Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

Es ist endlich so weit. Ab heute ist mein Tagebuch, mit welchem ich meine Erlebnisse im Kampf mit der sächsischen Justiz verarbeitet habe, im Handel bestellbar (ISBN-13: 9783752854039). Ich wünsche allen Lesern, die sich für das Werk interessieren, eine spannende Unterhaltung.

https://www.bod.de/buchshop/der-hybride-rechtsstaat-ulrich-kessler-9783752854039

Der hybride Rechtsstaat – Tagebuch eines Aufbauhelfers in Sachsen

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Es ist ein merkwürdiges Gefühl wenn man sieht, wie die eigene Geschichte langsam Gestalt annimmt. Nun liegt mir der Entwurf des Covers für mein Buch vor. Der Drucksatz ist ebenfalls bereits erstellt. Demnächst wird sich also die Druckerei mit dem Werk befassen. Es soll als Taschenbuch sowie als eBook erscheinen. Sobald der Erscheinungstermin feststeht, werde ich diesen bekanntgeben.

Insolvenzgericht Leipzig und der hybride Rechtsstaat

Was habe ich durch die Vertreter des hybriden Rechtsstaats bereits alles erlebt. Sie ließen keine Gelegenheit aus, sich über rechtliche Rahmenbedingungen, die zum ureigensten Schutz eines jeden Bürgers dienen, hinwegzusetzen. Hemmungen kennen sie dabei nicht.

Besonders deutlich wird dies bei meinem Insolvenzverfahren. Von Anfang an zielten die Vertreter der juristischen Kaste darauf ab, mir die Restschuldbefreiung, die jeder Schuldner nach sechs Jahren erlangen kann, zu versagen. Sie schreckten nicht einmal davor zurück, Anträge meinerseits zu unterschlagen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Es ist eigentlich so unglaublich, dass man den eigenen Augen nicht traut: Am 24.11.2010 reichte ich beim Insolvenzgericht Leipzig einen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung ein. Damit sollten mir nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase meine Verbindlichkeiten, die auf einen mehr als fragwürdigen Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma zurückgingen, erlassen werden.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Auf die einzelnen Umstände habe ich auch in meinem Buch, „Der hybride Rechtsstaat“, das demnächst erscheinen wird, hingewiesen.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs

Mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung trägt sogar den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig. Daher war sein Eingang eigentlich nicht zu leugnen.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dennoch bestritt das Insolvenzgericht wider besseres Wissen mehrere Jahre die Existenz dieses Antrags. Von Seiten eines deutschen – offensichtlich hybriden – „Gerichts“ stellt dies einen absolut abenteuerlichen Vorgang dar.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Denn nicht nur der Abteilungsleiter Insolvenzen Dr. Bittner im Leipziger Insolvenzgericht, auch der Präsident des Amtsgerichts Leipzig, der Präsident des höchsten sächsischen Zivilgerichtes, des Oberlandesgerichtes Dresden, sowie der damalige sächsische Ministerpräsident wussten um die Existenz meines Antrags, unternahmen jedoch nichts. So jedenfalls steht es eindeutig in der richterlichen Verfügung vom 11.11.2015.

Restschuldbefreiung25.11.2015

Eigentlich hätte mir nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung gewährt werden müssen. Nichts dergleichen tat das Leipziger Insolvenzgericht. Zunächst weigerte es sich für die Dauer von sechs Monaten, die Sache zu entscheiden, weil die Akten angeblich beim Landgericht Leipzig lägen. Man machte nicht einmal Anstalten, die Akten zurück zu holen. Dieses Verhalten zielte klar darauf ab, meine Restschuldbefreiung zu torpedieren.

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus 2

Erst im August 2017, also mit einer sechsmonatigen Verzögerung, machte man sich an die Arbeit. Trotz mehrfacher Nachfragen tat sich jedoch bis zum heutigen Tage nichts.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Meiner Meinung liegt dies daran, dass das Insolvenzgericht Leipzig von Anfang an vorhatte, mir die Restschuldbefreiung zu verweigern, damit ich nie wieder in den Anwaltsberuf zurückkehren kann. Die Geschehnisse in all den Jahren sprechen eine klare Sprache. Man hat mir mein engagiertes Eintreten für Bürger in Sachsen gegen die dortige Staatsregierung nie verziehen.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an

Es ist offensichtlich sinnlos, das Insolvenzgericht zu einer Entscheidung anzuhalten. Also habe ich mal wieder die Angelegenheit auf höchster Ebene, beim sächsischen Justizminister Gemkow, sozusagen einem alten „Freund“, vorgetragen.

Schreiben an Justizminister Gemkow vom 27.03.2018

Daran, dass dies in der Sache weiterhilft, glaube ich nicht. So wird der erneute Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar.

Insolvenzgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung

Fast sieben Jahre ist es her, dass das Insolvenzgericht Leipzig das Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet hatte. Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag des Finanzamtes Grimma, das mich mit völlig überzogenen Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer zur Strecke bringen wollte.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Wenn man sich überlegt, was ich in den vergangenen sieben Jahren erlebt habe, glaubt man, man befinde sich in einem schlechten Film. Schon der Insolvenzantrag des Finanzamtes Grimma war rein ergebnisbezogen. Man setzte die Vorauszahlungen so hoch an, dass ich sie beim besten Willen nicht begleichen konnte. Dies hatte mit einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung nicht das Geringste zu tun.

In dieses Bild passt es dann, dass mein Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung im Insolvenzgericht Leipzig „verloren ging“. Man tat von Seiten der sächsischen Justiz wirklich alles, um eine Restschuldbefreiung meinerseits und damit eine Rückkehr in den Anwaltsberuf zu verhindern.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Damit, dass dieser Antrag später wieder auftauchen würde, hat wohl niemand auf Seiten meiner Gegner gerechnet. Ebenso wenig mit der Tatsache, dass er den Eingangsstempel des Insolvenzgerichts Leipzig trug.

Das Insolvenzgericht Leipzig und die Restschuldbefreiung – Teil 3

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Offensichtlich lässt sich das Insolvenzgericht nicht von seinem Kurs abbringen. Eigentlich muss nach der Insolvenzordnung nach Ablauf der sechsjährigen Wohlverhaltensphase über die Restschuldbefreiung entschieden werden. Das war vor nun einem Jahr. Das Insolvenzgericht Leipzig leitete dieses Verfahren jedoch erst mit einer sechsmonatigen Verspätung ein. Angeblich lagen ihm meine Akten nicht vor. Vielleicht waren sie ja – ähnlich wie mein Antrag auf Restschuldbefreiung – verloren gegangen.

Amtsgericht Leipzig torpediert Restschuldbefreiung weiterhin

Bis heute habe ich nichts mehr vom Insolvenzgericht gehört. Eine Entscheidung über meine Restschuldbefreiung ist seit einem Jahr überfällig. Es sieht derzeit so aus, als wolle das Insolvenzgericht das Verfahren nach besten Gründen verzögern. Dazu passt auch, dass es sechs Monate nach der verspäteten Einleitung des Verfahrens immer noch nicht zu einer Entscheidung gelangt ist.

Mit Rechtstaatlichkeit hat dies sicherlich nichts zu tun.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 8 – Finanzamt Grimma sucht radikale Lösung

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Der hybride Rechtsstaat – Teil 7 – Skandal um die Restschuldbefreiung

Freitag, 20. Dezember 2013

Es war Weihnachtszeit, Zeit der Ruhe und der Besinnung. Es ist eine Zeit, in der man normalerweise den Begehrlichkeiten der Finanzämter aus dem Wege geht. Leider galt dies im Fall meiner Exfrau nicht.

Das Finanzamt Grimma dachte nicht an die Einhaltung des Weihnachtsfriedens. Zugegeben, mit seinem gegen mich gestellten Insolvenzantrag hatte es einen wichtigen Etappensieg errungen. Dieser führte jedoch auch dazu, dass das Finanzamt den größten Teil der von ihm schön aufgehübschten Steuerforderungen ausbuchen musste.

Für eine deutliche Befriedigung meiner Gläubiger wurde in meinem Insolvenzverfahren zu wenig Geld eingetrieben. Also sann das Finanzamt nach anderen Möglichkeiten, um sich schadlos zu halten. Nun ging es auf meine Exfrau los, um ihr und meinen Kindern die Lebensgrundlage zu entziehen.

Rücksichtslos machte das Finanzamt gegenüber dieser eine Steuerforderung in Höhe von 33.000 € für das Jahr 2005 auf. Es handelte sich um einen Zeitraum, in dem wir trotz unserer Trennung steuerlich noch gemeinsam veranlagt wurden. Bis dahin ließ das Finanzamt meine Exfrau in Ruhe.

Die nun auf dem Tisch liegende Steuerforderung konnte meine Exfrau unmöglich ausgleichen. Seit mehreren Jahren war sie nicht mehr berufstätig und kümmerte sich um die Kinder. Sie verfügte daher über kein pfändbares Einkommen. Das musste auch dem letzten Mitarbeiter des Finanzamtes Grimma klar gewesen sein. Nur sollte meine Exfrau dennoch für meine Steuerzahlungen einstehen. Ich empfand diese Attacke als völlig überzogen.

Meine Exfrau wehrte sich nach besten Kräften. Wenige Wochen später führte ihre massive Kritik zu einer „Neuberechnung“. Am Ende standen nicht die geforderten 33.000 € Steuern, sondern nur noch 3.500,00 €, die nachzuzahlen waren. Das waren knapp 10 % des ursprünglich geltend gemachten Betrags. Anscheinend hatte sich das Finanzamt um mehrere hundert Prozent verrechnet. Galt das nur im Fall meiner Exfrau oder vielleicht auch bei mir? Diese Frage drängte sich förmlich auf.

Als ob dem Finanzamt Grimma seine überzogenen Steuerforderungen nicht bereits vorher klar gewesen sein mussten. Das Finanzamt führte jedoch seinen eigenen Vernichtungsfeldzug. Und dieser betraf die ganze Familie.

Für meine Exfrau war die verbliebene Steuerforderung dennoch nicht zu stemmen. Am Ende übernahm ihr zweiter Ehemann die Zahlung.

Mittwoch, 18. März 2015

Wenn man denkt, es müsse langsam genug sein, sieht man sich getäuscht. Das Finanzamt Grimma zeichnete sich durch einen unbändigen Appetit und die Unfähigkeit zu Vergessen aus. Nicht einmal 18 Monate später ging es noch einmal auf meine Exfrau los und zeigte sich unerbittlich. Dieses Mal ging es um Einkommenssteuern aus dem Jahr 2006, welche das Finanzamt aufgrund meiner Insolvenz ausbuchen musste.

Das Finanzamt forderte meine Exfrau dieses Mal auf, Steuern in Höhe von 18.000,00 € nachzuzahlen. Zu Recht platzte dieser nun endgültig der Kragen. Sie hatte gehofft, es werde endlich Frieden einkehren. So etwas wie Friedensabsichten sind im Finanzamt Grimma allerdings völlig unbekannt.

Meine Exfrau wusste sich zur Wehr zu setzen: Sie rief kurzerhand die Sachbearbeiterin des Finanzamtes an und beschwerte sich massiv über ihre Vorgehensweise. Dabei redete sie ihr lange ins Gewissen, was meine Exfrau ziemlich gut beherrscht. Sie stellte der Sachbearbeiterin unter anderem die Frage, ob es dem Finanzamt nicht ausreicht, mich beruflich vernichtet und mir meine Lebensgrundlage genommen zu haben.

Ich kann mir gut vorstellen, wie die Sachbearbeiterin während des Telefonats nervös auf ihrem Stuhl hin und her rutschte und am Ende immer kleiner wurde. Nachdem meine Exfrau ihren Unmut losgeworden war, erklärte die Sachbearbeiterin, sie wolle die Steuern noch einmal nachrechnen.

Dies geschah dann drei Wochen später. Für meine Frau führte die „Neuberechnung“ zu einem glücklichen Ausgang. Das Finanzamt Grimma schickte ihr einen neuen Steuerbescheid. Danach musste sie für das Jahr 2006 nur noch 55,00 € Steuern zahlen.

So sehr mich dies für meine Exfrau gefreut hatte, so fassungslos war ich auf der anderen Seite. Das Finanzamt Grimma hatte wieder einmal gezeigt, wie beliebig seine Steuerfestsetzung war. Die Steuerfestsetzung folgte dort anscheinend persönlichen Motiven.

Der Weg von 18.000,00 € zu zahlender Steuern zurück auf 55,00 € war weit, eine ordnungsgemäße Steuerfestsetzung damit reines Glücksspiel. Glück, auf das ich jedenfalls nicht hoffen konnte.

Der hybride Rechtsstaat – Teil 5 – Die Untätigkeit politischer Entscheidungsträger

siehe ferner Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs – Die Gepflogenheiten des sächsischen Insolvenzverfahrens

Der hybride Rechtsstaat – Teil 4 meines Tagebuchs – Die Gepflogenheiten des sächsischen Insolvenzverfahrens

Freitag, 26. Oktober 2012

Am heutigen Tag ging es mir etwas besser. Es gab auch diese Tage, an denen meine Depressionen nachließen und ich in der Lage war, mich meinen Problemen zu stellen.

Nun ging ich erstmals daran, meine Erlebnissen niederzuschreiben und dafür zu sorgen, dass sich diese nicht wiederholen. Handelte es sich wirklich um eine Aktion, die von meinen Gegnern in der sächsischen Justiz gesteuert wurde, oder um eine Vielzahl von Zufällen? Zugegebenermaßen glaubte ich an Letzteres nicht mehr. Meine Fragen forderten jedenfalls eine Antwort.

Ich würde mir später einmal große Vorwürfe machen, wenn ich nicht wenigstens den Versuch unternommen hätte, die Dinge aufzuarbeiten und bekannt zu machen. Zudem wollte ich eine Hintertür für die politische Kaste in Sachsen schließen, für den Fall, dass deren Vertreter später einmal auf die Ereignisse angesprochen werden. Politiker behaupten zum Selbstschutz gerne, keine Kenntnis von einem bestimmten Sachverhalt zu besitzen. So einfach wollte ich es meinen Gegnern jedoch nicht machen. Sie sollten gar nicht erst die Chance bekommen, sich später einmal herauszureden.

Also fasste ich in einer 20seitigen Dienstaufsichtsbeschwerde meine Erfahrungen in Sachsen zusammen und sandte diese an den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich persönlich. Ich schilderte meine Auseinandersetzungen mit den sächsischen Spielbanken, die Attacken der Staatsanwaltschaften in Leipzig und Dresden, die Vorgehensweise der Finanzämter in Leipzig und Grimma sowie das Zustandekommen und den Ablauf meines Insolvenzverfahrens. Vor allem das Verschwinden meines ersten Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung hatte ich noch nicht verkraftet. Auch auf die enge Kooperation zwischen der sächsischen Justiz und der BILD kam ich zu sprechen. Daraus ergab sich für den sächsischen Ministerpräsidenten ein umfassendes Bild. Er konnte nun selbst entscheiden, ob sich eine Intervention oder gar eine Aufarbeitung lohnen.

Hoffnungen darauf, dass etwas geschehen würde, besaß ich keine. Ich konnte lediglich den Ministerpräsidenten veranlassen, die ganze Angelegenheit zu überprüfen, sei es auch nur, um sich selbst aus der Schusslinie zu bringen. Mein Schreiben leitete Tillich an die jeweiligen Fachressorts weiter. Das war wenigsten etwas. Damit gelangte es unter anderem an den Justizminister sowie die Präsidenten des Amtsgerichts Leipzig sowie des Oberlandesgerichts Dresden Hagenloch.

Samstag, 19. Januar 2013

Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde allein begnügte ich mich allerdings nicht. Mein nächster Schritt galt dem sächsischen Landtag. Hierzu verfasste ich eine Petition.

Das Petitionsrecht steht in der Verfassung. Jeder Bürger kann sich bei seinem Landesparlament über seine Behandlung durch die öffentliche Hand beschweren und auf eine Abhilfe hinarbeiten. Es handelt sich hierbei allerdings nur um ein Placebo. Der Betroffene folgt meist seinem Gewissen, das es ihm nicht erlaubt, einfach einen Schlussstrich unter seine Erlebnisse zu ziehen.

Mit der Petition ist es wie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie kann formlos, ohne eine bestimmte Frist, also fristlos eingereicht werden und verläuft am Ende zwecklos.

Hiervon ging ich auch in meinem Fall aus. Meine Erwartungshaltung war zudem deshalb gering, weil mein ehemaliger Parteikollege aus der sächsischen FDP, der Landtagsabgeordnete Tino Günther, Vorsitzender des Petitionsausschusses war. Argwöhnisch fragte ich mich, ob meine Petition unter diesen Voraussetzungen überhaupt beim Landtag eingehen wird. Vielleicht war ich auch einfach nur ein gebranntes Kind.

Wegen meiner Zweifel versandte ich meine Petition außerdem an den Vertreter der Partei DIE LINKE im sächsischen Landtag, Klaus Bartl, der mich wenig später davon unterrichtete, die Petition erhalten zu haben. Bei dem Landtagsabgeordneten Bartl handelt es sich um einen der wenigen Politiker in Sachsen, der Betroffene in ihrem aussichtslosen Kampf gegen staatliche Willkür unterstützt.

Mittwoch, 27. Februar 2013

Es ist alles andere als schön, wenn sich böse Befürchtungen bestätigen. Nachdem ich über einen Monat nichts von meiner Petition gehört hatte – nicht einmal deren Eingang wurde mir bestätigt – wandte ich mich nicht mehr an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, sondern an den damaligen Präsidenten des sächsischen Landtags Dr. Rößler. Ich bat diesen darum, den Eingang meiner Petition zu bestätigen. Zu meinem Bedauern teilte mir der Landtagspräsident wenig später mit, meine Petition sei beim sächsischen Landtag nie eingegangen.

Das passte mal wieder hervorragend zu meinen Erfahrungen mit der herrschenden Kaste in Sachsen. Verlorengegangen war meine Petition mit Sicherheit nicht. Vielleicht wollte mein ehemaliger Parteikollege mir auch nicht weiterhelfen. Jedenfalls zweifle ich nicht daran, dass er die Petition erhalten hatte.

Freitag, 15. März 2013

Also wandte ich mich erneut an den sächsischen Landtag. Dieses Mal versandte ich meine Petition per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. Wenig später erhielt ich die Nachricht, meine Petition liege dem Petitionsausschuss vor. Er werde sich in den kommenden Wochen mit ihr befassen.

Das geschah dann sogar. Die Antwort, die ich erhielt, überraschte mich in ihrer Schärfe allerdings doch. Es sei bei meiner Behandlung alles mit rechten Dingen zugegangen. Vor allem Prof. Dr. Milbradt habe sich nichts vorzuwerfen, wie dieser selbst in einer Landtagsrede – die man mir gleich übermittelte – ausgeführt hatte.

Nun ja. Wenn Prof. Dr. Milbradt sich ein fehlerfreies Handeln bescheinigt, gab es daran für die Vertreter der CDU im Petitionsausschuss nichts zu zweifeln. Also wies der Ausschuss meine Petition mit den Stimmen der CDU ab.

Auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde erhielt ich eine ähnliche Antwort. Sowohl die sächsische Justiz als auch die beteiligten Finanzämter hätten in meinem Fall nur geltendes Recht angewendet. Dies mag aus deren Sicht sogar stimmen.

Wovon träumten diese Herren eigentlich sonst?

Der hybride Rechtsstaat – Teil 3 meines Tagebuchs – Finanzämter als Steigbügelhalter des Obrigkeitsstaates

Wenn man die Machtverhältnisse in Sachsen kennt ist es kein Wunder, dass ich im Zusammenhang mit den Spielbankenprozessen Ärger mit den Finanzämtern bekam.

Sachsens ehemaliger Ministerpräsident Milbradt ordnet staatliche Verleumdungskampagne an – Teil 1 meines Tagebuchs

Das Imperium schlägt zurück: Zur Unabhängigkeit einer Anklagebehörde – Teil 2 meines Tagebuchs

Dem eigentlichen Chef der sächsischen Spielbanken, der ehemalige Finanzminister und spätere Ministerpräsident Prof. Dr. Milbradt, unterstehen auch die sächsischen Finanzämter. An Zufälle glaube ich nicht.

Hier nun die Schilderung meiner Auseinandersetzungen mit den sächsischen Finanzämtern:

Kapitel 1: Vom Jäger zum Gejagten

In den ersten fünf Jahren meiner Anwaltstätigkeit war mein Verhältnis zu den sächsischen Finanzämtern unbelastet. Einer intensiveren Betreuung erfreute ich mich ab dem Zeitpunkt, als die Auseinandersetzungen um die sächsischen Spielbanken eskalierten und sich das sächsische Finanzministerium von Prof. Dr. Milbradt mit meiner Personalie befasste. Auch hier werden meine Gegner sicherlich jede Zufälle verneinen.

Von heute auf morgen geriet ich in den Fokus meines Heimatfinanzamtes, ohne dass mir die Zusammenhänge klar waren. Ich wurde mit neuen, für mich nicht nachvollziehbaren Steuerforderungen konfrontiert. Im Ergebnis handelte es sich nur um das Vorspiel für die weitere Entwicklung, deren Tempo immer schneller wurde und die zunehmend an Dramaturgie gewann.

Heute glaube ich nicht an einen Zufall. Vielmehr gehe ich von einer zentralen Steuerung durch meine Gegner in Sachsen aus. Als Einzelfall sehe ich mich dabei nicht. Bereits vor und nach mir machten widerspenstige Personen Erfahrungen mit den sächsischen Finanzämtern, den Steigbügelhaltern der politischen Kaste. Nicht nur in meinem Fall wurden die Finanzämter zur Ausschaltung von Gegnern instrumentalisiert[1].

Dass die Finanzämter als verlängerter Arm des sächsischen Finanzministeriums handelten, steht für mich fest. Genauso überzeugt bin ich davon, dass sich die involvierten Finanzbehörden stets auf eine ordnungsgemäße Behandlung meiner Person berufen werden. Natürlich haben sie am Ende alles richtiggemacht. Aus ihrer Sicht mag das sogar zutreffen.

Die Attacken der sächsischen Finanzämter wurden ein Teil meines Lebens bzw. des nun folgenden Kampfes ums Überleben. Dabei waren der Kreativität der Finanzämter keinerlei Grenzen gesetzt. Fortan machten sie die unterschiedlichsten Steuerforderungen geltend.

In meinem Fall ging es nicht nur darum, Steuern um jeden Preis festzusetzen, auch wenn man dabei das Huhn, das goldene Eier legt, schlachtet. Geradezu bezeichnend war die Art und Weise, wie Steuergesetze (nicht) angewendet wurden.

Oft genug haben Finanzämter Steuerzahler bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und darüber hinaus geschröpft. Am Ende liegen die Steuerätze der Betroffenen deutlich über den gesetzlich maximal zulässigen Höchstgrenzen. Rechtsstaatlich ist diese Vorgehensweise sicherlich nicht.

 

Dienstag, 21. März 2000

Leider beschäftigten mich nicht nur die sächsischen Staatsanwaltschaften. Vielmehr musste ich auch an einer anderen Front kämpfen. Während mein Verhältnis zu den sächsischen Steuerbehörden lange unbeschwert war, änderte sich dies ab dem Zeitpunkt, als die Prozesse um den Erhalt des klassischen Spiels bei den sächsischen Spielbanken begannen.

Wir erinnern uns: der damalige sächsische Finanzminister und spätere Ministerpräsident Prof. Dr. Milbradt war persönlich für die Geschicke der Spielbanken zuständig. Ihm unterstanden jedoch auch die sächsischen Finanzämter. Meiner Meinung nach war es alles andere als ein Zufall, dass ich nun ins Visier der sächsischen Steuerbehörden geriet.

Zeitgleich mit den Auseinandersetzungen um die sächsischen Spielbanken sandte mir das Finanzamt Leipzig einen geharnischten Steuerbescheid. Es forderte neben den normalen Steuern weitere 200.000 DM an Einkommenssteuern, ohne dass ich mehr Geld verdient hätte. Damit lagen meine Steuern auf derselben Höhe wie meine Einnahmen, was einem Steuersatz von 100 % entspricht. Gerecht ist dies sicherlich nicht. Ungewöhnlich trotz der vielfach gerühmten vermeintlichen Steuergerechtigkeit aber auch nicht.

Was war geschehen?

Der gegen mich gerichtete Vorwurf des sächsischen Finanzministeriums, wonach ich Kopf einer kriminellen Vereinigung war, führte zu einer Trennung von meinen damaligen Kollegen. Beide waren als Insolvenzverwalter tätig und abhängig von Aufträgen der sächsischen Justiz. Eine weitere Zusammenarbeit mit mir stellte aufgrund meines neu gewonnenen, zweifelhaften strafrechtlichen Nimbus keine wirkliche Option für sie dar. Für mich führte die Trennung allerdings zu einem schweren Rückschlag.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich meine Steuern immer brav bezahlt. Dem Finanzamt Leipzig kam die Trennung von meinen Kollegen wie gerufen. Es vertrat die Auffassung, meine Kollegen hätten mir einen Teil der gemeinsamen Kanzlei verkauft. Und dabei sei ein zu versteuernder Veräußerungsgewinn entstanden.

Von einem Verkauf eines Teils der Kanzlei konnte überhaupt nicht gesprochen werden, zumal diese als reines Profit-Center organisiert war. Die einzelnen Dezernate der Kanzlei bildeten selbständige Einheiten. Es gab ein Insolvenzdezernat, ferner ein Wirtschaftsrechtdezernat. Jeder Kollege arbeitete und kaufte auf eigene Rechnung. Die Gewinne aus der Anwaltstätigkeit wurden demjenigen Anwalt zugeordnet, der sie verdiente.

Ich verließ die Kanzlei nur mit dem, was mir gehörte und was ich vorher selbst bezahlt hatte. Mit einem Verkauf eines Teils der Kanzlei hatte dies nicht das Geringste zu tun. Schließlich gab es weder einen Kaufvertrag noch einen Kaufpreis, den ich anlässlich meines Ausscheidens zahlen musste.

All das interessierte das Finanzamt Leipzig wenig. Es erfand die Mär vom Veräußerungsgewinn, den ich anlässlich der Trennung erzielt habe. Und für diesen müsse ich zusätzliche Einkommenssteuern zahlen. Obwohl jegliche Hinweise für den Verkauf eines Teils der Kanzlei fehlten, behauptete das Finanzamt, meine Kollegen hätten den mir gehörenden Teil der Kanzlei an mich verkauft. Und dabei sei eben ein hoher Gewinn bei mir entstanden.

Man muss es sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen. Meine Kollegen sollen den mir gehörenden Teil der Kanzlei an mich verkauft haben. Das war starker Tobak und bereits zivilrechtlich ausgeschlossen. Hierbei handelte es sich um eine außergewöhnlich gewagte Konstruktion des Finanzamtes.

Ich fragte mich damals oft wie man auf eine derart abwegige Idee kommen konnte. Mit einer rechtsstaatskonformen Steuerfestsetzung hatte dies nichts zu tun.

Bei diesem vermeintlichen Verkauf verschrieb sich das Finanzamt dem Grundsatz, möglichst hohe Steuern zu erheben. Daher sollte ich nun zusätzliche Einkommenssteuern in Höhe von 200.000 DM zahlen.

Um diesen Betrag zu rechtfertigen musste der vermeintliche Veräußerungsgewinn bei etwa 500.000 DM liegen. Dieser Wert war völlig aus der Luft gegriffen. Es gab hierfür nicht die geringsten Anhaltspunkte. Wieso sollte ein Veräußerungsgewinn vorliegen, wenn ich gleichzeitig die Mandate meiner Kollegen verliere? Wäre dies nicht gegenzurechnen?

Der Steuerbescheid war natürlich sofort vollstreckbar. Dies führt vor allem bei Rechtsanwälten schnell zu einer Katastrophe, insbesondere bei hohen Steuerforderungen: Ist man nicht in der Lage, die Steuerforderung zu begleichen – auch wenn sie zu Unrecht besteht – gilt man für die Finanzämter als zahlungsunfähig. Unsolide Finanzen können bei Rechtsanwälten schnell zum Entzug ihrer Zulassung führen. Finanzämter verstehen leider keinen Spaß, selbst wenn es um die Eintreibung frei erfundener Steuern geht. Für sie mutiert man an dieser Stelle schnell zu einem Steuerbetrüger. Und das darf natürlich nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Die sächsischen Finanzämter sind besonders geübt darin, einen Insolvenzantrag zu stellen und berufliche Existenzen zu vernichten. Die Zahlungsunfähigkeit und damit der wirtschaftliche Tod können daher bereits mit Zugang des Steuerbescheids eintreten. Ein Toter ist nicht mehr in der Lage, kritische Fragen zu stellen und beim Finanzgericht zu klagen. Das Finanzamt schafft so seine eigenen Fakten.

Selbstverständlich belastete mich diese Situation schwer. Zu meinen geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kam nun auch noch eine hohe Steuerforderung hinzu. Es war, als wüsste das Finanzamt, wo es seine Daumenschrauben ansetzen muss.

Natürlich legte ich gegen den Steuerbescheid Einspruch ein und beantragte die sofortige Aussetzung der Vollziehung.

Montag, 12. November 2001

Das Finanzamt Leipzig ließ sich von seiner Konstruktion in der Folgezeit nicht abbringen. Ich sollte für den (nicht) entstandenen Veräußerungsgewinn bluten. Nur bei seiner Berechnung gab es Bewegung. Es schien, als würden dem Finanzamt hier die Ideen ausgehen. Anscheinend hatte es zu hoch gepokert.

Nach zähem Kampf reduzierte das Finanzamt seine Forderung auf knapp 30.000 DM, die ich widerwillig zahlte. Die Konstruktion des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns empfand ich als Erpressung. Für mich handelte es sich um eine Sondersteuer, für die jede gesetzliche Grundlage fehlte. Damit erhöhte sich mein individueller Steuersatz deutlich. Rechtlich zulässig war dies aus meiner Sicht nicht.

Auch aus einem anderen Grund verstehe ich diese Vorgehensweise nicht: Warum hatte das Finanzamt seine Steuerforderung zunächst derart hochgeschraubt, wenn sich so wenig Substanz hinter seinen Berechnungen verbarg? Besaß man nicht einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare Steuerfestsetzung? Oder wollte das Finanzamt eine möglichst große Verhandlungsmasse für eine spätere Einigung mit dem Steuerpflichtigen generieren?

Die Vorgehensweise des Finanzamtes Leipzig erinnerte mich an meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft, welche gerne anklagte, um anschließend für die Einstellung eines Strafverfahrens hohe Beträge einzufordern. Das besaß in Sachsen offensichtlich Methode. So wurde man gezwungen, dem Staat möglichst weit entgegen zu kommen und einen – wenn auch völlig überhöhten – Beitrag zur Sanierung der maroden Staatskassen zu leisten. Diese Praxis erschien mir mehr als fragwürdig.

Leider interessieren sich die sächsischen Finanzämter nicht für die Auswirkungen dieser Vorgehensweise auf die Betroffenen oder die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Standort Sachsen. Anlass, ihre Politik zu ändern, besteht für sie jedenfalls nicht.

Ich dachte, mit meiner Zahlung würde Ruhe einkehren. Es handelte sich jedoch um eine trügerische Hoffnung, denn das Finanzamt Leipzig hatte gerade erst begonnen, sich auf mich einzuschießen. Erneut unterschieden sich seine Strategien nicht von denen der Staatsanwaltschaft. An Zufälle glaube ich hier nicht. Schließlich entstanden meine Probleme mit der Staatsanwaltschaft und den Finanzämtern zum selben Zeitpunkt. Eine Verbindung kann ich natürlich nicht beweisen. Für mich liegt sie jedoch auf der Hand.

Montag, 13. Januar 2003

Auch in der Folgezeit machte das Finanzamt Leipzig durch eine hohe Kreativität bei der Erfindung neuer Steuern auf sich aufmerksam. Es beabsichtigte gar nicht erst, zu einer fairen Behandlung meiner Person zurückzukehren oder mich in Ruhe zu lassen.

Nach der Trennung von meinen Kollegen schloss ich mich mit meinem damaligen Steuerberater G. zu einer Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei zusammen. Auch diese Kanzlei war als Profit-Center organisiert. Die Struktur hatte sich somit nicht geändert. Eine gemeinsame Kasse, in welche die Unternehmensergebnisse fließen sollten, gab es demzufolge nicht. Jeder war für sich selbst – auch gegenüber dem Finanzamt Leipzig – verantwortlich.

Was den Standort der neuen Kanzlei angeht, hatten wir uns klar verbessert. Wir residierten nun zentral in der Innenstadt von Leipzig in der Petersstraße, oberhalb von Hugendubel im dritten Stock. Es waren schöne Räumlichkeiten, die ich damals gefunden hatte.

Nun läutete das Finanzamt eine neue Phase ein, die mich bis an die Grenzen meiner zeitlichen und finanziellen Belastbarkeit in Anspruch nahm. Heute halte ich einen unfassbaren Umsatzsteuerbescheid in den Händen. Danach – so der Vorwurf – waren mir für den Zeitraum 2000 bis 2002 Umsatzsteuern in Höhe von mehr als 600.000 DM zu Unrecht erstattet worden. Diesen Betrag forderte das Finanzamt Leipzig zurück und kündigte die sofortige Zwangsvollstreckung an.

Doch wie kam es dazu? Als Unternehmer war ich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Meine Vertragspartner, insbesondere meine Lieferanten, berechneten mir ihre Leistungen und addierten die Mehrwertsteuer auf. So wie dies bei jedem Unternehmer der Fall ist. Ich bezahlte den Betrag und forderte vom Finanzamt die Mehrwertsteuer zurück. Normalerweise verlief dieser Vorgang reibungslos. Dies war auch lange Jahre der Fall.

Nun änderte das Finanzamt seine Vorgehensweise. Was früher gängige Praxis war, wurde nicht länger akzeptiert. Nach Auffassung des Finanzamtes richteten sich die Rechnungen meiner Lieferanten und sonstigen Vertragspartner an meine Kanzlei, nicht jedoch an mich selbst. Demzufolge könne nur die Kanzlei die Umsatzsteuer zurückfordern, also mein Kollege G. und ich gemeinsam. Im vorliegenden Fall hatte jedoch nur ich allein die Erstattung der Mehrwertsteuer beantragt. Dies sei unzulässig. Infolgedessen hätte ich für die vergangenen drei Jahre die Umsatzsteuer zu Unrecht geltend gemacht. Damit stellte das Finanzamt die bislang gebilligte Praxis auf den Kopf. Ich war fassungslos ob dieser Begründung.

Ich versuchte, das Finanzamt Leipzig zu einem Einlenken zu bewegen, denn unter dem Strich war nicht einmal ein Schaden entstanden. Ich hatte keinen Pfennig zuviel erhalten. Schon gar nicht 600.000,00 DM. Dass ich keine Umsatzsteuer schuldig geblieben war, wusste das Finanzamt natürlich. Was sollte das Ganze also? Mir war wirklich nicht klar, wieso das Finanzamt hier eine Baustelle eröffnete. Um eine ordnungsgemäße Steuerfestsetzung konnte es dabei unmöglich gehen.

Das Finanzamt war wieder nicht zu einem Einlenken bereit. Nicht einmal hinsichtlich der Höhe der Steuerforderung gab es Bewegung. In seiner Unnachgiebigkeit lag sein Markenzeichen, ein sicherlich deutschlandweit festzustellendes Phänomen, das dunkel an den Obrigkeitsstaat erinnert.

Das Finanzamt ließ mich ins Messer laufen. Natürlich hätte es gleich zu Beginn des Veranlagungszeitraums meine Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. meine Umsatzsteuererklärungen beanstanden können. Ich gehe sogar davon aus, dass das Finanzamt zunächst die gelebte Praxis akzeptierte. Was dann genau zu einem Umdenken führte, kann ich nur vermuten.

Nun sollte ich 600.000 DM Umsatzsteuern zahlen, Geld, das ich natürlich nicht hatte. Die Politik des Finanzamtes beförderte mich innerhalb kürzester Zeit von einem normalen Steuerbürger zu einem Insolvenzkandidaten. Selbstverständlich legte ich gegen diesen exorbitant hohen Steuerbescheid Einspruch ein.

Es blieb mir nichts Anderes übrig als sämtliche Rechnungen meiner Vertragspartner aus den Jahren 2000 bis 2002 umschreiben zu lassen. Sie sollten nicht mehr auf den Kanzleinamen, sondern auf meinen eigenen Namen lauten. Meinen Kunden, die mit meiner Kanzlei Verträge eingegangen waren, war das natürlich nur schwer zu vermitteln.

Man kann sich leicht vorstellen, was für einen bürokratischen Aufwand das Finanzamt damit auslöste. Jede noch so kleine Rechnung, sei es über Toilettenpapier, Kopierpapier, Bleistifte bis hin zu Rechnungen über Leasingraten mussten umgeschrieben werden. Im Ergebnis handelte es sich um etwa 2.000 Exemplare.

Das Finanzamt wollte sogar neu ausgestellte Rechnungen meiner Vertragspartner sehen. Dass sich einige von ihnen bereits in Insolvenz befanden bzw. nicht mehr existierten, war dem Finanzamt nur recht. In diesem Fall würde es weiter auf der Rückzahlung der Umsatzsteuer bestehen.

Natürlich war ich nicht der Lage, einen derartigen Aufwand zeitlich neben meiner normalen Anwaltstätigkeit zu betreiben. Über einen Zeitraum von neun Monaten befassten sich zwei Mitarbeiterinnen nur mit der Rechnungskorrektur. Allein die hierdurch ausgelösten Personalkosten waren immens. Sie lagen bei etwa 75.000 DM, die ich am Ende zusätzlich tragen musste.

Schließlich war uns die Sisyphusarbeit gelungen. Wir ließen alle Rechnungen korrigieren. Dort, wo ein Unternehmen nicht mehr existierte, nahmen wir selbst die notwendigen Korrekturen vor. Dem Finanzamt fiel dies nicht einmal auf. Wahrscheinlich hat es die korrigierten Rechnungen nicht einmal geprüft.

Am Ende muss man natürlich die Sinnfrage stellen. Was hatte dem Finanzamt Leipzig all seine Hartnäckigkeit gebracht? Gar nichts, lautet die ebenso knappe wie richtige Antwort. Nach Umschreiben der Rechnungen konnte ich die Umsatzsteuer geltend machen. Nicht einmal Zinsen durfte das Finanzamt für den Zeitraum bis zur Rechnungskorrektur einfordern. Denn dies war aufgrund eines ministeriellen Erlasses verboten.

Also wofür das alles? Um einem Unternehmer vor Augen zu halten, dass Leipzig eben doch keine verlässlichen Rahmenbedingungen bereitstellt, um wirtschaftlich erfolgreich arbeiten zu können? Dass jeder Unternehmer die Entstehung unvorhersehbarer Sekundärkosten befürchten muss? Damit ein Betroffener sieht, wie schnell er aufgrund von Steuerbescheiden vor der Insolvenz stehen kann? Um Verhandlungsmasse zu schaffen? Oder vielleicht doch nur als Schikane. Die blühenden Landschaften bestanden anscheinend nur in den Räumen der sächsischen Finanzämter bzw. in den Köpfen erfindungsreicher Finanzbeamter. Das einzige was hier blühte war ihre Fantasie.

Ein Unternehmen, welches sich nur noch mit der Abwehr unberechtigter Steuerforderungen befasst, kann unternehmerisch nicht erfolgreich tätig sein, also Gewinne erzielen. Und damit reduzieren sich künftig zu zahlende Steuern. Am Ende sprechen wir über ein klassisches Eigentor. Die Finanzbeamte betrieben aus meiner Sicht jedenfalls eine sehr eigenwillige Form der Beschäftigungstherapie. Am Ende ging dieser Angriff des Finanzamtes Leipzig ins Leere.

Die nächste Attacke des Finanzamtes ließ allerdings nicht lange auf sich warten. Dieser Angriff fiel noch heftiger aus. Er zeigt, wie ostdeutsche Finanzämter mit ihrer Kurzsichtigkeit wichtige Investitionen für einen dauerhaften wirtschaftlichen Aufschwung torpedieren. Im Ergebnis waren die gewaltigen Verzögerungen beim Aufbau Ost also hausgemacht.

Donnerstag, 15. Juli 2004

Der zurückliegende Ärger mit dem Finanzamt Leipzig war noch nicht vergessen. Zwischenzeitlich hatte ich mich beruflich wieder neu orientiert und mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. K. eine neue Kanzlei gegründet. Wir wollten unsere Beratungstätigkeit kräftig ausweiten und neue Kanzleistandorte gründen. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit sollte allerdings in Sachsen bleiben. Bereits diese Entscheidung versprach Ärger.

Neben Leipzig wollten wir Chemnitz und Bautzen als Kanzleistandorte entwickeln, daneben Ostberlin und München. Die Expansion würde eine Menge Geld kosten, denn die einzelnen Standorte mussten erst noch aufgebaut werden. Vor allem das Mobiliar und die IT forderte den Einsatz erheblicher finanzieller Mittel.

Nun ging es darum, diese Expansion steuerrechtlich abzusichern. Wir wollten mit den voraussichtlich anfallenden Investitionskosten Steuerforderungen des Finanzamtes Leipzig reduzieren und zwar so, dass wir nicht gleichzeitig investieren und hohe Steuern zahlen mussten.

Für unsere Investitionen stellte das Einkommenssteuergesetz auch ein passendes Instrument zur Verfügung, nämlich die sogenannte atypisch stille Beteiligung. Im Grunde handelt es sich dabei um einen Vertrag, welcher die zu erwartenden Investitionen absichert und die Zahlungspflichten des Investors regelt. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung ist eine Verrechnung von Investitionen mit aktuellen Steuerzahlungen möglich. In den alten Bundesländern funktioniert dieses Modell seit Jahrzehnten reibungslos.

Mit ihm ermuntert der Gesetzgeber Unternehmer zu einer höheren Investitionstätigkeit. Diese ist politisch erwünscht, zumal sie zur Stärkung der Wirtschaft beiträgt und neue Arbeitsplätze schafft. Aber anscheinend wurde diesem Wunsch in Sachsen anders Rechnung getragen.

Für die einzelnen Standorte verständigten wir uns auf einen genauen Investitionsplan und holten hierfür die notwendigen Kostenvoranschläge unserer Lieferanten ein. Die anteilig von mir zu tragenden Investitionskosten lagen bei etwa 600.000 €. Die für die steuerliche Veranlagung notwendigen Unterlagen reichte ich bei den jeweiligen Finanzämtern ein.

Donnerstag, 21. April 2005

Leider hatte ich die Rechnung wieder einmal ohne den Wirt gemacht. Die Finanzämter in Leipzig, Ostberlin, Chemnitz und Bautzen verweigerten mir die begehrte Steuerabschreibung. Sie waren ausschließlich darauf fixiert, den klammen neuen Bundesländern möglichst hohe Einnahmen zu sichern.

Damit verträgt sich eine Förderung von Investitionen sicherlich nicht. Das Einkommenssteuergesetz enthält zwar die Grundlage für die steuerliche Absetzbarkeit. Der erfindungsreiche Finanzbeamte in den neuen Bundesländern legt dieses jedoch nach eigenem Gutdünken aus.

Aber was genau war eigentlich geschehen? Die in den neuen Bundesländern gelegenen Finanzämter wandten die mich begünstigenden steuerrechtlichen Regelungen einfach nicht an. Darin lag ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Rahmenbedingungen. Natürlich muss die steuerliche Veranlagung ordnungsgemäß erfolgen. Da es sich bei den Einkommenssteuern um Bundesgesetze handelt darf die steuerliche Veranlagung in den einzelnen Bundesländern auch nicht unterschiedlich sein. Hinsichtlich dieser Praxis besaßen die Finanzämter in Sachsen sowie in Ostberlin jedoch ganz eigene Vorstellungen.

Nur für unseren Standort in München bekamen wir vom dortigen Finanzamt grünes Licht. In Bayern sah man unsere Investitionstätigkeit positiv und unterstützte die Unternehmer nach besten Kräften. Vielleicht war das Finanzamt München bei der Anwendung der einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen auch nur objektiver und professioneller. Man dachte hier langfristig.

Die Politik der ostdeutschen Finanzämter stellte für uns keine Lappalie dar. Dass ein Finanzamt die Anwendung von Vorschriften, die den Steuerzahler entlasten, unterlässt, ist kein Bagatelldelikt. Was nützt es, wenn der Gesetzgeber die Förderung der Investitionstätigkeit steuerrechtlich absichert, diese Regelungen jedoch von den Finanzämtern in Sachsen und Ostberlin ignoriert werden?

Jedenfalls verstärkte sich mein Eindruck, dass einige Bundesländer in Wirklichkeit nicht an der Förderung ihrer Wirtschaft und der Schaffung von Arbeitsplätzen interessiert waren. Warum denn auch. Zwar führen weniger Unternehmensansiedlungen zu geringeren Steuereinnahmen. Ländern wie Sachsen und Berlin war dies egal. Am Ende erhielten sie über den Länderfinanzausgleich Transferzahlungen der reichen Bundesländer, vor allem aus Bayern. Sie mussten daher auch nicht wirtschaftsfreundlich agieren. Für sie war es wichtiger, Investoren die Abschreibungsmöglichkeiten zu verweigern und die Steuerzahler zur Ader zu lassen. Ein derartiges Verhalten kurzsichtig zu nennen ist stark untertrieben.

Es reicht nicht, ständig von blühenden Landschaften zu sprechen, man muss von staatlicher Seite auch die Voraussetzungen hierfür schaffen. Die Politik der Finanzämter in Sachsen und Ostberlin empfand ich als äußerst kurzsichtig.

Doch damit nicht genug. Den ostdeutschen Finanzämtern genügte es nicht, die Steuerabschreibung zu verweigern. Sie berechneten nun auch für die Folgejahre höhere Vorauszahlungen auf die künftig zu erwartende Einkommenssteuer, da die Investitionskosten unberücksichtigt blieben. Dies schränkte den für Investitionen zuständigen Finanzrahmen weiter ein.

Damit multiplizierten sich die Steuerforderungen der Finanzämter schnell um das Drei- bis Vierfache. Dass ein Unternehmer nicht gleichzeitig investieren und hohe Steuern zahlen kann, stellt eine Binsenweisheit dar. Bei den Finanzämtern in Sachsen und Ostberlin stieß ich allerdings auf taube Ohren.

Die Folgen dieser Kurzsichtigkeit spürte ich schnell am eigenen Leibe. Das Finanzamt Leipzig schickte mir für das Jahr 2004 einen Steuerbescheid und verlangte die Zahlung von 300.000 € Einkommenssteuer innerhalb kürzester Zeit.

Einmal mehr befand ich mich in einem Kampf um mein wirtschaftliches Überleben. Zur Finanzierung unserer Expansion und die Gründung neuer Standorte fehlten nun die nötigen finanziellen Mittel. Ich nahm von diesem Projekt Abstand. Arbeitsplätze konnten daher auch keine mehr entstehen.

Eigentlich sollte mir das eine Lehre sein, auf Investitionen in Sachsen zu verzichten. Besser noch wäre es gewesen, dort jede unternehmerische Betätigung sofort einzustellen, es sei denn, man war stark suizidgefährdet.

Lange dachte ich damals über einen Wegzug aus Sachsen nach und begann, erste Gespräche mit einer Unternehmensberatung aus Zürich zu führen. Ich überlegte, ob es nicht besser wäre, in die Schweiz zu wechseln, wo Finanzämter und Steuerzahler kooperativ zusammenarbeiten. Die steuerlichen Rahmenbedingungen in den neuen Bundesländern waren für jede solide unternehmerische Planung tödlich. Leider fehlte mir damals die notwendige Konsequenz.

Kapitel 2: Umzug nach Großbothen

Dienstag, 14. März 2006

Für einen Wegzug aus Sachsen war ich noch nicht reif, auch wenn meine Erfahrungen mit dem Finanzamt Leipzig nicht schlimmer sein konnten. Die Hoffnung stirbt nun einmal zuletzt.

Ich entschied mich zu einer Änderung meines Wohnsitzes, um mich der Gier des Finanzamtes Leipzig zu entziehen. Schlechter als in Leipzig konnten die Dinge nicht mehr laufen. Das jedenfalls stand für mich fest. Also meldete ich mich in Großbothen an. Damit war künftig das Finanzamt Grimma für mich zuständig.

Mein Steuerberater W. hatte mich nachdrücklich vor diesem Umzug gewarnt. Er betonte, das Finanzamt Grimma sei noch investitionsfeindlicher als das Finanzamt Leipzig. Es sei zudem für die Vielzahl von Insolvenzanträgen bekannt, die es jährlich gegen Unternehmen und Privatpersonen stellt, welche Steuerforderungen nicht befriedigen können, egal ob diese berechtigt waren oder nicht. Von diesem Finanzamt ginge eine reine Zerstörungswut aus.

Leider schenkte ich seinen Worten keinen Glauben. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass ein anderes Finanzamt noch entschiedener gegen mich vorgeht. Am Ende setzte ich mich über die Bedenken meines Steuerberaters hinweg. Das war ein schwerer, nicht mehr gut zu machender Fehler.

Wenn man in Anbetracht meiner Erfahrungen mit dem Finanzamt Leipzig glaubt, es könne nicht mehr schlimmer kommen, irrt man sich gewaltig. Was ich im Fall des Finanzamtes Grimma erleben musste, stellt alles in den Schatten. Bei ihm handelt es sich um eine besondere Erscheinungsform des spätmittelalterlichen Obrigkeits- und Steuererhebungsstaates. Das Finanzamt Grimma besaß hinsichtlich der Interpretation steuerlicher Regelungen ganz eigene Vorstellungen. Und diese zeigte sich vor allem darin, wie es mit den Steuerzahlern umging.

Freitag, 16. Juni 2006

Die ersten Monate nach meinem Umzug herrschte glücklicherweise Ruhe. Ich konnte erst einmal durchatmen.

In den vergangenen Jahren hatte ich mein unternehmerisches Engagement ausgeweitet. Aufgrund des von den sächsischen Staatsanwaltschaften gegen mich geführten Krieges erschien es mir zu risikoreich, mich allein auf meine Anwaltstätigkeit zu beschränken. Ich wollte unabhängiger von meinem Beruf werden und mich breiter aufstellen. Dazu wollte ich neue Geschäftsfelder eröffnen.

Bekannte rieten zum Erwerb denkmalgeschützter Immobilien, die ich sanieren sollte. Aus steuerlicher Sicht handelt es sich wegen der steuerrechtlichen Abschreibungsmöglichkeiten um lohnenswerte Projekte. Die Immobilienpreise in Leipzig befanden sich zu diesem Zeitpunkt im Keller. Ein erstes Objekt in der Shakespearestraße 56 konnte ich preisgünstig erwerben. Dort wollte ich auf einer Gesamtfläche von 1.100 qm Wohnungen für Studenten errichten.

Investitionen in Denkmalschutzprojekte werden steuerlich auf zehn Jahre abgeschrieben. Hinzu kommen die gezahlten Darlehenszinsen, die ebenfalls berücksichtigt werden. Im Fall der Shakespearestraße 56 waren das allein Abschreibungen im Umfang von fast 100.000 € pro Jahr. Dementsprechend würde sich die von mir zu zahlende Einkommenssteuer deutlich reduzieren.

Neben der Shakespearestraße 56 erwarb ich noch das Nachbarhaus (Shakespearestraße 54) sowie das Eckhaus in der Shakespearestraße 26. Damit einher gingen Gesamtinvestitionen von etwa 2,5 Millionen €, also ein gewaltiges Abschreibungsvolumen. Normalerweise hätten diese Projekte allein dazu geführt, dass ich in den kommenden Jahren keine Steuern mehr zahlen musste. Auch Arbeitsplätze wurden so dauerhaft gesichert.

Ich beließ es jedoch nicht bei diesen Immobilienkäufen. Ein damals (noch) sehr guter Freund von mir, Lap K., fragte mich, ob ich nicht mit ihm Biogasanlagen bauen wolle. Diese wurden von staatlicher Seite massiv gefördert und ihre Einnahmen auf 20 Jahre garantiert. Die Investitionskosten lagen zwischen 2 und 3,5 Millionen € pro Anlage. Den größten Teil der Finanzierung würden Spezialbanken übernehmen.

Wirtschaftlich versprachen mir meine Projekte Unabhängigkeit. Ich war damit in der Lage, meinen Lebensunterhalt auch ohne die Einnahmen aus meiner Anwaltskanzlei zu finanzieren. Damit wurde ich unabhängiger von Attacken der Staatsanwaltschaften und der Öffentlichkeitsarbeit der sächsischen Justiz in der Boulevardpresse.

Mein Investment in Biogasanlagen konnte ich über atypisch stille Beteiligungen abschreiben, also über diejenige steuerliche Konstruktion, auf die ich bereits bei der Ausweitung meiner anwaltlichen Tätigkeit zurückgegriffen hatte. Vielleicht war es ein Fehler, in Sachsen ein zweites Mal auf diese steuerliche Konstruktion zu vertrauen, doch nun war für die steuerliche Bewertung nicht mehr das Finanzamt Leipzig zuständig. Für die ersten vier Projekte schloss ich entsprechende Verträge ab und schuf damit die Voraussetzungen für ihre steuerliche Absetzbarkeit.

Damals glaubte ich fest daran, dass meine Investitionen vom Finanzamt Grimma berücksichtigt werden. Immerhin hatte ich bereits viel Geld in die einzelnen Biogasprojekte gesteckt. Meine Zahlungen waren daher nachweisbar. Eine erste Anlage in Liptitz befand sich bereits im Bau. Eine weitere, in Malkwitz, sollte wenig später folgen. Das Finanzamt konnte die Existenz dieser Projekte daher unmöglich bestreiten.

So war es wenig überraschend, dass das Finanzamt Grimma meine atypisch stillen Beteiligungen bestätigte und meine Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer entsprechend reduzierte. Mein Steuerkonzept ging auf, meinem Vermögensaufbau und damit meiner neu gewonnenen Unabhängigkeit standen nichts mehr im Wege. Ich kam endlich einmal dazu, an der Steuerfront tief durchzuatmen.

Dienstag, 13. Mai 2008

Doch leider machte ich auch dieses Mal die Rechnung ohne den Wirt. Meine Projekte weckten die Begehrlichkeit des Finanzamtes Grimma und veranlassten dort ein Umdenken. Ich würde, so die Argumentation des Finanzamtes, nun deutlich höhere Einnahmen erzielen, was wegen der hohen Anlaufverluste nicht stimmte. Denn in der Errichtungsphase warfen meine Projekte noch keine Einnahmen ab. Auch hätte ich – so das Finanzamt weiter – viel Geld in diese Projekte gesteckt. Wer derart vermögend ist müsse auch hohe Steuern zahlen.

Irgendetwas schien bei dieser Argumentation mit der Anwendung der einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften nicht zu stimmen. Mir ging es um eine ordnungsgemäße Anwendung der Steuergesetze und nicht darum, eine Neiddebatte mit dem Finanzamt zu führen. Dort entschieden allerdings rein subjektive Erwägungen über meine steuerliche Veranlagung. Ob ich überhaupt Gewinne erzielt hatte, war für die Steuerfestsetzung nicht mehr entscheidend. Ich sollte Steuern zahlen, weil mich das Finanzamt für leistungsfähig hielt. Mit einer rechtsstaatlichen Steuerfestsetzung hatte das nichts zu tun.

Allen steuerrechtlichen Regelungen zum Trotz suchte das Finanzamt Grimma nach Möglichkeiten, hohe Einkommenssteuern gegen mich festzusetzen. Nachweislich hatte ich mehr als 1,3 Mio. € aus eigenen Mitteln in die Biogasprojekte gesteckt. Auch in meine Immobilienprojekte war viel Geld geflossen. Daran konnte unmöglich gezweifelt werden. Das waren Kosten, die steuerlich berücksichtigt werden mussten!

Aus der Sicht des Finanzamtes Grimma reichte jedoch allein die Einstufung als „einkommensstarker Unternehmer“ aus, um mich zu hohen Steuerzahlungen zu zwingen, ja ich war sogar verpflichtet, diese zu leisten. Dass ich ein Vermögen im Vertrauen auf die Geltung steuerrechtlicher Regelungen und die Tragfähigkeit meines Steuerkonzepts investiert hatte, es damit auch nicht mehr für Steuerzahlungen zur Verfügung stand, spielte für das Finanzamt keine Rolle. Es glaubte fest daran, ich könne mein Geld gleich zweimal ausgeben. Das Finanzamt suchte fortan nach Möglichkeiten, mir die steuerliche Absetzbarkeit meiner Investitionen zu verweigern.

Schlagartig änderte das Finanzamt Grimma nun seine Politik. Obwohl es meine atypisch stillen Beteiligungen zunächst anerkannt hatte, versagte es mir nun rückwirkend sämtliche Steuervergünstigungen ab dem Jahr 2006. Und was noch schlimmer war: Es setzte rückwirkend hohe Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer für die vergangenen Jahre fest. Damit multiplizierten sich die von mir zu zahlenden Steuern. Bei dieser Betrachtung lag mein individueller Steuersatz jenseits von 150 %.

Das Ergebnis dieser Borniertheit konnte ich in verschiedenen Steuerbescheiden nachlesen. Von heute auf morgen verlangte das Finanzamt Einkommenssteuern in Höhe von etwa 550.000 €. Das war eine Summe, die ich unmöglich aufbringen konnte. Was glaubte das Finanzamt Grimma eigentlich, wieviel Geld man in Sachsen verdienen konnte?

Es fiel mir damals schwer, die Zusammenhänge zu verstehen. Wieso kann ein Finanzamt rückwirkend Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer verlangen, wo die jeweiligen Geschäftsjahre bereits abgeschlossen waren? Und wieso ging das Finanzamt dabei davon aus, dass sich mein Einkommen jährlich um mehr als 25 % erhöhen würde? Was war mit meinen Investitionen, denn immerhin hatte ich meine Einnahmen für meine Projekte verwendet, so wie es das Einkommenssteuergesetz forderte? Was nützen einem also die ganzen Regelungen über Steuermodelle, wenn diese vom Finanzamt nicht angewendet werden? Ich befand mich jedoch fest in den Händen des steuerrechtlichen Obrigkeitsstaates.

Und hierin liegt die Crux der Geschichte. Es ging längst nicht mehr darum, ob die bestehenden Steuergesetze meine Investitionstätigkeit förderten. Es ging den Finanzämtern vielmehr darum, eine Begründung zu finden, welche deren steuerliche Abzugsfähigkeit unterband.

Bizarrerweise verlangte das Finanzamt mit der Neufestsetzung meiner Steuern auch noch Zinsen für die vergangenen Jahre, obwohl es bislang meine Steuermodelle anerkannt hatte. Das erschien mir mehr als fragwürdig zu sein.

Es war ein einziges Desaster. Wieder einmal stand ich mit dem Rücken zur Wand. Dieses Mal war nicht meine anwaltliche, sondern meine Investitionstätigkeit der Auslöser für das stürmische Fahrwasser, in das ich geraten war. Da half es auch nicht weiter, dass ich mit meiner Investitionstätigkeit zahlreiche Arbeitsplätze schuf. Den sächsischen Finanzämtern waren Arbeitsplätze egal.

Die Vorgehensweise meines Finanzamtes erinnerte mich stark an die Staatsanwaltschaft. Man baute möglichst hohe Verhandlungspositionen auf, um den Betroffenen dann zu einem Entgegenkommen zu erpressen. Ging man nicht auf diese Strategie ein, hatte man keine Überlebenschance.

Mein Steuerberater W. konnte sich ebenfalls keinen Reim auf die Steuerfestsetzungen des Finanzamtes Grimma machen. Intensive Verhandlungen, führten nicht zu einer Änderung dieser Politik. Dann müsse ich halt Insolvenz anmelden, so die Sachbearbeiter im Finanzamt.

Wieder einmal blieb mir nur der Weg zum Finanzgericht.

Dienstag, 16. Dezember 2008

Nach welchen Maßstäben die Steuerfestsetzung in Sachsen erfolgt, habe ich nie verstanden. Immer noch bin ich davon überzeugt, dass hierfür persönliche Motive bzw. der lange Arm meiner Gegner im sächsischen Finanzministerium eine nachhaltige Rolle spielten. Es ging meiner Meinung nach nicht mehr um Steuergerechtigkeit, sondern um Politik.

An der Steuerfront ging es rauf und runter. Die See wurde immer rauer. Es herrschte intensiver Schriftverkehr, vor dem Finanzgericht tobte ein erbitterter Kampf. Mein Steuerberater erzielte schließlich einen Teilerfolg. Das Finanzamt Grimma reduzierte seine Steuerforderung auf etwa 320.000 €.

Die Hälfte dieses Betrags bestand aus Zinsen und Säumniszuschlägen, mit denen das Finanzamt die Steuerforderung künstlich aufgebläht hatte. Die sächsischen Finanzämter ließen wirklich nichts unversucht, um den Steuerzahler wie eine nasse Zitrone auszuquetschen. Dennoch war ich weder bereit noch in der Lage, diese Steuerforderung zu bezahlen.

Am Ende leistete ich eine Teilzahlung, womit sich die Steuerbelastung auf unter 200.000 € reduzierte. Über den verbliebenen Betrag wollte ich eine Entscheidung des Finanzgerichts erzwingen.

Montag, 8. Februar 2010

Inzwischen hatte das Finanzgericht Leipzig in einer Verfügung auf die Absetzbarkeit meiner Biogasinvestitionen hingewiesen. Das Finanzamt Grimma interessierte sich dafür jedoch wenig. Es ging auf seine Art mit dem Hinweis des Finanzgerichts um. Es forderte für die zurückliegenden Jahre ständig neue Nachweise, um auf diesem Wege meine Steuerabschreibungen zu torpedieren. Damit stellte es immer höhere Hürden auf.

Hierin liegt eine beliebte Methode entfesselter, dem Obrigkeitsstaat verpflichteter Finanzämter. In Grimma war diese besonders ausgefeilt.

Vorschriften über die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen lassen sich dadurch leicht aushebeln, dass man deren Anwendungsbereich immer mehr verkürzt, bis schließlich nichts mehr von der nach dem Gesetz bestehenden Absetzbarkeit übrigbleibt. Gerade bei der rückwirkenden Forderung von Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer stellt diese Vorgehensweise ein probates Mittel dar. Besonders dann, wenn das Finanzamt für die Vergangenheit Unterlagen fordert, die es gar nicht geben kann, weil sie zur Absicherung der Investitionen nicht erforderlich waren.

Auf diese Weise konnte man den Anwendungsbereich steuerlich entlastender Regelungen nach Gutdünken manipulieren.

Im Fall meiner Biogasinvestitionen verlangte das Finanzamt Grimma, dass ich insgesamt vier unterzeichnete Werkverträge über die Errichtung der Anlagen vorlege. Es wusste genau, dass nur zwei dieser Verträge existierten. Wir planten unsere Anlagen zeitlich nacheinander, die einzelnen Projekte, insbesondere die Planungskosten musste ich jedoch vorfinanzieren.

Bei jedem Projekt ging es zunächst um die Beschaffung einer Finanzierung. Sobald diese stand, konnten wir die notwendigen Werkverträge abschließen. Alles andere wäre klarer Betrug gewesen. Denn ohne eine tragfähige Finanzierung waren wir nicht zahlungsfähig. Zu eben diesem Betrug versuchte mich das Finanzamt Grimma zu zwingen.

Es stellte Hürden auf, die von keinem Investor erfüllt werden konnten. In diesem Fall ist es leicht, die steuerliche Absetzbarkeit rückwirkend zu versagen. Dem Investor wird so jede Verteidigungsmöglichkeit genommen.

Doch nicht nur das: Das Finanzamt Grimma setzte abermals einen drauf. Langsam wurde das Ziel seines Handelns immer deutlicher. Nachdem seine Veranlagungspolitik immer noch nicht ausgereicht hatte, mich zu einem Insolvenzantrag zu zwingen, verschärfte es noch einmal die Auseinandersetzungen. Es ging dazu über, neue Steuerforderungen zu erfinden.

Ab dem Jahr 2010 forderte das Finanzamt Grimma vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer in Höhe von 80.000 €. Ich sollte also ein in der Zukunft liegendes, nicht nachgewiesenes Einkommen versteuern. Um Vorauszahlungen in dieser Höhe zu leisten musste mein Quartalsgewinn etwa 200.000 € erreichen. Das schaffte nicht einmal der Chef der Deutschen Bank in Leipzig.

Diese Vorauszahlung war ebenso absurd wie ausgeschlossen, insbesondere, weil das Finanzamt Grimma wusste, dass ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung meiner Anwaltstätigkeit kaum noch nachging. Woher sollten also die Einnahmen kommen? Weder die Biogasanlagen, noch die Denkmalimmobilien erzielten zu diesem Zeitpunkt Gewinne.

Von welchen Größenordnungen ging das Finanzamt also aus? Ich lebte in Sachsen, nicht in Monaco!

Damit war endgültig klar, welches Ziel das Finanzamt Grimma verfolgte. Es wollte nämlich nicht, dass ich die festgesetzten Steuern bezahlen kann. Daher waren diese auch utopisch hoch. Über die festgesetzten Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer in Höhe von 80.000 € pro Quartal sollte ich in die Insolvenz getrieben werden.

Dass hier jegliche Berechnungsgrundlage fehlte, interessierte das Finanzamt nicht. Es verlangte die Zahlung von Einkommenssteuern in Höhe von 420.000 € und drohte die Zwangsvollstreckung an, sollte ich nicht innerhalb von 10 Tagen zahlen.

Wie sich dieser Betrag zusammensetzte, blieb mir verborgen, denn Bescheide, die eine derartige Steuerlast belegen, wurden mir nie übermittelt. Darin lag ein weiterer Versuch des Finanzamtes, nämlich den, mir jeglichen Rechtsschutz zu nehmen. Ohne einen Steuerbescheid gab es nichts, was ich finanzgerichtlich angreifen konnte.

Nach Aussage meines Steuerberaters durfte das Finanzamt aufgrund meiner zahlreichen Abschreibungen allenfalls einen Betrag zwischen 5 und 10 T€ einfordern. Die Leiterin der Abteilung Zwangsvollstreckung im Finanzamt Grimma, die überaus rücksichtslose A., meinte jedoch zynisch, ich habe in der Vergangenheit gut verdient. Demzufolge sei ich in der Lage, die geforderten Einkommenssteuern zu bezahlen. Das war ein klarer Rechtsbruch.

Für meine Investitionen wurde ich am Ende sogar bestraft.

Montag, 1. März 2010

Seinen Kurs, mich in die Insolvenz zu treiben, verfolgte das Finanzamt Grimma weiter. Nun erschienen zwei Finanzbeamte mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss in meiner Kanzlei, um die Einrichtung zu pfänden. Das Finanzamt wollte mir die Grundlage für meine anwaltliche Tätigkeit entziehen. Ohne meine Möbel und die wertvolle Bibliothek war ein Weiterarbeiten sinnlos.

Womit die beiden Finanzbeamten nicht gerechnet hatten war meine geänderte Lebensplanung. Die Attacken der Staatsanwaltschaft und der Finanzämter hatten mich endgültig zermürbt. Eine solide Basis für meine berufliche Arbeit in Sachsen sah ich längst nicht mehr.

Meine Planungen, in die Schweiz umzuziehen und dort einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, hatte ich unter dem starken Druck des Finanzamtes Grimma wiederaufgenommen. Meine Kanzlei wollte ich aufgeben. Mein ehemaliger Traumberuf war längst zu einem schlimmen Albtraum verkommen.

Mehrfach war ich durch ich die Hölle gegangen. Seit langem plagten mich die schlimmsten Albträume. Jede Nacht versuchte mein Unterbewusstsein, meine Erlebnisse aufzuarbeiten, was jedoch nicht gelang. Oft genug wurde ich schreiend wach. Selbst die schweren Psychopharmaka halfen nicht weiter.

Ein Jahr zuvor hatte ich den ersten wichtigen Schritt vollzogen und meine Kanzlei an meinen Anwaltskollegen N. verkauft. In der Anfangszeit wollte ich diesen noch begleiten, dann aber umziehen. Mein Leben in Leipzig war nicht mehr zu ertragen.

Die beiden Finanzbeamten, die nun vor mir standen, mussten unverrichteter Dinge mit verbissenen Minen wieder abziehen, nachdem ich ihnen den Kaufvertrag mit N. vorgelegt hatte. Ihre Pfändung war damit gescheitert.

Der Durchsuchungsbeschluss, den sie mir übergaben, war der vierte, der in wenigen Jahren gegen mich erlassen wurde. Für die sächsische Justiz war es längst zur Routine geworden, Durchsuchungsbeschlüsse gegen mich abzusegnen. Inzwischen ist deren Zahl auf neun angestiegen. Selbst Schwerstkriminelle hatten nicht mit einer derartigen Flut von Razzien zu kämpfen.

Die Orgie dieser Beschlüsse traf tief in die offenen Wunden meiner posttraumatischen Belastungsstörungen. Seit langem fühlte ich mich in meinen eigenen Räumen nicht mehr sicher. Sobald es an der Tür klingelte, rechnete ich mit dem Schlimmsten. Meistens blieb meine Tür daher verschlossen. Auch die Post las ich kaum mehr. Bis heute leide ich an den staatlichen Gewaltexzessen.

Donnerstag, 18. März 2010

Ich sah keine Möglichkeit mehr, das Finanzamt in Verhandlungen oder vor dem Finanzgericht zu einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung zu bewegen. Also schrieb ich den sächsischen Staatsminister der Finanzen Umland an und bat diesen um die Niederschlagung meiner Steuerforderungen. Seine Einschaltung war für mich auch aus einem anderen Grund wichtig. Ich wollte verhindern, dass das Finanzministerium später erklärt, es habe meinen Vorgang nicht gekannt.

Hilfe erhielt ich vom sächsischen Finanzminister natürlich nicht. Vielmehr erklärte er wenige Wochen später, bei meiner steuerlichen Behandlung sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Offensichtlich litt auch er unter einem steuerlichen Festsetzungswahn. Damit unterstützte er den Kurs des Finanzamtes Grimma, was dieses natürlich sogar in seiner Vorgehensweise bestärkte. Vielleicht waren meine Hoffnungen auf eine Intervention zugunsten meiner Person auch zu hochgeschraubt.

Erneut feuerte ich meine Steuerberater an, mit Hochdruck an der Absenkung meiner Einkommenssteuern zu arbeiten. Nach wie vor hatte das Finanzamt Grimma bei seiner Steuerfestsetzung weder meine Biogasinvestitionen noch die aus den Immobilienprojekten resultierende Abschreibung berücksichtigt. Irgendwo hoffte ich immer noch auf einen Durchbruch. Ich wollte die Realität einfach nicht wahrhaben.

Das Finanzamt Grimma blieb allerdings bei seiner rein ergebnisorientieren Handlungsweise. Es setzte die Vorauszahlungen so hoch an, dass eine Zahlung ausgeschlossen war. Es verfolgte andere Ziele. Aus diesem Grund wurden meine Anträge auf Absenkung der Vorauszahlungen und Berücksichtigung meiner Abschreibungen gar nicht erst bearbeitet.

So wundert es nicht, dass das Finanzamt Grimma – um alle Eventualitäten auszuschließen – in der Folgezeit weitere Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer geltend machte. Es hielt die Steuerforderungen bewusst hoch, um mir gar nicht erst die Möglichkeit zu geben, das sich immer stärker abzeichnende Drama abzuwenden.

Montag, 2. August 2010

Das Finanzamt Grimma lenkte auch in der Folgezeit nicht ein. Nun sah es den Zeitpunkt gekommen und stellte beim Amtsgericht Leipzig einen Insolvenzantrag über mein Vermögen. Es begründete diesen mit vermeintlichen Steuerforderungen in Höhe von 380.055,10 € und einer daraus resultierenden Zahlungsunfähigkeit. Schließlich sei sogar ein früherer Vollstreckungsversuch gescheitert.

Ein erheblicher Teil dieser Forderungen waren Zinsen. Allein die Verspätungszuschläge beliefen sich auf 57.216,00 €. Verspätungszuschläge dürfen normalerweise nur verlangt werden, um den Steuerpflichtigen zu Steuerzahlungen verleiten. Ist dieser jedoch zahlungsunfähig – wovon das Finanzamt Grimma in meinem Fall ja offensichtlich ausging – dürfen Verspätungszuschläge nicht erhoben werden.

Aber auch das störte das Finanzamt nicht weiter. Bis zuletzt weigerte es sich, meine Abschreibungen zu bearbeiten.

Am Ende half aller Kampf nicht. Wirtschaftlich und psychisch war ich erledigt. Meine letzten Kräfte, soweit überhaupt noch vorhanden, lösten sich in Luft auf.

 

[1]              www.welt.de/print-welt/article535320/Sachsens-Kronprinz-unter-Druck.html; Jürgen Roth, Spinnennetz der Macht, 2013, S. 93 ff.

Gesetzliche Krankenkassen und der hybride Rechtsstaat

Es läuft vieles falsch in unserer Republik. Da meine ich nicht nur unsere Politiker und Entscheidungsträger in der Wirtschaft. Auch andere Organisationen beteiligen sich an der Übervorteilung des Bürgers.

Was vielen nicht so bewusst ist, auch die gesetzlichen Krankenkassen lassen den Betroffenen gerne im Regen stehen. Leider habe ich auch hier miserable Erfahrungen gemacht. Früher dachte ich einmal, die AudiBKK sei eine seriöse Krankenkasse, die mit ihren Mitgliedern fair umgeht. Das tat sie auch – solange ich gesund war.

Als unverschämt empfand ich es bereits, als sie für einen Zeitraum von 12 Monaten, den ich im Ausland verbrachte, Beiträge verlangte, obwohl ich durch eine Auslandskrankenversicherung abgesichert war. Der Streit eskalierte, nachdem ich – wieder zurück in der Bundesrepublik – während eines Arbeitsverhältnisses langfristig an Depressionen erkrankte. Nach fünf Wochen Krankengeldzahlung kündigte mir die AudiBKK die Krankenversicherung und warf mich raus.

Den Grund hierfür hatte sie schnell parat. Ich hätte meine Krankschreibung angeblich einen Tag zu spät veranlasst. Daher sei ich zwischenzeitlich wieder gesund geworden. Bei meinen chronischen Depressionen ist dies absolut hanebüchen. Ich legte lückenlose Krankschreibungen vor und forderte die Fortsetzung der Krankengeldzahlung. Auch mein Hausarzt bestätigte der AudiBKK auf deren Anfragen stets, ich habe mich jeweils rechtzeitig krankschreiben lassen. Daher wusste die AudiBKK natürlich auch, dass ich nichts falsch gemacht hatte.

Nur wollte sie mir das Krankengeld, das mir zustand, nicht weiterzahlen. Juristisch ist dies natürlich unhaltbar – und das weiß natürlich auch die AudiBKK. Sie empfahl mir, einen Antrag auf Hartz-IV-Leistungen zu stellen, um meine Notlage zu überbrücken. Das empfand ich mehr als dreist. Die AudiBKK wollte sich jedoch nicht an gesetzliche Regelungen halten.

Daher wandte ich mich auch an das zuständige Bundesaufsichtsamt und bat um Einschreiten. Dieses – auch eine politische Institution – tat natürlich nichts, was dem Betroffenen helfen würde.

Es blieb mir daher nur der Gang zum Sozialgericht in Darmstadt. Dort ist der Rechtsstreit seit 16 Monaten anhängig, ein Verhandlungstermin weit und breit nicht im Sicht. Die AudiBKK wird diesen Rechtsstreit bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht treiben. Die nächsten sechs bis sieben Jahre werde ich daher kein Geld sehen. Das ist natürlich auch der AudiBKK bekannt. Und genau hierin liegt der Grund für ihre Vorgehensweise.

Um Recht oder die Interessen ihres erkrankten Mitglieds geht es ihr jedenfalls nicht.

Hilfeersuchen an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich

Freitag, 26. Oktober 2012

Ich hatte wieder einmal genug. Nicht mehr bereit, die willkürlichen Aktionen der sächsischen Justiz hinzunehmen und fest gewillt, diesen Einhalt zu bieten blieb mir nur noch ein letzter Ausweg. Ich wandte mich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den sächsischen Ministerpräsidenten Tillich. Was nun folgte, belegt die fehlende Bereitschaft der führenden Kaste im Freistaat Sachsen, rechtsstaatliche Bindungen zu akzeptieren.

Allzu viel Hoffnung darauf, dass sich etwas ändern würde, besaß ich nicht. Viel zu verkrustet war das sächsische Machtgefüge, welches mit Widersachern und sonstigen unliebsamen Personen so rücksichtslos aufräumte. Allerdings wollte ich mir später nicht vorwerfen lassen, nicht an höchster Stelle interveniert zu haben. Und so blieb mir nur noch, mich an den sächsischen Ministerpräsidenten persönlich zu wenden.

Tillich – Dienstaufsichtsbeschwerde vom 26.10.2012

In der Beschwerde schrieb ich mir mein Leid von der Seele. Sowohl meine Behandlung durch das sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk,

Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk – ein Trauerspiel – Teil 7

als auch die eigenwillige Begleitung, die ich durch das Leipziger Insolvenzgericht erfahren hatte, griff ich ausführlich auf.

Antrag auf Restschuldbefreiung taucht wieder auf

Insolvenzgericht Leipzig – ein Tollhaus

Nicht zuletzt rügte ich die Befangenheit meiner persönlichen Staatsanwältin Eßer-Schneider sowie ihre enge Verzahnung zwischen der Staatsanwaltschaft Leipzig und der BILD, die mir so manche negative Schlagzeile eingebracht hatte.

Staatsanwaltschaft Leipzig: Ein Familienbetrieb

BILD-Leipzig: Steigbügelhalter des Freistaates Sachsen

Am wichtigsten war für mich jedoch mein verlorengegangener Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24. Oktober 2010, den ich persönlich in den Briefkasten des Amtsgerichts Leipzig eingeworfen hatte. Der Stab um Ministerpräsident Tillich sollte auch dieses Thema aufarbeiten.

Nach einer zweimonatigen Prüfung ließ Tillich erklären, bei meiner Behandlung sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Hierbei hatte der allerdings dreist gelogen. Denn mein verloren gegangener Antrag auf Restschuldbefreiung tauchte einige Jahre später wieder auf.

Chaos im Insolvenzgericht Leipzig nach Auftauchen meines ersten Antrags auf Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung25.11.2015

Dumm nur, dass der Abteilungsleiter Insolvenzen des Amtsgerichts Leipzig meinen ursprünglichen Antrag enteckt hatte und hierüber den Präsidenten des Amtsgerichts informiert hatte. Aus Sicht des Ministerpräsidenten Tillich war ferner unglücklich, dass er diese Information auch vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden erhielt. Dennoch sah er keinerlei Anlass, einzuschreiten. Gleich vier hohe Staatsbedienstete wussten daher, dass das Insolvenzgericht Leipzig meinen Antrag auf Gewährung der Restschuldbefreiung vom 24. Oktober 2010 unterschlagen hatten. Nur unternahmen sie nichts dagegen.

Dies stellt eine klare Verletzung ihrer Amtspflichten dar. Mein Antrag passte ihnen nicht ins Konzept. Von Anfang an zielte der Freistaat Sachsen darauf, mich mit frei erfundenen Steuerforderungen in die Insolvenz zu treiben und mir die Restschuldbefreiung zu versagen. Allein aus diesem Grund erfolgte mir gegenüber keine Wiedergutmachung. Man vertraute darauf, mein Antrag werde nicht wieder auftauchen.

Dass diese Vorgehensweise irgendwelche Konsequenzen nach sich gezogen hätte, ist mir nicht bekannt.

Finanzamt Grimma stellt „politischen“ Insolvenzantrag

Für mich war es immer ein abgekartetes Spiel, eine konzertierte Aktion meiner Gegner unter Federführung des Finanzamtes Grimma. Es geht um dessen Insolvenzantrag vom 2.9.2010, mit welchem meine anwaltliche Tätigkeit sowie meine Lebensgrundlage ausgelöscht wurde.

Jahrelang hatte ich mich gegen die verschiedensten Aktivitäten der sächsischen Finanzämter, die noch im Einzelnen aufzuarbeiten sind, gewehrt. Was hatte ich nicht alles an Aktionen erlebt, die mich in die Knie zwingen sollten. Bezeichnenderweise fingen die Begehrlichkeiten der sächsischen Finanzämter genau zu dem Zeitpunkt an, als ich mich aufgrund der Spielbankenprozesse mit dem sächsischen Finanzministerium unter Federführung von Prof. Dr. Milbradt angelegt hatte. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die sächsischen Finanzämter ließen es nicht an Erfindungsreichtum fehlen, doch ich machte ihnen das Leben schwer. Nach 10 Jahren eines tobenden Stellungskrieges war es dann soweit. Gesundheitlich schwer gezeichnet musste ich kapitulieren.

Im Vorfeld hatte das Finanzamt Grimma einmal mehr Steuerforderungen frei erfunden. Ab dem 1. Quartal 2010 sollte ich viertelmonatlich 80 T€ als Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer leisten. Damit verlangte das Finanzamt die aus seiner Sicht anfallenden Steuern nicht nachträglich, sondern zu einem Zeitpunkt, als ich noch nicht einmal über Einnahmen verfügte. Um zu derart hohen Steuern veranlagt zu werden müsste mein Quartalsgewinn etwa 200T€ betragen. Dies war in jeder Hinsichtlich utopisch. Natürlich wusste dies auch das Finanzamt Grimma.

Von erzielten Einnahmen konnte allerdings keine Rede mehr sein. Aufgrund meiner schweren Depressionen ging ich meiner anwaltlichen Tätigkeit fast nicht mehr nach. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerfestsetzung hätte das Finanzamt Grimma daher auch keine Steuern verlangen dürfen. Doch darum ging es ihm offensichtlich nicht.

Bezeichnenderweise ignorierte das Finanzamt sämtlicher meiner Abschreibungen. Diese waren aufgrund meiner Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien sowie Biogasanlagen hoch. Bei einer ordnungsgemäßen Steuerveranlagung hätte das Finanzamt Grimma daher keinerlei Forderungen gegen mich erheben dürfen.

Natürlich wiesen meine Steuerberater und ich das Finanzamt immer wieder auf diesen Sachverhalt hin. Meine Steuerabschreibungen wurden jedoch ignoriert, schon gar nicht bearbeitet. Offensichtlich verfolgte das Finanzamt Grimma ein eigenes Ziel: Es wollte mich in die Insolvenz treiben und damit einen unliebsamen Gegner des Freistaates Sachsen vernichten. Hierzu war ihm jedes Mittel recht. Der Zweck heiligt die Mittel.

Ein weiterer Aspekt des hybriden Rechtsstaates.

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