Gesetzliche Krankenkassen und der hybride Rechtsstaat

Es läuft vieles falsch in unserer Republik. Da meine ich nicht nur unsere Politiker und Entscheidungsträger in der Wirtschaft. Auch andere Organisationen beteiligen sich an der Übervorteilung des Bürgers.

Was vielen nicht so bewusst ist, auch die gesetzlichen Krankenkassen lassen den Betroffenen gerne im Regen stehen. Leider habe ich auch hier miserable Erfahrungen gemacht. Früher dachte ich einmal, die AudiBKK sei eine seriöse Krankenkasse, die mit ihren Mitgliedern fair umgeht. Das tat sie auch – solange ich gesund war.

Als unverschämt empfand ich es bereits, als sie für einen Zeitraum von 12 Monaten, den ich im Ausland verbrachte, Beiträge verlangte, obwohl ich durch eine Auslandskrankenversicherung abgesichert war. Der Streit eskalierte, nachdem ich – wieder zurück in der Bundesrepublik – während eines Arbeitsverhältnisses langfristig an Depressionen erkrankte. Nach fünf Wochen Krankengeldzahlung kündigte mir die AudiBKK die Krankenversicherung und warf mich raus.

Den Grund hierfür hatte sie schnell parat. Ich hätte meine Krankschreibung angeblich einen Tag zu spät veranlasst. Daher sei ich zwischenzeitlich wieder gesund geworden. Bei meinen chronischen Depressionen ist dies absolut hanebüchen. Ich legte lückenlose Krankschreibungen vor und forderte die Fortsetzung der Krankengeldzahlung. Auch mein Hausarzt bestätigte der AudiBKK auf deren Anfragen stets, ich habe mich jeweils rechtzeitig krankschreiben lassen. Daher wusste die AudiBKK natürlich auch, dass ich nichts falsch gemacht hatte.

Nur wollte sie mir das Krankengeld, das mir zustand, nicht weiterzahlen. Juristisch ist dies natürlich unhaltbar – und das weiß natürlich auch die AudiBKK. Sie empfahl mir, einen Antrag auf Hartz-IV-Leistungen zu stellen, um meine Notlage zu überbrücken. Das empfand ich mehr als dreist. Die AudiBKK wollte sich jedoch nicht an gesetzliche Regelungen halten.

Daher wandte ich mich auch an das zuständige Bundesaufsichtsamt und bat um Einschreiten. Dieses – auch eine politische Institution – tat natürlich nichts, was dem Betroffenen helfen würde.

Es blieb mir daher nur der Gang zum Sozialgericht in Darmstadt. Dort ist der Rechtsstreit seit 16 Monaten anhängig, ein Verhandlungstermin weit und breit nicht im Sicht. Die AudiBKK wird diesen Rechtsstreit bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht treiben. Die nächsten sechs bis sieben Jahre werde ich daher kein Geld sehen. Das ist natürlich auch der AudiBKK bekannt. Und genau hierin liegt der Grund für ihre Vorgehensweise.

Um Recht oder die Interessen ihres erkrankten Mitglieds geht es ihr jedenfalls nicht.

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