Wie perfide die Politik von Teilen der sächsischen Politik ist musste ich sofort am eigenen Leibe erfahren. Zwischenzeitlich habe ich meinen Lebensmittelpunkt wieder in meine frühere Heimat verlagert und mich dort auf die Arbeitssuche gemacht. Von zwei Unternehmen erhielt ich dabei eine Einstellungszusage. Ich war mehr als erfreut, dass damit ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Gerade in meinem Alter ist es nicht einfach, überhaupt einen neuen Job zu finden, da die Einstellungspolitik der Unternehmen für Leute ab dem 50. Lebensjahr sehr zurückhaltend ist.
Bei mir stellt sich die Arbeitssuche jedoch als deutlich schwieriger heraus. Denn die sächsische Justiz hatte in den vergangenen 20 Jahren ständig unwahre Artikel in der Boulevardpresse publiziert. Damit rächte sie sich an mir für mehrere hundert Gerichtsverfahren, die ich erfolgreich gegen sie als Anwalt geführt hatte. Da blieb den Staatsbediensteten in den schwarzen Roben nur die Verleumdung als Antwort.
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Von zwei Unternehmen erhielt ich nun eine Absage. Beide bezogen sich auf die negative Berichterstattung in der Boulevardpresse, die „Zweifel an meiner persönlichen Eignung“ entstehen lassen. In einem Fall hatte ich sogar einen Anstellungsvertrag unterzeichnet, stand vor einer interessanten Beschäftigung mit einem soliden Gehalt. Damit hätte endlich einmal eine Perspektive bestanden.
Derartige Glücksgefühle lässt der Freistaat Sachsen natürlich nicht aufkommen. Sein Ziel liegt nicht nur in der psychischen, sondern auch der physischen Vernichtung seiner Gegner. Dazu bedient man sich der weißen Folter, so auch kürzlich in meinem Fall.
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Ich war noch nie gut darin, staatliches Unrecht hinzunehmen. Die Vorgehensweise der sächsischen Justiz erfüllt die Voraussetzungen für eine sog. Staatshaftungsklage, die gegen den Freistaat Sachsen gerichtet sein wird. Eine entsprechende Mitteilung ließ ich bereits dem sächsischen Justizminister Gemkow zukommen, ohne dass bislang eine Reaktion seinerseits vorliegt.
Freistaat Sachsen – Schadensersatzklage angekündigt
Da ich zwischenzeitlich meine Schadensersatzansprüche beziffern kann, machte ich diese nun in einem weiteren Brief an den sächsischen Justizminister geltend.
Schreiben an Justizminister Gemkow vom 25.06.2018
Hier das Schreiben im Wortlaut:
Dr. Keßler ./. Freistaat Sachsen wegen Staatshaftung
Sehr geehrter Herr Justizminister Gemkow,
leider liegt mir bislang keine Reaktion auf mein Schreiben vom 11.06.2018 vor. Dort hatte ich angekündigt, im Wege der Staatshaftungsklage eine grundsätzliche gerichtliche Entscheidung über den Umgang der sächsischen Justiz mit meiner Person herbeizuführen. Sollte ein Einlenken des Freistaates nicht zu verzeichnen sein, so würde ich gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten. Es geht mir um nichts Geringeres als um die Gewährleistung rechtsstaatlicher Mindeststandards.
Zwischenzeitlich lässt sich der eingetretene Schaden auch beziffern:
In den vergangenen Wochen hatte ich mich unter anderem bei dem Pharmaunternehmen Aenova in Starnberg sowie dem Helmholtz-Zentrum in Oberschleißheim beworben. Meine Bewerbung sowie die Vorstellungsgespräche stießen auf eine positive Resonanz. Im ersteren Fall erhielt ich eine Einstellungszusage, im letzteren Fall unterzeichnete ich sogar einen Arbeitsvertrag. Das Helmholtz-Zentrum wollte mich ab dem heutigen Tag als Referent Arbeitsrecht/Grundsatzfragen in der Entgeltgruppe 14, Stufe 5, beschäftigen. Jährlich hätte ich dabei 72.309,00 € verdient. Aenova bot mir dagegen einen Teilzeitjob (50%) mit einer Vergütung in Höhe von 47.500,00 € an.
Zu meinem Leidwesen wurde ich jedoch unmittelbar vor Arbeitsbeginn von beiden Unternehmen gegoogelt. Hierbei stießen beide Unternehmen auf die Artikel im Internet, welche die sächsische Justiz, allen voran das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig mittels ihrer außergewöhnlichen Kommunikationsfreudigkeit veranlasst hatte. Beide Unternehmen sahen danach von einer Beschäftigung ab. Ihre Absagen erhalten einen klaren Bezug auf die Berichterstattung im Internet. Die entsprechenden Absagen erhalten Sie in der Anlage.
Angehörige des öffentlichen Dienstes müssen sich zurückhaltend äußern. Bei Äußerungen gegenüber der Presse müssen sie abwägen, ob überhaupt ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht. Bereits dies ist in meinem Fall zu verneinen. Dies gilt insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die erhobenen Vorwürfe völlig einseitig und überwiegend unzutreffend waren. Gleiches gilt – im Fall der Staatsanwaltschaft Leipzig – im Hinblick auf die Tatsache, dass die vermeintlichen Vorwürfe bereits mehr als 10 Jahre zurückliegen und zwischenzeitlich wohl auch verjährt sind. An derartigen Vorwürfen besteht natürlich kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.
Was jedoch die oben genannten Vertreter der sächsischen Justiz vollständig übersehen haben, ist die Tatsache, dass ich gegenüber diesen Vorwürfen nicht rechtslos gestellt bin. Denn gegen eine Publikation spricht eindeutig mein allgemeines Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG, welches in meinem Fall eine Veröffentlichung kategorisch ausschließt.
Untermauern lässt sich dies aufgrund der Auswirkungen einer derartigen Berichterstattung auf meine Person sowie meinen beruflichen Werdegang. Es entspricht heute gängiger Praxis, dass künftige Mitarbeiter vor einer möglichen Einstellung gegoogelt werden. Natürlich wissen dies auch das Insolvenzgericht sowie die Staatsanwaltschaft Leipzig. Dennoch waren ihnen die Auswirkungen ihres Handelns völlig egal. Eine derartige Haltung verdient bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen keinerlei Schutz.
Diese Vorgehensweise löst natürlich auch Schmerzensgeldansprüche meinerseits aus. Es handelt sich um eine besonders perfide Form der weißen Folter. Da ich ohnehin aufgrund meiner nun seit 20 Jahren andauernden Verfolgung durch die sächsische Justiz psychisch sehr stark vorbelastet bin – auch dies stellt aufgrund der vorliegenden Gutachten kein Novum dar – belasten mich Absagen künftiger Arbeitgeber und die daraus folgende Perspektivlosigkeit für mein weiteres Berufsleben besonders schwer.
Es mag sein dass eine gewisse Verärgerung über meinen Internetblog http://www.der-hybride-rechtsstaat.blog besteht. Die Verantwortung hierfür weise ich jedoch von mir. Mir blieb aufgrund der Informationsfreudigkeit der sächsischen Justiz gar keine andere Wahl, als die fraglichen Ereignisse ebenfalls im Internet richtig zu stellen. Der Grund liegt jeweils in einer vorausgegangenen Berichterstattung in den Medien. Ohne diese wäre meine Suche nach einer Beschäftigung heute nicht aussichtslos. Im Gegenteil, aufgrund meiner Qualifikation hätte ich längst eine passende Stelle gefunden. Damit war die Informationspolitik der sächsischen Justiz jedenfalls ursächlich für den später eingetretenen Schaden.
Ich gebe Ihnen daher die Gelegenheit, sich mit diesen Tatsachen eingehend auseinanderzusetzen. Da ich jedoch nicht mit einem Einlenken des Freistaates Sachsen rechne, bleibt mir wahrscheinlich gar nichts anderes übrig, als in den kommenden Wochen Staatshaftungsklage zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Keßler