mit der – vor allem sächsischen – Justiz, die Sinnfrage. Ich gebe zu, ich kann jedoch nicht anders. Der Kampf gegen weiße Folter und für die Erhaltung des Rechtsstaates ist zu wichtig, um sich durch die ständigen Äußerungen staatlichen Unrechts mürbe machen zu lassen.

In meinem Blog befasste ich mich mehrfach mit der Staatsanwaltschaft Leipzig, die so gerne mit der Boulevardpresse spricht. Dabei gibt sie in völlig einseitiger Weise oft frei erfundene „Informationen“ weiter. Eigentlich sind es diese Täter in den schwarzen Roben, welche auf die Anklagebank gehören bzw. die man zur Einhaltung rechtsstaatlicher Mindestandards schulen sollte.

siehe Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Wieder einmal hat die Staatsanwaltschaft Leipzig, dieses Mal in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann intensiv mit der BILD gesprochen und dabei auf jegliches Mittel der Denunziation zurückgegriffen. Sie gab Tatsachen weiter, die keine sind, weil sie sich so nicht zugetragen haben. Mein gesamtes Entlastungsvorbringen blieb unberücksichtigt. Eindeutig stand die öffentliche Hinrichtung im Vordergrund ihres Angriffs. Nur seit wann dürfen Staatsanwälte auch als Scharfrichter auftreten? In Sachsen machen sie es jedenfalls.

Dieses Mal werde ich die eigenwillige Berufsauffassung dieser Staatsanwältin gerichtlich klären lassen. Aus diesem Grund habe ich den sächsischen Justizminister Gemkow über meine Absicht informiert, sowohl den Freistaat Sachsen als auch Frau Staatsanwältin Zimmermann persönlich im Wege eines Amtshaftungsprozesses zu verklagen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 11.06.2018

Hier der Brief im Wortlaut:

Persönlich/vertraulich

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Herr Justizminister Sebastian Gemkow

Hospitalstraße 7

01097 Dresden

 

 

Offenbach, den 11.6.2018

Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen

Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,

leider muss ich ein weiteres Anliegen an Sie herantragen. Wieder einmal geht es um die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig, die meiner Meinung nach die ihr auferlegten rechtsstaatlichen Bindungen gewaltig überspannt hat. Im Vordergrund steht dabei Staatsanwältin Zimmermann. Ihre Vorgehensweise macht mich fassungslos. Sie führte bereits zu massiven Schäden, weshalb ich Sie bitte, über meine aus ihrem Verhalten resultierenden Staatshaftungsansprüche zu entscheiden. Sollte ich kein Einlenken feststellen, werde ich den Freistaat Sachsen verklagen.

Wegen des nachstehenden Sachverhalts bitte ich außerdem, gegen Staatsanwältin Zimmermann disziplinarrechtlich vorzugehen. Darüber hinaus erstatte ich Strafantrag wegen Verleumdung und Beleidigung. Geben Sie daher bitte den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Leipzig sowie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden weiter.

Bereits in meinen Schreiben vom 12.12.2017 sowie 27.03.2018 hatte ich mich bei Ihnen über die massive Verfolgung meiner Person durch die sächsische Justiz beklagt, die einen besonderen Ausprägungsfall der „weißen Folter“ darstellt. Besonders hervorgetan hat sich dabei die Staatsanwaltschaft Leipzig, die seit mehr als 20 Jahren jegliche Unabhängigkeit und jegliches Augenmaß vermissen ließ. Ich gehe inzwischen davon aus, dass mich die sächsische Justiz auf einer schwarzen Liste führt.

Nun geht es um ein Strafverfahren, welches am 3. bzw. 17.5.2018 vor der 5. Kammer des Landgerichts Leipzig stattfinden sollte. Es befasst sich mit meiner Beratungstätigkeit für die GrosseDruck Media GmbH. Diese blieb mir Honorar in Höhe eines deutlich sechsstelligen Betrags schuldig. Im Gegenzug hatte ich gemäß einer mit dem Prokuristen Holger Mißbach getroffenen Absprache 70 T€ von meiner Mandantin einbehalten bzw. verrechnet. 230 T€ musste ich dennoch ausbuchen. Meine Vorgehensweise sieht die Staatsanwaltschaft Leipzig als strafbar an. Gegen den für die Nichtzahlung meines Honorars verantwortlichen früheren Geschäftsführer Klaus-Jochen Rolka ging sie dagegen nicht vor, frei nach der Devise, dass ich Schädigungshandlungen Dritter – unabhängig von der Schadenshöhe – hinzunehmen habe. Damit folgt die Staatsanwaltschaft einer eigenen Linie, deren zeitliches Ausmaß sich auf fast 15 Jahre erstreckt.

Die fraglichen Verhandlungstermine vor dem Landgericht Leipzig konnte ich wegen einer nach wie vor bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht wahrnehmen. Meine Erkrankung stellt zugegebenermaßen kein Novum dar. Sie geht auf die seit 20 Jahren andauernden Attacken der sächsischen Justiz zurück und schlägt sich in regelmäßigen schweren Depressionen nieder. Letztere werden durch Ereignisse ausgelöst, die mit meinen Erfahrungen im Freistaat Sachsen, insbesondere mit meiner Behandlung durch die sächsische Justiz in Zusammenhang stehen.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig hat die Staatsanwaltschaft in gewohntem Ausmaß einseitig ermittelt und Vorwürfe bewusst konstruiert. Meinem Entlastungsvorbringen ging sie dabei traditionell schon nicht nach. Dies galt insbesondere für die Vernehmung des Prokuristen Mißbach, meinem Kronzeugen, durch den sich alles leicht aufklären ließe. Mehrfach hatte ich um seine Vernehmung gebeten, zumal er in der Vergangenheit einen Selbstmordversuch unternommen hatte und daher psychisch angeschlagen war. Die Staatsanwaltschaft glaubte allerdings, man könne diesem Entlastungsbeweis auch noch im Rahmen einer Hauptverhandlung nachgehen. Dies halte ich aufgrund der Verpflichtung, objektiv zu ermitteln, für absolut falsch.

Holger Mißbach verstarb vor etwa 5 Jahren. Eine rechtzeitige Vernehmung seiner Person war wohl auch deshalb nicht gewünscht, weil diese die Anklage der Staatsanwaltschaft im Frühstadium zu Fall gebracht hätte. Bereits dieses Versäumnis halte ich für klar rechtsstaatswidrig.

Aber es kommt noch besser: In der Vergangenheit hat die Staatsanwaltschaft Leipzig immer besonders intensiv mit der Boulevardpresse korrespondiert und dieser Auskünfte aus Strafverfahren gegeben, natürlich in besonders einseitiger Weise. Im Jahr 2006 verlor ich aufgrund einer Indiskretion der damaligen Staatsanwältin Eßer-Schneider – sie führte zu einem fast ganzseitigen Artikel auf Seite 3 der BILD – 90 % meiner Mandate. Darunter befand sich auch das Mandat der Sparkasse Leipzig, die ich anlässlich der Fusion mit der Kreissparkasse Torgau-Oschatz beraten hatte.

Normalerweise vertrat die Anwaltssozietät CMS die Sparkasse. Das Fusionsmandat war jedoch an mich gegangen. Bei der Kanzlei CMS arbeitet – was jetzt nicht wirklich verwundert – der Ehemann von Staatsanwältin Eßer-Schneider, ebenfalls ein Arbeitsrechtler. Normalerweise wäre das Fusionsmandat bei ihm gelandet.

Ein klarer Fall von Vetternwirtschaft bzw. fehlender Unabhängigkeit einer Staatsanwältin, die offensiv Marktbereinigung über die BILD zugunsten ihres Ehemannes betrieb. Mehrere Beschwerden meines Rechtsanwalts Curt-Matthias Engel über diese Vorgehensweise bzw. die persönlichen Verflechtungen der Staatsanwältin, bei dem zuständigen Oberstaatsanwalt blieben ohne Gehör.

Der intensive Austausch zwischen Eßer-Schneider und der BILD machten mir jedoch endgültig klar, wie wenig rechtsstaatliche Bindungen sowie die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft tatsächlich gelten.

Zwei Jahre später wiederholten sich die Ereignisse anlässlich eines anderen Strafverfahrens. Dort wurde zwar die Eröffnung der Hauptverhandlung durch das Landgericht Leipzig sowie das Oberlandesgericht Dresden abgelehnt, dennoch landeten nach des besonderen Engagements von Eßer-Schneider die Vorwürfe direkt in der BILD.

Gesundheitlich hatte mich dies stark mitgenommen. Denn immerhin hatte Staatsanwältin Eßer-Schneider sogar die Verhängung eines sofortigen Berufsverbots gegen mich beantragt. Eßer-Schneider warf mir vor, Honorare abgerechnet zu haben, ohne dass ich überhaupt tätig geworden sei. Dies war eindeutig wahrheitswidrig, denn immerhin hatte eine von ihr angeordnete Durchsuchung meines Anwaltsbüros, meterlange Aktenstapel, welche die Komplexität meines Beratungsmandats dokumentierten, zu Tage befördert. Eßer-Schneider blieb jedoch bei ihren Vorwürfen.

Niemand ist derartigen Attacken auf Dauer gewachsen. Aber es kam noch dicker:

Am 27.6.2011 gab die Rechtspflegerin Macht vom Insolvenzgericht Leipzig der BILD umfassend Auskunft zu meinem Insolvenzverfahren, also zu sehr persönlichen Dingen. Sie scheint dies als normal angesehen zu haben. Jedenfalls bestätigte sie mir gegenüber, sie habe sich zu dieser Vorgehensweise entschlossen, da ich nicht für sie erreichbar gewesen sei. Ihre Angaben gegenüber der BILD waren absolut ehrverletzend, da sie jeglicher Grundlage entbehrten. Rechtsstaatliche Bindungen, insbesondere mein allgemeines Persönlichkeitsrecht, spielten dabei keine Rolle. Dass die BILD aus diesen Informationen einen vernichtenden Artikel auf Seite 3 publizierte und ihn darüber hinaus im Internet veröffentlichte, wo er bei Google lange auf Platz 1 positioniert war, schien sie nicht weiter zu kümmern. Gleiches gilt für die empfindlichen Schäden, die sie dadurch anrichtete.

Einen weiteren Bericht veranlasste die Staatsanwaltschaft Leipzig am 20.9.2016. Dort ging es zwar um ein gegen meine ehemalige Sekretärin gerichtetes Strafverfahren, welches ich eingeleitet hatte, die BILD holte aber auch hier zum Rundumschlag gegen meine Person aus.

Die Schlagzeilen zu beiden Artikeln sind auf Seite 1 bei Google verfügbar, sofern man meinen Namen mit dem Zusatz Leipzig in der Suchmaschine eingibt.

Nun hat sich die Staatsanwaltschaft Leipzig in Gestalt der Staatsanwältin Zimmermann selbst übertroffen. Die öffentliche Hetzkampagne erreichte einen neuen Höhepunkt. Nachdem ich im Mai 2018 aufgrund der bestehenden Verhandlungsunfähigkeit nicht beim Landgericht Leipzig erscheinen konnte, um mein Verhalten zu rechtfertigen, äußerte sich Staatsanwältin Zimmermann eingehend gegenüber der BILD zu diesem Strafverfahren. Dies geschah in einer nicht mehr hinnehmbaren, überzogenen und völlig einseitigen Weise.

Es ist schon von vornherein fraglich, ob sich Staatsanwältin Zimmermann überhaupt gegenüber der Boulevardpresse äußern durfte. Denn ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht sicherlich acht Jahre nach meinem Abschied aus Leipzig nicht mehr. Als Organ der Rechtspflege wäre Staatsanwältin Zimmermann jedoch gehalten gewesen, allenfalls geringfügige Informationen weiterzugeben. Wenn sie sich zu vermeintlich belastenden – und konstruierten – Vorwürfen äußert, hätte sie auch Angaben zu meinem Entlastungsvorbringen machen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan. Stattdessen zog sie in völlig einseitiger Weise über mich her.

Daraus resultierte ein erneut vernichtender Bericht in der BILD, der auch im Internet veröffentlich wurde.

Siehe https://www.tag24.de/nachrichten/landgericht-leipzig-strafverfahren-untrue-ulrich-kessler-anwalt-investor-absturz-verhandlungsunfaehig-558519

Staatsanwältin Zimmermann äußert sich darin auch zu meiner damaligen finanziellen Situation, die sie jedoch nicht im Ansatz zu kennen scheint. Wahrscheinlich hat sie diese nicht einmal ermittelt. Nur so ist zu erklären, dass sie mein Engagement bei der Durchführung von Immobilien- und Biogasprojekten unerwähnt ließ. Immerhin hatte ich hier mehr als 2 Mio. € investiert. Frau Zimmermann schließt jedoch aus der Tatsache, dass eins meiner Geschäftskonto einen Negativsaldo aufwies, auf eine völlige Überschuldung. Auch einen kürzlich zuvor festzustellenden Honorareingang über 370 T€ aus meinem Fusionsmandat erwähnte sie mit keiner Silbe. Unerwähnt ließ die Staatsanwältin auch ihr ständiges Zurückrudern in der Angelegenheit. Noch vor zwei Jahren sah sie die Angelegenheit für derart geringfügig an, dass sie – ohne eine Berücksichtigung meines Entlastungsvorbringens – bereit war, den Rechtsstreit gegen eine Zahlungsauflage in Höhe von 5.000 € einstellen zu lassen.

Am Ende wurde ich als jemand stigmatisiert, der Verbindlichkeiten eingeht, obwohl er diese nicht erfüllen kann.

Die Folgen dieser langjährigen Berichterstattung für Psyche sowie meine Arbeitssuche sind verheerend. Trotz mehr als 700 Bewerbungen in den vergangenen Jahren ist es mir nicht gelungen, eine dauerhafte Beschäftigung einzugehen. Und gerade wegen der in keinster Weise zu rechtfertigenden Informationspolitik der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde mir – nach mündlicher Zusage – von einem Arbeitgeber eine Absage erteilt (siehe Anlage).

Die Voraussetzungen für einen bestehenden Staatshaftungsanspruch liegen daher auf der Hand. Ich beabsichtige, den Freistaat Sachsen sowie Frau Staatsanwältin Zimmermann wegen dieser Vorgehensweise zur Rechenschaft zu ziehen. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, über meine Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche bis zum

25.06.2018

zu entscheiden. Sollten die Vorgänge nicht zu meiner Zufriedenheit aufgearbeitet und meine Ansprüche erfüllt werden, beabsichtige ich, ohne weitere Vorankündigung Klage zu erheben.

Aus den vorgenannten Gründen verlange ich außerdem

Auskunft

darüber, welche Informationen über meine Person bei der sächsischen Staatsregierung, im Justiz- und Innenministerium, im Finanzministerium, beim Amts- und Landgericht Leipzig sowie beim Oberlandesgericht in Dresden gespeichert sind. Diese Auskunft hat umfassend zu erfolgen.

Da ich aufgrund der massiven Verfolgung meiner Person nun zu meiner Lebensgefährtin nach Samara/Russland ausreisen werde, bitte ich die Korrespondenz künftig über meine Schwester (c/o Charlotte Keßler, Richard-Wagner-Straße 28, 66802 Überherrn) zu führen. Meine Schwester fungiert dabei als Empfangsbote. Eine Empfangsvollmacht besitzt sie dagegen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ulrich Keßler

Staatsanwaltschaft Leipzig: Das sind Nazimethoden

Die Worte sind sicherlich hart. Aber sie belegen eine Standardvorgehensweise vieler Staatsanwälte, insbesondere der Staatsanwaltschaft Leipzig. Und sie hat es wieder getan, mit verheerenden Folgen. Verantwortlich dafür war Staatsanwältin Zimmermann.

Der heitere Diffamierungsstadl der Staatsanwaltschaft Leipzig

Bereits oft habe ich mich über die Eitelkeit von Staatsanwaltschaften beschwert, die Betroffene hemmungslos in der Boulevardpresse verunglimpfen. Vorausgegangen ist meist ein Strafverfahren, in dem völlig einseitig ermittelt wird und in dem sich so mancher Staatsanwalt geradezu ausufernd eigenen Hirngespinsten und Verschwörungstheorien hingibt. Statt in einem Sachverhalt objektiv zu ermitteln, konstruiert man nicht haltbare Vorwürfe, übersteigert diese noch einmal gewaltig, und gibt sie zum Zweck der Vorverurteilung an die Presse weiter. Damit verfolgt der Staatsanwalt das Ziel einer öffentlichen Hinrichtung seines vermeintlichen Gegners. Offensichtlich vertraut er dabei weniger auf die konstruierten Vorwürfe, denn sonst hätte er ein derartiges Verhalten nicht nötig.

In der Vergangenheit ist mir dies sehr oft widerfahren.

Die besonderen Gepflogenheiten des Freistaates Sachsen

Planmäßige Existenzvernichtung durch die sächsische Justiz

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Ich habe längst den Überblick über die vielfältigen Anschuldigungen verloren, mit denen mich die Staatsanwaltschaften in Leipzig und Dresden in der Vergangenheit konfrontiert waren. Mal war ich Kopf einer kriminellen Vereinigung, oft soll ich Mandanten massiv geschädigt haben. Meistens war es genau umgekehrt, nur dass die Staatsanwaltschaft nie gegen die geistigen Brandstifter vorging, sondern gegen mich selbst. Dass ich früher mehrere hundert Prozesse gegen den Freistaat Sachsen und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten geführt habe, rundet das Bild ab. Da liegt der Hinweis auf ein übles Revanchefoul nahe. Leider bin ich da kein Einzelfall. Es handelt sich um die übliche Vorgehensweise der politischen und juristischen Kaste in Sachsen.

Egal ob man seine Meinung frei äußern oder Gebrauch von seinen übrigen verfassungsrechtlich verbürgten Rechten machen will. Für die sächsischen Staatsanwaltschaften ist dies strafbar. Die Strafverfahren gegen kritische Journalisten

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-12/sachsensumpf-journalisten-freispruch

oder den Jenaer Jugendpfarrer König handelt, der für die Rechte der Bürger eingetreten ist. Im vorgenannten Fall wurden von der Staatsanwaltschaft sogar Beweismittel gefälscht.

https://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena/jugendpfarrer-lothar-koenig-durchsuchung-100.html

http://www.fr.de/politik/prozess-jugendpfarrer-koenig-voll-vor-die-wand-a-693603

Doch das steht alles bereits in meinem Buch „Der hybride Rechtsstaat“, das in etwa 4 Wochen erscheinen wird. Vor einigen Wochen hat die Staatsanwaltschaft Leipzig ein neues Ausrufezeichen gesetzt. Wieder einmal plauderte ein Staatsanwalt intensiv mit der BILD-Zeitung und gab dabei Informationen preis, die nicht nur falsch sind, sondern jeglichem Maß der Zurückhaltung widersprechen.

https://www.tag24.de/nachrichten/landgericht-leipzig-strafverfahren-untrue-ulrich-kessler-anwalt-investor-absturz-verhandlungsunfaehig-558519

Die Konsequenzen dieser Vorgehensweise musste ich gestern am eigenen Leib erfahren. Während ich gegen 15 Uhr noch die Zusage für eine neue Arbeitsaufgabe erhielt, hatte der Personalchef meines neuen Arbeitgebers in der Folgezeit meinen Namen gegoogelt und war auf diesen Artikel gestoßen. Um 19 Uhr erhielt ich dann die Absage.

Email Dr. Frölich vom 7.5.2018

Schon lange geht es der Staatsanwaltschaft nicht mehr um eine unabhängige Aufarbeitung von Vorwürfen. Es wird gelogen was das Zeug herhält, der eigenen Wut sind dabei keine Grenzen gesetzt. Und dass diese gedanklichen Konstrukte, deren Prüfung eigentlich einem Psychologen vorbehalten sein sollten, auch noch in der Boulevardpresse landen bzw. im Internet veröffentlicht werden, rechtfertigt die Annahme, dass die Staatsanwaltschaft jeglichen rechtlichen Rahmen überschreitet. Diese Täter in weißen Kragen wissen natürlich aus eigener Erfahrung, wie die Berichterstattung ausfallen wird. Und genau dies ist ihnen wichtig.

Meine Sicht der Dinge hat sie noch nie interessiert. Sie war nicht einmal Gegenstand unabhängiger Ermittlungen. Viel einfacher und befriedigender scheint es für diese Staatsanwaltschaft zu sein, ihre Gegner mit Nazimethoden zu verfolgen.

Und natürlich berufen sich diese Staatsanwälte und die hinter ihnen stehenden Politiker darauf, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Nur wer soll das noch glauben. In Wirklichkeit geht es um weiße Folter.

 

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